Maßgeblicher Vertreter der Selbsthilfe
Seit der Einführung einer gesetzlich verankerten Selbsthilfeförderung durch die Krankenkassen im Sozialgesetzbuch V im Jahr 2000 ist die DAG SHG ein anerkannter und maßgeblicher Verband zur Vertretung der Interessen der Selbsthilfe.
Als "Vertreter der Selbsthilfe" beteiligt sich die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. am "Gemeinsamen Arbeitskreis Selbsthilfeförderung" der Bundesverbände der gesetzlichen Krankenkassen, der sich mit der Ausgestaltung und Umsetzung der Selbsthilfeförderung durch die gesetzlichen Krankenkassen nach § 20h SGB V befasst. Ebenso ist sie Mitglied des Beirates "Leitfaden Selbsthilfeförderung" des GKV Spitzenverbandes.
Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. ist ebenso Mitglied der Fachgruppe "Förderung der Selbsthilfe" und des Sachverständigenrates Partizipation (seit 2019) der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V." (BAR). In der Fachgruppe werden die Gemeinsamen Empfehlungen zur Förderung der Selbsthilfe gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 6 SGB IX erarbeitet. Die Gemeinsamen Empfehlungen beinhalten unter anderem die Aussage, dass Selbsthilfeförderung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist.