Selbsthilfeförderung
Es lassen sich fünf wesentliche Formen der Unterstützung und Förderung der Selbsthilfe beschreiben:
- die Förderung durch Infrastruktur und Beratung in Selbsthilfekontaktstellen (bundesweit zur Zeit nahezu 300 Einrichtungen an mehr als 340 Standorten)
- die finanzielle Förderung auf kommunaler / Landesebene, durch Sozialversicherungen, Stiftungen oder Sponsoren
- die politische Förderung durch Möglichkeiten zur Mitwirkung, zum Beispiel an Gremien und Ausschüssen auf kommunaler / Landes- oder Bundesebene
- die Verbesserung rechtlicher Rahmenbedingungen (Körperschafts-, Steuer-, Haftungsrecht und Unfallversicherungsschutz) bei vereinsmäßigem und nicht vereinsmäßigem Selbsthilfeengagement
- die ideelle Förderung, die auf Anerkennung und die Schaffung eines selbsthilfefreundlichen Klimas zielt.
Die direkte finanzielle Förderung der Selbsthilfe erfolgt durch unterschiedliche Kostenträger. Maßgeblich sind hierbei die öffentliche Hand (Bund, Länder, Kommunen), die Sozialversicherungsträger (Krankenkassen, Pflegekassen und Rehabilitationsträger) und private Geldgeber (Spender, Sponsoren, Stiftungen).
Für die Förderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe in Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen stellen die Krankenkassen und ihre Verbände im Jahr 2020 ingesamt 1,15 Euro pro Versicherten zur Verfügung. Bei rund 71 Millionen gesetzlich Versicherten entspricht dies einem Fördervolumen von rund 83,9 Millionen Euro.
Weitere Informationen finden Sie im Internetangebot der NAKOS unter dem Thema
Selbsthilfeförderung