Grundlage der Forderungen ist die "Greifswalder Erklärung" von Wissenschaftler*innen
Die Aktion Psychisch Kranke e.V. (APK) hat ihre zentralen Forderungen zu Forschungsperspektiven im Bereich psychische Gesundheit veröffentlicht. Die Forderungen orientieren sich an der "Greifswalder Erklärung zur gesellschaftlichen Bedeutung des Bereichs psychische Gesundheit in der Gesundheitsforschung". Diese Erklärung wurde Ende Januar von Wissenschaftler*innen während einer APK-Tagung verabschiedet. Die APK fordert, dass Forschung im Bereich psychischer Gesundheit flächendeckend und mit Einbeziehung der Betroffenen erfolgt. Das müsse bei der Konzeption eines geplanten Deutschen Zentrums für psychische Gesundheit berücksichtigt werden.
Die APK versteht sich als Lobby für Menschen mit psychischen Erkrankungen und als Scharnier zwischen Bundestag sowie Bundesministerien und der psychiatrischen Fachwelt. Sie wurde 1971 von Bundestagsabgeordeten aller Fraktionen sowie Fachleuten aus der Psychiatrie gegründet.
Quelle: Aktion Psychisch Kranke e.V. | www.apk-ev.de
Pompe Deutschland e.V. kritisiert die Finanzsituation von Behandlungszentren
Der Selbsthilfeverein Pompe Deutschland e.V. fordert in der Pressemitteilung vom 20. Februar 2019 die Bundesregierung auf, Behandlungszentren für seltene Erkrankungen sowie die Forschung zu seltenen Erkrankungen stärker finanziell zu fördern. In der Pressemitteilung wird beispielhaft für die derzeitige Finanzierungssituation ein Behandlungszentrum in Mainz genannt, dass seinen Betrieb nur aufrechterhalten könne, indem es Gelder verwende, die für die Forschung vorgesehen seien. Pompe Deutschland e.V. vertritt rund 100 Patienten, die von der erblich bedingten Stoffwechselerkrankung Morbus Pompe betroffen sind. Ähnliche Schwierigkeiten bei der Versorgung gebe es auch bei Menschen mit anderen seltenen Erkrankungen, schreibt der Verein. Die Pressemitteilung wurde veröffentlicht im Vorfeld des Tags der Seltenen Erkrankungen am 28. Februar 2019.
Quelle: Pompe Deutschland e.V. | www.mpompe.de
Ärzteblatt.de berichtet von der Anhörung im Gesundheitsausschuss zum Terminservice- und Versorgungsgesetz
Das Deutsche Ärzteblatt berichtet in seiner Online-Ausgabe Ärzteblatt.de über die Anhörung zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 13. Februar 2019. Hinsichtlich der vorgeschlagenen Neuregelung der Selbsthilfeförderung durch die gesetzlichen Krankenkassen haben sich die Sachverständigen gegen eine Änderung ausgesprochen. Im Entwurf zum TSVG ist geplant, die kassenindividuelle Projektförderung künftig in eine kassenartenübergreifende Mittelvergabe umzuwandeln, wie es bisher nur für die Pauschalförderung der gemeinschaftlichen Selbsthilfe festgelegt ist. Im Artikel werden die Einwände der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. sowie der Bundesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE e.V. gegen diesen Entwurf wiedergegeben. Es bestehe kein Handlungsbedarf; durch eine Änderung könnten die guten Kooperationen durch bürokratische Entscheidungen verdrängt werden.
Quelle: Ärzteblatt.de | www.aerzteblatt.de
Gemeinnützige Hertie-Stiftung verleiht den Preis zum 28. Mal | Bis 31. März 2019 bewerben!
Gegenseitige Hilfe und Unterstützung erleichtern Betroffenen und Angehörigen den Umgang mit chronischen Erkrankungen. Um dieses Engagement zu unterstützen, schreibt die Gemeinnützige Hertie-Stiftung erneut den Hertie-Preis für Engagement und Selbsthilfe aus. Gesucht sind Menschen, die sich im Bereich der Multiplen Sklerose oder einer neurodegenerativen Erkrankung (Morbus Alzheimer, Morbus Parkinson etc.) ehrenamtlich engagieren – ganz unabhängig davon, ob sie selbst erkrankt sind oder nicht!
Setzen Sie sich intensiv für andere ein – und das auf eine besondere, ungewöhnliche Art, vielleicht kreativ oder sportlich? Oder kennen Sie jemanden, von dem Sie meinen, dass er die Auszeichnung verdient hat? Dann melden Sie sich bitte! Bewerbungen sind bis zum 31. März 2019 möglich.
Mit dem Engagement-Preis würdigt die Stiftung Aktionen von Einzelpersonen oder Selbsthilfegruppen zugunsten neurodegenerativ oder MS-Erkrankter. Die Aktivitäten sollen möglichst kreativ, ungewöhnlich oder durch einen besonderen Zusammenschluss von unterschiedlichen Menschen geprägt sein. Der Hertie-Preis für Engagement und Selbsthilfe ist mit 25.000 Euro dotiert und wird in der Regel auf mehrere Preisträger verteilt.
Weitere Informationen: www.ghst.de/hertie-preis
Die landesweite Koordinierungsstelle in Nordrhein-Westfalen informiert online detaillierter über Grundlagen und Themen der Selbsthilfe
Die nordrhein-westfälische Selbsthilfekoordinierungsstelle KOSKON hat ihren Internetauftritt www.koskon.de neu gestaltet. Die Webseite wurde ergänzt um die Rubriken "Grundlagen" und "Themen". KOSKON als eine Einrichtung der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. koordiniert die Selbsthilfekontaktstellen in Nordrhein-Westfalen. Die neuen Rubriken informieren beispielsweise über Selbsthilfe im Betrieb, Selbsthilfeförderung oder Patientenbeteiligung.
Quelle: KOSKON | www.koskon.de
Stellungnahme beschreibt Vor- und Nachteile der vorgeschlagenen Neuregelung
Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG) lehnt in einer Stellungnahme die vorgeschlagene Änderung der Selbsthilfeförderung nach § 20h Fünftes Buch Sozialgesetzbuch ab. Nach Abwägung von Vor- und Nachteilen kommt die DAG SHG zu einer Ablehnung der vorgeschlagenen Änderung. Für die meisten Selbsthilfegruppen ist die Projektförderung weniger sachgerecht als pauschale Zuschüsse zur Unterstützung der regulären Selbsthilfearbeit. Die DAG SHG beurteilt daher den Aufwand für die Umsetzung des Vorschlags unter Berücksichtigung von vielerorts etablierten Kooperationen für die angestrebte Vereinheitlichung und Vereinfachung des Antragsverfahrens sowie die Steigerung von Beratungsbeteiligung und Transparenz als zu hoch und nicht ausreichend zielführend. Die DAG SHG plädiert anstelle der vorgeschlagenen Änderung für einen vereinfachten Zugang zu pauschalen Mitteln und eine Erhöhung des Anteils pauschaler Mittel auf 70 Prozent.
Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD haben im Dezember 2018 in einem Änderungsantrag zum Terminservice- und Versorgungsgesetz auch eine Neuregelung der Selbsthilfeförderung der gesetzlichen Krankenkassen vorgeschlagen. Nach dem Antrag soll die kassenindividuelle Projektförderung ab 2020 wegfallen und die Projektförderung wie bereits die Pauschalförderung kassenartenübergreifend erfolgen.
Stellungnahme der DAG SHG zum Änderungsantrag zum TSVG, 29. Januar 2019
Beitrag der NAKOS im Bundesgesundheitsblatt erschienen
Mit aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen für Selbsthilfekontaktstellen und neuen Ansätzen bei der Unterstützung von Selbsthilfegruppen beschäftigt sich ein Beitrag der NAKOS im aktuellen Bundesgesundheitsblatt mit Schwerpunkt „Selbsthilfe und Patientenbeteiligung“. Jutta Hundertmark-Mayser und Ursula Helms beschreiben darin die "Lotsenfunktion" der Selbsthilfekontaktstellen im professionellen Versorgungssystem und die gestiegenen Anforderungen an die Selbsthilfeberater*innen. Die Arbeit sei vielfältigen Entwicklungsprozessen unterworfen: "Selbsthilfekontaktstellen sind Seismografen der Auswirkungen gesellschaftlichen Wandels."
Vor allem die zunehmende Einbindung der Selbsthilfe in das Gesundheitswesen durch Beteiligungsrechte und Kooperationen bedinge eine Ausweitung des Aufgabenspektrums von Selbsthilfekontaktstellen, so die Autorinnen. Ebenso stellen gesellschaftliche Rahmenbedingungen wie die demografische Entwicklung und die Digitalisierung Anforderungen an die Beratungskompetenz der Fachkräfte in der Selbsthilfeunterstützung. Die Unterstützung des Generationenwechsels in Selbsthilfegruppen und die Gewinnung junger Menschen für ein Selbsthilfeengagement seien dabei Zukunftsaufgaben. Abhängig von den verfügbaren Ressourcen gelinge es Selbsthilfekontaktstellen, die Entwicklungsherausforderungen aufzugreifen und sie in einen Prozess der Organisations- und Qualitätsentwicklung aufzunehmen.
Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz, 62(1) 2019, S. 32-39
CDU-Bundestagsabgeordnete Prof. Dr. Claudia Schmidtke übernimmt Amt von Ralf Brauksiepe
Die CDU-Bundestagsabgeordnete Prof. Dr. Claudia Schmidtke ist neue Patientenbeauftragte der Bundesregierung. Sie tritt die Nachfolge von Ralf Brauksiepe an, der im November nach nur wenigen Monaten im Amt überraschend in die freie Wirtschaft wechselte. Die 52-Jährige absolvierte ihre Ausbildung zur Fachärztin für Herzchirurgie sowie Promotion und Habilitation an der Universität zu Lübeck und verfügt zudem über einen Master of Business Administration (MBA) Health Care Management.
Schmidtke wurde im September 2017 als Direktkandidatin für den Wahlkreis Lübeck in den Deutschen Bundestag gewählt und ist dort unter anderem Mitglied im Gesundheitsausschuss, im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung und in der Enquete-Kommission Künstliche Intelligenz. Vor ihrer politischen Tätigkeit arbeitete sie nach langjähriger oberärztlicher Tätigkeit am Lübecker Campus des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein zuletzt seit 2014 als leitende Oberärztin und stellvertretende Chefärztin am Herzzentrum Bad Segeberg.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn würdigte Schmidtke als profilierte Ärztin, die die Nöte von Patient*innen kenne. Als Mitglied im Gesundheitsausschuss des Bundestages wisse sie zudem, wie Bundespolitik funktioniere. "Sie ist fachlich versiert, persönlich engagiert, politisch erfahren. Ich freue mich darauf, mit Claudia Schmidtke für eine weitere Verbesserung der medizinischen Versorgung in Deutschland zusammenzuarbeiten", so Spahn.
Schmidtke selbst erklärte nach Ihrer Berufung, sie werde sich als Patientenbeauftragte dafür einsetzen, die Belange von Patient*innen bei allen politischen Maßnahmen in den Mittelpunkt zu stellen. Der hohe Veränderungsdruck durch medizinische Innovationen im Forschungs- und Digitalisierungsbereich stelle besondere Anforderungen an Information und Teilhabe der Betroffenen, betonte sie.
Quelle: Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Patientinnen und Patienten, Mitteilung vom ministerium für Gesundheit, Mitteilung vom 16.01.2019
Selbsthilfe Koordination Bayern begrüßt die geplante Änderung in einer Stellungnahme
Die Fraktionen der Bundesregierung haben eine Änderung der finanziellen Selbsthilfeförderung nach § 20h Sozialgesetzbuch V vorgeschlagen, so dass künftig sowohl pauschale Fördermittel als auch Projektmittel einheitlich und gemeinschaftlich kassenartenübergreifend von den Krankenkassen und ihren Verbänden vergeben werden sollen. Bisher können Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen pauschale Mittel aus der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung und Projektmittel aus der kassenindividuellen Förderung bei einzelnen Krankenkassen beantragen. Diese Unterteilung soll wegfallen, sämtliche Fördergelder sollen künftig bei der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung beantragt und vergeben werden. Die Neuregelung ist für 2020 geplant.
Die Selbsthilfe Koordination (SeKo) Bayern begrüßt in einer Stellungnahme die geplante Änderung. Das Verfahren werde dadurch "vereinheitlicht, vereinfacht, gerechter und vor allen Dingen transparenter", schreibt SeKo Bayern in der Stellungnahme auf ihrer Internetseite. Begrüßt wird vor allem, dass die gemeinschaftliche Selbsthilfe dadurch ein Mitberatungsrecht für die gesamten Fördergelder habe. SeKo Bayern verweist auf das Modell der Runden Tische zur Vergabe der Fördermittel, welches in Bayern seit zehn Jahren erfolgreich umgesetzt wird.
Quelle: Selbsthilfe Koordination Bayern | www.seko-bayern.de
Sorgen um die unabhängige Beratung im Gesundheitswesen bleiben
Wie geht es mit der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) weiter? Nach dem Verkauf an das Unternehmen Careforce, das sonst als Dienstleister für Pharmafirmen tätig ist, war im vergangenen Jahr erhebliche Kritik an der UPD laut geworden. Moniert wurden erhebliche Qualitätsmängel in der Beratung, mangelhafte Gesundheitsinformationen auf der Internetseite und intransparente Mittelverwendung.
Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Ralf Braucksiepe, versprach Klärung. Nachdem dieser jedoch Anfang November überraschend in die Wirtschaft wechselte, ist das Amt jedoch noch nicht wieder neu besetzt worden.
Lesen Sie eine Zusammenfassung in der Süddeutschen Zeitung (SZ.de):
SZ.de vom 02.01.2019: Auf Kosten der Patienten
Die fünf Suchtselbsthilfeverbände veröffentlichen Jahresstatistik 2017
Die fünf Suchstselbsthilfe- und Abstinenzverbände haben ihre Jahresstatistik 2017 veröffentlicht. Bei den Verbänden handelt es sich um das Blaue Kreuz in Deutschland e.V., das Blaue Kreuz in der Evangelischen Kirche - Bundesverband e.V., die Freundeskreise für Suchtkrankenhilfe - Bundesverband e.V., Guttempler in Deutschland e.V. und der Kreuzbund e.V.. Wesentliche Ergebnisse der Jahresstatistik sind im Überblick:
- In den fünf Verbänden haben sich 4.110 Selbsthilfegruppen zusammengeschlossen.
- 30.000 Frauen und 40.000 Männer haben die Gruppen besucht.
- 74% der Teilnehmenden sind Suchtkranke, 19% Angehörige, die übrigen sind Interessierte.
- Alkohol ist mit Abstand die häufigste Abhängigkeitsform, weitere Suchtmittel sind illegale Drogen, Medikamente, pathologisches Glücksspiel neben sonstigen Abhängigkeitsformen.
- 87% der suchtkranken Gruppenmitglieder hatten 2017 keinen Rückfall; von den Rückfälligen haben sich 77% wieder stabilisiert.
Quelle: Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. | www.dhs.de
Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V erhielt Preis in der Kategorie "Grenzen überwinden"
Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) hat am 5. Dezember 2018 in Berlin den Deutschen Engagementpreis 2018 in sechs Kategorien an verschiedene gemeinnnützige Projekte verliehen. In der Kategorie "Grenzen überwinden" wurde die Selbsthilfeorganisation Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. ausgezeichnet. Der Verein unterstützt bundesweit die Vermittlung von Kindern mit Behinderung in geeignete Pflegefamilien. Neben der Vermittlungsarbeit berät der Verein Familien, die diese Kinder aufnehmen, und setzt sich politisch für Verbesserungen ein.
Der Deutsche Engagementpreis wird seit 2009 vom Bündnis für Gemeinnützigkeit ausgelobt, um die öffentliche Anerkennung des bürgerschaftlichen Engagement in Deutschland zu stärken.
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend | www.bmfsfj.de
Selbsthilfe Schweiz erläutert in dem Kurzfilm den Kooperationsansatz
Die Selbsthilfe Schweiz, das Pendant zur NAKOS in unserem Nachbarland, fördert seit diesem Jahr die Selbsthilfefreundlichkeit von Gesundheitsinstitutionen durch ein Pilotprojekt. Den Kooperationsansatz erklärt die Selbsthilfe Schweiz in einem YouTube-Video. Durch das Projekt sollen die bereits vorhandenen Formen der Zusammenarbeit systematisiert werden.
In Deutschland fördert das Netzwerk Selbsthilfefreundlichkeit und Patientenorientierung im Gesundheitswesen die Einbeziehung von Selbsthilfegruppen und Selbsthilfekontaktstellen insbesondere in Krankenhäusern und Rehakliniken. Das Netzwerk ist der NAKOS angegliedert.
Quelle: Selbsthilfe Schweiz
Lebensmutig. Der Junge Selbsthilfe Blog ist online!
Auf www.junge-selbsthilfe-blog.de bloggen jetzt junge Leute über ihre Erfahrungen in Selbsthilfegruppen, über ihre Herausforderungen im Leben und ihre ganz persönliche Sicht auf Themen wie Anderssein, Gemeinschaft und Inklusion. „Wie bin ich zur Selbsthilfe gekommen?“, „Was bedeutet Erfolg für mich?“ sind die ersten Themen, zu denen sie aus ganz unterschiedlichen Perspektiven Stellung beziehen.
Die Idee, gemeinsam zu bloggen, entstand beim letzten Bundestreffen Junge Selbsthilfe: Zeigen wie viele verschiedene junge Leute in der Selbsthilfe unterwegs sind und was sie bei aller Verschiedenheit eint, lautete die Devise.
In den vergangenen Monaten fand sich eine Autor*innenteam zusammen, dass gemeinsam überlegte, wie der Blog aussehen und worüber geschrieben werden soll. Nach vielen Vorbereitungen und einer Phase des Probebloggings wurde schließlich auch ein Titel für das Projekt gefunden: Lebensmutig. Junge Selbsthilfe Blog. Seit Mitte November können die Beiträge der jungen Selbsthilfeaktiven nun auf der neu entstandenen Internetseite gelesen und auch kommentiert werden. Schon jetzt sind viele spannende, nachdenkliche aber auch lustige Texte entstanden.
Auch ein gemeinsames Selbstverständnis hat sich die Gruppe gegeben. "Obwohl wir in ganz unterschiedlichen Gruppen aktiv sind und mit ganz unterschiedlichen Themen zu tun haben, eint uns viel: Durch Erkrankungen oder andere schwierige Lebensumstände sind wir in unserem Leben herausgefordert worden", heißt es darin. "Wir haben uns entschieden, diese Herausforderungen gemeinsam mit anderen anzugehen. Und wir haben in der Selbsthilfe einen Ort gefunden, an dem wir Akzeptanz erfahren und über uns hinaus wachsen können."
Der Blog hat deshalb auch das Ziel, „Öffentlichkeitsarbeit“ für gemeinschaftliche Selbsthilfe zu machen – "indem wir davon berichten, wie hilfreich unser Engagement in der Selbsthilfe für uns ist", so das Autor*innenteam. Die Gruppe besteht zurzeit aus zwölf jungen Menschen. Ihre Themen reichen von Angststörungen über Depressionen und Krebs bis zu Legasthenie, Morbus Crohn, Sehbehinderung und Sucht. Weitere Mitmachende können gerne dazu stoßen.
Das Angebot wird von der NAKOS zur Verfügung gestellt und durch eine Projektförderung der Knappschaft ermöglicht.
Bei Interesse an einer Mitarbeit bitte an junge-seite@nakos.de wenden.
Internet:
www.junge-selbsthilfe-blog.de
www.schon-mal-an-selbsthilfegruppen-gedacht.de/blog
Gemeinsames Rundschreiben und Antragsformulare sind jetzt abrufbar
Die GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene hat das aktuelle Gemeinsame Rundschreiben 2019 versandt, mit dem die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände die Bundesorganisationen der Selbsthilfe über die Beantragung von Fördermitteln für das Jahr 2019 informieren.
Das Antragsverfahren haben die Krankenkassen/-verbände weiter verschlankt. Für die Beantragung von Fördermitteln ist nur noch ein Antrag auszufüllen. Durch die Unterschrift unter den Förderantrag bestätigt der Antragsteller, dass alle Anlagen des Gemeinsamen Rundschreibens 2019 (u.a. die Allgemeinen Nebenbestimmungen für die Beantragung und Gewährung von Fördermitteln nach § 20h SGB V) zur Kenntnis genommen wurden. Alle formalen Regelungen zur Antragstellungen sind in Anlage 6 zusammengefasst (wie z.B. Fristen, beizufügende Unterlagen).
Die Antragsunterlagen sind auf dem Postweg einzusenden. Die Einsendefrist für einen Antrag auf pauschale Mittel aus der GKV-Gemeinschaftsförderung auf Bundesebene endet am 31. Dezember 2018.
Das Gemeinsame Rundschreiben 2019 und die Antragsformulare für 2019 stehen bereit unter:
https://www.vdek.com/vertragspartner/Selbsthilfe/foerderung_bund.html
Die Anlaufstelle ist an der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen angesiedelt
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat heute die neue Netzwerkstelle "Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz" vorgestellt. Die Netzwerkstelle, die bei der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen angesiedelt ist, ist die neue Ansprechpartnerin für bundesweit mehrere hundert lokale Projekte. Diese lokalen Projekte wurden seit 2012 mit einem Bundesmodellprogramm gefördert. Initiativen, Kommunen, Einrichtungen, Dienstleister und Vereine haben sich in unterschiedlichen Konstellationen zusammengetan, um Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen das Leben leichter zu machen. Die neue Netzwerkstelle soll die Lokalen Allianzen in ihrer Weiterarbeit unterstützen, in dem sie überregionalen Erfahrungsaustausch, fachliche Impulse und praktische Arbeitshilfen bietet.
Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen | www.bagso.de
Deutsches Ärzteblatt fasst Kritik an Unabhängiger Patientenberatung zusammen
Die Kritik an der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) reißt nicht ab. Neben dem Verkauf an das Unternehmen Careforce, das sonst als Dienstleister für Pharmafirmen tätig ist, werden nun auch erhebliche Qualitätsmängel in der Beratung, mangelhafte Gesundheitsinformationen auf der Internetseite der UPD und intransparente Mittelverwendung angeführt. Das Deutsche Ärzteblatt hat alle bisherigen Informationen in einem lesenswerten Artikel zusammengefasst:
Deutsches Ärzteblatt vom 19.10.2018: Beratungsqualität, Transparenz und Kontrolle im Argen
Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS) sucht Vorzeigeprojekte
Einreichungsfrist: 15. November 2018
- Wie kann Patientensicherheit in Einrichtungen der Gesundheitsversorgung auf allen Ebenen weiter ausgebaut werden?
- Welche Projekte ermöglichen es Patienten und Angehörigen, zu ihrer eigenen Sicherheit beizutragen?
- Und wie können neue Beispiele und Maßnahmen mit Potential für mehr Patientensicherheit auch in der Breite genutzt werden?
Die 14. Jahrestagung des Aktionsbündnisses Patientensicherheit e.V. (APS) bietet am 9. und 10. Mai 2019 in Berlin eine Plattform, auf der Experten aus dem Gesundheitswesen über diese Fragen diskutieren – und vorbildliche Projekte zum Ausbau der Patientensicherheit auf allen Ebenen präsentieren.
Wer derartige Projekte entwickelt hat oder in diesem Bereich forscht, ist eingeladen, seine Arbeit auf der Jahrestagung des APS mit einem Kurzvortrag oder einer Präsentation vorzustellen. Interessenten können ihre Abstracts dazu unter https://www.orphea-gmbh.de/abstracteinreichung-01.php bis zum 15. November 2018 einreichen.
