Forschungsprojekt „KoReS“ mit einem Auftaktworkshop gestartet.
Ziel des Forschungsvorhabens „KoReS“ (Kooperation mit der Selbsthilfe in Rehabilitationskliniken) ist es, die Zusammenarbeit zwischen Selbsthilfeakteuren und Rehabilitationskliniken zu fördern und systematisch zu verankern, um Menschen mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen Selbsthilfe-Angebote zu vermitteln und somit Rehabilitationserfolge und die weitere Krankheitsbewältigung zu stabilisieren.
Das durch die Deutsche Rentenversicherung Bund geförderte Projekt „KoReS“ (Kooperation mit der Selbsthilfe in Rehabilitationskliniken) des Instituts für Medizinische Soziologie (IMS), des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf und des Netzwerks Selbsthilfefreundlichkeit und Patientenorientierung im Gesundheitswesen (SPiG) startete am 05. September 2023 mit einem Auftaktworshop.
„Gerade bei chronischen Erkrankungen können Selbsthilfegruppen wertvolle psychosoziale Bewältigungshilfen bieten. Deshalb sind sie ein so wichtiger Teil der Rehabilitation“, sagt Prof. Dr. Dr. Alf Trojan. Der Hamburger Wissenschaftler unterstützt das Projekt durch seine langjährige fachliche Expertise im Bereich der Selbsthilfeforschung. Projektleiter Dr. Christopher Kofahl ergänzt: „Für das Erreichen unseres Ziels, die Selbsthilfefreundlichkeit in den Rehakliniken zu steigern, brauchen wir erst einmal mehr Wissen darüber, wie und unter welchen Bedingungen die Rehakliniken derzeit mit der Selbsthilfe kooperieren.“
Aktuell gibt es nur wenige Studien zu der Thematik. Das Projekt will diese Forschungslücke schließen und innerhalb von zweieinhalb Jahren eine präzise Bestandsaufnahme zum Kooperationsgeschehen zwischen den Akteuren der beiden Bereiche vornehmen. Auf Basis dieser Forschungsergebnisse wollen die Wissenschaftler:innen und Expert:innen aus der Praxis Handlungsempfehlungen für eine gelingende Implementation von Selbsthilfefreundlichkeit in Rehakliniken erstellen, die allen relevanten Versorgungseinrichtungen sowie Fachverbänden des Selbsthilfe- und Rehabilitationsbereichs zugänglich gemacht werden sollen. Das Besondere an dem Projekt ist, dass Vertreter:innen aus beiden Bereichen sowie auch die Förderer aktiv in das Vorhaben eingebunden werden, um ihr Wissen und ihre Erfahrungen in jeden Arbeitsschritt einfließen zu lassen.
Derzeit plant das Team Interviews mit selbsthilfefreundlichen Rehakliniken sowie ihren kooperierenden Selbsthilfekontaktstellen und Selbsthilfegruppen. Die Interviews bilden die Basis für eine anschließende Online-Befragung, welche für Ende 2024 geplant ist. Die ausgewählten Rehakliniken sind zum Teil bereits ausgezeichnete Mitglieder im Netzwerk SPiG und können auf ein langjähriges Praxiswissen zurückblicken. Netzwerkkoordinatorin Ines Krahn sieht im Forschungsprojekt „KoReS“ eine Chance, das Konzept Selbsthilfefreundlichkeit weiterzuentwickeln, zu verstetigen und öffentlich bekannter zu machen.
Auf der Website: www.uke.de/kores finden Sie weitere Informationen zum Forschungsvorhaben.
Projektdurchführung – IMS: Dr. Christopher Kofahl, Elâ Ziegler, Prof. Dr. Dr. Alf Trojan, Nicole Usko
SPiG-Netzwerk: Ines Krahn, Sabine Bütow
Kontakt: Nicole Usko, Telefon: (040) 7410 54269, E-Mail: n.usko@uke.de
ITZ sieht Transparenz als wirksamen Weg zu Resilienz- und Vertrauensbildung
Die Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ) stellt auf ihrem Blog die wichtige Rolle von zivilgesellschaftlichen Organisationen in der Aufrechterhaltung gesellschaftlicher Debatten- und Handlungsräume heraus. Sie verweist auf die wachsenden Hindernisse und Einschränkungen, mit denen diese weltweit konfrontiert sind. Zivilgesellschaftliche Organisationen würden zunehmend mit restriktiven Gesetzen, Einschüchterungstaktiken und finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert, die ihren Einfluss begrenzen und ihre Fähigkeit zur Förderung sozialer Veränderungen einschränken können. Und das nicht nur in autokratisch geführten Ländern wie zum Beispiel Russland, sondern auch in Deutschland.
Um sich insbesondere gegen den Druck durch populistische, politische Akteure oder auch unangemessen restriktivem Handeln seitens Staaten zu erwehren, schlägt die ITZ vor, sich dem durch gelebte Transparenz selbstbewusst und offen entgegenzustellen.
Den gesamten Blogbeitrag können Sie hier finden: https://www.transparente-zivilgesellschaft.de/plattform/blog/detail/zivilgesellschaft-unter-druck
Initiatorin der Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ) ist Transparency International Deutschland e.V. Die ITZ bietet einen Rahmen für grundlegende Transparenz in gemeinnützigen Organisationen. Auch die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. und die NAKOS haben sich der ITZ angeschlossen und veröffentlichen laufend Transparenzinformationen:
Text: Eike Blankemeyer
08. September – Augenmerk auf die pflegebezogene Selbsthilfe am bundesweiten Aktionstag für pflegende Angehörige
Jedes Jahr am 8. September stehen die pflegenden Angehörigen im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit, um sie für ihre Leistungen zu würdigen und die täglichen Herausforderungen in der häuslichen Pflege zu thematisieren. Die gemeinschaftliche Selbsthilfe entlastet pflegende Angehörige und hilft, die eigenen Bedürfnisse besser wahrzunehmen. Sie unterstützt nicht nur bei der Alltagsbewältigung, sondern ermöglicht, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Im Rahmen des Projektes „Stärkung des Selbsthilfepotenzials bei pflegenden Angehörigen durch Selbsthilfekontaktstellen“ hat die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. ein Fact Sheet zu Pflege-Selbsthilfegruppen in Deutschland angefertigt, welches die weite Verbreitung der Selbsthilfegruppen von pflegenden Angehörigen verdeutlicht. Rund 80 Prozent der befragten (themenübergreifend tätigen) Selbsthilfekontaktstellen geben in der NAKOS-Befragung 2023 an, Selbsthilfegruppen speziell für pflegende Angehörige anzubieten. Es sind Gruppen pflegender Eltern, Gruppen pflegender Kinder, aus der Ferne unterstützende Pflegende, Angehörige von z.B. Demenzerkrankten genauso wie von Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf. Selbsthilfekontaktstellen fördern und begleiten Selbsthilfegruppen von pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen bei ihrer Gründung und können bei Bedarf auch zur Gruppenbegleitung zur Verfügung stehen. 347 Selbsthilfekontaktstellen gemeinsam mit 79 speziellen Selbsthilfekontaktstellen Pflege in Deutschland unterstützen und beraten Selbsthilfegruppen und interessierte Menschen. Insgesamt existieren über 1.600 Pflege-Selbsthilfegruppen von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen.
Text: Anja Schödwell
Online-Dialogplattform vernetzt bundesweit Fachkräfte in der Selbsthilfeunterstützung
Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. hat zu einem digitalen Fachaustausch zum Thema „Unterstützung von Pflegeselbsthilfe“ eingeladen. Ende Juni 2023 fand der erste von drei Terminen statt, an dem 40 Mitarbeitende von Selbsthilfekontaktstellen in Deutschland teilgenommen haben.
Die Kolleginnen aus den Kontaktstellen erörterten das Begriffsverständnis von „pflegenden Angehörigen“ und „Pflegeselbsthilfe“ und tauschten sich über das Setting von pflegenden Angehörigen aus. Es wurden wertvolle Best-Practise-Beispiele für die Arbeit mit Selbsthilfegruppen pflegender Angehöriger eingebracht.
Fokus der Online-Dialogplattform ist es, Fachkräfte in der Selbsthilfeunterstützung deutschlandweit zum Thema Selbsthilfe und Pflege zu vernetzen. Dies bewerteten die Teilnehmenden im Konsens als hilfreich und motivierend. So wurden Einblicke in die Arbeit der verschiedenen Kontaktstellen bundesweit gewährt und neue Impulse für die eigene Kontaktstellenarbeit gegeben.
Die Online-Dialogplattform wird im Projektzusammenhang „Stärkung des Selbsthilfepotenzials bei pflegenden Angehörigen durch Selbsthilfekontaktstellen“ durchgeführt.
Ausblick
Am 21. September 2023 findet der zweite Termin der Online-Dialogplattform "Pflegeselbsthilfe“ statt. Im Mittelpunkt soll dieses Mal die Integration ehrenamtlicher Arbeit in der Pflegeselbsthilfe stehen.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.dag-shg.de/aktuelles/termine/key@2839
Text: Anja Schödwell
Verbände reagieren auf Björn Höckes alarmierende Aussagen zu schulischer Inklusion
AfD-Politiker Björn Höcke gelangt immer wieder mit kalkulierten Tabubrüchen in die Schlagzeilen. Zuletzt empörte er mit Aussagen über schulische Inklusion. Ein breites Bündnis aus Verbänden der Sozial- und Zivilgesellschaft stellt sich dieser Ausgrenzung und dem undemokratischen Weltbild der AfD entschieden entgegen. In einer Zeitungsanzeige in der Welt am Sonntag hat das Bündnis nun den folgenden Text veröffentlicht, den die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen mit unterzeichnet hat:
„Es geht uns alle an.
Es ist mehr als ein Alarmzeichen. Wenn der AfD-Politiker Björn Höcke das Ende der Inklusion und damit die aktive Ausgrenzung von Menschen mit Behinderung fordert, ist das kein Zufall und kein Ausrutscher. In der AfD wird wiederholt gefordert, Menschen, die nicht in das Weltbild des völkischen Nationalismus passen, zu entrechten oder aus dem Land zu werfen.
Wer so denkt und spricht, stellt die Würde des Menschen als Individuum, die Universalität von Menschenrechten und damit die Grundlagen unserer demokratischen Gesellschaft in Frage. Abwertung und Ausgrenzung von Menschen mit Behinderung sind in der AfD längst zum Programm geworden, genauso wie die Abwertung und Ausgrenzung von Menschen aufgrund ihrer Herkunft, ihres Glaubens oder ihrer selbstbestimmten geschlechtlichen Identität.
Wir lassen nicht zu, dass Ideologien der Ungleichwertigkeit von Menschen weiter Raum greifen, die an die dunkelsten Kapitel der deutschen Geschichte erinnern. Wir rufen die Zivilgesellschaft auf, sich der Gefahr, die von einer solchen Agenda für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft ausgeht, gemeinsam und entschlossen entgegenzustellen.
Es geht uns alle an. Wir alle sind gefordert. Die Alarmzeichen sind nicht zu übersehen.“
Unterzeichnet wurde er von folgenden Organisationen:
- Der Paritätische Gesamtverband
- Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband
- Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft
- Deutsche Aidshilfe
- Arbeiterwohlfahrt Bundesverband
- Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland
- Sozialverband Deutschland SoVD
- Bundesvereinigung Lebenshilfe
- Dachverband Gemeindepsychiatrie
- Bundesverband evangelische Behindertenhilfe
- Anthropoi Bundesverband
- Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter
- Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe
- Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie
- Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen
- Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen
- Fachverband Drogen- und Suchthilfe
- Guttempler in Deutschland
- Werkstatträte Deutschland
Auf der Internetseite des Paritätischen ist die Anzeige als bildliche Darstellung zu sehen:
Zeitungsanzeige „Es geht uns alle an“
Text: Friederike Opitz
Quelle: Der Paritätische Gesamtverband | www.der-paritaetische.de
Selbsthilfe-Büro Niedersachsen stellt Umfrage-Ergebnisse vor
Während der Pandemie hat es in den Jahren 2020 und 2021 einen Einbruch bei den Gründungszahlen von Selbsthilfegruppen in Niedersachsen gegeben. Eine neue Umfrage des Selbsthilfe-Büro Niedersachsen zeigt: Im Jahr 2022 hat sich die Zahl der Gründungen wieder stabilisiert. An der Umfrage hatten sich fast alle niedersächsischen Selbsthilfekontaktstellen beteiligt (43 von 44).
Mit welchen Themen setzen sich die neuen Gruppen auseinander und wie viele Selbsthilfegruppen lösten sich in Niedersachsen wieder auf? Alle Ergebnisse der Umfrage stellt das Selbsthilfe-Büro Niedersachsen in einer ausführlichen Auswertung zur Verfügung.
Umfrage-Ergebnisse zu Gruppengründungen und -auflösungen
Text: Friederike Opitz
Quelle: Selbsthilfe-Büro Niedersachsen | www.selbsthilfe-buero.de
Stadt darf Selbsthilfe und Ehrenamt nicht streichen
Das SEKIZ muss erhalten bleiben. - Grafik: SEKIZ Potsdam
Die Stadtverwaltung Potsdam hat überraschend empfohlen, die Förderung für das SEKIZ (Selbsthilfe-, Kontakt- und Informationszentrum) in Potsdam ab dem kommenden Jahr auf Null zu streichen. Das würde das Aus für die Vereinsarbeit und sämtliche Angebote bedeuten: Ohne die kommunale Förderung von derzeit rund 215.000 Euro im Jahr ist das SEKIZ nicht in der Lage, das soziales Zentrum in der Innenstadt von Potsdam weiter zu erhalten.
Selbsthilfekontaktstellen haben wichtige Bedeutung
Ebenso wie zahlreiche Betroffene und Unterstützer*innen aus Politik und Gesellschaft zeigen sich auch die NAKOS (Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen) und die DAG SHG (Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V.) entsetzt von den Plänen. Schließlich haben Selbsthilfekontaktstellen eine zentrale Bedeutung als wohnortnahe Anlaufstellen für Menschen mit chronischen Erkrankungen, Behinderungen und in persönlichen Krisen auf der Suche nach Mitbetroffenen und Selbsthilfegruppen.
SEKIZ unterstützen
Um den Sozialabbau in Potsdam zu stoppen, bittet das SEKIZ um Mithilfe: Auf Change.org kann man sich mit einer Unterschrift beteiligen und den Erhalt des SEKIZ Potsdam fordern. Außerdem werden auf der Internetseite weitere Möglichkeiten für die Unterstützung angeboten.
Unterschriftenaktion und weitere Beteiligungsmöglichkeiten
Der Verein SEKIZ e.V. bietet seit 32 Jahren im Auftrag der Stadt Potsdam Räume für Selbsthilfe, Ehrenamtsberatung und Begegnungsmöglichkeiten in der Landeshauptstadt an. Rund 600 Menschen kommen wöchentlich in die zum Teil barrierefreien Räume in zentraler Innenstadtlage.
Text: Friederike Opitz
Quelle: SEKIZ Potsdam | www.SEKIZ.de
Union greift langjährige Forderung für ein Familienpflegegeld analog zum Elterngeld auf.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband begrüßt den Vorschlag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für ein Familienpflegegeld als "sehr gut und lange überfällig". Der Verband fordert einen Rechtsanspruch auf Freistellung und finanzielle Absicherung für pflegende Angehörige, ähnlich dem Elterngeld. Die Initiative sei positiv, da die aktuelle Pflegezeitregelung für die Lebensrealitäten pflegender Angehörigen nicht ausreiche. Finanziell gesicherte Entlastungsangebote und der Ausbau der Pflegeversicherung zu einer solidarischen Pflegevollversicherung seien ebenfalls notwendig, betont der Verband.
Quelle: Der Paritätische Gesamtverband, Pressemitteilung vom 10. August 2023
Verwendung von Restmitteln 2022 zur Förderung der Selbsthilfestruktur Nordrhein-Westfalen
Bereits Mitte Mai äußerte sich die KOSKON NRW mit einem Positionspapier zum Einsatz der Restmittel aus 2022 der GKV Selbsthilfeförderung NRW (§20 h SGB V). In Anlehnung an einem Positionspapier der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. setzt sich die KOSKON NRW für die Absicherung der landesweiten Unterstützungsstruktur durch Selbsthilfe-Kontaktstellen ein. Insbesondere nach der Corona-Pandemie sind die Selbsthilfe-Kontaktstellen verstärkt damit beschäftigt, Selbsthilfegruppen (neu) aufzubauen und zahlreiche Anfragen zu bearbeiten, die hauptsächlich psychische Erkrankungen und Probleme betreffen. Gleichzeitig stehen die Einrichtungen aufgrund gestiegener Personalkosten und Energiepreise unter finanziellem Druck. Der Anlass für die Stellungnahme war eine Anfrage der Krankenkassenverbände, in der Vorschläge zur Verwendung der Mittel von den Selbsthilfe-Kontaktstellen gesammelt wurden.
Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG) hat einen neuen ehrenamtlichen Vorstand.
André Beermann, Sabine Bütow und Klaus Grothe-Bortlik - Bild: SeKo Bayern/Theresa Keidel
André Beermann, Sabine Bütow und Klaus Grothe-Bortlik wurden von der Mitgliederversammlung für zwei Jahre gewählt. Neu im Vorstand ist Klaus Grothe-Bortlik als Nachfolger von Angelika Vahnenbruck, die nicht wieder kandidierte. Grothe-Bortlik leitet seit 2008 das Selbsthilfezentrum München.
André Beermann und Sabine Bütow wurden als Vorstandsmitglieder wiedergewählt. Beermann ist seit 2019 im Vorstand der DAG SHG tätig und leitet die BIS e.V. Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe im Kreis Viersen (NRW). Bütow ist seit 2021 im Vorstand aktiv.
Die DAG SHG ist der Fachverband zur Unterstützung von Selbsthilfegruppen und von Menschen, die sich für Selbsthilfegruppen interessieren. Als Arbeitsgemeinschaft besteht die DAG SHG seit 1975; seit 1982 ist sie als gemeinnütziger Verein anerkannt und eingetragen. Die DAG SHG ist Träger von fünf Einrichtungen der Selbsthilfeunterstützung in Deutschland.
Gründungsboom nach Pandemie braucht angemessene Finanzierung
Peggy Heinz (stellv. Geschäftsführerin, li.) und Jutta Hundertmark-Mayser (Geschäftsführerin) von der NAKOS.
Im thüringischen Weimar ist die bundesweite Fachtagung der Selbsthilfeunterstützung, erfolgreich zu Ende gegangen. Die dreitägige Fachtagung fand vom 12. bis 14. Juni 2023 statt und bot für 145 Teilnehmende aus ganz Deutschland gute Möglichkeiten, sich mit Themen rund um Wurzeln und Werte ihrer professionellen Unterstützungsarbeit, aber auch mit der Weiterentwicklung der Selbsthilfe zu beschäftigen.
Zur Eröffnung gab Jürgen Matzat (Gießen) – einer der Gründerväter der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen (DAG SHG) e.V. – persönliche Einblicke in die Anfänge der Selbsthilfebewegung in Deutschland. Aus der Perspektive Thüringens erörterte Karla Mertz vom Verein Landeskontaktstelle Thüringen e.V. die Verbreitung von Selbsthilfekontaktstellen nach der Wende. Insbesondere der zweite Tag bot mit zehn verschiedenen Workshops Raum für Anregung und Austausch.
Fast doppelt so viele Anfragen während der Pandemie
Am Abschlusstag wurden neue Zahlen zur Selbsthilfe vor und nach der Pandemie vorgestellt, die interessante Einblicke lieferten. So bestätigten Jutta Hundertmark-Mayser und Peggy Heinz von der NAKOS (Nationale Kontaktstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen) in Berlin, dass die 350 Selbsthilfekontaktstellen in Deutschland mit 320.000 fast doppelt so viele Anfragen während der Corona-Pandemie zu bewältigen hatten wie 2018 (knapp 177.000). Die meisten Selbsthilfeberatenden meisterten diese Anfragen ohne Personalzuwachs und mit oft angespannter finanzieller Lage in vielen Kontaktstellen.
Auch die Anzahl der Neugründungen übersteigt nach wie vor bei weitem die Zahl der Gruppenauflösungen; nicht nur aus Bayern wird aktuell ein regelrechter Gründungsboom berichtet. Selbsthilfe ist nach wie vor aktuell und deckt immer wieder neue Problem- oder Krankheitsfelder ab, wie zum Beispiel Long-Covidgruppen, von denen es nach NAKOS-Angaben rund 200 gibt.
Aktiv trotz Krise oder Krankheit
Auf der Fachtagung wurde nochmals der Spirit der Selbsthilfe deutlich: Probleme selbst in die Hand nehmen, sich in Gruppen aufgrund der eigenen Betroffenheit organisieren und trotz Erkrankung oder Krise aktiv werden. Unterstützt werden die Gruppen durch die regionalen und überregionalen Selbsthilfekontaktstellen, die beispielsweise durch Bereitstellung von Räumen, einer Beratung zur Förderung, Vernetzung mit Fachpersonen oder in der Anleitung von neuen Gruppen kompetent beraten. Eine aktuelle Hochrechnung der NAKOS ergibt rund 50.000 Gruppen, die bundesweit unterstützt werden.
Angesichts der steigenden Energie- und Personalkosten forderten die Teilnehmenden einstimmig eine verlässliche Finanzierung ihrer Basisarbeit, die die aktuellen Bedarfe aufnimmt und eine sachgerechte Gruppenunterstützung ermöglicht. Grundlage hierfür ist die gemeinschaftliche Förderung der Selbsthilfekontaktstellen durch verschiedene Kostenträger wie öffentliche Hand, Kranken- und Pflegeversicherung.
Neues Vorstandsmitglied Klaus Grothe-Bortlik
Die bundesweite Fachtagung wurde von den fünf Einrichtungen der DAG SHG gemeinsam gestaltet: NAKOS, KOSKON, Selbsthilfe-Büro Niedersachsen, Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen Gießen und Netzwerk Selbsthilfefreundlichkeit und Patientenorientierung im Gesundheitswesen. Bei der Mitgliederversammlung am zweiten Abend fanden Vorstandswahlen statt: André Beermann (Brüggen) und Sabine Bütow (Bremen) wurden in ihrem Amt bestätigt; neu gewählt wurde Klaus Grothe-Bortlik (München).
Ansprechpartnerin:
Jutta Hundertmark-Mayser, NAKOS
Zum ersten Mal erscheint das selbsthilfegruppenjahrbuch ausschließlich in digitaler Form und online.
Unverändert bleiben die gewohnt vielfältigen Einblicke, die das selbsthilfegruppenjahrbuch auch im Jahrgang 2022/23 von der Selbsthilfegruppenarbeit, aus der Perspektive der Selbsthilfeunterstützung und anhand zahlreicher Fachbeiträge aus Wissenschaft und Gesellschaft vermittelt.
Den Beginn machen spannende Artikel aus der Praxis: Wie gehen Digitalisierung und Treffen der Anonymen Alkoholiker zusammen? Oder wie aus einer Selbsthilfegruppe pflegender Eltern von an Krebs erkrankten Kindern Interessenvertreter wurden.
Anschließend werden Projekte vorgestellt, die einen Leuchtturmcharakter für die Selbsthilfearbeit in Deutschland haben könnten: Zum einen entwickelte das Projekt „Selbsthilfe & Digitalisierung“ in der Region Ostwestfalen-Lippe (OWL) Materialien und Angebote, die Selbsthilfe-Gruppenmitglieder und Interessierte bei Schritten in ein digitales Umfeld unterstützen sollen. Zum anderen entstand in Mittelfranken ein „Erste-Hilfe-Kurs für die Seele“ mit dem Ziel, Angehörigen einen „Werkzeugkasten“ im Umgang mit psychisch Erkrankten und Krisen an die Hand zu geben und die eigene Resilienz zu stärken.
Neben den Berichten aus den Gruppen, Verbänden und der Projektarbeit, bietet das selbsthilfegruppenjahrbuch auch Beiträge aus Politik und Gesellschaft sowie Forschung und Wissenschaft. Etwa wie Selbsthilfekontaktstellen in Niedersachsen durch die Corona-Pandemie gekommen sind. Außerdem wird am Beispiel eines regionalen Versorgungssystems beschrieben, wie es zur Auszeichnung durch das Netzwerk Selbsthilfefreundlichkeit und Patientenorientierung im Gesundheitswesen (SPiG) kommt.
21 Autor*innen, 14 Beiträge, 116 Seiten Lesestoff – das sind die Zahlen der diesjährigen Ausgabe. Das selbsthilfegruppenjahrbuch wird herausgegeben von der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. Es erscheint seit 1999.
Reform soll Beratungsarbeit verstetigen
Im Mai ist das neue UPD-Gesetz in Kraft getreten, das die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) neu ordnen und in eine Stiftung bürgerlichen Rechts überführen soll. Die UPD informiert und berät Patient*innen rund um gesundheitliche und gesundheitsrechtliche Fragen.
Das Gesetz sieht im Einzelnen folgende Regelungen vor:
- Die UPD wird als Stiftung bürgerlichen Rechts verstetigt.
- Dem GKV-Spitzenverband wird die Aufgabe der Errichtung der Stiftung UPD übertragen. Er leistet damit einen bedeutenden Beitrag für die Sicherstellung eines unabhängigen Informations- und Beratungsangebots.
- Aufgabe der Stiftung wird die Sicherstellung einer unabhängigen, qualitätsgesicherten und kostenfreien Information und Beratung von Patientinnen und Patienten in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen sein.
- Organe der Stiftung sind der Stiftungsvorstand, der Stiftungsrat und der wissenschaftliche Beirat. Der Stiftungsvorstand besteht aus zwei hauptamtlichen Mitgliedern. Der Stiftungsrat setzt sich aus insgesamt 14 bzw. 15 Mitgliedern zusammen, aus den Bereichen Patientenvertretung, Bundesregierung, Parlament, GKV-Spitzenverband und bei Fortsetzung der freiwilligen finanziellen Beteiligung auch der PKV. Der wissenschaftliche Beirat besteht aus sechs unabhängigen Sachverständigen, die bei grundsätzlichen Fragen beraten.
- Der Spitzenverband Bund wendet der Stiftung UPD jährlich ab dem 1. Januar 2024 einen Gesamtbetrag in Höhe von 15 Mio. Euro zu. Die PKV kann sich, wie sie es schon bisher getan hat, mit einem Finanzvolumen von 7 Prozent freiwillig an der Finanzierung der Stiftung beteiligen. In diesem Falle reduziert sich der vom Spitzenverband zu tragende Betrag entsprechend.
- Die Stiftung soll zum 1. Januar 2024 ihre Tätigkeit aufnehmen. Die Tätigkeit der Stiftung wird alle zwei Jahre unabhängig und extern evaluiert.
Weitere Informationen:
Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)
Quelle und Text: Bundesministerium für Gesundheit | www.bundesgesundheitsministerium.de
Sozialverbände kritisieren neues Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege
Am 26. Mai 2023 hat der Deutsche Bundestag das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) auf den Weg gebracht. Es führt Änderungen in der sozialen Pflegeversicherung ein. Angesichts der dramatischen Situation in der Pflege und der steigenden Belastungen für pflegende An- und Zugehörige wird von Sozialverbänden Kritik geäußert. Der Paritätische Gesamtverband hebt als besonders besorgniserregend hervor, dass mit diesem Gesetzentwurf erneut keine dringend notwendige Strukturreform der sozialen Pflegeversicherung, vor allem in Bezug auf die Finanzierung von Pflege, erfolgt. Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. kritisiert, dass die Erhöhung des Pflegegeldes und der Sachleistungen die stark gestiegenen Preise aufgrund der Inflation und der darüberhinausgehenden Preissteigerungen für Pflegeleistungen nicht annähernd ausgleichen. Trotz der punktuellen Leistungsverbesserungen gewähre dieses Gesetz keine Erleichterung der Pflegesituation für die Betroffenen und ihre Familien.
Punktuelle Verbesserung der Pflegesituation
Das PUEG soll Pflegebedürftige und ihre Angehörigen mit verschiedenen Maßnahmen unterstützen und entlasten: Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen durch die Anhebung des Pflegegeldes und der ambulanten Sachleistungen profitieren, das Pflegeunterstützungsgeld kann künftig pro Kalenderjahr für bis zu zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person in Anspruch genommen werden und Leistungen zur Kurzzeit- und Verhinderungspflege sollen in einen Topf zusammengeführt werden und für beide Leistungsbereiche flexibel einsetzbar sein. Die Regelungen gelten ab 2024 nur für pflegebedürftige Kinder und erst ab 2025 für alle Menschen mit Pflegebedarf. Außerdem soll die finanzielle Lage der sozialen Pflegeversicherung stabilisiert, die Arbeitsbedingungen für beruflich Pflegende verbessert und die Digitalisierung in der Langzeitpflege gestärkt werden.
Eine Übersicht zu den Anpassungen bietet das Bundesministerium für Gesundheit (BMG):
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/gesetze-und-verordnungen/guv-20-lp/pueg.html
Stellungnahmen zu den Inhalten des Gesetzes hat das BMG auf folgender Seite aufgelistet:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/pflegeunterstuetzungs-und-entlastungsgesetz-pueg.html
Text: Anja Schödwell und Eike Blankemeyer
Zum Internationalen Tag der Pflege am 12. Mai setzt die DAG SHG die Pflegeselbsthilfe in den Vordergrund.
Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. möchte zum Internationalen Tag der Pflege am 12. Mai auf die gemeinschaftliche Selbsthilfe im Bereich der Pflege aufmerksam machen. Insbesondere Anlaufstellen, die Pflegeberatung anbieten, wie die Pflegekasse, Pflegestützpunkte oder Fachstellen für pflegende Angehörige, sollen über Pflegeselbsthilfe und Selbsthilfekontaktstellen aufgeklärt werden, damit Pflegeberater*innen Betroffene umfassend informieren. Ein gutes Beispiel ist die Pflegeberatung „compass“, bei der Informationen zur gemeinschaftlichen Selbsthilfe als Entlastungsmöglichkeit online abrufbar sind.
Pflegeselbsthilfe ist ein wichtiges ergänzendes Element bei der Versorgung und Betreuung von Pflegebedürftigen und Menschen mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf. Dabei ist gemeinschaftliche Selbsthilfe für pflegende Angehörige eine Möglichkeit, die Selbstwahrnehmung und Eigenverantwortung zu stärken, Strategien zur Bewältigung der Pflegesituation zu entwickeln und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. So kann die Pflegeselbsthilfe dazu beitragen, die Gesundheit der Angehörigen zu fördern und den Verbleib des Pflegebedürftigen in der Häuslichkeit zu unterstützen.
Selbsthilfekontaktstellen bieten vor Ort bedürfnisorientierte Unterstützung. Sie informieren, vermitteln Kontakte und unterstützen Selbsthilfegruppen themenübergreifend. Durch neue Kooperationen zwischen Fachdiensten der Pflege und der Pflegeselbsthilfe sollen Betroffene über die gemeinschaftliche Selbsthilfe informiert und bestenfalls neugierig gemacht werden.
Text: Anja Schödwell
12. bis 14. Juni 2023 in Weimar unter dem Motto „Selbsthilfe und Selbsthilfeunterstützung heute. Wurzeln – Werte – Weiterentwicklung“
Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG) richtet zum 43. Mal ihre Jahrestagung aus unter dem Motto " Selbsthilfe und Selbsthilfeunterstützung heute. Wurzeln – Werte – Weiterentwicklung“. Die bundesweite Tagung für Fachkräfte aus Selbsthilfekontaktstellen und -unterstützungseinrichtungen findet vom 12. bis 14. Juni 2023 in Weimar statt und wird in Kooperation mit der Landeskontaktstelle für Selbsthilfe Thüringen e.V. und den Einrichtungen der DAG SHG durchgeführt.
Bei der diesjährigen Jahrestagung greift die DAG SHG Wurzeln, Werte und Weiterentwicklungspotenziale der Selbsthilfe auf. Das Programm beleuchtet die Geschichte, die Grundlagen und die Bedeutung der Selbsthilfe und ihrer Unterstützung. Dabei wird die Fachtagung sowohl Diskussionsforen als auch praktische Herangehensweisen an die fachliche Arbeit der Selbsthilfeunterstützung bieten sowie Entwicklungen und Perspektiven der Selbsthilfe und der Selbsthilfeunterstützung vorstellen.
*** Die Jahrestagung ist bereits ausgebucht. ***
Die Plattform digITZ soll helfen die Zivilgesellschaft besser zu vernetzen
Den Zusammenhalt stärken, Austausch beflügeln und sich gegenseitig unterstützen, das sind die Ziele der digITZ – der digitalen Plattform der ITZ. Hierzu bietet die Internetseite drei zentrale Funktionen:
- Den Blog mit Beiträgen rund um Best Practices in der Zivilgesellschaft und politische Entwicklungen
- Das Schwarze Brett, auf dem zivilgesellschaftliche Organisationen Mitmachangebote, Stellenausschreiben posten und suchen können
- Den Veranstaltungskalender mit interessanten Workshops, Diskussionen und anderen Events
Initiatorin der Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ) ist Transparency International Deutschland e.V. Die ITZ bietet einen Rahmen für grundlegende Transparenz in gemeinnützigen Organisationen. Die Organisationen, die sich der ITZ anschließen, gehen freiwillig über die gesetzlichen Veröffentlichungspflichten für zivilgesellschaftliche Organisationen in Deutschland hinaus. Finanziell wird die Initiative von der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) durch Fördermittel unterstützt. Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. ist Teil der ITZ.
Text: Eike Blankemeyer
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute das Ehlers-Danlos-Syndrom (vaskulärer Typ) in die Marfan-Anlage sowie das PET/PET-CT beim High-Risk Prostatakarzinom in die Anlage urologische Tumoren aufgenommen.
Mit der heutigen Änderung wurde klargestellt, dass Betroffene mit dem Ehlers-Danlos-Syndrom (vaskulärer Typ) in der Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) für Marfan behandelt werden können. Die Patientenvertretung hatte bereits 2022 die Aufnahme der EDS in die Marfan-Anlage gefordert. Die jetzige Klarstellung für EDS-Patienten des vaskulären Typs begrüßt die Patientenvertretung daher ausdrücklich und hofft auf eine Verbesserung der Versorgung der Betroffenen mit vaskulären Störungen.
„Die Ergänzung des Kodes Q79.6 Ehlers-Danlos-Syndrom (vaskulärer Typ) in die Marfan-Anlage ist für die Betroffenen ein wesentlicher Meilenstein. EDS-Patienten mit vaskulären Problemen können im Besonderen von der interdisziplinären medizinischen Versorgung in den Marfan-Ambulanzen profitieren. Auch wird durch die Aufnahme des Krankheitsbildes in die Anlage Marfan ein wichtiger Beitrag für die Öffentlichkeitsarbeit dieser seltenen angeborenen Bindegewebsstörung geleistet“, so Martin Leinen, einer der Koordinatoren des medizinisch-wissenschaftlichen Beirats der Deutschen Ehlers-Danlos Initiative e.V.
Im gleichen Beschluss wurde außerdem die Durchführung eines PET/PET-CT beim High-Risk Prostatakarzinom zur Ausbreitungsdiagnostik vor kurativ intendierter Therapie ermöglicht. Eine neue Studie hatte gezeigt, dass das kombinierte Untersuchungsverfahren aus PET (Positronen-Emissions-Tomographie) und CT (Computertomographie), sehr viel genauer bei dieser Patientengruppe ist als die konventionelle Bildgebung. Im Ergebnis der Untersuchung wurde bei mehr als einem Viertel der Patienten die Behandlung angepasst, indem von einer kurativen Therapie auf eine palliative Therapie umgestellt wurde oder eine Änderung der Strahlentherapie erfolgte. Vielen Patienten bliebe damit vor allem eine unnötige Belastung durch z.B. große operative Eingriffe erspart. Voraussetzung für die Durchführung der PET/PET-CT in dieser Patientengruppe ist jedoch die Empfehlung durch eine interdisziplinäre Tumorkonferenz. Patienten mit Tumoren der Prostata und Harnblase können seit 2017 in der ASV behandelt werden.
Text und Quelle: Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss, Pressemitteilung vom 16.03.2023
DAG SHG sucht ein*e Mitarbeiter*in in Teilzeit (29 h) (m/w/d)
Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für Verwaltungs- und Projektaufgaben in Berlin ein*e Mitarbeiter*in in Teilzeit (29,0 Stunden wöchentlich).
Die DAG SHG ist der Fachverband zur Unterstützung von Selbsthilfegruppen, maßgeblichen Organisation für die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen gemäß § 140f SGB V sowie maßgeblichen Spitzenorganisation gemäß § 20h SGB V.
Ihre Aufgaben
- Vereinsverwaltung einschl. Pflege der EDV-Daten und Internetseite
- Betreuung der Mitglieder einschl. Beitragsverwaltung
- Zuarbeit für den ehrenamtlichen Vorstand (Korrespondenz, Sitzungsvorbereitung)
- Finanzen und Rechnungswesen
- (Ergänzende) Sachbearbeitung in den Vereinsprojekten (z.B. Pflegeselbsthilfe)
- Vorbereitung und Abwicklung öffentlicher Mittel/Zuschüsse
Ihre Qualifikation
- Ausbildung im Bereich Sozial- oder Gesundheitswesen, Verwaltung oder kaufmännische Ausbildung
- mehrjährige einschlägige Berufserfahrung in Verwaltung/NGOs
- sehr gute Ausdrucksweise
- Grundkenntnisse im Vereinsrecht
- routinierten Umgang mit PC und Software sowie E-Mail, Internet, etc.
- strukturierte und selbständige Arbeitsweise
- wünschenswert sind Kenntnisse über Selbsthilfe und Selbsthilfeunterstützung
Wir bieten
- Mitarbeit in einem interessanten Aufgabenfeld
- selbständiges und mitgestaltendes Arbeiten
- einen modern ausgestatteten und verkehrsgünstig gelegenen Arbeitsplatz (U-Richard-Wagner-Platz)
- Bezahlung in Anlehnung an TVÖD Bund
Bei Interesse freuen wir uns über Ihre Bewerbung
per E-Mail an: verwaltung@dag-shg.de
Der Gesundheitsausschuss des Bundestags befasst sich derzeit mit der Neuaufstellung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD).
Die Bundesregierung will die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) neu ordnen und in eine Stiftung bürgerlichen Rechts überführen. Ziel sei es, gemäß dem Gesetzentwurf, eine vollständig unabhängige Patientenberatung dauerhaft zu etablieren.
Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG) begrüßt in einer Stellungnahme das im Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch vorgeschlagene Modell einer Stiftung für die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD). So sei die lange geforderte Ablösung der durch immer neue Ausschreibungen befristete Trägerkonstruktion zu begrüßen. Dadurch könne Kontinuität und Dauerhaftigkeit für die Beratungsarbeit und der Erhalt der Kompetenz gesichert werden.
Vor allem sei die bereits im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung vorgegebene Beteiligung der maßgeblichen Patientenorganisation nach § 140 f SGB V für die Ausrichtung des Angebots an den Belangen der Patientinnen und Patienten besonders wichtig. Deren Einbindung bei den vorgesehenen Gremien ist daher zu begrüßen.
Die Gesamte Stellungnahme findet sich hier:
https://www.dag-shg.de/data/Texte/2023/DAGSHG_Stellungnahme_UPD_Februar_2023.pdf
NAKOS sucht ein*e Mitarbeiter*in Voll- oder Teilzeit (mind. 32 h) (m/w/d) | Bewerbungsfrist 15. März 2023
Die NAKOS ist die zentrale bundesweite Anlaufstelle in Deutschland rund um das Thema Selbsthilfe.
Sie vernetzt die relevanten Akteure und informiert Interessierte, Betroffene und Angehörige. Dabei zeigt sie die Vielfalt und Möglichkeiten gemeinschaftlicher Selbsthilfe auf und fördert und vertritt sie gegenüber Politik und Gesellschaft. Die NAKOS ist eine Einrichtung der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG).
Zur Unterstützung unseres Teams suchen wir ab sofort ein*e
Mitarbeiter*in Voll- oder Teilzeit (mind. 32 h) (m/w/d)
Die Stelle ist zunächst befristet für ein Jahr zu besetzen.
Zu den Aufgaben zählen insbesondere:
- Themenübergreifende Information und Beratung zur gemeinschaftlichen Selbsthilfe
- Datensammlung, -aufbereitung und -pflege zum bundesweiten Feld der Selbsthilfe
- Veranstaltungsorganisation, Teilnehmer*innenmanagement
- Unterstützung bei Themenrecherche und Öffentlichkeitsarbeit
- Allgemeine Verwaltungsarbeiten
- Mitarbeit in Projekten
Wir suchen eine Persönlichkeit mit folgendem Profil:
- Ausbildung im Bereich Sozial- oder Gesundheitswissenschaften, Erwachsenenbildung oder Büromanagement, Bürokommunikation, Verwaltung oder gleichwertige Qualifikation
- sehr gute Kenntnisse aller gängigen MS-Office-Programme
- sorgfältiger und teamorientierter Arbeitsstil
- sehr gute Kommunikationsfähigkeit und Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift und Organisationskompetenz
- Vertrautheit mit Techniken digitaler Zusammenarbeit und Kommunikation (Videokonferenzsysteme, E-Mail etc.)
- Erfahrungen im Umgang mit Datenbanken
- Interesse oder Erfahrungen im Bereich gemeinschaftlicher Selbsthilfe
- Freude an komplexen Arbeitszusammenhängen und Flexibilität
Wir bieten:
- ein spannendes Arbeitsfeld mit vielfältigen Aufgaben
- die Mitarbeit in einem professionellen Team
- vielfältige Kontakte in die gemeinschaftliche Selbsthilfe
- einen modern ausgestatteten Arbeitsplatz
- eine sehr gute Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes mit öffentlichen Verkehrsmitteln (U-Bahnhof Richard-Wagner-Platz)
- Vergütung je nach Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen bis Entgeltgruppe 8 TVöD Bund
- Familienfreundliche Arbeitsbedingungen
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung einen tabellarischen Lebenslauf, ein aktuelles Zeugnis sowie vollständige Belege für Ihre Ausbildungs- oder Studienabschlüsse bei. Eine Übersendung eines (Pass-)Fotos ist nicht erforderlich.
Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung entstehen (Porto, Fahrtkosten o. ä.), können wir leider nicht erstatten.
Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis zum 15. März 2023 ausschließlich per E-Mail an:
Geschäftsführung der NAKOS
Frau Jutta Hundertmark-Mayser
Otto-Suhr-Allee 115
10585 Berlin
E-Mail: bewerbung@nakos.de
LAKOS sucht Projektleiter*in für die Geschäftsstelle in Dresden in Teilzeit für 30h/Woche.
Die Landeskontaktstelle Selbsthilfe Sachsen (LAKOS Sachsen) ist in Trägerschaft und als legitimierter Vertreter der Engagementstiftung Sachsen eingerichtet worden.
Die Engagementstiftung Sachsen ist eine landesweit agierende, privatrechtliche Stiftung, die sich dauerhaft der Stärkung und Weiterentwicklung des bürgerlichen Engagements im Freistaat Sachsen widmet. Die Stiftung hat sich zum Ziel gesetzt, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Förderung von ehrenamtlichen Aktivitäten in allen Regionen des Freistaats Sachsen zu stärken. Zur Anregung, Unterstützung und Beförderung sachsenweiter Selbsthilfeaktivitäten und zur überregionalen Vernetzung wurde die Landeskontakt-und Informationsstelle Selbsthilfe Sachsen mit Sitz in Dresden eingerichtet. Zwischen engagierten Menschen, Betroffenen, Selbsthilfegruppen und -organisationen, regionalen Selbsthilfekontaktstellen, unterstützenden Einrichtungen, Institutionen, Dachverbänden, Politik und Verwaltung fungiert sie als Schnittstelle und soll die Vernetzung der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfekontaktstellen Sachsen (LAG SKS) unterstützen. Die Engagementstiftung Sachsen hat ihren Sitz in Dresden.
Die LAKOS sucht absofort eine*n neue*n Projektleiter*in.
Stellenausschreibung: www.selbsthilfe-sachsen.de
Text und Quelle: Engagementstiftung Sachsen
Neues Faltblatt der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. informiert über die Vorteile der Pflegeselbsthilfe
Gemeinsame Betroffenheit verbindet. Das zählt auch für die pflegenden Angehörigen, die Entlastung erfahren durch die gemeinschaftliche Selbsthilfe. Bundesweit gibt es über 1.500 Selbsthilfegruppen speziell für pflegende Angehörige. Die Zielgruppe ist vielfältig und vertritt jedes Alter. Hochaltrige Pflegepersonen engagieren sich ebenso wie Young Carers, pflegende Männer oder aus der Ferne unterstützende Angehörige.
Das neue Faltblatt „Pflegende und sorgende Angehörige“ macht Angehörige und Fachkräfte auf Möglichkeiten der Pflegeselbsthilfe aufmerksam und informiert, wie Betroffene eine Gruppe kontaktieren können und wo sie Unterstützung und Anlaufstellen vor Ort finden.
Herunterladen und bestellen:
Faltblatt „Pflegende und sorgende Angehörige“
https://www.dag-shg.de/service/publikationen/
Positionspapier von Patientenverbänden zur Digitalisierung im Gesundheitswesen
Wie in vielen anderen Bereichen wird auch im Gesundheitswesen die Digitalisierung geplant und bereits umgesetzt. Bisher werden Patient*innen davon jedoch weitgehend ausgeschlossen. Doch hier ist dringend ein Umdenken nötig: Patient*innen sollten Teil der strategischen und fachlichen Planung sein. Nur so können digitale Anwendungen und Dienstleistungen an ihren Bedarfen ausgerichtet und für ihren Nutzen entwickelt werden.
In einem gemeinsamen Eckpunktepapier stellen die maßgeblichen Patientenverbände nach § 140f SGB V, zu denen auch die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen (DAG SHG) gehört, dar, welche Positionen sie vertreten und worauf bei der Digitalisierung geachtet werden muss.
Neues NAKOS-Faltblatt über Selbsthilfeangebote rund um Corona
Die Corona-Pandemie löste bei viele Menschen große Unsicherheiten aus. Sei es durch eine Covid-19-Erkrankung und ihre gesundheitlichen Folgen oder auf psychosozialer Ebene durch Trauer oder Einsamkeit. Bereits 2020 gründeten sich erste Selbsthilfegruppen zu den vielfältigen Anliegen. Der Erfahrungsaustausch hilft vielen Menschen, einen Umgang mit der Erkrankung oder Situation zu finden und das eigene Wissen zu Corona zu erweitern.
