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Fachverband DAG SHG

Die DAG SHG hat den Ansatz der Selbsthilfeunterstützung durch spezialisierte Selbsthilfekontaktstellen entwickelt und vertritt diesen in Fachwelt und Öffentlichkeit.

Die DAG SHG war und ist an der Erarbeitung und kontinuierlichen Weiterentwicklung fachlicher Standards zur Selbsthilfeunterstützung maßgeblich beteiligt.

Die DAG SHG vertritt die Belange der rund 300 Selbsthilfekontaktstellen im Bundesgebiet und der Menschen, die sich in Selbsthilfegruppen / und -initiativen vor Ort zusammenschließen.

Zu ihren fachpolitischen Aufgaben zählen Stellungnahmen in Gesetzgebungsverfahren und die Interessenvertretung.

In den Bundesländern wird die DAG SHG vertreten durch die Landesarbeitsgemeinschaften der Selbsthilfekontaktstellen.

Die Schwerpunkte der DAG SHG liegen auf der fachlichen Selbsthilfeunterstützung und dem Sicherstellen förderlicher Rahmenbedingungen für die Arbeit von Selbsthilfegruppen.

Die DAG SHG war und ist an der Erarbeitung und kontinuierlichen Weiterentwicklung fachlicher Standards zur Selbsthilfeunterstützung maßgeblich beteiligt. Sie war Mitglied des wissenschaftlichen Beirates zweier Bundesmodellprogramme zur Etablierung von Selbsthilfekontaktstellen in den neuen und alten Bundesländern und hat den Aufbau solcher Stellen zur professionellen Selbsthilfeunterstützung durch Qualifizierungsmaßnahmen entscheidend mitgetragen. Zur Verständigung über institutionelle und fachliche Standards von Selbsthilfekontaktstellen erarbeitete der Fachverband Empfehlungen zu deren Ausstattung, Aufgabenbereichen und Arbeitsinstrumenten.

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Selbsthilfekontaktstellen
Empfehlungen zu Ausstattung, Aufgabenbereichen und Arbeitsinstrumenten. Broschüre
DAG SHG | 2. überarbeitete Auflage 2015

Selbsthilfe unterstützen — Fachliche Grundlagen für die Arbeit in Selbsthilfekontaktstellen und anderen Unterstützungseinrichtungen

In dem Leitfaden werden die fachlichen und institutionellen Grundlagen der professionellen Selbsthilfeunterstützungsarbeit vorgestellt. Zentrale Aspekte der Berufsrolle (zum Beispiel kooperative Beratung und Empowerment) und bewährte Kernelemente (zum Beispiel Aufklärung, Information und Vermittlung) werden ebenso beschreiben wie wichtige Kooperationsprozesse (zum Beispiel Mitwirkung in Netzwerken). Die Entwicklungsgeschichte der Unterstützung von Selbsthilfegruppen der letzten Jahrzehnte wird nachgezeichnet, ein Überblick über das gegenwärtige Feld der Selbsthilfe in Deutschland wird gegeben und neue gesellschaftliche Herausforderungen und Praxisaufgaben (zum Beispiel die Familien- und Patientenorientierung) werden angesprochen.
 

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Selbsthilfe unterstützen
Fachliche Grundlagen für die Arbeit in Selbsthilfekontaktstellen und anderen Unterstützungseinrichtungen
Ein Leitfaden
NAKOS 2006

Seit der Einführung einer gesetzlich verankerten Selbsthilfeförderung durch die Krankenkassen im Sozialgesetzbuch V im Jahr 2000 ist die DAG SHG ein anerkannter und maßgeblicher Verband zur Vertretung der Interessen der Selbsthilfe.

Als "Vertreter der Selbsthilfe" beteiligt sich die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. am "Gemeinsamen Arbeitskreis Selbsthilfeförderung" der Bundesverbände der gesetzlichen Krankenkassen, der sich mit der Ausgestaltung und Umsetzung der Selbsthilfeförderung durch die gesetzlichen Krankenkassen nach § 20h SGB V befasst. Ebenso ist sie Mitglied des Beirates "Leitfaden Selbsthilfeförderung" des GKV Spitzenverbandes.

Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. ist ebenso Mitglied der Fachgruppe "Förderung der Selbsthilfe" und des Sachverständigenrates Partizipation (seit 2019) der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V." (BAR). In der Fachgruppe werden die Gemeinsamen Empfehlungen zur Förderung der Selbsthilfe gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 6 SGB IX erarbeitet. Die Gemeinsamen Empfehlungen beinhalten unter anderem die Aussage, dass Selbsthilfeförderung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist.

GKV — Leitfaden zur Selbsthilfeförderung
Die Grundsätze zur Förderung der Selbsthilfe beschreiben Inhalte und Verfahren der Selbsthilfeförderung auf den verschiedenen Förderebenen (Bundes- Landes- und Ortsebene) und tragen zu einer weitgehend einheitlichen Rechtsanwendung und Transpanrenz in der Förderpraxis bei.
Die Grundsätze werden vom GKV-Spitzenverband unter Mitberatung der maßgeblichen Vertretungen der Selbsthilfe erarbeitet und wurden erstmals am 17. Juni 2013 veröffentlicht.


BAR – Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation: Gemeinsame Empfehlungen zur Förderung der Selbsthilfe
Die Gemeinsame Empfehlung „Förderung der Selbsthilfe“ erläutert wie und in welchen Umfang Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen, die sich die Prävention, Rehabilitation und, Früherkennung und Bewältigung von Krankheiten und Behinderungen zum Ziel gesetzt haben, gefördert werden.


Selbsthilfeförderung
Die direkte finanzielle Förderung der Selbsthilfe erfolgt durch unterschiedliche Kostenträger. Mehr Informationen über die Förderung der Selbsthilfe finden in dem Wissensportal von NAKOS.

Die DAG SHG ist ein anerkannter Vertreterverband der Selbsthilfe- und Patienteninteressen nach § 140f SGB V

Das GKV-Modernisierungsgesetz hat im SGB V mit dem § 140f zum 01. Januar 2004 die Beteiligung von Patientinnen und Patienten im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) nach § 91, im Beirat der Arbeitsgemeinschaft für Aufgaben der Datentransparenz nach § 303 b, in den Landesausschüssen nach § 90, den Zulassungsausschüssen nach § 96 und den Berufungsausschüssen nach § 97 geregelt.

In der Patientenbeteiligungsverordnung nach § 140g SGB V werden der Deutsche Behindertenrat (DBR), die Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen (BAGP), der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG) als maßgebliche Organisationen zur Beteiligung in den oben genannten Gremien genannt.

Die vom Gesetzgeber bestimmten maßgeblichen Organisationen der Patientenhilfe und der Selbsthilfe, so auch die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG), haben die Aufgabe, in den Arbeitsgruppen und den Unterausschüssen sowie dem Entscheidungsorgan des Gemeinsamen Bundesausschusses mit Vertretern der Krankenkassen (Kostenträger) und der Ärzte / Zahnärzte / Psychotherapeuten / Krankenhäuser (Leistungsanbieter) zusammenzuarbeiten. Dabei haben sie allerdings nur Mitsprache- und Antragsrechte, aber keine Entscheidungsrechte.

Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. ermöglicht die Mitwirkung von sachkundigen Personen in den Gremien auf Bundes- und Landesebene.

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Verordnung zur Beteiligung von Patientinnen und Patienten in der Gesetzlichen Krankenversicherung
(Patientenbeteiligungsverordnung – PatBeteiligungsV) Stand: 19.12.2003
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 63

Strukturierte Patientenbeteiligung gemäß § 140f SGB V
NAKOS STUDIEN | Selbsthilfe im Überblick 6 | Zahlen und Fakten 2019 | Kapitel 12
NAKOS 2020

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Kleine Chronologie zur Entstehung und Entwicklung des Fachverbands für Selbsthilfeunterstützung und Selbsthilfeförderung in Deutschland
DAG SHG 2012

INFORMIEREN

www.patient-und-selbsthilfe.de

Auf der Subwebseite der DAG SHG sind ausführliche Informationen aufbereitet zu den Möglichkeiten der strukturierten Beteiligung von Selbsthilfevertreter*innen auf Bundes- und Landesebene nach § 140 f SGB V.