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31.01.2020

Bundestag beschließt umstrittene Engagementstiftung

Kritik aus der Zivilgesellschaft wurde "teilweise aufgegriffen"

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzesentwurf zur Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (Drucksache 19/16916) am 30. Januar 2020 beschlossen. Der ursprüngliche Gesetzesentwurf hatte starke Kritik in der Zivilgesellschaft hervorgerufen, diese sei im jetzigen Gesetzestext nach Aussage der Stiftung Aktive Bürgergesellschaft "teilweise aufgegriffen" worden. Auch die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen hatte sich einer kritischen Stellungnahme zur Engagementstiftung angeschlossen.

Die Vermeidung von Doppelstrukturen sei im Gesetzestext verankert, schreibt die Stiftung Aktive Bürgergesellschaft. Doppelstrukturen waren einer der Kritikpunkte gewesen von Mitgliedern der ehemaligen Enquete-Kommssion "Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements". Die Stiftung wird ihren Sitz in Neustrelitz (Mecklenburg-Vorpommern) haben. Das Engagement in strukturschwachen und ländlichen Räumen soll ein Schwerpunkt der Stiftung sein.

Quelle:
Stiftung Aktive Bürgergesellschaft, Nachrichtendienst Ausgabe 207 | www.aktive-buergerschaft.de
Deutscher Bundestag, Drucksache 19/16916 | www.bundestag.de