Info: Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS), www.aps-ev.de
Bundesfamilienministerin legt Konzept zur Bekämpfung von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendlichen vor
Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey hat ein Konzept vorgelegt, das die Strukturen für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt stärken soll, heißt es in einer Pressemitteilung des Ministeriums. Das Konzept, welches noch vom Bundeskabinett beschlossen werden muss, umfasst diese drei Punkte:
- Es soll dauerhaft ein/e Unabhängige/r Beauftragte/r für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs bei der Bundesregierung eingesetzt werden. Der aktuelle Beaufragte ist bis 2019 berufen worden.
- Es soll ein ehrenamtlich tätiger Betroffenenrat bei der oder dem Beauftragten eingerichtet werden, um die Beteiligung von Betroffenen auf Bundesebene zu gewährleisten.
- Es die soll die Laufzeit der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs bis Ende 2023 verlängert werden.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) geht für Deutschland von einer Million betroffener Mädchen und Jungen aus, die sexuelle Gewalt erlebt haben oder erleben. Das sind pro Schulklasse ein bis zwei betroffene Kinder, so die Pressemitteilung.
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend | www.bmfsfj.de
Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen lobt einen Preis für Initiativen gegen Einsamkeit aus
Die britische Regierung sorgte zu Jahresbeginn für Aufsehen, als sie einer Parlamentarischen Staatssekretärin die Arbeit zum Thema Einsamkeit übertrug. Als "Ministerin für Einsamkeit" wurde sie in den Medien bezeichnet. Soziale Isolation ist in Deutschland vermutlich ein ähnlich verbreitetes und schwerwiegendes Problem wie in Großbritannien. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) veranstaltet nun gemeinsam mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend einen Wettbewerb für Initiativen, die sich gegen soziale Isolation und für die gesellschaftliche Teilhabe älterer Menschen engagieren. Die BAGSO lobt durch den Wettbewerb "Einsam? Zweisam? Gemeinsam!" Preise im Gesamtwert von 22.500 Euro aus; die Bewerbungsphase läuft bis zum 7. Dezember 2018.
"Der Wegzug von Kindern und Verwandten, nachlassende Mobilität, der Tod des Partners oder der Partnerin – diese und weitere Umstände steigern das Risiko sozialer Isolation bei älteren Menschen. Dieser entgegen zu wirken und bereits möglichst frühzeitig vorzubeugen, ist eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe", schreibt die BAGSO in einer Pressemitteilung zum Wettbewerb. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen ist ein Zusammenschluss von über 100 Verbänden und versteht sich als Lobby der älteren Menschen in Deutschland.
Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen | www.bagso.de
Die Selbsthilfekontaktstelle KISS Stuttgart macht auf originelle Weise auf die 574 Selbsthilfegruppen vor Ort aufmerksam
Wie eine Szene aus einem Wikinger-Spielfilm wirkt der neue Kinospot von KISS Stuttgart, mit dem die Selbsthilfekontaktstelle auf die 574 Selbsthilfegruppen in Stuttgart aufmerksam macht. "Die meisten wissen gar nicht, dass ein so umfangreiches Angebot für Menschen besteht, die körperlich oder psychisch erkrankt, durch Behinderungen eingeschränkt sind, unter einer Sucht leiden, sich in einer Lebenskrise bzw. Umbruchssituation befinden – oder die einfach zusammen mit anderen ein gemeinsames Ziel verfolgen möchten. Das wollen wir mit einem Kinospot ändern", schreibt KISS Stuttgart auf ihrer Internetseite. Der Kurzfilm wird in Kinos gezeigt und ist auf YouTube zu sehen.
Gedreht wurde der Kinospot mit einem 50-köpfigen Team, darunter der Schauspieler Wolfgang Czeczor (u.a. Rollen im "Tatort") als Hauptdarsteller. Der optisch wie inhaltlich originelle Film wurde von der Agentur Silbersalz Film realisiert und von der AOK Baden-Württemberg gefördert.
Zum Film: Selbsthilfekontaktstelle KISS Stuttgart | www.kiss-stuttgart.de
Links zu aktuellen Medienberichten
Seit Wochen wird in den Medien kritisch über die Unabhängige Patientenberatung Deutschlands (UPD) berichtet. Anlass ist einerseits der Verkauf der UPD an das Unternehmen Careforce, das sonst als Dienstleister für Pharmafirmen tätig ist, wodurch die Unabhängigkeit der UPD von verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen stark angezweifelt wird. Andererseits wird kritisiert, dass die Gesundheitsinformationen auf der Internetseite der UPD sachlich falsch seien.
Wir weisen hiermit auf verschiedene Medienberichte zum Thema hin:
- Rubikon.news vom 07.09.2018: "Der verkaufte Patient" (www.rubikon.news)
- Der Spiegel vom 22.09.2018: "Verrat am Patienten"
- Tagesschau.de vom 27.09.2018: "Patienten in die Irre geführt?" (www.tagesschau.de)
- Sueddeutsche.de vom 27.09.2018: "Offizielle Patientenberatung führt Hilfesuchende in die Irre" (www.sueddeutsche.de)
Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. hat in einer Pressemitteilung vom 11.09.2018 mitgeteilt, dass sie "die Unabhängigkeit der Patientenberatung als nicht mehr gegeben" sieht.
Die Geschäftsstelle unterstützt Vorstand und Ehrenamtliche und stärkt so die Selbsthilfearbeit des Vereins
Die Deutsche DepressionsLiga e.V. (DDL) hat in Bonn eine Geschäftsstelle mit einer hauptamtlichen Leiterin eröffnet und dadurch mehr Kapazitäten für die Selbsthilfearbeit für Menschen, die von Depression betroffen sind, wie der Verein in einer Pressemitteilung informiert. Die Geschäftsstelle unterstützt den ehrenamtlichen Vorstand sowie die weiteren ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer. Ermöglicht wurde die Einrichtung der Geschäftsstelle durch die Unterstützung der BARMER im Rahmen der Selbsthilfeförderung.
Die Deutsche DepressionsLiga e.V. ist eine bundesweit aktive Patientenvertretung für an Depressionen erkrankte Menschen. Sie ist eine reine Betroffenenorganisation, deren Mitglieder entweder selbst von der Krankheit Depression betroffen oder deren Angehörige sind. Der Vorstand und die Mitglieder arbeiten ehrenamtlich an ihren Zielen Aufklärung und Entstigmatisierung, an Angeboten der Hilfe und Selbsthilfe für Betroffene und an der Vertretung der Interessen Depressiver gegenüber Politik, Gesundheitswesen und Öffentlichkeit.
Quelle: www.gesundheit-adhoc.de
Vorankündigung
Die 41. Jahrestagung der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG) wird vom 24. bis 26. Juni 2019 in Bad Breisig, Rheinland-Pfalz, stattfinden.
Brauksiepe wird aufgefordert, sich deutlich zu Wort zu melden
Das Müncher Selbsthilfezentrum hat den Verkauf der UPD an ein Unternehmen der Pharmaindustrie als "völlig indiskutabel" kritisiert. In einem offenen Brief fordert die zentrale Beratungs- und Unterstützungsstelle für Selbsthilfe in München den Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Ralf Brauksiepe, auf, "sich deutlich zu Wort zu melden und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um diesen unhaltbaren Zustand zu beenden". Es liege auf der Hand, dass die Interessen der Patientinnen und Patienten nicht mehr gewahrt
werden, wenn denen im Konfliktfall unternehmerische Interessen entgegenstehen, so Geschäftsführer Klaus Grothe-Bortlik. Die UPD verdiene ihren Namen nun nicht mehr.
Quelle: Selbsthilfezentrum München, offener Brief vom 20.09.2018
Auswertung der Daten von rund 22.000 Befragten soll bis 2021 abgeschlossen sein
Im Rahmen der 2017 gestarteten "Repräsentativbefragung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen" ist der zweite Zwischenbericht erschienen. Er legt die Inhalte des entwickelten Fragebogens dar, erläutert dessen zentrale Konstruktionsprinzipien einschließlich der Befunde kognitiver Pretests und stellt den Sachstand der für die Erhebung notwendige Einwohnermeldestichprobe vor. Die Befragungen selbst sollen demnächst starten.
In der auf fünf Jahre angelegten Untersuchung im Auftrag des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sollen alle wichtigen Lebensbereiche von Menschen mit Behinderung daraufhin untersucht werden, inwiefern Teilhabe gelingt und wo Deutschland auf dem Weg in eine inklusive Gesellschaft steht. Es handelt sich um die erste bundesweit repräsentative Erhebung zu den Lebensumständen von Menschen mit Behinderung gemäß Artikel 31 "Statistik und Datensammlung". Die Ergebnisse sollen Grundlage für politische Konzepte zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention sein.
Im Rahmen der Studie sollen in den nächsten Jahren etwa 22.000 Menschen mit einer Beeinträchtigung befragt, davon 16.000 Menschen in Privathaushalten und 5.000 Menschen mit Behinderungen, die in Einrichtungen leben. Die Ergebnisse werden einer Kontrollgruppe von 5.000 Menschen ohne Behinderungen gegenübergestellt. Das Institut für angewandte Sozialwissenschaft (infas) in Bonn wurde mit der Durchführung der Befragung beauftragt. Ein wissenschaftlicher Beirat wird das Vorhaben begleiten. Im Jahr 2021 soll die Auswertung der erhobenen Daten abgeschlossen sein.
Nach Artikel 31 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) sind die Vertragsstaaten verpflichtet, geeignete Informationen, einschließlich statistischer Angaben und Forschungsdaten, zu sammeln, die ermöglichen, politische Konzepte zur Durchführung der UN-BRK auszuarbeiten und umzusetzen.
Über 250 Betroffene von sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend sowie Unterstützer*innen tagen in Berlin.
„MitSprache“ steht in diesem Jahr unter dem Motto „strong together – gemeinsam stark“. Der Kongress findet zum zweiten Mal in Berlin statt (erstmalig in 2016) und wird vom Betroffenenrat, einem Fachgremium beim Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), organisiert.
Erwartet werden internationale Aktivist*innen aus 12 europäischen und außereuropäischen Ländern sowie Bundesfamilienministerin Dr. Giffey, der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung Rörig und Mitglieder der Aufarbeitungskommission in Deutschland.
Quelle: Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Pressemitteilung 14.09.2018
Deutsche Alzheimer Gesellschaft (DAlzG) erweitert ihr Angebot für Menschen mit Demenz und ihre Familien, die einen Migrationshintergrund haben.
Die Filme stehen ab sofort in türkischer, polnischer, russischer und deutscher Sprache online zur Verfügung. Themen der Filme sind unter anderem „Was ist Demenz“ sowie „Kommunikation und Umgang“.
Produziert wurden die Filme für die Webseite www.demenz-und-migration.de der Deutschen Alzheimer Gesellschaft. Diese Seite richtet sich an Familien, die von Demenz betroffen sind und einen Migrationshintergrund haben. Sie finden dort grundlegende Informationen über Demenz in türkischer, polnischer
und russischer Sprache.
Quelle: Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz, Pressemitteilung 14.09.2018
Pressemitteilung der DAG SHG zum Verkauf der UPD an das Unternehmen careforce
Berlin, 11.09.2018. Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland / UPD ist eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH). Gesellschafter dieser gGmbH ist nach einem Verkauf das Unternehmen Careforce. Nach eigenen Angaben zielt Careforce auf die Rekrutierung qualifizierter Mitarbeiter für pharmazeutische Unternehmen sowie die Führung von Mitarbeitenden bzw. kompletter Außendienstteams pharmazeutischer Unternehmen für die Marktpräsenz pharmazeutischer Produkte.
Durch den Verkauf an Careforce sieht die DAG SHG die Unabhängigkeit der UPD als nicht mehr gegeben. Sie befürchtet zudem eine Gefährdung der Vertraulichkeit der Patientenberatung bis hin zur Schaffung einer neuen Marktpräsenz für pharmazeutische Produkte direkt bei ratsuchenden Patientinnen und Patienten.
Der Vertreter der DAG SHG im Beirat beim GKV-Spitzenverband bemängelt fehlende Transparenz über den Verkauf der aus Versichertenbeiträgen finanzierten UPD. An den GKV-Spitzenverband richtet sich die Frage nach dem Umgang mit der neuen Situation und zu seinem Konzept zur Wahrung von Neutralität und Unabhängigkeit der Verbraucher- und Patientenberatung gemäß § 65b SGB V.
Pressemitteilung der DAG SHG zum Verkauf der UPD, 11.09.2018
Zeitungsbericht: UPD wurde an Pharmadienstleister "verhökert" | Kritik vom Paritätischen
Die Unabbhängige Patientenberatung (UPD) ist erneut in die Schlagzeilen geraten. Einem Bericht der Zeitung "junge Welt" zufolge steht die Anlaufstelle künftig unter Kontrolle des Pharmadienstleisters Careforce. In einer Presseerklärung dementiert dagegen der Betreiber, das Callcenter-Unternehmen Sanvartis, diese Darstellung und betont, dass sich lediglich die Gesellschafterstruktur der Sanvartis geändert und dies keinerlei Einfluss auf die "eigenständige Tochter" UPD habe. Der Paritätische Wohlfahrtsverband regierte auf die Medienberichte alamiert und forderte eine umgehende öffentliche Aufklärung.
Die "junge Welt" hatte berichtet, dass die Sanvartis und mit ihr die UPD in den zurückliegenden Wochen im Zuge eines "obskuren Verkaufsprozesses" in Careforce-Regie überführt worden seien. Careforce arbeite Arzneimittelherstellern als Personal- und Vertriebsdienstleister zu, damit diese ihre Produkte besser vermarktet bekommen. Hinter dem Unternehmen stehe der Private-Equity-Fonds Findos Investor, der mit dem Geld deutscher Mittelständler auf Renditejagd gehe. "Wie soll die UPD unter diesen Bedingungen neutral und unabhängig Patienten beraten – etwa in Fällen, in denen Opfer falscher Medikamentenverabreichung Hilfe suchen?", fragt die "Junge Welt".
Demgegenüber betont Sanvartis-Geschäftsführer Manuel Ebner, Sanvartis sei nicht von Careforce gekauft worden. Die mittelständischen Unternehmer Marko-René und Andrea Scholl aus Köln mit ihrem Unternehmen, der Careforce GmbH, seien nun zwar Miteigentümer der neuen Sanvartis Group GmbH. Die UPD bleibe jedoch eine eigenständige Gesellschaft in Form einer gemeinnützigen GmbH sowie personell und räumlich vollständig von der Sanvartis getrennt. Ein umfassendes Regelwerk für den Geschäftsführer regele im Sinne eines Verhaltenskodex den Umgang mit Dritten, die Einfluss auf seine Neutralität und Unabhängigkeit haben könnten.
Aus Sicht des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes erweist man mit den jüngsten Entwicklungen "den Patientinnen und Patienten einen Bärendienst". "Dieses Rundgeschiebe und Tricksen bei dubiosen Zahlungsströmen bei gleichzeitigen Mängeln in der Beratung zeigt: eine wirkliche Unabhängige Patientenberatung gehört nicht in die Hand der Gewinnwirtschaft, sondern unter die Regie der Zivilgesellschaft", so der Vorsitzende Prof. Dr. Rolf Rosenbrock. Die Unabhängigkeit der Beratung müsse inzwischen stark bezweifelt werden. Auch Eignung und Gemeinnützigkeit der Careforce GmbH, die ausschließlich Dienstleistungen für die Pharmaindustrie macht, seien fragwürdig. Notwendig sei deshalb eine parlamentarische Aufklärung, eine Kontrolle durch Aufsichtsorgane, Finanzamt und Bundesrechnungshof.
Der kostenlose Beratungsdienst UPD für hilfesuchende Patienten und Versicherte geschieht in gesetzlichem Auftrag, ist Teil der Regelversorgung und wird jährlich aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gefördert. Dem Bericht der "jungen Welt" zufolge ist der GKV-Spitzenverband über die Veränderungen "im Bilde". Die UPD befand sich von 2006 bis 2015 in Trägerschaft durch den Sozialverband VdK, die Verbraucherzentrale Bundesverband sowie den Verbund unabhängige Patientenberatung (VuP). 2016 wurde sie nach europaweiter Ausschreibung an die Sanvartis GmbH übertragen. Der Wechsel der Trägerschaft war damals vom Beirat der UPD sowie von zahlreichen Patienten- und Selbsthilfevertreter/innen heftig kritisiert worden.
Unabhängige Beratung in der Krise. Ein Nachrichtenbeitrag im rbb-Fernsehen vom 04.09.2018
Quellen:
junge Welt, Artikel vom 29.08.2018
Sanvartis Group GmbH, Presseerklärung vom 29.08.2018
Paritätischer Wohlfahrtsverband, Pressemeldung vom 29.08.2018
Zur Internetseite der UPD: www.patientenberatung.de
Neue Version steht ab sofort zum Download bereit
Der GKV-Spitzenverband hat den neuen Leitfaden Selbsthilfeförderung beschlossen. Anlass für eine Überarbeitung waren unter anderem die mit dem Präventionsgesetz 2016 auf 1,05 Euro erhöhten Fördermittel. Die Fördergrundsätze treten mit Wirkung zum 1. Januar 2019 in Kraft.
Die im Leitfaden zusammengefassten Grundsätze des GKV-Spitzenverbandes für die Selbsthilfeförderung gemäß § 20h SGB V beschreiben den Rahmen für die Umsetzung der Selbsthilfeförderung auf verschiedenen Förderebenen (Bundes-, Landes- und Ortsebene). Sie definieren die Inhalte und Verfahren der Förderung und sollen zu einer weitgehend einheitlichen Rechtsanwendung in der Förderpraxis beitragen.
An der Erstellung des Leitfadens waren Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene, sowie in beratender Funktion, die Vertretungen der für die Wahrnehmung der Interessen der Selbsthilfe maßgeblichen Spitzenorganisationen (Paritätischer Gesamtverband, Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V., Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen, Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen) beteiligt.
Die aktuelle Fassung steht auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes zum Download bereit:
Der Verband will im Veranstaltungsformat "Open Space" die Zukunft der Krebs-Selbsthilfe diskutieren
Die Frauenselbsthilfe nach Krebs (FSH) veranstaltet vom 24. bis 26. August 2018 ihren diesjährigen Bundeskongress in Magdeburg mit mehr als 500 Teilnehmenden. Im Zentrum der Veranstaltung steht die Frage, wie die Krebs-Selbsthilfe auch künftig ein verlässlicher Partner für die Betroffenen und im Gesundheitssystem sein kann. „Neben unseren Angeboten vor Ort und im Internet übernehmen wir auch die wichtige Aufgabe, die Interessen von Menschen mit einer Krebserkrankung in politischen und medizinischen Gremien zu vertreten“, erläutert Dr. Sylvia Brathuhn, Bundesvorsitzende der Frauenselbsthilfe nach Krebs, in einer Presseerklärung.
Der Kongress 2018 steht unter dem Motto: „Ich – Du – Wir: Miteinander wachsen!“. Um alle Kongressteilnehmerinnen und -teilnehmer an der Diskussion zu beteiligen, hat die FSH das Veranstaltungsformat „Open-Space“ gewählt. Dabei können alle Teilnehmenden ihre Anliegen und Ideen einbringen. Neben FSH-Mitgliedern sind Fachleute aus vielen unterschiedlichen Disziplinen wie Onkologen, Psychologen, Sozialarbeiter, Pflegende und natürlich auch Angehörige zum Kongress eingeladen.
Quelle: Frauenselbsthilfe nach Krebs | www.frauenselbsthilfe.de
Der Leitfaden von der Frauenselbsthilfe nach Krebs will helfen, junge Frauen stärker zu beteiligen
Generationenwandel ist in der Selbsthilfe in den letzten Jahren immer wieder eine Herausforderung. Die Leitungen und Vorstände einer Selbsthilfegruppe oder einer Selbsthilfeorganisation sind seit vielen Jahren oder Jahrzehnten engagiert, die Strukturen etabliert, die Arbeitsabläufe eingespielt. Vieles funktioniert gut - aber für neuere, jüngere Interessierte passen die bisherigen Strukturen bisweilen nicht mehr. Die Ideen und Bedürfnisse von jungen Menschen finden nicht genug Raum innerhalb der Selbsthilfe.
Auch die Frauenselbsthilfe nach Krebs ist bereits seit 1976 aktiv und hat in den vergangenen Jahren im Rahmen eines Projekts ein bundesweites Netzwerk initiiert, damit junge, an Krebs erkrankte Frauen die Möglichkeit haben, sich mit ihren Fragen und Sorgen untereinander auszutauschen. In diesem Zusammenhang hat die Frauenselbsthilfe nach Krebs eine Broschüre mit dem Titel "Junge Menschen und gealterte Strukturen" veröffentlicht. Kern der Broschüre ist die Beschreibung von fünf Phasen des Führungswandels in der Selbsthilfe. Die Phasen werden bezeichnet als: Raum für Veränderung, Raum für Beteiligung, Raum für authentische Begegnung, Raum für generationsübergreifenden Dialog, Raum für Verstetigung und Erneuerung. Der Leitfaden richtet sich an die Krebs-Selbsthilfe, ist aber so geschrieben, dass themenübergreifend viele verschiedene Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeorganisationen von den Anregungen profitieren können. Die Broschüre steht auf der Internetseite der Frauenselbsthilfe nach Krebs als Download zur Verfügung.
Link zur Broschüre: www.frauenselbsthilfe.de
Der Preis zeichnet Best-Practice-Projekte aus - und richtet sich auch an die Selbsthilfe
Das Aktionsbündnis Patientensicherheit hat mit mehreren Kooperationspartner den Deutschen Preis für Patientensicherheit ausgeschrieben. Wer "wirksame Lösungsansätze zur Fehlerprävention" entwickelt oder die "Patientensicherheit systematisch untersucht und dabei praxisrelevante Ergebnisse gewonnen" hat, kann sich laut Ausschreibungstext bewerben. Der Preis richtet sich an vielfältige Akteure im Gesundheitswesen - auch an die Gesundheitsselbsthilfe und Patientenorganisationen. Die drei besten Plätze sind mit insgesamt 19.500 Euro dotiert.
Weitere Informationen: Aktionsbündnis Patientensicherheit | www.aps-ev.de
Deutsche Alzheimer Gesellschaft veröffentlicht Tipps und Adressen
Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft (DAlzG) informiert über Urlaubsreisen von Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen. Einerseits hat die DAlzG ein Informationsblatt veröffentlicht, das unter anderem Hinweise zur Finanzierung von Urlaubsreisen gibt, etwa durch Leistungen im Rahmen der Verhinderungspflege. Andererseits hat die DAlzG auf ihrer Internetseite Adressen von Reiseanbietern verzeichnet. Neben Reiseangeboten in Deutschland enthält die Liste auch Reisen ins Ausland.
Weitere Informationen: Deutsche Alzheimer Gesellschaft | www.deutsche-alzheimer.de
Wissenschaftler am University College London ermittelten die Wirkung von Peer Support
"Werden Patienten mit psychiatrischen Erkrankungen von ehemaligen Psychiatriepatienten unterstützt, kann dies den Drehtüreffekt deutlich vermindern", heißt es in einem Artikel auf www.aerzteblatt.de. Der Artikel beschreibt eine Studie von der Division of Psychiatry am University College London mit psychisch erkrankten Teilnehmerinnen und Teilnehmern, von denen die Hälfte zustätzlich Unterstützung - so genannten Peer Support - durch ehemalige Psychiatriepatientinnen und -patienten erhielten. Von denjenigen Studienteilnehmerinnen und -teilnehmer, die diese Unterstützung erhalten hatten, mussten innerhalb eines Jahres weniger wieder akut psychiatrisch versorgt werden als in der Kontrollgruppe.
Quelle: www.aerzteblatt.de
Thema der Fachtagung am 27.09.2018 ist "Demografischer Wandel und Selbsthilfe"
Der BKK Dachverband hat jetzt das Programm für den 17. BKK-Selbsthilfetag unter dem Thema "Demografischer Wandel und Selbsthilfe" am 27.09.2018 in Düsseldorf veröffentlicht. Neben vielen weiteren Expertinnen und Experten ist auch die NAKOS mit einem Referat zum Generationenwechsel in der Selbsthilfeunterstützung beteiligt.