Im neuen NAKOS-Faltblatt erfahren Betroffene, Angehörige und Fachkräfte, welche Hilfsangebote es gibt und wie man eine passende Selbsthilfegruppe findet.
Herunterladen und bestellen:
Faltblatt „Hilfe nach Covid-19 – Vielfalt und Vorteile von Selbsthilfegruppen“
Online-Umfrage des Kindernetzwerks | Beteiligen Sie sich an der 3. Befragungsrunde | Ergebnisse der ersten beiden Befragungen liegen vor
COVID-19 Kindernetzwerkstudie in Kooperation mit dem Universitätsklinikum Freiburg
Dritte Befragungsrunde wurde gestartet
Nach zwei Befragungen im Sommer 2020 und Frühjahr 2021 folgt nun die abschließende dritte Befragung. Dabei interessiert sich das Kindernetzwerk (knw) für alle Kinder – die gesunden und die mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen. Neben den Fragen zum Wohlbefinden und Belastungen durch COVID-19 enthält der Fragebogen einen wichtigen Abschnitt zu Unterstützungsangeboten im Alltag.
Wer kann teilnehmen?
Sie sind ein Elternteil oder sorgeberechtigte Person eines oder mehrerer Kinder im Alter zwischen einem und 18 Jahren? Dann freut sich das knw über Ihre Teilnahme.
Wie lange dauert die Umfrage?
Die Umfrage dauert ungefähr 20 Minuten. Bitte versuchen Sie, alle Fragen zu beantworten; überspringen Sie keine Fragen oder Abschnitte. Bitte antworten Sie so ehrlich wie möglich.
Wie läuft die Umfrage ab?
Die Umfrage kann jederzeit unterbrochen werden. Sobald Sie die Fragen beantwortet haben, können Informationen aus Ihrem abgesendeten Fragebogen nicht mehr widerrufen werden. Wenn Sie am Ende des Fragebogens Ihre Email-Adresse angeben, erhalten Sie in ein paar Monaten eine Information zu den Ergebnissen der Studie vom knw.
Hinweise zum Datenschutz
Die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes werden streng eingehalten, Ihre Angaben werden vertraulich behandelt.
Direkter Link zur aktuellem Umfrage:
https://stuz-redcap.ukl.uni-freiburg.de/surveys/?s=WJTXC94MT4DXWLPY
Die Zusammenfassung der bisherigen Ergebnisse und alles rund um die neue Befragung finden Sie auf der Internetseite des Kindernetzwerks:
www.kindernetzwerk.de
Zweite Befragungsrunde der groß angelegten Studie ist ausgewertet
In der zweiten Befragungsrunde wollte das knw herausfinden, wie sich die Pandemie und die Pandemie-Maßnahmen ein Jahr nach Ausbruch auf Familien auswirken. Die Themen, die in der ersten Erhebung untersucht wurden, sind ergänzt um Einstellungen zur Impfung gegen das Sars-CoV-2-Virus.
Eine erste Befragungsrunde fand von August bis September 2020 statt. Dabei zeigte sich, dass alle teilnehmenden Familien in der ersten Pandemie-Welle vielfältigen Belastungen ausgesetzt waren. Jedoch sind Familien mit chronisch kranken oder behinderten Kindern sowie Familien mit niedrigem sozioökonomischem Status verstärkt davon betroffen. Sie erfahren weniger Unterstützung, sehen ihre chronisch kranken Kinder schlechter versorgt und haben neben finanziellen Problemen ein höheres Risiko, von psychischen Folgen betroffen zu sein.
Themenseite Covid-19 – Risikogruppe chronisch kranke und behinderte Kinder/ Jugendliche
Text und Quelle: knw Kindernetzwerk e.V. – Dachverband der Selbsthilfe von Familien mit Kindern und jungen Erwachsenen mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen, Mitteilung 13.12.2022
NAKOS im Gespräch: Podcast zum Verhältnis von Pharmaindustrie und Selbsthilfe
Grafik: Transparancy International Deutschland e.V.
Für die wichtige Arbeit von Aktiven in der Selbsthilfe sind teilweise erhebliche finanzielle Mittel notwendig. Zum Beispiel wenn es darum geht, Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben oder Webseiten und Informationsmaterialien zu erstellen. Hier nutzen Pharmafirmen gern die Gelegenheit, die Selbsthilfe zu unterstützen – und die zum Thema passenden Medikamente oder Hilfsmittel zu bewerben.
Für Selbsthilfeaktive birgt das mehrere Gefahren. So können sie im schlimmsten Fall von den Pharmafirmen für deren Zwecke instrumentalisiert werden, ihre Glaubwürdigkeit riskieren und dabei ihre eigentlichen Ziele aus den Augen verlieren. Wie können Selbsthilfeorganisationen und -gruppen mit solchen Interessenskonflikten umgehen und wie kann unlautere Beeinflussung vermieden werden?
Im Podcast „Durchblick“ thematisieren Sanders Schier und Rainer Pillmann-Wesche von Transparency Deutschland verschiedene Aspekte rund um den täglichen Kampf für mehr Transparenz und gegen Korruption. In der neunten Folge sprechen sie mit Rolf Blaga (Transparency Deutschland) und David Brinkmann (NAKOS) über die nicht immer unproblematische Beziehung zwischen Selbsthilfe und Pharmaindustrie.
Zum Podcast unter www.transparency.de (Folge 9)
Text: Friederike Opitz
Quelle: Transparency International Deutschland | www.transparency.de
Soziale Medien, Kooperationen mit Bildungseinrichtungen und eine bundesweite Fachgruppe
Wie können junge Menschen besser erreicht werden und wie vernetzt sich die Junge Selbsthilfe in Deutschland? Im aktuellen NAKOS INFO 126 berichten wir über zahlreiche gelungene Ansätze, wie junge Menschen von den Vorteilen gemeinschaftlicher Selbsthilfe erfahren und wie sie davon profitieren können.
Viele Selbsthilfekontaktstellen haben beispielsweise gute Erfahrungen mit der Zusammenarbeit mit Bildungseinrichtungen gemacht. Sie kooperieren daher mit Schulen, Kindergärten oder Universitäten und verteilen dort Infomaterial, nehmen an Projekttagen teil oder führen Informationsveranstaltungen in den Einrichtungen durch. Ebenso geben wir Anregungen, wie eine solche Zusammenarbeit aufgebaut und wie Herausforderungen begegnet werden können. In diesem Jahr wurde außerdem die bundesweite „Fachgruppe Junge Selbsthilfe“ gegründet. Wir berichten über die Ziele der neuen Fachgruppe und das erste Treffen im September 2022.
Neben weiteren Informationen über die Junge Selbsthilfe finden Sie im NAKOS INFO die Ergebnisse der NAKOS-Befragung „Selbsthilfe im Blick 2022“. Wir wollten herausfinden, wie sich die gemeinschaftliche Selbsthilfe während der Corona-Pandemie veränderte. Überwiegen etwa die Gruppenauflösungen gegenüber den Gründungen oder finden Treffen vor allem offline oder doch auch online statt?
Wie immer lesen Sie auch Berichte aus der Praxis und was sich tut bei der NAKOS.
NAKOS INFO 126: Bestellung und Download: www.nakos.de/service
Online-Seminarreihe verdeutlicht wie wichtig Geduld und langer Atem sind
Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. hat 2022 im Rahmen des Projektes „Stärkung des Selbsthilfepotenzials bei pflegenden Angehörigen durch Selbsthilfekontaktstellen“ eine dreiteilige digitale Seminarreihe für Fachkräfte in der Selbsthilfeunterstützung zur Gesamtthematik „Pflegeselbsthilfe“ durchgeführt.
Gruppengründung
Das erste Seminar fand im Juni 2022 statt und befasste sich mit Gruppengründungen in der Pflegeselbsthilfe. Zunächst wurde die Zielgruppe „pflegende Angehörige“ vorgestellt, um ein Verständnis dafür zu entwickeln, wie stark die Mehrheit der Angehörigen durch ihre Pflegetätigkeit belastet ist. Anschließend diskutierten Mitarbeitende aus Selbsthilfekontaktstellen deutschlandweit und tauschten sich über Erfahrungen aus. Dabei wurde schnell deutlich, dass der Weg in die gemeinschaftliche Selbsthilfe für Betroffene eine große Hürde darstellen kann. Als gelingende Möglichkeit, um einen Zugang zu pflegenden Angehörigen zu finden, beschrieben Teilnehmende unverbindliche Auftaktveranstaltungen zur Informations- und Wissensvermittlung zum Umgang mit der Pflegesituation. Einen anderen Ansatz stellen niedrigschwellige Angebote dar, wie zum Beispiel Betroffene zum Kaffeetrinken einzuladen, ohne eine weitere inhaltliche Ausgestaltung des Treffens. Außerdem erleichtern Kooperationen, zum Beispiel mit wir pflegen e.V., den Zugang zu den Betroffenen.
Gruppenbegleitung
Das zweite Seminar im September dieses Jahres thematisierte die Gestaltung der Gruppenbegleitung. Neben der Diskussion zu unterschiedlichen Gruppenkonstellationen und zur Gruppendynamik wurden Aufgaben des Moderierenden und die Funktion des Ehrenamtes, zum Beispiel in Form des In-Gang-Setzer-Projektes und des Peer Counseling, vorgestellt. Die Unterstützung einer Pflegeselbsthilfegruppe kann sich von einer gesundheitsbezogenen Selbsthilfegruppe unterscheiden, da sich meistens eine besondere, vielleicht dauerhafte Begleitung durch externe Moderierende oder durch die Fachkräfte in den Selbsthilfekontaktstellen als notwendig erweist. Dabei die richtige Haltung und ein Bewusstsein für die Kontaktstellenarbeit zu entwickeln, ist Kernpunkt der Begleitung. Wenn Moderierende Struktur und Rahmen im Blick haben und ihre Rolle entsprechend reflektieren, gelingt es auch die Gruppe zu unterstützen, ohne inhaltlich mitzubestimmen.
Pflegeselbsthilfe in Zeiten der Corona-Pandemie
Im November 2022 wurde das dritte Seminar durchgeführt mit dem Schwerpunkt Pflegeselbsthilfe in Zeiten der Corona-Pandemie. Insbesondere pflegende Angehörige mussten und müssen immer noch mit den Auswirkungen des Virus umgehen. Damit sie nicht noch durch den Wegfall der Gruppen zusätzlich belastet sind, führten zum Beispiel die Berliner Kontaktstellen PflegeEngagement telefonische Einzelgespräche durch oder verlegten Gruppen nach draußen. Dem Digitalisierungsschub folgend wurden digitale Gesprächsgruppen und Social Media verstärkt genutzt sowie eine Podcast-Reihe für pflegende Angehörige produziert. Bei dem Online-Seminar stellte der Verein wir pflegen e.V. eine App für pflegende Angehörige – in.kontakt – vor, mit der sich Betroffene digital austauschen und vernetzen können.
Dass sich pflegende Angehörige zusätzlich zu ihren andauernden persönlichen Belastungen durch die Pflegesituation in einer Selbsthilfegruppe engagieren, bedarf oft einer besonderen Unterstützung durch Selbsthilfekontaktstellen-Mitarbeitenden. Die Teilnehmenden der Fortbildung stellten gemeinsam fest, dass Fachkräfte in der Selbsthilfeunterstützung eine hohe Fluktuation der Betroffenen geduldig hinnehmen sollten.
Ausblick
Die Ergebnisse der Seminare werden aufbereitet und anschließend veröffentlicht. Außerdem werden sich im nächsten Jahr weitere digitale Veranstaltungen für Fachkräfte in der Selbsthilfeunterstützung zur Thematik der Pflegeselbsthilfe anschließen.
Text: Anja Schödwell, DAG SHG
Das Landesnetz Pflegeselbsthilfe in NRW stellt sich vor
Durch Angebote der Pflegeselbsthilfe werden Orte geschaffen, an denen sich Pflegende Angehörige und pflegebedürftige Personen gemeinsam mit anderen in einer offenen und vertrauensvollen Atmosphäre austauschen, ihr Wissen teilen und neues Wissen erwerben können und Entlastung erfahren.
Seit 2017 gibt es in NRW Kontaktbüros Pflegeselbsthilfe (kurz: KoPS). Ziel der Arbeit der KoPS ist es, Interessierte über bestehende Pflegeselbsthilfeangebote zu informieren, Gruppen in ihrer Arbeit zu beraten und zu begleiten sowie bei der Gründung von neuen Selbsthilfeangeboten zu unterstützen.
In einem neuen Film stellt sich das Landesnetz Pflegeselbsthilfe in NRW selbst vor und zeigt, wie vielfältig das Angebot der Pflegeselbsthilfe im Land ist und wie der Austausch aussehen kann. Es kommen Mitarbeitende der Kontaktbüros zu Wort, aber auch Gruppenteilnehmende schildern ihre Eindrücke und Erfahrungen mit den Angeboten der Pflegeselbsthilfe.
Text und Quelle: https://alter-pflege-demenz-nrw.de/akteure/2022/10/25/die-kontaktbueros-pflegeselbsthilfe-stellen-sich-vor/
Studien untersuchen Auswirkungen auf die Pflege
Im Rahmen einer Fachtagung des GKV-Spitzenverbandes wurden die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf pflegende Angehörige und Heimbewohnende vorgestellt.
In der präsentierten BerTA-Studie (Beratung und telefonische Therapie für pflegende Angehörige) wurde untersucht, wie pflegende Angehörige Belastungen während der Corona-Pandemie erlebten. 51 Prozent der Befragten berichten von einer deutlich höheren Pflegebelastung, die vor allem auf den Wegfall ergänzender Pflegeleistungen zum Beispiel durch Pflegedienste und Tagespflege zurückzuführen war. Die Mehrzahl der pflegenden Angehörigen leidet der Befragung zufolge unter Einsamkeit und fehlenden Erholungsmöglichkeiten.
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie in Pflegeheimen, legt die Covid-Heim-Studie der Berliner Charité dar. Sie zeigt, dass die Sterblichkeit in Pflegeheimen zum Höhepunkt der zweiten Welle deutlich anstieg. Außerdem war die soziale Teilhabe der Heimbewohnenden erheblich eingeschränkt. So bestätigten neun von zehn Pflegekräften, dass Schutzmaßnahmen Folgewirkungen für die Pflegebedürftigen gehabt hätten, allen voran Einsamkeit, Rückzug und Verwirrung. Die Studie zieht daher das Fazit, dass soziale Teilhabe durch den Einbezug von pflegenden Angehörigen und Ehrenamtlichen gestärkt werden müsste, pflegenden Angehörigen dürfe der Zugang nicht untersagt werden.
Weitere Informationen zum Belastungserleben pflegender Angehöriger während der Corona-Pandemie finden Sie hier: https://www.gkv-spitzenverband.de/
Text und Quelle: https://www.gkv-spitzenverband.de/
Bundesverband behinderter und chronisch kranker Eltern (bbe) e.V. startet Projekt "Partizipation der Selbstvertretung von Menschen mit Behinderung bei der Umsetzung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe"
Im Koalitionsvertrag der amtierenden Bundesregierung ist festgeschrieben: die Inklusive Kinder- und Jugendhilfe soll auch für Kinder mit Körper- und Sinnesbehinderungen sowie Kinder mit Lernschwierigkeiten noch in dieser Legislaturperiode gesetzlich in der Jugendhilfe verankert werden.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus betonte, dass Kinder, Jugendliche und Eltern mit Behinderung umfassend und gleichberechtigt bei der Gesetzesvorbereitung und der Umsetzung beteiligt werden.
Ein vom BMAS finanziertes dreijähriges Projekt des bbe e. V. soll diesen Prozess aus Sicht der Selbstvertretung von Menschen mit Behinderung begleiten. Das vorrangige Ziel besteht darin, dass sich behinderte Kinder und Jugendliche und Eltern mit Behinderung mit ihren Selbstvertretungsverbänden in die Umsetzung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe gleichberechtigt einbringen.
Mit Fragen zum Thema "Inklusive Kinder- und Jugendhilfe" aus Sicht von Kindern- und Jugendlichen mit Behinderungen, aber insbesondere auch von Eltern mit Behinderungen, wenden Sie sich bitte direkt an den bbe e.V.
Informationen und Kontakt: www.behinderte-eltern.de
Text und Quelle: Bundesverband behinderter und chronisch kranker Eltern (bbe) e.V., Pressemitteilung 07.10.2022
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR) veröffentlicht Wegweiser "Rehabilitation und Teilhabe" und Verzeichnis von Ansprechstellen
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist ein umfassendes Gesetzespaket, das in vier zeitversetzten Reformstufen bis 2023 in Kraft tritt und das für Menschen mit Behinderungen viele Verbesserungen vorsieht. Mit dem BTHG sollen mehr Möglichkeiten der Teilhabe und mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen geschaffen werden.
Das System "Rehabilitation und Teilhabe" soll stärker an den Lebenslagen von Menschen mit Behinderung ausgerichtet werden. Dieses System mit vielen Akteuren und Leistungen ist komplex und unübersichtlich. Umso notwendiger ist es, den Reha-Prozess im Spannungsfeld von Bedarfen des*der Rehabilitand*in, der konkreten Lebenssituationen von Menschen mit Behinderungen, den gesetzlichen Rahmenbedingungen und den sachbezogenen Aufträgen der Reha-Träger transparent zu machen.
Wegweiser Rehabilitation und Teilhabe
Der neue Wegweiser will dazu beitragen, mehr Orientierung in die komplexen Zusammenhänge zu bringen. Die Anwendungsmöglichkeiten des Wegweisers sind so gestaltet und aufeinander abgestimmt, dass sich die Leser*innen auf verschiedenen Wegen über das System Reha und Teilhabe informieren können.
Der neue Wegweiser "Rehabilitation und Teilhabe" 2022
Verzeichnis von Ansprechstellen
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) verpflichtet die Rehabilitationsträger, organisationsinterne „Ansprechstellen“ zu benennen und bekanntzugeben.
Die BAR hat ein bundesweite Verzeichnis angelegt mit aktuell über 1.250 Kontaktdaten von Ansprechstellen für Rehabilitation und Teilhabe aus 10 Sozialleistungsträgerbereichen. Diese Ansprechstellen vermitteln barrierefreie Informationsangebote für Leistungsberechtigte, Arbeitgeber*innen und Rehabilitationsträger in der jeweiligen Region. Neben der Sozialversicherung und der Pflegeversicherung sind auch die Träger der Eingliederungshilfe, der Jugendhilfe, der Jobcenter und des Sozialen Entschädigungsrechts sowie die Integrationsämter aufgenommen.
Ansprechstellen für Rehabilitation und Teilhabe: www.ansprechstellen.de
Text und Quellen:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): Bundesteilhabegesetz (BTHG)
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR): Reha-Grundlagen – Wegweiser auch in Leichter Sprache
Gesetzliche Krankenkassen ergänzen Angaben zum vergangenen und laufenden Förderjahr
Der Verband der Ersatzkassen (vdek) hat die Transparenzangaben zur Pauschalförderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe im Jahr 2021 um die Ausgaben für die Förderungen in den einzelnen Bundesländern ergänzt. Demnach wurden 47,3 Millionen Euro in den Bundesländern verausgabt. Mit diesem Betrag wurde die Arbeit von 580 Selbsthilfeorganisationen, 13.123 Selbsthilfegruppen und 295 Selbsthilfekontaktstellen anteilig gefördert. Darin enthalten sind außerdem gut 629.000 Euro, mit welchen die Krankenkassen eigene Aktivitäten in den Ländern finanzierten.
Rechnet man diese länderbezogene Pauschalförderung mit den 12,6 Millionen Euro auf der Bundesebene zusammen, ergibt sich für 2021 eine Gesamtsumme von 59,8 Millionen Euro für den Bereich der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung. Die Gesamtfördersumme (85,7 Millionen) für die Selbsthilfe seitens der Krankenkassen im vergangenen Jahr betrug laut vdek 85,7 Millionen Euro.
Darüber hinaus hat der vdek die Übersicht zu den im laufenden Förderjahr 2022 pauschal geförderten Selbsthilfeorganisationen auf Bundesebene veröffentlicht. Demnach flossen 13,2 Millionen Euro an 294 Antragsteller. Hinzuzurechnen sind Fördermittel, die für Projektförderungen bewilligt wurden. Diese Angaben werden vom vdek im Verlaufe des nächsten Jahres ergänzend werden.
Informationen der NAKOS zur Förderung durch die Krankenkassen: www.nakos.de
Quellen:
- Verband der Ersatzkassen (vdek) | Übersicht Pauschalförderung in den Bundesländern 2021 | www.vdek.com (PDF)
- Verband der Ersatzkassen (vdek) | Übersicht Pauschalförderung auf Bundesebene 2022 | www.vdek.com (PDF)
Text: David Brinkmann, NAKOS
Die Landeskoordinierungsstelle (LAKOS) ist die Stabsstelle der Landesarbeitsgemeinschaft der Selbsthilfekontaktstellen Brandenburg e.V. (LAGS) und hat ihren Sitz in Potsdam.
Die Landesarbeitsgemeinschaft der Selbsthilfekontaktstellen Brandenburg e.V. (LAGS) ist ein
freiwilliger Zusammenschluss von 22 Selbsthilfekontaktstellen im Land Brandenburg. Die LAGS versteht sich als Bindeglied zwischen den ihr angeschlossenen Selbsthilfekontaktstellen und repräsentiert in ihrer Selbständigkeit die Selbsthilfe in Brandenburg. Sie vertritt in Abstimmung mit ihren Mitgliedern die gemeinschaftlichen Interessen gegenüber Politik und Verwaltung im Land Brandenburg.
Der Vorstand der LAGS sucht zum 01.01.2023 eine*n neue*n Koordinator*in der LAKOS.
Stellenausschreibung: www.selbsthilfe-brandenburg.de
Text und Quelle: LAGS Brandenburg e.V.
Gemeinsames Rundschreiben der Krankenkassen erläutert das Antragsverfahren
Ab sofort können Selbsthilfeorganisationen auf Bundesebene Anträge auf Fördermittel nach § 20h SGB V für das Jahr 2023 einreichen. Das aktualisierte „Gemeinsame Rundschreiben“, welches über das Antragsverfahren informiert, ist auf dem Webportal www.selbsthilfefoerderung.com sowie auf der Internetseite des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) www.vdek.com veröffentlicht. Auch die aktualisierten Formulare für Antrag und Verwendungsnachweis stehen dort zur Verfügung.
Anträge auf kassenartenübergreifende Pauschalförderung können ab dem 31.10.2022 auch online über das Portal www.selbsthilfefoerderung.com eingereicht werden. Allerdings müssen auch online gestellte Anträge nach wie vor anschließend ausgedruckt, unterschrieben und per Post an den vdek geschickt werden. Die Antragsfrist für die Anträge auf Pauschalförderung ist der 31. Dezember 2022.
Neben der Pauschalförderung können bundesweite Selbsthilfeorganisationen auch krankenkassenindividuelle Projektförderung beantragen. Auch das Antragsverfahren für diese krankenkassenindividuelle Projektförderung ist in dem Gemeinsamen Rundschreiben beschrieben. Anders als die Pauschalförderung muss die Förderung von Projekten bei den einzelnen Krankenkassen beantragt werden; die Antragsfristen können sich dabei von Krankenkasse zu Krankenkasse unterscheiden. Anträge auf Projektförderung sind weiterhin schriftlich einzureichen, eine Antragstellung über das Internetportal ist nicht möglich.
Die gesetzlichen Krankenkassen sind nach § 20h SGB V verpflichtet, die gesundheitsbezogene Selbsthilfe finanziell zu fördern. Für das Jahr 2023 umfassen die Fördermittel – bei einem Richtwert von 1,23 Euro pro Versicherten – insgesamt 90,62 Millionen Euro. Mindestens 70 Prozent (63,43 Millionen Euro) dieser Fördermittel werden für die Pauschalförderung bereitgestellt, die übrigen 30 Prozent (27,19 Millionen Euro) für Projekte. Auch Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen auf Landesebene und örtlicher Ebene können gefördert werden.
Informationen zur Pauschalförderung auf Bundesebene: www.selbsthilfefoerderung.com
Informationen zur Projektförderung auf Bundesebene: www.vdek.com
Informationen der NAKOS zur Selbsthilfeförderung: www.nakos.de
Quelle: Gemeinsames Rundschreiben zur Förderung der Selbsthilfeorganisationen auf Bundesebene gemäß § 20h SGB V durch die Krankenkassen und ihre Verbände auf Bundesebene, Oktober 2022
Text: David Brinkmann, NAKOS
Anpassungen bezüglich förderfähiger Ausgaben ab 01.01.2023
Der Vorstand des GKV-Spitzenverbandes hat am 21.10.2022 eine Neufassung des Leitfadens zur Selbsthilfeförderung mit Wirkung zum 01.01.2023 beschlossen. Diese enthält einige wichtige Anpassungen. Die Neufassung ist mit Beginn des Förderjahres 2023 gültig.
Die Änderungen beziehen sich im Wesentlichen auf die im Abschnitt A.8.2 des Leitfadens genannten förderfähigen Ausgaben im Rahmen der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung. Hier wurden – nicht zuletzt auch auf Initiative der maßgeblichen Selbsthilfevertretungen – einige Konkretisierungen und Erweiterungen vorgenommen. Hierdurch soll für Selbsthilfeorganisationen, -gruppen und -kontaktstellen deutlicher werden, welche Ausgaben sie mit der GKV-Förderung bestreiten können (und welche nicht). Weitere Informationen zu den Änderungen im Einzelnen bietet die NAKOS auf ihren Informationsseiten zur Selbsthilfeförderung.
Der „Leitfaden zur Selbsthilfeförderung“ beschreibt die Inhalte (z.B. Fördervoraussetzungen) und das Verfahren der Selbsthilfeförderung auf den verschiedenen Ebenen (Bundes-, Landes- und örtliche Ebene) für die kassenartenübergreifende Pauschalförderung und die kassenindividuelle Projektförderung.
Der künftige (und der aktuelle Leitfaden) zum Download: www.gkv-spitzenverband.de
Quelle: GKV-Spitzenverband, Schreiben vom 25.10.2022
Text: David Brinkmann, NAKOS
Deutsches Netzwerk Gesundheitskompetenz erstellt Positionspapier | Zur Kommentierung freigegeben bis 11.11.2022
Gute Praxis Erfahrungsberichte
Der Fachbereich „Erfahrungsberichte im Gesundheitswesen“ im Deutschen Netzwerk Gesundheitskompetenz e.V. (DNGK) möchte mit dem Positionspapier „Gute Praxis Erfahrungsberichte“ allen Personen, die an der Publikation von Erfahrungsberichten beteiligt sind, eine nützliche und praktische Hilfestellung geben.
Das Stellungnahmeverfahren läuft bis 11. November 2022. Die Teilnahme an dem Verfahren ist unbeschränkt für jeden möglich. Bitte schicken Sie den ausgefüllten Rückmeldebogen an die E-Mailadresse: rueckmeldung@dngk.de
- Konsultationsfassung “Gute Praxis Erfahrungsberichte”
- Rückmeldebogen zum Downolad unter www.dngk.de
Erfahrungen von Patienten geben subjektives Erleben wieder. Sie sind meist anschaulich und lebensnah und können so für Ratsuchende eine Hilfe sein. Erfahrungen sind aber auch hochindividuell, sie können verunsichern, unnötige Ängste auslösen oder kritische Situationen verharmlosen.
Das Positionspapier „Gute Praxis Erfahrungsberichte“ präsentiert Qualitätsmerkmale und Hilfestellungen für Patientengeschichten und Erfahrungsberichte, die zur gezielten Information zu Gesundheitsthemen eingesetzt werden. Die vorgeschlagenen Qualitätsmerkmale richten sich an alle, die für die Erstellung, Bearbeitung, Auswertung und vor allem Publikation von Patientengeschichten und authentischen Erfahrungsberichten verantwortlich sind.
Text und Quellen:
- DNGK – Deutsches Netzwerk Gesundheitskompetenz e.V., https://dngk.de/erfahrungsberichte-im-gesundheitswesen/
- Deutsches Ärzteblatt, Pressemitteilung vom 14.10.2022
Niedrigschwellige medizinische Beratung am "Büdchen" | Krankenkassen sollen zusammen mit den Kommunen die Gesundheitskompetenz fördern
Mit Zigaretten, Feierabendbier und Chips hat die Idee nichts zu tun. An diesen Büdchen gibt es niedrigschwellige medizinische Beratung. Die Rede ist von sogenannten Gesundheitskiosken. Diese gibt es schon vereinzelt in sozialen Brennpunkten Deutschlands wie etwa Hamburg-Billstedt. Prof. Karl Lauterbachs Ziel sind 1.000 dieser Anlaufstellen. Dazu legt der SPD-Bundesgesundheitsminister im Zuge eines Ortstermins in Billstedt nun Eckpunkte für ein Gesetz vor.
Gesundheitskioske bieten insbesondere in sozial benachteiligten Regionen und Stadtteilen niedrigschwellige Beratung an, lautet der Plan des Ministers. Die Krankenkassen sollen zusammen mit den Kommunen die Gesundheitskompetenz der Menschen fördern. Zu den weiteren Aufgaben gehören laut den Eckpunkten die Vermittlung medizinischer Leistungen sowie entsprechende Beratung und Koordinierung, wie auch die Unterstützung bei der Klärung gesundheitlicher und sozialer Angelegenheiten. Selbst medizinische Routineaufgaben – Blutdruckmessen oder Verbandswechsel – sind vorgesehen.
„Die Kommunen entscheiden eigenständig über die Errichtung eines Gesundheitskiosks und können von den Krankenkassen den Abschluss eines schiedsamtsfähigen Vertrages über die Einzelheiten verlangen“, erörtert das Bundesgesundheitsministerium (BMG). Die gesetzliche Krankenversicherung soll 74,5 Prozent der Gesamtkosten tragen, die private Krankenversicherung 5,5 Prozent, die Kommunen 20. Die Kioske sollen von examinierten Pflegefachkräften (perspektivisch auch mit Heilkundekompetenz) geleitet werden.
2017 öffnete der Billstedter Gesundheitskiosk in Form einer Unternehmergesellschaft. Es handelt sich dabei um ein Innovationsfonds-Projekt. Zu den Gesellschaftern gehört unter anderem der Virchowbund. Ein Partner ist die AOK Rheinland/Hamburg, die dementsprechend die Pläne aus dem BMG begrüßt. Sie wünscht sich aber: „Die finanzielle Beteiligung der Kommunen sollte höher sein.“ Selbst die Union im Bundestag kann der Idee etwas abgewinnen. „Jedoch ist es auch wichtig, jetzt medizinische Versorgungszentren im ländlichen Raum auf den Weg zu bringen“, fordert Fraktionsvize Sepp Müller.
Text und Quelle: Gerechte Gesundheit, September 2022, www.gerechte-gesundheit.de
Auf Antrag der Patientenvertretung wird der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) über die Aufnahme neuer Zielerkrankungen in das bestehende Neugeborenen-Screening beraten. Im Fokus steht dabei die Früherkennung einer Vitamin B-12-Mangelstörung und weiterer Stoffwechselstörungen.
Unerkannt führt ein ausgeprägter Mangel an Vitamin B12 bei Neugeborenen zu schweren, neurologischen Schädigungen und Entwicklungsstörungen. Diese werden meist erst im zweiten Lebenshalbjahr erkannt und sind dann in der Regel irreversibel. Weiterentwickelte Analyseverfahren für das Neugeborenen-Screening ermöglichen, diesen Mangel vor Symptombeginn zu entdecken. Mit einer frühzeitigen Erkennung und der Gabe von Vitamin B12 bei betroffenen Neugeborenen kann eine normale Entwicklung ermöglicht werden.
Im Rahmen des Pilotprojekts „NGS 2020/NGS 2025“, angesiedelt an der Universität Heidelberg, wurde ein mehrstufiges Testverfahren mit der Bestimmung verschiedener Biomarker aus dem Neugeborenen-Fersenblut entwickelt. Das Analyseverfahren ermöglicht neben der Erkennung eines Vitamin B12-Mangels auch die Detektion von Homocystinurie (HCU), Propionazidämie (PA) und Methylmalonazidurie (MMA). Hierbei handelt es sich um seltene, angeborene Stoffwechselstörungen, die einer unmittelbaren Therapieeinleitung bedürfen.
„In vielen europäischen Ländern sind diese seltenen Stoffwechselstörungen bereits feste Bestandteile im Neugeborenen-Screening. Neben dem deutschen Pilotprojekt zeigen uns auch die österreichischen Screening-Ergebnisse, welche Relevanz ein Screening auf Vitamin B12 hat. Hier können bereits rund 100 Kinder pro Jahr vor den Folgen eines Vitamin-B12-Mangels geschützt werden“, so Susanne Goldbach, Patientenvertreterin im Gemeinsamen Bundesausschuss.
Ziel der Antragsstellung durch die Patientenvertretung ist es, das Neugeborenen-Screening auch in Deutschland um die genannten Zielerkrankungen zu erweitern. Das Neugeborenen-Screening ermöglicht es, angeborene Störungen des Stoffwechsels, des Hormon-, Blut- und Immunsystems und des neuromuskulären Systems bei Neugeborenen frühzeitig zu entdecken und eine unverzügliche Therapieeinleitung zu gewährleisten. Dafür wird dem Neugeborenen nach Aufklärung und Einwilligung der Eltern ein Blutstropfen aus der Ferse entnommen. Das Blut wird dann in spezialisierten Laboren untersucht, derzeit auf 16 verschiedene Zielerkrankungen.
Mit der Antragsannahme wird nun ein Beratungsverfahren im G-BA eingeleitet. In einem ersten Schritt bewertet das IQWiG die wissenschaftliche Datenlage zu den Zielerkrankungen, wobei auch Ergebnisse laufender Studien einbezogen werden können.
Text und Quelle: Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss, Pressemitteilung vom 20.10.2022
Woche der Seelischen Gesundheit und eine Grüne Schleife für den offenen Umgang mit seelischen Erkrankungen
Mitarbeitende von NAKOS und DAG SHG mit der Grünen Schleife als Anstecknadel. - Grafik: NAKOS
Gerade während der diversen globalen Krisen ist die psychische Gesundheit besonderen Belastungen ausgesetzt. Doch obwohl psychische Erkrankungen weit verbreitet sind, gelten sie häufig noch als Tabuthema. Um darauf aufmerksam zu machen, wie wichtig es ist, miteinander ins Gespräch zu kommen und mehr Verständnis füreinander zu zeigen, findet vom 10. bis 20. Oktober 2022 die Woche der Seelischen Gesundheit statt.
Aus diesem Anlass möchten auch die Mitarbeitenden der NAKOS und ihrem Trägerverein, der DAG SHG (Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen), ein Zeichen setzen: Mit dem Tragen der Grünen Schleife sprechen wir uns für eine Gesellschaft aus, die offen und tolerant mit psychischen Erkrankungen umgeht. Die Grüne Schleife ist ein internationales Symbol und wer sie trägt, setzt ein Zeichen gegen die Diskriminierung von Menschen mit psychischen Erkrankungen.
Mehr über die Grüne Schleife unter www.seelischegesundheit.net
Bundesweite Veranstaltungen zur Woche der Seelischen Gesundheit
Unter dem Motto „Reden hebt die Stimmung – Seelisch gesund in unserer Gesellschaft“ finden in der Woche der Seelischen Gesundheit vom 10. bis 20. Oktober bundesweit mehr als 400 Veranstaltungen – live und online – statt. Eine davon bietet auch die NAKOS an: In einem virtuellen Schreibgespräch lädt der Junge Selbsthilfe Blog LEBENSMUTIG dazu ein, gemeinsam an einem Textdokument zu schreiben. Hier ist jede*r eingeladen, Gefühle und Gedanken mit der Magie der Wörter auszudrücken.
Weitere Informationen und Anmeldung zum virtuellen Schreibgespräch
Auftaktveranstaltung per Live-Stream
Am 10. Oktober wird die Woche der Seelischen Gesundheit eröffnet mit einer zentralen Auftaktveranstaltung in Berlin, die auch per Livestream übertragen wird. Mit dabei sind Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach und Gesundheitssenatorin Ulrike Gote. Außerdem werden Expert*innen aus Politik, Wissenschaft und Versorgung sich mit Betroffenen darüber austauschen, wie wir als Gesellschaft einen gesunden Umgang mit den aktuellen Krisen finden können.
Mehr über die Woche der Seelischen Gesundheit unter www.seelischegesundheit.net
Quelle: Aktionsbündnis Seelische Gesundheit | www.archive.newsletter2go.com
Text: Friederike Opitz
Gesetzliche Krankenkassen förderten Projekte der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe auf Bundesebene mit insgesamt 8,7 Millionen Euro
Bereits im Februar dieses Jahres veröffentlichte der Verband der Ersatzkassen (vdek) auf seiner Internetseite Informationen über die Pauschalförderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe auf Bundesebene für das Jahr 2021. Mittlerweile erfolgten ergänzend die Angaben zur krankenkassenindividuellen Projektförderung. Demnach erhielten 152 Selbsthilfeorganisationen und Dachorganisationen der Selbsthilfe auf Bundesebene Mittel in Höhe von insgesamt 8,7 Millionen Euro über diesen Förderstrang.
Rechnet man die 12,6 Millionen Euro aus der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung hinzu, wurde die Selbsthilfe auf Bundesebene im Jahr 2021 insgesamt mit rund 21,3 Millionen Euro gemäß § 20h SGB V gefördert.
Stellvertretend für alle Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene koordiniert der vdek die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung auf Bundesebene. In dieser Funktion veröffentlicht er seit 2008 jährlich eine Übersicht über die Fördermittelempfänger unter Nennung der jeweiligen Fördersumme. Zusätzlich veröffentlicht er eine Übersicht zur krankenkassenindividuellen Förderung (auf Bundesebene).
Mehr Informationen zum Thema:
Selbsthilfeförderung durch die Krankenkassen
Quelle: Verband der Ersatzkassen (vdek) | www.vdek.com (PDF)
Text: David Brinkmann
Wenn sich Angehörige um entfernt wohnende Pflegebedürftige kümmern, kann dies zu speziellen Herausforderungen führen.
Bei der Versorgung von etwa 4,1 Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland spielen Angehörige meist eine wichtige Rolle. Sie sind gesundheitlich besonders belastet, denn Pflegesituationen können lange andauern, körperlich fordernd und emotional aufreibend sein. Eine besondere Situation kann entstehen, wenn beispielsweise pflegebedürftige Eltern und deren erwachsene Kinder voneinander entfernt wohnen – und letztere dann Verantwortung für die Pflege auf Distanz übernehmen. Dies kann mit speziellen Herausforderungen einhergehen, wie eine bundesweite Studie des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) bei 1.007 auf räumliche Distanz Pflegenden ergab.
„Unsere Studie zeigt, dass auf räumliche Distanz Pflegende insbesondere in Fragen administrativer Unterstützung eingebunden sind" erklärt Dr. Ralf Suhr, Vorstandsvorsitzender des ZQPs. Darüberhinaus wären viele von ihnen "auch direkt vor Ort im Einsatz und begleiten den Arztbesuch, besorgen Medikamente, unterstützen im Haushalt oder helfen bei der Körperpflege. Dafür nehmen nicht wenige von ihnen regelmäßige Anfahrten von über einer Stunde in Kauf.“
Insgesamt äußern im Rahmen der Untersuchung 41 Prozent der Teilnehmenden, dass sie mit ihrer Situation im Pflegekontext eher oder gar nicht zufrieden seien. Die Befragten berichten von verschiedenen Herausforderungen in Bezug auf ihre allgemeine Situation als Pflegende. So fühlen sich 49 Prozent durch den zeitlichen Aufwand belastet, 38 Prozent der Erwerbstätigen unter ihnen erleben belastende berufliche Einschränkungen und 21 Prozent geben eine Belastung durch den finanziellen Aufwand der Unterstützung an. Von den Befragten, die bereits vor der Corona-Pandemie in der Pflegesituation geholfen haben, sagen 59 Prozent, in der Folge sei dies für sie schwieriger geworden.
Insbesondere mit Pflege auf räumliche Distanz verbundene Probleme seien belastend. So sagen drei Viertel der Interviewten, es belaste sie, in Notsituationen vor Ort nicht besser helfen zu können. Knapp zwei Drittel empfinden es als beschwerend, wegen der Entfernung zu wenig Einblick in die aktuelle Lage der pflegebedürftigen Person zu haben. Zudem belastet 63 Prozent, aufgrund der Distanz die pflegebedürftige Person insgesamt nicht besser unterstützen zu können.
Daher plädiert Suhr für mehr öffentliche Wahrnehmung der auf Distanz Pflegenden: "Wer bedürfnisorientiert helfen und bei der Prävention in der Pflege erfolgreich sein will, sollte die unterschiedlichen Herausforderungen pflegender Angehöriger auf dem Schirm haben.“
Quelle: Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP), Pressemitteilung vom 17.08.2022
Auf Vorschlag der Patientenvertretung hat der G-BA erstmals Kernaufgaben für Genesungsbegleiterinnen und Genesungsbegleiter in einer Richtlinie aufgenommen.
Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) erfolgreich mit einer Änderung der Richtlinie über die Ausstattung der stationären Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik mit dem für die Behandlung erforderlichen therapeutischen Personal (PPP-RL)
Auf Vorschlag der Patientenvertretung hat der G-BA erstmals Kernaufgaben für Genesungsbegleiterinnen und Genesungsbegleiter in einer Richtlinie aufgenommen. Mit Hilfe dieser Expertinnen und Experten in eigener Sache sollen die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten bei der Behandlung stärker berücksichtigt und dadurch das Behandlungsergebnis positiv beeinflusst werden.
Qualifizierte Genesungsbegleiterinnen und Genesungsbegleiter greifen auf eigene Therapieerfahrungen zurück und erfüllen eigenständige Aufgaben. Mit ihrer Erfahrungsexpertise sorgen sie für Transparenz zwischen Betroffenen und Behandlungsteam:
Sie können den Betroffenen helfen, Diagnose, Therapie und Medikation besser zu verstehen und anzunehmen, und den Angehörigen und dem behandelnden Fachpersonal die Betroffenenperspektive näherbringen.
Sie spenden durch die selbst erfahrene Erkrankung und den selbst durchlebten Genesungsprozess Hoffnung, vermögen Ängste zu mindern und können durch ihre Vermittlung von Erfahrungswissen die Adhärenz stärken.
Der Einsatz von Genesungsbegleiterinnen und Genesungsbegleitern in Psychiatrie und Psychosomatik wird in mehreren nationalen und internationalen Leitlinien empfohlen, gerade auch bei schweren psychischen Erkrankungen.
In internationalen Settings wird Genesungsbegleitung – Peer Arbeit – bereits seit vielen Jahren in verschiedenen Formen von aufsuchender Behandlung sowie auch auf Akutstationen erfolgreich eingesetzt. In Deutschland steht man damit erst am Anfang und qualifizierte Personen sind noch nicht in ausreichender Zahl ausgebildet. Der G-BA hat daher zunächst noch auf eine verpflichtende Mindestvorgabe verzichtet.
Dennoch ist die Patientenvertretung optimistisch: „Wir senden mit der Aufnahme von Kernaufgaben das klare Signal an Kliniken und Krankenkassen, Genesungsbegleiterinnen und Genesungsbegleiter auf den Stationen einzusetzen und deren Finanzierung sicherzustellen.“, so Heiko Waller, Patientenvertreter in den zuständigen Gremien des G-BA.
Der G-BA hat heute die Kernaufgaben für Genesungsbegleiterinnen und Genesungsbegleiter einvernehmlich beschlossen. Die Patientenvertretung sieht darin ein gutes Zeichen dafür, dass dieser Qualitätsschub gelingt.
Die Richtlinienänderung tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft.
Text und Quelle: Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss, Pressemitteilung vom 15.09.2022
Gemeinschaftliche Selbsthilfe stärkt pflegende Angehörige – Nachfrage nach speziellen Selbsthilfegruppen für pflegende Angehörige wächst deutschlandweit
Am bundesweiten Aktionstag für pflegende Angehörige rückt die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. pflegende Angehörige in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit, um sie für ihre Leistungen zu würdigen. Pflegende Angehörige leisten den Großteil in der Versorgung Pflegebedürftiger. Die gemeinschaftliche Selbsthilfe entlastet pflegende Angehörige und hilft, die eigenen Bedürfnisse besser wahrzunehmen. Sie ermöglicht außerdem die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Nachfrage nach Selbsthilfegruppen für pflegende Angehörige wächst deutschlandweit
Im Rahmen der im Juni 2022 durchgeführten NAKOS-Umfrage „Selbsthilfe im Blick“ zur aktuellen Situation der Selbsthilfe in Deutschland gaben 85 Prozent der Selbsthilfekontaktstellen an, dass ihre Einrichtungen spezifische Selbsthilfegruppen von pflegenden Angehörigen anbieten1. 2019 berichteten 78 Prozent der Einrichtungen, dass Selbsthilfegruppen existierten, die sich speziell an pflegende Angehörige richteten2. Der Anstieg verdeutlicht die gesteigerte Nachfrage von Angehörigen und somit auch die Bedeutung der gemeinschaftlichen Selbsthilfe für diese Zielgruppe.
Pflegeselbsthilfe stärken durch Wissen und Erfahrungen
Eine höhere Nachfrage erfordert sensibilisierte Fachkräfte in der Selbsthilfeunterstützung. Die DAG SHG hat im Rahmen des Projektes „Stärkung des Selbsthilfepotenzials bei pflegenden Angehörigen durch Selbsthilfekontaktstellen“ eine dreiteilige digitale Seminarreihe initiiert. Das erste Seminar fand im Juni statt und fokussierte das Thema der Gruppengründung in der Pflegeselbsthilfe. 47 Mitarbeitende aus Selbsthilfekontaktstellen deutschlandweit diskutierten Wege pflegender Angehöriger in die gemeinschaftliche Selbsthilfe, gut bewährte Netzwerke und Kooperationsmöglichkeiten sowie Unterschiede in der Gründung von gesundheitsbezogenen und pflegebezogenen Selbsthilfegruppen. Teil zwei der Seminarreihe „Pflegeselbsthilfe stärken durch Wissen und Erfahrungen“ findet Ende September statt und fokussiert die Gruppenbegleitung durch Selbsthilfekontaktstellen. Im dritten Teil der Reihe Anfang November geht es um den Einfluss der Corona-Pandemie auf das Gruppengeschehen.
