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Maßgeblicher Vertreter der Selbsthilfe

Seit der Einführung einer gesetzlich verankerten Selbsthilfeförderung durch die Krankenkassen im Sozialgesetzbuch V im Jahr 2000 ist die DAG SHG ein anerkannter und maßgeblicher Verband zur Vertretung der Interessen der Selbsthilfe.

Als "Vertreter der Selbsthilfe" beteiligt sich die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. am "Gemeinsamen Arbeitskreis Selbsthilfeförderung" der Bundesverbände der gesetzlichen Krankenkassen, der sich mit der Ausgestaltung und Umsetzung der Selbsthilfeförderung durch die gesetzlichen Krankenkassen nach § 20h SGB V befasst. Ebenso ist sie Mitglied des Beirates "Leitfaden Selbsthilfeförderung" des GKV Spitzenverbandes.

Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. ist ebenso Mitglied der Fachgruppe "Förderung der Selbsthilfe" und des Sachverständigenrates Partizipation (seit 2019) der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V." (BAR). In der Fachgruppe werden die Gemeinsamen Empfehlungen zur Förderung der Selbsthilfe gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 6 SGB IX erarbeitet. Die Gemeinsamen Empfehlungen beinhalten unter anderem die Aussage, dass Selbsthilfeförderung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist.

GKV — Leitfaden zur Selbsthilfeförderung
Die Grundsätze zur Förderung der Selbsthilfe beschreiben Inhalte und Verfahren der Selbsthilfeförderung auf den verschiedenen Förderebenen (Bundes- Landes- und Ortsebene) und tragen zu einer weitgehend einheitlichen Rechtsanwendung und Transpanrenz in der Förderpraxis bei.
Die Grundsätze werden vom GKV-Spitzenverband unter Mitberatung der maßgeblichen Vertretungen der Selbsthilfe erarbeitet und wurden erstmals am 17. Juni 2013 veröffentlicht.


BAR – Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation: Gemeinsame Empfehlungen zur Förderung der Selbsthilfe
Die Gemeinsame Empfehlung „Förderung der Selbsthilfe“ erläutert wie und in welchen Umfang Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen, die sich die Prävention, Rehabilitation und, Früherkennung und Bewältigung von Krankheiten und Behinderungen zum Ziel gesetzt haben, gefördert werden.


Selbsthilfeförderung
Die direkte finanzielle Förderung der Selbsthilfe erfolgt durch unterschiedliche Kostenträger. Mehr Informationen über die Förderung der Selbsthilfe finden in dem Wissensportal von NAKOS.

INFORMIEREN

www.patient-und-selbsthilfe.de

Auf der Subwebseite der DAG SHG sind ausführliche Informationen aufbereitet zu den Möglichkeiten der strukturierten Beteiligung von Selbsthilfevertreter*innen auf Bundes- und Landesebene nach § 140 f SGB V.