Weitere Informationen: BKK Dachverband | www.bkk-dachverband.de
In diesem Beitrag beschreibt Dörte von Kittlitz (DAG SHG) für den Koordinierungsausschuss der Patientenvertretung in Niedersachsen den Bedarf an Unterstützung für die Aufgabe der Patientenbeteiligung.
Die maßgeblichen Organisationen könnten die Arbeitskapazitäten für eine infrastrukturelle Begleitung der benannten sachkundigen Personen ehrenamtlich nicht sachgerecht einbringen. Alle bräuchten dringend angemessen mit Personal ausgestattete, unabhängige Stellen für diese Aufgabe. Das gebe es bisher ansatzweise nur in Nordrhein-Westfalen, wo aus Landesmitteln eine Stelle gefördert würde.
Beitrag aus dem "selbsthilfegruppenjahrbuch 2018" zum Download:
Zwischenruf zur Patientenbeteiligung auf Landesebene
Interessierte können sich für die Veranstaltung am 14.09.2018 anmelden
Die 14. Woche des bürgerschaftlichen Engagements findet bundesweit vom 14. bis 23.09.2018 statt. Das Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement als Veranstalter lädt jetzt zur Auftaktveranstaltung am 14.09.2018 in Berlin ein. Geboten wird ein Bühnenprogramm und ein Engagement-Markt. Nach Angaben des Veranstalters haben unter anderem die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Dr. Franziska Giffey und der Bundesratspräsident Michael Müller ihre Teilnahme zugesagt.
Anmeldung zur Auftaktveranstaltung sind möglich über die Internetseite der Engagement-Woche: www.engagement-macht-stark.de
Die Charta formuliert Aufgaben, Ziele und Handlungsbedarf zur Verbesserung der Betreuung
Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung Dr. Ralf Brauksiepe hat die Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland unterzeichnet.
Die Charta setzt sich für Menschen ein, die aufgrund einer fortschreitenden, lebensbegrenzenden Erkrankung mit Sterben und Tod konfrontiert sind. In den fünf Leitsätzen der Charta sind Aufgaben, Ziele und Handlungsbedarf formuliert, um die Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen zu verbessern.
In Deutschland wurde die Charta 2010 von der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin, dem Deutschen Hospiz- und Palliativverband und der Bundesärztekammer entwicklet. Entstanden ist das deutsche Charta-Projekt vor dem Hintergrund einer internationalen Initiative, die als Budapest Commitments auf dem 10. Kongress der European Association for Palliative Care (EAPC) 2007 vereinbart wurde. Mit dem Ziel, die Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen zu verbessern, sollten fünf Bereiche fokussiert und in ihrer Entwicklung gefördert werden: Aus-, Fort- und Weiterbildung, Forschung, Politik, Qualitätsmanagement, allgemeine Zugänglichkeit der Versorgung mit Arzneimitteln.
1.828 Organisationen und Institutionen sowie 22.181 Einzelpersonen – darunter auch zahlreiche Politiker aller Ebenen – haben sich bisher mit ihrer Unterschrift für die Charta und ihre weitere Umsetzung eingesetzt.
Quelle: www.patientenbeauftragter.de
Krankenkassenverbände veröffentlichen Zahlen für 2018
Die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern hat die Zahlen ihrer Selbsthilfeförderung für dieses Jahr veröffentlicht. Die Selbsthilfearbeit wird demnach 2018 mit 9,3 Millionen Euro von den gesetzlichen Krankenkassen unterstützt. Das sei ein Rekordbetrag und eine Steigerung von 18 Prozent gegenüber dem Vorjahr (7,9 Millionen Euro), heißt es in der Information der Krankenkassenverbände. Mit den Fördergeldern wird die Arbeit der Selbsthilfegruppen (4,6 Millionen Euro plus 0,7 Millionen Euro für die Verteilung durch die "Regionalen Runden Tische"), der Landesorganisationen der Selbsthilfe (1,4 Millionen Euro) und der Selbsthilfekontaktstellen (2,5 Millionen Euro) in Bayern unterstützt.
Die gesetzlichen Krankenkassen sind nach Paragraf 20h des Fünften Sozialgesetzbuchs (§ 20h SGB V) verpflichtet, die gesundheitliche Selbsthilfe in Deutschland finanziell zu fördern. Seit 2016 müssen sie je Versicherten 1,05 Euro für Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen zur Verfügung stellen.
Quelle: Selbsthilfe Koordination Bayern | www.seko-bayern.de
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschuss erfolgte auf Antrag der Patientenvertretung
Der Gemeinsame Bundesaussschuss (G-BA) hat eine Änderung der Hilfsmittel-Verordnung beschlossen, um die Versorgung von Menschen mit Mehrfachbehinderungen zu verbessern. Die Verbesserung ist einem Antrag der Patientenvertretung im G-BA zu verdanken. In einer Presseerklärung schreibt die Patientenvertretung: "So kann der Arzt zukünftig in der Hilfsmittel-Verordnung ergänzende Hinweise auf spezifische Bedarfe bezüglich eines Hilfsmittels angeben, zum Beispiel eine Hörsehbehinderung oder motorische Einschränkungen der Hände." Zudem wurden Verbesserungen so genannter Übertragungsanlagen erzielt, die zusätzlich zu Hörgeräten oder einer CI-Versorgung erstattet werden können.
Die Pressemitteilung der Patientenvertretung im G-BA im Wortlaut
Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss kritisiert das Früherkennungsprogramm als unzureichend
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Richtlinie zum Organisierten Darmkrebsfrüherkennungsprogramm beschlossen. Versicherte werden somit ab dem 55. Lebensjahr mit einem Schreiben eingeladen, an einer Darmkrebsfrüherkennung teilzunehmen. Für die Patientenvertretung im G-BA ist das Vorsorgeprogramm nicht ausreichend. Die Patientenvertretung stellt in einer Presseerklärung die weiteren Forderungen vor, die bei dem Beschluss nicht berücksichtigt wurden:
- Einladung zur Vorsorgeuntersuchung bereits ab 45 Jahren bei Männern und 50 Jahren bei Frauen
- eine dritte Koloskopie (Darmspiegelung) im Laufe des Lebens
- Hinweise auf familiäre Vorerkrankungen und somit ein höheres Risiko im Einladungsschreiben
Die Pressemitteilung der Patientenvertretung im G-BA im Wortlaut
Das Video erklärt die Aufgaben der Beratungsstellen
Der Hintergrund: Seit Jahresbeginn werden bundesweit Beratungsstellen der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) aufgebaut. Die Beratungsstellen unterstützen Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohte Menschen sowie Angehörige unentgeltlich zu Fragen der Rehabilitation und Teilhabe.
Der Infofilm, der zeitgleich zur ersten Fachtagung der Beraterinnen und Berater veröffentlicht wurde, erklärt, welche Aufgaben die Beratungsstellen haben.
Zum Infofilm: www.teilhabeberatung.de
Thema ist "Gestresste Gesellschaft - was tun?" | Bis 25. Juli können sich Veranstalter/innen in Berlin noch anmelden
Vom 10. bis 20. Oktober findet wieder bundesweit die "Woche der Seelischen Gesundheit" statt. Das Thema der diesjährigen Aktionswoche ist "Gestresste Gesellschaft - was tun?". Das Aktionsbündnis Seelische Gesundheit als Initiator ruft auf, sich mit eigenen Veranstaltungen zu beteiligen. Die Anmeldfrist für Veranstalterinnen und Veranstalter in Berlin endet kommende Woche am 25. Juli 2018. In einem Online-Anmeldekalender können die Veranstaltungen selbst eingetragen werden.
Weitere Informationen: www.aktionswoche.seelischegesundheit.de
Die landesweit tätige Selbsthilfekontaktstelle in Stuttgart sucht eine Fachkraft mit Abschluss in Sozialer Arbeit, Sozial- bzw. Gesundheitsmanagement oder vergleichbarem Abschluss
Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie auf der Internetseite von SEKIS Baden-Württemberg.
Quelle: SEKIS Baden-Württemberg
Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement ruft zu weiteren Aktionen auf
Vom 14. bis 23. September findet wieder die jährliche Woche des bürgerschaftlichen Engagements unter dem Motto "Engagement macht stark!" statt. Alle Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Initiativen, Organisationen, staatliche Institutionen und Unternehmen eingeladen, auf ihre Freiwilligenprogramme, Projekte und Initiativen aufmerksam zu machen. Bundesweit sind bereits mnehr als 100 Veranstaltungen angekündigt.
Initiator der Aktionswoche ist das Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE). Alle, die in der Aktionswoche ihr Engagement der Öffentlichkeit aktiv durch eine Veranstaltung präsentieren wollen, können ihre Veranstaltung noch im Engagementkalender unter www.engagement-macht-stark.de eintragen.
Beteiligen kann man sich mit den unterschiedlichsten Aktionen und Veranstaltungen: einem Tag der offenen Tür, einer Diskussionsrunde, einer Lesung, einem Workshop oder einer Sportveranstaltung, alles ist möglich. Ob man sich in den Bereichen Gesundheit, Umweltschutz, Sport, Geflüchtetenhilfe, Bildung, Kultur oder Migration einbringt - dabei sein kann jede und jeder.
Ziel der Aktionswoche als größte Freiwilligenoffensive Deutschlands ist es, das bürgerschaftliche Engagement von rund 23 Millionen Menschen in Deutschland in seiner Vielfalt öffentlich sichtbar zu machen. Sie soll verdeutlichen, dass Engagement jeden Einzelnen bereichert und die Gesellschaft insgesamt stärkt. Seit ihrer Gründung steht die Initiative unter der Schirmherrschaft des jeweiligen Bundespräsidenten. Finanziell unterstützt wird sie vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Weitere Informationen: www.engagement-macht-stark.de
Projekt möchte Menschen zusammenbringen, um über Suizid und Suizidgedanken zu reden | Kernstück des Projekts sind vier Workshops
Der Bundesverband Psychiatrie Erfahrener bietet seit diesem Juli ein neues Projekt "Mit Suizidgedanken leben? - Suizidalität und Selbsthilfe" an und möchte Menschen zusammenbringen, um über Suizid und Suizidgedanken zu reden. Das Projekt richtet sich an Menschen, die Suizidalität aus eigener Erfahrung kennen, an Psychiatrie-Erfahrene, Selbsthilfe-Aktive und Menschen die privat oder beruflich Menschen in suizidalen Krisen begleiten.
Kernstück des Projekts sind vier Workshops über das Bundesgebiet verteilt im Jahr 2018. Die Workshops sollen Selbsthilfegruppen helfen, sich mit folgenden und ähnlichen Fragen zu beschäftigen: Wie erlebe ich meine eigene Suizidalität? Wie nehme ich die Suizidalität eines Mitmenschen von außen wahr? Welche Rollen spielen Suizidgedanken in der Selbsthilfe?
Quelle: www.suizidgedanken.net
Der Leitfaden zu Grundlagen und Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung kann ab sofort vorbestellt werden
Die Selbsthilfe Koordination Bayern (SeKo Bayern) gibt einen "Praxisleitfaden: Datenschutz in der Selbsthilfe" heraus. Der Leitfaden befasst sich mit Grundlagen und der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung und wurde von der Rechtsanwältin Renate Mitleger-Lehner im Auftrag von SeKo Bayern erstellt.
Aus dem Inhaltsverzeichnis:
- Die Bedeutung des Datenschutzes für die Arbeit der Selbsthilfegruppen und das neue Europäische Datenschutzrecht.
- Warum fallen Selbsthilfegruppen in den Anwendungsbereich des DS-GVO?
- Was muss die Gruppe beachten?
- Dürfen Fotos veröffentlicht werden?
- Und wenn doch etwas schief gelaufen ist?
- Datenschutz ist machbar! Ein Resüme
Der Leitfaden ist ab 23. Juli 2018 erhältlich, kann aber bereits vorbestellt werden beim Verlag AG SPAK Bücher. Ein Exemplar kostet 2 Euro - allerdings sind nur Bestellungen ab 5 Exemplaren möglich. Der Mindestbestellwert mit Verpackung beträgt daher 12,50 Euro.
Link zur Bestellung: www.agspak-buecher.de
Deutsche Alzheimer Gesellschaft weist auf steigende Zahl der Menschen mit Demenz hin
In Deutschland leben gegenwärtig 1,7 Millionen Menschen mit Demenz - und deren Zahl nimmt kontinuierlich zu, schreibt die Deutsche Alzheimer Gesellschaft in einem neuen Informationsblatt. Grund für die Zunahme sind die Alterung der Gesellschaft: Die mehr als 300.000 Menschen, die im Jahr neu erkranken, übertreffen die Zahl der Erkrankten, die sterben. Die Vorsitzende der Deutschen Alzheimer Gesellschaft Monika Kaus veranschaulicht die Häufigkeit von Demenzerkrankungen, indem sie statt der Zeitspanne von einem Jahr einen viel kürzeren Zeitraum in den Blick nimmt: "Alle 100 Sekunden erkrankt in Deutschland jemand an Demenz."
Quelle: Deutsche Alzheimer Gesellschaft | www.deutsche-alzheimer.de
Die Bewerbungsfrist für das nächste Unterstützungsprogramm wurde bis 11. Juli 2018 verlängert
Die Civil Academy ist ein Programm, für das sich junge Menschen bewerben können, um Unterstützung für ihre gemeinnützige Projektidee zu erhalten. Es richtet sich an Menschen zwischen 18 und 29 mit Schulabschluss, die eine innovative Idee für ein soziales, kulturelles, ökologisches oder sonstiges Projekt haben. An drei Wochenenden erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Civil Academy Expertentipps zur Planung, Finanzierung und Öffentlichkeitsarbeit ihres Projektes. Die Bewerbungsfrist für das nächste Programm im kommenden Herbst wurde bis zum 11. Juli 2018 verlängert. Die Civil Academy ist ein gemeinsames Programm des Bundesnetzwerks Bürgerschaftliches Engagement und des Energieunternehmens BP Europa SE.
Quelle: Civil Academy | www.civil-academy.de
Der Gesundheitsausschuss des Bundestags hat die Patientenvertretungsorganisationen eingeladen
Der Gesundheitsausschuss im Deutschen Bundestag hat die Patientenvertretungsorganisationen in die Sitzung am 27. Juni 2018 eingeladen, um ein Gespräch über deren Erwartungen an die Gesundheitspolitik zu führen. Die Patientenvertretungsorganisationen, zu denen auch die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen gehört, wurde gebeten, zur Sitzung einer Stellungnahme zu erstellen:
Die Stellungnahme der Patientenvertretung im G-BA im Wortlaut
Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. gehört zu den Unterzeichnern
Im Juli 2017 erhielten der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) gemäß § 137i Sozialgesetzbuch V den Auftrag, bis zum 30.06.2018 Pflegepersonaluntergrenzen für pflegesensitive Bereiche in Krankenhäusern festzulegen. Der GKV-Spitzenverband informiert über den Sachstand der Beratungen unter www.gkv-spitzenverband.de.
An der Ausarbeitung und Festlegung sind der Deutsche Pflegerat (DPR), Vertretungen von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, die Patientenvertretung sowie wissenschaftliche Fachgesellschaften (AWMF) qualifiziert zu beteiligen.
In einer gemeinsamen Erklärung hat sich ein breites Bündnis von Berufsverbänden und Gewerkschaften, dem Aktionsbündnis Patientensicherheit sowie den maßgeblichen Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen (Patientenvertretung) zu den Auswirkungen der Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in der sich abzeichnenden Form positioniert. Zu dem Bündnis der unterzeichnenden Organisationen gehört auch die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V.
Die gemeinsame Erklärung der Organisationen im Wortlaut:
"Maßnahmen müssen Verbesserung der Vorsorgungssituation gewährleisten"
Die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern fassen ihre Forderungen in Hannöverscher Erklärung zusammen
Die Beauftragten von Bund und Ländern für die Belange von Menschen mit Behinderungen haben auf ihrer 55. Konferenz am 22. Juni 2018 in Hannover den Bund, die Bundesländer und die Kommunen aufgefordert, inklusive Bildung endlich deutschlandweit durchzusetzen. "Inklusive Bildung bezieht sich nicht nur auf die vorschulische und schulische Bildung. Auch berufsbildende Schulen sowie das lebenslange Lernen müssen inklusiv gestaltet werden", so Petra Wontorra, die gastgebende Landesbeauftragte in Niedersachsen. Die Beauftragten haben ihre Forderungen zur inklusiven Bildung in der "Hannöverschen Erklärung" zusammengefasst.
Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung | www.ms.niedersachsen.de
Hochschule Furtwangen untersucht in Kooperation mit Aktion Mensch e.V. und AOK Baden-Württemberg ethische Aspekte von Geräten und Technologien zur digitalen Selbstvermessung
Schrittzähler, Fitnesstracker, Smartwatches, Gesundheits-Apps – das Angebot an Geräten und Technologien zur digitalen Selbstvermessung ist vielfältig und wächst stetig weiter. Insbesondere die digitale Erfassung von Gesundheitsdaten und deren Abgleich mit gesellschaftlich suggerierten Gesundheits- bzw. Fitnessstandards stehen im Interessensfokus vieler Anwender/innen. Das Spektrum reicht dabei von einfachen Fitness- und Lifestyle-Anwendungen bis hin zu zertifizierten Medizinprodukten.
Im Rahmen des vom Bundesministerium für Gesundheit geförderten Projekts VALID untersucht die Hochschule Furtwangen ethische Aspekte der digitalen Selbstvermessung. Projektpartner sind Aktion Mensch e.V. und AOK Baden-Württemberg. In einem Teilprojekt möchten die Forschenden mit Personen aus Selbsthilfegruppen aus dem Bereich der Rehabilitation sprechen, die Gesundheits-Apps, Smart-Watches oder Fitnessarmbänder
a) nutzen
b) genutzt haben oder
c) nicht nutzen.
Von Interesse sind Erfahrungen mit diesen Technologien sowie Einschätzungen zu Chancen und Risiken der digitalen Selbstvermessung. Die Interviews sollen im Zeitraum von Juli bis November 2018 stattfinden. Interessierte können sich an das VALID-Team wenden.
Kontakt: E-Mail oder Telefon: 077 23 | 920 24 33.
Quelle: Hochschule Furtwangen
Bundesverband für Angehörige psychisch erkrankter Menschen hat ein Video mit dieser Botschaft produziert
Mit der Botschaft „Für Angehörige zählt nicht die Krankheit, sondern der Mensch“ möchte der Bundesverband für Angehörige psychisch erkrankter Menschen (BApK) e. V. in seinem Antistigma-Spot die Aufklärung und das Verständnis der Öffentlichkeit für die Betroffenen und im Besonderen auch für deren Familien und Freunde fördern.
Weltweit zählen Depressionen, Alkoholerkrankungen, bipolare Störungen und Schizophrenien zu den häufigsten Erkrankungen. Trotzdem werden psychische Erkrankungen weiterhin oftmals tabuisiert. Viele Menschen reagieren mit Verunsicherung und Ängste auf das Thema. Das will die Selbsthilfeorganisation mit ihrem Video ändern.
Link zum Video: www.youtube.com
Patientenbeauftragter der Bundesregierung und Unabhängige Patientenberatung Deutschland präsentieren Auswertung von 155.000 Beratungen
Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Dr. Ralf Brauksiepe, und der Geschäftsführer der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD), Thorben Krumwiede, haben den "Monitor Patientenberatung 2017" vorgestellt und Bilanz gezogen. Mit dem Monitor, der auf der Auswertung der Dokumentation von rund 155.000 Beratungen der UPD beruht, zeigt die Patientenberatung auf, welche Probleme und Herausforderungen Patientinnen und Patienten in Deutschland immer wieder zu bewältigen haben. Zugleich kann der Monitor Krankenkassen, Ärzteschaft, Gesetzgeber und anderen Akteuren des Gesundheitswesens konkrete Hinweise darauf geben, wie das Gesundheitssystem aus der Perspektive der Ratsuchenden noch patientenorientierter gestaltet werden kann.
Nach den Worten von Thorben Krumwiede sind es besonders zwei große Leitthemen, die im Monitor immer wieder aufscheinen: Kommunikationsdefizite im Umgang mit Patientinnen und Patienten und Versicherten – und eine vielfach beschriebene Hürde der Ratsuchenden, Ansprüche und Rechte im Alltag wirksam durchsetzen zu können.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit | www.bundesgesundheitsministerium.de
NAKOS hat eine Beispiel-Homepage für die Selbsthilfe entwickelt
Die NAKOS hat eine Beispiel-Homepage entwickelt, die der Selbsthilfe als Anregung für die Planung und Umsetzung eigener Internetauftritte dienen soll. An diesem konkreten Beispiel lässt sich erfahren, welche Inhalte und Gestaltungsmerkmale für Internetauftritte aus dem Selbsthilfebereich sinnvoll sind.
Die Beispiel-Homepage wird ergänzt durch Hintergrundinformationen zu Themen wie Konzeption, Nutzerfreundlichkeit, Urheberrecht, Datenschutz, Soziale Netzwerke und Bewerbung des Internetauftritts.
Das Projekt "Beispiel-Homepage für die Selbsthilfe" wurde durch eine Förderung des AOK-Bundesverbands ermöglicht.
Zur Beispiel-Homepage: www.nakos.de/beispiel-homepage
Für die Mitarbeit in der Selbsthilfe Kontakt- und Informationsstelle wird zum nächtstmöglichen Zeitpunkt ein/e Sozialarbeiter/in oder Sozialpädagog/in gesucht
Zur vollständigen Stellenanzeige: SEKIS Berlin | www.sekis-berlin.de
Die Konferenz der International Association for Volunteer Effort findet vom 16. bis 20.10.2018 in Augsburg statt
Erstmals in der Geschichte der IAVE Welt-Freiwilligenkonferenzen wird diese 2018 in Deutschland ausgetragen. Gemeinsam mit International Association for Volunteer Effort (IAVE) organisiert das Freiwilligen-Zentrum Augsburg die 25. Welt-Freiwilligenkonferenz.
Die IAVE Welt-Freiwilligenkonferenzen bieten eine Plattform für Verantwortliche aus der ganzen Welt, um sich zu treffen, auszutauschen, kritische Fragen und Herausforderungen zu diskutieren, Innovation zu präsentieren, voneinander zu lernen und sich gegenseitig zu unterstützen. Freiwilliges Engagement wird dabei als ein wesentlicher Beitrag zur Lösung von humanen, sozialen, ökonomischen und ökologischen Problemen erkannt.
Quelle: Freiwilligen-Zentrum Augsburg | www.freiwilligen-zentrum-augsburg.de
"Zusammen" wurde von den Musikern Ben Jung & Rhobbin in Kooperation mit SEKIZ e.V. aus Potsdam und Stadtrand gGmbH aus Berlin produziert
Der Song "Zusammen" der Musiker Ben Jung & Rhobbin erzählt davon, wie die Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe im Alltag und im Leben hilft. "Viel zu lang auf eigene Faust / Viel zu lange gar keine Weg gesehen / Egal wie lange du noch brauchst / Ab jetzt musst du nicht mehr alleine gehen", heißt es zum Beispiel in dem Lied. Der Song entstand in Kooperation mit den Selbsthilfekontaktstellen SEKIZ e.V. in Potsdam und Stadtrand gGmbH in Berlin "für die Junge Selbsthilfe". Das Video ist auf dem YouTube-Kanal "SEKIZ TV" der Potsdamer Selbsthilfekontaktstelle zu sehen.