Ansprechpartner*innen für die Unterstützung der Pflegeselbsthilfe in den Bundesländern
Mittlerweile stehen in jedem Bundesland Ansprechpartner*innen zur Pflegeselbsthilfe zur Verfügung, die in der angegeben Übersicht zu finden sind3.
Text: Anja Schödwell (DAG SHG) | E-Mail: anja.schoedwell@dag-shg.de
[1] NAKOS (2022): Auswertung Befragung Selbsthilfe im Blick 2022. Unveröffentlichte Ergebnisse.
[2] NAKOS (2020): Auswertung Befragung ROTE ADRESSEN 2019. Verfügbar unter https://www.nakos.de/themen/pflege/selbsthilfekontaktstellen/
[3] NAKOS (2022): Zugriff am 05.09.2022. Verfügbar unter https://www.nakos.de/data/Online-Publikationen/2022/NAKOS-Pflegeselbsthilfe-Ansprechpersonen.pdf
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. veröffentlicht Handreichung zur rechtlichen Betreuung
Gute Kooperation und exakte Abgrenzung im Verhältnis von rechtlicher Betreuung und sozialer, gesundheitlicher wie auch pflegerischer Unterstützung sind der Schlüssel zu einer bedarfsgerechten Versorgung von unterstützungsbedürftigen Menschen. Die aktualisierte Handreichung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. für die Praxis zeigt, wie dies gelingen kann.
"Wenn Menschen Unterstützung brauchen, um ihre Angelegenheiten zu besorgen, dann dürfen sie nicht auf Zuständigkeitsgrenzen verwiesen werden", betont Dr. Irme Stetter-Karp, Präsidentin des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.
Mit der Neuauflage seiner aktualisierten Handreichung zeigt der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. Möglichkeiten auf, wie die Konfliktlinien an der Schnittstelle in der Praxis minimiert werden können.
Die überarbeitete Handreichung richtet sich an alle in diesem Bereich tätigen Akteure: rechtliche Betreuerinnen und Betreuer, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Betreuungsvereinen, Betreuungsbehörden und Betreuungsgerichten ebenso wie von Sozialverwaltungen und sozialen gesundheitlichen oder pflegerischen Diensten und Einrichtungen.
Die Handreichung ist abrufbar unter www.deutscher-verein.de
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer, der privatgewerblichen Anbieter sozialer Dienste und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der Sozialen Arbeit, der Sozialpolitik und des Sozialrechts. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation sowie der Migration und Integration. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Text und Quelle: Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V., Pressemitteilung vom 30.06.2022
Initiatoren erarbeiten Eckpunktepapier für die Abgeordneten des Bundestags
Gemeinsam fordern die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), das Nationale Suizidpräventionsprogramm (NaSPro), die Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention (DGS) und der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) eine umfassende gesetzliche Verankerung der Suizidprävention im Rahmen eines Suizidpräventionsgesetzes in Verbindung mit dem weiteren Ausbau der Hospizarbeit und Palliativversorgung.
Die Organisationen sehen es als Aufgabe des Gesetzgebers an, vor allem ein Schutzkonzept für Menschen mit Suizidgedanken zu entwickeln und für die Umsetzung des Konzepts zu sorgen: „Die Hilfe zur Unterstützung in suizidalen Krisen und die Angebote der Hospizarbeit und Palliativversorgung müssen leichter zugänglich sein als die Hilfe zur Selbsttötung. Damit jeder Mensch, der in einer suizidalen Krise Hilfe sucht, auch Hilfe findet, sind die Rahmenbedingungen in einem Suizidpräventionsgesetz zu regeln, denn jeder Mensch hat einen Anspruch auf entsprechende Hilfe und Unterstützung.“
Die Forderungen, welche am 1. Juni 2022 an Abgeordnete des Bundestags versandt wurden, werden neben der DAG SHG von weiteren bundesweit bzw. überregional tätigen Institutionen, Verbänden sowie Selbsthilfeorganisationen unterstützt. Auf der Homepage der Koordinierungsstelle für Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland ist eine Liste aller Organisationen, die das Anliegen mittragen, veröffentlicht:
https://www.koordinierung-hospiz-palliativ.de/ks_news/eckpunkte-fuer-eine-gesetzliche-verankerung-der-suizidpraevention.html
Das Projekt „Koordinierungsstelle“ unterstützt die Umsetzung der Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland und ihrer Handlungsempfehlungen und wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.
https://www.charta-zur-betreuung-sterbender.de/
Die DAG SHG ist Mitunterzeichnerin der Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland.
https://www.charta-zur-betreuung-sterbender.de/files/dokumente/Unterstuetzer_Institutionen_Berlin.pdf
Text: Anja Schödwell
Das Netzwerk Selbsthilfefreundlichkeit und Patientenorientierung im Gesundheitswesen sucht Unterstützung
Das Netzwerk Selbsthilfefreundlichkeit und Patientenorientierung im Gesundheitswesen (SPiG) ist eine Einrichtung der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG).
Im Netzwerk Selbsthilfefreundlichkeit und Patientenorientierung im Gesundheitswesen haben sich seit 2009 Gesundheitseinrichtungen, Organisationen und Privatpersonen zusammengeschlossen, die eine Idee eint: Die Zusammenarbeit mit Selbsthilfegruppen fördert das patientenorientierte Handeln von Gesundheitseinrichtungen! Das Konzept Selbsthilfefreundlichkeit dient unseren Netzwerkmitgliedern als vielfach erprobter Leitfaden für die Gestaltung gelingender Kooperationen.
Das Netzwerk Selbsthilfefreundlichkeit und Patientenorientierung im Gesundheitswesen (SPiG) hat zum nächstmöglichen Zeitpunkt zunächst befristet bis 31.03.2024 mit der Option auf Verlängerung, folgende Stelle zu besetzen:
Sachbearbeiter/Sachbearbeiterin, Bürokaufmann/Bürokauffrau (m, w, d)
Teilzeit (15 - 20 Wochenstunden).
Zu den Aufgaben zählen insbesondere:
• Allgemeine Verwaltungsarbeiten, Schriftverkehr und Post
• Anfragenbeantwortung mündlich und schriftlich
• Mitgliederverwaltung einschl. Pflege der EDV-Daten und Büroorganisation
• Vorprüfung von Anträgen auf Auszeichnung der Selbsthilfefreundlichkeit
• Rechnungslegung und Nachverfolgung
• Vorbereitende Buchhaltung
• Reiseplanung und Abrechnung
• Veranstaltungs- und Sitzungsorganisation nebst Protokollführung
• Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit/Pflege der Internetangebote
Sie überzeugen uns durch:
• eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung idealerweise mehrjährige Berufserfahrung
• sehr gute EDV-Kenntnisse
• sorgfältiger und teamorientierter Arbeitsstil, Organisationskompetenz
• sehr gute Kommunikationsfähigkeit und Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift
Der Arbeitsort ist Berlin - Zehlendorf.
Die Vergütung erfolgt je nach Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen in Anlehnung an TVöD Bund zzgl. der im Bereich des öffentlichen Dienstes üblichen Leistungen.
Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte ausschließlich per E-Mail unter der Angabe des Betreffs „Sachbearbeitung“ bis zum 22.09.2022 an:
Geschäftsführung Ines Krahn: E-Mail: Krahn@selbsthilfefreundlichkeit.de
Netzwerk Selbsthilfefreundlichkeit und Patientenorientierung im Gesundheitswesen (SPiG)
Scharfestr. 17, 14169 Berlin
Auch 2021 hatte die Corona-Pandemie großen Einfluss auf die tägliche Arbeit im Selbsthilfe-Büro Niedersachen
Das Jahr 2021 war im Selbsthilfe-Büro Niedersachen geprägt durch Jubiläen (35 Jahre Arbeitskreis der Niedersächsischen Kontakt- und Beratungsstellen im Selbsthilfebereich, 30 Jahre Selbsthilfe-Büro Niedersachsen und 30 Jahre Landesförderung) und der Corona-Pandemie.
So wurden zum Beispiel die Jubiläumsveranstaltung "Der Wert der Selbsthilfe für die Zivilgesellschaft" nicht in Präsenz sondern online durchgeführt und die Sonderwebseite "Selbsthilfe & Corona" weiter ausgebaut.
Darüber hinaus bietet der Jahresbericht unter anderem einen Einblick in den Arbeitskreis Niedersächsischer Kontakt- und Beratungsstellen im Selbsthilfebereich. Weiter wird die Patientenbeteiligung auf Landesebene beschrieben sowie die verschiedenen Online- und Printmedien der Landeskontaktstelle vorgestellt.
Das Selbsthilfe-Büro Niedersachsen mit Sitz in Hannover ist eine von fünf Einrichtungen der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen.
Quelle: Selbsthilfe-Büro Niedersachsen | www.selbsthilfe-buero.de
G-BA wünscht sich aber eine dauerhafte Regelung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner heutigen Sitzung die bundesweite Sonderregelung zur telefonischen Feststellung von Arbeitsunfähigkeit im Zusammenhang mit der COVID-19-Epidemie wieder in Kraft gesetzt, nachdem diese zum 31. Mai 2022 zunächst – gegen das Votum der Patientenvertretung – nicht erneut verlängert worden war.
Die Sonderregelung ermöglicht die telefonische Krankschreibung für Patientinnen und Patienten mit leichteren Atemwegserkrankungen für bis zu 7 Kalendertage. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere 7 Kalendertage ausgestellt werden.
„Die Patientenvertretung hat sich immer klar für eine Fortführung der telefonischen Krankschreibung ausgesprochen, umso mehr freuen wir uns über diesen Beschluss“, so Marion Rink, Sprecherin der Patientenvertretung im fachlich zuständigen Unterausschuss Veranlasste Leistungen.
Text und Quelle: Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss, Pressemitteilung 04.08.2022
Das Selbsthilfe-Büro Niedersachsen der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e. V. veröffentlicht Dokumentation zum Jubiläumsjahr 2021
Im letzten Jahr feierte die Selbsthilfe in Niedersachsen gleich drei Jubiläen: 35 Jahre Arbeitskreis der Niedersächsischen Kontakt- und Beratungsstellen im Selbsthilfebereich, 30 Jahre Selbsthilfe-Büro Niedersachsen und 30 Jahre Landesförderung.
Anlässlich dieser Jubiläen führte das Selbsthilfe-Büro Niedersachen eine landesweite Umfrage und eine Jubiläumsveranstaltung durch. Beides ist nun in der vorliegenden Dokumentation „Der Wert der Selbsthilfe in der Zivilgesellschaft – Ein Blick auf die Selbsthilfe in Niedersachsen im Jubiläumsjahr 2021“ gebündelt. Darüber hinaus gibt die Publikation einen Rückblick auf 35 Jahre Selbsthilfeunterstützung in Niedersachsen.
Sie finden die Dokumentation auf der Webseite des Selbsthilfe-Büro Niedersachsen hier.
Die Jahrestagung der DAG SHG mit dem Titel „Mit uns für alle – Selbsthilfe bringt sich ein“ fand vom 13.06. bis 15.06.2022 in Bremen statt.
Die Dokumente des vielfältigen Programmes sind nun Digital verfügbar. Neben dem Eröffnungsvortrag von Dr. Adalbert Evers wurden 6 Workshops zu verschiedenen Themen angeboten. Viele verschiedene Ebenen, in denen Selbsthilfeaktive partizipieren können, wurden vorgestellt und diskutiert: der Organisation von Selbsthilfegruppen, der Arbeit mit Institutionen oder dem politischen Diskurs. Alle Workshops wurden am zweiten Tagungstag vormittags und nachmittags durchgeführt, damit die Teilnehmenden möglichst viele Eindrücke gewinnen konnten.
Die Vorträge und Zusammenfassungen zum Nachlesen finden Sie hier.
Leistungen im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen
Wie jedes Jahr hat der Verein Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V. (FSA) die von Pharmaunternehmen an Patientenorganisationen geleisteten Zahlungen veröffentlicht. Im Berichtsjahr 2021 zahlten 39 Mitgliedsunternehmen (laut Datenbank) des FSA und des Verbands Forschender Arzneimittelhersteller (vfa) nach eigenen Angaben 7,7 Millionen Euro an 331 deutsche und europäische Patientenorganisationen oder deren Untergliederungen. Die Bandbreite der in einem Jahr gezahlten Gesamtbeträge je Organisation lag zwischen 700.000 Euro und 50 Euro. Von diesen Leistungen machten die 20 größten gemeinsam weit über 50% des Gesamtvolumens in 2021 aus. Die Einzelbeträge können auf der Internetseite des FSA eingesehen werden.
Die insgesamt ausgezahlten Mittel der FSA-Unternehmen liegen deutlich über dem Vorjahresniveau von etwas über 6 Millionen Euro (in 2019 flossen 7,1 Millionen Euro).
Nichtsdestotrotz fallen die Leistungen von Pharmaunternehmen im Vergleich zur Förderung der Selbsthilfe durch die Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vergleichsweise gering aus. Die Selbsthilfeförderung der GKV lag in 2020 bei rund 84 Millionen Euro (für 2021 lagen zum Veröffentlichungszeitpunkt der FSA-Transparenzveröffentlichung noch keine aggregierten Daten der GKV vor). Die Leistungen der FSA-Mitgliedsunternehmen an Patientenorganisationen machten im Vergleich mit rund 8 Millionen Euro weniger als 10 Prozent dieser Summe aus.
Zu den sogenannten „Transparenzveröffentlichungen“ des FSA gehört auch eine Transparenzliste, in der Pharmaunternehmen auf freiwilliger Basis Angaben machen, welche Organisationen sie im Einzelnen für welchen Zweck finanziell unterstützt haben.
Mehr Informationen zu den vielfältigen Fördermöglichkeiten der Selbsthilfearbeit finden sich auch auf den Wissens-Seiten der NAKOS unter
https://www.nakos.de/informationen/foerderung/
Text: David Brinkmann
Quelle: Verein Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie, Nachricht vom 01. Juli 2022 | www.fsa-pharma.de
Die BAG Selbsthilfe und der Paritätische Gesamtverband haben ihre „Leitsätze der Selbsthilfe für die Zusammenarbeit mit Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Organisationen und Wirtschaftsunternehmen“ überarbeitet.
Mit Inkrafttreten am 1. Juli 2022 müssen Mitgliedsorganisationen in ihren Selbstauskünften Einnahmen seitens aller Wirtschaftsunternehmen angeben, die aufgrund der satzungsgemäßen Verbandsziele geeignet sind, Einfluss zu nehmen. Zuvor bezog sich diese Verpflichtung insbesondere auf Gesundheitsunternehmen. Die Angabe muss ab einem Betrag von 300 Euro pro Wirtschaftsjahr erfolgen. Auch wurden die Matrix zur Selbstauskunft sowie die vereinfachte Selbstauskunft angepasst, die alle Akteure der Selbsthilfe, die die Leitsätze ratifiziert haben, auf ihrer Homepage einstellen müssen.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen (BAG SELBSTHILFE e.V.) und der Paritätische Wohlfahrtsverband mit seinem FORUM chronisch kranker und behinderter Menschen im Paritätischen (FORUM) legten bereits 2005 in ihren Leitsätzen fest, dass die beteiligten Selbsthilfeorganisationen ihre fachliche und politische Arbeit ausschließlich an den Bedürfnissen und Interessen von behinderten und chronisch kranken Menschen und deren Angehörigen auszurichten haben. Die Leitsätze sollen Mitgliedsorganisationen bei der Wahrung von Unabhängigkeit und Neutralität der Selbsthilfe unterstützen.
Auch die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG) verfügt seit 2004 über Leitlinien zur Kooperation mit Dritten. Diese wurden im Rahmen des Projekts „Ausschließlich den Betroffenen verpflichtet: Autonomie und Selbstbestimmung in der Selbsthilfe“ umfangreich überarbeitet und auf der Mitgliederversammlung am 14. September 2021 als „Leitlinien zur Wahrung von Unabhängigkeit und Selbstbestimmung“ neu verabschiedet.
Informationen zu den neuen Leitsätzen der BAG Selbsthilfe und des Paritätischen finden Sie hier:
https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/inkrafttreten-am-1-juli-2022-leitsaetze-zur-unabhaengigkeit-und-transparenz-in-der-selbsthilfe-wurden-ueberarbeitet/
Informationen zu den Leitlinien der DAG SHG finden Sie hier:
https://www.dag-shg.de/ueber-dag-shg/leitlinien/
Informationen zu Leitlinien mit Selbsthilfebezug finden Sie hier:
https://www.nakos.de/themen/autonomie/leitlinien/
Text: Eike Blankemeyer & David Brinkmann
Der Schwerpunkt beleuchtet die politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für Selbsthilfegruppen
Dass die gemeinschaftliche Selbsthilfe eine niedrigschwellige Ergänzung zu professionellen Hilfsangeboten von unschätzbarem Wert ist, wird in den meisten Fällen von der Politik, der Gesellschaft und dem Gesundheitssystem anerkannt. Ihr Stellenwert und wie die Selbsthilfe gehört und berücksichtigt wird, hängt aber neben der aktuellen politischen Situation auch von gesellschaftlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen ab.
In der aktuellen Ausgabe des NAKOS INFO betrachten wir den Koalitionsvertrag sowie die Stellung der gemeinschaftlichen Selbsthilfe im Gesundheitswesen. Außerdem erläutern wir unter anderem die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur digitalen Gesundheitskompetenz, das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen und die Förderung der Selbsthilfe von pflegenden Angehörigen.
Wie immer lesen Sie auch Berichte aus der Praxis und was sich tut bei der NAKOS.
NAKOS INFO 125: Bestellung und Download: www.nakos.de/service
Gemeinschaftliche Selbsthilfe stärkt pflegende Angehörige – dennoch werden Fördermittel durch die Länder nicht genügend abgerufen
Am Internationalen Tag der Pflege weist die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. auf die enormen Entlastungsmöglichkeiten durch Selbsthilfegruppen hin. Pflegende Angehörige leisten den Großteil in der Versorgung Pflegebedürftiger. Die Belastung ist immens. Die gemeinschaftliche Selbsthilfe kann pflegende Angehörige seelisch entlasten, ihre Handlungsfähigkeit erhalten helfen und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen.
Hemmende Rahmenbedingungen auf Länderebene
Um die Pflege-Selbsthilfegruppen zu unterstützen, müssen Länder die zustehenden Fördermittel gemäß § 45d SGB XI abrufen. Bürokratische und rechtliche Vorschriften stellen jedoch eine enorme Hürde für die Förderpraxis dar. 2021 wurden deutschlandweit von den verfügbaren 11,58 Millionen Euro nur 5,06 Millionen Euro durch die Länder abgerufen (43,7 %).
Während Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Nordrhein-Westfalen ihre zustehenden Fördermittel der Pflegeversicherung umfangreich ausschöpfen, rufen Niedersachsen und Sachsen-Anhalt immerhin eine mittelmäßige Fördersumme ab. In den anderen neun Bundesländern wird die Förderung bisher (fast) gar nicht umgesetzt, obwohl in den vergangenen zehn Jahren immer wieder Gespräche mit Entscheidungsträgern zur unbefriedigenden Förderpraxis stattfanden. Die deutliche Mehrheit der Ländervertretungen beklagt den hohen bürokratischen Aufwand der Antragstellung, welcher unverhältnismäßig zu den Förderleistungen sei. Außerdem werden lange Bewilligungszeiträume beanstandet.
Die Förderpraxis muss verbessert werden
Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. fordert, die Hürden in der Förderpraxis abzubauen. Das Engagement in Selbsthilfegruppen pflegender Angehöriger kann mit den bereitstehenden Mitteln unterstützt werden. Dafür stehen Selbsthilfekontaktstellen mit ihrem langjährigen Know-how in der Selbsthilfeunterstützung zur Verfügung. Länder und Kommunen müssen die positiven Wirkungen von Selbsthilfegruppen für pflegende Angehörige erkennen und aktive Unterstützung im Haushalt vorsehen und umsetzen.
Hintergrund
Durch den demografischen Wandel wird die Pflege eines Angehörigen immer bedeutender. Rund 80 Prozent aller Pflegebedürftigen werden zuhause versorgt. Mehr als ein Drittel der pflegenden Angehörigen fühlen sich extrem belastet und können die Pflegesituation nur unter Schwierigkeiten oder gar nicht mehr bewältigen.
Download: Pressemitteilung: Zum Internationalen Tag der Pflege am 12. Mai (PDF)
Text: Anja Schödwell (DAG SHG) | E-Mail: anja.schoedwell@dag-shg.de
Projektförderung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt stärkt Transparenz in der Zivilgesellschaft
Die Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ) setzt seit über zehn Jahren einen Standard für mehr Transparenz in der Zivilgesellschaft. Über 1.600 Unterzeichnerorganisationen haben sich bis dato verpflichtet, auf ihren Internetseiten laufend zehn Transparenzinformationen bereit zu stellen. Diese machen sichtbar, wie sie ihre Arbeit finanzieren, wer die wichtigsten Entscheidungsträger*innen sind und welche Ziele verfolgt werden.
Mit einer Projektförderung durch die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt möchte der Projektträger Transparency International Deutschland e.V. die Initiative jetzt neu aufstellen: Ziele sind unter anderem eine stärkere Vernetzung zwischen den Unterzeichnerorganisationen, der Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit und ein intensiveres Monitoring bei den Transparenzinformationen. Verschiedene themenbezogene Veranstaltungen sind ebenfalls Teil der Aktivitäten.
Weitere Informationen zum Projekt und zur ITZ: www.transparency.de
Auch die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. und die NAKOS haben sich der ITZ angeschlossen und veröffentlichen laufend zehn Transparenzinformationen:
www.dag-shg.de
www.nakos.de
Text: David Brinkmann
Bundesverband wir pflegen e.V. veröffentlicht Handlungsempfehlungen zur
Weiterentwicklung der häuslichen pflegerischen Versorgung aus Sicht pflegender
Angehöriger
Der Bundesverband wir pflegen e.V. fordert einen Pflegegipfel und einen Masterplan Pflege zur Verminderung des Pflegenotstands in der häuslichen Pflege.
Bedarfsgerechte Entlastungsangebote für pflegende Angehörige, soziale und finanzielle Absicherung, bessere Informations- und Beratungsstrukturen und mehr Mitspracherechte in den pflegepolitischen Prozessen fordert wir pflegen e.V. mit den neuen Handlungsempfehlungen "Mehr Pflege wagen" in Anlehnung an den Koalitionsvertrag.
"Die Belastungsgrenze in der häuslichen Pflege ist vielfach schon deutlich überschritten", kommentiert Vorstandsmitglied Edeltraut Hütte-Schmitz den pflegepolitischen Vorstoß des Bundesverbands.
"Weil pflegende Angehörige 80 Prozent aller Pflege in Deutschland leisten, muss Pflege von und mit pflegenden und sorgenden Angehörigen als gleichberechtigte Partner in der Pflege gedacht und geplant werden. Wir appellieren an die Bundesregierung und die Länder, mit einem Pflegegipfel und Masterplan Pflege ihre Handlungsbereitschaft zu signalisieren."
Bedarfsgerechte Entlastungsangebote
Aufgrund fehlender Unterstützung sind viele Familien, insbesondere Frauen, gezwungen, bis zur Erschöpfung und weit über ihre Kräfte hinaus Pflege zu leisten. "Dringend benötigte Unterstützungsleistungen stehen auf dem Pflegemarkt oft nur eingeschränkt oder gar nicht zur Verfügung. Dies betrifft insbesondere Leistungen ambulanter Pflegedienste, haushaltsnahe Dienstleistungen, Kurzzeitpflege, Tagespflege oder Verhinderungspflege. Es ist bittere Realität, dass Pflegeverträge kurzfristig gekündigt werden, insbesondere bei aufwändig zu pflegenden Kindern oder Menschen mit herausforderndem Verhalten", erklärt Stockschlaeder.
Zur sozialen und finanziellen Absicherung fordert wir pflegen e.V. zudem Maßnahmen zum Schutz vor Altersarmut und bessere Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, zum Beispiel durch einen Lohnersatz wie beim Elterngeld.
Häusliche Pflege als gesamtgesellschaftliche Aufgabe
In den Handlungsempfehlungen heißt es: "Häusliche Pflege muss endlich als gesamtgesellschaftliche Aufgabe geplant, finanziert und geleistet werden. Hierzu gehört auch ein Umbau des Finanzierungssystems der pflegerischen Versorgung hin zu einer solidarischen Finanzierungsform, die es allen Pflegebedürftigen in Deutschland gestattet, unabhängig von den eigenen finanziellen Rahmenbedingungen Pflege so zu gestalten wie es gewünscht, geboten und menschenwürdig ist."
Die Handlungsempehlungen: www.wir-pflegen.net (PDF)
Quelle und Text (gekürzt): wir pflegen e.V.: Mehr Pflege wagen!, Pressemitteilung vom 15. März 2022 | www.wir-pflegen.net
ÄZQ veröffentlicht neues Informationsblatt
Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) hat ein Informationsblatt über Selbsthilfegruppen in Leichter Sprache veröffentlicht. In der Kurzinformation werden die folgenden Fragen beantwortet:
- Was ist eine Selbsthilfe-Gruppe?
- Wann kann eine Selbsthilfe-Gruppe helfen?
- Wie arbeiten Selbsthilfe-Gruppen?
- Was sind die Vorteile und die Nachteile von Selbsthilfe-Gruppen?
- Was machen Selbsthilfe-Organisationen?
- Wie finden Sie die richtige Selbsthilfe-Gruppe?
- Was können Sie selbst tun?
Die Informationsblatt kann ausgedruckt und zum Beispiel in Arzt- und Psychotherapiepraxen ausgelegt oder persönlich ausgehändigt werden. Die Version in Leichter Sprache beruht auf einer Patienteninformation des ÄZQ über Selbsthilfegruppen, welche 2019 gemeinsam mit der NAKOS entwickelt wurde.
Zur Patienteninformation: www.patienten-information.de
Inputs der NAKOS und der DAG SHG zu Strukturen und Entwicklung, Covid-19- sowie Pflegeselbsthilfe
Vom 22. bis 24. März 2022 fand der Public-Health-Kongress Armut und Gesundheit in digitaler Form statt. Unter dem Motto "Was jetzt zählt" haben mehr als 500 Referierende ihre Expertise in die Diskussionen rund um gesundheitliche Ungleichheit, soziale Determinanten von Gesundheit und Public Health in Deutschland eingebracht. An den insgesamt drei Kongresstagen fanden mehr als 100 Veranstaltungen statt, die von über 2.000 Teilnehmenden besucht wurden.
Inputs der NAKOS und der DAG SHG
Mit einer eigenen Session beteiligten sich die NAKOS und die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG) an dem diesjährigen Kongress. Unter dem Titel "Selbsthilfe trägt: Wirkungen und Potenziale gemeinschaftlicher Selbsthilfe im Zeitgeschehen der Corona-Pandemie" wurden drei Kurzinputs zu unterschiedlichen Schwerpunkten präsentiert. Zunächst stellte Peggy Heinz dar, wie sich die gemeinschaftliche Selbsthilfe in Deutschland historisch entwickelt hat und aktuell strukturiert. Besonderes Augenmerk lag auf dem Potential für die Krankheitsbewältigung durch die Teilnahme an Selbsthilfegruppen.
Im Anschluss zeigte Peggy Heinz, wie die Covid-19-Pandemie die gemeinschaftliche Selbsthilfe beeinflusst hat. Die zurückliegenden und noch andauernden Herausforderungen, aber ebenso die Chancen wurden herausgearbeitet und mit den Teilnehmenden besprochen. Es wurde deutlich, dass gemeinschaftliche Selbsthilfe eine stabilisierende Funktion für Betroffene hat. Gleichzeitig gab es einen Anstieg von Gruppengründungen zu Long-/Post-COVID und den sozialen Auswirkungen der Pandemie.
Der dritte Themenschwerpunkt nahm die Pflegeselbsthilfe in den Blick. Anja Schödwell von der DAG SHG betonte die Relevanz von Unterstützungsangeboten und erörterte, wie sich durch die Pandemie die ohnehin schon prekäre Situation von pflegenden Angehörigen weiter verschärft hat. In der sich anschließenden Diskussion wurde ein großes Interesse an den aufgeworfenen Themen sichtbar. Die finanzielle Förderung, das Verhältnis von Ärzt*innen zur Selbsthilfe, aber auch Fragen zur Unabhängigkeit von der Pharmaindustrie konnten darüber hinaus aufgegriffen und besprochen werden.
Hintergrund
Der Kongress Armut und Gesundheit findet seit 1995 statt und bringt jedes Jahr Akteur*innen aus Wissenschaft, Gesundheitswesen, Politik, Praxis und Selbsthilfe zusammen. Diskutiert werden Veränderungspotenziale in gesellschaftlichen Strukturen, ebenso wie aktuelle Forschungsergebnisse und neue Strategien, Lösungsansätze und Erfahrungen aus der Praxis. Der Kongress Armut und Gesundheit 2022 stand unter der Schirmherrschaft des Bundesministers für Gesundheit Prof. Dr. Karl Lauterbach und Berlins Regierender Bürgermeisterin Franziska Giffey.
Mehr Informationen zum Kongress: www.armut-und-gesundheit.de
Text: Peggy Heinz
13. bis 15. Juni 2022 in Bremen unter dem Motto "Mit uns für alle – Selbsthilfe bringt sich ein"
Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG) richtet zum 42. Mal ihre Jahrestagung aus unter dem Motto "Mit uns für alle – Selbsthilfe bringt sich ein". Die bundesweite Tagung für Fachkräfte aus Selbsthilfekontaktstellen und -unterstützungseinrichtungen findet vom 13. bis 15. Juni 2022 in Bremen statt und wird in Kooperation mit dem Netzwerk Selbsthilfe Bremen-Nordniedersachsen e.V. und den Einrichtungen der DAG SHG durchgeführt.
Bei der Jahrestagung 2022 nimmt die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. die Bedeutung der Selbsthilfe als Partizipationsbewegung – insbesondere im Gesundheitswesen – auf. Das Programm beleuchtet den Begriff der Partizipation, stellt gute Beispiele für gelingende Kooperation und Partizipation vor, betrachtet die Rolle der Selbsthilfekontaktstellen als unterstützende Agenturen, aber auch als Akteure in Gremien. Darüber hinaus zieht die Veranstaltung ein Fazit der derzeitigen Bedingungen und Möglichkeiten, aber auch der Grenzen und zukünftigen Herausforderungen für die Selbsthilfe, wenn diese sich weiterhin sinnvoll, machbar und unterstützend für Menschen mit unterschiedlichen Erkrankungen in gesellschaftliche Entwicklungen einmischen will.
Anmeldungen sind bis 20. Mai 2022 an tagung@dag-shg.de möglich.
Das Abrufkontingent für die Zimmer ist allerdings nur bis 26. April 2022 gültig!
Mehr Informationen zur Jahrestagung: www.dag-shg.de/veranstaltungen
Rückblick auf Workshop mit Selbsthilfekontaktstellen und weiteren engagementfördernden Einrichtungen
Das Netzwerk Engagementförderung hat die Dokumentation ihres Workshops "Gesellschaft mitgestalten! Engagementfördernde Einrichtungen im Wandel" veröffentlicht, der am 22. Februar 2022 stattgefunden hatte. Bei dem Workshop hatte Holger Krimmer, Geschäftsführer der ZiViZ gGmbH, eine Expertise zu Wandlungsprozessen und perspektivischen Weiterentwicklungen der Zivilgesellschaft vorgestellt. Die Teilnehmenden aus Bürgerstiftungen, Freiwilligenagenturen, Selbsthilfekontaktstellen, Mehrgenerationenhäusern und Seniorenbüros erarbeiten anschließend Ideen, wie die Herausforderungen bewältigt werden können, die Krimmer skizziert hatte.
Die ausführliche Expertise und die zentralen Thesen sowie die Ideen der Workshop-Teilnehmden sind auf der Internetseite der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen e.V. (bagfa) veröffentlicht. Im Netzwerk Engagementförderung haben sich neben der bagfa auch die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V., die Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros e.V., das Bündniss der Bürgerstiftungen Deutschlands und das Bundesnetzwerks der Mehrgenerationenhäuser zusammengeschlossen.
Zur Workshop-Dokumentation und Expertise: www.bagfa.de
Text: Niclas Beier
G-BA lehnt Aufnahme der Ehlers-Danlos-Syndrome in die ASV ab
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner heutigen Sitzung die Forderung der Patientenvertretung auf Aufnahme der Ehlers-Danlos-Syndrome (EDS) in die Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung (ASV) abgelehnt. Damit bleiben Betroffene mit diesen seltenen angeborenen Bindegewebsstörungen weiter kaum Behandlungsangebote.
„Es ist sehr bedauerlich, dass hier die Chance vergeben wurde, Betroffenen mit EDS zügig und pragmatisch zu einer besseren Versorgung und mehr Lebensqualität zu verhelfen. Es hätte aus unserer Sicht nur geringer Anpassungen bedurft, damit Marfan-Teams auch EDS-Betroffene versorgen hätten können. Die wenigen existierenden Anlaufstellen in Deutschland sind hoffnungslos überlaufen, haben lange Wartezeiten oder es werden keine neuen Betroffe-nen mehr aufgenommen. Die Versorgungssituation ist desaströs! Darum lassen wir uns nicht in unserem Bestreben nach einer besseren Versorgung für Betroffene mit EDS abbringen“, so Martin Leinen, Koordinator des medizinisch-wissenschaftlichen Beirats der Deutschen Ehlers-Danlos Initiative e.V.
Text und Quelle: Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss, Pressemitteilung 18.03.2022
Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie (AKI-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ist heute in Kraft getreten
Nach mehr als einem Jahr intensiver Beratung ist die Patientenvertretung mit dem Ergebnis zufrieden. Für die Betroffenen und ihre Angehörigen konnten dank der Mitwirkung der Patientenvertretung wichtige Punkte erreicht werden.
„Aufgrund des engagierten Einsatzes der Patientenvertretung konnten in der AKI-RL viele Regelungen im Sinne der Betroffenen und ihrer Angehörigen erreicht werden“, erklärt Thomas Koritz vom Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben e.V. (ISL).
„Zielführend war hier auch das breit angelegte Stellungnahmeverfahren, in dem zahlreiche Behindertenverbände Gehör fanden“, ergänzt Katja Kruse vom Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm).
Text und Quelle: Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss, Pressemitteilung 18.03.2022
KOSKON NRW ist an der Tour beteiligt
Ab Mai ist der Truck der NRW Selbsthilfe-Tour wieder unterwegs in Nordrhein-Westfalen. Bis in den Herbst hinein steuert der Selbsthilfe-Truck verschiedene Städte an und wird vor Ort in eine Bühne umgebaut. Auf und vor der Bühne werben die örtlichen Selbsthilfekontaktstellen und die Landesorganisationen der Selbsthilfe für Selbsthilfegruppen. Motto in diesem Jahr ist "Nimm dein Leben in die Hand!"
Die NRW Selbsthilfe-Tour ist ein Projekt des Fachausschusses Sucht, der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe NRW sowie der KOSKON NRW als eine der fünf Einrichtungen der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. Der Truck fuhr bereits 2018 und 2021 von Stadt zu Stadt.
Mehr zur NRW Selbsthilfe-Tour 2022: www.nrw-selbsthilfe-tour.de
Text: Niclas Beier
Übergangsvorschrift für pflichtmäßige Eintragungen endete Ende Februar 2022
Seit dem 1. Januar 2022 in Deutschland existiert per Gesetz das Anfang 2021 beschlossene Lobbyregister. Jede*r, die*der gerne regelmäßig Einfluss nehmen möchte auf politische Prozesse und Entscheidungen und hierzu mit Abgeordneten des Bundestages oder Mitgliedern der Bundesregierung Kontakt aufnimmt, muss sich nun in ein elektronisches Register eintragen.
Bis 28. Februar 2022 waren alle zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Lobbyregisters Interessenvertretung betreibenden natürlichen Personen und Organisationen wie Unternehmen, Vereine, Stiftungen aufgerufen, sich einzutragen. Bei Nicht-Eintragung trotz eintragungspflichtiger Interessenvertretung drohen Bußgelder. Erfolgt die Aufnahme der Interessenvertretung erst zu einem späteren Zeitpunkt, ist es möglich, sich später einzutragen. Eine freiwillige Eintragung ist ebenfalls möglich. Genauere Informationen dazu, wer wann wie eintragungspflichtig ist oder nicht und wie genau die Eintragung funktioniert, enthält ein ausführliches Handbuch des Bundestags.
Allerdings ist ein Registereintrag immer auch mit bestimmten Verpflichtungen verbunden: So muss zum Beispiel bei einer erstmaligen Kontaktaufnahme zu Abgeordneten auf den eigenen Registereintrag hingewiesen werden. Darüber hinaus müssen die Angaben, die im Register hinterlegt werden, stets auf dem neuesten Stand sein. Wurden Angaben etwa zu den Finanzen verweigert, muss auch darauf hingewiesen werden. Ein sogenannter Verhaltenskodex regelt verbindlich, wie genau eine politische Interessenvertretung zu erfolgen hat.
Nach Angaben der Bundesregierung ist es das Ziel des Lobbyregisters, mehr Transparenz über die Einflussnahme auf politische Prozesse wie etwa Gesetzgebungsverfahren zu schaffen.
Stand 2. März 2022 haben sich bislang über 2.500 Organisationen und Personen eingetragen, darunter einige Organisationen der Selbsthilfe. Auch die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG) wird zeitnah im Register zu finden sein, da sie sich immer wieder für die Anliegen der Selbsthilfe gegenüber der Politik einsetzt.
Zum Lobbyregister: www.lobbyregister.bundestag.de
Quellen:
- Deutscher Bundestag: "Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung" | www.lobbyregister.bundestag.de
- Deutscher Bundestag: "Handbuch für Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter zur Eintragung in das Lobbyregister" | www.bundestag.de
- Deutscher Bundestag: „Verhaltenskodex für Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter im Rahmen des Lobbyregistergesetzes“ | www.bundestag.de
- Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V.: "Förderung der gemeinschaftlichen Selbsthilfe ist gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Positionspapier der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. für die nächste Legislaturperiode 2021 bis 2025" | www.dag-shg.de
Mehr Informationen zum Thema Unabhängigkeit und Transparenz in der Selbsthilfe
finden Sie unter www.nakos.de/themen/autonomie und www.selbsthilfe-bestimmt-selbst.de.
Text: David Brinkmann
Bundesamt für Soziale Sicherung veröffentlicht Statistik über Fördergeldauszahlungen
Das Bundesamt für Soziale Sicherung zahlt Fördergelder für Maßnahmen und Modellvorhaben aus Mitteln des Ausgleichsfonds aus. Dabei geht es insbesondere um die Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen in der Pflege und des Ehrenamts sowie in der Selbsthilfe. Auf seiner Internetseite stellt das Bundesamt für Soziale Sicherung die Fördergeldauszahlungen nach Ländern dar. Demnach wurden 2020 für die Förderung des Auf- und Ausbaus von Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen gemäß § 45d SGB XI Satz 1 Fördermittel in Höhe von 3,61 Millionen Euro (von möglichen 11,56 Millionen Euro) ausbezahlt, also 31 Prozent der zur Verfügung stehenden Fördermittel.
Quelle: Bundesamt für Soziale Sicherung | www.bundesamtsozialesicherung.de
Mehr Informationen zum Thema
finden Sie hier auf www.nakos.de auf der Seite Förderung durch die Pflegeversicherung
Text: Anja Schödwell (DAG SHG)
KOSKON NRW aktualisiert ihre Selbsthilfeverzeichnisse
KOSKON NRW hat ihre beiden Adressbroschüren in aktualisierter Form veröffentlicht:
- Die Broschüre "Selbsthilfe-Unterstützung in NRW" verzeichnet die Adressen aller örtlichen Selbsthilfekontaktellen und vergleichbaren Einrichtungen.
- Die Broschüre "Landesweite Selbsthilfevereinigungen, Fach- und Beratungsstellen in NRW" enthält mehr als 200 Adressen landesweiter beziehungsweise überregionaler Selbsthilfezusammenschlüsse.
Beide Broschüren können über die Internetseite von KOSKON NRW bestellt werden.
KOSKON NRW ist die landesweite Selbsthilfekoordinierungsstelle in Nordrhein-Westfalen. Die Einrichtung stärkt die professionelle Unterstützung gemeinschaftlicher Selbsthilfe durch örtliche Selbsthilfekontaktstellen. KOSKON NRW ist eine Einrichtung der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen.
Quelle: KOSKON NRW | www.koskon.de
42. Jahrestagung der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG) vom 13. bis 15. Juni 2022 in Bremen
Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG) richtet zum 42. Mal ihre Jahrestagung aus unter dem Motto „Mit uns für alle – Selbsthilfe bringt sich ein“.
Die bundesweite Tagung für Fachkräfte aus Selbsthilfekontaktstellen und -Unterstützungseinrichtungen findet vom 13. bis 15. Juni 2022 in Bremen statt und wird in Kooperation mit dem Netzwerk-Selbsthilfe Bremen-Nordniedersachsen e.V. und den Einrichtungen der DAG SHG durchgeführt.
Vorankündigung: www.dag-shg.de
Neue Broschüre vom Paritätischen Wohlfahrtsverband
Hilfreiche Informationen zum Datenschutz für alle, die Software für die digitale Zusammenarbeit nutzen bietet die Broschüre „Tipps zum Umgang mit Datenschutz bei Kollaborationstools“ von Dr. Olaf Koglin für den Paritätischen Wohlfahrtsverband. Neben der Information über gesetzliche Grundlagen will der Leitfaden vor allem praxisnah zu verantwortlichem Handeln befähigen. Dabei sollen nach Ansicht des Autors Risiken aufgezeigt, aber Chancen der Digitalisierung durch zu strenge Vorgaben auch nicht verhindert werden.
Tipps zum Umgang mit Datenschutz bei Kollaborationstools
Ein Leitfaden erstellt für den Paritätischen Wohlfahrtsverband
Dr. Olaf Koglin | 2021
Text: Christiane Firnges
Arbeitshilfe enthält Basis- und Praxiswissen für Fachkräfte in Selbsthilfekontaktstellen
Das Selbsthilfe-Büro Niedersachsen bietet mit dem Starter-Set für neue Fachkräfte eine Unterstützung und Orientierungshilfe in der Anfangszeit. Die Arbeitshilfe stellt unter anderem Informationen zum Arbeiten in der Selbsthilfe-Unterstützung, zur Selbsthilfeförderung, zu Entwicklungen in der Selbsthilfe sowie zu praktischen Hilfen für den Arbeitsalltag bereit. Das Starter-Set ist ausdrücklich für die Selbsthilfe-Kontaktstellen in Niedersachsen erstellt und bezieht sich auf die niedersächischischen Rahmenbedingungen.
Quelle und Text: Selbsthilfe-Büro Niedersachsen | www.selbsthilfe-buero.de
Jutta Hundertmark-Mayser ist neue Geschäftsführerin
Jutta Hundertmark-Mayser hat zum 1. Januar 2022 die Geschäftsführung der NAKOS (Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen) übernommen. Sie löst Ursula Helms ab, die Ende 2021 in Ruhestand gegangen ist. Jutta Hundertmark-Mayser ist bereits seit 2001 Mitarbeiterin der NAKOS und seit 2005 als stellvertretende Geschäftsführung tätig. Die NAKOS hat zum Führungswechsel eine Pressemitteilung veröffentlicht.
Zur NAKOS-Pressemitteilung "Führungswechsel bei der NAKOS": www.nakos.de
KundiG: Online-Programm für chronisch Kranke zu digitalen Möglichkeiten startet im Frühjahr 2022
In kleinen Schritten und mit Unterstützung durch erfahrene Kursleitungen können auch Menschen, die noch wenig Erfahrung mit digitalen Medien haben, hier ihr Wissen erweitern und praktische Erfahrungen im Umgang mit Gesundheits-Apps, bei der Suche nach Gesundheitsinformationen im Web und zu Fragen der Datensicherheit sammeln. Der Kurs macht Menschen "kundig", um die eigene Gesundheit besser zu verstehen, und er stärkt gleichzeitig den Umgang mit digitalen Medien.
Ab dem 1. Februar 2022 startet das Kursprogramm "KundiG – Klug und digital durch das Gesundheitswesen". Die 2,5-stündigen Kursmodule gehen insgesamt über sechs Wochen und bilden eine strukturierte Anleitung für den Weg durch das digitale Gesundheitswesen.
Fragen, die im Kurs beantwortet werden, sind unter anderem:
- Was ist die elektronische Patientenakte, wozu soll sie dienen, was müssen Versicherte darüber wissen?
- Welchen Nutzen haben Gesundheits-Apps, das elektronische Rezept, der digitale Impfpass oder Medikamentenplan?
- Wo sind gute Gesundheitsinformationen im Internet zu finden?
- Was ist bei dem Datenschutz im Internet zu beachten?
- Videosprechstunde – ein neuer Weg, um mit Gesundheitsfachpersonen zu sprechen?
- Selbsthilfe und Unterstützungsangebote online – welche Möglichkeiten gibt es?
Die KundiG-Kurse werden über das Internetangebot der Patientenuniversität an der Medizinischen Hochschule Hannover angeboten. Dank der finanziellen Unterstützung der Projektförderer ist die Teilnahme an den Kursen kostenfrei. Zur Teilnahme an dem Kurs wird ein internetfähiges Gerät wie ein Laptop oder Computer (mit Kamera und Mikrofon) benötigt. Alles Weitere lernen die Teilnehmenden vor und während des Kurses kennen, geboten wird eine kontinuierliche Unterstützung.
Informationen finden Sie auf der Internetseite der Patientenuniversität der Medizinischen Hochschule Hannover www.patienten-universitaet.de
Die Seminarreihe KundiG – Klug und digital durch das Gesundheitswesen! ist ein Online-Programm zur Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen in Kooperation zwischen BARMER, BAG SELBSTHILFE, NAKOS (Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen), SeKo Bayern (Selbsthilfekoordination Bayern e.V.) und der Medizinischen Hochschule Hannover.