Quelle: SEKIZ e.V. | www.sekiz.de
Bundesvereinigung Lebenshilfe startet Selbsthilfe-Plattform www.kendimiz.de
Kendimiz ist türkisch und bedeutet „Wir selbst“. Kendimiz – so heißt auch eine neue Selbsthilfe-Plattform der Bundesvereinigung Lebenshilfe. Auf www.kendimiz.de können sich jetzt Angehörige von Menschen mit Behinderung und türkischem Migrationshintergrund miteinander austauschen. Sie können ihre persönlichen Erfahrungen weitergeben und erhalten rechtliche Informationen. Zudem bekommen lokale Selbsthilfegruppen und Beratungsstellen die Möglichkeit, eigene Termine oder türkischsprachige Beratungsangebote auf einer Landkarte einzustellen. Die Internetseite gibt es auf Deutsch und Türkisch.
Quelle: Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. | www.lebenshilfe.de
Deutsche Depressionsliga e.V. lädt zur Teilnahme ein
Für einen offenen und mutigen Umgang mit depressiven Erkrankungen werben die mehr als 60 Teilnehmer der „Mut-Tour 2018“. Hierfür radeln Erkrankte gemeinsam mit Nichtbetroffenen vom 16. Juni bis zum 2. September 2018 mehr als 5.100 Kilometer durch ganz Deutschland und machen in über 60 Orten Station.
Die Deutsche Depressionsliga e.V. veranstaltet die Mut-Tour seit dem Jahr 2012. Neben der Tour per Rad gibt es auch wieder einige Etappen, auf denen gewandert oder mit dem Kajak auf Flüssen gepaddelt wird. Interessierte können die Tour auf einzelnen oder mehreren Etappen begleiten und sich an Aktionsständen in den Tour-Orten informieren. Die Aktion wird von der BARMER im Rahmen der Selbsthilfeförderung finanziell unterstützt.
Quelle: www.barmer.de
Weitere Informationen: www.mut-tour.de
Die Beratungshotline des Bundesverbands Prostatakrebs Selbsthilfe e.V. besteht seit 10 Jahren
Im Jahr 2008 begann die Beratungshotline des Bundesverbands Prostatakrebs Selbsthilfe e.V. (BPS) ihre Tätigkeit. Die Berater sind selbst an Prostatakrebs erkrankt und in der Prostatakrebs-Selbsthilfe engagiert. Laut Presseinformation des Vereins bilden sich die Berater laufend fort und beraten auf Basis der wissenschaftlichen,
interdisziplinären S3-Leitlinie zur Diagnose und Therapie des Prostatakarzinoms. 25 ehrenamtliche Hotline-Berater haben in den vergangenen 10 Jahren in mehr als 9.000 Beratungsgesprächen den Ratsuchenden in rund 10.000 Stunden zur Seite gestanden.
Dem Bundesverband Prostatakrebs Selbsthilfe e. V. gehören 238 Selbsthilfegruppen an. Der gemeinnützige Verein steht unter der Schirmherrschaft der Stiftung Deutschen Krebshilfe und ist im Gemeinsamen Bundesausschuss zur Patientenvertretung beteiligt.
Quelle: Bundesverband Prostatakrebs Selbsthilfe e.V. | www.prostatakrebs-bps.de
SHILD-Studie: Broschüre fasst die wesentlichen Ergebnisse zusammen
Das Projekt "Gesundheitsbezogene Selbsthilfe in Deutschland – Entwicklungen, Wirkungen, Perspektiven" - kurz SHILD - hat in den vergangenen sechs Jahren den Stand der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe in Deutschland erforscht. In einer 20-seitigen Broschüre haben die beteiligten Hochschulen jetzt die wesentlichen Ergebnisse der Studie zusammengefasst.
Die wissenschaftliche Untersuchung wurde vom Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, der Medizinischen Hochschule Hannover und der Universität zu Köln durchgeführt und vom Bundesministerium für Gesundheit finanziert.
Quelle und Informationen: Universtitätsklinikum Hamburg-Eppendorf | www.uke.de
6. bis 8. Juni 2018 in Magdeburg | Motto: "#Klimawandel: Gemeinsam für eine selbsthilfefreundliche Gesellschaft"
Die gemeinschaftliche Selbsthilfe gilt als „vierte Säule“ des Gesundheitswesens. Sie wirkt nach innen für die individuelle Bewältigung schwieriger Lebenslagen, fördert individuelle Gesundheitskompetenz und bietet alltagsbezogene Lebenshilfe. Die gemeinschaftli-che Selbsthilfe wirkt auch in die Gesellschaft: sie gibt Betroffenen eine Stimme in der professio-nellen Versorgung und Öffentlichkeit. In ihr entstehen Impulse, bestehende Strukturen nutzer-orientiert umzugestalten und für gemeinsame Ideen und Rechte zu kämpfen.
Wie aber kann es gelingen, die Selbsthilfeorientierung in der Gesellschaft, von Politik und Leis-tungserbringern im Gesundheits- und Sozialwesen zu erhöhen? Wie können Versorgungssys-teme selbsthilfefreundlich agieren? Wie können Selbsthilfegruppen sich noch mehr Gehör ver-schaffen und in bestehende Strukturen einbezogen werden? Was können beide Seiten von-einander lernen?
Das sind die Fragen der 40. Jahrestagung der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegrup-pen (DAG SHG) in Magdeburg. Nahezu 200 Akteure, Fachkräfte und Multiplikatoren der Selbsthilfe und der Selbsthilfeunterstützung aus ganz Deutschland werden erwartet.
Unter dem Motto „#Klimawandel“ werden bei der Fachtagung in 17 Workshops Konzepte der Selbsthilfefreundlichkeit diskutiert, Erfahrungen der Zusammenarbeit mit dem professionellen medizinischen System „auf Augenhöhe“ erörtert; es geht um die Rolle der Selbsthilfe im Quali-tätsmanagement ebenso wie um den Zusammenhang von Selbsthilfe und Inklusion. Und, ganz aktuell: Auch der Umgang mit der neuen Datenschutzgrundverordnung ist Thema der Tagung.
Wissenschaftlich begleitet wird die Tagung mit einem Impulsvortrag von Dr. Christopher Kofahl vom Institut für Medizinische Soziologie des Universitätsklinikums Hamburg über zent-rale Ergebnisse der aktuellen bundesweiten Studie zur gesundheitsbezogenen Selbsthilfe. Ei-nen Blick über den Tellerrand verspricht ein Referat von Prof. Lucia Lanfranconi von der Hochschule Luzern zur Selbsthilfe in der Schweiz. Prof. Joachim Weis, Inhaber der ersten Stiftungsprofessur für Selbsthilfeforschung in Freiburg gibt Einblicke über Forschung zur Wirk-samkeit der Krebsselbsthilfe. Abgerundet wird die Tagung durch einen Vortrag von Prof. Marie-Luise Dierks, Medizinische Hochschule Hannover und Leiterin der Patientenuniversität Hanno-ver. Sie gibt Impulse für die Entwicklung von Visionen für eine selbsthilfefreundliche Gesell-schaft.
Gesundheitsminister Jens Spahn formuliert in seinem Grußwort an die Tagungsteilnehmen-den: „Eine solche Förderung der gesundheitlichen Selbsthilfe ist im internationalen Vergleich einzigartig und Ausdruck der großen Wertschätzung des Gesetzgebers für die Arbeit der Selbsthilfeeinrichtungen.“ Deshalb unterstütze „auch das Bundesministerium für Gesundheit die Arbeit der Selbsthilfeeinrichtungen.“ Auch Magdeburgs Oberbürgermeister Lutz Trümper wird in einem Grußwort an die Teilnehmenden die Wertschätzung der Kommune formulieren.
Die Tagung wird in Zusammenarbeit mit dem Netzwerk Selbsthilfefreundlichkeit und Patien-tenorientierung im Gesundheitswesen und der Kontakt- und Beratungsstelle für Selbsthilfe-gruppen Magdeburg im Hotel Maritim in Magdeburg durchgeführt.
Pressegespräch:
Mittwoch, 6. Juni 2018, 13:45 Uhr
Hotel Maritim, Otto-von-Guericke-Straße 87, 39104 Magdeburg
Gesprächspartner:
Dr. Karl Deiritz (Vorstand DAG SHG),
Dr. Jutta Hundertmark-Mayser (NAKOS),
Florian Sosnowski (Selbsthilfekontaktstelle Magdeburg)
Weitere Informationen und die Pressemitteilung als PDF-Datei:
Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. | www.dag-shg.de
Netzwerk Engagementförderung veröffentlicht Positionspapier | Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. als Netzwerk-Organisation beteiligt
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen e.V., die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenbüros und die Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V., die gemeinsam das Netzwerk Engagementförderung bilden, haben ein Positionspapier zum bürgerschaftlichen Engagement veröffentlicht.
In dem Positionspapier weisen die drei Verbände darauf hin, dass viele gesellschaftliche Herausforderungen mit Hilfe von bürgerschaftlichem Engagement leichter bewältigt werden können. Sie fordern deshalb, dass die Engagementstrukturen nachhaltig und verlässlich gefördert werden müssen und dabei auch die Rolle der Kommune gestärkt wird.
Quelle: Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG)
Viele Personalwechsel nach der Regierungsbildung: Die Krankenkasse hat eine Übersicht der entsprechenden Personen in den Bundesministerien, Bundestagsfraktionen und -ausschüssen erstellt
Nach jeder Bundestagswahl und vor allem nach einem damit verbundenen Wechsel der Regierungsparteien stehen in Parlament und Ministerien zahlreiche Personalwechsel an - von erstmals gewählten Abgeordneten über deren Mitarbeiter hin zu neuen Bundesministern und Staatssekretären mit neu besetzten Leitungsebenen und Pressestellen. Die wichtige Frage lautet daher: Wer sitzt wo in der 19. Legislaturperiode? Dazu hat der AOK-Bundesverband die inzwischen sechste Ausgabe seiner Broschüre "Wer sitzt wo? - Politik, Verbände, Medien" erstellt.
Quelle: AOK Bundesverband | www.aok-bv.de/hintergrund/
Gesundheitstreffpunkt Mannheim und Heidelberger Selbsthilfebüro veröffentlichen neue Ausgabe ihres Magazins - auch überregional interessant
Zwei Mal im Jahr veröffentlichen der Gesundheitstreffpunkt Mannheim und das Heidelberger Selbsthilfebüro gemeinsam das Magazin "gesundheitspress", ein Forum für und über Selbsthilfe in Mannheim, Heidelberg und der Region. Schwerpunkt der akuellen Ausgabe ist das Thema Seelische Gesundheit.
Neben Berichten über Selbsthilfegruppen und Einrichtungen in der Region bietet die Ausgabe auch viele allgemeine Informationen, die für eine überregionale Leserschaft interessant sind. Das Magazin steht auf der Seite vom Gesundheitstreffpunkt Mannheim zum Download bereit.
Weitere Informationen: www.gesundheitstreffpunkt-mannheim.de
SeKo Bayern fordert Vereinfachung der Umsetzung für Selbsthilfegruppen
Ab dem 25.05.2018 gilt in der europäischen Union ein einheitliches Datenschutzrecht. Dieses ist in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) niedergeschrieben. In ihr wird europaweit geregelt, wie mit personenbezogenen Daten umzugehen ist. Sie findet somit auch für den Bereich der Selbsthilfe Anwendung. Viele Einrichtungen, Selbsthilfevereinigungen und Selbsthiflegruppen sind mit dem Umsetzen der Anforderungen der DSGVO zurzeit stark gefordert beziehungsweise überfordert.
Die Selbsthilfe Koordination Bayern (SeKo Bayern) stellt für nach innen orientierte Selbsthilfegruppen, die personenbezogene Daten lediglich zum gegenseitigen Austausch sammeln, auf ihrer Internetseite einen Entwurf für eine praxisnahe und verständliche Leitvereinbarung bereit.
Quelle: Selbsthilfe Koordination Bayern
Beispiel-Homepage für die Selbsthilfe
Es gibt viele Gründe für Selbsthilfevereinigungen und Selbsthilfegruppen, eine eigene Internetseite ins Netz zu stellen: die eigene Arbeit bekannt machen, Informationen zum Thema der Vereinigung oder Gruppe bereitstellen, für eine Teilnahme an der Gruppe motivieren oder ein Angebot zum virtuellen Austausch mit anderen Betroffenen machen.
Auf der Seite www.nakos.de/beispiel-homepage steht jetzt ein Angebot der NAKOS zur Verfügung, das praxisnahe Hinweise und Hilfestellungen für Selbsthilfeaktive gibt, die einen Internetauftritt planen. Kern des Angebots ist die sogenannte Beispiel-Homepage. Auf dieser lässt sich an einem konkreten, aber fiktiven Beispiel erfahren, welche Inhalte und Gestaltungsmerkmale für Internetauftritte aus dem Selbsthilfebereich sinnvoll sind.
Zusätzlich zur Beispiel-Homepage stehen sogenannte Basisinformationen bereit. Die Themen reichen von inhaltlichen Fragen über technische und rechtliche Aspekte. So geht es in kurzen Texten unter anderem um Konzeptentwicklung, Gestaltung, Stil, Nutzerfreundlichkeit, Barrierefreiheit und medizinische Informationen auf dem eigenen Internetauftritt. Weitere Themen sind die Optimierung für verschiedene Browser und Endgeräte, Urheberrecht, Datenschutz, Vernetzung mit Sozialen Netzwerken oder die Frage, wie sich der eigene Internetauftritt bekannt machen lässt.
Selbstverständlich sind nicht alle Inhalte, die auf der Beispiel-Homepage gezeigt werden, im individuellen Fall sinnvoll oder umsetzbar. Die auf diesen Seiten zur Verfügung gestellten Informationen stellen auch keine Rechtsberatung dar.
Die Beispiel-Homepage für die Selbsthilfe ist ein Angebot der Nationalen Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen (NAKOS). Der Internetauftritt entstand 2017 im Rahmen des NAKOS-Projekts "Musterhomepage und Fortbildungsmaterial für die Selbsthilfearbeit im Internet". Das Projekt wurde vom AOK-Bundesverband im Rahmen der Selbsthilfeförderung gefördert.
Kontakt und Information:
miriam.walther@nakos.de
Quelle: NAKOS
Bundesminister Hubertus Heil führt Jürgen Dusel in sein Amt ein
Der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, hat am 9. Mai Jürgen Dusel in sein Amt als Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen eingeführt. Jürgen Dusel war bislang in Brandenburg Beauftragter der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen.
Der Beauftragte wird vom Bundeskabinett jeweils für die Dauer einer Legislaturperiode bestellt. Nach § 18 BGG hat der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen die Aufgabe, darauf hinzuwirken, dass die Verantwortung des Bundes, für gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen zu sorgen, in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens erfüllt wird. Innerhalb der Bundesregierung nimmt der Beauftragte Einfluss auf politische Entscheidungen und begleitet aktiv die Gesetzgebung. Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe beteiligen die Bundesministerien den Beauftragten bei allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen wichtigen Vorhaben, soweit sie Fragen der Integration von Menschen mit Behinderungen behandeln oder berühren. Im Falle negativer Folgen des geltenden Rechts setzt er sich für Änderungen ein und wirkt bei neuen Vorhaben auf die Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen hin.
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
compass pflegeberatung erhält erste Zertifizierungsurkunde der Deutschen Alzheimer Gesellschaft (DAlzG)
Die compass pflegeberatung hat als erster Anbieter das Auditierungsverfahren zur Demenzberatung der Deutschen Alzheimer Gesellschaft (DAlzG) erfolgreich durchlaufen. Sabine Jansen, Geschäftsführerin der DAlzG, sieht in dem neu entwickelten Verfahren für ein Demenzaudit die Chance, "dass wir die Pflegeberaterinnen und Pflegeberater verstärkt dafür sensibilisieren können, wie Betroffene und ihre Angehörigen eine Demenz erleben und welche Art der Beratung sie benötigen." Im Bereich der Schulung von Pflegeberater/innen kooperieren die compass pflegeberatung und die DAlzG bereits seit einigen Jahren.
"Wir freuen uns sehr über den erfolgreichen Auditierungsprozess. Das Demenzaudit der DAlzG ist für uns Bestätigung und die konsequente Fortsetzung unseres Qualitätsprozesses", erklärt Dr. Sibylle Angele, Geschäftsführerin von compass.
Die eigens geschulten Auditor/innen der DAlzG begleiteten in den vergangenen Monaten Pflegeberatungen, die compass bei den Klient/innen zuhause durchführt, sowie Beratungsgespräche am Telefon. Zudem prüften die Auditor/innen bei compass anhand eines strukturierten Fragebogens die von der DAlzG entwickelten Qualitätskriterien. Nun hat ein Ausschuss unter Leitung von Sabine Jansen compass offiziell zertifiziert.
Quelle: Pressemitteilung der Deutschen Alzheimer Gesellschaft (DAlzG)
Gemeinsame Erklärung
Wir sind entsetzt über die Anfrage der AfD im Deutschen Bundestag zur Schwerbehinderung in Deutschland. Die Fraktion der AfD erkundigt sich vordergründig nach der Zahl behinderter Menschen in Deutschland, suggeriert dabei jedoch in bösartiger Weise einen abwegigen Zusammenhang von Inzucht, behinderten Kindern und Migrantinnen und Migranten.
Es vermittelt sich darüber hinaus die Grundhaltung, Behinderung sei ein zu vermeidendes Übel. Die Anfrage der AfD-Fraktion erinnert damit an die dunkelsten Zeiten der deutschen Geschichte, in denen Menschen mit Behinderung das Lebensrecht aberkannt wurde und sie zu Hunderttausenden Opfer des Nationalsozialismus wurden. Wir rufen die Bevölkerung auf, wachsam zu sein und sich entschlossen gegen diese unerträgliche Menschen- und Lebensfeindlichkeit zu stellen. Wir sagen „Nein“ zu jeder Abwertung von Menschen mit Behinderung und zu jeglicher Form des Rassismus. Ideologien der Ungleichwertigkeit menschlichen Lebens haben keinen Platz in diesem Land.
Unterzeichnende Organisationen:
Allgemeiner Behindertenverband in Deutschland // BAG Selbsthilfe // Bundesverband evangelische Behindertenhilfe // Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter // Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen // Bundesvereinigung Lebenshilfe // Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie // Dachverband Gemeindepsychiatrie // Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen (DAG SHG) // Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband // Deutsche AIDS-Hilfe // Deutscher Kinderschutzbund // Deutsche Gesellschaft für soziale Psychiatrie // Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland // Der Paritätische Gesamtverband // Sozialverband Deutschland SoVD // Sozialverband VdK Deutschland // Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland
Offener Brief:
In einem offenen Brief hat das zivilgesellschaftliche Bündnis aus 19 Organisationen an die Mitglieder der Bundestagsfraktionen von CDU / CSU, SPD, FDP, Die Linke und Bündnis 90 / Die Grünen appelliert, sich menschen- und lebensfeindlichen Äußerungen innerhalb und außerhalb des Parlaments entschlossen entgegenzustellen.
Hier finden Sie Reaktionen auf den offenen Brief:
Bundesgesundheitsminister Spahn ernennt Staatssekretär Andreas Westerfellhaus zum neuen Pflegebevollmächtigten
Staatssekretär Andreas Westerfellhaus wurde am 16. April von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zum Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung ernannt. Das Bundeskabinett hatte Andreas Westerfellhaus auf Vorschlag des Bundesgesundheitsministers am 21. März 2018 zum neuen Bevollmächtigten der Bundesregierung für Pflege bestellt.
Der 61-jährige Westfale Andreas Westerfellhaus ist gelernter Krankenpfleger, Fachkrankenpfleger für Intensivpflege und Anästhesie sowie Betriebswirt und leitete eine Akademie für Berufe im Gesundheitswesen in Gütersloh. Von 2009 bis 2017 war Andreas Westerfellhaus Präsident des Deutschen Pflegerates. Andreas Westerfellhaus ist verheiratet und hat 3 erwachsene Kinder. Er stammt aus Nordrhein-Westfalen, wo er auch heute mit seiner Familie lebt.
Quelle: Pressemitteilung des Bundeministeriums für Gesundheit (BMG)
Das Bundeskabinett hat heute dem Vorschlag des Bundesministers für Gesundheit Jens Spahn zugestimmt, den CDU-Bundestagsabgeordneten Dr. Ralf Brauksiepe zum neuen Patientenbeauftragten der Bundesregierung zu berufen.
Dr. Ralf Brauksiepe stammt aus Hattingen in Nordrhein-Westfalen. Er ist verheiratet und hat vier Kinder. Der 51-jährige Wirtschaftswissenschaftler gehört dem Deutschen Bundestag seit 1998 an. Von 2009 bis 2013 war er Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales und von 2013 bis 2017 Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
NAKOS setzt sich für sensiblen Umgang mit Sponsoring durch Unternehmen ein und fordert Etablierung einer Transparenzkultur in der Selbsthilfe
Die Zusammenarbeit der Selbsthilfe mit Arzneimittel- und Medizinprodukteunternehmen wird im Feld der Selbsthilfe intensiv und mitunter auch kontrovers diskutiert. Liegt eine große Nähe zwischen dem Krankheitsbild einer Selbsthilfegruppe oder -organisation und den Produkten des Unternehmens vor, besteht die Gefahr einer unerwünschten Einflussnahme auf die Meinungsbildung der Selbsthilfe.
In einem Kommentar der Süddeutschen Zeitung vom 24. März 2018 kritisiert die Journalistin Astrid Viciano den (möglicherweise) fragwürdigen Einfluss von Patientenvertretern am Beispiel des Rechtsstreits um die neue S-3-Leitlinie zur Neuroborreliose. Viciano beschreibt in ihrem Artikel die Gefahren einer Unterwanderung von Selbsthilfegruppen oder -organisationen durch die Pharmaindustrie (z.B. durch Sponsoring von Plakaten, Wunsch nach verstärkter Lobbyarbeit, Verlinkungen von Internetseiten der Selbsthilfe zu Pharmaunternehmen) und fordert eine Verpflichtung zu mehr Transparenz der Selbsthilfe.
Die NAKOS verweist in diesem Zusammenhang auf die Leitlinien für die Zusammenarbeit mit Wirtschaftsunternehmen ihres Trägers, der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. Selbsthilfe vermittelt die Betroffenenperspektive. Deshalb ist die Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit der Selbsthilfe eine wichtige Grundlage für ihre Akzeptanz. Eine finanzielle oder inhaltliche Zusammenarbeit mit Unternehmen, die damit Gewinnabsichten verfolgen, kann die Unabhängigkeit der Selbsthilfe gefährden. Die Selbsthilfe ist gefordert, die Annahme solcher Gelder sorgfältig zu prüfen, transparent zu behandeln und eventuell auch abzulehnen. Die NAKOS setzt sich für die einen sensiblen Umgang mit Sponsoring ein und fordert die Etablierung einer Transparenzkultur in der Selbsthilfe.
Die Beteiligung von Patientinnen und Patienten bei Fragen der medizinischen Versorgung ist im Paragraf § 140f Sozialgesetzbuch V geregelt. Sie erfolgt im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), in den Landesausschüssen, den Zulassungs- und den Berufungsausschüssen. Mit der Selbsthilfe werden die Betroffenen und ihre Interessenvertretung selbst angehört und beratend einbezogen. So können chronisch kranke und behinderte Menschen und ihre Interessenvertretung ihre Sicht als Patientinnen und Patienten einbringen und damit Einfluss nehmen auf die Diskussionsverläufe in wichtigen Gremien der gesundheitlichen Versorgung. Die Auswahl der anerkannten Organisationen ist umfassend und ermöglicht eine Interessenvertretung aus unterschiedlichen Perspektiven.
Die NAKOS stellt umfangreiche Informationen zum Thema "Autonomie der Selbsthilfe" auf ihrem Wissensportal bereit und hat die Broschüre "Unabhängig und selbstbestimmt" erarbeitet.