Text: Katarzyna Thabaut
Im Themenschwerpunkt präsentieren Selbsthilfekontaktstellen gelungene Praxisbeispiele
"Selbsthilfe fachlich unterstützen" lautet der Themenschwerpunkt des neu erschienenen NAKOS INFO 124. Mitarbeitende aus Selbsthilfekontaktstellen beschreiben anhand von Praxisbeispielen, wie die fachliche Selbsthilfeunterstützung weiter gelingen kann angesichts der Pandemiesituation und Verschiebungen in der klassischen Selbsthilfeunterstützung. Die Schwerpunktausgabe ist entstanden im Rahmen eines vom Bundesministerium für Gesundheit geförderten Projekts.
In der neuen Ausgabe verabschiedet sich auch NAKOS-Geschäftsführerin Ursula Helms. Nach 16 Jahren Tätigkeit als Geschäftsführerin tritt Ursula Helms Ende 2021 in den Ruhestand ein. Weitere Beiträge im NAKOS INFO befassen sich mit einer Ausstellung beim Hamburger Comicfestival, virtuellen Selbsthilfetagen und den neuen "Leitlinien zur Wahrung von Unabhängigkeit und Selbstbestimmung" der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V.
NAKOS INFO 124: Bestellung und Download: www.nakos.de/service
Der Druck und das Layout des NAKOS INFO 124 wurden gefördert vom Bundesministerium für Gesundheit.
G-BA ermöglicht Ambulante Spezial-fachärztliche Versorgung (ASV) für chronisch entzündliche Darmerkrankungen (CED)
„Die heutige Beschlussfassung ist ein großer Erfolg. Wir hoffen, dass die Vernetzung von spezialisierten interdisziplinären Fachärztinnen und Fachärzten aus Krankenhäusern und dem niedergelassenen Bereich in der ASV zu einer Verbesserung der Versorgung vor allem im Bereich der Langzeitbetreuung von CED-Betroffenen führt.“ betont Tobias Hillmer, Sprecher der Patientenvertretung im zuständigen Unterausschuss und Geschäftsführer der Deutschen Morbus Crohn/ Colitis ulcerosa Vereinigung (DCCV e.V.).
Mit dem Beschluss zu Anforderungen, Teamzusammensetzung und Behandlungsumfang wird die ASV als Versorgungsform nun auch für chronisch entzündliche Darmerkrankungen (CED) ermöglicht. Die Patientenvertretung, auf deren Antrag die Ausgestaltung erfolgte, hofft nach jahrelangem Einsatz nun auf eine rasche Verbesserung der Versorgung der Betroffenen, insbesondere für Kinder und Jugendliche.
Quelle: Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss, Pressemitteilung 16.12.2021
Neue Ausgabe der Themenliste zu seltenen Erkrankungen, Problemen und Selbsthilfegruppen
Von A1-PI-Mangel bis Zytomegalievirus: Im Dezember hat die NAKOS auf ihrem Internetportal www.nakos.de die Themenliste „Seltene Erkrankungen und Probleme – Betroffene suchen Betroffene“ aktualisiert. Sie umfasst in alphabetischer Reihenfolge rund 950 Stichworte zu bundesweiten Kontaktsuchen von Einzelpersonen nach Gleichbetroffenen. Darüber hinaus sind dort seltene Erkrankungen erfasst, zu denen Selbsthilfevereinigungen auf Bundesebene arbeiten, und Themen von eher seltenen Selbsthilfegruppen, das heißt: Das Thema ist eigentlich nicht selten, jedoch ist es für Betroffene schwierig weitere Gleichbetroffene zu finden.
Sind Stichworte mit einer seltenen Erkrankung assoziiert, so ist dies am Wortende mit einem hochgestellten (SE) kenntlich gemacht. Die Zuordnung erfolgte unter Zuhilfenahme der Orphanet-Klassifikation für seltene Krankheiten und dem ICD 10 (Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme). Orphanet beinhaltet ein Verzeichnis der seltenen Krankheiten und stellt Informationen zu über 6000 dieser Krankheiten zur Verfügung. Weitere Informationen unter www.orpha.net.
Neben den Stichworten finden Sie Links zu den entsprechenden Datenbankangeboten der NAKOS. Dort finden Sie Kontakte zu Menschen, die nach Gleichbetroffenen suchen, sowie Kontakte zu bestehenden Selbsthilfevereinigungen, die auf Bundesebene zu seltenen Erkrankungen arbeiten.
Die neue Themenliste als PDF-Dokument: Betroffene suchen Betroffene
Zeitlich befristete Corona-Sonderregelungen im Bereich der Arbeitsunfähigkeit sowie verordnete Leistungen werden bis Ende März 2022 verlängert.
Es sei nun wichtig, entschlossen zu handeln. Die vierte Welle der Corona-Pandemie sei durch sehr hohe Infektionszahlen, eine zu niedrige bundesweite Impfquote und hohe Belastungen für die Intensivstationen der Krankenhäuser geprägt, so Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA.
Bereits ausgelaufene Ausnahmen bei der Qualitätssicherung wurden reaktiviert. Beispielsweise können Krankenhäuser bis Ende März von der Mindestausstattung an Pflegefachkräften bei bestimmten komplexen Behandlungen abweichen. Zudem wird ebenfalls in den Krankenhäusern auf bestimmte Kontrollen durch den Medizinischen Dienst verzichtet.
Mit diesen Beschlüssen leiste der G-BA einen Beitrag, um Krankenhäuser sowie Arztpraxen zu entlasten und zugleich Patient*innen zu schützen, führt Prof. Hecken aus. Es solle alles daran gesetzt werden, die Gesundheitsversorgung für alle aufrechtzuerhalten. Dabei spiele es keine Rolle, ob die Patient*innen an Covid-19 erkrankt seien oder aus anderen Gründen, wie z. B. einem Herzinfarkt oder wegen einer chronischen Erkrankung, medizinische Hilfe bräuchten. Er appelliert an die Bundesregierung und die Landesregierungen, in der Ministerpräsidentenkonferenz das Ihrige zu tun, um einen Kollaps der Intensivversorgung in den Krankenhäusern abzuwenden und spricht seinen Dank all jenen Menschen aus, "die in medizinischen Einrichtungen oder in Pflegeheimen seit vielen Monaten bis zur eigenen Erschöpfung arbeiten und damit unbeschreiblich viel für unsere Gesellschaft leisten".
Bei den gefassten Beschlüssen im Bereich der ärztlich verordneten Leistungen geht es um die folgenden Sonderregelungen:
Arbeitsunfähigkeit: Patient*innen, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, können wie bisher telefonisch für bis zu 7 Kalendertage krankgeschrieben werden. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patientin/ des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere 7 Kalendertage ausgestellt werden. Die Corona-Sonderregelungen gelten unabhängig vom kürzlich gefassten, aber noch nicht rechtskräftigen Beschluss des G-BA zur generellen Krankschreibung per Videosprechstunde.
Erleichterte Vorgaben für Verordnungen: Heilmittel-Verordnungen bleiben auch dann gültig, wenn es zu einer Leistungsunterbrechung von mehr als 14 Tagen kommt.
Auch Ausnahmen für bestimmte Fristen bei Verordnungen im Bereich der häuslichen Krankenpflege bestehen weiter: Folgeverordnungen müssen nicht in den letzten 3 Arbeitstagen vor Ablauf des verordneten Zeitraums ausgestellt werden. Zudem können Ärztinnen und Ärzte Folgeverordnungen für häusliche Krankenpflege für bis zu 14 Tage rückwirkend verordnen. Ebenfalls muss vorübergehend eine längerfristige Folgeverordnung von häuslicher Krankenpflege nicht begründet werden. Verordnete Krankentransportfahrten zu nicht aufschiebbaren zwingend notwendigen ambulanten Behandlungen von nachweislich an COVID-19-Erkrankten oder von Versicherten, die unter Quarantäne stehen, müssen weiterhin nicht vorher durch die Krankenkasse genehmigt werden.
Verlängerung der Vorlagefrist für Verordnungen: Die Frist zur Vorlage von Verordnungen bei der Krankenkasse bleibt weiterhin für häusliche Krankenpflege, Soziotherapie sowie spezialisierte ambulante Palliativversorgung von 3 Tagen auf 10 Tage verlängert.
Verordnungen nach telefonischer Anamnese: Folgeverordnungen für häusliche Krankenpflege, Hilfs- und Heilmittel dürfen weiterhin auch nach telefonischer Anamnese ausgestellt werden. Voraussetzung ist, dass bereits zuvor aufgrund derselben Erkrankung eine unmittelbare persönliche Untersuchung durch die Ärztin oder den Arzt erfolgt ist. Die Verordnung kann dann postalisch an die Versicherten übermittelt werden. Dies gilt im Bereich der Heilmittel auch für Folgeverordnungen von Zahnärztinnen und Zahnärzten. Ebenso sind weiterhin Verordnungen von Krankentransporten und Krankenfahrten aufgrund telefonischer Anamnese möglich.
Videobehandlung: Eine Behandlung kann weiterhin auch per Video stattfinden, wenn dies aus therapeutischer Sicht möglich und der/ die Patient*in damit einverstanden ist. Diese Regelung gilt für eine Vielzahl von Heilmitteln, die von Vertrags(zahn)ärztinnen und -ärzten verordnet werden können. Auch Soziotherapie und psychiatrische häusliche Krankenpflege können mit Einwilligung der Patient*innen per Video erbracht werden.
Bei den gefassten Beschlüssen im Bereich der Anforderungen zur Qualitätssicherung geht es um diese Sonderregelungen:
Personal-Mindestvorgaben: Bei bestimmten komplexen Behandlungen können Krankenhäuser von den Mindestvorgaben für die Ausstattung und den Einsatz von Pflegefachkräften sowie für die ärztliche wie pflegerische Weiterbildung abweichen, die in folgenden Richtlinien geregelt sind:
- Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene (QFRRL)
- Richtlinie zu minimalinvasiven Herzklappeninterventionen (MHI-RL)
- Qualitätssicherungs-Richtlinie zum Bauchaortenaneurysma (QBAA-RL)
- Richtlinie zur Kinderherzchirurgie (KiHe-RL)
- Richtlinie zur Kinderonkologie (KiOn-RL)
- Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur (QSFFx-RL)
Aussetzen von Kontrollen des Medizinischen Dienstes (MD): Aufgrund der Corona-Pandemie werden die Kontrollen im Sinne der MD-Qualitätskontroll-Richtlinie des G-BA erneut vom 2. Dezember 2021 bis zum 31. März 2022 ausgesetzt. Zudem finden keine Kontrollen des MD vor Ort in den Krankenhäusern statt, um Kontakte und bürokratischen Aufwand zu reduzieren.
Inkrafttreten der Beschlüsse
Der Beschluss vom 2. Dezember 2021 zu den verordneten Leistungen tritt nach Nichtbeanstandung des Bundesministeriums für Gesundheit und Veröffentlichung im Bundesanzeiger rückwirkend zum 26. November 2021 in Kraft.
Damit ist auch beim Krankentransport eine lückenlose Versorgungspraxis abgesichert. Hier waren Teile an die ausgelaufene epidemische Lage nationaler Tragweite gebunden.
Der Beschluss zu den Ausnahmen bei der Qualitätssicherung tritt nach Nichtbeanstandung des Bundesministeriums für Gesundheit und Veröffentlichung im Bundesanzeiger rückwirkend zum 2. Dezember 2021 in Kraft.
Sonderregelungen beim Entlassmanagement gelten bereits bis 31. Mai 2022, da sie an § 9 Absatz 1 der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung geknüpft sind. Sämtliche vom G-BA beschlossenen befristeten Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sind auf der Homepage des G-BA zu finden.
Für den Bereich der veranlassten Leistungen gibt es zusätzlich eine Übersicht.
Quelle: Gemeinsamer Bundesausschus, Pressemitteliung Nr. 44/2021 vom 3. Dezember 2021
Selbsthilfe und Selbsthilfeunterstützung in Zeiten von Corona als Schwerpunkte
Das selbsthilfegruppenjahrbuch 2021 ist erschienen und online verfügbar. Mehrere Beiträge widmen sich unter anderem den kreativen Ansätzen von Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeunterstützenden in Zeiten der Pandemie. Neben vielen persönlichen Einblicken beschreiben Antonia Goldin und Dr. Jutta Hundertmark-Mayser von der NAKOS die Entwicklungen und Herausforderungen der Selbsthilfeunterstützung in Zeiten der Corona-Pandemie basierend auf den Ergebnissen ihrer bundesweiten Befragung von Selbsthilfekontaktstellen. So sind Selbsthilfegruppen eine wichtige seelische Stütze in der Pandemie. Selbsthilfekontaktstellen sind verlässliche Berater zum digitalen Austausch und klären über Möglichkeiten von Gruppentreffen auf. Außerdem beantworten sie mehr Anfragen bei psychischen Problemen und unterstützen die Gründung neuer Gruppen.
Abseits von Corona hat sich Jürgen Matzat, langjähriger Redakteur und Ideengeber des selbsthilfegruppenjahrbuchs sowie Leiter der Selbsthilfekontaktstelle Gießen, aus der beruflichen Unterstützung der Selbsthilfe zurückgezogen. Er teilt mit den Lesenden in einem persönlichen Interview seinen reichen Erfahrungsschatz und lange Wegbegleiter erzählen über ihn.
Außerdem gibt das Jahrbuch einen Einblick in das Projekt „Taubblind sein – Selbsthilfe leben lernen“ zur Stärkung der familienorientierten Selbsthilfe. Auch zeigt es neue Wege in der Gestaltung der Selbsthilfe auf: Stichwort Generationenwechsel. Wissenschaftliche Beiträge zur Netzwerkevaluation in Selbsthilfeorganisationen sowie zur Patientenbeteiligung und -vertretung durch die Krebs-Selbsthilfe runden das selbsthilfegruppenjahrbuch 2021 ab.
37 Autor*innen, 15 Beiträge, 126 Seiten Lesestoff – das sind die Zahlen der diesjährigen Ausgabe. Das selbsthilfegruppenjahrbuch wird herausgegeben von der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. Es erscheint seit 1999.
Link zum Selbsthilfegruppenjahrbuch 2021: www.dag-shg.de
Text: Gesine Heinrich, NAKOS
Auszüge aus dem Vertrag zu selbsthilferelevanten Themen
SPD, Grüne und FDP haben am 24. November 2021 ihren Koalitionsvertrag in einer Pressekonferenz vorgestellt. Wir haben einen Blick in den Koalitionsvertrag geworfen und zeigen hier unkommentiert Auszüge zu einigen Themen, die für Menschen in der Selbsthilfe wichtig sein werden. Der vorgelegte Vertrag muss von den Ampel-Parteien jetzt noch in unterschiedlichen Verfahren bestätigt werden. Übrigens: Die Begriffe "Selbsthilfegruppe" und "Selbsthilfe" kommen in dem 178-seitigen Dokument nicht vor.
Inklusion (ab Seite 78):
"Wir wollen, dass Deutschland in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens, vor allem aber bei der Mobilität (u. a. bei der Deutschen Bahn), beim Wohnen, in der Gesundheit und im digitalen Bereich, barrierefrei wird. Wir setzen dafür das Bundesprogramm Barrierefreiheit ein. Dazu überarbeiten wir unter anderem das Behindertengleichstellungsgesetz und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz sowie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. (...) Wir werden für mehr Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen an wichtigen Vorhaben auf Bundesebene sorgen. Die Mittel des Partizipationsfonds wollen wir erhöhen und verstetigen."
Pflege (ab Seite 80):
"Wir dynamisieren das Pflegegeld ab 2022 regelhaft. Wir entwickeln die Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetze weiter und ermöglichen pflegenden Angehörigen und Nahestehenden mehr Zeitsouveränität, auch durch eine Lohnersatzleistung im Falle pflegebedingter Auszeiten."
Digitalisierung im Gesundheitswesen (ab Seite 83):
"In einer regelmäßig fortgeschriebenen Digitalisierungsstrategie im Gesundheitswesen und in der Pflege legen wir einen besonderen Fokus auf die Lösung von Versorgungsproblemen und die Perspektive der Nutzerinnen und Nutzer. In der Pflege werden wir die Digitalisierung u a. zur Entlastung bei der Dokumentation, zur Förderung sozialer Teilhabe und für therapeutische Anwendungen nutzen. Wir ermöglichen regelhaft telemedizinische Leistungen inklusive Arznei-, Heil- und Hilfsmittelverordnungen sowie Videosprechstunden, Telekonsile, Telemonitoring und die telenotärztliche Versorgung."
Gesundheitsförderung (ab Seite 84):
"Wir entwickeln das Präventionsgesetz weiter und stärken die Primär- und Sekundärprävention. Dem Leitgedanken von Vorsorge und Prävention folgend stellen wir uns der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe zielgruppenspezifisch und umfassend. Wir unterstützen die Krankenkassen und andere Akteure dabei, sich gemeinsam aktiv für die Gesunderhaltung aller einzusetzen. Wir schaffen einen Nationalen Präventionsplan sowie konkrete Maßnahmenpakete z.B. zu den Themen Alterszahngesundheit, Diabetes, Einsamkeit, Suizid, Wiederbelebung und Vorbeugung von klima- und umweltbedingten Gesundheitsschäden."
Ambulante und stationäre Gesundheitsversorgung (ab Seite 84):
"Für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen erarbeiten wir mit den Beteiligten bis Ende 2022 einen Aktionsplan, stärken die Versorgung schwerstbehinderter Kinder und entlasten ihre Familien von Bürokratie. Die Medizinischen Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen sowie die Sozialpädiatrischen Zentren bauen wir in allen Bundesländern aus. (...) Wir starten eine bundesweite Aufklärungskampagne zur Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen. Wir reformieren die psychotherapeutische Bedarfsplanung, um Wartezeiten auf einen Behandlungsplatz, insbesondere für Kinder- und Jugendliche, aber auch in ländlichen und strukturschwachen Gebieten deutlich zu reduzieren."
Rechte von Patient*innen (ab Seite 86):
"Die Unabhängige Patientenberatung (UPD) überführen wir in eine dauerhafte, staatsferne und unabhängige Struktur unter Beteiligung der maßgeblichen Patientenorganisationen. Mit einer Reform des G-BA beschleunigen wir die Entscheidungen der Selbstverwaltung, stärken die Patientenvertretung und räumen der Pflege und anderen Gesundheitsberufen weitere Mitsprachemöglichkeiten ein, sobald sie betroffen sind. (...) Bei Behandlungsfehlern stärken wir die Stellung der Patientinnen und Patienten im bestehenden Haftungssystem."
Zivilgesellschaft und Demokratie (ab Seite 117):
"Bürgerschaftliches Engagement ist für den gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie die Demokratiepolitik in den vergangenen Jahren immer bedeutsamer geworden. Wir wollen Menschen, die sich bürgerschaftlich engagieren, unterstützen, gerade auch junge Menschen für das Ehrenamt begeistern und daher das Ehrenamt von Bürokratie und möglichen Haftungsrisiken entlasten. Das erfolgreiche Patenschaftsprogramm 'Menschen stärken Menschen' wird fortgeführt. Wir erarbeiten mit der Zivilgesellschaft eine neue nationale Engagementstrategie."
Der Koalitionsvertrag auf den Internetseiten der Parteien:
www.spd.de | www.gruene.de | www.fdp.de
Auswahl: Niclas Beier
30 Millionen Bürgerinnen und Bürger in der Zivilgesellschaft nicht vergessen: Für die Stärkung des Ehrenamts und Engagements
Sehr geehrte Damen und Herren,
unsere Engagementstrukturen sind reich an Möglichkeiten, um die Gesellschaft im Kleinen und Großen mitzugestalten und das nicht nur in Krisenzeiten.
Bislang sind weder die zivilgesellschaftlichen Leistungen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt noch ihre innovativen Potenziale ausreichend anerkannt und gewürdigt worden. Für die zivilgesellschaftlichen Strukturen gab es während der Corona-Zeit auch keine politischen Gipfel und kein großes nationales Unterstützungsprogramm. In den bisherigen (Sondierungs-) Papieren spielt das Engagement keine (herausragende) Rolle.
30 Millionen Menschen, die alltäglich dazu beitragen, unser Zusammenleben freundlicher und demokratischer zu gestalten, sind vergessen worden. Sie brauchen für ihren Einsatz für das Gemeinwohl nicht nur Anerkennung und Sichtbarkeit, sondern auch gute Rahmenbedingungen.
Für die Förderung des Engagements und des Ehrenamts stehen unsere 2000 Einrichtungen, die sich über ihre Dachverbände im Netzwerk "Engagementförderung" zusammengeschlossen haben:
- Seniorenbüros
- Selbsthilfekontaktstellen
- Bürgerstiftungen
- Mehrgenerationenhäuser
- Freiwilligenagenturen
Wir fordern die zukünftige Bundesregierung auf, für die Zivilgesellschaft und die 30 Millionen Engagierten gute Rahmenbedingungen zu schaffen. Dazu zählen für uns:
- ein Hauptausschuss für Demokratie und Engagement im Bundestag
- eine zentrale Verankerung des Themenfeldes in der neuen Bundesregierung zum Beispiel durch eine*n Staatsminister*in im Bundeskanzleramt
- ein an die Themen und Herausforderungen der heutigen Zeit angepasstes Gemeinnützigkeitsrecht
- die Etablierung und Finanzierung von Dialogforen zwischen der organisierten Zivilgesellschaft, der Verwaltung und der Politik, um bessere strategische Kommunikations- und Arbeitsformate zu schaffen
- die Stärkung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt als Förderstiftung
- Verabschiedung einer gesetzlichen Grundlage zur dauerhaften Förderung von gemeinwohlorientierten Engagementstrukturen (z.B. Gesetz zur Förderung von Demokratie- und Engagementinfrastrukturen)
Bislang fehlt es an bundesweiten Kompetenzen, um eine nachhaltige kritische und soziale Infrastruktur vor Ort dauerhaft finanziell zu fördern. Denn nur mit stabilen Strukturen kann die Zivilgesellschaft auch in (zukünftigen) Krisensituationen innovativ, wirksam und teilhabeorientiert agieren. Auch nach der Pandemie steht unsere Gesellschaft vor großen Herausforderungen. Ob Klimaschutz oder Migration, alles kann nur mit einer starken Zivilgesellschaft, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt und ein demokratisches Gemeinwesen fördert, angepackt werden.
Für ein Gespräch stehen wir jederzeit zur Verfügung!
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Kemnitzer
Spracher Netzwerk Engagementförderung
Der Offene Brief als Download: 30 Millionen Bürgerinnen und Bürger in der Zivilgesellschaft nicht vergessen: Für die Stärkung des Ehrenamts und Engagements (PDF)
Das Netzwerk Engagementförderung besteht aus den folgenden Organisationen:
- Bundesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen e.V. (bagfa)
- Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros e.V. (BaS)
- Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG)
- Bündnis der Bürgerstiftungen Deutschlands (BBD)
- Bundesnetzwerk der Mehrgenerationenhäuser (BNW MGH)
Pressemitteilung des Selbsthilfe-Büros Niedersachsen
Mit der landesweiten Onlineveranstaltung "Der Wert der Selbsthilfe für die Zivilgesellschaft" feierte das Selbsthilfe-Büro Niedersachsen am 12. November 2021 die Jubiläen und die Bedeutung der niedersächsischen Selbsthilfe und ihrer Unterstützung.
Vor 35 Jahren riefen sieben Selbsthilfekontaktstellen den Niedersächsischen Arbeitskreis der Kontakt- und Beratungsstellen im Selbsthilfebereich als unabhängige, fachpolitische Selbsthilfevertretung ins Leben. Fünf Jahre später wurde dann das Selbsthilfe-Büro Niedersachsen, Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V., als landesweite Service-, Beratungs- und Netzwerkeinrichtung für die Selbsthilfe errichtet und im selben Jahr startete auch das Land Niedersachsen mit der finanziellen Förderung von Selbsthilfekontaktstellen.
Wie wichtig die Selbsthilfe als Glied in der Kette zivilgesellschaftlicher Bereiche ist, wird besonders in der Pandemie-Zeit deutlich. Von der gemeinschaftlichen Hilfe für die Lebensbewältigung der Einzelnen über das gesellschaftliche Engagement durch selbst Betroffene im Gesundheits- und Sozialbereich bis zur Rolle der Selbsthilfeunterstützung vor Ort und in Niedersachsen. Die digitale Veranstaltung thematisierte die wichtigsten Aspekte der Selbsthilfe vor und während der Pandemie.
Die Jubiläumsfeier wurde am 12. November 2021 von 11 bis 13 Uhr über einen Livestream übertragen. Nach einem Grußwort von Dörte von Kittlitz, Leiterin des Selbsthilfe-Büros Niedersachsen, präsentierte Elke Tackmann, Selbsthilfe-Büro Niedersachsen, ausgewählte Ergebnisse einer Befragung der Selbsthilfe-Kontaktstellen in Niedersachsen. Im Anschluss wurde der Wert der Selbsthilfe in einer Podiumsdiskussion aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachtet. Es diskutierten: Dirk Schröder (Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung in Niedersachsen), Hanno Kummer (vdek-Landesvertretung Niedersachsen), Dr. Christopher Kofahl (Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf), Wolfgang Ehlers (Selbsthilfegruppenvertreter), Ele Herschelmann (Beratungs- und Koordinationsstelle für Selbsthilfegruppen e. V. Oldenburg) und Dörte von Kittlitz (Selbsthilfe-Büro Niedersachsen). Durch die Diskussionsrunde führte André Beermann, Vorstand der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V.
Gefördert wurde die Jubiläumsveranstaltung von der DAK-Gesundheit, Handelskrankenkasse (hkk), Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) und Techniker Krankenkasse (TK) sowie dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung und der GKV-Selbsthilfeförderung Niedersachsen.
Das Veranstaltungsvideo: selbsthilfe-buero.de
Text: Elke Tackmann (Selbsthilfe-Büro Niedersachsen)
Die Fachtagung der DAG SHG mit dem Titel „Selbsthilfe trägt – Die Selbsthilfe in Zeiten der Corona-Pandemie. Eine erste Bilanz“ wurde erfolgreich digital durchgeführt und bot den Teilnehmenden ein vielfältiges Programm.
Neben dem Eröffnungsvortrag von Dr. Rupert Graf Strachwitz wurden zehn Workshops zu verschiedenen Themen angeboten. Das Selbsthilfepotenzial pflegender Angehöriger wurde diskutiert oder auch Verschiedenes rund um die Junge Selbsthilfe wie rechtliche Aspekte bei Minderjährigen. Ein anderer Vortrag beschäftigte sich mit digitalen Möglichkeiten der Selbsthilfe.
Alle Workshops waren gut besucht und es wurde diskutiert. Alle Vorträge zum Nachlesen finden Sie hier.
Nachricht von KOSKON NRW
KOSKON NRW organisierte ein Treffen mit Vertreter*innen von Selbsthilfe- und Patientenorganisationen, Krankenkassen und Ministerien aus den Niederlanden und Deutschland
Am Freitag, den 15.10.2021 fand in Mönchengladbach ein Treffen zwischen Selbsthilfeakteuren aus den Niederlanden und Nordrhein-Westfalen statt. Organisiert und geleitet wurde diese Veranstaltung durch die KOSKON NRW.
Dabei stellte u.a. Anne Kaiser, Geschäftsführerin der KOSKON NRW, die Grundlagen der Selbsthilfe und Selbsthilfeunterstützung in NRW dar. Zusätzlich waren auch Alexa von Klopmann als Vertreterin des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS), Angelika Greiner von der AOK Rheinland/Hamburg sowie Ina Lauterbach von der Selbsthilfe-Kontaktstelle Mönchengladbach dabei. Sie erklärten ihre Rolle und Beitrag in der Selbsthilfeunterstützung in NRW.
In erster Linie wollten die Besucher*innen aus den Niederlanden die Arbeit der Selbsthilfegruppen und der professionellen Selbsthilfe-Unterstützung in NRW kennenlernen, um mögliche Rückschlüsse auf Angebote in den Niederlanden ziehen zu können. Des Weiteren nahmen die niederländischen Gäste gern das Angebot wahr, die Räume der KOSKON NRW und der SHK Mönchengladbach zu besuchen um einen konkreten Blick in die Arbeitsbereiche zu bekommen.
Aus den Niederlanden waren unter anderem folgende Vertreter*innen dabei:
- MIND: Organisation, die sich für die Verbesserung der psychischen Gesundheit in den Niederlanden einsetzt
- PHAROS: Fachzentrum mit dem Ziel große gesundheitliche Ungleichheiten abzubauen
- VWS: Ministerium für Gesundheit und Wohlfahrten
- JZOJP: ‘the Right Care in the Right Place’ - Teil des Ministeriums VWS
- CZ: Krankenkasse
- PFN: Patientenvereinigung Niederlande
- Zorgbelange inclusief: Organisation, die sich für die Teilhabe aller Menschen in der Gesellschaft einsetzt
Insgesamt nahmen 18 Personen an dieser Veranstaltung teil, die sich vor allem durch eine lebendige Diskussion auszeichnete und die Vorteile von grenzüberschreitendem Austausch zeigte. So stellte das niederländische Ministerium für Gesundheit und Wohlfahrt das Projekt „The right care in the right place“ vor. Ein Informationsvideo darüber finden Sie hier.
Quelle und Text: KOSKON NRW, Nachricht vom 21. Oktober 2021 | www.koskon.de
Gemeinsames Rundschreiben der Krankenkassen erläutert das Antragsverfahren
Selbsthilfeorganisationen auf Bundesebene können jetzt Fördermittel nach § 20h SGB V für das Jahr 2022 beantragen. Mit dem "Gemeinsamen Rundschreiben" informieren die gesetzlichen Krankenkassen über das Antragsverfahren für die Pauschalförderung. Seit letztem Jahr sind Anträge für die kassenartenübergreifende Pauschalförderung über die Internetseite www.selbsthilfefoerderung.com möglich – allerdings müssen auch digitalisierte Anträge anschließend ausgedruckt, unterschrieben und per Post verschickt werden. Antragsfrist ist der 31. Dezember 2021.
Neben der Pauschalförderung können bundesweite Selbsthilfeorganisationen auch Projektförderung beantragen. Auch das Antragsverfahren für diese krankenkassenindividuelle Projektförderung ist in dem Gemeinsamen Rundschreiben beschrieben. Anders als die Pauschalförderung muss die Förderung von Projekten bei den einzelnen Krankenkassen beantragt werden; die Antragsfristen können sich dabei von Krankenkasse zu Krankenkasse unterscheiden.
Die gesetzlichen Krankenkassen sind nach § 20h SGB V verpflichtet, die gesundheitsbezogene Selbsthilfe finanziell zu fördern. Für das Jahr 2022 umfassen die Fördermittel – bei einem Richtwert von 1,19 Euro pro Versicherten – insgesamt 87,25 Millionen Euro. Mindestens 70 Prozent dieser Fördermittel werden für die Pauschalförderung verwendet, die übrigen 30 Prozent für Projekte. Auch Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen auf Landesebene und örtlicher Ebene können gefördert werden.
Informationen zur Pauschalförderung auf Bundesebene: www.selbsthilfefoerderung.com
Informationen zur Projektförderung auf Bundesebene: www.vdek.com
Quelle: Gemeinsames Rundschreiben zur Förderung der Selbsthilfeorganisationen auf Bundesebene gemäß § 20h SGB V durch die Krankenkassen und ihre Verbände auf Bundesebene, Oktober 2021
Text: Niclas Beier
Mitgliederversammlung wählt André Beermann, Sabine Bütow und Angelika Vahnenbruck
Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG) hat einen neuen ehrenamtlichen Vorstand: André Beermann, Sabine Bütow und Angelika Vahnenbruck wurden von der Mitgliederversammlung für zwei Jahre gewählt. Neu im Vorstand ist Sabine Bütow als Nachfolgerin von Dr. Karl Deiritz, der nicht wieder kandidierte. Bütow leitet seit 2004 die Selbsthilfekontaktstelle in Bremen.
André Beermann und Angelika Vahnenbruck wurden als Vorstandsmitglieder wiedergewählt. Beermann ist seit 2019 im Vorstand der DAG SHG tätig und leitet die BIS e.V. Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe im Kreis Viersen (NRW). Vahnenbruck ist bereits seit 2015 im Vorstand aktiv und Geschäftsführerin der StadtRand gGmbH in Berlin-Mitte.
Die DAG SHG ist der Fachverband zur Unterstützung von Selbsthilfegruppen und von Menschen, die sich für Selbsthilfegruppen interessieren. Als Arbeitsgemeinschaft besteht die DAG SHG seit 1975; seit 1982 ist sie als gemeinnütziger Verein anerkannt und eingetragen. Die DAG SHG ist Träger von fünf Einrichtungen der Selbsthilfeunterstützung in Deutschland.
Weitere Informationen: Vorstand der DAG SHG
Foto (von links nach rechts): André Beermann, Sabine Bütow und Angelika Vahnenbruck
Neufassung ersetzt die bisherige Fassung von 2004
Die Zusammenarbeit mit Dritten ist in der gemeinschaftlichen Selbsthilfe gelebte Realität. Es bestehen vielfältige Beziehungen zwischen Akteur*innen innerhalb und außerhalb der Selbsthilfelandschaft: zu Ministerien, Förderern, Gesundheitsdienstleistern, Stiftungen ebenso wie zu Forschungsinstitutionen oder auch Wirtschaftsunternehmen, häufig im Gesundheitsbereich.
Kooperationen sind grundsätzlich zu begrüßen, sie sind häufig fruchtbar und vielfach auch schlicht notwendig, um die Selbsthilfearbeit umzusetzen und finanziell abzusichern.
Gerade für die Selbsthilfe ist es aber wichtig, glaubwürdig zu sein und unabhängig zu bleiben. Leitlinien geben Hinweise, an welchen Stellen Vorsicht geboten ist und wie man Kooperationen so gestaltet, dass sich keine Abhängigkeiten ergeben.
Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG) hat nun ihre seit 2004 unverändert gültigen "Leitlinien zur Zusammenarbeit mit Wirtschaftsunternehmen" in engem Austausch mit den Mitgliedern überarbeitet und auf der Mitgliederversammlung am 14. September 2021 in Leipzig neu verabschiedet.
Die Neufassung spiegelt die Offenheit der DAG SHG gegenüber Kooperationen wider. Gleichzeitig beschreibt sie präziser als bislang ihre Haltung hinsichtlich Sponsoringvereinbarungen. Vor dem Hintergrund ihres Auftrags als anerkannte Selbsthilfe- und Patientenorganisation im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) lehnt sie Sponsoringmittel von Wirtschaftsunternehmen aus dem Gesundheitsbereich ab.
Ergänzt wurde außerdem ein Abschnitt mit Hinweisen dazu, wie mehr Transparenz in der Selbsthilfearbeit entstehen kann. Neu ist auch, dass sich Mitglieder den Leitlinien bei Neuaufnahme verpflichten sollen.
Die neuen Leitlinien stehen ab sofort auf der Internetseite der DAG SHG zur Verfügung:
Leitlinien zur Wahrung von Unabhängigkeit und Selbstbestimmung (PDF)
Die Überarbeitung der Leitlinien konnte im Rahmen einer Projektförderung der NAKOS vorgenommen werden. Wir danken der BARMER für die Bereitstellung der Fördermittel.
Weitere Informationen
– Themenseite Autonomie der Selbsthilfe auf www.nakos.de
– NAKOS-Internetseite www.selbsthilfe-bestimmt-selbst.de
Text: David Brinkmann (NAKOS)
Im Rahmen des neu gegründeten bundesweiten "Fachausschusses Pflegeselbsthilfe" der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. tagten die Landesvertretungen der Selbsthilfekontaktstellen erstmalig am 21. September 2021. Alle 16 Bundesländer waren vertreten. Ziel war, die Fördersituationen in den Bundesländern vorzustellen und die gesetzlichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen zu diskutieren. Es zeigte sich ein sehr heterogenes Bild der Förderung bezogen auf die gemeinschaftliche Pflegeselbsthilfe. Während drei Bundesländer die zustehenden Fördermittel der Pflegeversicherung (fast) vollkommen ausschöpfen, werden in sieben weiteren Bundesländern lediglich eine sehr geringe bis mittelmäßige Fördersumme bewilligt. In sechs Bundesländern wird die Förderung nach § 45d SGB XI bisher gar nicht umgesetzt. Ursache hierfür sind politische Barrieren beziehungsweise bürokratische Vorschriften, die der Gesetzgebung entgegenstehen. Der Fachausschuss Pflegeselbsthilfe will im Dezember wieder tagen. Gegenstand des Treffens ist die Ausarbeitung eines Positionspapieres, welches die Politik über die Fördersituation in den Ländern aufklären und zum Handeln auffordern soll.
Hintergrund
Der Gesetzgeber hat die Wirkungen gemeinschaftlicher Selbsthilfe von pflegenden Angehörigen und Betroffenen erkannt und in § 45d SGB XI verankert. Ziel ist, die Pflegebedürftigen zu unterstützen sowie deren Angehörige und vergleichbar Nahestehende in ihrer Pflegetätigkeit zu stärken. Diese Förderung erfolgt zu 75 Prozent durch die soziale und die private Pflegeversicherung und zu 25 Prozent durch das Bundesland beziehungsweise der kommunalen Gebietskörperschaft. Voraussetzung für die Beteiligung der Pflegeversicherung ist, dass die Länder und Kommunen eine aktive Unterstützung der gemeinschaftlichen Selbsthilfe im Haushalt vorsehen und umsetzen, indem sie zusätzliche Mittel für die Pflegeselbsthilfe bereitstellen. Aktuell werden die meisten Länder und Kommunen dieser Aufgabe nicht gerecht.
Die Online-Veranstaltung fand im Rahmen des vom GKV-Spitzenverband geförderten Projektes "Stärkung des Selbsthilfepotenzials bei pflegenden Angehörigen durch Selbsthilfekontaktstellen" statt.
Mehr Informationen zur Förderung durch die Pflegeversicherung
finden Sie auf der Internetseite der NAKOS.
Text: Anja Schödwell (DAG SHG) | anja.schoedwell@dag-shg.de
Neue NAKOS Handreichung zum Thema erschienen
Das Prinzip der Selbsthilfe ist seit Jahrzehnten unverändert: der gemeinsame Austausch in Gruppen, der persönlich von Angesicht zu Angesicht stattfindet. Doch seit einigen Jahren nimmt die Digitalisierung auch in der Selbsthilfe immer mehr Raum ein und verändert ihr Gesicht. Informationen und Erfahrungen werden von Betroffenen in unserer medialen Welt nicht mehr nur face-to-face und in den Selbsthilfegruppen vor Ort ausgetauscht. Informationen zu Erkrankungen und Problemen aus Betroffenensicht können im Internet nachgelesen, Menschen mit seltenen Erkrankungen gefunden und Kontakte geknüpft werden; über Messenger-Dienste werden Termine ausgetauscht oder in Internetforen über Befindlichkeiten „gesprochen“. So ermöglicht die digitale Welt nicht nur die zeitnahe und niedrigschwellige Suche nach Informationen und den Austausch mit Menschen, die an derselben Krankheit leiden, sondern erleichtert auch eine schnelle Vermittlung und Kontaktaufnahme mit anderen Betroffenen.
Jenseits mannigfaltiger Möglichkeiten für die Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung, wurde auch der Kern der gemeinschaftlichen Selbsthilfe – der Austausch untereinander – durch die digitalen Medien erweitert. Eine zeitgemäße Form des Selbsthilfeengagements liegt heute im digitalen Bereich.
Dabei hat die Corona-Pandemie die „digitale Selbsthilfe“ enorm vorangebracht. Immer mehr Selbsthilfeaktive gestalten ihre Gruppentreffen digital, Selbsthilfekontaktstellen bieten virtuelle Gruppenräume an und richten Gesamtgruppentreffen in Form von Videokonferenzen aus. Sowohl Mitarbeitende als auch Selbsthilfeaktive begeben sich dabei auf sehr unsicheres Terrain, denn übliche Standards der Selbsthilfearbeit sind „im Internet“ nicht anwendbar. Es stellen sich viele Fragen: von der Organisation solcher Selbsthilfetreffen, über technische Fragen zu geeigneten Anwendungen bis hin zur Einhaltung von Vertraulichkeit. In dieser Handreichung nehmen wir einige solcher Fragen auf und bieten ganz konkrete Hilfestellungen.
Anne Kaiser übernimmt die Nachfolge von Petra Belke
Die langjährige Geschäftsführerin Petra Belke wird zum 1. November 2021 aus gesundheitlichen Gründen aus der KOSKON NRW ausscheiden. Ihre Nachfolgerin wird die bisherige Stellvertreterin Anne Kaiser.
Petra Belke hat die KOSKON NRW seit 2007 geleitet. Ihre Kolleginnen würdigen sie zum Abschied: "Als ein Wesensmerkmal ihrer Arbeit sehen wir ihre sachbezogene Art, in der sie die Stärkung der Selbsthilfe stets im Fokus hatte. Unaufgeregt, vertrauensvoll und partnerschaftlich hat Petra Belke sowohl in unserem Team als auch in Arbeitskreisen und mit Kooperationspartner*innen konstruktiv gewirkt und 'Brücken gebaut'. Das Team der KOSKON bedauert ihr Ausscheiden sehr."
Die KOSKON NRW in Mönchengladbach unterstützt seit 1990 die gemeinschaftliche Selbsthilfe in Nordrhein-Westfalen. Neben der landesweiten Selbsthilfekontaktstelle bestehen in NRW 54 örtliche Selbsthilfekontaktstellen. KOSKON NRW ist eine der fünf Einrichtungen der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG).
Quelle: KOSKON NRW, Infobrief September 2021 | www.koskon.de
Text: Niclas Beier
DAG SHG sucht Mitarbeiter*in für ihre Einrichtung in Mönchengladbach
Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG) sucht zum 1. Januar 2022 eine*n Mitarbeiter*in für die KOSKON NRW in Mönchengladbach. Die Stelle ist mit durchschnittlich 28 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit zu besetzen. Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie auf der Internetseite der KOSKON NRW.
Zur Stellenausschreibung: www.koskon.de
Fachkräfte der Selbsthilfeunterstützung berichten von überraschenden Entwicklungen in der Corona-Pandemie
Gemeinschaftliche Selbsthilfe von Menschen mit gleichen Betroffenheiten ist in der Corona-Pandemie eine zentrale Ressource für die Lebensbewältigung. Das ist das Ergebnis der bundesweiten Fachtagung der Landesarbeitsgemeinschaften der Selbsthilfekontaktstellen und der Landesweiten Selbsthilfekontakt-und -koordinierungsstellen, die am 13. und 14. September 2021 in Leipzig stattfand. Nach Angaben der Fachberater*innen aus der professionellen Selbsthilfeunterstützung griffen insbesondere Menschen, die in der Pandemie besonderem seelischen Druck ausgesetzt waren, auf die Hilfemöglichkeiten gemeinschaftlicher Selbsthilfe zurück.
Anders als wegen der langen Kontaktbeschränkungen befürchtet, erleben die Selbsthilfestrukturen vor Ort aktuell deutlichen Zulauf. Auffällig: Immer mehr junge Menschen mit Ängsten und Depressionen wenden sich an die Selbsthilfekontaktstellen. Sie werden in Gruppen vermittelt oder bei der Neugründung tatkräftig unterstützt.
Auch digitale Gruppentreffen sind weit verbreitet. Allein in München treffen sich aktuell 80 Gruppierungen in Online-Formaten. Hierfür hat das Selbsthilfezentrum München eigens eine datensichere Plattform angemietet, die sie den Gruppen bereitstellt. Ähnliche Angebote mit virtuellen Gruppenräumen werden mittlerweile fast durchgängig von den bundesweit mehr als 300 Anlaufstellen für Selbsthilfegruppen angeboten. Das bestätigten die Vertretungen der Selbsthilfekontaktstellen in Leipzig.
Der neue Boom bei der Nutzung von Selbsthilfeangeboten wird auch durch das Aufblühen der Corona-Selbsthilfe deutlich. Die von der NAKOS vor einem Jahr erstmals veröffentlichte bundesweite Übersicht ist mittlerweile auf 40 Gruppierungen angewachsen, rund die Hälfte nutzt dabei die Räumlichkeiten vor Ort für persönliche Treffen.
Das befürchtete "Gruppensterben" bezieht sich mehrheitlich auf Gruppen, die schon vor der Pandemie "wackelten". Häufig sind es sogenannte "Chroniker"-Gruppen, bei denen meist betagte Teilnehmende schon länger Nachwuchssorgen haben und keine Nachfolgenden finden.
Die positive Entwicklung in Deutschland scheint kein Einzelfall zu sein. Aus dem Nachbarland Schweiz wird vermeldet, die Selbsthilfe sei auf einem "Rekordhoch".
Die Fachtagung in Leipzig wurde von der NAKOS organisiert und aus Fördermitteln der GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe finanziert.
Text und Kontakt:
Jutta Hundertmark-Mayser (NAKOS)
jutta.hundertmark@nakos.de
Eine neue Internetplattform für Fachkräfte aus Selbsthilfekontaktstellen informiert über berufliche Aufgaben im Arbeitsfeld der Selbsthilfeunterstützung
Das neue Fachportal www.selbsthilfe-unterstuetzen.de stellt Wissen rund um die professionelle Tätigkeit in Selbsthilfekontaktstellen bereit. Mit Beiträgen zu Grundlagen, Strukturen und aktuellen Handlungsherausforderungen können angehende und erfahrene Fachkräfte ihre Kenntnisse erweitern oder auffrischen.
Mitarbeitende können zudem umfänglich und übersichtlich Fachliteratur und Arbeitshilfen recherchieren. Das integrierte Lexikon beinhaltet Begriffe und Themen rund um die gemeinschaftliche Selbsthilfe. Inspirierende Praxisbeispiele zeigen konkrete Projekte vor Ort.
NAKOS Pressemitteilung zum Fachportal Selbsthilfe unterstützen
Text: Peggy Heinz (NAKOS)
Der Deutsche Bundestag hat eine Verlängerung der Corona-Sonderregelungen für Vereine und Stiftungen bis zum 31. August 2022 beschlossen.
Der Bundestag hat am 7. September 2021 das Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie bis einschließlich 31. August 2022 verlängert.
Diese Verlängerung findet sich etwas versteckt im Aufbauhilfegesetz 2021 in Artikel 15 § 7 des GesRuaCOVBekG:
- In den Absätzen 1 bis 3 werden jeweils die Wörter „im Jahr 2020 und im Jahr 2021“ durch die Wörter „bis einschließlich 31. August 2022“ ersetzt.
- Absatz 5 wird wie folgt gefasst: (5) „§ 5 ist nur anzuwenden auf
1. bis zum Ablauf des 31. August 2022 ablaufende Bestellungen von Vorständen von Vereinen, Parteien und Stiftungen und von sonstigen Vertretern in Organen und Gliederungen von Parteien sowie
2. Versammlungen und Beschlussfassungen, die bis zum Ablauf des 31. August 2022 stattfinden.“
Quelle: Der Paritätische Gesamtverband
Gemeinschaftliche Selbsthilfe essenziell für seelische Gesundheit
Jedes Jahr am 8. September stehen die pflegenden Angehörigen im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit, um sie für ihre Leistungen zu würdigen und die täglichen Herausforderungen in der häuslichen Pflege zu thematisieren. Die Belastung ist immens. Die gemeinschaftliche Selbsthilfe entlastet pflegende Angehörige und hilft, die eigenen Bedürfnisse besser wahrzunehmen. Sie unterstützt nicht nur bei der Alltagsbewältigung, sondern ermöglicht, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Gemeinschaftliche Selbsthilfe unterstützt seelische Gesundheit pflegender Angehöriger
Die gemeinschaftliche Selbsthilfe ist für Angehörige eine Möglichkeit, die Selbstwahrnehmung und Eigenverantwortung zu stärken, Strategien zur Bewältigung der Pflegesituation zu entwickeln und Abstand zum Alltag zu bekommen. In den Gesprächen in der Gruppe helfen die Engagierten sich nicht nur gegenseitig dabei, die eigenen Interessen, Werte und Rollenvorstellungen wahrzunehmen, sondern auch die Grenze ihrer eigenen Belastbarkeit. So kann die Pflegeselbsthilfe dazu beitragen, die Gesundheit der Angehörigen zu fördern und den Verbleib des Pflegebedürftigen in der Häuslichkeit zu unterstützen.
Selbsthilfekontaktstellen bieten bedürfnisorientierte Unterstützung
Aufgrund der immensen Herausforderungen für pflegende Angehörige schaffen es die wenigsten eine Selbsthilfegruppe zu gründen. Hier kommen die Selbsthilfekontaktstellen ins Spiel. Sie informieren, vermitteln Kontakte und unterstützen Selbsthilfegruppen themenübergreifend auf örtlicher Ebene. Im Rahmen einer Befragung der Selbsthilfekontaktstellen 2019 gaben 78 Prozent an, dass ihre Einrichtungen spezifische Selbsthilfegruppen von pflegenden Angehörigen anbieten.1 Deutschlandweit etablieren sich immer mehr spezielle pflegebezogene Selbsthilfekontaktstellen. In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel Kontaktbüros Pflegeselbsthilfe (KoPs), in Sachsen-Anhalt Selbsthilfekontaktstellen Pflege und in Berlin Kontaktstellen Pflegeengagement (KPE).
Hintergrund
Durch den demografischen Wandel wird die Pflege eines Angehörigen immer bedeutender. Rund 80 Prozent aller Pflegebedürftigen werden zuhause versorgt.2 Belastungen können auf allen Ebenen auftreten – physisch, psychisch, emotional, sozial und finanziell. Insbesondere während der Corona-Pandemie verschärfte sich die ohnehin schon prekäre Pflegesituation. Unterstützungsangebote wie Betreuungsgruppen oder die Tagespflege schlossen wochenlang. Angehörige mussten einspringen, sodass sich Isolation und Einsamkeit noch mehr verstärkten. Der über Jahre andauernde und sich stets vergrößernde Pflegeaufwand bringt pflegende Angehörige an die Grenzen ihrer eigenen Belastbarkeit. Dies führt dazu, dass sich die Wahrnehmung eigener Interessen reduziert.
Text: Anja Schödwell (DAG SHG)
1. NAKOS (2019): Auswertung Befragung ROTE ADRESSEN 2019.
2. Destatis (Hrsg.): https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/12/PD20_507_224.html; Abruf: 3.9.2021
DAG SHG mit Positionspapier zur gemeinschaftlichen Selbsthilfe
Das Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) dokumentiert in dem Dossier "Zivilgesellschaft und Bundestagswahl 2021" engagement- und demokratiepolitische Positionierungen und Forderungen zur Bundestagswahl 2021 aus der Zivilgesellschaft. Das Dossier zeigt vor allem Stimmen aus dem zivilgesellschaftlichen Feld des Bundesnetzwerk, ergänzt um weitere Stimmen. Das BBE schreibt: "Auch wenn bei der Vielzahl an Papieren Unterschiede in Details erkennbar werden, eint doch alle Positionierungen die Überzeugung, dass die Welt durch Argumente, Kooperationswillen und sachorientierte Politik ein besserer Ort werden kann – im Kleinen wie im Großen."
Auch zur gemeinschaftlichen Selbsthilfe als Teil des bürgerschaftlichen Engagement findet sich eine Stellungsnahme in dem Dossier. Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. hat diese "Positionspapier für die nächste Legislaturperiode 2021 bis 2025" im Juni erarbeitet.
Dossier "Zivilgesellschaft und Bundestagswahl 2021": www.b-b-e.de
Positionspapier der DAG SHG zur Bundestagswahl
Quelle: Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement, Newsletter vom 26. August 2021
Das Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS) sucht Leuchtturm-Ideen zur Verbesserung der Patientensicherheit | Bewerben bis 07.11.2021
Bewerben Sie sich mit Ihrer umgesetzten Projektidee oder einer zukunftsweisenden Forschungsarbeit, die zu einer nachweislich besseren Patientensicherheit beitragen. Der Preis, den wir gemeinsam mit der Ecclesia Versicherungsdienst GmbH, der Inworks GmbH, der MSD Sharp & Dohme GmbH und der Thieme Gruppe vergeben, wird auf drei Plätze aufgeteilt und ist mit insgesamt 19.500 Euro dotiert.
Wer kann sich bewerben?
Im Prinzip jede und jeder aus dem Gesundheitswesen – Einzelpersonen oder Teams, Akteure aller Sektoren und Disziplinen. Denn Patientensicherheit ist überall relevant: In der Praxis und im Krankenhaus, in der stationären und ambulanten Pflege, in den therapeutischen Bereichen, im Qualitäts- und Risikomanagement, in Bildung und Training, in Technik und Forschung.
Wie bewirbt man sich?
Unser Leitfaden zur Bewerbung unterstützt Sie bei der Einreichung Ihres Projekts bzw. Ihrer wissenschaftlichen Arbeit.
Wer bewertet?
Eine unabhängige Expertenjury aus den Bereichen Ärzteschaft, Pflege, Apotheke, Selbsthilfe und Kostenträger bewertet gemeinsam mit jeweils einem Vertreter der Kooperationspartner.
Alle Informationen und Unterlagen
finden Sie auf der Internetseite des APS unter www.aps-ev.de/dpfp, und wenn Sie Fragen haben, steht Ihnen Frau Golbach in der Geschäftsstelle des APS gerne zu Verfügung.
Einsendeschluss: 07.11.2021
Quelle: Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS), Mitteilung 20.08.2021
Dachverband sieht Behinderten- und Gesundheitspolitik außen vor und fordert die zur Wahl antretenden Parteien auf, diese stärker in den parteipolitischen Fokus zu rücken.
Die BAG SELBSTHILFE, Dachverband von 117 Bundesverbänden der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen sowie von 13 Landesarbeitsgemeinschaften und insoweit Interessenvertreter von über eine Million Betroffener bundesweit, fordert die Behinderten- und Gesundheitspolitik in die politischen Debatten und Entscheidungen in der kommenden Legislaturperiode umfassend zu integrieren.
Die Parteien müssen vor allem die Notwendigkeit einer umfassenden Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen erkennen. Das bedeutet, dass sie neben der konsequenten Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) auch die Patientenorientierung des deutschen Gesundheitswesens weiter vortreiben und sich insoweit ihrer politischen Verantwortung bewusst werden müssen.
Die Patientenorientierung im deutschen Gesundheitswesen muss vor allem durch eine Stärkung der Arbeit der Patientenvertretung gestärkt werden: So hat diese in den letzten 16 Jahren wichtige Impulse für die Versorgung gegeben, sei es beim Ausbau der Barrierefreiheit in der Bedarfsplanung, sei es bei der Hilfsmittel- und Heilmittelversorgung oder der Einführung neuer Methoden in die ambulante Versorgung.
Die vorliegenden Forderungen richten sich nicht nur an die politischen Parteien und Entscheider, sondern auch an die Zivilgesellschaft und den einzelnen Bürger, um auch sie für die Thematik zu sensibilisieren und sie einzuladen, sich an der gesamtgesellschaftlich wichtigen Diskussion zu beteiligen.
Quelle: www.bag-selbsthilfe.de
NAKOS aktualisiert Übersicht
Viele Menschen in Deutschland sind auf unterschiedliche Weise von der Corona-Pandemie betroffen. Covid-19-Langzeiterkrankte haben auch Monate nach der Infektion noch Beschwerden, auch für ihre Angehörigen ändert sich oft das alltägliche Leben. Andere leiden an den Einschränkungen des gesellschaftlichen Lebens oder sind in wirtschaftliche Not geraten.
Wir veröffentlichen in einer Übersicht exemplarisch Selbsthilfeinitiativen und Selbsthilfegruppen im deutschsprachigen Raum – lokale oder auch virtuelle –, über die wir von Selbsthilfekontaktstellen, Betroffenen oder Angehörigen informiert wurden.
NAKOS-Übersicht "Corona-Selbsthilfegruppen"
In unserer Übersicht können wir nicht mehr alle einzeln auflisten. Bitte informieren Sie sich bei einer Selbsthilfekontaktstelle in Ihrer Nähe, ob es vor Ort Selbsthilfegruppen zum Thema Corona/Covid-19 gibt. Die Adressen der Selbsthilfekontaktstellen in Deutschland finden Sie in der NAKOS-Datenbank ROTE ADRESSEN
Bayernweites Selbsthilfe-Netzwerk für Angehörige von an Covid-19-Verstorbenen gegründet
Unter Beteiligung von zwei engagierten Betroffenen wurde heute ein bayernweites Selbsthilfe-Netzwerk für Angehörige von an Covid-19-Verstorbenen gegründet. Unterstützt wird diese Initiative von Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm und dem Verein Selbsthilfekontaktstellen Bayern e.V.
„Die Kraft liegt im Austausch, und Heilung liegt in der Begegnung mit Menschen.“ Mit diesen Worten hat der bayerische Landesbischof und EKD-Ratsvorsitzende Heinrich Bedford-Strohm am heutigen Dienstag in Weiden den Startschuss zu einem bayernweiten Netzwerk von Selbsthilfegruppen für Corona-Trauernde gegeben. Trauernde, die einen Angehörigen an Covid-19 verloren haben, hätten besonders hart zu tragen. Die Kirche mit ihren vielen seelsorgerlichen Angeboten widme sich bereits den Betroffenen. Selbsthilfegruppen seien eine zusätzliche, besonders hilfreiche Form, mit Menschen, die ein ähnliches Schicksal erleiden, gemeinsam durch die Trauer zu gehen.
Zwei Gründungen von Selbsthilfegruppen in Weiden und in München starten schon bald. Eine Online-Selbsthilfegruppe ist schon seit dem Frühsommer aktiv. Über die 34 Selbsthilfekontaktstellen in Bayern oder über die Netzwerkstelle SeKo Bayern werden Betroffene bei der Gründung beraten und tatkräftig unterstützt. Die evangelische Kirche hilft beispielsweise durch die Bereitstellung von Räumen, bietet aber auch weitergehende Hilfe an.
Kontakte zu allen 34 regionalen Anlaufstellen der SeKo finden Sie hier:
Bayerische Selbsthilfekontaktstellen
Text und Quelle: Verein Selbsthilfekontaktstellen Bayern e.V., Pressemeldung des Landesbischofs vom 27.07.2021
Landesbischof stellt Projektvorhaben anhand erster gegründeter Gruppe vor
Der bayerische Landesbischof und EKD-Ratsvorsitzende Heinrich Bedford-Strohm will gemeinsam mit zivilgesellschaftlichen Partnern sowie diakonischen und kirchlichen Akteuren ein bayernweites Netzwerk von Selbsthilfegruppen für Corona-Trauernde anstoßen. Angehörige könnten bei einer zentralen Ansprechstelle eine Trauergruppe in ihrer Nähe erfragen oder Hilfe bekommen zur Gründung einer neuen Gruppe.
In Weiden/Oberpfalz wird sich am 4. August die erste Gruppe trauernder Corona-Angehöriger in kirchlichen Räumen treffen. Der Bedarf ist gerade dort hoch, denn Weiden und Umgebung, besonders der Landkreis Tirschenreuth waren ein Corona-Hotspot mit bislang 551 Corona-Toten (Stand Juli).
Unterstützt und begleitet wird die neue Gruppe vom Diakonischen Werk Weiden und der Selbsthilfekoordination Bayern.
Quelle: Selbsthilfekoordination Bayern
Weitere Informationen: Selbsthilfekontaktstelle Nordoberpfalz
Einzelne Beträge sind online einsehbar
Zum 01.07.2021 hat der Verein Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie (FSA) die von Pharmaunternehmen im Jahr 2020 an Patientenorganisationen geleisteten Zahlungen veröffentlicht. Insgesamt haben im Berichtsjahr die Mitgliedsunternehmen des FSA und des Verbands Forschender Arzneimittelhersteller (vfa) etwas mehr als 6 Millionen Euro an Patientenorganisationen gezahlt. Damit liegt dieser Betrag um etwa 1 Million Euro niedriger als im Vorjahr (7,1 Millionen). Die im Einzelnen geleisteten Beträge an Selbsthilfegruppen und Patientenorganisationen sind auf der Internetseite des FSA aufgelistet.
Die Leistungen von Pharmaunternehmen an Patientenorganisationen fallen im Vergleich zu Zahlungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) an diese Gruppe von Leistungsbeziehern vergleichsweise gering aus. Die Selbsthilfeförderung der GKV lag im 2019 bei rund 82 Millionen Euro, die Hälfte davon – wie im Sozialgesetzbuch (SGB) V vorgesehen – kassenartenübergreifend pauschal, die andere projektbezogen. Die Leistungen der FSA-Mitgliedsunternehmen an Patientenorganisationen machten im Vergleich mit rund 7 Millionen Euro weniger als 10 Prozent dieser Summe aus. Für 2020 lagen zum Veröffentlichungszeitpunkt der FSA-Transparenzinitiative noch keine aggregierten Daten der GKV vor. Nachzuhören ist dies auch in der aktuellen Podcast-Folge „Transparenz schafft Nachvollziehbarkeit“ aus der Reihe FSA-Transparenz.
Zu den sogenannten „Transparenzveröffentlichungen“ gehört auch eine Transparenzliste, in der Pharmaunternehmen auf freiwilliger Basis Angaben machen, welche Organisationen sie im Einzelnen finanziell unterstützt haben.
Quelle: Verein Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie, Nachricht vom 01. Juli 2021 | www.fsa-pharma.de
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) stellt Bewertungen zu neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden übersichtlich und umfassend dar
Auf der Internetseite des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ist ein komplett neu gestalteter Bereich online gegangen, der alle Bewertungen zu neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden übersichtlich und umfassend darstellt.
Sämtliche Beschlüsse des G-BA zur Methodenbewertung sind erstmals gebündelt nach dem jeweiligen Thema auf einer Seite zu finden. Die Verfahren sind zudem nach Therapiegebieten filterbar [...] Auch die Erprobungen, die sich unter anderem aus einem Bewertungsverfahren ergeben können, sind integriert. Nutzer*innen bekommen damit die Möglichkeit, sich über den Verlauf und Stand einer Bewertung auf einen Blick zu informieren.
Bewertung und Erprobung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
Text und Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA), Pressemeldung 07.07.2021
NAKOS veröffentlicht eine Bestandsaufnahme bei bundesweiten Selbsthilfevereinigungen
Die Selbsthilfe in Deutschland stand in den letzten Jahren immer wieder vor der Frage, wie sie ihre Unabhängigkeit, Glaubwürdigkeit und Selbstbestimmung wahren kann. Das liegt auch daran, dass Unternehmen der Gesundheitsbranche Einfluss auf manche Bereiche der Selbsthilfe nehmen wollen. Umgekehrt stellt Sponsoring eine attraktive und beständige Finanzierungsquelle dar – zumindest für manche, insbesondere bundesweit aktive, Selbsthilfevereinigungen im Gesundheitsbereich.
Was bedeutet dies für den Anspruch der Selbsthilfe, unabhängig zu bleiben und selbstbestimmt zu agieren? Wie transparent ist die Selbsthilfe bezüglich finanzieller Abhängigkeiten von Dritten?
Basierend auf einer Auswertung der GRÜNEN ADRESSEN gibt das neu erschienene NAKOS THEMA „Anforderungen an eine unabhängige und glaubwürdige Selbsthilfe – Eine Bestandsaufnahme bei bundesweiten Selbsthilfevereinigungen“ einen Überblick zu bundesweiten Selbsthilfevereinigungen in puncto Finanzierungsquellen, Transparenz und ihren Bemühungen für einen bewussten und sensiblen Umgang mit Sponsoring. Darüber hinaus werden mögliche Entwicklungspotenziale aufgezeigt.
„Mit uns, nicht über uns“ – Zum Auftakt des Wahljahrs 2021 legt der Bundesverband wir pflegen e.V. Lösungen zur Entlastung und Stärkung pflegender Angehöriger vor
Soziale und finanzielle Absicherung für pflegende Angehörige, Entlastung der häuslichen Pflege und mehr Mitspracherechte in den pflegepolitischen Prozessen. Das fordert der Bundesverband wir pflegen e.V. in seinem Positionspapier „Mit uns, nicht über uns“.
In Deutschland werden über 80 Prozent aller Pflegebedürftigen im häuslichen Umfeld gepflegt, zum Großteil ausschließlich von Angehörigen. Über 5 Mio. Menschen sorgen für pflegebedürftige Nahestehende aufgrund von Alter, Unfall, Krankheit oder Behinderung. Seit Jahren belegen zahlreiche Studien den kräftezehrenden Einsatz und die hohe physische und psychische Belastung von Angehörigen in der häuslichen Pflege.
„Die Corona-Pandemie hat die bereits prekäre Situation der häuslichen Pflege zum Brennpunkt der Pflegepolitik gemacht. Dort passiert zu wenig, um pflegende Angehörige wirksam zu unterstützen. Die Wähler erwarten von allen demokratischen Parteien ein Bekenntnis zu einer gerechten und solidarischen Pflegewende. Eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung ist eine notwendige gesellschaftliche Investition in die Pflege“, sagt wir pflegen Vorstandsmitglied Frank Schumann.
Weniger Bürokratie, mehr Selbstbestimmung
Um für die Zukunft eine bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen und pflegende Angehörige zu entlasten, fordert wir pflegen e.V. den Ausbau der Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflege und mehr Flexibilität in der Verwendung bestehender Angebote.
Einen wichtigen Lösungsansatz sieht wir pflegen e.V. in der Einführung eines Entlastungsbudgets, bestehend aus den Leistungen der Kurzzeit-, Verhinderungs- und Tagespflege sowie dem Entlastungsbetrag und der Pflegehilfsmittelpauschale – ohne Kosteneinsparungen durch die Hintertür.
Zur sozialen und finanziellen Absicherung fordert wir pflegen e.V. zudem den Schutz vor Altersarmut und bessere Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, zum Beispiel durch einen Lohnersatz, wie beim Elterngeld.
„Pflegende Angehörige leisten eine Mammutaufgabe im Pflegealltag. Wer pflegt hat keine Zeit für den hohen bürokratischen Aufwand. Die unterschiedlichen Leistungstöpfe, Kombinationsmöglichkeiten, Fristen, Antrags- und Dokumentationspflichten überfordern viele Angehörige“, fasst Frank Schumann die Herausforderungen zusammen.
Größere Mitspracherechte
Gute Pflege muss der Gesellschaft etwas Wert sein, betont wir pflegen e.V., und sieht dabei Bund, Länder und Kommunen gemeinsam in der Pflicht.
„Die oft prekäre Situation in der häuslichen Pflegeunterstützung kann sich nur verbessern, wenn die Stimmen der pflegenden Angehörigen in der gesamten bundesweiten, länderspezifischen und kommunalen Pflegeplanung vertreten sind“, heißt es in dem Papier.
Quelle und Text:
wir pflegen – Interessenvertretung und Selbsthilfe pflegender Angehöriger e.V.
Wissenschaftliches Institut der AOK (WIdO) veröffentlicht Ergebnisse
In deutschen Pflegeheimen sind in den ersten beiden Wellen der Corona-Pandemie deutlich mehr Menschen gestorben als in den Vorjahren. Bereits im Frühjahr 2020 lag die Sterblichkeit um 20 Prozent und im Herbst um 30 Prozent über dem Mittel der Jahre 2015 bis 2019. In der 52. Kalenderwoche (21. bis 27. Dezember 2020) lag die Übersterblichkeit sogar bei 80 Prozent.
Laut Report haben sowohl das Coronavirus selbst als auch die Gegenmaßnahmen die Bewohner*innen in den Einrichtungen schwer getroffen. Dr. Antje Schwinger, Leiterin des Forschungsbereiches Pflege im WIdO und Mitherausgeberin des Pflege-Reports: „Die Infektionsschutzmaßnahmen während der Pandemie reichten nicht aus, um die im Heim lebenden pflegebedürftigen Menschen ausreichend zu schützen“.
Gleichzeitig kamen laut Studie negative soziale Folgen, zum Beispiel durch Besuchsverbote hinzu. Mehr als 70 Prozent der Heimbewohnenden gaben an, sich einsamer zu fühlen als vor der Pandemie. Mehr als die Hälfte beklagte verschlechterte psychische und physische Leistungsfähigkeit. Der Pflege-Report enthält zudem die Ergebnisse einer Angehörigen-Befragung. Für 43 Prozent der befragten Angehörigen war ein persönlicher Kontakt zu den Pflegebedürftigen zwischen März und Mai 2020 nicht möglich. Eine Verschlechterung der geistigen Fitness und der psychischen Gesundheit aufgrund der coronabedingten Einschränkungen haben rund zwei Drittel der Befragten wahrgenommen.
Regionale Sicherstellung der Pflegeversorgung durch pflegebezogene Selbsthilfe
Darüber hinaus befasst sich der Pflege-Report 2021 mit der kommunalen Pflegepolitik als „sozialraumorientierte Daseinsvorsorge“ und bewertet Zusammenschlüsse von Angehörigen in der Pflegesituation als besonders bedeutungsvoll, um Familien, die sich durch ein fehlendes Schnittstellenmanagement allein gelassen fühlen, aufzufangen.
Die Autor*innen resümieren, dass es sich bei der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt. Für die Gewährleistung einer leistungsfähigen, ortsnahen und abgestimmten ambulanten sowie stationären Pflege wäre eine funktionierende Kooperation der Länder, Kommunen, Pflegeeinrichtungen und der Pflegekassen unter Mitwirkung des Medizinischen Dienstes erforderlich. Dies gilt auch für die Förderung der Pflege durch hauptberufliche und ehrenamtliche Pflegekräfte sowie durch Angehörige, Nachbarn und Selbsthilfegruppen. Die Einbindung der Selbsthilfe sowie des Ehrenamtes und des bürgerschaftlichen Engagements trüge auch der Tatsache Rechnung, dass die Herausforderungen des demografischen Wandels nur unter Aktivierung aller Ressourcen zu bewältigen wäre, einschließlich des sozialen Kapitals.
Quellen:
Wissenschaftliches Institut der AOK
Text: Anja Schödwell
Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages und Petition
Am 7. Juni 2021 erfolgte eine öffentliche Anhörung zur Versorgungssituation von Betroffenen des Long-Covid-Syndroms im Gesundheitsausschuss des Bundestags. Gegenstand waren Anträge zweier Fraktionen, in denen es einerseits um die Etablierung von spezialisierten Long-Covid-Behandlungszentren und andererseits um die Anerkennung von Long-Covid als Berufskrankheit ging.
Simon Schöning, selbst betroffen und Vertreter der Initiative Long COVID Deutschland wurde als Sachverständiger eingeladen und forderte unter anderem aufmerksamer auf die Problematik der Spätfolgen einer Covid-19-Erkrankung zu schauen. Die individuellen Bedürfnisse Erkrankter bezüglich der Gesundheitsversorgung und eine stärkere Förderung der dazugehörigen Forschung müssen auch berücksichtigt und diskutiert werden.
Auch wenn die Datenlage zu den Spät- und Langzeitfolgen einer COVID-Erkrankung und zu ihrer Inzidenz in der Bevölkerung noch verhältnismäßig dünn ist, gehen Schätzungen von hunderttausenden Betroffenen aus.
Um den politischen Druck zu erhöhen ruft Long COVID Deutschland zur Unterschrift einer Petition auf, in der die Forderungen detailliert aufgelistet sind:
Petition Hilfe bei Long-Covid
Protokoll der Anhörung im Gesundheitsausschuss
Stellungnahme von Long COVID Deutschland
Quellen:
Deutscher Bundestag: „Mediziner fordern bessere Versorgung bei Corona-Langzeitschäden“ | https://www.bundestag.de/
Ärztezeitung: „Corona-Langzeitfolgen. Ärzte fordern bessere Versorgung von Long-COVID-Patienten“ | https://www.aerztezeitung.de
Long COVID Deutschland | https://longcoviddeutschland.org/
Transparency Deutschland e.V. zieht Bilanz
Die Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ) feiert dieser Tage ihr zehnjähriges Jubiläum. Laut Transparency Deutschland haben sich ihnen seit ihrem Beginn im Jahr 2010 etwa 1.500 zivilgesellschaftliche Organisationen angeschlossen. Mit dem Beitritt erklären sich Organisationen dazu bereit, zehn grundlegende Transparenzinformationen zu veröffentlichen. Diese geben dann der Öffentlichkeit z.B. Auskunft über ihre Ziele, ihre Finanzierungsquellen und Organisationsstruktur. Durch die Veröffentlichung sollen Glaubwürdigkeit und Vertrauen gestärkt werden.
Mit dabei sind auch viele Organisationen der Selbsthilfe, wie die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG) mit der NAKOS. Im Zuge einer Mitmachaktion im Rahmen des Jubiläums haben teilnehmende Organisationen nun die Möglichkeit in einem kurzen Videobeitrag festzuhalten, warum Transparenz in der Zivilgesellschaft für sie wichtig ist.
Außerdem hat Transparency Deutschland ein Erklärvideo erstellt, wie man sich der Initiative anschließt und warum Transparenz wichtig ist.
Weitere Informationen hierzu:
Informationen zur ITZ
Mitmachaktion zum Jubiläum der ITZ
Erklärvideo zur ITZ
DAG SHG Transparenz
Quelle: Transparency Deutschland e.V. | https://www.transparency.de/
Fachzeitschrift NAKOS INFO 123 erschienen
„Chronisch krank während der Pandemie – Selbsthilfe zwischen Solidarität und Selbstvertretung“ lautet der Schwerpunkt der 123. Ausgabe unserer Fachzeitschrift NAKOS INFO. Die Pandemie stellte nicht nur die Selbsthilfelandschaft vor große Probleme mit unterschiedlichsten Herausforderungen. Insgesamt 15 verschiedene Einblicke in die Selbsthilfearbeit während dieser Zeit bekommen Sie in diesem Heft. Außerdem erfahren Sie etwas zur Stärkung des Selbsthilfepotenzials pflegender Angehöriger, warum und wie die Selbsthilfegruppen wichtige Stützen während der Pandemie waren und lesen ein Fazit über ein Jahr digitale Selbsthilfegruppentreffen.
Durch die Soziale Pflegeversicherung wurden die Landesregierungen ermächtigt, die Umsetzung der Selbsthilfeförderung gemäß § 45d Satz 1 SGB XI durch Rechtsverordnungen zu bestimmen.
Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG) hat die Übersicht über die gesetzlichen Rahmenvereinbarungen zu § 45d Satz 1 SGB XI auf Landesebene aktualisiert und erweitert. Außerdem hat die DAG SHG Informationen zur Förderung der gemeinschaftlichen Selbsthilfe bezogen auf die Pflegeversicherung aktualisiert.
Weitere Hinweise zur finanziellen Selbsthilfeförderung gemäß § 45d SGB XI finden Sie unter dem Informationsangebot der NAKOS zum Thema Pflegeversicherung
Studie der Hochschule Fulda unterstreicht Relevanz der Selbsthilfe bei der Suche nach Gesundheitsinformationen
Der Ergebnisbericht der GeMSeHeCo-Studie „Gesundheitskompetenz und Barrieren während der Corona-Pandemie aus Sicht der Selbsthilfe“, veröffentlicht von der Hochschule Fulda, unterstreicht die Relevanz der Selbsthilfe bei der Förderung der Gesundheitskompetenz ihrer Mitglieder. Es wurden Mitglieder von Selbsthilfegruppen sowie Selbsthilfeorganisationen für Menschen mit chronischer Erkrankung oder Behinderung befragt. GeMSeHeCo steht für Gesundheitskompetenz bei Mitgliedern der Selbsthilfe – Herausforderungen durch die Corona-Pandemie.
Die Ergebnisse verdeutlichen, dass langjährige Mitglieder der Selbsthilfegruppen gute Kompetenzen im Umgang mit analogen und digitalen Gesundheitsinformationen aufweisen. Wohingegen neue Mitglieder aus Sicht der Vertreter*innen der Selbsthilfe häufiger Probleme haben, Informationen bezüglich der Corona-Pandemie zu finden, zu verstehen, zu beurteilen und anzuwenden. Als Quelle für Gesundheitsinformationen werden analoge und digitale Angebote genannt. Die Suche nach gesundheitsbezogenen Informationen vor und nach dem Arztbesuch kann aus Sicht der Selbsthilfe Auswirkungen auf den Besuch in der Arztpraxis haben. Positiv ist unter anderem die Kommunikation auf Augenhöhe zwischen dem ärztlichen Personal und den Patienten*innen. Als negativ wird die häufig fehlende Wertschätzung und Anerkennung der krankheitsbezogenen Expertise von dem ärztlichen Personal empfunden. Die Ergebnisse weisen auf strukturelle und finanzielle Barrieren im Gesundheitswesen sowie Zugangs- und Umweltbarrieren in der Gesundheitsversorgung vor und während der Corona-Pandemie hin. Die gegenseitige Unterstützung innerhalb der Selbsthilfegruppe und Hilfestellungen bei der Suche nach Gesundheitsinformationen empfanden die Befragten als positiv. Während der Corona-Pandemie wurden von den Selbsthilfeorganisationen Beratungen über Telefon oder Video angeboten. Ebenso wurden alternativ zu physischen Treffen Gesundheitsinformationen digital bereitgestellt.
Die Ergebnisse der GeMSeHeCo-Studie heben die Relevanz der Selbsthilfe bei der Förderung der Gesundheitskompetenz ihrer Mitglieder hervor. Während der Corona-Pandemie gilt es besonders auf die individuellen Bedürfnisse, Probleme und Wünsche der Mitglieder einzugehen. Um Menschen mit Beeinträchtigung auch in der Pandemie ausreichend Hilfestellungen im Umgang mit Gesundheitsinformationen anbieten und die Teilhabe an Gesundheit ermöglichen zu können, sind vermehrt digitale Angebote erforderlich. Für Personen innerhalb der Selbsthilfe, die aufgrund ihres Alters, ihrer technischen Ausstattung oder Sprachbarrieren (digitale) Gesundheitsinformationen nur eingeschränkt verstehen und durch webbasierte Angebote nicht erreicht werden können, bedarf es der Unterstützung durch die Selbsthilfe. Dies können zum Beispiel eine telefonische Kontaktaufnahme sein oder die Übersetzung der erforderlichen Gesundheitsinformationen in leichte oder andere Landessprachen.
Diese Studie ist ein Teil der Ergebnisberichte der Fuldaer Reihe zur Gesundheitskompetenz von Mitgliedern der Selbsthilfe. Alle Ergebnisberichte von Katharina Rathman et al. sind online auf der Homepage der Hochschule Fulda nachzulesen:
- Ergebnisbericht der GeMSeHeCo-Studie: Gesundheitskompetenz und Barrieren während der Corona-Pandemie aus Sicht der Selbsthilfe
- Ergebnisbericht der „GeMSe“-Studie: Gesundheitskompetenz und Barrieren in der Gesundheitsversorgung von Mitgliedern der Selbsthilfe
- Ergebnisbericht „Teilhabe an Gesundheit von Menschen mit Beeinträchtigung während der Corona-Pandemie“ (TaG-Co)“-Studie
Quelle: Hochschule Fulda | https://fuldok.hs-fulda.de
Text: Gesine Heinrich
Neues barrierefreies Internetportal "Gesundheit leicht verstehen"
Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) und Special Olympics Deutschland e. V. arbeiten zusammen
Die Gesundheitsinformationen in Leichter Sprache haben das ÄZQ und Special Olympics Deutschland (SOD) e. V. gemeinsam verfasst und herausgegeben. Die evidenzbasierten und nach einer strengen Methodik entwickelten Informationen des ÄZQ bilden die Grundlage der Texte. Der SOD Bereich Gesundheit bringt seine Expertise beim Thema Sport und Gesundheit bei Menschen mit geistiger Behinderung ein. Er erstellt, gefördert durch das Bundesministerium für Gesundheit, in den Jahren 2019 bis 2021 ein barrierefreies Internet-Portal "Gesundheit leicht verstehen" mit Gesundheitsinformationen in Leichter Sprache.
www.gesundheit-leicht-verstehen.de
Quelle: Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ), 17.06.2021
Bereits im März 2021 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) sieben weitere Erkrankungen in die Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf aufgenommen und die Höchstmenge je Verordnung bei der Ergotherapie von 10 auf 20 Einheiten für die Diagnosegruppen PS 2 und PS 3 beschlossen.
Die Änderungen treten zum 1. Juli 2021 in Kraft.
Langfristiger Heilmittelbedarf
Bei schweren funktionellen oder strukturellen Schädigungen kann es notwendig sein,
Physio-, Sprach- oder Ergotherapie dauerhaft (mindestens 1 Jahr) als Behandlung einzuset-zen. Die Heilmittel-Richtlinie enthält als Anlage 2 dafür eine Diagnoseliste. Die Patientenvertretung hat sich erfolgreich für eine Erweiterung der Diagnoseliste stark gemacht.
Höchstmenge in der Ergotherapie
Im Zuge der Überarbeitung der Heilmittel-Richtlinie (in Kraft getreten am 1. Januar 2021) hat die Patientenvertretung auf eine mögliche Verschlechterung der Versorgung bei Versicherten mit schweren chronischen psychischen Erkrankungen aufmerksam gemacht.
Quelle: Patientenvertretung im G-BA, 17.06.2021
Selbsthilfeorganisationen können sich mit Aktionen und Veranstaltungen beteiligen
Auch in diesem Jahr finden rund um den World Mental Health Day am 10. Oktober wieder deutschlandweit Aktionswochen für seelische Gesundheit statt. Das Motto: Gemeinsam über den Berg – Seelische Gesundheit in der Familie.
Die Pandemie hat vor allem die Familien in Deutschland hart getroffen. Die diesjährige Aktionswoche vom 8. bis 18. Oktober 2021 widmet sich den psychischen Folgen der Krise und stellt regionale Hilfsangebote für Jung und Alt vor. Psychosoziale Einrichtungen, Selbsthilfeorganisationen und Initiativen in ganz Deutschland sind aufgerufen, sich mit Aktionen und Veranstaltungen zu beteiligen – live vor Ort oder digital im Netz.
„Das Thema der Aktionswoche trifft den Nerv unserer Zeit. Wir wollen die öffentliche Aufmerksamkeit auf die weiterhin schwierige Lage vieler Familien richten, die in der Pandemie psychisch an ihre Grenzen gekommen sind und dringend Hilfe benötigen. Dafür sind wir auf engagierte Mitstreiter angewiesen, die als Experten oder Betroffene mit uns gemeinsam das Programm gestalten“, betont der neu gewählte Vorsitzende des Aktionsbündnisses Seelische Gesundheit, Prof. Arno Deister. „Dass die bundesweite Woche der seelischen Gesundheit erstmals vom Bundesministerium für Gesundheit finanziell gefördert wird und unter der Schirmherrschaft von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn steht, freut uns deshalb außerordentlich. Es ist ein deutliches Zeichen für den übergeordneten Stellenwert der Aktionswoche und würdigt das Engagement aller Beteiligten“, so Deister weiter.
Die Auftaktveranstaltung der Aktionswoche findet am 8. Oktober 2021 in Berlin statt. Es diskutieren Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Medien und Politik sowie Betroffene über die psychischen Belastungen während der Pandemie und zu wirksamen Strategien, damit umzugehen. Die öffentliche Veranstaltung wird als Livestream zur Verfügung stehen.
Die neue Webseite des Aktionsbündnisses Seelische Gesundheit hält alle wichtigen Informationen zum Thema und zur Teilnahme an der Aktionswoche bereit. Neben aktuellen News aus dem Bündnis gibt es hier außerdem Tipps für Hilfen und erste Anlaufstellen sowie persönliche Erfahrungsberichte von Betroffenen. Ein Online-Kalender und tagesaktuelle Meldungen über Social Media informieren über die Angebote der bundesweiten Veranstalter. Anmeldungen sind bis Oktober online möglich.
Quelle und Text: Aktionsbündnis Seelische Gesundheit | www.seelischegesundheit.net
Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung durch die Katholische Hochschule NRW veröffentlicht
Das Modellprojekt „Online Selbsthilfe Initiativen für pflegende Angehörige“ (OSHI-PA) ist von der bundesweiten Interessenvertretung und Selbsthilfeorganisation für pflegende Angehörige, wir pflegen e.V., initiiert worden. Als Ergänzung zu den bestehenden Selbsthilfeangeboten für pflegende Angehörige wurde im Projekt eine digital gestützte Selbsthilfeplattform entwickelt – eine App mit dem Namen „in.kontakt“. Ziel dieser App ist, dass sich pflegende Angehörige jederzeit, überall und zu allen Themen austauschen und vernetzen können. Das Projekt lief von 2017 bis 2020 und wurde durch das Bundesministerium für Gesundheit und der Techniker Krankenkasse in Nordrhein-Westfalen gefördert.
Die Katholische Hochschule NRW evaluierte das Projekt in verschiedenen Entwicklungsphasen der App und wählte einen partizipativen Forschungsansatz. Pflegende Angehörige konnten also aktiv an der Gestaltung der App mitwirken und mitbestimmen. Die Ergebnisse wurden nun veröffentlicht.
Die wissenschaftliche Begleitung zeigt vielfältige Belastungsfaktoren von pflegenden Angehörigen. Als sehr wichtige Maßstäbe werden die eigene Gesundheit und die Beziehungen zu Menschen außerhalb der Pflegesituation bewertet. Neben dem Wunsch, Informationen über die App zu erhalten, nannten sie das Ziel, sich mit anderen Betroffenen austauschen zu können. Die Nutzer*innen der App gaben an, dass sie sich ihren Herausforderungen durch die App besser gewachsen fühlten aufgrund der Unterstützung, die sie durch Gleichgesinnte erfahren und so entstandene Kontakte gegen die soziale Isolation wirken. Darüber hinaus entstanden soziale Beziehungen zwischen den Nutzer*innen, welche sich durch konkrete, teils schwere Situationen hindurch begleiteten. Nutzer*innen schätzten außerdem die Zeit- und Ortsungebundenheit sowie den leichten Zugang zu relevanten Themen. Die Befragung zeigte, dass pflegende Angehörige ein hohes, fachübergreifendes Wissen benötigen, um alle Belange des zu Pflegenden und der persönlichen Situation bewältigen zu können.
In der Auswertung wird deutlich, dass sich die App als Mittel der virtuellen Selbsthilfe und das Angebot der realen Selbsthilfe gegenseitig ergänzen, vorausgesetzt der*die Nutzer*in verfügt über das notwendige technische Verständnis.
Quelle: Modellprojekt OSHI-PA – Online Selbsthilfe Initiativen für pflegende Angehörige
Text: Anja Schödwell
BAG SELSBSTHILFE will vor allem jüngere Interessierte informieren
Mit der Social-Media-Kampagne #StarkeStimmen wirbt die BAG SELBSTHILFE für die gesetzliche Patientenvertretung. Unter dem Motto "Komm in die Patientenvertretung – Mach deine Stimme stark" sind bis 7. Juni 2021 Postings in den Sozialen Medien geplant. Die Postings erklären, was Patientenvertretung ist und wie man Patientenvertreter*in wird. Die Kampagne richtet sich vor allem an jüngere Menschen.
Patientenvertreter*innen sind auf Bundes- und Landesebene in verschiedenen Gremien als beratende Mitglieder beteiligt. Am bekanntesten ist der Gemeinsame Bundesausschuss als oberstes Gremium der Selbstverwaltung von Ärzt*innen, Zahnärzt*innen, Psychotherapeut*innen, Krankenhäusern einerseits sowie den gesetzlichen Krankenkassen andererseits. Gesetzlich festgelegt ist die Beteiligung in § 140f Sozialgesetzbuch V.
Quelle: BAG SELBSTHILFE | www.bag-selbsthilfe.de
Text: Niclas Beier
Bild: BAG SELBSTHILFE
Maecenata Institut veröffentlicht Studienergebnisse einer Organisationsbefragung
"Wie jeder gesellschaftliche Bereich ist auch die Zivilgesellschaft von der Corona-Krise betroffen. Dies mag eine Binsenweisheit sein. Doch scheinen die Akteure des Staates dies von Anfang an und bis heute nicht wahrhaben und nicht anerkennen zu wollen. Auch in den Medien tauchen die Sorgen und Nöte der Vereine, der dort bürgerschaftlich Engagierten nur dann auf, wenn sie sich staatlichem Handeln widersetzen. Dass Engagierte in großer Zahl genauso wie in anderen Krisen durch ihren freiwilligen Einsatz entscheidend an ihrer Bewältigung beteiligt sind, findet ebenso wenig Aufmerksamkeit [wie] die dramatischen negativen Folgen des inzwischen seit über einem Jahr ausbleibenden Zusammentreffens in freiwilligen Gemeinschaften unterschiedlichster Art. Zudem bestand die Gefahr, dass besonders kleine Bewegungen und Organisationen, die für Menschen- und Bürgerrechte, für die deliberative Demokratie und andere Ziele kämpfen und damit unverzichtbare Beiträge zu einer offenen Gesellschaft leisten, die Krise aus finanziellen und anderen Gründen nicht überstehen.
Das Maecenata Institut für Philanthropie und Zivilgesellschaft hat diese Fragen seit Beginn der Krise in den Blick genommen und im Oktober 2020 eine erste Studie dazu vorgelegt. Dieser folgt hier eine zweite Untersuchung, in deren Mittelpunkt eine Organisationsbefragung steht. Die Ergebnisse zeigen, dass jede zweite Organisation in starkem oder sehr starkem Maß von den Auswirkungen der Pandemie betroffen ist. Dies drückt sich vor allem durch einen veränderten Einsatz der Mitarbeitenden und Ausfällen oder Rückgängen in der Leistungserbringung aus. Allerdings lassen sich deutliche Unterschiede zwischen den verschiedenen Funktionsbereichen der Zivilgesellschaft beobachten. Sichtbar wird, dass Auswirkungen vielfältig und mehr als nur finanzieller Natur sind. Zu den wichtigsten Auswirkungen zählen: fehlende Planungssicherheit, limitierter Handlungsspielraum, erschwerter Kontakt zu bürgerschaftlich Engagierten und ein nachlassendes Gemeinschaftsgefühl, insbesondere im Funktionsbereich der Gemeinschaftsbildung. Die Zivilgesellschaft war und ist seit Beginn der Pandemie stark involviert, die Folgen der Krise bestmöglich abzumildern. Hierfür wurden neu auftretende Bedarfe der Zielgruppen wahrgenommen, neue Themenfelder der Arbeit erschlossen und Hilfen für andere entwickelt. Dabei ist trotz limitiertem Handlungsspielraum und Einschränkungen durch staatliche Vorgaben, der quantitative Arbeitsumfang hinsichtlich Zeit und Komplexität tendenziell gestiegen. Es wird jedoch 'Ohne Veranstaltungen haben wir weniger Geld und weniger Außenwirkung. Wie lange geht das gut?' 'Wir stellen gestiegene und neue Bedarfe bei den Zielgruppen fest' vereinzelt, insbesondere in der Selbsthilfe und Gemeinschaftsbildung auch von Rückgängen berichtet. Beides ist stark abhängig vom Tätigkeits- und Funktionsbereich, in dem die Akteurinnen und Akteure agieren.
Um auf die Auswirkungen der Pandemie zu reagieren, wurden Präsenzveranstaltungen gekürzt, Angebote und Formate digital bereitgestellt und die Arbeit, wenn möglich ins Home-Office verlagert. Jede zweite zivilgesellschaftliche Organisation musste auch Projekte abbrechen oder verschieben. Auch hier zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen den Funktionsbereichen. Insgesamt trägt die Pandemie dazu bei, dass die Zivilgesellschaft verstärkt digitalisiert wird. Dies stellt sie jedoch vor Herausforderungen: Neben fehlendem Know-How und teilweise fehlender Hardware-Ausstattung wird insbesondere aus den Bereichen der Selbsthilfe und Gemeinschaftsbildung von Schwierigkeiten berichtet, durch digitale Angebote die eigene Zielgruppe zu erreichen. Hinzu kommt, dass Mitarbeitende durch digitale Formate aus den Arbeitsprozessen ausgeschlossen werden. Finanziell wirkt sich die Pandemie insbesondere auf Einnahmen aus Zweckbetrieben und wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben aus, die stark rückläufig sind. Selbsterwirtschaftete Mittel sind demnach im Vergleich zu 2019 um 45% gesunken. Auch bei nicht-staatlichen Zuwendungen und Spenden kann, allerdings nicht durchgängig, ein Rückgang beobachtet werden. Nur staatliche Förderungen blieben bislang nahezu konstant. Dem stehen erhöhte Ausgaben vor allem für Digitalisierung und Hygienekonzepte gegenüber. Perspektivisch wird eher von einer negativen Entwicklungstendenz in den kommenden Jahren ausgegangen, da damit gerechnet wird, dass finanzielle Auswirkungen der Pandemie, wenn sie nicht bereits jetzt sichtbar sind, mit einer Verzögerung von ein bis zwei Jahren eintreten. Finanzielle staatliche Hilfen wurden nur von einem Viertel der Befragten beantragt. Jede dritte zivilgesellschaftliche Organisation erfüllt ohnehin nicht die Voraussetzungen für eine Antragsstellung oder verzichtet auf einen Antrag, da die Hilfen zu unübersichtlich sind. Ein Viertel ist nicht auf finanzielle Hilfe angewiesen. Der Unterstützungsbedarf ist oftmals je nach Funktionsbereich sehr kleinteilig und spezifisch. Lediglich in Bezug auf Digitalisierung wird finanzielle Hilfe von der Hälfte der Befragten thematisiert."