Kontakt und Information:
jutta.hundertmark@nakos.de
Missbrauchsbeauftragter Rörig kritisiert fehlende Angebote für Betroffene sexuellen Missbrauchs
Anlässlich des Weltgesundheitstages am 7. April mahnt der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Johannes-Wilhelm Rörig, dass es bei der Versorgung von Betroffenen sexuellen Kindesmissbrauchs noch immer viele Defizite gebe. "Wir benötigen in Deutschland dringend zusätzliche Kassensitze für spezialisierte Therapeutinnen und Therapeuten und spezifische Angebote für komplex traumatisierte Betroffene", so Rörig. Die Kosten für alternative Therapieformen wie Kreativtherapien würden von der Krankenversicherung bis heute nicht übernommen. Zudem müsse die wertvolle Arbeit der auf sexuelle Gewalt spezialisierten Fachberatungsstellen bundesweit von Ländern und Kommunen finanziell gestärkt werden.
Alex Stern, Mitglied im Betroffenenrat, einem politischen Fachgremium beim UBSKM, erklärt zur Versorgung Erwachsener, die in der Kindheit oder Jugend sexuelle Gewalt erlitten haben: "Aufgrund der fehlenden Flexibilität in den Systemen der Gesundheits- und Sozialleistungen kann es für Menschen mit Gewalterfahrung enorm schwer sein, die für sie passende Unterstützung zu erhalten. Wo Leistungen unter den Maximen von Gewinnorientierung oder Wirtschaftlichkeit angeboten werden, ist eine Flexibilität von Leistungen kaum möglich. Inadäquate Leistungen können für Betroffene einen vermeidbaren, massiven Verlust an Lebensqualität bedeuten. Betroffene, die Unterstützung brauchen, müssen sie individuell und selbstbestimmt wählen können."
Rörig fordert von der neuen Bundesregierung noch im Jahr 2018 die schnelle Umsetzung der seit Jahren überfälligen Reform des Opferentschädigungsgesetzes (OEG). Die Große Koalition müsse jetzt mit einer umfassenden OEG-Reform unter Beweis stellen, dass sie die Belange von Missbrauchsopfern ernst nehme. Darüber hinaus müssten die Missstände beim sog. Ergänzenden Hilfesystem (EHS), für das das Bundesfamilienministerium Verantwortung trägt, umgehend beseitigt werden. Die Bearbeitungszeit für diese wichtigen Hilfen, die nach Ende des Runden Tisches "Sexueller Missbrauch" in 2011 Betroffenen schnell und unbürokratisch gewährt werden sollten, dauere aktuell bis zu zwei Jahre.
Hilfe und Informationen für Betroffene, Angehörige, Ärzte- und Therapeutenschaft und weitere Interessierte zum Thema sexueller Kindesmissbrauch:
Hilfetelefon Sexueller Missbrauch: 0800 22 55 530 (kostenfrei und anonym)
Hilfeportal Sexueller Missbrauch: www.hilfeportal-missbrauch.de
Quelle: Pressemitteilung des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM)
Verein Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie (FSA) veröffentlicht die Zuwendungen seiner Mitgliedsorganisationen an Patientenorganisationen
Wie bereits in den Vorjahren hat der Verein Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie (FSA) die Zuwendungen seiner 56 Mitgliedsorganisationen an Patientenorganisationen im Internet veröffentlicht. In einer Datenbank sind Empfänger, Höhe und Zweck der Leistungen dargestellt. Diese erhebt laut FSA keinen Anspruch auf Vollständigkeit und die entsprechenden Daten beruhen auf den Angaben der Unternehmen. Insgesamt haben danach die Mitglieder der FSA im Jahr 2017 Patientenorganisationen im In- und Ausland mit rund 5,7 Mio Euro unterstützt. In der Datenbank kann nach einzelnen Pharmaunternehmen ebenso wie nach einzelnen Selbsthilfe- und Patientenorganisationen gesucht werden.
Von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) wurden im gleichen Zeitraum insgesamt rund 77 Mio Euro für die Selbsthilfeförderung zur Verfügung gestellt, davon rund 43 Mio Euro als pauschale Förderung für die gesundheitsbezogene Arbeit von Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen. Entsprechende Transparenzdaten über die Fördermittel, die an die jeweiligen Selbsthilfestrukturen auf Bundes- und Landesebene verausgabt wurden, stellt der Verband der Ersatzkassen (VdeK) jährlich zur Verfügung.
Kontakt und weitere Informationen:
jutta.hundertmark@nakos.de
Quelle: Verein "Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V." (FSA), Verband der Ersatzkassen (VdeK)
Erklärfilm zu Multipler Sklerose und Selbsthilfe
Für Menschen, die mit einer chronischen Erkrankung wie Multiple Sklerose (MS) diagnostiziert sind, ist es wichtig, diese Herausforderung nicht alleine bewältigen zu müssen. Hier bieten die Selbsthilfegruppen der Deutschen Multiple Sklerose Gesellschaft Bundesverband e.V. (DMSG) eine große Hilfe. Denn: Zusammen ist man weniger allein!
In "MS und Selbsthilfe – Gemeinsam stark" zeigen die an MS erkrankte Lydia und Frank, Angehöriger einer MS-Erkrankten, wie viel Kraft sie aus dem Gruppenleben schöpfen und erklären, dass es keineswegs altmodisch ist, sich dieser Form der Selbsthilfe anzuschließen. Ihr Fazit: Selbsthilfe wirkt! Sie bedeutet, das Leben mit MS in die eigene Hand zu nehmen und nicht zu resignieren.
Mit insgesamt zwölf Erklärfilmen rund um die Erkrankung MS hat der DMSG-Bundesverband gemeinsam mit der AMSEL, Landesverband der DMSG in Baden-Württemberg, ein digitales Angebot entwickelt, das wertvolles Wissen weitergibt und den Umgang mit der Krankheit erleichtert: kurz und knapp auf den Punkt gebracht.
Quelle: Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft Bundesverband e.V. (DMSG)
Lebenshilfe lehnt Übernahme der Kosten für Bluttest durch die Krankenversicherung ab
Zum Welt-Down-Syndrom-Tag am 21. März hat die Lebenshilfe ein neues Positionspapier zu vorgeburtlichen Untersuchungen, besonders zum sogenannten Bluttest auf Down-Syndrom, veröffentlicht. Darin unterstreicht sie, dass es normal sei, verschieden zu sein und dass alle Menschen gleich viel wert sind. Die Kostenübernahme für den Bluttest durch die Krankenversicherung lehnt die Lebenshilfe daher ab.
"Wenn zukünftig so gut wie alle Frauen in der Schwangerschaft ihr Blut auf das Down-Syndrom hin untersuchen lassen, widerspricht das der UN-Behindertenrechtskonvention", kritisiert Ulla Schmidt, MdB, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D. Die Konvention hat als Leitbild die inklusive Gesellschaft und fordert ein, dass alle Menschen für ihren Beitrag zur Gesellschaft wertzuschätzen sind. Der Bluttest sei jedoch ausschließlich auf eine frühzeitige Entdeckung des Down-Syndroms und anderer Störungen der Chromosomenzahl ausgerichtet. Die allgemeine Kostenübernahme durch die Krankenversicherung legt Schwangeren nahe, dass eine solche Untersuchung für sie sinnvoll sei.
Das hält die Bundesvereinigung Lebenshilfe für ein verheerendes Signal an Menschen, die mit dem Down-Syndrom leben, und deren Familien. "Wir wissen heute so viel über das Potential von Menschen mit Down-Syndrom. Ich denke zum Beispiel an den Berliner Schauspieler Sebastian Urbanski, der im letzten Jahr in Erinnerung an die Opfer der Nazi-Verbrechen zum Deutschen Bundestag gesprochen hat", so Ulla Schmidt. "Es kann einfach nicht sein, dass Familien mit Kindern mit Down-Syndrom immer wieder gesagt wird, das müsse doch heute nicht mehr sein."
Nach einem sogenannten positiven Befund, dass das Kind voraussichtlich mit einem Down-Syndrom geboren wird, wird häufig die Schwangerschaft abgebrochen. Oft ohne, dass es eine umfassende Beratung der werdenden Eltern zu den Untersuchungen gab, stehen diese plötzlich vor einer Entscheidung über Leben und Tod. Daher fordert die Lebenshilfe auch, die Beratung tatsächlich so durchzuführen, wie sie schon seit Jahren gesetzlich geregelt ist – damit Schwangere und ihre Partner sich gut informiert entscheiden können. Ulla Schmidt: "Hierbei können Selbsthilfevereine wie die Lebenshilfe sehr hilfreich sein, indem sie aus Erfahrung berichten, wie es Familien ergeht, die ein Kind mit Down-Syndrom bekommen haben."
Weitere Informationen: Positionspapier der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.
Quelle: Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.
Selbsthilfe im Überblick | Zahlen und Fakten 5: Überblicksinformationen zum Feld der Selbsthilfe in Deutschland
Die gemeinschaftliche Selbsthilfe ist eine wesentliche Form des bürgerschaftlichen Engagements in Deutschland. Mit den NAKOS STUDIEN bietet die NAKOS Zahlen, Daten und Fakten über die Selbsthilfe und Selbsthilfeförderung in Deutschland.
Die in der fünften Ausgabe dokumentierten Ergebnisse basieren auf Angaben der Bundesvereinigungen der Selbsthilfe aus den GRÜNEN ADRESSEN sowie der Selbsthilfeunterstützungseinrichtungen aus den ROTEN ADRESSEN der NAKOS zu den im Jahr 2017 durchgeführten Befragungen.
Zum Download und zur Bestellung: www.nakos.de
Quelle: NAKOS
Die überarbeitete Nationale VersorgungsLeitlinie (NVL) Asthma steht ab sofort bis zum 24. April 2018 zur öffentlichen Konsultation bereit
Asthma gehört zu den häufigsten Volkskrankheiten. Ziel der Nationalen VersorgungsLeitlinie (NVL) Asthma ist es, die bestmögliche, sektorenübergreifende Versorgung von Patient/innen mit Asthma zu definieren. Die multidisziplinäre Leitliniengruppe hat dazu Empfehlungen für die Diagnostik und Therapie des Asthmas im Kindes- und Erwachsenenalter erarbeitet. Zudem werden Empfehlungen zur Kooperation der verschiedenen Fachdisziplinen und Gesundheitsberufe sowie der Sektoren des Gesundheitssystems beschrieben. Bei der 3. Auflage handelt es sich um eine Teilveröffentlichung. Weitere Themen, wie die Behandlung des Asthmaanfalls, werden im Anschluss bearbeitet. Die methodische Vorgehensweise ist im Leitlinienreport zur Konsultationsphase beschrieben.
Die NVL steht ab heute zur öffentlichen Konsultation bereit. Fachkreise und Interessierte sind eingeladen, die Konsultationsfassung bis zum 24. April 2018 zu kommentieren. Kommentare können nur dann bearbeitet werden, wenn sie mit dem Kommentierungsbogen per E-Mail gesendet werden. Die eingegangenen Kommentare werden nach Ablauf der Konsultationsphase an die Mitglieder der Leitliniengruppe der NVL Asthma weitergeleitet. Die Leitliniengruppe entscheidet dann nach sorgfältiger Prüfung über deren Berücksichtigung.
Das Programm für Nationale VersorgungsLeitlinien steht unter der Trägerschaft von Bundesärztekammer, Kassenärztlicher Bundesvereinigung und der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften. Es zielt auf die Entwicklung und Implementierung versorgungsbereichsübergreifender Leitlinien zu ausgesuchten Erkrankungen hoher Prävalenz, wie Asthma, COPD, Diabetes, Herzinsuffizienz, Chronische KHK, Kreuzschmerz und Depression ab. Mit der Durchführung, Organisation und Koordinierung wurde das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) beauftragt.
Weitere Informationen: www.aezq.de
Quelle: Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ)
Gesundheitsausschuss im Bundestag befasst sich mit dem nationalen Gesundheitsportal
Mit dem geplanten nationalen Gesundheitsportal hat sich am 28. Februar der Gesundheitsausschuss des Bundestages befasst. Vertreter/innen des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) erläuterten den Abgeordneten den Planungsstand. Das Portal soll in Deutschland zum zentralen Internetangebot für Gesundheitsinformationen ausgebaut werden. Inzwischen liegt der Konzeptentwurf des 2017 mit dem Projekt beauftragten Instituts vor.
Institutsleiter Jürgen Windeler sagte, es gehe um eine qualitätsgesicherte Alternative zu den bisherigen Möglichkeiten, im Internet nach Gesundheitsinformationen zu suchen. Die meisten Menschen suchten zunächst über Google nach solchen Informationen und bekämen dann bestimmte Treffer angezeigt, die mehr oder weniger hilfreich seien. Das neue Portal könne in Zukunft einen grundlegenden Beitrag dazu leisten, Fragen rund um die Gesundheit auf hohem Niveau zu beantworten. So sollen zunächst 200 Krankheiten abgedeckt werden, die für die allermeisten Anfragen stehen, sagte Windeler. Das Institut bietet mit der Homepage gesundheitsinformation.de bereits ein Angebot. Über die Trägerschaft des neuen Portals wie auch über dessen Finanzierung ist noch keine Entscheidung gefallen.
Der Leiter des Ressorts Gesundheitsinformation im IQWiG, Klaus Koch, sagte, die Vielfalt des Internetangebots biete den Nutzern keine ausreichende Orientierung. Auch spiele die Qualitätssicherung bei den Suchmaschinen im Internet keine Rolle. Mit dem nationalen Gesundheitsportal solle der Zugang zu qualitätsgesicherten Informationen erleichtert werden. Dem Konzept zufolge sollen ausgewählte Partner ihre gesicherten Informationen auf dem Portal zur Verfügung stellen. So wird etwa eine Verknüpfung mit vorliegenden klinischen Studien angestrebt. Ferner ist ein "Navigator" zu Kliniken, Ärzt/innen und Pflegeeinrichtungen vorgesehen. Die Informationen auch rund um das komplexe deutsche Gesundheitssystem sollen leicht verständlich aufbereitet werden. Hinzu kommen persönliche Beratungsangebote. Geplant ist auch, auf aktuelle Gesundheitsmeldungen der Medien einzugehen und diese einzuordnen.
Quelle: Heute im Bundestag (hib) Nr. 107
Vertreter/innen aus Politik, Wissenschaft und Praxis diskutierten die Empfehlungen zur Förderung von Gesundheitskompetenz
Vielen Menschen fällt es schwer, gesundheitsrelevante Informationen zu finden, zu verstehen, zu bewerten und zu nutzen. Um diese Situation zu verbessern, hat ein Expert/innenteam aus Wissenschaft und Praxis einen "Nationalen Aktionsplan Gesundheitskompetenz" entwickelt. Der Aktionsplan wurde von Doris Schaeffer und Ullrich Bauer von der Universität Bielefeld, Klaus Hurrelmann von der Hertie School of Governance sowie Kai Kolpatzik vom AOK-Bundesverband herausgegeben und soll Akteur/innen aus allen Bereichen der Gesellschaft, politische Entscheidungsträger/innen, die im Gesundheitswesen Tätigen, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände sowie zivilgesellschaftliche Organisationen zur Zusammenarbeit bewegen und darin unterstützen, sich in einer konzertierten Aktion für die Gesundheitskompetenz in Deutschland einzusetzen.
Am 19. Februar wurde der Nationale Aktionsplan Gesundheitskompetenz öffentlich vorgestellt und anschließend von Vertreter/innen aus Politik, Wissenschaft und Praxis kommentiert und diskutiert. Der Aktionsplan konzentriert sich auf vier Bereiche: Er nimmt den Handlungsbedarf in den alltäglichen Lebenswelten, im Gesundheitssystem, beim Leben mit chronischer Erkrankung und in der Forschung in den Blick. In insgesamt 15 aufeinander abgestimmten Empfehlungen wird aufgezeigt, wie die Gesundheitskompetenz in Deutschland gestärkt werden kann.
Frau Professorin Marie-Luise Dierks, Mitglied des Expert/innenbeirats, betonte bei der Präsentation des Aktionsplans, besonders für chronisch erkrankte Menschen müsse etwas getan werden. Das Engagement in einer Selbsthilfegruppe sei eine wichtige Initiative, um eine "bedingt gelingende Gesundheit" zu erlangen. Bestehende Selbsthilfestrukturen müssten in tragende und nachhaltige Finanzierungskonzepte überführt werden, um individuelle Gesundheitskompetenz bei dieser Zielgruppe zu fördern. In Deutschland leiden mehr als 12 Millionen Menschen an einer chronischen Erkrankung oder Behinderung (Quelle: Bundesteilhabebericht 2016).
Weitere Informationen zum Nationalen Aktionsplan Gesundheitskompetenz: www.nap-gesundheitskompetenz.de
Am 28. Februar ist Tag der Seltenen Erkrankungen
Zum Tag der Seltenen Erkrankungen – Rare Disease Day 2018 sind Menschen zum 11. Mal weltweit aufgerufen, ihr Zeichen für alle betroffenen Menschen zu setzen:
Setz dein Zeichen für die Seltenen
#ShowYourRare lautet das offizielle Motto, das die europäische Gemeinschaft unter Federführung von EURORDIS in diesem Jahr ausruft. Menschen weltweit sind aufgerufen, sich im Rahmen einer Socia-Media-Kampagne und "in Echt" zu beteiligen, Farbe zu bekennen, zu zeigen, dass sie gemeinsam mit den 300 Millionen betroffenen Menschen weltweit kämpfen.
Weitere Informationen: www.rarediseaseday.org
Quelle: EURORDIS
NAKOS und Netzwerk "Selbsthilfefreundlichkeit und Patientenorientierung im Gesundheitswesen" präsentieren sich mit Infoständen im CityCube Berlin
Vom 21. bis 24. Februar findet im CityCube Berlin unter dem Motto "Perspektiven verändern Krebs – Krebs verändert Perspektiven. Diagnose, Therapie, (Über-)Leben" der 33. Deutsche Krebskongress statt. In mehr als 400 interdisziplinär besetzten wissenschaftlichen Sitzungen werden relevante Fragen der Krebsdiagnostik und Therapie diskutiert.
8. Krebsaktionstag "Gemeinsam gegen Krebs"
Der Krebsaktionstag findet traditionell am letzten Kongresstag des Deutschen Krebskongresses statt – dieses Mal am Samstag, dem 24. Februar 2018, von 9 bis 17 Uhr. Dieser Informationstag für Betroffene, Angehörige und Interessierte wird von der Stiftung Deutsche Krebshilfe, der Deutschen Krebsgesellschaft und der Berliner Krebsgesellschaft organisiert. In Vorträgen erklären Expert/innen bewährte und neue wissenschaftliche Ansätze aus Diagnose und Therapie verschiedener Krebserkrankungen in allgemein verständlicher Form. Teilnehmende können ihre Fragen persönlich an die Ärzt/innen vor Ort richten und Kontakte zu Selbsthilfegruppen aufnehmen. Der Eintritt zum Krebsaktionstag ist frei.
Die NAKOS und das Netzwerk "Selbsthilfefreundlichkeit und Patientenorientierung im Gesundheitswesen" präsentieren sich und ihre Arbeit mit Infoständen. Interessierte können dort mehr über die gemeinschaftliche Selbsthilfe in Deutschland und die Arbeit der NAKOS erfahren, in Fachpublikationen stöbern oder bei kleinen Aktionen mitmachen. Das Netzwerk informiert umfassend zum Netzwerkkonzept, ebenso werden individuelle Beratungsgespräche angeboten.
Herzlich willkommen im CityCube, Halle A, Infostände A37 und A03!
Weitere Informationen zum Deutschen Krebskongres: www.dkk2018.de
Weitere Informationen zum Krebsaktionstag: www.krebsaktionstag.de
Krebs-Selbsthilfe wirbt für ehrenamtliches Engagement | Weltkrebstag 2018
Mit der Diagnose Krebs dreht sich die Welt von einem Moment auf den anderen verkehrt herum. Und doch sind zahlreiche, mitunter existentielle Entscheidungen zu treffen: "Was ist die bestmögliche Behandlung für mich? Wer hilft mir durch den Informationsdschungel? Wer kümmert sich um die Kinder während OP, Chemo und Reha? Was wird aus meiner Firma, wenn ich sechs Monate ausfalle? Werde ich in meinen alten Job zurückkehren können?"
"Während die Krebs-Medizin zunehmend hochentwickelt ist, bleibt der eigentliche Mensch dahinter unversorgt", beschreibt Ralf Rambach, Vorsitzender des Hauses der Krebs-Selbsthilfe – Bundesverband e.V., die Situation. "Wir brauchen dringend einen funktionierenden Onko-Lotsen im Gesundheitssystem, der den Betroffenen in der ihnen fremden Welt zur Seite steht", lautet seine Forderung. Die Krebs-Selbsthilfe schließt hier eine Lücke, indem sie an Krebs erkrankte Menschen auffängt, informiert und begleitet. Doch sie gerät mit dieser Aufgabe zunehmend an ihre Grenzen, denn gleichzeitig finden immer weniger Menschen die Zeit und Kraft, sich ehrenamtlich zu engagieren. "Wir suchen dringend nach Helfern", sagt Ralf Rambach. Anlässlich des Weltkrebstags sendet er daher die Botschaft aus: „Werden Sie Unterstützer, Organisator, Mutmacher, Ideengeber, Vordenker, Kritiker, Verhandler für die Krebs-Selbsthilfe, deutschlandweit, im Team oder allein, achtsam und willens!"
Das Haus der Krebs-Selbsthilfe – Bundesverband e.V. (HKSH-BV) wurde 2015 gegründet und vereint zehn bundesweit organisierte Krebs-Selbsthilfeverbände mit etwa 1.500 Selbsthilfegruppen. Sie decken die Krebserkrankungen von 78 Prozent der ca. vier Millionen Betroffenen in Deutschland ab.
Weitere Informationen zur "Stellenausschreibung Ehrenamt": www.hausderkrebsselbsthilfe.de
Quelle: Pressemitteilung des Hauses der Krebs-Selbsthilfe – Bundesverband e.V.
"Aus dem Gleichgewicht? Selbsthilfegruppen helfen bei seelischen Problemen und Erkrankungen"
Gemeinschaftliche Selbsthilfe kann für Menschen mit seelischen Problemen oder Erkrankungen eine wichtige Hilfeform sein. Mit dem neuen Faltblatt informiert die NAKOS Betroffene und Interessierte über das Angebot der Selbsthilfe.
Zum Download und zur Bestellung des Faltblattes: Warenkorb
"Behinderung und Teilhabe. Alle Leistungen und Rechte."
Ende 2016 hat der Bundestag das Bundesteilhabegesetz verabschiedet. Es soll mehr Unterstützungsmöglichkeiten und mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen schaffen. Die wesentlichen Änderungen des Behindertenrechts traten zu Beginn des Jahres 2018 in Kraft.
Der Ratgeber der Verbraucherzentrale Bundesverband leistet Orientierungshilfe und liefert behinderten Menschen die Informationen, die sie brauchen, um ihre Rechte gegenüber Behörden und am Arbeitsplatz wahrzunehmen.
Zur Bestellung des Ratgebers: www.ratgeber-verbraucherzentrale.de
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband
Tourismus für Alle Deutschland e.V. (NatKo) bittet um Unterstützung
Ein barrierefreier Zugang zur Gesundheitsversorgung ist nicht nur am Wohnort, sondern auch auf Reisen wichtig. Tourismus für Alle Deutschland e.V. (NatKo) führt aktuell das Projekt "Informationssysteme als krankheitsübergreifende Hilfestellung bei wohnortnahen und -fernen Terminen der individuellen Gesundheitsversorgung" durch, das eine Hilfestellung zum einfacheren Auffinden von barrierefreien, ambulanten Gesundheitseinrichtungen geben soll. Die Projektergebnisse richten sich dabei neben Betroffenen (Menschen mit Behinderung, chronisch kranken Menschen, Älteren und ihren Angehörigen) ebenso an Verbände und Institutionen der gesundheitsbezogenen und Behindertenselbsthilfe sowie Betreiber von Informationsplattformen.