Quelle und Text: Maecenata Stiftung | www.maecenata.eu
DAG SHG ist eine der fünf Netzwerkorganisationen
Wie wichtig Infrastrukturen sind, zeigt sich stets, wenn es gesellschaftliche Herausforderungen zu bewältigen gilt. Ob in der Corona-Pandemie oder bei Aufgaben der Integration, Partizipation und Teilhabe, stets sind auch engagementfördernde Einrichtungen zentrale lokale Akteure. Indem sie Freiwillige beraten und vermitteln, bürgerschaftliches Engagement aktivieren und stärken. Auf diese Weise ermöglichen und fördern sie Solidarität, Verantwortung und Zusammenhalt und bilden einen starken Anker für das demokratische Gemeinwesen. Damit sie diese Funktionen angemessen und langfristig erfüllen können, brauchen sie, wie Brücken, ein festes Fundament. Darauf weist das "Netzwerk Engagementförderung" hin, ein Zusammenschluss der Dachverbände aller engagementfördernden Infrastrukturen in Deutschland. Sie repräsentieren über 2.100 Einrichtungen vor Ort.
Das "Netzwerk Engagementförderung" fordert bessere Rahmenbedingungen, konkret etwa eine Basisfinanzierung der Einrichtungen und Förderprogramme, die helfen, gesellschaftliche Entwicklungen innovativ mitzugestalten. Zudem sei notwendig, die Verantwortung für bürgerschaftliches Engagement auf kommunaler Ebene zu stärken, dafür solle das Kooperationsverbot aufgehoben werden.
Das vollständige Positionspapier des "Netzwerks Engagementförderung", bestehend aus der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen e.V. (bagfa), der Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros e.V. (BaS), der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG), des Bündnisses der Bürgerstiftungen Deutschlands (BBD) und des Bundesnetzwerks der Mehrgenerationenhäuser (BNW MGH), findet sich hier:
Postitionspapier Netzwerk Engagementförderung
Text: Netzwerk Engagementförderung
Alle Einrichtungen der DAG SHG jetzt mit Online-Angebot
Die Kontaktstelle für Selbsthilfe Gießen präsentiert sich jetzt mit einem eigenen Internetauftritt. Interessierte können sich unter www.selbsthilfekontaktstelle-giessen.de über die gemeinschaftliche Selbsthilfe in Gießen informieren. Zuvor war die Einrichtung der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG) lediglich über eine Unterseite der Universitätsklinik Gießen online zu finden.
In Gießen hat die themenübergreifende Selbsthilfeunterstützung eine besondere Tradition. 1977 wurde hier die Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen als erste Einrichtung dieser Art in Deutschland gegründet. Inzwischen bestehen deutschlandweit an rund 350 Orten entsprechende Anlaufstellen.
Mit dem neuen Internetauftritt haben jetzt alle fünf Einrichtungen der DAG SHG ein eigenes Online-Angebot. Die weiteren sind auf Bundesebene die NAKOS und das Netzwerk Selbsthilfefreundlichkeit und Patientenorientierung im Gesundheitswesen sowie auf Landesebene das Selbsthilfe-Büro Niedersachsen und KOSKON NRW.
Die Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen Gießen im Internet: www.selbsthilfekontaktstelle-giessen.de
Für die Leitung der "Bundeskoordinationsstelle des Netzwerks Selbsthilfefreundlichkeit und Patientenorientierung im Gesundheitswesen" sucht die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG) zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n Referent*in / Geschäftsführung (m/w/d) in Teilzeit (25 Wochenstunden).
Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG) ist der Fachverband zur Unterstützung von Selbsthilfegruppen und Selbsthilfekontaktstellen in Deutschland und anerkannter Vertreterverband der Selbsthilfe- und Patienteninteressen. Als Fachverband ist die DAG SHG Träger von mehreren Einrichtungen der Selbsthilfeunterstützung. 2020 haben wir die Trägerschaft des 2009 gegründeten Netzwerks Selbsthilfefreundlichkeit und Patientenorientierung im Gesundheitswesen (SPiG) übernommen.
Die Bundeskoordinationsstelle des Netzwerks SPiG ist ein von den Gesetzlichen Krankenkassen für 3 Jahre gefördertes Projekt, mit der Option der Verlängerung.
Zu den Aufgaben gehören insbesondere:
- Bundesweite Koordination und Geschäftsführung des Netzwerkes
- Entwicklung und Umsetzung eines nachhaltigen Finanzierungskonzepts für das Netzwerk
- Weitere Etablierung des Handlungs- und Qualitätsmanagement-Konzeptes „Selbsthilfefreundlichkeit“ in den Bundesländern und in neuen Versorgungsbereichen
- Beratung von Selbsthilfe- und Gesundheitseinrichtungen zum Konzept sowie Akquise und Begleitung von Mitgliedern
- Begleitung des Auszeichnungsverfahrens von Gesundheitseinrichtungen Öffentlichkeitsarbeit und Repräsentanz des Netzwerks
- Organisation von Fort- und Weiterbildung rund um das Konzept Selbsthilfefreundlichkeit
- Gremienmanagement
Neben einem abgeschlossenen Hochschulstudium verfügen Sie über Erfahrungen in der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe und den Selbsthilfeorganisationen chronisch kranker und behinderter Menschen. Sie sind erfolgreich in der Drittmittelaquise und Sicherstellung einer nachhaltigen Finanzierung von Projekten. Sie haben Kenntnisse über Strukturen und Abläufe des Gesundheitswesens sowie qualitätsorientierter Arbeit. Sie kennen Verbandsarbeit und zeichnen sich durch Verbindlichkeit, Kommunikationsfähigkeit, Organisationsgeschick und die Fähigkeit zur Moderation und Netzwerkarbeit aus. Dann sind Sie die Persönlichkeit, die wir suchen.
Wir bieten Ihnen eine abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Position mit großem Gestaltungsspielraum. Gemeinsam mit einem Mitarbeiter gilt es die fünfte Einrichtung der DAG SHG in den kommenden Jahren auf eine solide Finanzierungsbasis zu stellen, weiterzuentwickeln und bedarfsorientiert auszubauen. Ihre Bereitschaft zur Wahrnehmung von Terminen auch außerhalb üblicher Bürozeiten setzen wir ebenso voraus wie Dienstreisen.
Der Arbeitsort ist Berlin-Zehlendorf, Homeoffice ist möglich. Die Vergütung erfolgt je nach Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen in Anlehnung an TVöD Bund bis Entgeltgruppe 13 mit 64% Wochenarbeitszeit (25 Stunden/Woche) zzgl. der im Bereich des öffentlichen Dienstes üblichen Leistungen.
Schwerbehinderte Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis zum 31. März 2021 ausschließlich per E-Mail (max. 4MB) an bewerbung@selbsthilfefreundlichkeit.de
Für Rückfragen steht Ihnen Antje Liesener gerne zur Verfügung.
Netzwerk Selbsthilfefreundlichkeit und Patientenorientierung im Gesundheitswesen
Scharfstraße 17
14169 Berlin
030- 921 006 480
www.selbsthilfefreundlichkeit.de
Stellenausschreibung Referent*in / Geschäftsführung (m/w/d) (PDF)
Unterstützung durch Selbsthilfekontaktstellen soll gestärkt werden
Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen (DAG SHG) hat ein Projekt zur Selbsthilfe pflegender Angehörige gestartet. Kern des Projekts ist es, die Selbsthilfe pflegender Angehörige durch Selbsthilfekontaktstellen stärker zu unterstützen. Dafür sollen unterstützende Selbsthilfestrukturen im Sinne des § 45d SGB XI entwickelt werden.
In dem Projekt sollen unter anderem Rahmenbedingungen für die Förderung in den Bundesländern ermittelt und Fortbildungskonzepte für Multiplikator*innen erstellt werden. Gefördert wird das Projekt "Stärkung des Selbsthilfepotenzials bei pflegenden Angehörigen durch Selbsthilfekontaktstellen" vom GKV-Spitzenverband und vom Verband der privaten Krankenversicherung. Der Projektstart erfolgte zum 1. Dezember 2020, das Projekt ist für fünf Jahre geplant.
Weitere Informationen zum Projekt auf der Seite der DAG SHG.
Gesetzliche Krankenkassen förderten bundesweite Selbsthilfeaktivitäten mit 21,95 Millionen Euro
Der Verband der Ersatzkassen hat die Transparenzliste 2019 für die Förderung bundesweiter Selbsthilfeaktivitäten auf seiner Internetseite bereitgestellt. 392 Selbsthilfeorganisationen und Dachorganisationen der Selbsthilfe hatten Fördermittel aus der verpflichtenden Förderung nach § 20h SGB V beantragt. Aus der GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene wurden insgesamt 9,58 Millionen Euro als pauschale Mittel für die Basisarbeit bewilligt, für die kassenindividuelle Projektförderung wurden 12,37 Millionen Euro von den Einzelkassen verausgabt. Das ergibt zusammen 21,95 Millionen Euro.
Quelle: Verband der Ersatzkassen | www.vdek.com
SPD und CDU machen Vorschläge für neue Trägerschaft
Die Regierungsparteien CDU und SPD bemühen sich um eine Reform der Unabhängigen Patientenberatung (UPD), berichtet Aerzteblatt.de. 2022 stehe die Ausschreibung des nächsten Trägers an. Die SPD will das aktuelle Ausschreibungsverfahren aussetzen. Die UPD solle stattdesssen von einer Stiftung der maßgeblichen Patienten-, Verbraucher- und Selbsthilfeorganisationen überführt werden.
Die CDU hatte zuvor erklärt, dass es eine dauerhafte Trägerorganisation geben solle. Die Entscheidung solle auf Grundlage eines Rechtsgutachtens der Bundespatientenbeauftragten getroffen werden. Dieses Rechstsgutachten sei bislang unter Verschluss. Auch der wissenschaftliche Beirat der UPD hatte eine Neustrukturierung der UPD gefordert.
Quelle: www.aerzteblatt.de
KOSKON NRW aktualisiert ihre Selbsthilfeverzeichnisse
KOSKON NRW hat ihre beiden Adressbroschüren in aktualisierter Form veröffentlicht:
- Die Broschüre "Selbsthilfe-Unterstützung in NRW" verzeichnet die Adressen aller örtlichen Selbsthilfekontaktellen und vergleichbaren Einrichtungen.
- Die Broschüre "Landesweite Selbsthilfevereinigungen, Fach- und Beratungsstellen in NRW" enthält mehr als 200 Adressen landesweiter beziehungsweise überregionaler Selbsthilfezusammenschlüsse.
Beide Broschüren können über die Internetseite von KOSKON NRW bestellt werden.
KOSKON NRW ist die landesweite Selbsthilfekoordinierungsstelle in Nordrhein-Westfalen. Die Einrichtung stärkt die professionelle Unterstützung gemeinschaftlicher Selbsthilfe durch örtliche Selbsthilfekontaktstellen. KOSKON NRW ist eine Einrichtung der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen.
Quelle: KOSKON NRW | www.koskon.de
Gemeinsame Erklärung der maßgeblichen Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen auf Bundesebene
Erklärung vom 24. November 2020:
Die maßgeblichen Patientenorganisationen sehen mit Sorge die derzeitige Situation der UPD.
- Das Vergabeverfahren führt regelmäßig zum Verlust von Wissen, Kompetenz, Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, Netzwerken und Bekanntheit.
- Die derzeitige Trägerschaft der UPD löst erhebliche Zweifel an ihrer Unabhängigkeit aus. Das Vertrauen in die Beratungsarbeit der UPD ist dadurch gesunken.
- Die Vergabe der UPD an die Sanvartis GmbH hat zu einem erheblichen Abfluss von GKV-Mitteln geführt, welche nicht für den eigentlichen Beratungsauftrag zur Verfügung stehen.
- Die Qualität der Informations- und Beratungsarbeit steht immer wieder in der Kritik.
- Das Beratungsangebot findet nicht mehr im Umfeld der Ratsuchenden statt und kann daher regionale Besonderheiten nicht oder zu wenig berücksichtigen.
- Eine Kooperation mit anderen regionalen Trägern zur Entwicklung von Synergien und zur Vermeidung von Doppelangeboten findet nicht statt.
- Das derzeitige Angebot ist nicht kultursensibel und erreicht vulnerable Gruppen kaum.
- Parteilichkeit der Beratung im Sinne eines besonders engagierten und empathischen Angebotes an der Seite der Ratsuchenden ist nicht erkennbar.
- Die Berichte über Problemlagen aus der Beratungsarbeit der UPD werden kaum als Seismograph für Verbesserungen im Gesundheitswesen genutzt.
Die maßgeblichen Patientenorganisationen sind überzeugt, dass unter anderen Rahmenbedingungen eine neue UPD im Dienste der Patienteninnen und Patienten entstehen könnte. Voraussetzungen dafür sind:
- Unabhängigkeit von Industrie, Leistungserbringern und Kostenträgern
- Ausreichende Finanzierung aus Steuermitteln, denn die UPD ist für alle da
- Verstetigung durch eine nachhaltige, zivilgesellschaftliche Trägerstruktur
- Enge Verzahnung mit der Patientenvertretung in der Gesundheitspolitik
- Beratung in regionalen Stellen und in Kooperation mit weiteren Akteuren vor Ort
- Ein zentrales Wissens- und Qualitätsmanagement
- Besonderes Augenmerk auf vulnerable Gruppen
- Patienten und Patientinnen brauchen neben Informationen auch begleitende Unterstützung
Die maßgeblichen Patientenorganisationen haben die unabhängige Patientenberatung ins Leben gerufen und in Kooperation untereinander zur Reife entwickelt. Aus der Zivilgesellschaft heraus kann sie in Zukunft wieder ein sehr hohes Vertrauen genießen. Die Patientenorganisationen sind parteiisch für Patienten. Sie garantieren die Weiterbearbeitung der identifizierten Probleme in der Gesundheitspolitik und ihren Gremien. Deshalb muss die UPD in Zukunft wieder durch die maßgeblichen Patientenorganisationen gesteuert werden.
Die aktuelle Förderperiode der UPD endet im Jahr 2022. Damit eine Neuaufstellung der UPD gelingt, ist es wichtig, dass die Politik noch in dieser Legislaturperiode die Weichen dafür stellt.
Gezeichnet:
- Hannelore Loskill, Bundesvorsitzende Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankungen und ihren Angehörigen e.V. (BAG SELBSTHILFE)
- Gregor Bornes, Sprecher Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen (BAGP)
- Andre Beermann, Vorstand Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG)
- Horst Frehe, Vorstand Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL)
- Adolf Bauer, Präsident Sozialverband Deutschland (SoVD)
- Verena Bentele, Präsidentin Sozialverband VdK Deutschland e. V. (VdK)
- Klaus Müller, Vorstand Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv)
Fachanhörung am 19. November 2020
Die BAG SELBSTHILFE hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des geplanten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) veröffentlicht. In der Stellungnahme werden die einzelnen Regelungen beurteilt. Ergänzend fordert die BAG SELBSTHILFE, dass FFP2/3-Masken für Angehörige der Risikogruppen als Hilfsmittel über die Krankenkassen erstattet werden. Zum Referentenentwurf findet am 19. November 2020 eine Fachanhörung im Bundesgesundheitsministerium statt.
Quelle: BAG SELBSTHILFE | www.bag-selbsthilfe.de
Der Arbeitskreise Junge Selbsthilfe NRW ist auf Instagram vertreten. Seit Juli 2020 werden auf der Social-Media-Plattform gelegentlich Infos zur Jungen Selbsthilfe in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht. Der Arbeitskreis wurde 2019 von KOSKON gegründet. Etwa 30 Selbsthilfeaktive zwischen 18 und 35 Jahren sind am Arbeitskreis beteiligt.
Zum Instagram-Account: www.instagram.com
[Bildbeschreibung: Screenshot Instagram]
Selbsthilfegruppen sind für ihre Mitglieder wichtige psychische Stütze
Bundesweit wurden die Infektionsschutzverordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie überarbeitet. Seit dem 2. November sind in einzelnen Bundesländern für Selbsthilfegruppen keine Gruppentreffen mehr erlaubt. Negative Folgen für die psychische Gesundheit der Gruppenmitglieder sind unausweichlich. Die bundesweite Selbsthilfe-Fachstelle NAKOS fordert daher Gruppentreffen nicht generell zu verbieten.
Ein generelles Verbot von Gruppentreffen über Wochen oder gar Monate schadet den Gruppenmitgliedern. Für Viele sind die Gruppentreffen lebensnotwendig. Wenn sie nicht stattfinden, nehmen psychische Beschwerden zu, Suchterkrankten drohen Rückfälle, Gruppenmitglieder sind von Einsamkeit und sozialer Isolation betroffen. Selbsthilfegruppen sind systemrelevant. Unverständlich sind daher Regelungen wie in Bayern, die Treffen von Selbsthilfegruppen nicht mehr erlauben, während Gruppentreffen unter fachlich-professioneller Leitung weiter möglich sind.
Selbsthilfegruppen beteiligen sich an der Kontaktreduzierung
Aufgrund chronischer Erkrankungen und Behinderungen gehören Gruppenmitglieder zur besonders schutzbedürftigen Risikogruppe. Entsprechend nutzen Selbsthilfegruppen alle Möglichkeiten, um Kontakte auch im Rahmen des Selbsthilfeengagements zu reduzieren. Wie bereits während des ersten Lockdowns im Frühjahr können Selbsthilfegruppen sich vorübergehend in Videokonferenzen austauschen oder durch Telefonketten in Verbindung bleiben. Einige Gruppen können sich zeitweise in kleinere Gruppen aufteilen. In Einzelfällen sind auch weiter Treffen im Freien möglich. Bei einem kurzen Lockdown von wenigen Wochen kann je nach Gruppe auch ein vorübergehendes Aussetzen eine Option sein.
Gruppenmitglieder setzen Hygienekonzepte verantwortungsvoll um
Die Treffen von Selbsthilfegruppen orientieren sich seit dem Sommer an den umfassenden Hygienekonzepten, die von Selbsthilfekontaktstellen und Selbsthilfeorganisationen entwickelt wurden. Die Hygienekonzepte beinhalten detaillierte Hygiene- und Desinfektionsvorschriften und Abstandsregeln sowie teilweise Personenbegrenzungen, Anmelde- und Dokumentationspflichten. Durch die Einhaltung der Hygienekonzepte ist das Risiko von Infektionen minimiert.
Covid-19-Erkrankte schließen sich zusammen
Seit dem Sommer kommt es zu ersten Gründungen von Corona-Selbsthilfegruppen. Covid-19-Langzeiterkrankte und Angehörige von Erkrankten suchen Gleichbetroffene, um sich mit ihnen vor Ort oder im Internet zusammenzuschließen. Gemeinsam mit anderen gelingt es ihnen leichter, diese schwierige Lebenssituation zu bewältigen. Erfahrungsaustausch, Wissenstransfer sowie Mitmenschlichkeit und Geborgensein in der Gruppe müssen auch während eines Lockdowns für die gemeinschaftliche Selbsthilfe gewährleistet sein.
Ansprechpartner*innen:
Dr. Jutta Hundertmark-Mayser, Niclas Beier
Telefon: 030 / 31 01 89 60
E-Mail: selbsthilfe@nakos.de
Übersicht auf www.nakos.de
Seit dem 2. November 2020 gelten neue Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Durch die neuen Maßnahmen und neue Infektionsschutzverordnungen der Bundesländer ändern sich teilweise auch die Bestimmungen, ob und wie Treffen von Selbsthilfegruppen möglich sind. Die NAKOS hat auf ihrer Internetseite www.nakos.de in der Rubrik "Selbsthilfe und Corona" eine Übersicht der Regelungen veröffentlicht.
Zur Übersicht: Regelungen in den Bundesländern
Mitglieder des Netzwerks SPiG kommen zu Wort
Das Netzwerk Selbsthilfefreundlichkeit und Patientenorientierung im Gesundheitswesen (SPiG) hat einen Podcast gestartet. Unter dem Titel "Wir sind #selbsthilfefreundlich" kommen Netzwerkmitglieder zu Wort. In den ersten beiden Folgen berichten die Selbsthilfebeauftragten Birte Schlinkmeier von der Rehaklinik Bad Oexen sowie Hildegard Metz von den Acura Kliniken Bad Kreuznach von ihrer Tätigkeit.
Der Podcast ist zu hören auf der Internetseite www.selbsthilfefreundlichkeit.de. Das Netzwerk SPiG ist seit Juli 2020 die fünfte Einrichtung der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen.
Quelle: Netzwerk Selbsthilfefreundlichkeit und Patientenorientierung im Gesundheitswesen | www.selbsthilfefreundlichkeit.de
Auf den Ausbruch der SARS-CoV-2-Pandemie habe die Gesundheitsforschung in Deutschland schnell und sachgerecht in allen relevanten Bereichen reagieren können.
Die Gesundheitsforschung in Deutschland habe ihr Engagement enorm verstärkt, vorhandenes Knowhow und Ressourcen gebündelt und wertvolle Ergebnisse für das Pandemiemanagement und die Bewältigung der Pandemiefolgen generiert. Diesen Status gelte es zu erhalten und für zukünftige Gesundheitskrisen weiter auszubauen. Zudem solle eine langfristig angelegte Forschungs- und Entwicklungsinitiative die Souveränität Deutschlands in der Impf- und Wirkstoffentwicklung und -produktion sichern – das empfiehlt das Forum Gesundheitsforschung jetzt in seinen Ad-Hoc-Empfehlungen zur Covid-19-Pandemie.
Empfehlungen des Forums Gesundheitsforschung zur Covid-19-Pandemie
Das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) initiierte Forum Gesundheitsforschung ermöglicht einen systematischen, organisationsübergreifenden und kontinuierlichen Dialog zwischen den verschiedenen Akteuren in der deutschen Gesundheitsforschung und erarbeitet Empfehlungen zu wichtigen Fragen der Gesundheitsforschung. Ihm gehören die fachlichen Spitzenvertreterinnen und -vertreter der deutschen Forschungsorganisationen, der Wirtschaft und des wissenschaftlichen Nachwuchses auf dem Gebiet der Gesundheitsforschung sowie Vertreterinnen und Vertreter der Patientenschaft und der Versorgungsseite an.
Informationen über das Forum Gesundheitsforschung: www.gesundheitsforschung-bmbf.de
Quelle: idw – Informationsdienst Wissenschaft, Pressemitteilung 06.10.2020
Unter dem Motto „Mit Kraft durch die Krise. Gesund bleiben – auch psychisch“ eröffnet das Aktionsbündnis Seelische Gesundheit am 9. Oktober die 14. Berliner und die bundesweite Woche der Seelischen Gesundheit
Betroffene und Expert*innen diskutieren gemeinsam über die Zusammenhänge von Corona und Psyche und geben praktische Tipps zum Umgang mit der Krise.
Alle Interessierten sind eingeladen, an der digitalen Auftaktveranstaltung am 9. Oktober 2020, 17.30 bis 19.30 Uhr, teilzunehmen und sich über die bundesweiten Aktivitäten der Aktionswoche zu informieren.
Die Veranstaltung wird als Live-Stream auf dem Youtube-Kanal des Aktionsbündnisses Seelische Gesundheit zur Verfügung gestellt. Dort haben alle Zuschauer*innen die Möglichkeit, über einen Live-Chat Fragen an die Teilnehmenden der Talkrunde zu stellen. Die digitale Eröffnung der Aktionswoche beginnt um 17:30 Uhr.
Die bundesweiten Aktionswochen finden jedes Jahr rund um den Welttag der Seelischen Gesundheit am 10. Oktober statt und richten sich an alle interessierten Bürgerinnen und Bürger. Deutschlandweit bieten bis zum 20. Oktober psychosoziale Einrichtungen, Selbsthilfeorganisationen und regionale Initiativen ein vielseitiges Angebot an kleineren Veranstaltungen und innovativen Online-Formaten an. Ob Vorträge, Webinare, Entspannungskurse oder Podcasts, alle Angebote vermitteln praktische Hilfen und Informationen, um die Herausforderungen der Krise besser bewältigen zu können. Das Programm wird auf der zentralen Plattform des Aktionsbündnisses Seelische Gesundheit veröffentlicht
Information und Anmeldung unter: https://aktionswoche.seelischegesundheit.net
Bei ihrer bundesweiten Tagung am 15. und 16. September in Leipzig resümierten Vertreter*innen der Landesarbeitsgemeinschaften der Selbsthilfekontaktstellen und der landesweiten Selbsthilfekontaktstellen ihre Erfahrungen während der Corona-Pandemie.
Während des Lock-Downs waren Selbsthilfekontaktstellen zentrale Anlaufstellen, die ihre Informations- und Vermittlungsangebote für Selbsthilfegruppen durchgängig aufrechterhielten.
Verzweifelten Aktiven aus der Selbsthilfe, denen der Rückhalt aus den Gruppentreffen fehlte, machten sie Mut und waren Ansprechpartner. Neben Beratungen am Telefon organisierten sie digitale Informations- und Austauschangebote wie virtuelle Selbsthilfetreffs oder Gruppentreffen im Freien. Die Möglichkeit, mit anderen im Kontakt zu bleiben half vielen Betroffenen, soziale Isolation auszuhalten und Vereinsamung vorzubeugen. Von der Öffentlichkeit nicht wahrgenommen, zeigte sich in der Coronakrise die Systemrelevanz der gemeinschaftlichen Selbsthilfe für die Zivilgesellschaft umso mehr.
Für die Mitarbeitenden der professionellen Selbsthilfeunterstützung war das Managen dieser Krisensituation erheblich erschwert. Denn der Selbsthilfebegriff fehlt in COVID-19-Verordnungen und Hygieneempfehlungen. Selbsthilfegruppen als zentrale Ergänzung der gesundheitlichen und sozialen Versorgung haben viele Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung schlichtweg nicht "auf dem Schirm". Trotzdem müssen Selbsthilfekontaktstellen Abstandsregeln einführen und Mindestabstände gewährleisten. Die bisherigen Raumkapazitäten genügen nicht mehr: mehr Räume sind dringend erforderlich, damit möglichst viele Selbsthilfegruppen sich wieder regelmäßig treffen können.
Die Vertretungen der Selbsthilfekontaktstellen fordern daher von der Politik:
- Unterstützung bei der Raumsuche für Gruppentreffen durch Kommunen
- Einbeziehung der Selbsthilfe bei der Planung von (Infektions-) Schutzmaßnahmen
- Berücksichtigung der Selbsthilfe bei Förderprogrammen zur Stärkung der digitalen Infrastruktur
- Sicherung der personellen und sächlichen Ausstattung von Selbsthilfekontaktstellen
- Einsetzung eines Selbsthilfe-Beauftragten des Bundes und der Länder
Ansprechpartnerin:
Dr. Jutta Hundertmark-Mayser (NAKOS)
Telefon: 030 / 31 01 89 60
E-Mail: selbsthilfe@nakos.de
Download: Pressemitteilung "Halt in unruhigen Zeiten: Selbsthilfe und Corona"
Kontaktstellen PflegeEngagement feiern 10-jähriges Bestehen und starten BVG-Kampagne zum Thema Pflegeselbsthilfe
„Ich weiß, ich bin nicht mehr hilflos“ berichtet Gabriele über ihre Gesprächsgruppe für pflegende Angehörige. Sie pflegt ihren Mann, fühlte sich oft allein gelassen und überfordert. Die Angehörigengruppe hilft ihr, die Situation zu meistern. Hier wird sie aufgefangen. Hier geht es um sie, ihre Sorgen und Ängste und Belastungen.
Dilek Kalayci, Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, sagt:
„Die Kontaktstellen PflegeEngagement tragen seit nunmehr 10 Jahren engagiert und erfolgreich dazu bei, pflegende Angehörige zu stärken. Denn wer häusliche Pflege braucht oder nahestehende Personen pflegt, sieht sich mit einer Vielzahl von Anforderungen und Belastungen konfrontiert. In dieser Situation ist man in besonderem Maße darauf angewiesen, faire und vertrauensvolle Unterstützung zu erhalten. Die Kontaktstellen PflegeEngagement haben in Berlin wohnortnahe, nachbarschaftliche Selbsthilfe- und Ehrenamtsstrukturen zur Unterstützung von pflegenden Angehörigen aufgebaut, die diesen Beistand geben können. Hierauf bin ich besonders stolz und kann auch für die Zukunft garantieren, dass meine Senatsverwaltung den Kontaktstellen PflegeEngagement ein verlässlicher Partner ist, der das Engagement aller Beteiligten wertschätzt und stärkt.“
Anlässlich ihres 10-jährigen Jubiläums möchten die Kontaktstellen PflegeEngagement das Thema Pflegeselbsthilfe in den Fokus rücken und für die Wichtigkeit von Entlastungsangeboten im Kontext von Pflegebedürftigkeit sensibilisieren. Bis Mitte Dezember rufen Plakate in U-Bahnen pflegende Angehörige dazu auf, die Unterstützung der Kontaktstellen zu nutzen. Denn nur wer gut für sich selbst sorgt, kann auch gut für Andere sorgen.
Hintergrund:
Die Kontaktstellen PflegeEngagement als Anlaufstellen für Pflegeselbsthilfe wurden im Herbst 2010 gegründet und sind bundesweit einmalig. Sie unterstützen betreuende und pflegende Angehörige sowie pflegebedürftige Menschen jeden Alters im Umfeld von häuslicher Pflege durch Angehörigengruppen, Nachbarschaftsinitiativen und ehrenamtliche Besuchsdienste. Die Kontaktstellen PflegeEngagement werden gefördert durch die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, sowie die privaten und gesetzlichen Pflegekassen.
Ihre Angebote sind kostenfrei.
Weitere Informationen zu den Kontaktstellen PflegeEngagement:
www.pflegeselbsthilfe-berlin.de
Selbsthilfe soll "gerade in Krisenzeiten die Arbeit fortführen können"
Das Selbsthilfezentrum München hat die Petition "Selbsthilfegruppen und selbstorganisierte Initiativen als systemrelevant einordnen!" am 17. September 2020 offiziell beim Bayerischen Landtag eingereicht. Die Petiton wurde von knapp 4.000 Unterstützer*innen unterzeichnet. Mit der Petition appellieren die Unterstützer*innen laut einer Pressemitteilung des Selbsthilfezentrums Münchens, "Selbsthilfe als systemrelevanten Bestandteil des öffentlichen Lebens anzuerkennen und einzuordnen, damit ihre Akteur*innen gerade in Krisenzeiten die Arbeit fortführen können, anstatt in Isolation und Stillstand zu erstarren".
Die Petition wurde nach der Aufhebung des Lockdowns im Juni 2020 auf der Plattform OpenPetition.de geschaltet. Während andere Bereiche des öffentlichen Lebens wieder in Gang kamen, schienen Selbsthilfegruppen mit ihren Anliegen vergessen. "Eine flächendeckende und einheitliche Berücksichtigung oder Regelung, wie die Arbeit der Selbsthilfe weiterzuführen ist, war leider nicht zu erreichen", heißt es in der Mitteilung. Mit der Petition sollen Entscheidungsträger auf die Selbsthilfe als "systemrelevante[n] Bestandteil des Zivillebens" aufmerksam gemacht werden.
Quelle: Selbsthilfezentrum München | www.shz-muenchen.de
Im Gesundheitswesen soll niemand geschädigt werden | Aktionsbündnis Patientensicherheit ruft alle Gesundheitseinrichtungen in Deutschland auf, sich am Welttag Patientensicherheit zu beteiligen
Unter den besonderen Herausforderungen der Corona-Pandemie zeigen sich mit aller Deutlichkeit die Sollbruchstellen und Schwachpunkte des bestehenden Versorgungssystems und die damit verbundenen Gefahren für die Patientensicherheit.
- Welchen Beitrag kann die Patientensicherheit dazu leisten, den Verlauf der anhaltenden Corona-Pandemie und die damit verbundenen Belastungen des Gesundheitsbereichs besser zu bewältigen?
- Wie können Mitarbeitende ausreichend geschützt werden, damit sie nicht selbst ein „Second-Victim“ – nicht nur in der Corona-Pandemie – werden?
- Wie kann das Vertrauen in die Sicherheit der medizinischen Versorgung gestärkt werden, damit notwendige Behandlungen nicht vermieden werden?
Informationen: www.tag-der-patientensicherheit.de
Quelle: Aktionsbündnis Patientensicherheit, www.aps-ev.de
Im September 2020 legt die Stiftung ihr erstes Förderprogramm auf, um gemeinnützige Organisationen, Engagement und Ehrenamt in der Corona-Pandemie zu unterstützen.
Erstmals gibt es eine bundesweite Anlaufstelle zur Förderung ehrenamtlichen Engagements: Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt ist ein gemeinsames Vorhaben des Bundesfamilienministeriums, des Bundesinnenministeriums und Bundeslandwirtschaftsministeriums.
Besonders in strukturschwachen und ländlichen Regionen ist es jedoch häufig schwierig, ehrenamtliche Strukturen aufzubauen und zu erhalten. Das will die neue Stiftung verbessern. Zentrales Ziel ist es, insbesondere in diesen Landesteilen das Ehrenamt nachhaltig zu stärken – in Abstimmung mit bereits bestehenden Bundesprogrammen. Mit der Stiftung gibt es zum ersten Mal eine bundesweite Anlaufstelle, die ehrenamtlich Engagierte unterstützt.
Förderprogramm „Engagement fördern. Ehrenamt stärken. Gemeinsam wirken“
Das Förderprogramm besteht aus drei Schwerpunktthemen, die aus einer Bedarfserhebung des Vorstandes hervorgegangen sind:
- Innovation und Digitalisierung in der Zivilgesellschaft
- Nachwuchsgewinnung
- Struktur- und Innovationsstärkung in strukturschwachen und ländlichen Räumen
Es ist grundsätzlich möglich, jeweils einen Antrag pro Schwerpunktthema zu stellen. Anträge werden bis zum 1. November 2020 angenommen.
Das Förderprogramm
Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
BAG SELBSTHILFE unterstützt Familien mit chronisch kranken Kindern und Jugendlichen mit Online-Demonstration
Diese Zielgruppe bedarf einer besonderen Unterstützung und konkreten Lösungen um die Teilhabe an der Gesellschaft zu gewährleisten. Die BAG SELBSTHILFE hat konkrete Forderungen aufgestellt und unter dem Hashtag #WirFürUnsereKinder wird in der Zeit vom 14. bis 24. September 2020 in den Sozialen Medien gezeigt werden, dass sie sich für den Schutz und die Rechte von chronisch kranken Kindern und Jugendlichen stark macht.
Informationen: www.bag-selbsthilfe.de
Quelle: BAG SELBSTHILFE, Pressemeldung 08.09.2020
Initiierung von Selbsthilfegruppen als ein Vereinszweck
In der Schweiz haben Angehörige von Covid-19-Langzeiterkrankten den Verein "Leben mit Corona" gegründet. "Der Verein bietet Langzeiterkrankten und ihren Angehörigen Unterstützung, Informationen und Hilfe", heißt es auf der Internetseite über Ziel und Zweck. "Dazu gehört die Begleitung von Betroffenen in kritischer Lebenssituation, das initiieren von Selbsthilfegruppen, die Vernetzung mit und die Beratung durch Fachpersonen, eine aktive Öffentlichkeitsarbeit, die Organisation von Fachveranstaltungen sowie der Informationsaustausch in öffentlichen Foren."
Quelle: Verein "Leben mit Corona" | www.leben-mit-corona.ch
Gesund.bund.de informiert über häufige Krankheiten und gesunde Lebensweise
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat am 1. September 2020 das neue Gesundheitsportal www.gesund.bund.de veröffentlicht. Die Internetseite informiert über die häufigsten Krankheiten, gesunde Lebensweise, Pflege und "Gesundheit digital". Das BMG hat bei der Entwicklung der Inhalte mit dem Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), dem Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ) und dem Robert-Koch Institut (RKI) zusammengearbeitet.
Das Gesundheitsportal: www.gesund.bund.de
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Pressemitteilung vom 1. September 2020 | www.bundesgesundheitsministerium.de
Medizinischer Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) berichtet auch über neue IGeL | Umgang mit COVID-19-Antikörpertests hat Verbesserungspotenzial
Drei von vier Patientinnen und Patienten kennen Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) in der Arztpraxis. Zu den Topsellern gehören nach wie vor auch IGeL, die mehr schaden als nützen. Neu auf dem IGeL-Markt sind COVID-19-Antikörpertests. Aufgrund nicht ausreichender Aufklärung über die Bedeutung der Testergebnisse besteht die Gefahr, dass Patientinnen und Patienten sich in falscher Sicherheit wiegen und deshalb Abstands- und Hygieneregeln missachten könnten.
Informationen: www.mds-ev.de
Quelle: MDS (Medizinischer Dienst des GKV-Spitzenverbandes), Pressemitteilung 25.08.2020
Das Selbsthilfe-Büro Niedersachsen hat seinen Jahresbericht 2019 veröffentlicht. Dieser bietet unter anderem einen Einblick in den Arbeitskreis Niedersächsischer Kontakt- und Beratungsstellen im Selbsthilfebereich. Weiter wird die Patientenbeteiligung auf Landesebene beschrieben sowie die verschiedenen Online- und Printmedien der Landeskontaktstelle vorgestellt. Das Selbsthilfe-Büro Niedersachsen mit Sitz in Hannover ist eine von fünf Einrichtungen der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen.
Quelle: Selbsthilfe-Büro Niedersachsen | www.selbsthilfe-buero.de
Bild: Selbsthilfe-Büro Niedersachsen
Bildbeschreibung: Titelblatt des Jahresberichts
Engagierte und Kontaktstellen wollen Selbsthilfebeauftragte*n
Die Selbsthilfekoordination Bayern hat sechs Wünsche an die bayerischen Landtagsabgeordneten gerichtet und fordert unter anderem eine*n Selbsthilfebeauftragte*n im Landesparlament. Die Wünsche sind eine Reaktion auf die Situation der gemeinschaftlichen Selbsthilfe während der bisherigen Corona-Pandemie. Für das landespolitische Vorgehen gebe es "grundsätzlich großes Verständnis und Einvernehmen", trotzdem habe sich die Selbsthilfe "gerade in der Phase der Lockerungen von der Politik übersehen gefühlt".
Die "Wünsche an die bayerische Politik" lauten im Einzelnen:
- Einrichtung eines*r Selbsthilfebeauftragten
- Nennung der Selbsthilfe in der Infektionsschutzverordnung oder anderen Verordnungen
- eine weniger stigmatisierende Berichterstattung: "Jeder achtet auf alle Mitmenschen" statt "Jüngere müssen die Älteren schützen"
- Finanzierung digitaler Ausstattung, um Selbsthilfeaktiven die Beteiligung an Online-Angeboten zu ermöglichen
- Aufbau von Hilfesystemen, um Erfahrung mit digitalen Anwendungen weiterzugeben
- Aufruf des Freistaats an die Kommunen, geeignete Räume für Selbsthilfegruppentreffen möglichst kostenfrei zur Verfügung zu stellen
Die Wünsche wurden beim "Selbsthilfetreffpunkt Bayern" am 21. Juli 2020 von Selbsthilfeaktiven und Selbsthilfekontaktstellen erarbeitet.
Quelle: Selbsthilfekoordination Bayern | www.seko-bayern.de
Betroffene wollen wahrgenommen werden und sich vernetzen
Viele Menschen sind von der Corona-Pandemie betroffen: Etliche sind an Covid-19 erkrankt und haben auch Monate nach der Infektion noch Beschwerden. Andere sind durch die Pandemie zum Beispiel in wirtschaftliche Not geraten. Wie machen Betroffene auf ihre Situation aufmerksam, wie tauschen sie sich bislang aus? Die NAKOS hat dazu recherchiert und dokumentiert die Ergebnisse in ihrer Reihe NAKOS PERSPEKTIVE.
Medien berichten zunehmend über die Situation von Covid-19-Langzeiterkrankten. Die Erkrankten selbst vernetzen sich unter anderem auf Twitter und machen auf ihre Lage aufmerksam. Vereinzelt beginnen Personen, die psychisch oder sozial durch die Auswirkungen der Pandemie belastet sind, Selbsthilfegruppen zu gründen. Unterstützt werden sie dabei von den örtlichen Selbsthilfekontaktstellen.
Die NAKOS PERSPEKTIVE als Download: NAKOS PERSPEKTIVE 2|2020
Gruppentreffen aufgrund der Corona-Abstandsregeln vielerorts nicht möglich
"Ab sofort dürfen sich bis zu 99 Teilnehmende pro Selbsthilfegruppe treffen, solange der Abstand von 1,5 m eingehalten wird", schrieb das FrauenGesundheitsZentrum Heidelberg neulich auf Twitter und fragte: "Gute Sache, nur woher sollen kleine Vereine ausreichend große Räume bekommen?" Kaum dürfen sich Selbsthilfegruppen wieder treffen, haben sie ein Platzproblem.
Die Mittelbayerische Zeitung berichtete von einer Initiative in Regensburg, die ein leerstehendes Krankenhausgebäude kurzfristig für Selbsthilfegruppen und Vereine nutzen will. Die Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe (KISS) Regenburg ist an der Intiative beteiligt. Der Artikel zitiert KISS-Leiterin Lisbeth Wagner: "Uns geht es um eine schnelle Zwischennutzung, denn einige Gruppenorte stehen derzeit nicht zur Verfügung". Selbsthilfegruppen, die vorher beispielsweise zu zehnt waren, könnten sich aktuell nur noch zu fünft treffen. "Die Situation verändert den Charakter des Angebots. War es vorher ein niedrigschwelliges Angebot, das sich am Inhalt orientierte, müssen wir uns jetzt zum Beispiel an der Raumgröße orientieren", so Wagner.
Auch die Selbsthilfe-Kontaktstelle Köln sucht neue Räume für die örtlichen Gruppen. Auf ihrer Internetseite veröffentlicht sie den Aufruf: "Aufgrund der Corona-Pandemie und der neuen Corona-Schutzverordnung können sich viele Selbsthilfegruppen nicht mehr in ihren bisherigen Räumen treffen. Wir sind dringend auf der Suche nach Räumlichkeiten in der Größe von 40-100 Quadratmetern."
In Bremen unterstützte gar die Sozialsenatorin Anja Stahmann die Suche des Netzwerks Selbsthilfe nach Räumen für die Gruppen: "Ich würde mich sehr freuen, wenn sich Institutionen, Vereine oder Privatpersonen finden, die einen Raum kostenlos oder gegen eine geringe Nutzungspauschale zur Verfügung stellen könnten", so Stahmann in einer Pressemitteilung des Senats. Der Aufruf war erfolgreich. "Neue Räumlichkeiten für Treffen von Selbsthilfegruppen gefunden!", vermeldete das Netzwerk Selbsthilfe Bremen-Nordniedersachsen am 3. Juli 2020 auf seiner Facebook-Seite. "In verschiedenen Stadtteilen wurden uns neue Möglichkeiten für Treffen von Selbsthilfegruppen angeboten. Zu moderaten Konditionen bieten die neuen Partner ihre Räumlichkeiten an."
Quellen:
- FrauenGesundheitsZentrum Heidelberg, Tweet vom 22. Juni 2020 | www.twitter.com/FgzHeidelberg
- Mittelbayerische.de: "Leerstand verärgert Regenburger Vereine", 26. Juni 2020 | www.mittelbayerische.de
- Selbsthilfe-Kontaktstelle Köln | www.selbsthilfekoeln.de
- Senat Bremen: "Selbsthilfegruppen suchen dringend Räumlichkeiten für Gruppentreffen", Pressemitteilung vom 16. Juni 2020 | www.senatspressestelle.bremen.de
- Netzwerk Selbsthilfe Bremen-Nordniedersachsen, Facebook-Post vom 3. Juli 2020 | www.facebook.com/netzwerk.selbsthilfe.bremen
Netzwerk-Koordinatorin: "Unheimlicher Vertrauensbeweis in unsere Arbeit"
Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen (DAG SHG) übernimmt zum 1. Juli 2020 das Netzwerk Selbsthilfefreundlichkeit und Patientenorientierung im Gesundheitswesen (SPiG). In einer Pressemitteilung der DAG SHG äußert sich Netzwerk-Bundeskoordinatorin Antje Liesener: "Das ist ein unheimlicher Vertrauensbeweis in unsere Arbeit und unterstreicht unseren gemeinsamen Einsatz für selbsthilfefreundliche Strukturen im Gesundheitswesen!" Im Netzwerk SPiG engagieren sich bereits über 300 Gesundheitseinrichtungen, Selbsthilfegruppen und -organisationen, um in über 80 Kooperationen das Konzept "Selbsthilfefreundlichkeit" als Leitfaden für die Gestaltung ihrer Zusammenarbeit zu nutzen.
Das Erfolgsrezept des Netzwerks SPiG: es bringt vorhandene, potenzielle Partner zusammen und schließt erfolgreich die Schnittstelle zwischen dem professionellen Versorgungssystem und dem Selbsthilfeengagement der Zivilgesellschaft. Das Netzwerk SPiG wurde 2009 von mehreren Kooperationspartner gegründet. Seit 2016 war es mit seiner Geschäftsstelle bei der NAKOS angesiedelt. Mit dem Netzwerk unterhält die DAG SHG jetzt fünf Betriebsstätten.
Die vollständige Pressemitteilung: Vernetzt zu mehr Patientenwohl
Weitere Informationen zum Netzwerk SPiG: www.selbsthilfefreundlichkeit.de
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Bildbeschreibung: Das Bild zeigt die Internetseite www.selbsthilfefreundlichkeit.de
Die gesetzlichen Krankenkassen in Bayern fördern die gesundheitsbezogene Selbsthilfe in diesem Jahr mit mehr als 10,3 Millionen Euro, teilt die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern in einer Meldung mit. Mehr als die Hälfte der Fördergelder geht an Selbsthilfegruppen: teils durch direkte Zuwendungen an insgesamt 2.329 Selbsthilfegruppen, teils durch indirekte Zuschüsse an die Runden Tische. Weiter erhalten 56 überregionale Selbsthilfeorganisationen und 30 Selbsthilfekontaktstellen in Bayern Zuwendungen. Die gesetzlichen Krankenkassen sind nach § 20h SGB V verpfichtet, die gesundheitsbezogene Selbsthilfe mit 1,15 Euro je Versichertem*Versicherter zu fördern.