Im Rahmen des Projektes bitte die NatKo Menschen mit Behinderung, chronisch kranke Menschen, ältere Menschen und ihre Angehörigen um Unterstützung und fünf bis zehn Minuten Zeit, um einen Fragebogen zur Auffindbarkeit von barrierefreien Gesundheitseinrichtungen auszufüllen. Der Fragebogen soll bis zum 25.02.2018 an die NatKo zurückgeschickt werden. Alle Angaben werden ausschließlich für das Projekt und vollkommen anonym verwendet.
Die NatKo ist die zentrale Anlaufstelle für die Belange des barrierefreien Tourismus für Alle in Deutschland und versteht sich als Schnittstelle zwischen der Behindertenselbsthilfe, der Politik und der deutschen Tourismuswirtschaft.
Quelle: Tourismus für Alle e.V. (NatKo)
Fachgespräch mit EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis
Im Rahmen eines Fachgesprächs diskutierte Staatssekretär Lutz Stroppe (Bundesgesundheitsministerium) gemeinsam mit EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis sowie den vier deutschen Koordinator/innen der Europäischen Referenznetzwerke für seltene Erkrankungen, wie das medizinische Fachwissen über seltene Erkrankungen grenzüberschreitend in der Europäischen Union (EU) geteilt und die Versorgung von betroffenen Patient/innen weiter verbessert werden kann. An dem Gespräch nahmen auch Vertreter/innen der Charité und der Deutschen Krankenhausgesellschaft teil.
Die "Europäischen Referenznetzwerke" (ERN) haben am 1. März 2017 ihre Arbeit aufgenommen mit dem Ziel, Fachzentren und Gesundheitsdienstleister in den EU-Mitgliedstaaten zu vernetzen, die Erfahrungen und Kenntnisse auf dem Gebiet der seltenen Erkrankungen haben. Die Bündelung von Fachwissen der medizinischen Spezialisten soll so vielen Patient/innen zugutekommen, die an einer seltenen oder hochkomplexen Erkrankung leiden und eine hochspezialisierte Gesundheitsversorgung benötigen.
Deutschland ist mit insgesamt 122 Krankenhausabteilungen und Instituten von 42 Trägern an allen 24 Europäischen Referenznetzwerken beteiligt. Zudem werden vier Netzwerke von ERN-Koordinator/innen aus deutschen Kliniken geleitet. Es handelt sich um die Europäischen Referenznetzwerke für seltene neurologische Erkrankungen, seltene Nierenerkrankungen, seltene erbliche Stoffwechselerkrankungen und seltene Lungenerkrankungen.
In der EU gilt eine Erkrankung als selten, wenn nicht mehr als 5 von 10.000 Menschen in der EU von ihr betroffen sind. Allein in Deutschland leben Schätzungen zufolge etwa vier Millionen Menschen mit einer der weltweit bis zu 8.000 unterschiedlichen Seltenen Erkrankungen, in der gesamten EU geht man von 30 Millionen Menschen aus.
Die NAKOS unterstützt die Kontaktsuche von Menschen mit seltenen Erkrankungen und Problemen. Die Internet-Datenbank BLAUE ADRESSEN bietet sowohl Betroffenen als auch ihren Angehörigen die Möglichkeit, Kontakte zu Gleichbetroffenen im gesamten Bundesgebiet zu finden. Ebenso können Interessierte zu ihren seltenen medizinischen, psychischen oder sozialen Problemen auf der Internetseite der NAKOS nach Informationen und Kontakten recherchieren. Zusätzlich können sie ihr Anliegen in der Datenbank eintragen lassen, um Gleichbetroffene zu finden.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), NAKOS
Ratgeber für Patientenrechte aktualisiert
Der Ratgeber bietet eine verständliche Darstellung und Erläuterung der Rechte der Patientinnen und Patienten. Mit dem 2013 in Kraft getretenen Patientenrechtegesetz wurden wichtige Patientenrechte ausdrücklich im Gesetz festgeschrieben. Auf dieses Gesetz können Sie sich berufen, wenn Sie Ihre Rechte gegenüber den Behandelnden, also Ärzt/innen oder Zahnärzt/innen, aber auch gegenüber Physiotherapeut/innen, Hebamme oder Heilpraktiker/innen, einfordern möchten.
Der Ratgeber für Patientenrechte wurde im Januar 2018 aktualisiert.
Zum Download und zur Bestellung: Ratgeber für Patientenrechte
Quelle: Bundesgesundheitsministerium (BMG)
Aktualisierte Liste der Ansprechpartner/innen für Antragstellung in den Bundesländern veröffentlicht
Die Krankenkassen unterstützen und fördern seit vielen Jahren die Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe durch immaterielle, infrastrukturelle und finanzielle Hilfen, weil diese in vielfältiger und wirksamer Weise die professionellen Angebote der Gesundheitsversorgung ergänzen kann. Dabei ist das besondere Merkmal der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe ihre Betroffenenkompetenz.
Seit dem 1.1.2008 sind die Krankenkassen nach § 20h SGB V zur Förderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe verpflichtet. Eine Förderung von Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen erfolgt dann, wenn sie sich die Prävention oder Rehabilitation von Versicherten bei bestimmten Erkrankungen zum Ziel gesetzt haben. Für die Förderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe (Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen) stellen die Krankenkassen und ihre Verbände im Jahr 2018 ingesamt 1,10 Euro pro Versicherten zur Verfügung. Bei rund 71 Millionen gesetzlich Versicherten entspricht dies einem Fördervolumen von rund 79,5 Millionen Euro.
Für das Jahr 2018 hat der GKV-Spitzenverband eine aktualisierte Übersicht zu Kontaktadressen für Anträge auf pauschale Förderung aus der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung auf Landesebene veröffentlicht. Zu finden ist dort auch eine Übersicht für Anträge auf Projektförderung aus der krankenkassenindividuellen Selbsthilfeförderung auf Bundesebene.
Weitere Informationen:
Kontaktadressen für die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung auf Bundes- und Landesebene für das Jahr 2018
Quelle: NAKOS
Gemeinnützige Hertie-Stiftung verleiht den Preis zum 27. Mal | Bis 15. März 2018 bewerben!
Gegenseitige Hilfe und Unterstützung erleichtern Betroffenen und Angehörigen den Umgang mit chronischen Erkrankungen. Um dieses Engagement zu unterstützen, schreibt die Gemeinnützige Hertie-Stiftung erneut den Hertie-Preis für Engagement und Selbsthilfe aus. Gesucht sind Menschen, die sich im Bereich der Multiplen Sklerose oder einer neurodegenerativen Erkrankung (Morbus Alzheimer, Morbus Parkinson etc.) ehrenamtlich engagieren – ganz unabhängig davon, ob sie selbst erkrankt sind oder nicht!
Setzen Sie sich intensiv für andere ein – und das auf eine besondere, ungewöhnliche Art, vielleicht kreativ oder sportlich? Oder kennen Sie jemanden, von dem Sie meinen, dass er die Auszeichnung verdient hat? Dann melden Sie sich bitte! Bewerbungen sind bis zum 15. März 2018 möglich.
Mit dem Engagement-Preis würdigt die Stiftung Aktionen von Einzelpersonen oder Selbsthilfegruppen zugunsten neurodegenerativ oder MS-Erkrankter. Die Aktivitäten sollen möglichst kreativ, ungewöhnlich oder durch einen besonderen Zusammenschluss von unterschiedlichen Menschen geprägt sein. Der Hertie-Preis für Engagement und Selbsthilfe ist mit 25.000 Euro dotiert und wird in der Regel auf mehrere Preisträger verteilt.
Weitere Informationen: www.ghst.de
Patientenbeauftragte bestätigt große Unterschiede in der Erreichbarkeit
Immer wieder erreichen die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Ingrid Fischbach, Beschwerden, dass die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) zur Facharztterminvermittlung nicht erreichbar seien. Aus diesem Grund hat die Patientenbeauftragte im Dezember 2017 mit ihren Mitarbeiter/innen in einer Stichprobe alle Terminservicestellen zu jeweils drei unterschiedlichen Zeitpunkten angerufen und die Ergebnisse festgehalten: Sieben Terminservicestellen waren demnach bei zwei von drei der Testanrufe während der Öffnungszeiten nicht erreichbar. Es kam entweder sofort eine Bandansage, dass alle Leitungen besetzt seien (KV Westfalen-Lippe) oder die Verbindung wurde sogar in der Warteschleife beendet, bevor ein Kontakt entstand (KV Berlin, KV Sachsen-Anhalt, KV Thüringen, KV Nordrhein, KV Hessen, KV Bremen). Alle anderen Terminservicestellen waren gut erreichbar und auch die Mitarbeiter/innen wurden dann als stets freundlich und hilfreich wahrgenommen.
"Das Ergebnis zeigt große Unterschiede bei der Erreichbarkeit der Terminservicestellen, auch wenn die Stichprobe natürlich nicht repräsentativ ist. Bei einigen Terminservicestellen war das Angebot hilfreich, bei zu vielen kann jedoch nicht von einem Service in der Terminvermittlung gesprochen werden. Hier habe ich die jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen aufgefordert, ihr Konzept sofort zu überarbeiten, so dass die Patienten tatsächlich einen Nutzen davon haben. Der Wille des Gesetzgebers auf eine zeitnahe Psychotherapeuten- oder Facharzttermin-Vermittlung muss umgehend überall umgesetzt werden", so die Patientenbeauftragte Ingrid Fischbach.
Weitere Informationen: Pressemitteilung der Patientenbeauftragten
Quelle: BMG-Newesletterservices
Regionale Kontaktbüros Pflegeselbsthilfe nehmen ihre Arbeit auf
Die Selbsthilfe pflegebedürftiger Menschen und pflegender Angehöriger zu aktivieren und zu stärken, gehört in einer älter werdenden Gesellschaft zu einer großen Herausforderung der Selbsthilfeunterstützung. Hier setzt bereits seit April 2017 das "KompetenzNetz Angehörigenunterstützung und Pflegeberatung NRW (KoNAP)" an. Mit dem Ziel, die Situation Pflegebedürftiger und pflegender Angehöriger in Nordrhein-Westfalen zu erleichtern, ging das vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW sowie den Landesverbänden der Pflegekassen/PKV in NRW geförderte Projekt mit der Landeskoordinierungsstelle NRW an den Start. Dieses Angebot wird mittlerweile durch sogenannte regionale Kontaktbüros Pflegeselbsthilfe (KoPS) ergänzt. Koordiniert und unterstützt werden diese neuen Pflegeselbsthilfestrukturen NRW-weit durch die Landeskoordinierungsstelle, eine Einrichtung, die von der Verbraucherzentrale NRW in Kooperation mit der gemeinnützigen Gesellschaft für soziale Projekte mbH (GSP) und der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen Nordrhein-Westfalen e.V. (LAG Selbsthilfe) getragen wird. Die Kontaktbüros bieten die Möglichkeit, noch mehr Betroffene und Angehörige als bisher zu erreichen. Zusätzlich wird ab Anfang 2018 ein Online-Portal die Suche nach Pflegeberatungs- und Pflegeselbsthilfeangeboten vereinfachen. Unter der landesweiten Telefonnummer 0800 40 400 44 können Ratsuchende in die für sie passenden Angebote rund um das Thema "Pflege" gelotst werden.
Weitere Informationen zu den Kontaktbüros Pflegeselbsthilfe:
Landeskoordinierungsstelle NRW – Kompetenznetz Angehörigenunterstützung und Pflegeberatung,
Lioba Heuel, Tel.: 0211 3809-480 und Thierry Mahafary, Tel.: 0211 3809-422 oder E-Mail
Quelle: Landeskoordinierungsstelle Nordrhein-Westfalen – KompetenzNetz Angehörigenunterstützung und Pflegeberatung NRW (KoNAP)
Start eines Netzwerkes mit rund 300 Beratungsstellen
Seit dem 1. Januar 2018 hat die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) einen neuen und eigenständigen Internetauftritt. Auf dem barrierefreien Webportal werden fortlaufend Informationen zu den geförderten regionalen Beratungsangeboten veröffentlicht, die über die Postleitzahl oder das Bundesland zu finden sind.
Zu allen Fragen der Teilhabe kann man sich kostenlos und bundesweit bei einer der rund 300 Beratungsstellen EUTB beraten lassen. Die Beratung in den EUTB soll durch Betroffene für Betroffene erfolgen. Diese Art der Beratung wird als Peer Counseling bezeichnet. Peers nennt man Personen aus einer Gruppe mit gleichen oder ähnlichen Erfahrungen. In den EUTB arbeiten viele Peer-Beraterinnen und Peer-Berater, die selbst mit einer Behinderung leben.
Die Fachstelle Teilhabeberatung unterstützt die regionalen Beratungsangebote der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) fachlich und organisatorisch. Sie ist angesiedelt bei der gsub mbH, der Selbstbestimmt Leben UG (haftungsbeschränkt) und der Humboldt-Universität zu Berlin, Abteilung Deaf Studies und Gebärdensprachdolmetschen am Institut für Rehabilitationswissenschaften.
Die Grundlage der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung wurde mit dem Bundesteilhabegesetz geschaffen. Die EUTB wird auf Grundlage des § 32 Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert.
Weitere Informationen: www.teilhabeberatung.de
Qualitätsmängel im Krankenhaus: Patientenorganisationen dürfen keine Qualitätskontrollen beauftragen
Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss kritisiert die Ablehnung des Antrags auf Erteilung von Prüfaufträgen
Qualitätsmängel in Krankenhäusern sollen laut Gesetzgeber künftig entschiedener verfolgt werden. Dazu wurde der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) verpflichtet, in einer Richtlinie u.a. zu regeln, wer den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) mit einer Prüfung der Qualität beauftragen kann. In seiner Sitzung hat der G-BA den Antrag der anerkannten Patientenorganisationen, dass auch sie Prüfaufträge stellen dürfen, abgelehnt.
"Dieser Antrag war berechtigt, denn Patientinnen und Patienten sind diejenigen im Gesundheitssystem, die ein wirklich existenzielles Interesse an der Einhaltung von Qualitätsanforderungen haben. Und sie sind auch diejenigen, die Qualitätsmängel hautnah erfahren und darüber berichten können. Innerhalb der Patientenorganisationen werden diese Erfahrungen ausgetauscht und aufbereitet", so Prof. Dr. Ingo Heberlein vom Sozialverband Deutschland e.V. Die heutige Entscheidung des G-BA ist aus Sicht der Patientenvertretung bedauerlich, denn Patientenorganisationen seien der ideale Auftraggeber zur Überprüfung von Krankenhäusern, um die Durchsetzung von Qualitätsanforderungen zu erreichen.
Die Pressemitteilung der Patientenvertretung im G-BA im Wortlaut
Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss zeigt sich enttäuscht über die Entscheidung
Nach Beratung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entschieden, dass dem neuen Wirkstoff Cerliponase alfa nur ein "nicht quantifizierbarer" Zusatznutzen attestiert wurde. Die Patientenvertretung hatte hier im Vorfeld für einen beträchtlichen Zusatznutzen votiert.
"Wir sind sehr enttäuscht über den Beschluss und können die Entscheidung nicht nachvollziehen. Das Arzneimittel zeigt beeindruckend positive Effekte bei den Kindern mit NCL2", so Iris Dyck von der NCL-Gruppe Deutschland e.V., deren Tochter an der Krankheit gestorben ist. "Wieso die guten Registerdaten so stark methodisch kritisiert werden, erschließt sich uns nicht. Die Datengrundlagen für diese sehr seltene Erkrankung mit nur ca. 30 Betroffenen in Deutschland sind doch außergewöhnlich gut. Bessere Vergleichsdaten haben wir nicht." Die Daten der einarmigen Zulassungsstudie wurden mit den Daten einer historischen Kontrollgruppe verglichen. Diese Daten wurden im Rahmen des DEM-CHILD-Patientenregisters erhoben, einer fortlaufenden, multizentrischen und multinationalen, klinischen und europaweiten Datenbank mit Sitz in Hamburg, in der gezielt natürliche Verlaufsdaten für die einzelnen NCL-Formen erfasst werden.
NCL2 ist eine Form der Kinderdemenz NCL, dem Oberbegriff für mehrere genetische Krankheiten, den Neuronalen Ceroid Lipofuszinosen. Allen gemeinsam ist, dass die Gehirnzellen der Kinder absterben und die betroffen Kinder innerhalb weniger Jahre alle motorischen Fähigkeiten verlieren, dement werden, erblinden, nicht mehr sprechen und essen können und früh sterben.
Die Pressemitteilung der Patientenvertretung im G-BA im Wortlaut
Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss will durch neues Qualitätssicherungsverfahren Leben retten
Bei 136.500 Menschen in Deutschland wurde 2015 eine schwere Sepsis oder ein septischer Schock diagnostiziert. Mehr als 41 Prozent starben noch im Krankenhaus, viele andere erlitten dauerhafte Schäden. Das liegt auch daran, dass die Sepsis nicht immer frühzeitig erkannt und behandelt wird. Um hier Verbesserungen zu bewirken hat die Patientenvertretung im Plenum des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) den Antrag auf Entwicklung einer wirksamen Qualitätssicherungsmaßnahme gestellt. Zwischen 15.000 und 20.000 Todesfälle könnten so pro Jahr vermieden werden.
Unter Sepsis versteht man eine Infektion mit Bakterien, Viren, Pilzen oder Parasiten, die vom Körper nicht beherrscht werden kann und auf die Blutbahn übergreift. In der Folge kommt es zu Gewebeschäden, Organausfällen und schließlich zum Tod. Kritisch für den weiteren Verlauf und das Überleben der Betroffenen ist, dass schnellstens nach der Verdachtsdiagnose die leitliniengerechte Behandlung einsetzt.
In Deutschland hat bereits das vom Bundesforschungsministerium geförderte MEDUSA-Projekt vergeblich versucht, Verbesserungen bei der Versorgung von Sepsis-Verdachtsfällen in den beteiligten 40 Krankenhäusern zu bewirken. Um die Krankenhausleitungen zu motivieren, notwendige organisatorische Veränderungen vorzunehmen und die Kenntnis der Sofortmaßnahmen bei den behandelnden Ärzt/innen zu erhöhen, erachtet deshalb die Patientenvertretung die Etablierung eines Pakets aus Qualitätssicherungs- und -förderungsmaßnahmen über den G-BA als dringend notwendig. Der Antrag wurde mit fachlicher Unterstützung insbesondere der Sepsis-Stiftung erarbeitet. "Die Patientenvertretung stellt diesen Antrag im öffentlichen Plenum, um den G-BA aufzufordern, rasch tätig zu werden. Jedes Jahr können Tausende gerettet und hohe Folgekosten für die gesetzliche Krankenversicherung vermieden werden", sagt Dr. Frank Brunsmann, Sprecher der Patientenvertretung im Unterausschuss Qualitätssicherung.
Die Pressemitteilung der Patientenvertretung im G-BA im Wortlaut
Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley eröffnet den zweiten Deutschen EngagementTag in Berlin und übergibt den Deutschen Engagementpreis 2017
Das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) und das Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) luden gemeinsam zum zweiten Deutschen EngagementTag ein, der am 5. und 6. Dezember unter dem Motto "Engagement.Vielfalt.Demokratie" stattfand. Am 5. Dezember, dem Internationalen Tag des Ehrenamtes, wurde am Abend der "Deutsche Engagementpreis 2017" verliehen.
"Eine engagierte und selbstständige Zivilgesellschaft ist eine wichtige Säule für unsere Demokratie. Wir brauchen das Engagement in unserem Land in seiner gesamten Vielfalt. Darum verdient Engagement nachhaltige Strukturen, eine gesicherte Finanzierung und große Anerkennung, dafür setze ich mich weiterhin ein", sagte Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley in ihrer Eröffnungsrede zum Deutschen EngagementTag. Der Vorsitzende des Sprecher/innenrats des BBE, Dr. Thomas Röbke, betonte: "Engagement gestaltet unsere Gesellschaft. Engagementpolitik ist Gesellschaftspolitik, das ist unsere Überzeugung im BBE. Das heißt für uns: Engagementpolitik muss bei den großen Themen, die jetzt anstehen wie demografischer Wandel, soziale Gerechtigkeit, Klima, Städtebau usw. als unverzichtbares Element immer mitgedacht werden. Wir freuen uns, die Vielfalt des Engagements aber auch der Akteure im Rahmen des EngagementTags sichtbar zu machen. Eine lebendige Zivilgesellschaft braucht eine sektoren- und ressortübergreifende Zusammenarbeit aller Akteure."
Die Bundesfamilienministerin kündigte den Start einer Wertschätzungskampagne mit einem Kinospot an. Unter dem Titel "Du bist unersetzlich! Danke sagen für ehrenamtliches Engagement!" möchte das BMFSFJ gegenüber den mehr als 30 Millionen Engagierten in Deutschland ein besonderes Zeichen der Wertschätzung setzen. Der Spot läuft ab Donnerstag bundesweit in vielen Kinos und ist bei Youtube abrufbar.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Startschuss für Fachstelle Teilhabeberatung
Mit einer Eröffnungsfeier startete am 1. Dezember die Arbeit der Fachstelle Teilhabeberatung (FTB). An diesem Tag gab es Gelegenheit, die Arbeit der Fachstelle kennenzulernen, ebenso wurde der Austausch zur Vernetzung der regionalen Beratungsangebote ermöglicht. Ab dem 1. Januar 2018 unterstützen bundesweit über 300 Beratungsstellen rund um die Themen "Rehabilitation und Teilhabe". Die unabhängigen Beratungsstellen sollen eine Lotsenfunktion einnehmen und bereits aufgesucht werden können, bevor Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe beantragt werden.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales fördert auf der Grundlage des neuen § 32 SGB IX die Errichtung einer "Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung" (EUTB). Diese stärkt als Teil des neuen Bundesteilhabegesetzes (BTHG) die Eigenverantwortung und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen durch unabhängige Beratungsangebote. Um die Beratungsangebote zu vernetzen, Standards zu setzen und Schulungen durchzuführen, wurde die Fachstelle Teilhabeberatung (FTB) eingerichtet.
Weitere Informationen: www.teilhabeberatung.de
Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Die Ausgaben der Krankenkassen für Primärprävention und betriebliche Gesundheitsförderung sind stark gestiegen
Die gesetzlichen Krankenkassen verzeichnen für das vergangene Jahr das stärkste Wachstum seit 16 Jahren bei Gesundheitsförderung und Prävention. Laut Präventionsbericht 2017 gaben sie im Jahr 2016 fast 500 Millionen Euro insgesamt für die Bereiche "Gesundheitsförderung in Lebenswelten", "Betriebliche Gesundheitsförderung" sowie für individuelle Präventionskurse aus. Erreicht wurden damit rund 6,4 Millionen gesetzlich Versicherte, pro Versichertem gaben die Krankenkassen 6,64 Euro aus. Sie haben damit den gesetzlich vorgesehenen Gesamtbetrag von sieben Euro pro Versichertem im ersten Geltungsjahr fast erreicht. Nicht ausgegebene Gelder sollen im kommenden Jahr in Präventions- und Gesundheitsförderungsmaßnahmen fließen.
Rund 116 Millionen Euro haben die Krankenkassen für den Bereich "Gesundheitsförderung in Lebenswelten" ausgegeben und damit 3,3 Millionen Menschen erreicht. Die Ausgaben im Bereich "Betriebliche Gesundheitsförderung" sind auf rund 147 Millionen Euro gestiegen. Mit diesen Mitteln wurden rund 1,4 Millionen Versicherte in über 13.000 Betrieben erreicht. Die Teilnahmezahlen bei Kursangeboten, die sich an einzelne Versicherte wenden und mit Bewegungsförderung, Stressbewältigung, Ernährung und Raucherentwöhnung befassen, blieben 2016 mit rund 1,7 Millionen auf Vorjahresniveau. Für diese individuellen Präventionsangebote gaben die Krankenkassen 211 Millionen Euro und damit vier Prozent mehr als im Vorjahr aus.