Quelle: Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern, Meldung vom 25. Juni 2020
Kritik auch von Deutscher Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen
Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) steht in der Kritik. Der Bundesrechnungshof kommt laut Tagesschau.de in einem Bericht zu dem Ergebnis, dass die Einrichtung unwirtschaftlich arbeite. Die Förderung durch die gesetzlichen Krankenkassen sei deutlich gestiegen, ohne dass die Zahl der telefonischen und persönlichen Beratungen wie versprochen zugenommen habe. Kritisiert wird auch, dass 30 Prozent der Fördersumme an die Firma Sanvartis fließe, die die UPD betreibt.
Am 16. Juni 2020 fand eine öffentliche Anhörung im Deutschen Bundestag zur UPD statt. Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen (SHG) schloß sich der Kritik der Bundesarbeitsgemeinschaft PatientenInnenstellen und –initiativen an. Nach Ansicht der DAG SHG darf die UPD nicht in der jetzigen Form fortgeführt werden. Die Finanzierung müsse aus öffentlichen Geldern erfolgen und die Trägerschaft gemeinnützig organisiert werden.
Ergänzung vom 23. Juni 2020:
Der Vorsitzende des Paritätischen Gesamtverbands, Rolf Rosenbrock, hat sich in einer Stellungnahme zu der Kritik geäußert. Er kann "der vielfach geübten Kritik durchweg beipflichten" und weist zudem auf die Notwendigkeit hin, wieder Beratung anzubieten und "nicht nur im call-center-Modus Faktenfragen" zu beantworten. Als Schlussfolgerung aus der gegenwärtigen Situation sieht Rosenbrock unter anderem, dass nur zivilgesellschaftliche Organisationen als Träger in Frage kommen.
Quelle: www.tagesschau.de
Sorge um Anspruch auf häusliche Versorgung
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe spricht sich in einer Mitteilung gegen den Entwurf des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes aus. Der Verband befürchtet, dass der Anspruch auf häusliche Versorgung mit dem Gesetz ausgehöhlt wird. Dadurch müssten Betroffene, die etwa auf Beatmung angewiesen seien, in Pflegeheime umziehen. Zum Gesetzesentwurf findet am 17. Juni 2020 im Bundestag eine öffentliche Anhörung statt.
Quelle: Bundesvereinigung Lebenshilfe, Mitteilung vom 16. Juni 2020 | www.lebenshilfe.de
Psychische Erkrankungen und Junge Selbsthilfe als Schwerpunkte
Das Selbsthilfegruppenjahrbuch 2020 ist erschienen und online verfügbar. Die Beiträge sind wie immer ein Mix aus Einblicken aus der Gruppenarbeit, Fachbeiträgen der Selbsthilfeunterstützung und wissenschaftlichen Perspektiven. Schwerpunkte sind Selbsthilfe bei psychischen Erkrankungen und Selbsthilfe von jungen Menschen.
40 Autor*innen, 21 Beiträge, 174 Seiten Lesestoff – das sind die Zahlen der diesjährigen Ausgabe. Das Selbsthilfegruppenjahrbuch wird herausgegeben von der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen. Er erscheint seit 1999.
Link zum Selbsthilfegruppenjahrbuch 2020: www.dag-shg.de
Martin Danner im Interview mit VfA-Patientenportal
Der Geschäftsführer der BAG SELBSTHILFE, Martin Danner, hat in einem Interview mit dem VfA-Patientenportal Forderungen an die Politik erläutert, die Nachteile für behinderte und chronisch kranke Menschen verhindern können. "Auch die Selbsthilfe hält zahlreiche Unterstützungsangebote für chronisch kranke und behinderte Menschen vor, die zurzeit nicht genutzt werden können. Beispiele sind die zahlreichen Beratungsmobile, die normalerweise im gesamten Bundesgebiet unterwegs sind, oder die Angebote zum Funktionstraining in Schwimmbädern." Es komme zu finanziellen Einschnitten, weil diese aktuell nicht betrieben werden können. "Daher darf die Selbsthilfe bei den Überlegungen zum Corona-Rettungsschirm nicht vergessen werden."
Danner fordert Transparenz über die Versorgungsstituation von Patient*innen, die nicht an COVID-19 erkrankt sind. "Zunächst einmal war es richtig, insbesondere Beatmungsplätze in Krankenhäusern für COVID-19-Patienten zu reservieren", so Danner. "Aus diesem Grunde mussten beispielsweise zahlreiche Krebsoperationen verschoben werden." Die Informationspolitik der Krankenhäuser müsse optimiert werden. Danner spricht in dem Interview auch über Immunitätsausweise und Krankschreibungen per Telefon. Das VfA-Patientenportal ist eine Internetseite des Verbands Forschender Arzneimittelhersteller.
Quelle: VfA-Patientenportal | www.vfa-patientenportal.de
"Die besondere Systemrelevanz der Selbsthilfe muss anerkannt werden!" - NAKOS ruft bundesweit zur Mitzeichnung auf
+++ Die Petition wurde bis 30. Juli 2020 verlängert, damit die gemeinschaftliche Selbsthilfe ins Sichtfeld der Krisenpolitik gelangt. (26. Juni 2020) +++
Das Selbsthilfezentrum München hat eine Online-Petition an die Bayerische Staatsregierung gestartet, um bayernweit wieder Treffen von Selbsthilfegruppen und selbstorganisierten Initiativen zu ermöglichen. "Für die Teilnehmenden von Selbsthilfegruppen sind die Treffen nicht nur ein vertrauter, regelmäßiger Termin im Kalender, für viele sind die Treffen häufig lebensnotwendig, wenn es sich z.B. um eine Suchtproblematik oder eine psychische Labilität handelt. Die Gruppen geben sich gegenseitig Halt und Unterstützung, nehmen den persönlichen Druck und entlasten im oft schwierigen Alltagsgeschäft", heißt es in der Petition.
Die Petition verweist darauf, dass in anderen Bundesländern wieder Gruppentreffen möglich sind und einzelne Ausnahmeregelungen in Bayern nicht genügen. "Die besondere Systemrelevanz der Selbsthilfe muss unter Abwägung der Gefahren, die durch ein Verbot von Gruppentreffen für jeden Einzelnen Betroffenen entstehen können, endlich anerkannt werden!" Auch die Öffnung der Selbsthilfekontaktstellen wird gefordert.
Die NAKOS schließt sich dieser Petition vollumfänglich an und ruft Selbsthilfeaktive in allen Bundesländern auf, die Petition mitzuzeichnen.
Die Online-Petition: Selbsthilfegruppen und selbstorganisierte Initiativen als systemrelevant einordnen!
Quelle: Selbsthilfezentrum München | www.shz-muenchen.de
Neu mit Interviews, Hintergrundberichten und Portraits
Die Conterganstiftung für behinderte Menschen hat ihre Internetseite www.contergan-infoportal.de überarbeitet. Die Seite ist nutzerfreundlicher, auch das Design wurde geändert. Neu ist das "Magazin" auf der Startseite, das Platz für Interviews, Hintergrundberichte und Portraits bietet.
Quelle: Conterganstiftung für behinderte Menschen, Mitteilung vom 27. Mai 2020 | www.contergan-infoportal.de
Auch Selbsthilfeorganisationen berichten von starken Problemen durch Corona
Die Corona-Krise bedroht einige gemeinnützige Organisationen existenziell. Von starken Problemen berichten unter anderem Jugend- und Bildungsstätten, Kultureinrichtungen und Selbsthilfeorganisationen. Die Politik sollte die Zivilgesellschaft stärker als mitgestaltenden Akteur in der Bewältigung der Corona-Krise erkennen und einbinden, beispielsweise durch einen Zivilgesellschaftsgipfel im Bundeskanzleramt. Das sind Ergebnisse und Empfehlungen der Studie „Lokal kreativ, finanziell unter Druck, digital herausgefordert. Die Lage des freiwilligen Engagements in der ersten Phase der Corona-Krise“.
Die Studie wurde von der Tochtergesellschaft des Stifterverbands, ZiviZ (Zivilgesellschaft in Zahlen), durchgeführt und von den Bundesländern Bayern, Berlin, Rheinland-Pfalz und der Ehrenamtsstiftung Mecklenburg-Vorpommern gefördert. ZiviZ hat dafür, im Zeitraum vom 16. bis zum 30. April 2020, 45 Interviews mit Vertretern der Leitungsebene von Verbänden, von Infrastruktureinrichtungen im Bereich der Engagementförderung, der organisierten Selbsthilfe und von Bürgerstiftungen durchgeführt.
Auch bürgerschaftliches Engagement leiste einen systemrelevanten Beitrag für eine erfolgreiche Bewältigung der Krise, heißt es in der Studie. Nachbarschaftliche Einkaufshilfen, kiezgebundene Sachspendenaktionen, Pizzabacken in Vereinsheimen mit Auslieferung durch die Vereinsjugend, Onlinekurse zum Fitbleiben in der Krise – die Liste kreativer Beispiele, die vielerorts praktiziert werden, lasse sich beliebig fortsetzen. Dazu komme, dass freiwillige Feuerwehren, Selbsthilfe-, Migrantenorganisationen und andere gemeinnützige Akteure ihre für unterschiedliche Zielgruppen lebenswichtigen Leistungen auch in der Coronakrise weiter erbringen.
Diesem Engagement stünden jedoch teils starke Gefährdungen und Herausforderungen gegenüber. Dazu zählen mitunter existenzgefährdende Einnahmeausfälle und die Notwendigkeit, Formen der Zusammenarbeit aus dem Stand heraus zu digitalisieren. Um existenzbedrohende Finanzierungsnotlagen gemeinnütziger Organisationen abzuwenden, sollte für betroffene Vereine und andere gemeinnützige Akteure Zugang zu finanzieller Soforthilfe ermöglicht werden, lautet eine von mehreren Empfehlungen der Studie.
Quelle: Nachrichtendienst Bürgergesellschaft Mai 2020
Weiterführende Informationen und Studie zum Download:
www.ziviz.de/medien/freiwilliges_engagement_corona-krise
Suchtselbsthilfe entwirft Empfehlungen für Gruppentreffen
In der Rubrik "Selbsthilfe und Corona" auf www.nakos.de wurden erste Ergebnisse der Umfrage "Zurück ins Leben! Aber wie?" veröffentlicht. Gemeinsam mit dem Gesunde-Städte-Netzwerk hatte die NAKOS gefragt, wie Menschen mit erhöhtem Schutzbedarf wieder am gesellschaftlichen Leben teilnehmen und Selbsthilfegruppen ihre Arbeit aufnehmen können. Selbsthilfekontaktstellen und Selbsthilfeorganisationen haben ihre Antworten mitgeteilt oder auf ihren eigenen Internetseiten Informationen veröffentlicht.
Darüber hinaus haben insbesondere die Sucht-Selbsthilfeorganisationen erste Empfehlungen für Gruppentreffen während der Corona-Pandemie entworfen. Suchtgruppen berichten von einer Zunahme von Rückfällen und sehen eine dringende Notwendigkeit, wieder Gruppentreffen unter Einhalt von Vorsichtsmaßnahmen durchzuführen. Auch auf diese exemplarischen Empfehlungen wird in der Rubrik "Selbsthilfe und Corona" verlinkt.
Rubrik "Selbsthilfe und Corona":
Erstmalig mit Texten in Leichter Sprache
Das Selbsthilfe-Büro Niedersachsen hat seine jährlichen Adressverzeichnisse veröffentlicht – erstmalig auch mit Texten in Leichter Sprache. Insgesamt sind drei Publikationen erschienen: die Adressen der landesweiten Selbsthilfeorganisationen, die Adressen der Selbsthilfekontaktstellen sowie die Themen von Selbsthilfegruppen in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten. Die Verzeichnisse sind online verfügbar.
Quelle: Selbsthilfe-Büro Niedersachsen | www.selbsthilfe-buero.de
26./27. September 2020 in Köln
Der Arbeitskreis Junge Selbsthilfe NRW der KOSKON NRW plant die "Kreativwerkstatt Poetry Slam" für den 26. und 27. September 2020 in Köln. Die Organisatoren sind "trotz der gegenwärtigen Lage und der damit verbundenen Planungsunsicherheit" zuversichtlich, dass die Veranstaltung stattfinden könne; andernfalls werde eine Online-Durchführung überlegt. Eingeladen sind junge Selbsthilfeengagierte in Nordrhein-Westfalen, die in Selbsthilfegruppen und -organisationen oder Selbsthilfekontaktstellen aktiv sind.
Ein Poetry Slam ist, so die Veranstalter, "moderner Wortsport, mit Schwung, Power und kreativem Spiel". In der Kreativwerkstatt können die Mitmachenden herausfinden, "was mit Wörtern als möglich ist, während wir euch die Tricks und Kniffe der Bühnenprofis zeigen".
Quelle: KOSKON NRW, Meldung vom 13. Mai 2020 | www.koskon.de
Darstellung der Arbeitsschwerpunkte und Kooperationen
Die KOSKON NRW hat ihren Sachbericht 2019 veröffentlicht. In dem Bericht werden die Arbeitsschwerpunkte und vielfältigen Kooperationen im Vorjahr dargestellt. Der Bericht ist auf der Internetseite der KOSKON NRW als Download verfügbar. KOSKON NRW ist die landesweite Selbsthilfekoordinierungsstelle in Nordrhein-Westfalen und eine Einrichtung der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen.
Quelle: KOSKON NRW | www.koskon.de
Nur 14 Prozent haben genug Ressourcen und Wissen
57 Prozent der Non-Profit-Organisationen in Deutschland haben in einer Umfrage angegeben, nicht genug Ressourcen zu haben, um neue IT-Anwendungen zu nutzen. 37 Prozent haben nicht genug Wissen dafür. Nur 14 Prozent geben an, genug Ressourcen und Wissen zu haben. Das sind Ergebnisse aus dem Digital-Report 2020, den das Haus des Stiftens mit wissenschaftlicher Unterstützung der Universität Mannheim erstellt hat. Für den Bericht wurden zwischen August 2019 und März 2020 über 5.000 Organisationen befragt; es ist die "größte Studie zum Thema Digitalisierung bei Non-Profits in Deutschland", so die Herausgeber.
Quelle: Haus des Stiftens | www.digital-report.org
Frage nach Versorgung von Akutpatient*innen und Chronisch Kranken
Das Aktionsbündnis Patientensicherheit fragt in einem Positionspapier zur Corona-Krise nach "der Versorgung der akuten Notfälle, der chronisch Kranken und der vulnerablen Gruppen". Es werden etwa Nachsorgetermine onkologischer Patient*innen abgesagt, Angebote zur Zweitmeinung verringert und Tumoroperationen verschoben. Notfälle wie Herzinfarkte und Schlaganfälle werden bis zu 40 Prozent weniger in die Krankenhäuser eingeliefert, heißt es in dem Positionspapier.
Das Aktionsbündnis fordert Krankenhäuser daher auf, Patient*innen öffentlich aufzuklären, dass sie auch während der Corona-Pandemie die notwendige medizinische Versorgung in Anspruch nehmen können. Gefordert werden klare Definitionen, welche Krankheitsbilder in die Akutversorgung gehören. Zudem müsse regional festgelegt werden, welche Krankenhäuser primär für die Versorgung von Covid-19-Patient*innen und welche für andere Patientengruppen geeignet seien.
Das Thema Patientensicherheit müsse auch während der Corona-Pandemie "mitgedacht und mit allen Kräften umgesetzt werden". Nach der Krise müssten alle Maßnahmen und Vorgaben rund um die Patientensicherheit wieder in Kraft gesetzt werden. In einer weiteren Stellungnahme veröffentlicht das Aktionsbündnis Patientensicherheit Empfehlungen, um medizinisches Personal vor Traumatisierungen zu schützen.
Quelle: Aktionsbündnis Patientensicherheit, Positionspapier vom 8. April 2020 | www.aps-ev.de
Paritätischer macht Vorschläge für Selbsthilfegruppen
Der Paritätische Gesamtverband hat eine Arbeitshilfe für virtuelle Treffen von Selbsthilfegruppen erarbeitet. Diese enthält Vorschläge für die Vorbereitung und Durchführung sowie für Datenschutzerklärung und Gesprächsregeln. Die Arbeitshilfe ist wie viele andere Informationen rund um Selbsthilfe und Corona auf www.nakos.de als Download verfügbar.
Download: www.nakos.de/aktuelles/corona
Quelle: Der Paritätische Gesamtverband, Nachricht vom 20. April 2020
Bundesamt für Justiz für Auszahlung von Entschädigungsleistungen zuständig
Wer wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen in der BRD oder DDR verurteilt wurde, kann Entschädigungsleistungen beantragen. Die Entschädigungsleistungen können beim Bundesamt für Justiz (BfJ) beantragt werden. Auch für außergewöhnliche Beeinträchtigungen ohne Verurteilung sind Entschädigungsleistungen möglich. Anträge können bis Juli 2022 gestellt werden, worauf das BfJ mit aktuellen Flyern hinweist.
Homosexuelle Handlungen waren in der BRD und DDR lange Zeit strafbar (bis 1994 nach §§ 175, 175a Strafgesetzbuch der BRD bzw. bis 1989 nach § 151 Strafgesetzbuch der DDR). 2017 hat der Gesetzgeber alle strafrechtlichen Urteile aufgehoben und alle Betroffenen rehabilitiert. Entschädigungen sind für Verurteilungen, Jahre der Freiheitsentziehung, eingeleitete Ermittlungsverfahren und außergewöhnliche negative Beeinträchtigungen aufgrund des strafrechtlichen Verbots möglich.
Quelle: Bundesamt für Justiz | www.bundesjustizamt.de
Psycholog*innen bieten Beratung in Corona-Krisenzeiten an
Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP e.V.) bietet in den kommenden Wochen eine besondere Form der psychologischen Beratung an: die BDP-Corona-Hotline. Realisiert wird diese durch den ehrenamtlichen Einsatz der Mitglieder des BDP. Die Hotline ist täglich von 8 bis 20 Uhr geschaltet.
"Die Maßnahmen der Bundesregierung anlässlich der Corona-Krise und die sich täglich überschlagende Berichterstattung gehen an keinem spurlos vorbei", heißt es in der Mitteilung des Verbands. "Obwohl es das Bedürfnis vieler Menschen ist, in Krisen zusammenzurücken, sollen wir uns nun in ‚social distancing‘ begeben." Alle müssten nun lernen, mit dieser neuen und befremdlichen Situation umzugehen und sie zu verarbeiten.
Die Reduzierung der Sozialkontakte könne für den Einzelnen eine hohe Belastung bedeuten. Dazu komme die Angst vor einer Ansteckung oder die Befürchtung, vielleicht jemanden angesteckt zu haben. Die aktuelle Situation löse in der Bevölkerung Unsicherheit und Befürchtungen aus.
„Die Angst unter Kontrolle kriegen und Vernunft in Verhalten umsetzen: Das ist eine besondere Aufgabe! Und genau hier können wir als Berufsgruppe unterstützen. Daher stellen wir ab heute mit der BDP-Corona-Hotline ein Beratungsangebot besonderer Art zur Verfügung“, sagt Dr. Meltem Avci-Werning, Präsidentin des BDP. Sie betont, dass insbesondere die Ungewissheit über die Dauer dieses weltweiten Ausnahme-Zustandes eine große psychische Belastung für alle Menschen darstellt.
Das anonyme und kostenlose Angebot der BDP-Corona-Hotline ist täglich von 8 bis 20 Uhr unter der Nummer 0800 777 22 44 geschaltet.
Quelle: Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP e.V.), Mitteilung vom 24.03.2020
FAQs und Werkzeugkoffer sollen Homeoffice erleichtern
Auf der Schwerpunkt-Seite des Paritätischen Gesamtverbandes finden sich unter der Rubrik "Corona" viele häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ) rund um das Thema Corona, welche für Gesundheitseinrichtungen, Organisationen, Vereine und Anbieter von sozialen Dienstleistungen eine erste Orientierungshilfe bieten sollen. Zudem stellt der Wohlfahrtsverband auf seiner Homepage einen sogenannten "Webzeugkoffer" zur Verfügung, in welchem verschiedene Tools zur Online-Zusammenarbeit, Konferenzschaltung und vieles weitere zusammengestellt sind.
Die verschiedenen Programme und Hinweise sollen eine Hilfestellung bieten, die Zeit während des Kontaktverbots aufgrund der Corona-Krise auch im Homeoffice zu meistern. So können zum Beispiel verschiedene Programme genutzt werden, um den Kontakt zwischen Angehörigen einer Selbsthilfegruppe oder das Angebot einer Kontaktstelle aufrechtzuerhalten. Den Webzeugkoffer finden Sie hier: http://www.der-paritaetische.de/schwerpunkt/digitalisierung/webzeugkoffer/
Die FAQ finden Sie unter: www.der-paritaetische.de/schwerpunkt/corona
Den Webzeugkoffer finden Sie hier: www.der-paritaetische.de/schwerpunkt/digitalisierung/webzeugkoffer
Die bundes- und landesweiten Einrichtungen der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen (DAG SHG) haben auf ihren Internetseiten aktuelle Informationen anlässlich der Corona-Krise veröffentlicht:
NAKOS, Nachricht vom 23. März 2020:
www.nakos.de
KOSKON, Nachricht vom 20. März 2020:
www.koskon.de
Selbsthilfe-Büro Niedersachsen, aktualisierte Nachricht vom 23. März 2020
www.selbsthilfe-buero.de
Die Verwaltung der DAG SHG ist gegenwärtig ausschließlich und mit Einschränkungen per E-Mail erreichbar.
Selbsthilfe-Büro Niedersachen gibt Arbeitshilfe zur Selbsthilfeunterstützung psychisch kranker Menschen
Das Selbsthilfe-Büro Niedersachsen hat die Broschüre "Selbsthilfe stärkt die Seele. Selbsthilfe-Unterstützung für Menschen mit psychischen Erkrankungen und Problemen" veröffentlicht. Die Broschüre ist zugleich Projektdokumentation als auch Arbeitshilfe für die Tätigkeit in der Selbsthilfeunterstützung.
Einige Inhalte der Broschüre:
- Allgemeine Informationen zu seelischer Gesundheit und einzelnen psychischen Krankheiten
- Aufgaben von Selbsthilfekontaktstellen bei der Unterstützung von Selbsthilfegruppen für psychisch kranke Menschen
- Kreative Methoden in der Gruppenarbeit
- Phasen bei der Gründung und Entwicklung von Gruppen
- Phasen im Umgang mit Lebenskrisen
- These zur Nachfolgesicherung für Gruppensprecher*innen
Neben vielen praktischen Informationen beschreibt die Broschüre auch die verschiedenen Aktivitäten des Selbsthilfe-Büro Niedersachsens im Rahmen des dreijährigen Projekts.
Quelle: Selbsthilfe-Büro Niedersachsen | www.selbsthilfe-buero.de
NAKOS stärkt die Selbsthilfeorientierung in der ambulanten Versorgung
Für manche Mediziner*innen und Therapeut*innen ist es selbstverständlich, in der Behandlung auch auf Selbsthilfegruppen hinzuweisen – für andere hingegen nicht. Ein Grund dafür sind ungeklärte Fragen zur gemeinschaftlichen Selbsthilfe. Mit dem neuen Faltblatt "Selbsthilfegruppen – eine Möglichkeit für meine Patient*innen?" beantwortet die NAKOS Ärzt*innen, Therapeut*innen und weiteren Fachkräften im Gesundheitswesen wesentliche Fragen: etwa "Wie helfen Selbsthilfegruppen meinen Patient*innen?" oder "Wo finden meine Patient*innen eine Selbsthilfegruppe?" Mit dem Faltblatt soll das Wissen über gemeinschaftliche Selbsthilfe weiter verbreitet und der Verweis auf Selbsthilfegruppen gängige Praxis im Gesundheitswesen werden. Die mehr als 300 Selbsthilfekontaktstellen in Deutschland sind dabei verlässliche Anlaufstellen mit bester Kenntnis der örtlichen Selbsthilfelandschaft. Das Faltblatt kann kostenlos über die NAKOS bestellt werden.
Die neue Publikation für Fachkräfte im Gesundheitswesen ergänzt die Patienteninformation zur Selbsthilfe vom Ärztlichen Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ). Das ÄZQ hat die Patienteninformation im Vorjahr in Zusammenarbeit mit der NAKOS veröffentlicht. Das Faltblatt für die Fachkräfte wie die Mitwirkung an der Patienteninformation waren Maßnahmen im NAKOS-Projekt "Verankerung der Selbsthilfeorientierung in der ambulanten Versorgung". Das Projekt wurde gefördert vom AOK-Bundesverband.
Weitere Informationen und Bestellmöglichkeit:
Das Faltblatt: Selbsthilfegruppen – eine Möglichkeit für meine Patient*innen?
Die Patienteninformation zur Selbsthilfe: www.patienten-information.de
Ansprechpersonen bei der NAKOS:
Ursula Helms
Dr. Jutta Hundertmark-Mayser
Bundesrat folgt dem Bundestagsbeschluss
Die Einrichtung der umstrittenen Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt ist endgültig beschlossen: Nach dem Bundesrat stimmte auch der Bundesrat für das Gesetz; das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren ist damit beschlossen. Die geplante Stiftung war unter anderem von Mitgliedern der ehemaligen Enquete-Kommission "Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements" in einer Stellungnahme kritisiert worden. Dieser Stellungnahme hatte sich auch die Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Selbsthilfegruppen angeschlossen:
Vorherige Nachrichten zur Engagementstiftung:
Bundestag beschließt umstrittene Engagementstiftung, 31. Januar 2020
Kritische Stellungnahme zur geplanten Stiftung für Engagement und Ehrenamt, 20. Januar 2020
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend | www.bmfsfj.de
Selbsthilfe ist Teil des bürgerschaftlichen Engagements
Die Vorbereitungen für die 16. Woche des bürgerschaftlichen Engagements haben begonnen: Die Aktionswoche findet bundesweit vom 11. bis 20. September 2020 statt. Schwerpunktthema in diesem Jahr ist "Engagement und Klimaschutz". Engagierte wie Organisationen sind aufgerufen, sich mit Veranstaltungen und anderen Aktionen daran zu beteiligen.
Auch Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen können mitwirken. Das Engagement von Selbsthilfeaktiven für andere ist ein wichtiger Teil des bürgerschaftlichen Engagements in Deutschland. Initiator der Aktionswoche ist das Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement.
Quelle: Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement | www.engagement-macht-stark.de
DAG SHG sieht weiteren Regelungsbedarf
Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen (DAG SHG) hat sich in einer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur Reform der Notfallversorgung geäußert. Die DAG SHG begrüßt Ziel und Regelungsansatz des Entwurfs, sieht aber noch Regelungsbedarf in verschiedenen Punkten. Laut DAG SHG sind unter anderem Krankenfahrten und Krankentransporte, die Schaffung Integrierter Notfallzentren und die Berücksichtigung der Bedarfe alter und hochbetagter Menschen genauer zu regeln.
Die DAG SHG äußert sich als eine der maßgeblichen Patienten- und Selbsthilfeorganisationen gemäß der Patientenbeteiligungsverordnung. Mit dem Referentenentwurf soll die Notfallversorgung durch Rettungsdienste, Integrierte Notfallzentren und Arztpraxen neu geregelt werden.
Die Stellungnahme der DAG SHG im Wortlaut: Gesetzesentwurf zur Reform der Notfallversorgung
Rückblick auf das Projekt "Selbsthilfe und Selbsthilfeunterstützung neu denken"
Viele Schatzsuchende sind unterwegs in der Selbsthilfe. Sie suchen "neue Wege" und "Perspektiven" oder gar die "Selbsthilfe der Zukunft". Wir sind ihren Spuren gefolgt im Projekt "Selbsthilfe und Selbsthilfeunterstützung neu denken", gefördert vom BKK Dachverband. In einem Rückblick erzählen wir von unserem Vorgehen und den ersten Ergebnissen.
Der Beitrag erscheint in unserer neuen Reihe NAKOS PERSPEKTIVE. In der Reihe NAKOS PERSPEKTIVE geben wir ab sofort in loser Folge fachliche Einblicke in gegenwärtige Debatten und Ausblicke auf zukünftige Entwicklungen und Herausforderungen im Feld der gemeinschaftlichen Selbsthilfe.
Die NAKOS PERSPEKTIVE als Download: NAKOS PERSPEKTIVE 1|2020
Landwirtschaftsministerium und Landkreistag sind Projektpartner
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und der Deutsche Landkreistag wollen Ehrenamtsstrukturen in ländlichen Regionen fördern. Dafür haben sie im Januar 2020 das Projekt "Hauptamt stärkt Ehrenamt" gestartet. In 18 Landkreisen werde modellhaft untersucht, welche Organisationsformen und -strukturen sich unter unterschiedlichen regionalen Rahmenbedingungen bewähren, um Engagierte zu unterstützen, so das BMEL in der Projektdarstellung.
Hintergrund sind die großen Herausforderungen, vor denen die ehrenamtliche Arbeit auf dem Land stehe: "Nachwuchsmangel, zunehmende bürokratische Anforderungen und eine sinkende Bereitschaft, sich innerhalb der gegebenen Ehrenamtsstrukturen kontinuierlich zu engagieren, erschweren die Arbeit von Vereinen und Initiativen sowie das bürgerschaftliche Engagement Einzelner", schreibt das Ministerium auf seiner Internetseite.
Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft | www.bmel.de
Kritik aus der Zivilgesellschaft wurde "teilweise aufgegriffen"
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzesentwurf zur Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (Drucksache 19/16916) am 30. Januar 2020 beschlossen. Der ursprüngliche Gesetzesentwurf hatte starke Kritik in der Zivilgesellschaft hervorgerufen, diese sei im jetzigen Gesetzestext nach Aussage der Stiftung Aktive Bürgergesellschaft "teilweise aufgegriffen" worden. Auch die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen hatte sich einer kritischen Stellungnahme zur Engagementstiftung angeschlossen.
Die Vermeidung von Doppelstrukturen sei im Gesetzestext verankert, schreibt die Stiftung Aktive Bürgergesellschaft. Doppelstrukturen waren einer der Kritikpunkte gewesen von Mitgliedern der ehemaligen Enquete-Kommssion "Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements". Die Stiftung wird ihren Sitz in Neustrelitz (Mecklenburg-Vorpommern) haben. Das Engagement in strukturschwachen und ländlichen Räumen soll ein Schwerpunkt der Stiftung sein.
Quelle:
Stiftung Aktive Bürgergesellschaft, Nachrichtendienst Ausgabe 207 | www.aktive-buergerschaft.de
Deutscher Bundestag, Drucksache 19/16916 | www.bundestag.de
Analoge und digitale Anwendungen sollen gleichberechtigt unterstützt werden
Im Rahmen des Digitalen Versorgungsgesetzes (DVG) wurde eine Neuregelung bei der Förderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe vorgenommen. Die Neuregelung sieht vor, dass die Krankenkassen und ihre Verbände im Rahmen der Selbsthilfeförderung "solche digitalen Anwendungen (berücksichtigen), die den Anforderungen an den Datenschutz entsprechen und die Datensicherheit nach dem Stand der Technik gewährleisten".
Laut Gesetzesbegründung sollen analoge und digitale Anwendungen, die von der gesundheitlichen Selbsthilfe genutzt werden, durch die Selbsthilfeförderung gemäß § 20h SGB V gleichberechtigt unterstützt werden. Ziel sei es, das Potenzial digitaler Anwendungen besser zu nutzen, um hierdurch zum Beispiel junge Menschen oder auch Menschen mit seltenen Erkrankungen und/oder eingeschränkter Mobilität als Zielgruppen für die Selbsthilfe besser zu erreichen.
Zur Umsetzung der Neuregelung soll laut DVG der Leitfaden zur Selbsthilfeförderung angepasst werden. Auf Einladung des GKV-Spitzenverbandes, der den Leitfaden herausgibt, fand eine erste Beiratssitzung gemeinsam mit den maßgeblichen Spitzenorganisationen der Selbsthilfe statt. Es bestand Einvernehmen, dass Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen verstärkt digitale Anwendungen und Betroffene zunehmend das Internet nutzen, um sich auszutauschen.
Der Beirat "Leitfaden Selbsthilfeförderung" hatte sich zuvor bereits seit 2010/2011 immer wieder mit dem Thema "Digitalisierung" befasst. Im Ergebnis wurden die Fördermöglichkeiten für überwiegend im Internet agierende Selbsthilfeinitiativen über die Projektförderung weiterentwickelt und verbessert. Aktuell sind Anträge von Antragstellern, die sich vorrangig über das Internet austauschen, auf Bundesebene als Bundeselbsthilfeorganisation zu stellen. Dies bedeutet, dass neben dem Eintragung als Verein (e.V.) auch besondere Fördervoraussetzungen erfüllt sein müssen.
Der Beirat nimmt nun die gesetzliche Neuregelung zum Anlass, die aktuellen Regelungen im Leitfaden zur Selbsthilfeförderung auf Möglichkeiten der Weiterentwicklung zu prüfen. Es besteht Konsens, dass dies einer sorgfältigen Bearbeitung bedarf. Der Beirat hat sich deshalb darauf verständigt, im 1. Halbjahr 2020 die notwendigen Anpassungen an den Fördergrundsätzen grundlegend zu beraten und hinsichtlich möglicher Folgewirkungen abzuschätzen.
Weitere Informationen:
Jutta Hundertmark-Mayser (NAKOS) | jutta.hundertmark@nakos.de
Quellen:
§ 20h SGB V (in der ab 1.1.2020 geltenden Fassung): www.juris.de
Digitales Versorgungsgesetz: Deutscher Bundestag, Drucksache 19/14867
DAG SHG schließt sich Kritik und alternativen Leitlinien an
Der Gesetzesentwurf für die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt ruft starke Kritik hervor: Mitglieder der ehemaligen Enquete-Kommission "Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements" warnen in einer Stellungnahme unter anderem vor vermehrter staatlicher Einflussnahme und Doppelstrukturen durch die geplante Stiftung. Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen (DAG SHG) schließt sich der Stellungnahme an, die vom Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) am 2. Januar 2020 veröffentlicht wurde.
Die Gründung einer Engagementstiftung ist im Koalitonsvertrag der Regierungsfraktionen festgeschrieben; im Oktober 2019 wurde der Gesetzesentwurf vorgelegt. Die Stiftung sei, heißt es in der Stellungnahme, "weitgehend überflüssig und in der Tendenz sogar schädlich". Die Stiftung werde von drei Bundesministerien dominiert, die Zivilgesellschaft sitze dann "einflussarm am Katzentisch". Dabei sei bürgerschaftliches Engagement "wesentlich selbstermächtigt und selbstorganisiert". Das Prinzip der Selbstorganisation gilt auch für das bürgerschaftliche Engagement von Selbsthilfegruppen.
Die vorgesehenen Aufgaben werden bereits weitgehend von vorhandenen zivilgesellschaftlichen Organisationen und Netzwerken wahrgenommen. "Keine Doppelstrukturen schaffen" ist daher eine der sieben Leitlinien, welche die Mitglieder der Enquete-Kommission in ihrer Stellungnahme alternativ vorschlagen. Weiter müsse Staatsferne garantiert sein und die vielfältige Zivilgesellschaft als Partner gesehen werden.
Mit der Enquete-Kommission "Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements" von 1999 bis 2002 gelang es, Engagementpolitik als eigenes Politikfeld etablieren zu können. Die gemeinschaftliche Selbsthilfe mit drei bis vier Millionen Menschen in Tausenden Selbsthilfegruppen ist ein relevanter Akteur der Ziviligesellschaft. Die DAG SHG gehört zusammen mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen, der Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros und dem Verbund der Freiwilligen-Zentren im Deutschen Caritasverband zu den anerkannten Verbänden der engagementfördernden Infrastruktureinrichtungen.
Quellen:
Stellungnahme der Mitglieder der Enquete-Kommission: www.b-b-e.de
Gesetzesentwurf zur Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt: www.bundestag.de
KOSKON NRW aktualisiert ihre Selbsthilfeverzeichnisse
KOSKON NRW hat ihre beiden Adressbroschüren in aktualisierter Form veröffentlicht:
- Die Broschüre "Selbsthilfe-Unterstützung in NRW" verzeichnet die Adressen aller örtlichen Selbsthilfekontaktellen und vergleichbaren Einrichtungen.
- Die Broschüre "Landesweite Selbsthilfevereinigungen in NRW" enthält mehr als 200 Adressen landesweiter beziehungsweise überregionaler Selbsthilfezusammenschlüsse.
Beide Broschüren können über die Internetseite von KOSKON NRW bestellt werden.
KOSKON NRW ist die landesweite Selbsthilfekoordinierungsstelle in Nordrhein-Westfalen. Die Einrichtung stärkt die professionelle Unterstützung gemeinschaftlicher Selbsthilfe durch örtliche Selbsthilfekontaktstellen. KOSKON NRW ist eine Einrichtung der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen.
Quelle: KOSKON NRW | www.koskon.de
Hochschulprojekt lädt Selbsthilfeunterstützer*innen zur Teilnahme ein
Selbsthilfekontaktstellen sind aufgerufen, sich an einer wissenschaftlichen Umfrage zur Digitalisierung zu beteiligen. Die Umfrage ist Teil des vom BMG geförderten Projekts "Digitalisierung in der gesundheitlichen Selbsthilfe in Deutschland". Selbsthilfeunterstützungseinrichtungen können ihre Sichtweise und eigene Erfahrungen zur derzeitigen Situation und Entwicklung der Digitalisierung in der Selbsthilfe mitteilen. Die Umfrage endet am 31. Januar 2020.
Das Projekt wird vom Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, der Medizinischen Hochschule Hannover und der Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst Hildesheim/Holzminden/Göttingen durchgeführt. Die NAKOS ist beratend beteiligt.
Die Online-Befragung kann über den am 7. Januar vom UKE zugesandten Link beantwortet werden.
Weitere Informationen und Kontakt: Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf | www.uke.de
Forderungen richten sich an künftige Regierung
In Österreich fordern die drei maßgeblichen Selbsthilfeorganisationen von der künftigen Regierung eine Stärkung der Selbsthilfe durch die gesetzliche Verankerung von Patientenbeteiligung und Basisfinanzierung. Der Bundesverband Selbsthilfe Österreich, das Nationale Netzwerk Selbsthilfe und Pro Rare Austria verlangen ein Beteiligungsgesetz, welches die kollektive Patientenbeteiligung in Entscheidungsgremien auf Bundesebene regelt. Die Organisationen verweisen auf wissenschaftliche Erkenntnisse zu den Vorteilen von Patientenbeteiligung und auf die Situation in anderen europäischen Ländern wie Deutschland.
Weiter fordern die drei Selbsthilfeorganisationen die gesetzliche Verankerung einer Basisfinanzierung der Selbsthilfe. Nur so könne die Selbsthilfe in Österreich gestärkt werden. Die Forderungen wurden der ÖVP und den Grünen übermittelt, die eine gemeinsame Regierungsbildung verhandeln.
Die maßgeblichen Selbsthilfeorganisationen in Österreich:
- Der Bundesverband Selbsthilfe Österreich ist der Dachverband der bundesweit tätigen themenbezogenen Selbsthilfe- und Patientenorganisationen.
- Das Nationale Netzwerk Selbsthilfe ist ein Zusammenschluss themenübergreifender Selbsthilfedachverbände und Selbsthilfekontaktstellen der Bundesländer.
- Pro Rare Austria ist ein Dachverband der Selbsthilfe- und Patientenorganisationen im Bereich seltener Erkrankungen.
Quelle: APA-OTS | www.ots.at
26 Verbände reagieren auf Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion
Mit einer gemeinsamen Anzeige in der Süddeutschen Zeitung vom 22. November 2019 haben sich 26 zivilgesellschaftliche Verbände gegen Diskriminierung von geflüchteten Menschen und Menschen mit Behinderung ausgesprochen. Anlass ist eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion an die Bundesregierung mit dem Titel "Straftaten und Gefahrenpotential von psychisch kranken Flüchtlingen".
"Wir sind empört über die Anfrage", beginnt die Zeitungsanzeige; es werde "eine willkürliche Verbindung zwischen Straftaten von Einzelnen, psychischer Erkrankung und Menschen auf der Flucht konstruiert". Solchen diskriminierenden Schlussfolgerungen soll die Anzeige entgegenwirken: "Als Verbände der Zivilgesellschaft positionieren wir uns erneut und sehr entschieden gegen jegliche Diskriminierung, Ausgrenzung und Bedrohung von geflüchteten Menschen und Menschen mit Behinderung und psychischer Erkrankung." Zu den beteiligten Verbänden gehören auch mehrere Selbsthilfeorganisationen behinderter und psychisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen.
Quelle: Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen | www.bvkm.de
Nachlese der Fachtagung veröffentlicht
KOSKON NRW hat die Fachvorträge sowie einige Impressionen der Tagung „Selbsthilfe – was bewegt die Menschen? Bestandsanalyse und Zukunftsperspektiven der Selbsthilfe-Unterstützung in Nordrhein-Westfalen“ vom 14. November 2019 in Düsseldorf auf ihrer Internetseite veröffentlicht. KOSKON NRW präsentierte während der Fachveranstaltung eine umfangreiche Datenauswertung von Rahmenbedingungen, Tätigkeitsfeldern und Themen der örtlichen Selbsthilfekontaktstellen aufgrund einer Befragung im Jahr 2018. Ausgewählte Ergebnisse der Befragung sind:
- Die fünf häufigsten Themen der Anfragen an Selbsthilfekontaktstellen sind: Depression und bipolare Störungen, nicht näher bezeichnete psychische Erkrankungen, Angst/Panik/Phobie, Alkohol und Gesundheitsförderung.
- Die fünf häufigsten Themen bei Selbsthilfegruppengründungen sind Depressionen, Burnout, Essstörungen, Posttraumatische Belastungsstörungen und Sucht.
- 56 Prozent der Selbsthilfekontaktstellen geben an, dass der Unterstützungsaufwand bei Gruppengründungen sich in den letzten fünf Jahren erhöht hat.
- 46 Prozent der Selbsthilfegruppen von Migrant*innen haben soziale Themen / Lebensbewältigung als Anliegen.
Zudem hielt die Wissenschaftlerin Silke Schwinn ein Fachreferat über Entwicklungen in der gesellschaftlichen Bedeutung der Selbsthilfe. Im zweiten Teil der Veranstaltung tauschten sich in Arbeitsgruppen über die Themen Junge Selbsthilfe, Soziale Selbsthilfe, Psychische Erkrankungen, Migrant*innen, Pflege und Selbsthilfegruppenarbeit allgemein aus.
KOSKON NRW ist die landesweite Selbsthilfekoordinierungsstelle in Nordrhein-Westfalen. Die Koordinierungsstelle ist eine Einrichtung der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen.
Quelle: KOSKON NRW | www.koskon.de
Festakt und Tagung zum 10-jährigen Bestehen – noch Restplätze verfügbar
Am 28. und 29. November 2019 feiert das Netzwerk Selbsthilfefreundlichkeit und Patientenorientierung im Gesundheitswesen sein 10-jähriges Bestehen mit einem großen Festakt und anschließender Fachtagung in Berlin.
Die Patientenbeauftragte der Bundesregierung Prof. Dr. Claudia Schmidtke hat die Schirmherrschaft übernommen und würdigte bereits im Vorfeld die Arbeit des Netzwerks: „Patientenorientierung und Selbsthilfefreundlichkeit sind für mich als Patientenbeauftragte zwei tragende Säulen unseres Gesundheitssystems. Sie sind für die Wahrnehmung von Eigenverantwortung sowie zur Stärkung der Gesundheitskompetenz der Patient*innen unabdingbar.“
Zehn Jahre Netzwerk Selbsthilfefreundlichkeit bedeuten zehn Jahre Einsatz für mehr Patientenorientierung in Sinne des Patientenwohls. Gemeinsam mit Netzwerkmitgliedern und Ehrengästen will das Netzwerk beim Festakt aufzeigen, wie lebendig und vielfältig Zusammenarbeit zwischen Selbsthilfe und Gesundheitswesen heute sein kann.
Die am Freitag anschließende Fachtagung wird als „Open Space“ zum Thema „Wir sind #selbsthilfefreundlich“ angeboten. Damit setzt das Netzwerk die Workshops der vergangenen Jahre fort, und schafft einen zwar inhaltlich offenen, zugleich aber stabilen methodischen Rahmen für einen selbstorganisierten und selbstverantwortlichen Erfahrungsaustausch der Netzwerkmitglieder untereinander. Alle Teilnehmenden sind herzlich aufgerufen, ihre eigenen Themen einzubringen und dazu je eine Arbeitsgruppe zu gestalten.
Es sind noch wenige Restplätze verfügbar. Für Kurzentschlossene ist eine Anmeldung zur Jubiläumsveranstaltung noch bis 11. November 2019 möglich. Bitte beachten Sie: eine etwaige Übernachtung / Unterkunft muss selbst organisiert werden.
Weitere Informationen: www.selbsthilfefreundlichkeit.de
Text: Antje Liesener, Netzwerk Selbsthilfefreundlichkeit und Patientenorientierung im Gesundheitswesen
Veröffentlichung auf der Internetseite
Die KOSKON NRW hat auf ihrer Internetseite Informationen zu ihren Fördermitteln veröffentlicht, teilte die Einrichtung im Oktober 2019 in ihrem Infobrief mit. KOSKON NRW ist die landesweite Selbsthilfekontakt- und -koordinierungsstelle in Nordrhein-Westfalen und eine Einrichtung der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG). Die Veröffentlichung erfolgte, nachdem sich die DAG SHG als Fachverband der Selbsthilfeunterstützung im August 2019 der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen hat. Insgesamt habe sich bereits über 1.200 gemeinnützige Organisationen der Initiative angeschlossen.
Quelle: KOSKON NRW, Infobrief Oktober 2019 | www.koskon.de
Gemeinsames Rundschreiben und Antragsformulare sind jetzt abrufbar
Die GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene hat das aktuelle Gemeinsame Rundschreiben für das Förderjahr 2020 versandt, mit dem die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände die Bundesorganisationen der Selbsthilfe über die Beantragung von Fördermitteln aus der Pauschal- und der Projektförderung informieren.
Zu Beginn des Schreibens betonen die Herausgeber, dass die durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vorgenommene Änderung ab 1. Januar 2020 sich lediglich auf die Verteilung der von den Krankenkassen zu entrichtenden Fördermittel auf die beiden Förderstränge, die Pauschalförderung und die Projektförderung bezieht. Auf die Höhe der insgesamt jährlich für die Selbsthilfeförderung zur Verfügung zu stellenden Fördermittel hat die Neuregelung jedoch keine Auswirkungen. Die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände werden weiterhin die gesundheitliche Selbsthilfe leitfadengerecht unterstützen.
Die jährlich für die Selbsthilfeförderung verfügbaren Fördermittel der Krankenkassen sind gesetzlich festgelegt. Für 2020 belaufen sich die Fördermittel - bei einem Richtwert pro Versicherten von 1,15 Euro – auf insgesamt 83,9 Millionen Euro. Davon stehen der Pauschalförderung mindestens 70 Prozent (58,7 Millionen Euro) für die finanzielle Unterstützung örtlicher Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen auf Landes- und Bundesebene sowie Selbsthilfekontaktstellen zur Verfügung. Die übrigen 30 Prozent (25,2 Millionen Euro) verbleiben bei den einzelnen Krankenkassen/-verbänden für ihre Projektförderung.
Die GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene weist in ihrem Rundschreiben auf die Auswirkungen der neuen gesetzlichen Regelung für die Beantragung von pauschalen Mitteln hin: Bisher von einzelnen Krankenkassen/Krankenkassenverbänden im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Selbsthilfe geförderte besondere Vorhaben und Maßnahmen (Projekte) werden aufgrund der neuen Regelung für die Mittelverteilung nicht automatisch von den Pauschalförderungen (GKV-Gemeinschaftsförderungen) in den Ländern und der Bundesebene kompensiert. Bei der Beantragung von Fördermitteln ist deshalb der beantragte Bedarf im Förderantrag für die Pauschalförderung zu konkretisieren.
So werden regelmäßig stattfindende Veranstaltungen (z.B. Patiententage, Angehörigen-, Jahrestreffen) sowie regelmäßig stattfindende Schulungen, Fortbildungen und Tagungen ab 2020 aus Mitteln der Pauschalförderung bestritten. Sie sind nicht mehr als Projekte bei den einzelnen Krankenkassen/-verbänden zu beantragen. Über regelmäßige Aktivitäten hinausgehende einmalige, innovative, themenspezifische Vorhaben sind weiterhin über die Projektförderung zu beantragen.
Im Rahmen der Pauschalförderung werden die förderfähigen Selbsthilfestrukturen im Sinne einer Basisfinanzierung institutionell bezuschusst (vgl. Leitfaden Selbsthilfeförderung S. 7).
Für die Beantragung von pauschalen Fördermitteln auf Bundesebene ist – wie bereits 2019 - nur noch ein Formular online auszufüllen. Durch die Unterschrift unter den Förderantrag bestätigt der Antragsteller, dass er alle Anlagen des Gemeinsamen Rundschreibens 2020 (u.a. die Allgemeinen Nebenbestimmungen für die Beantragung und Gewährung von Fördermitteln nach § 20h SGB V) zur Kenntnis genommen hat. Erforderlich ist die Unterschrift von zwei Unterschriftsberechtigten. Alle formalen Regelungen zur Antragstellungen sind in einer Checkliste für die Antragstellung in Anlage 6 zusammengefasst (wie z.B. Fristen, beizufügende Unterlagen).
Die Antragsunterlagen sind auf dem Postweg einzusenden. Die Einsendefrist für einen Antrag auf pauschale Mittel aus der GKV-Gemeinschaftsförderung auf Bundesebene endet am 31. Dezember 2019.
Das Gemeinsame Rundschreiben 2020 und die Antragsformulare für 2020 stehen bereit unter:
www.vdek.com/vertragspartner/Selbsthilfe/foerderung_bund.html
Die Voraussetzungen, die ein Antragsteller für eine Förderung erfüllen muss sind im Leitfaden Selbsthilfeförderung beschrieben. Der ab dem Förderjahr 2020 geltende Leitfaden in der Fassung vom 11. Juli 2019 ist auf der Homepage des Herausgebers, des GKV-Spitzenverbandes veröffentlicht. Er wurde gegenüber dem vorhergehenden Leitfaden lediglich redaktionell angepasst.
Der Leitfaden zur Selbsthilfeförderung kann hier heruntergeladen werden:
www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/praevention_selbsthilfe_beratung/selbsthilfe/selbsthilfe.jsp
Information und Kontakt:
Jutta Hundertmark-Mayser, NAKOS
E-Mail: jutta.hundertmark@nakos.de
Erfahrungsaustausch mit Lerneffekt
"Voneinander lernen, Zusammenarbeit stärken" – unter diesem Motto kamen am 27. September 2019 zum zweiten Mal Engagierte in der Selbsthilfe, Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen zusammen. Am Beispiel psychischer Erkrankungen diskutierten sie, wie sie mehr voneinander lernen können und wie eine Zusammenarbeit aussehen könnte.
Die grundlegenden Ziele und Grenzen der Selbsthilfe und welche Unterstützungsmöglichkeiten es gibt, präsentierte Marita Schormann vom Selbsthilfe-Service-Büro Düsseldorf. Ganz konkret wurde dies durch vier Selbsthilfeaktive: Sie gaben Einblick in ihre persönliche Patientengeschichte und in die Arbeitsweise ihrer Gruppen Tabu Suizid, Borderline, Kreuzbund und Familien Selbsthilfe Psychiatrie. Deutlich wurde: Der Besuch einer Selbsthilfegruppe ist für viele Betroffene ein elementarer Teil der Bewältigung und des Umgangs mit einer psychischen Erkrankung. Einigen hat dies mehr geholfen als die medizinische Therapie.
Gemeinsam wurden dann in Workshops Möglichkeiten der Zusammenarbeit erörtert. Zeitweise saß im klassischen Stuhlkreis Neurolog*in neben Selbsthilfe-Kontaktstellenperson neben Therapeut*in neben Angehörigen psychisch Kranker. Sie konnten sich gegenseitig Tipps geben, wie etwa Bedenken oder Vorurteile gegenüber der Selbsthilfe seitens Patient*innen oder Ärzt*innn aufgriffen und begegnet werden kann. Oder die Teilnehmenden überlegten, wer oder was als Vernetzungshelfer auf lokaler Ebene hilfreich sein könnte, damit sich Selbsthilfegruppen und niedergelassene Ärzte und Therapeuten auch vor Ort begegnen können. Die Veranstaltung war eine Gelegenheit, über den Tellerrand hinauszuschauen, das Wissen übereinander zu vertiefen und sich zu vernetzen.
Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein | www.kvno.de
Rückmeldungen mit Änderungen und Ergänzungen sind bis zum 25. November möglich
Die NAKOS hat im Oktober die Aktualisierungsbefragung zur Datenbank "ROTE ADRESSEN – Selbsthilfeunterstützung in Deutschland" gestartet. Die in der Datenbank verzeichneten Selbsthilfekontaktstellen und Selbsthilfeunterstützungsstellen werden gebeten, über ein Online-Formular ihre Angaben zu Kontaktdaten und Angeboten zu überprüfen und zu ergänzen.
Die NAKOS betreibt seit über 30 Jahren die Datenbank "ROTE ADRESSEN". Sie bietet interessierten Bürger*innen Informationen und Kontakte zu örtlichen Selbsthilfegruppen. Die strukturierten Kontaktdaten und Angebote ermöglichen die gezielte Suche und Kontaktaufnahme. Ebenso können Mitarbeiter*innen aus Versorgungseinrichtungen einen Überblick gewinnen und die Datenbank zur Kontaktvermittlung nutzen. Der Aufnahme in die Datenbank liegen bestimmte Kriterien zugrunde.
Wir bitten darum, das Online-Formular bis zum 15. November 2019 zu bearbeiten. Dass es schnell gehen kann, beweist die erste Rückmeldung, die bereits elf Minuten nach Aussendung des Online-Zugangs einging.
Zur Datenbank ROTE ADRESSEN:
www.nakos.de/adressen/rot
Selbsthilfeunterstützer*innen verabreden Vernetzung in Sozialen Medien
#selfhelpeurope – mit diesem Hashtag soll in Europa künftig die Vernetzung der gemeinschaftliche Selbsthilfe in den Sozialen Medien gestärkt werden. Das haben die Teilnehmenden des 15. European Expert Meeting verabredet, dem europaweiten Fachaustausch von Selbsthilfeunterstützer*innen. Am diesjährigen European Expert Meeting vom 17. bis 20. September 2019 in Berlin nahmen Fachkräfte aus zehn Ländern teil, organisiert von der NAKOS. Ermöglicht wurde der Austausch von der BARMER im Rahmen der Selbsthilfeförderung.
Die Teilnehmenden hoffen auf eine Verwendung des Hashtags #selfhelpeurope durch Selbsthilfeaktive und Selbsthilfeunterstützer*innen. NAKOS und Self Help UK haben auf Twitter bereits damit begonnen.
Zum Twitter-Account von NAKOS: www.twitter.com/nakos_
Text: NAKOS Internetredaktion
BAGSO-Stellungnahme zur geplanten Reform
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) fordert in einer Pressemitteilung eine Neuausrichtung der rechtlichen Betreuung in Deutschland hin zu mehr Selbstbestimmung. Andere Hilfen, zum Beispiel allgemeine Sozialdienste, sozialpsychiatrische Dienste oder ambulant betreutes Wohnen, die Vorrang vor einer rechtlichen Betreuung haben, müssten überall in Deutschland angeboten werden, heißt es in der Stellungnahme. Um die Qualität der rechtlichen Betreuung zu verbessern, fordert die BAGSO verpflichtende Fortbildungen für alle Verfahrensbeteiligten, eine angemessene Vergütung hauptamtlicher Betreuer*innen sowie eine bessere Ausstattung der Betreuungsvereine. Anlass für die Stellungnahme ist die geplante Reform des Betreuungsrechts, welche von den Regierungsparteien CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart wurde.
Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen, Pressemitteilung vom 5. September 2019 | www.bagso.de
Dem Thema Selbsthilfe widmet sich eine neue Kurzinformation für Patient*innen. Auf zwei Seiten wird in übersichtlicher und knapper Form beschrieben, was Selbsthilfegruppen sind, wie sie arbeiten und wo Interessierte eine passende Gruppe finden können. Die Patienteninformation hat das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) im September 2019 erstmalig veröffentlicht; sie wurde gemeinsam vom ÄZQ und der NAKOS entwickelt. Das Informationsblatt kann in der ärztlichen Praxis ausgelegt oder persönlich ausgehändigt werden.
Die Entwicklung der Patienteninformation ist eine Maßnahme im NAKOS-Projekt „Verankerung der Selbsthilfeorientierung in der ambulanten Versorgung“. Mediziner*innen spielen eine wichtige Rolle dabei, erkrankte Menschen über Selbsthilfegruppen zu informieren und ihnen eine Teilnahme zu empfehlen. Die Patienteninformation kann von Ärzt*innen an einzelne Patient*innen ausgehändigt sowie im Wartezimmer ausgelegt werden. Über die Internetseite patienten-information.de kann das Informationsblatt von allen Interessierten aufgerufen und ausgedruckt werden. Der AOK-Bundesverband finanziert dieses Projekt im Rahmen der Selbsthilfeförderung der NAKOS.
Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin ist das gemeinsame Kompetenzzentrum von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung für Qualität und Wissenstransfer im Gesundheitswesen. Regelmäßig werden vom ÄZQ Kurzinformationen über einzelnen Erkrankungen und andere Gesundheitsthemen veröffentlicht und aktualisiert. Insgesamt sind solche Kurzinformationen zu über 80 Themen zugänglich.
Die Patienteninformation zum Download und Ausdruck: Selbsthilfe
Quelle: Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin, Pressemitteilung vom 5. September 2019 | www.aezq.de
Text: NAKOS Internetredaktion
Zehn grundlegende Informationen über die Organisation veröffentlicht
Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG) hat sich der Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ) angeschlossen und eine Selbstverpflichtung unterzeichnet. Zur Selbstverpflichtung gehört die Veröffentlichung von zehn grundlegenden Informationen auf der Internetseite der DAG SHG, unter anderem zu Aufgaben, Entscheidungsträger*innen, Mittelherkunft und Mittelverwendung. Transparency International Deutschland e.V. als Begründer der ITZ hat bestätigt, dass die Veröffentlichung den Vorgaben entspricht.
Der Initiative Transparente Zivilgesellschaft haben sich inzwischen 1.200 Organisationen angeschlossen. Die veröffentlichten Angaben gehen über die gesetzlichen Veröffentlichungspflichten für gemeinnützige Organisationen hinaus und sollen Interessierten die Möglichkeit geben, sich anhand einheitlicher Kriterien über zivilgesellschaftliche Organisationen zu informieren.
Weitere Informationen: www.dag-shg.de/ueber-dag-shg/transparenz
Text: DAG SHG Internetredaktion
Hintergrund ist der Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz 2018
Vor einem Jahr hatte die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) beschlossen, die "Patientenorientierung als Element einer zukunftsweisenden Gesundheitspolitik" zu stärken. Die Verbraucherzentrale Hamburg greift in ihrem Juli-Newsletter einige Aspekte aus dem Beschluss heraus – darunter die Patientenbeteiligung im Gesundheitswesen. Die GMK hatte sich 2018 dafür ausgesprochen, die Patientenbeteiligung "in allen Gremien des Gesundheitswesens" zu stärken. "Die GMK sieht die Notwendigkeit, Patientinnen und Patienten bei der Weiterentwicklung des Gesundheitswesens einzubeziehen, um so ihre Expertise in eigener Sache in die Entscheidungsprozesse einbringen zu können. Patientenbeteiligung ist ein Element zur Stärkung der Patientenrechte und trägt zur Verbesserung der Qualität der gesundheitlichen Versorgung bei. Hierzu bedarf es auch der Sicherstellung von angemessenen Ressourcen, um Patientenbeteiligung zu ermöglichen", so der Auszug aus dem GMK-Beschluss. Zudem sollen Patientenvertreter*innen an Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen beteiligt werden. Laut der Verbraucherzentrale Hamburg werden bislang nur in Rheinland-Pfalz stimmberechtigte Patientenvertreter*innen an der Gutachterkommission und Schlichtungsstellen der Ärztekammer beteiligt.
Die Gesundheitsministerkonferenz ist die Fachkonferenz der Gesundheitminister*innen und Gesundheitssenator*innen der Bundesländer. Zu den Beschlüssen der 91. Gesundheitsministerkonferenz am 20. und 21. Juni 2018 in Düsseldorf gehören 17 Einzelpunkte für eine gestärkte Patientenorientierung. Neben Patientenbeteiligung gehören hierzu unter anderem: eine verbesserte Gesundheitskompetenz, Barrierefreiheit, eine verbesserte Kommunikationskompetenz der im Gesundheitswesen Tätigen, die Einführung von Patientenbriefen nach stationären Behandlungen sowie einrichtungsbezogene Beschwerdemanagementsystem.
Quellen:
Verbraucherzentrale Hamburg, Newsletter vom 24. Juli 2019 | www.vzhh.de
Gesundheitsministerkonferenz, Beschlüsse der 91. Gesundheitsministerkonferenz am 20./21. Juni 2018 | www.gmkonline.de
Text: NAKOS Internetredaktion
Neue Einrichtung will Impulse setzen, Fachlichkeit stärken und Lösungen anbieten
Mit einem kollegialen Fachaustausch wurde am 11. Juli 2019 die neue sächsische "Landeskontakt- und Informationsstelle Selbsthilfe (LSH)" in Dresden eröffnet. Die LSH soll als Schnittstelle zwischen engagierten Menschen und Betroffenen, Selbsthilfegruppen und regionalen Selbsthilfekontaktstellen, Dachverbänden, Politik und Verwaltung wirken. Träger ist die JUST Jugendstiftung Sachsen. Die Fachstelle wird mitfinanziert aus Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes sowie aus Mitteln der GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe Sachsen nach § 20 h, SGB V. Die NAKOS gratuliert der Landeskontaktstelle Sachsen und wünscht ihr viel Erfolg.
Bei der Eröffnung betonte die Staatssekretärin des Sächsischen Ministeriums für Soziales und Verbraucherschutz, Regina Kraushaar, die Gründung der LSH sei ein "Meilenstein in Sachen bürgerschaftliches Engagement". Sie erwarte von der LSH, dass sie Entwicklungsprozesse anschiebe, Hürden in der Praxis erkenne und benenne und gemeinsam mit den vielen Ehrenamtlichen Lösungen entwickele. Wichtige Aufgaben seien, qualitative Impulse zu setzen, die Fachlichkeit in der Region zu stärken und als kompetenter Ansprechpartner für die Krankenkassen zu wirken. Als wichtiges Zukunftsthema identifiziere Kraushaar die "Junge Selbsthilfe". Der Erfahrungsschatz der JUST biete "gute Rahmenbedingungen", um hier neue Formate und Zugänge zu entwickeln.
Der Vorsitzende des Kuratoriums der JUST Jugendstiftung Sachsen, Volker Schmidt, unterstrich den intensiven Vorbereitungsprozess zwischen der LAG Selbsthilfekontaktstellen, dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz, der GKV-Gemeinschaftsförderung sowie den regionalen Selbsthilfekontaktstellen. Dieser stelle "die beste Grundlage für eine erfolgreiche Arbeit" dar.
Die GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe erwarte einen kompetenten Partner im fachlichen Diskurs und eine bessere Wahrnehmung der Realitäten der Selbsthilfe in Politik und Gesellschaft, sagte Katrin Witt, Regionalgeschäftsführerin der ikk classic und Vertreterin der GKV. Peter Voigt, Referatsleiter Ambulante Versorgung des vdek konkretisierte die dringende Notwendigkeit, den konzeptionellen Blick auf die "Junge Selbsthilfe" mit neuen Formen der Information und Hilfe sowie auf den ländlichen Raum zu richten.
In der Unterstützung der regionalen Selbsthilfe und der Selbsthilfekontaktstellen durch Angebote der Vernetzung und des Fachaustausches, der Konzeptentwicklung und Bedarfserhebung besonders in den ländlichen Regionen sieht die Sprecherin der LAG Selbsthilfekontaktstellen, Ina Klass, die Potenziale dieser landesweiten Fachstelle. Sie erwarte eine "neue Kraft für die Interessensbündelung und Lobby" im Freistaat Sachsen, um "Menschen in Bewegung zu bringen, denn Menschen in Bewegung fühlen sich glücklicher und zufriedener".
Die LSH wird in Trägerschaft der JUST Jugendstiftung Sachsen auf der Grundlage einer Kooperation zwischen der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfekontaktstellen in Sachsen entwickelt und umgesetzt. Laut Anke Miebach-Stiens, Vorstand der JUST wird die Fachstelle in den nächsten Wochen im Austausch mit der LAG ihr Konzept konkretisieren und erste Schwerpunkte und Handlungsschritte definieren. Hierfür sind Vor-Ort-Besuche geplant, um die Praxis bestmöglich einzubinden. Außerdem müsse nun mit Hochdruck die Arbeitsfähigkeit des Teams hergestellt sowie die LSH und die Themen der Selbsthilfe in der Fachöffentlichkeit und darüber hinaus sichtbar werden, so Miebach-Stiens.
Quelle: JUST Jugendstiftung Sachsen, Pressemitteilung vom 11.07.2019
Kontakt:
JUST - Jugendstiftung Sachsen
Anke-Miebach-Stiens
Neefestrasse 82
09119 Chemnitz
Telefon: 0371 / 533 64 30
Fax: 0371 / 533 64 26
E-Mail: info@jugendstiftung-sachsen.de
Text: NAKOS Internetredaktion
Gesetzliche Neuregelung führt zu redaktioneller Anpassung
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) hat den Leitfaden zur Selbsthilfeförderung redaktionell überarbeitet. Die angepasste Fassung gilt ab 2020 und berücksichtigt die Änderungen durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz. Die gesetzlichen Krankenkassen beschreiben in dem Leitfaden die Fördervoraussetzungen, damit Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen Fördermittel erhalten können.
Die Selbsthilfeförderung ist in § 20h Sozialgesetzbuch V festgeschrieben. Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, mit aktuell 1,13 Euro je Versicherten die gemeinschaftliche Selbsthilfe in Deutschland zu fördern. Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz wurde eine Änderung mit Wirkung zum 1. Januar 2020 beschlossen: Künftig werden mindestens 70 Prozent der gesetzlich vorgesehenen Fördermittel in der sogenannten Pauschalförderung (bisher "kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung") bereit gestellt und bis zu maximal 30 Prozent für die kassenindividuelle Projektförderung. Bis Ende 2019 gilt noch die bisherige Aufteilung und der bisherige Leitfaden zur Selbsthilfeförderung.
Der künftige und der aktuelle Leitfaden zum Download: www.gkv-spitzenverband.de
Quelle: GKV-Spitzenverband, Schreiben vom 17. Juli 2019
Weitere Informationen: Änderung bei der Förderung ab 2020
Text: NAKOS Internetredaktion
Publikation informiert über neue und bewährte Tätigkeiten der bundesweiten Fachstelle
Die NAKOS hat ihren Jahresbericht 2018 online veröffentlicht. Die Publikation informiert in kompakter Form über Projektaufgaben, die im Vorjahr begonnen oder abgeschlossen wurden. Hierzu gehörten etwa der Junge Selbsthilfe Blog, die erste Druckfassung der NAKOS ADRESSEN seit zehn Jahren und verschiedene Aktivitäten zur Stärkung der Autonomie der Selbsthilfe.
Zudem werden in dem Bericht die Tätigkeiten beschrieben und aufgelistet, mit denen die NAKOS als bundesweite Fachstelle wie in den Jahren zuvor Selbsthilfeinteressierte, Engagierte und Fachleute unterstützte, beispielsweise die individuelle Anfragenbeantwortung, die Pflege der verschiedenen Internetangebote sowie Fachvorträge zur Selbsthilfe in Deutschland.
Der Jahresbericht zum Nachlesen: Jahresbericht 2018
Text: NAKOS Internetredaktion
Nach der Einführung 2021 können Versicherte offenbar keine differenzierten Zugriffsrechte auswählen
Die geplante elektronische Patientenakte (ePA) weist einem Bericht der Süddeutschen Zeitung zufolge gravierende Mängel beim Datenschutz auf. So sollen Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen anfangs nicht auswählen können, welche persönlichen Informationen einzelne Ärzt*innen, Apotheker*innen oder Therapeut*innen einsehen dürfen und welche nicht. „So wird etwa ein Physiotherapeut, der Einblick in die elektronischen Daten des Orthopäden braucht, auf diese Weise zum Beispiel auch über einen Schwangerschaftsabbruch seiner Patientin informiert“, heißt es. Die elektronische Patientenakte wird den GKV-Versicherten ab 2021 von ihren Krankenkassen angeboten.
Dem Bericht zufolge haben Versicherte zwei Möglichkeiten, um ihre Daten zu schützen: In dem genannten Beispiel könnten sie dem*der behandelnden Arzt*Ärztin verbieten, den Schwangerschaftsabbruch in der ePA zu speichern - oder sie verbieten dem*der Physiotherapeuten*in den Zugriff auf die Akte. Differenziertere Entscheidungsmöglichkeiten, wer auf welche Informationen zugreifen kann, sollen erst "in Folgestufen umgesetzt werden", zitiert die Süddeutsche Zeitung die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte, die für die Entwicklung der ePA verantwortlich ist.
Die Einführung der elekronischen Patientenakte wurde im Terminservice- und Versorgungsgesetz festgeschrieben. Als Informationen können Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte und Impfungen auf der ePA gespeichert werden. Die gesetzlichen Krankenkassen müssen ihre Versicherten die elektronische Patientenakte ab Januar 2021 anbieten. Die Versicherten entscheiden, ob sie diese Akte wollen oder nicht.
Quellen:
Süddeutsche Zeitung: "Bei Spahns Patientenakte wird Datenschutz erst nachgeliefert" (21. Mai 2019) | www.sueddeutsche.de
Kassenärztliche Bundesvereinigung | www.kbv.de
NAKOS Internetredaktion
Koordinierungsstelle ist ein Projekt der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe
Die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen Brandenburg richtet eine Koordinierungsstelle zur Stärkung der Patientenbeteiligung ein, teilt das brandenburgische Sozial- und Gesundheitsministerium in einer Meldung mit. Brandenburg ist damit nach Nordrhein-Westfalen und Bayern das dritte Bundesland, das eine solche Koordinierungs- und Vernetzungsstelle der Patientenbeteiligung fördert. Die Koordinierungsstelle der Patientenbeteiligung soll Ansprechpartner in Fachfragen sein, Informationsmaterial und Schulungsangebote vorhalten und Abstimmungsprozesse zwischen den verschiedenen Organisationen übernehmen. Die Koordinierungsstelle unterstützt ehrenamtliche Patientenvertreter*innen und informiert auch interessierte Bürger*innen, die es vielleicht einmal werden möchten.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familied des Landes Brandenburg | www.masgf-brandenburg.de
Erste Patient*innen sollen Anfang 2020 aufgenommen werden
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine Erprobungsstudie zum telemedizinischen Monitoring bei Herzinsuffizienz beauftragt. Beauftragt wurde das Institut für Herzinfarktforschung in Ludwigshafen. Mit der Studie soll die Frage beantwortet werden, ob sich die Therapie von Patient*innen mit Herzinsuffizienz im Stadium NYHA III optimieren lässt, wenn der Blutdruck kontinuierlich mittels eines implantierten Sensors in der Lungenarterie gemessen und überwacht wird. Der G-BA geht davon, dass die ersten Patient*innen etwa Anfang 2020 in die Studie aufgenommen werden können.
Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss, Pressemitteilung vom 18. April 2019 | www.g-ba.de
Interessierte Patientinnen sollen sich an zentrale Anmeldestelle wenden können
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine Erprobungsstudie zur Liposuktion bei Lipödem beauftragt. Beauftragt wurden das Zentrum für Klinische Studien der Universität zu Köln und die Hautklinik des Klinikums Darmstadt. Mit der Erprobungsstudie soll die Frage beantwortet werden, welchen Nutzen die Liposuktion bei Lipödem im Vergleich zu einer alleinigen nichtoperativen Behandlung hat. Der G-BA geht davon aus, dass die ersten Patientinnen voraussichtlich Anfang 2020 in die Studie aufgenommen werden können. Es ist vorgesehen, dass sich Interessierte an eine zentrale Anmeldestelle wenden können.
Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss, Pressemitteilung vom 18. April 2019 | www.g-ba.de
Buntes Programm mit Infos und kulturellen Beiträgen am 14. Mai in Berlin
HipHop, Vorträge, Interviews und Improvisationstheater: Die zentrale Auftaktveranstaltung zur bundesweiten Aktionswoche Selbsthilfe 2019 findet am 14. Mai im Centre Monbijou in Berlin-Mitte statt. Zum Auftakt werden Ben Jung & Rhobbin, zwei in der Selbsthilfe aktive Musiker, unter anderem ihren Selbsthilfe-Song "Zusammen" vortragen. Eingeladen sind Aktive aus der Selbsthilfe, Vertreter*innen und Mitarbeiter*innen von Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen, aus der Verwaltung, von Krankenkassen und Verbänden, aus der Politik und den Medien.
Die Aktionswoche Selbsthilfe "Wir hilft" ist eine Initiative des Paritätischen Gesamtverbandes und der Paritätischen Landesverbände. Vom 18. bis 26. Mai finden in ganz Deutschland hunderte von Veranstaltungen statt. Ziel ist es, zu zeigen, wie vielfältig, bunt und und unverzichtbar die Selbsthilfe für viele Menschen zur Bewältigung ihres Alltags ist. An der Vorbereitung beteiligt sind das FORUM chronisch kranker und behinderter Menschen im Paritätischen, die NAKOS (Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen) und das Haus der Krebs-Selbsthilfe – Bundesverband e. V..
Weitere Informationen: www.der-paritaetische.de
Quelle: Paritätischer Gesamtverband, Mitteilung vom 12.04.2019
Bundesverband der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen (BApK) e.V. startet Kampagne
Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Gesundheit startet der Bundesverband der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen (BApK) e.V. im Frühjahr eine neue Kampagne für das Ehrenamt in der Selbsthilfe. Mit Plakaten, Postern und Freecards soll auf die Möglichkeiten ehrenamtlichen Engagements im Rahmen der Selbsthilfe – und hier besonders im psychiatrischen Bereich - aufmerksam gemacht werden.
Die Medien sind auf der Homepage des BApK zu sehen und können von interessierten Verbänden kostenfrei heruntergeladen werden. Alle weiteren anfallenden Kosten wie Druck oder Schaltkosten müssen die Organisationen selber übernehmen.
Internet: www.bapk.de/projekte/ehrenamtliches-engagement-in-der-selbsthilfe/die-kampagne.html
und www.bapk.de/index.php?id=3739
Quelle: BApK, Mitteilung vom 10.04.2019
Thematisiert wurde auch die mangelnde Förderung sozialer Selbsthilfegruppen
Vorstand und Geschäftsführung des Vereins Selbsthilfekontaktstellen Bayern (SeKo Bayern) trafen sich mit Bayern Sozialministerin Kerstin Schreyer (CSU) zu einem Informationsaustausch in München. Schreyer betonte dabei die Bedeutung der Selbsthilfe als besondere Form des bürgerschaftlichen Engagements. SeKo Bayern informierte über die Arbeit der Selbsthilfekontaktstellen und die angegliederten Runden Tische zur Fördermittelvergabe. Neben Information zur Selbsthilfe wurden von SeKo Bayern auch Wünsche thematisiert. So erhalten in den meisten bayerischen Regionen soziale Selbsthilfegruppen keine finanzielle Förderung. Zudem sei die Förderung der Selbsthilfekontaktstellen durch die Städte, Landkreise und Bezirke freiwillig und dadurch Schwankungen unterworfen oder auch noch völlig unzureichend.
Quelle: SeKo Bayern | www.seko-bayern.de
Anteil pauschaler Mittel steigt ab 2020 auf mindestens 70 Prozent
Der Bundestag hat am 14. März das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) in der vom Gesundheitsausschuss vorgelegten Fassung beschlossen.
Das TSVG enthält auch eine Änderung von § 20h SGB V, der Selbsthilfeförderung durch die Krankenkassen, die vom Gesetzgeber initiiert und von den Regierungsfraktionen eingebracht wurde.
Dabei wird die Pauschalförderung für Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen angehoben, womit die Basisfinanzierung verbessert wird.
Mit der Gesetzesänderung wird der Anteil der Mittel, die in der Pauschalförderung bereit gestellt werden, von mindestens 50 Prozent auf mindestens 70 Prozent erhöht.
Damit soll gewährleistet werden (so die Begründung), dass die Selbsthilfegruppen, - organisationen und -kontaktstellen durch die Krankenkassen und ihre Verbände eine ausreichende Basisfinanzierung erhalten. Diese wird zur Absicherung der originären und
vielfältigen Selbsthilfearbeit sowie regelmäßig wiederkehrende Aufwendungen wie Miete, Büroausstattung, Internetauftritte, Medien, Fortbildungen und Schulungen und Reisekosten geleistet.
Hierdurch wird die Selbsthilfestruktur gestärkt (s. Drucksache 19/8351, S. 199).
Die kassenindividuelle Projektförderung bleibt wie bisher erhalten.
Nächstes Gutachten soll Digitalisierung im Gesundheitswesen analysieren
Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen hat sich am 27. Februar 2019 in Bonn neu konstituiert. Das interdisziplinär besetzte Gremium will in seinem nächsten Gutachten "die spannenden Chancen und absehbaren Risiken der wachsenden Digitalisierung des Gesundheitswesens untersuchen und sich mit geeigneten Rahmenbedingungen für eine evidenzbasierte digitale Gesundheitsversorgung auseinandersetzen", heißt es in einer Pressemitteilung. Gesetzlicher Auftrag des Sachverständigenrats ist es, die Entwicklung der gesundheitlichen Verosrgung zu analysieren und Vorschläge auszuarbeiten.
Quelle: Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen | www.svr-gesundheit.de
Die neue Liste umfasst 32.500 Produkte
Der GKV-Spitzenverband hat das Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelverzeichnis überarbeitet und fortgeschrieben, so der Krankenkassenverband in einer Pressemitteilung vom 26. Februar 2019. Die neue Liste umfasst 32.500 Produkte. Der GKV-Spitzenverband hat den Bericht zum Hilfsmittelverzeichnis Ende Februar 2019 dem Bundesgesundheitsministerium vorgelegt. Laut der Pressemitteilung erhalten Versicherte Hilfs- und Pflegehilfsmittel "in höherer Produktqualität, haben Zugang zu innovativen Produkten und haben Anspruch auf eine umfassende Beratung durch die Leistungserbringer über bedarfsgerechte und mehrkostenfreie Versorgungsmöglichkeiten".
GKV-Spitzenverband, Pressemitteilung vom 26. Februar 2019 | www.gkv-spitzenverband.de
Grundlage der Forderungen ist die "Greifswalder Erklärung" von Wissenschaftler*innen
Die Aktion Psychisch Kranke e.V. (APK) hat ihre zentralen Forderungen zu Forschungsperspektiven im Bereich psychische Gesundheit veröffentlicht. Die Forderungen orientieren sich an der "Greifswalder Erklärung zur gesellschaftlichen Bedeutung des Bereichs psychische Gesundheit in der Gesundheitsforschung". Diese Erklärung wurde Ende Januar von Wissenschaftler*innen während einer APK-Tagung verabschiedet. Die APK fordert, dass Forschung im Bereich psychischer Gesundheit flächendeckend und mit Einbeziehung der Betroffenen erfolgt. Das müsse bei der Konzeption eines geplanten Deutschen Zentrums für psychische Gesundheit berücksichtigt werden.
Die APK versteht sich als Lobby für Menschen mit psychischen Erkrankungen und als Scharnier zwischen Bundestag sowie Bundesministerien und der psychiatrischen Fachwelt. Sie wurde 1971 von Bundestagsabgeordeten aller Fraktionen sowie Fachleuten aus der Psychiatrie gegründet.
Quelle: Aktion Psychisch Kranke e.V. | www.apk-ev.de
Pompe Deutschland e.V. kritisiert die Finanzsituation von Behandlungszentren
Der Selbsthilfeverein Pompe Deutschland e.V. fordert in der Pressemitteilung vom 20. Februar 2019 die Bundesregierung auf, Behandlungszentren für seltene Erkrankungen sowie die Forschung zu seltenen Erkrankungen stärker finanziell zu fördern. In der Pressemitteilung wird beispielhaft für die derzeitige Finanzierungssituation ein Behandlungszentrum in Mainz genannt, dass seinen Betrieb nur aufrechterhalten könne, indem es Gelder verwende, die für die Forschung vorgesehen seien. Pompe Deutschland e.V. vertritt rund 100 Patienten, die von der erblich bedingten Stoffwechselerkrankung Morbus Pompe betroffen sind. Ähnliche Schwierigkeiten bei der Versorgung gebe es auch bei Menschen mit anderen seltenen Erkrankungen, schreibt der Verein. Die Pressemitteilung wurde veröffentlicht im Vorfeld des Tags der Seltenen Erkrankungen am 28. Februar 2019.
Quelle: Pompe Deutschland e.V. | www.mpompe.de
Ärzteblatt.de berichtet von der Anhörung im Gesundheitsausschuss zum Terminservice- und Versorgungsgesetz
Das Deutsche Ärzteblatt berichtet in seiner Online-Ausgabe Ärzteblatt.de über die Anhörung zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 13. Februar 2019. Hinsichtlich der vorgeschlagenen Neuregelung der Selbsthilfeförderung durch die gesetzlichen Krankenkassen haben sich die Sachverständigen gegen eine Änderung ausgesprochen. Im Entwurf zum TSVG ist geplant, die kassenindividuelle Projektförderung künftig in eine kassenartenübergreifende Mittelvergabe umzuwandeln, wie es bisher nur für die Pauschalförderung der gemeinschaftlichen Selbsthilfe festgelegt ist. Im Artikel werden die Einwände der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. sowie der Bundesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE e.V. gegen diesen Entwurf wiedergegeben. Es bestehe kein Handlungsbedarf; durch eine Änderung könnten die guten Kooperationen durch bürokratische Entscheidungen verdrängt werden.
Quelle: Ärzteblatt.de | www.aerzteblatt.de
Gemeinnützige Hertie-Stiftung verleiht den Preis zum 28. Mal | Bis 31. März 2019 bewerben!
Gegenseitige Hilfe und Unterstützung erleichtern Betroffenen und Angehörigen den Umgang mit chronischen Erkrankungen. Um dieses Engagement zu unterstützen, schreibt die Gemeinnützige Hertie-Stiftung erneut den Hertie-Preis für Engagement und Selbsthilfe aus. Gesucht sind Menschen, die sich im Bereich der Multiplen Sklerose oder einer neurodegenerativen Erkrankung (Morbus Alzheimer, Morbus Parkinson etc.) ehrenamtlich engagieren – ganz unabhängig davon, ob sie selbst erkrankt sind oder nicht!
Setzen Sie sich intensiv für andere ein – und das auf eine besondere, ungewöhnliche Art, vielleicht kreativ oder sportlich? Oder kennen Sie jemanden, von dem Sie meinen, dass er die Auszeichnung verdient hat? Dann melden Sie sich bitte! Bewerbungen sind bis zum 31. März 2019 möglich.
Mit dem Engagement-Preis würdigt die Stiftung Aktionen von Einzelpersonen oder Selbsthilfegruppen zugunsten neurodegenerativ oder MS-Erkrankter. Die Aktivitäten sollen möglichst kreativ, ungewöhnlich oder durch einen besonderen Zusammenschluss von unterschiedlichen Menschen geprägt sein. Der Hertie-Preis für Engagement und Selbsthilfe ist mit 25.000 Euro dotiert und wird in der Regel auf mehrere Preisträger verteilt.
Weitere Informationen: www.ghst.de/hertie-preis
Die landesweite Koordinierungsstelle in Nordrhein-Westfalen informiert online detaillierter über Grundlagen und Themen der Selbsthilfe
Die nordrhein-westfälische Selbsthilfekoordinierungsstelle KOSKON hat ihren Internetauftritt www.koskon.de neu gestaltet. Die Webseite wurde ergänzt um die Rubriken "Grundlagen" und "Themen". KOSKON als eine Einrichtung der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. koordiniert die Selbsthilfekontaktstellen in Nordrhein-Westfalen. Die neuen Rubriken informieren beispielsweise über Selbsthilfe im Betrieb, Selbsthilfeförderung oder Patientenbeteiligung.
Quelle: KOSKON | www.koskon.de
Stellungnahme beschreibt Vor- und Nachteile der vorgeschlagenen Neuregelung
Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG) lehnt in einer Stellungnahme die vorgeschlagene Änderung der Selbsthilfeförderung nach § 20h Fünftes Buch Sozialgesetzbuch ab. Nach Abwägung von Vor- und Nachteilen kommt die DAG SHG zu einer Ablehnung der vorgeschlagenen Änderung. Für die meisten Selbsthilfegruppen ist die Projektförderung weniger sachgerecht als pauschale Zuschüsse zur Unterstützung der regulären Selbsthilfearbeit. Die DAG SHG beurteilt daher den Aufwand für die Umsetzung des Vorschlags unter Berücksichtigung von vielerorts etablierten Kooperationen für die angestrebte Vereinheitlichung und Vereinfachung des Antragsverfahrens sowie die Steigerung von Beratungsbeteiligung und Transparenz als zu hoch und nicht ausreichend zielführend. Die DAG SHG plädiert anstelle der vorgeschlagenen Änderung für einen vereinfachten Zugang zu pauschalen Mitteln und eine Erhöhung des Anteils pauschaler Mittel auf 70 Prozent.
Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD haben im Dezember 2018 in einem Änderungsantrag zum Terminservice- und Versorgungsgesetz auch eine Neuregelung der Selbsthilfeförderung der gesetzlichen Krankenkassen vorgeschlagen. Nach dem Antrag soll die kassenindividuelle Projektförderung ab 2020 wegfallen und die Projektförderung wie bereits die Pauschalförderung kassenartenübergreifend erfolgen.
Stellungnahme der DAG SHG zum Änderungsantrag zum TSVG, 29. Januar 2019
Beitrag der NAKOS im Bundesgesundheitsblatt erschienen
Mit aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen für Selbsthilfekontaktstellen und neuen Ansätzen bei der Unterstützung von Selbsthilfegruppen beschäftigt sich ein Beitrag der NAKOS im aktuellen Bundesgesundheitsblatt mit Schwerpunkt „Selbsthilfe und Patientenbeteiligung“. Jutta Hundertmark-Mayser und Ursula Helms beschreiben darin die "Lotsenfunktion" der Selbsthilfekontaktstellen im professionellen Versorgungssystem und die gestiegenen Anforderungen an die Selbsthilfeberater*innen. Die Arbeit sei vielfältigen Entwicklungsprozessen unterworfen: "Selbsthilfekontaktstellen sind Seismografen der Auswirkungen gesellschaftlichen Wandels."
Vor allem die zunehmende Einbindung der Selbsthilfe in das Gesundheitswesen durch Beteiligungsrechte und Kooperationen bedinge eine Ausweitung des Aufgabenspektrums von Selbsthilfekontaktstellen, so die Autorinnen. Ebenso stellen gesellschaftliche Rahmenbedingungen wie die demografische Entwicklung und die Digitalisierung Anforderungen an die Beratungskompetenz der Fachkräfte in der Selbsthilfeunterstützung. Die Unterstützung des Generationenwechsels in Selbsthilfegruppen und die Gewinnung junger Menschen für ein Selbsthilfeengagement seien dabei Zukunftsaufgaben. Abhängig von den verfügbaren Ressourcen gelinge es Selbsthilfekontaktstellen, die Entwicklungsherausforderungen aufzugreifen und sie in einen Prozess der Organisations- und Qualitätsentwicklung aufzunehmen.
Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz, 62(1) 2019, S. 32-39
CDU-Bundestagsabgeordnete Prof. Dr. Claudia Schmidtke übernimmt Amt von Ralf Brauksiepe
Die CDU-Bundestagsabgeordnete Prof. Dr. Claudia Schmidtke ist neue Patientenbeauftragte der Bundesregierung. Sie tritt die Nachfolge von Ralf Brauksiepe an, der im November nach nur wenigen Monaten im Amt überraschend in die freie Wirtschaft wechselte. Die 52-Jährige absolvierte ihre Ausbildung zur Fachärztin für Herzchirurgie sowie Promotion und Habilitation an der Universität zu Lübeck und verfügt zudem über einen Master of Business Administration (MBA) Health Care Management.
Schmidtke wurde im September 2017 als Direktkandidatin für den Wahlkreis Lübeck in den Deutschen Bundestag gewählt und ist dort unter anderem Mitglied im Gesundheitsausschuss, im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung und in der Enquete-Kommission Künstliche Intelligenz. Vor ihrer politischen Tätigkeit arbeitete sie nach langjähriger oberärztlicher Tätigkeit am Lübecker Campus des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein zuletzt seit 2014 als leitende Oberärztin und stellvertretende Chefärztin am Herzzentrum Bad Segeberg.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn würdigte Schmidtke als profilierte Ärztin, die die Nöte von Patient*innen kenne. Als Mitglied im Gesundheitsausschuss des Bundestages wisse sie zudem, wie Bundespolitik funktioniere. "Sie ist fachlich versiert, persönlich engagiert, politisch erfahren. Ich freue mich darauf, mit Claudia Schmidtke für eine weitere Verbesserung der medizinischen Versorgung in Deutschland zusammenzuarbeiten", so Spahn.
Schmidtke selbst erklärte nach Ihrer Berufung, sie werde sich als Patientenbeauftragte dafür einsetzen, die Belange von Patient*innen bei allen politischen Maßnahmen in den Mittelpunkt zu stellen. Der hohe Veränderungsdruck durch medizinische Innovationen im Forschungs- und Digitalisierungsbereich stelle besondere Anforderungen an Information und Teilhabe der Betroffenen, betonte sie.
Quelle: Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Patientinnen und Patienten, Mitteilung vom ministerium für Gesundheit, Mitteilung vom 16.01.2019
Selbsthilfe Koordination Bayern begrüßt die geplante Änderung in einer Stellungnahme
Die Fraktionen der Bundesregierung haben eine Änderung der finanziellen Selbsthilfeförderung nach § 20h Sozialgesetzbuch V vorgeschlagen, so dass künftig sowohl pauschale Fördermittel als auch Projektmittel einheitlich und gemeinschaftlich kassenartenübergreifend von den Krankenkassen und ihren Verbänden vergeben werden sollen. Bisher können Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen pauschale Mittel aus der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung und Projektmittel aus der kassenindividuellen Förderung bei einzelnen Krankenkassen beantragen. Diese Unterteilung soll wegfallen, sämtliche Fördergelder sollen künftig bei der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung beantragt und vergeben werden. Die Neuregelung ist für 2020 geplant.
Die Selbsthilfe Koordination (SeKo) Bayern begrüßt in einer Stellungnahme die geplante Änderung. Das Verfahren werde dadurch "vereinheitlicht, vereinfacht, gerechter und vor allen Dingen transparenter", schreibt SeKo Bayern in der Stellungnahme auf ihrer Internetseite. Begrüßt wird vor allem, dass die gemeinschaftliche Selbsthilfe dadurch ein Mitberatungsrecht für die gesamten Fördergelder habe. SeKo Bayern verweist auf das Modell der Runden Tische zur Vergabe der Fördermittel, welches in Bayern seit zehn Jahren erfolgreich umgesetzt wird.
Quelle: Selbsthilfe Koordination Bayern | www.seko-bayern.de
Sorgen um die unabhängige Beratung im Gesundheitswesen bleiben
Wie geht es mit der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) weiter? Nach dem Verkauf an das Unternehmen Careforce, das sonst als Dienstleister für Pharmafirmen tätig ist, war im vergangenen Jahr erhebliche Kritik an der UPD laut geworden. Moniert wurden erhebliche Qualitätsmängel in der Beratung, mangelhafte Gesundheitsinformationen auf der Internetseite und intransparente Mittelverwendung.
Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Ralf Braucksiepe, versprach Klärung. Nachdem dieser jedoch Anfang November überraschend in die Wirtschaft wechselte, ist das Amt jedoch noch nicht wieder neu besetzt worden.
Lesen Sie eine Zusammenfassung in der Süddeutschen Zeitung (SZ.de):
SZ.de vom 02.01.2019: Auf Kosten der Patienten