Weitere Informationen: Präventionsbericht 2017, Pressemitteilung GKV-Spitzenverband
NAKOS-Seminar für Mitglieder bundesweiter Selbsthilfeorganisationen
Am 23. und 24. November trafen sich auf Einladung der NAKOS Mitglieder bundesweiter Selbsthilfeorganisationen zu einem Seminar über Grundlagen und Verfahren der Selbsthilfeförderung nach 20h SGB V in Frankfurt am Main. Neben Informationen durch den Veranstalter wurden Fragen der Teilnehmenden ausführlich beantwortet. Auch wenn es den Krankenkassen gelungen ist, ein verlässliches System für das Förderverfahren zu etablieren, ist das Fördergeschäft aufgrund der beiden Förderstränge und der unterschiedlichen Handhabung in den verschiedenen Bundesländern für viele, insbesondere neu mit den Aufgaben der Antragstellung betraute Selbsthilfeaktive, schwer zu durchschauen.
Entsprechend positiv waren die Rückmeldungen: "Es war absolut hilfreich durch das Verfahren geleitet und Hintergründe für Regelungen zu erfahren. Das hilft ungemein beim Verständnis und erleichtert die Antragstellung", so eine Teilnehmerin. Gegenstand des Seminars waren auch weitere Themen wie zum Beispiel Fragen zum Vereinsrecht ebenso wie zur Mitglieder- und Nachwuchsgewinnung.
Die Veranstaltung wurde fachlich geleitet von Jutta Hundertmark-Mayser, stellvertretende Geschäftsführerin der NAKOS, sowie Bärbel Handlos, Geschäftsführerin Gesundheitstreffpunkt Mannheim und Selbsthilfebüro Heidelberg. Beide verfügen über vertiefte Expertise in Bezug auf die Förderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe durch die Krankenkassen und sind seit Jahren Interessenvertreterinnen der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V (DAG SHG).
Kontakt und weitere Informationen:
jutta.hundertmark@nakos.de
Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss begrüßt die Aufhebung der sogenannten "Sonderregion Ruhrgebiet", sieht aber weiteren Änderungsbedarf
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 17.11.2017 beschlossen, dass im hausärztlichen Versorgungsbereich die bundesweit geltenden Verhältniszahlen ab 2018 auch für das Ruhrgebiet eingeführt werden. Die Patientenvertretung im G-BA begrüßt die Aufhebung der sogenannten "Sonderregion Ruhrgebiet" für die Bereiche der hausärztlichen und spezialisierten fachärztlichen Versorgung.
Gleichzeitig kritisieren die Patientenvertreter jedoch, dass im Bereich der allgemein versorgenden Fachärzte (u.a. Orthopäd/innen, Augenärzt/innen, Frauenärzt/innen, Hautärzt/innen, Psychotherapeut/innen) das Ruhrgebiet zwar zukünftig nicht mehr als "Sonderregion" bezeichnet werde, aber die Verhältniszahlen nur bei der psychotherapeutischen Versorgung angepasst wurden. So würde für viele Arztgruppen im Ruhrgebiet weiter von einem geringeren Arztbedarf als in anderen städtischen Regionen ausgegangen. Ursula Faubel, Sprecherin der Patientenvertretung im Unterausschuss Bedarfsplanung, stellt fest: "Der G-BA hat bei diesen wichtigen Arztgruppen nur den Namen der Planungsregion geändert in „polyzentrischer Verflechtungsraum“. Das klingt zwar besser als „Sonderregion Ruhrgebiet“, führt aber nicht zu der notwendigen Verbesserung der Versorgung in diesem Bereich. Der G-BA betreibt in diesem Punkt pure Augenwischerei." Mit dem jetzt getroffenen Beschluss schreibe der G-BA die Schlechterstellung des Ruhrgebiets in der allgemeinen fachärztlichen Versorgung fort.
Sammlung von Informationen über die Ausführungsgesetze und Rahmenverträge in den Bundesländern geplant
Der Paritätische Gesamtverband hat auf seiner Internetseite eine eigenen Schwerpunkt zum Bundesteilhabegesetz (BTHG) eingerichtet. Dort sollen die Umsetzung des Gesetzes begleitet, über aktuelle Entwicklungen und Änderungen informiert sowie Beispiele aus der Praxis aufgezeigt werden. Zudem werden mit Hilfe der Paritätischen Landesverbände Informationen über die Ausführungsgesetze und Rahmenverträge in den Bundesländern zur Verfügung gestellt.
Das BTHG war Ende 2016 nach monatelangem Ringen, vielen Diskussionen und einigen Nachbesserungen verabschiedet worden. Es tritt bis 2023 stufenweise in Kraft. Ziel ist es, Menschen mit Behinderung mehr Selbstbestimmung zu ermöglichen. Unter anderem soll demnach zukünftig der jeweilige Unterstützungsbedarf individuell nach einem bundesweit einheitlichen Verfahren ermittelt werden. Die Mittel für die nötige Unterstützung sollen den Empfängern selbst zur Verfügung gestellt werden, damit sie entscheiden können, wen sie mit der Unterstützung beauftragen. Vorgesehen ist auch eine unabhängige Teilhabeberatung für Menschen mit Behinderungen.
Internet: www.der-paritaetische.de/schwerpunkte/bundesteilhabegesetz
Quelle: Der Paritätische Gesamtverband, Mitteilung vom 21.11.2017
Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss begrüßt Beschluss zur Anhebung der Festzuschüsse für Zahnersatz
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, die Festzuschüsse, die die Krankenkassen für Zahnersatz leisten, auf annähernd 50 Prozent anzuheben. Somit decken die Festzuschüsse wieder den gesetzlich vorgesehenen Anteil der Kosten für Regelleistungen ab. "Jahrelang haben die Patientinnen und Patienten die Abweichungen von den realen Kosten alleine getragen", so Gregor Bornes, Sprecher der Patientenvertretung im Unterausschuss Zahnärztliche Beahndlung und der Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen. "Dieser Erfolg wurde aber mit einem Zugeständnis erkauft, das uns womöglich noch Probleme bereitet: dem Abschlag in Höhe von 2,5 Prozent für vermutete Unwirtschaftlichkeit der Zahntechniker." Dieser Abschlag würde von den Patientinnen und Patienten gezahlt, die somit das Risiko alleine tragen würden. Die Patientenvertretung im G-BA fordert daher die Politik zu grundsätzlichen Änderungen auf.
Der Festzuschuss beträgt laut Gesetz 50 Prozent der durchschnittlichen Kosten der Regelleistung, nicht der individuellen Zahnersatzrechnung. Er setzt sich aus den Preisen für die einzelnen Leistungen und den Häufigkeiten dieser zusammen. Vor allem die Häufigkeiten waren zuletzt 2004 angepasst worden und entsprachen nicht mehr der Realität. Daher hatte die Patientenvertretung die Aktualisierung bereits 2008 angestoßen.
Die Pressemitteilung der Patientenvertretung im G-BA im Wortlaut
Gemeinsames Rundschreiben und Antragsformulare sind jetzt abrufbar
Die GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene hat das aktuelle Gemeinsame Rundschreiben 2018 versandt, mit dem die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände die Bundesorganisationen der Selbsthilfe über die Beantragung von Fördermitteln für das Jahr 2018 informieren. Auch das Formular für die Beantragung von Fördermitteln bei der "GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene" steht nun zur Verfügung. Das Formular für die Beantragung einer krankenkassenindividuellen Förderung (Projektförderung) soll ab 21. November 2017 bereitgestellt werden.
Das Gemeinsame Rundschreiben sowie die Antragsformulare können beim Federführer VdeK auch online abgerufen werden:
www.vdek.com/vertragspartner/Selbsthilfe/foerderung_bund.html
Weitere Informationen zur Förderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe durch die Krankenkassen finden Sie hier
Fragen zur Förderung durch die Krankenkassen oder zur Antragstellung richten Sie gerne auch an selbsthilfe@nakos.de
Kieler Erklärung der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen von Bund und Ländern
Im Nachgang zu ihrem diesjährigen Treffen in Kiel veröffentlichten die Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen von Bund und Ländern neun Forderungen an die zukünftige Bundesregierung zu diesen Themen: Nachbesserungen beim Bundesteilhabegesetz, die Inklusive Lösung in einer SGB VIII-Reform, mehr Barrierefreiheit, Verbesserungen bei der Teilhabe an Bildung und Arbeit, beim Wohnen, bei der Mobilität und im Gesundheitswesen.
Auch die Fachverbände für Menschen mit Behinderung (Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V., Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V., Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V., Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V. und Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen e.V.) fordern in einer gemeinsamen Veröffentlichung unter anderem den Zugang zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit sehr schweren Behinderungen, die Zusammenführung der Leistungen für alle Kinder und Jugendlichen in einem reformierten SGB VIII sowie den Zugang zu den vollen Leistungen der Pflegeversicherung für alle pflegebedürftigen Menschen mit Behinderung.
Weitere Informationen:
Kieler Erklärung
Forderungen der Fachverbände für Menschen mit Behinderungen
Quelle: kurz & knapp: Der wöchentliche Newsletter des bvkm
Anträge auch von Selbsthilfeorganisationen bis 20. März 2018 möglich
Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) fördert auch 2018 innovative Projekte zur Weiterentwicklung und Verbesserung der Versorgung von Patient/innen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die neue Förderbekanntmachung dazu wurde am 20. Oktober veröffentlicht. Danach können sowohl krankheitsübergreifende Projekte als auch Versorgungsmodelle für spezifische Krankheiten und Krankheitsgruppen sowie vulnerable Gruppen gefördert werden. Einreichungsfrist ist am 20. März 2018.
Selbsthilfeorganisationen können entweder selbst Anträge stellen oder als Kooperationspartner an Projekten mitwirken. Gefördert werden auch Kosten für anfallende Personalstellen, Infrastruktur, Sachkosten und Investitionen. Ziel der Projekte sollte es sein, einen möglichst niedrigschwelligen Zugang und eine bedürfnisgerechte Versorgung zu gewährleisten, zum Beispiel bei Menschen mit Behinderung und Kindern von Menschen mit psychischer Erkrankung oder Suchterkrankung.
Im Einzelnen nennt die Förderbekanntmachung folgende Vorhaben als förderfähig: Projekte zur Versorgung von Menschen mit mehreren Erkrankungen (Multimorbidität), Versorgungsmodelle für Patient/innen mit chronischen Schmerzen unterschiedlicher Ursache, mit seltenen Erkrankungen und mit gesundheitlichen Mobilitätseinschränkungen, beispielsweise im ländlichen Raum. Im Bereich von spezifischen Krankheiten / Krankheitsgruppen können unter anderem psychische Erkrankungen (z. B. Suchterkrankungen), onkologische oder dementielle Erkrankungen, Schlaganfall oder Adipositas sowie die Versorgung von chronisch kranken Kindern und Jugendlichen in den Blick genommen werden. In diesem Themenfeld sollen Modelle gefördert werden, die gezielt auf verletzliche (vulnerable) Personengruppen ausgerichtet sind.
Ausführliche Informationen und Förderhinweise:
https://innovationsfonds.g-ba.de
296 Einrichtungen der Selbsthilfeunterstützung bieten Hilfe und Beratung an 340 Orten
Nach Abschluss der diesjährigen Aktualisierungsbefragung sind die ROTEN ADRESSEN der NAKOS jetzt wieder online verfügbar. Am Stichtag 23. Oktober 2017 enthielt die Datenbank Einträge zu 296 Einrichtungen der Selbsthilfeunterstützung mit Angeboten an 340 Orten. 214 der Einrichtungen sind in alten Bundesländern und 82 in den neuen Bundesländern angesiedelt. Dort werden fach-, themen- und trägerübergreifend Informationen und Kontakte zu örtlichen Selbsthilfegruppen geboten.
In Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Berlin und Thüringen halten das Selbsthilfebüro Niedersachsen, die KOSKON NRW, die SeKo Bayern, Sekis Berlin und die Landeskontaktstelle für Selbsthilfe Thüringen e.V. ein landesweites Informations-, Beratungs- und Verknüpfungsangebot bereit. Auf Bundesebene informiert und vermittelt die NAKOS in Berlin, die Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen.
Selbsthilfeunterstützung gibt es in zwei verschiedenen institutionellen Formen: als Hauptaufgabe durch Selbsthilfekontaktstellen oder als Nebenaufgabe durch Selbsthilfeunterstützungsstellen. Beide Einrichtungsformen unterhalten auch Außenstellen. Selbsthilfekontaktstellen sind eigenständige, örtlich oder regional arbeitende professionelle Beratungseinrichtungen. Sie verfügen über hauptamtliches Personal, Räume und Ressourcen. Selbsthilfekontaktstellen erbringen in aller Regel umfassende Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebote.
Quelle: NAKOS
Internet: NAKOS Datenbank ROTE ADRESSEN
Bedürfnisse von Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung nicht angemessen berücksichtigt
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Plenumssitzung am 19. Oktober Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen für Menschen mit Pflegebedarf und/oder Behinderung beschlossen. Dabei seien jedoch lediglich die Mindestvorgaben des Gesetzgebers umgesetzt worden, kritisierte die Patientenvertretung im G-BA. Die Forderungen der Patientenvertretung nach bedarfsgerechter Zahnreinigung und Information der Versicherten hätten nicht durchgesetzt werden können.
An Menschen, die wegen geistiger oder körperlicher Einschränkungen kaum zur selbstständigen Reinigung ihrer Zähne in der Lage sind, werde gespart, so die Patientenvertretung. Sie hatte in Übereinstimmung mit zahnmedizinischen Fachgesellschaften gefordert, diesen Menschen bei zahnmedizinischem Bedarf bis zu vier Mal im Jahr eine umfassende Reinigung zukommen zu lassen. Ihnen sei vom G-BA nun jedoch lediglich ein zweimaliges Entfernen des Zahnsteines zugebilligt worden: "Damit werden die gesetzlichen Minimalforderungen gerade erfüllt - aus Kostengründen." Auch der Forderung der Patientenvertretung nach einer den Fähigkeiten der Anspruchsberechtigten angepassten Information zu den neuen Versorgungsmöglichkeiten wurde nicht entsprochen.
Quelle: Patientenvertretung im G-BA, Pressemitteilung vom 19.10.2017
Bis zum 30. November können sich auch Selbsthilfekontaktstellen noch bewerben
Mehr als 800 Anträge auf die Einrichtung einer ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung für Menschen mit Behinderungen sind nach Angaben des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) bei der zuständigen Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung (gsub) eingegangen. Aufgrund der großen Anzahl an eingereichten Anträgen werden in einigen Bundesländern die vorhandenen Fördermittel bereits im Rahmen dieser ersten Antragsrunde gebunden, so die gsub. Dies betrifft die Bundesländer Berlin, Bremen, Hamburg und Rheinland-Pfalz. In allen anderen Bundesländern können bis zum 30. November jedoch noch weitere Anträge gestellt werden
Die unabhängige Teilhabeberatung war im neuen Bundesteilhabegesetz festgeschrieben worden. Dafür soll bis 2018 ein von Trägern und Leistungserbringern unabhängiges Netzwerk von Beratungsstellen aufgebaut werden, in denen Menschen mit Behinderung und deren Angehörige insbesondere durch Menschen mit Behinderungen beraten werden (sogenanntes "Peer Counseling"). Die Beratung soll niedrigschwellig, im Sozialraum verortet und ratsuchenden Menschen barrierefrei zur Verfügung stehen. Sie wird vom Bund mit rund 58 Millionen Euro jährlich unterstützt. Neben Selbsthilfeorganisationen können sich auch Selbsthilfekontaktstellen um die Förderung bewerben.
Die Förderanträge müssen über die webbasierte Fördermitteldatenbank ProDaBa.2020 der gsub elektronisch gestellt werden. Die Formulare für die zweite Runde stehen seit dem 18. Oktober 2017 zur Verfügung. Auf der Internetseite der gsub finden Interessierte auch eine Liste mit Kreisen und Städten, für die eine Antragstellung noch möglich ist.
Quellen:
Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm)
Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung (gsub)
Weitere Informationen und Liste der Städte und Regionen für die zweite Antragsrunde:
www.gsub.de/projekte/eutb-beratungsleistungen-nach-32-sgb-ix
Staatskanzleichef Kralinski würdigt Engagement für Selbsthilfekontaktstellen
Die frühere Leiterin der Selbsthilfekontaktstelle in Frankfurt (Oder), Monika Linde ist als Brandenburgs "Ehrenamtlerin des Monats Oktober" geehrt worden. Der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Thomas Kralinski, überreichte der 70-Jährigen die Auszeichnung bei der Festveranstaltung zum 25-jährigen Bestehen der Landesarbeitsgemeinschaft der Selbsthilfekontaktstellen (LAGS) am Brandenburgischen Selbsthilfetag. Monika Linde kümmere sich seit vielen Jahren mit großem Engagement haupt- und ehrenamtlich um Selbsthilfeeinrichtungen in ihrer Heimatstadt und dem Land Brandenburg, hieß es zur Begründung.
Monika Linde hat als hauptberufliche Leiterin der Selbsthilfekontaktstelle in Frankfurt (Oder) die Arbeit der Selbsthilfegruppen in der Stadt mit aufgebaut und unterstützt. Zudem war sie von Beginn an ehrenamtlich im Vorstand der LAGS tätig. Kralinski: "Vielen gilt sie als die 'gute Seele' der Landesarbeitsgemeinschaft." Auch im Ruhestand ist Monika Linde wöchentlich viele Stunden in der Selbsthilfe-Organisation engagiert. Sie plant und organisiert Weiterbildungen und Veranstaltungen, stellt Arbeits- und Werbematerial zusammen, vertritt die LAGS bei Fachtagungen und hält Kontakt zu Partnern wie dem Landesseniorenbeirat.
"Ohne Menschen wie Monika Linde gäbe es keine Selbsthilfegruppen. Sie hat mit ihrem Engagement wesentlich dazu beigetragen, den Gedanken der Selbsthilfe voranzubringen und Kontaktstellen aufzubauen“, erklärte Kralinski. Selbsthilfe sei in mehrfacher Hinsicht ein unverzichtbarer Baustein der medizinischen Versorgung, betonte er. Sie biete Erkrankten Beistand und Beratung, sie schaffe ein Netzwerk aus Verständnis und Tipps: "Dabei werden Selbsthilfegruppen maßgeblich durch ehrenamtliches Engagement getragen."
Die Festveranstaltung zum 25-jährigen Bestehen der Landesarbeitsgemeinschaft der Selbsthilfekontaktstellen (LAGS) fand im Rahmen des 20. Brandenburgischen Selbsthilfetages unter Schirmherrschaft von Ministerpräsident Dietmar Woidke statt. Unter dem Veranstaltungstitel "Selbsthilfe im Wandel der Zeit" hielt Jutta Hundertmark-Mayser von der NAKOS einen Impulsvortrag. Für die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen (DAG SHG) überbrachte Vorstandsmitglied Angelika Vahnenbruck Glückwünsche zum doppelten Jubiläum. Die LAGS gründete sich 1992, um lebendige Selbsthilfestrukturen in Brandenburg zu entwickeln. Heute vernetzt sie 21 Kontaktstellen und unterstützt zudem freie Gruppen der Selbsthilfe. Höhepunkt der Selbsthilfebewegung ist der jährliche Brandenburgische Selbsthilfetag.
Quelle: Landesregierung Brandenburg, Pressemitteilung vom 11. Oktober
Wissenschaftliches Institut der AOK (WIdO) veröffentlicht den Bericht zum Schwerpunkt "Krise und Gesundheit"
Welche Rolle kann das Betriebliche Gesundheitsmanagement für die Prävention und Bewältigung von Krisen spielen? In 25 Fachbeiträgen werden im Fehlzeiten-Report 2017 Krisen als Wendepunkte für das eigene Leben, die Familie oder das Unternehmen analysiert und deren Auswirkungen auch auf die Leistungsfähigkeit und Gesundheit der Beschäftigten aufgezeigt. Darüber hinaus werden Möglichkeiten zur Bewältigung von Krisen sowie Konzepte und Angebote des Betrieblichen Gesundheitsmanagements dargestellt, die dabei helfen, persönliche Krisen zu meistern.
Der Report beschäftigt sich mit folgenden Fragen:
- Von welchen Krisen können Beschäftigte im Laufe ihres Berufslebens betroffen sein?
- Auf welche Weise bewältigen Unternehmen neue Herausforderungen wie die digitale Transformation oder Wachstumskrisen?
- Wie können Unternehmen bei kritischen Lebensereignissen Hilfestellung leisten?
- Welche Konzepte und Angebote bietet ein Betriebliches Gesundheitsmanagement, um individuelle und betriebliche Krisen zu meistern?
Der Fehlzeiten-Report wird vom Wissenschaftlichen Institut der AOK (WIdO), der Universität Bielefeld und der Beuth Hochschule für Technik Berlin herausgegeben und informiert jährlich umfassend über die Krankenstandsentwicklung in der deutschen Wirtschaft.
Weitere Informationen und Bestellmöglichkeit: Fehlzeiten-Report 2017
Quelle: Wissenschaftliches Institut der AOK (WIdO)
Aktualisierte Auflage erschienen
Die Broschüre "Unabhängig und selbstbestimmt. Impulse für die Selbsthilfearbeit" ist wieder verfügbar und kann bei der NAKOS bestellt werden. Nachdem die 1. Auflage in Höhe von 2.500 Stück stark nachgefragt und bereits nach den ersten sechs Monate vergriffen war, legt die NAKOS nun eine zweite, aktualisierte Auflage (ebenfalls in Höhe von 2.500 Stück) vor.
Wie gelingt es der gemeinschaftlichen Selbsthilfe, unabhängig, selbstbestimmt und glaubwürdig zu bleiben? Der angemessene Umgang mit Wirtschaftsunternehmen, insbesondere mit der Arzneimittelindustrie und mit Heil- und Hilfsmittelherstellern ist ein wichtiges Thema für die gemeinschaftliche Selbsthilfe. Es geht darum, wie die Selbsthilfe ihre Ziele und Interessen wahren und wie sie Beeinflussungsversuche durch Dritte erkennen und sicherstellen kann, sich nicht vor fremde Karren spannen zu lassen.
Die Broschüre beleuchtet die Thematik aus verschiedenen Blickwinkeln und möchte damit Impulse für die Auseinandersetzung und für Diskussionen in der Selbsthilfe geben. Das Begleitheft enthält zudem viele nützliche Denkanstöße und Tipps. Denn: Ein sensibler Umgang mit Sponsoring und mit Kooperationsangeboten von Unternehmen ist wichtig, damit die gemeinschaftliche Selbsthilfe ihre Glaubwürdigkeit behält und die Anerkennung, die sie über Jahre erworben hat, nicht (wieder) verliert.
Bestellungen sind über unseren Warenkorb möglich.
Quelle: NAKOS
Bundesweite Aktionen und Informationsveranstaltungen rund um den 23. September
Regionale Veranstaltungen, Tage der offenen Tür, Gesundheitsmärkte und fachspezifische Vortragsreihen informieren zum Deutschen Reha-Tag bundesweit über die Chancen einer Rehabilitation für den Erhalt von Beschäftigungsfähigkeit und für eine selbstbestimmte Teilhabe. Damit rückt der Aktionstag die gesellschaftliche Bedeutung der Reha ins Blickfeld der breiten Öffentlichkeit.
Zum Deutschen Reha-Tag haben sich mehr als 20 Institutionen, Organisationen und Verbände aus Bereichen der Rehabilitation zusammengeschlossen. Als Aktionsbündnis für Reha bilden sie eine gemeinsame Plattform auf Bundesebene. Gemeinsames Ziel ist es, die Bedeutung der Rehabilitation als ganzheitliche Leistung zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten darzustellen.
Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke
Die Bundesregierung setzt weiter auf eine sektorenübergreifende medizinische Betreuung. Eine "nahtlose ambulante und stationäre Versorgung" sei "von herausragender Bedeutung", heißt es in der Antwort (18/13577) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/13437) der Fraktion Die Linke. Diese kritisiert in ihrer Anfrage "schlecht abgestimmte Versorgungsbereiche und damit unter anderem Doppelstrukturen, Reibungsverluste und unnötige Kosten".
Das Bundesgesundheitsministerium werde "den notwendigen Anpassungsbedarf der rechtlichen Rahmenbedingungen an der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Versorgung auch in der nächsten Legislaturperiode prüfen". Dies schließe die Versorgungsform der Praxiskliniken mit Blick auf die Bemühungen um eine sektorenübergreifende Versorgung ein. Das Ministerium werde der "Verzahnung von Schnittstellen" und "der Förderung von Kooperation und Koordination im Gesundheitswesen" weiter eine hohe Bedeutung beimessen. Jedoch müsse beachtet werden, dass in den Praxiskliniken nicht Strukturen aufgebaut würden, die über den bestehenden Versorgungsbedarf hinausgingen, heißt es in der Antwort weiter.
Nach § 115 Absatz 2 Nummer 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) haben Krankenkassen, Kassenärzteschaft und Krankenhausgesellschaften Verträge zur Förderung "der Behandlung in Einrichtungen, in denen die Versicherten durch Zusammenarbeit mehrerer Vertragsärzte ambulant und stationär versorgt werden (Praxiskliniken)" abzuschließen. Diese sollen "eine nahtlose ambulante und stationäre Behandlung der Versicherten" gewährleisten (§ 115 Absatz 1 SGB V). Der Begriff der Praxiskliniken ist mit dem Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen vom 20. Dezember 1988 (Gesundheitsreform-Gesetz – GRG) mit § 115 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch – SGB V – eingeführt worden.
Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 518
Einladung zu Veranstaltungen rund um den Welttag der Seelischen Gesundheit am 10. Oktober
Rund um den internationalen Tag der Seelischen Gesundheit am 10. Oktober sind Bürgerinnen und Bürger bundesweit eingeladen, die vielfältigen ambulanten und stationären Angebote der psychiatrischen und psychosozialen Einrichtungen in ihrer Umgebung zu erkunden. Ziel aller Veranstaltungen ist es, mit Vorträgen, Workshops, Schnupperkursen oder Kunstausstellungen über psychische Krankheiten aufzuklären, Hilfs- und Therapieangebote aufzuzeigen und die Diskussion anzuregen. So sollen Berührungsängste abgebaut werden, damit Betroffene und ihre Angehörigen gesellschaftliche Toleranz und Akzeptanz erfahren. Auch Selbsthilfekontaktstellen aus dem gesamten Bundesgebiet nehmen an der Aktionswoche teil.
Die Woche der Seelischen Gesundheit wird von der bundesweiten Initiative "Aktionsbündnis Seelische Gesundheit" organisiert. Zu den 90 Mitgliedsorganisationen zählen die Selbsthilfeverbände der Betroffenen und Angehörigen von Menschen mit psychischen Erkrankungen sowie viele Verbände aus den Bereichen Psychiatrie, Gesundheitsförderung und Politik.
Weitere Informationen: Woche der Seelischen Gesundheit
Heute startet die Woche der Demenz | Welt-Alzheimertag am 21. September
Seit 1994 findet am 21. September der Welt-Alzheimertag statt, mit dem auf die Situation von an Alzheimer erkrankten Personen aufmerksam gemacht werden soll. Auch in Deutschland soll die Öffentlichkeit für die Situation von Menschen mit Demenz sensibilisiert werden. Vom 18. bis 24. September finden unter der gemeinsamen Schirmherrschaft von Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley und Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe bundesweit zahlreiche Veranstaltungen im Rahmen der "Woche der Demenz" statt. Die nationale "Allianz für Menschen mit Demenz" ruft dazu auf, das Verständnis und die Unterstützung für Betroffene und pflegende Angehörige weiter zu fördern.
Zum Welt-Alzheimertag 2017 geht auch der neue Internetauftritt zu Demenz und Migration der Deutschen Alzheimer Gesellschaft online. Unter www.demenz-und-migration.de finden Betroffene Informationen zu Demenz und Alzheimer-Krankheit in türkischer, plonischer und russischer Sprache.
Rund 1,6 Millionen Menschen sind heute in Deutschland an Demenz erkrankt, jährlich erkranken 300.000 Menschen neu. Die erste Woche der Demenz wurde 2015 deutschlandweit durchgeführt. Mit dem diesjährigen Motto soll auf die vielfältigen Formen einer Demenzerkrankung aufmerksam gemacht werden ebenso wie auf die Veränderungen, die Betroffene im Laufe ihres Lebens mit der Krankheit erfahren.
Quellen: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Pressemitteilung der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V.
Weitere Informationen: Woche der Demenz und Welt-Alzheimertag
NAKOS veröffentlicht aktuelle Übersichten zur Selbsthilfelandschaft in Deutschland sowie zur strukturierten Patientenbeteiligung
In Deutschland sind rund 70.000 bis 100.000 Selbsthilfegruppen zu gesundheitlichen und sozialen Themen aktiv. Daneben gibt es etwa 320 Selbsthilfevereinigungen auf Bundesebene sowie mehr als 300 örtliche Selbsthilfeunterstützungseinrichtungen. Eine aktuelle Übersicht zur Selbsthilfelandschaft in Deutschland zeigt die verschiedenen Formen der Selbsthilfezusammenschlüsse sowie das jeweilige Zusammenwirken auf lokaler, Landes- und Bundesebene.
2004 wurde das Mitberatungs- und Antragsrecht von Patientenvertreterinnen und -vertretern in Entscheidungsgremien des Gesundheitswesens gesetzlich verankert. Neben dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) sitzen Patientenvertreterinnen und -vertreter in Ausschüssen und Gremien auf Landes- und Regionalebene. Einen aktuellen Überblick bietet die Übersicht zur strukturierten Patientenbeteiligung.
Beide Übersichten hat die NAKOS in den Datenblättern 4.3 und 4.4 der Publikationsreihe "NAKOS Studien, Zahlen und Fakten 2017" veröffentlicht.
Datenblatt 4.3 Selbsthilfelandschaft in Deutschland
Datenblatt 4.4 Strukturierte Patientenbeteiligung nach § 140 f SGB V
Kontakt und Rückfragen:
Jutta Hundertmark-Mayser, NAKOS
E-Mail: selbsthilfe@nakos.de
Fachbeiträge aus dem selbsthilfegruppenjahrbuch 2017 stehen zum Download bereit
Haben Sie schon vom Gesprächskreis Anonyme Insolvenzler gehört? Wussten Sie, dass sich 2009 in Berlin die erste Selbsthilfegruppe für Frauen mit Ängsten und Depressionen aus Bosnien gegründet hat? Interessieren Sie sich für die Entwicklung der gemeinschaftlichen Selbsthilfe in der Schweiz? Zu diesen sowie 17 weiteren Themen der gemeinschaftlichen Selbsthilfe können Sie sich im selbsthilfegruppenjahrbuch 2017 informieren. Ab sofort stehen die 20 Fachbeiträge einzeln zum Download bereit. So haben Interessierte die Möglichkeit, gezielt nach für sie relevanten Themen der gemeinschaftlichen Selbsthilfe zu recherchieren. Dieser Service wird für jeden Jahrgang der Jahrbücher der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG) angeboten.
Aus dem Inhalt des selbsthilfegruppenjahrbuchs 2017:
- Aus einem Trauma ist durch Selbsthilfe ein Traum wahr geworden. Selbsthilfegruppe für bosnische Frauen mit Ängsten und Depressionen zum Artikel
- Wie geht es dir denn heute? Angehörigenselbsthilfe psychisch erkrankter Menschen zum Artikel
- Insolvenz ist nicht das Ende. Gesprächskreis Anonyme Insolvenzler Osnabrück zum Artikel
- Kindernetzwerk e.V. – der Dachverband der Eltern-Selbsthilfe zum Artikel
- Angebote selbstorganisierter Initiativen von Migrantinnen und Migranten für Geflüchtete und ihre Brückenfunktion für die Integration zum Artikel
- Selbsthilfeunterstützungseinrichtungen in Deutschland: Fachliche und institutionelle Bedarfe zur weiteren Entwicklung eines wirkungsvollen Angebotes zum Artikel
- Verbreitung und Förderung der gemeinschaftlichen Selbsthilfe in der Schweiz: die Sprachregionen im Fokus zum Artikel
- Jugendliche in der Selbsthilfe. Die rechtliche Stellung der unter 18-Jährigen in Selbsthilfegruppen zum Artikel
Das selbsthilfegruppenjahrbuch erscheint seit 1999 – hier werden Berichte, Studienergebnisse und Dokumentationen rund um die gemeinschaftliche Selbsthilfe zusammengetragen. Seit dem ersten Erscheinungsjahr sind mittlerweile 435 Fachbeiträge von 559 Autorinnen und Autoren zu einer Vielzahl von Themen der Selbsthilfe veröffentlicht worden. Diese Fachbeiträge gehören zu den am häufigsten aufgerufenen Seiten der Homepage der DAG SHG und zeigen einmal mehr die Vielfalt, Wirkungen und Herausforderungen der gemeinschaftlichen Selbsthilfe.
Zum selbsthilfegruppenjahrbuch 2017 und zum Download der einzelnen Fachbeiträge
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) bemängelt die praktische Umsetzung der neuen Psychotherapie-Leistungen
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) beklagt Verzögerungen bei der Umsetzung der neuen Psychotherapie-Richtlinie: So hätten zahlreiche Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) die neuen verpflichtenden telefonischen Erreichbarkeitszeiten von Psychotherapeuten/innen noch immer nicht veröffentlicht. Der vdek fordert in seiner Pressemitteilung die KVen auf, der Veröffentlichung zeitnah nachzukommen. Zudem müssten Patienten/innen mit dringenden Problemen schneller durch die Terminservicestellen der KVen in die neu geschaffene Akutbehandlung vermittelt werden, so der vdek.
Zum 1. April 2017 ist die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) geänderte Psychotherapie-Richtlinie in Kraft getreten. Mit den Änderungen der Richtlinie wurden neue Elemente in die Versorgung eingeführt, z. B. die psychotherapeutische Sprechstunde, die psychotherapeutische Akutbehandlung und Maßnahmen zur Vermeidung von Rückfällen (Rezidivprophylaxe). Weitere Änderungen betreffen die Förderung der Gruppentherapie, die Bewilligung beziehungsweise Anzeige von Leistungen gegenüber den Krankenkassen und die Qualifikation von Gutachtern.
Psychotherapeutische Praxen müssen seit dem 1. April 2017 mindestens 200 Minuten in der Woche telefonisch erreichbar sein (Psychotherapeuten/innen mit halbem Versorgungsauftrag: 100 Minuten in der Woche). Diese Zeit ist laut der neuen Richtlinie in Einheiten von mindestens 25 Minuten anzubieten. Die Zeiten müssen auch den Kassenärztlichen Vereinigungen mitgeteilt werden. Ebenso übernehmen die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen die Aufgabe, einen Termin in der psychotherapeutischen Sprechstunde zu vermitteln. Ist danach eine Akutbehandlung erforderlich, können die Terminservicestellen auch genutzt werden, um einen solchen Behandlungsplatz zu finden, falls die Praxis die Behandlung nicht selbst kurzfristig anbieten kann. Diese Akutbehandlung ist für psychisch kranke Menschen gedacht, die rasch psychotherapeutische Hilfe benötigen und ohne diese möglicherweise schwerer erkranken würden, nicht mehr arbeiten oder zur Schule gehen könnten oder in ein Krankenhaus eingewiesen werden müssten. Die Kassenärztliche Vereinigung muss innerhalb einer Woche einen Termin vermitteln, der nicht später als vier Wochen nach der Anfrage durch den Patienten / die Patientin liegt.
Der vdek appelliert an die KVen, gemeinsam mit den Therapeuten/innen möglichst viele kurzfristige Termine anzubieten: „Gerade für die Akutbehandlung muss die Vermittlung schnell gehen. Eine ‚Akutbehandlung‘, auf die Versicherte vier Wochen warten müssen, verdient diese Bezeichnung nicht und stellt de facto kaum eine Verbesserung dar. Zwei Wochen sollten das absolute Maximum sein“, so Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek.
Weitere Informationen: Psychotherapie-Richtlinie
Quellen: Pressemitteilung des vdek, Internetseite der Bundespsychotherapeutenkammer
Landesverband Epilepsie Berlin-Brandenburg e.V. sucht eine/n Sozialarbeiter/in / Sozialpädagoge/in in Vollzeit
Der Landesverband Berlin-Brandenburg der Deutschen Epilepsievereinigung e.V. stellt zum 1. Januar 2018 eine/n Koordinator/in der Berliner Epilepsie-Selbsthilfe ein. Gesucht wird eine/n Sozialarbeiter/in / Sozialpädagoge/in in Vollzeit (39 Std./Woche).
Zum vollständigen Stellenangebot
Artikel zur Patientenorientierung und Selbsthilfefreundlichkeit im Krankenhaus in den Heidelberger Jahrbüchern Online erschienen
Im zweiten Band der Heidelberger Jahrbücher Online ("Wissenschaft für Alle: Citizen Science") ist der Artikel "Selbsthilfe und Krankenhaus: Gemeinsam geht es besser" von Anette Bruder (Heidelberger Selbsthilfebüro) und Friederike Fellenberg (Nationales Centrum für Tumorerkrankungen) erschienen.
In der Selbsthilfe stärken sich Betroffene gegenseitig und gewinnen Zuversicht. Ärzte profitieren von den Erfahrungen der Selbsthilfegruppen und können ihre Patienten in Therapie und Pflege besser unterstützen. Seit 2011 arbeitet das Nationale Centrum für Tumorerkrankungen (NCT) zusammen mit der Heidelberger Selbsthilfekontaktstelle (dem Heidelberger Selbsthilfebüro) an der Einbindung der Selbsthilfe in den Klinikalltag. Gemeinsam haben sie das Konzept "Selbsthilfefreundlichkeit" für das NCT angepasst und umgesetzt. Außer einem Selbsthilfebeauftragten wurden ein Patientenbeirat sowie eine Lehrveranstaltung für Medizinstudierende etabliert, bei der regelmäßig Selbsthilfegruppenmitglieder mit einer chronischen Erkrankung einbezogen werden.
In Heidelberg setzen die Partner der Selbsthilfe und des NCT das Kooperationskonzept Selbsthilfefreundlichkeit exzellent um: Die Erfahrungen der Patientenvertreter werden geschätzt und gehen zum Wohle der Patienten in den Wissenschafts- und Versorgungsbetrieb der Tagesklinik im NCT und dem Universitätsklinikum Heidelberg ein. "Selbsthilfe ist für uns kein Selbstzweck, sie trägt wesentlich dazu bei, die Versorgungsqualität zu verbessern und nachhaltig die Patientenorientierung zu fördern", sagt der Ärztliche Direktor des NCT. Bärbel Handlos, Geschäftsführerin beim Heidelberger Selbsthilfebüro, lobt die Kooperation als bundesweiten Leuchtturm: "Mir ist wichtig, dass das Erfahrungswissen der Menschen aus Selbsthilfegruppen und die Rückmeldungen der Patienten ernst genommen werden und damit der Mensch gerade in einem solchen Spitzenzentrum in der Versorgung in den Mittelpunkt rückt."
Zum Artikel: Selbsthilfe und Krankenhaus: Gemeinsam geht es besser
Weitere Informationen: Heidelberger Jahrbücher Online, Band 2
Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) zum Welttag der Suizidprävention am 10. September 2017
Anlässlich des Welttages zur Suizidprävention ruft DGPPN-Präsident Professor Arno Deister dazu auf, der Prävention von Suiziden höchste Priorität beizumessen: „Alle 40 Sekunden stirbt irgendwo auf der Welt ein Mensch an Suizid. Noch weit mehr Menschen versuchen sich das Leben zu nehmen. Suizide treten in allen Altersstufen auf und verursachen mehr Tode als alle Kriege und Naturkatastrophen zusammen. In vielen Ländern ist die Suizidrate dramatisch hoch und liegt bei über 20 Fällen pro 100.000 Einwohner. Die jüngsten Statistiken der WHO machen betroffen und zeigen, dass die Suizidprävention im Gesundheitswesen einen noch größeren Stellenwert einnehmen muss. Denn Suizide lassen sich verhindern: In Deutschland stehen bis zu 90 Prozent der Suizide in Zusammenhang mit einer psychischen Erkrankung, für die es effektive Therapien gibt."
Das Thema "Suizid" ist auch Schwerpunkt auf dem Weltkongress der Psychiatrie, der vom 8. bis 12. Oktober 2017 in Berlin stattfindet. Die internationale Forscherszene auf dem Gebiet der psychischen Gesundheit trifft sich u. a. zu diesen Themen: Können sich Stress und Angst in das menschliche Erbgut einbrennen? Kommt die moderne Bildgebung schon bald den Ursachen vieler psychischer Erkrankungen auf die Spur? Welche Chancen bieten Apps bei der Therapie von Depressionen?
Weitere Informationen: Pressemitteilung
Quelle: Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN)
Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss stellt Antrag für neues Qualitätssicherungsverfahren
Für Patientinnen und Patienten hat eine wirksame Schmerzbehandlung beispielsweise nach Operationen einen besonders großen Stellenwert. Patientenberichte und wissenschaftliche Erhebungen zeigen, dass die Versorgungsqualität bei akuten Schmerzen im Krankenhaus und nach Operationen in Deutschland uneinheitlich ist und verbessert werden kann.
Deshalb hat die Patientenvertretung nun beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) den Antrag gestellt, die Strukturen und Ergebnisse der Versorgung von Patienten bei Akutschmerz durch ein Qualitätssicherungsverfahren zu erheben und so Anreize für Verbesserungen zu setzen. Der Antrag, der mit fachlicher Unterstützung insbesondere der Deutschen Schmerzgesellschaft erstellt wurde, hat zum Ziel, mittels einer Befragung der Patienten zu den von ihnen erlebten Schmerzen die Ergebnisqualität zu ermitteln und den Einrichtungen so klare Hinweise auf bestehendes Verbesserungspotential zu bieten.
Anlässlich der öffentlichen Sitzung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) 21. September 2017 hat auch die Deutsche Schmerzgesellschaft e.V. geäußert, dass jeder Mensch das Recht auf eine gute Schmerzbehandlung habe. In ihrer Presseerklärung betont die Deutsche Schmerzgesellschaft die Dringlichkeit des Antrags der Patientenvertretung. "Wir hoffen, dass durch die Initiative der Patientenvertretung und hoffentlich resultierenden Beschluß des G-BA Krankenhäuser in Deutschland künftig so aufgestellt sind, dass Patientinnen und Patienten - beispielsweise nach Operationen - keine unnötigen Schmerzen erleiden", so Prof. Dr. Wolfgang Koppert, Sprecher des Beirats der Fachgesellschaften in der Deutschen Schmerzgesellschaft.
Die Pressemitteilung der Patientenvertretung im G-BA im Wortlaut
Die Pressemitteilung der Deutschen Schmerzgesellschaft e.V. im Wortlaut
"Gemeinschaftliche Selbsthilfe in der Schweiz. Bedeutung, Entwicklung und ihr Beitrag zum Gesundheits- und Sozialwesen"
Am 5. September wurde im Rahmen einer Vernissage die neue Studie zur Selbsthilfe in der Schweiz präsentiert. Betroffene und Fachpersonen diskutierten über die Studienerkenntnisse, dass die Selbsthilfe in der letzten Zeit zwar an Bedeutung gewonnen habe, jedoch noch einige Hürden genommen werden müssten. Die Co-Leiterin des Forschungsprojekts Prof. Dr. Lucia M. Lanfranconi sagte: „Selbsthilfegruppen sind nahe am Puls der Gesellschaft. Die Studie zeigt, welche Themen die Schweiz aktuell beschäftigen und was die Gruppen für die Teilnehmenden und das Gesundheits- und Sozialwesen leisten.“
Im Auftrag von Selbsthilfe Schweiz erstellten Forschungsteams der Universität Lausanne und der Hochschule Luzern Soziale Arbeit eine breit angelegte Studie zur gemeinschaftlichen Selbsthilfe in der Schweiz. Die Forscherinnen und Forscher zeichnen in Ihrer Studie ein umfassendes Bild der Selbsthilfelandschaft in der Schweiz und ziehen Schlussfolgerungen zu Bedeutung, Nutzen und Grenzen der Selbsthilfe. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen liefern auch Antworten auf die Frage, ob die aktuelle Unterstützung durch Institutionen und die Politik den Bedürfnissen der Akteure im Bereich Selbsthilfe entspricht.
Weitere Informationen: Studie zur Gemeinschaftlichen Selbsthilfe in der Schweiz
Quelle: Selbsthilfe Schweiz
Arbeitshilfe des Paritätischen NRW erschienen
Die Arbeitshilfe "Übergabe - Wie der Vorstandswechsel im Verein gelingt" bietet zahlreiche Tipps und Checklisten, damit der Vorstandswechsel im Verein gelingen kann. Themen der Arbeitshilfe sind u.a.: Das Ehrenamt im Wandel, Was gute Vorstandsarbeit ausmacht, Die Nachfolge planen, Neue Vorstände gewinnen, Eine gelungen Übergabe. Mitgliedsorganisationen des Paritätischen NRW erhalten die Broschüre kostenlos. Bestellungen externer Organisationen sind gegen eine Schutzgebühr von 3,50 Euro (inkl. Porto) möglich.
Weitere Informationen: Download der Arbeitshilfe und Kontakt für Bestellungen
Quelle: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.
Dokumentation der dreitägigen Veranstaltung jetzt online
Die Dokumentation zur diesjährigen Jahrestagung der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG) ist ab sofort im Internet abrufbar. Neben den Plenarvorträgen von Prof. Dr. Klemperer, Professor für Sozialmedizin und Public Health an der Technischen Hochschule Regensburg, und der Geschäftsführerin der NAKOS, Ursula Helms, können unter www.dag-shg.de auch Referate aus den Arbeitsgruppen sowie der Gesamtbericht und eine Bildergalerie zur Tagung eingesehen werden.
Die 39. Jahrestagung der DAG SHG fand vom 21. bis 23. Juni 2017 in Konstanz statt. An der dreitägigen Veranstaltung unter dem Motto „Wo bleibt der Mensch?“ nahmen rund 150 Akteure, Fachkräfte und Multiplikator/innen der Selbsthilfe und Selbsthilfeunterrstützung aus ganz Deutschland teil.
Zur Dokumentation:
http://www.dag-shg.de/veranstaltungen/jahrestagung-2017
Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Die Bundesregierung hat den Vorwurf zurückgewiesen, eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates für mehr Barrierefreiheit in der Privatwirtschaft nicht ausreichend zu unterstützen. Das geht aus der Antwort (18/13258) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/13043) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Darin betont die Regierung, das Ziel der Richtlinie "ausdrücklich" zu begrüßen, um dadurch die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention voranzubringen.
Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 475
BARMER finanziert das Projekt "INSEA - Brücke zur Selbsthilfe" ab 2018 für weitere drei Jahre
Um Menschen mit chronischen Erkrankungen und ihre Angehörigen zu unterstützen, bieten sechs Selbsthilfekontaktstellen in Bayern bereits seit drei Jahren INSEA-Kurse an. Der Name des Projektes "INSEA" steht für "Initiative für Selbstmanagement und aktives Leben". Die landesweite Projektleitung liegt bei der Selbsthilfekoordination Bayern. Die aktuellen Kurse im Herbst werden in Augsburg, Forchheim, Marktheidenfeld, Kempten, München und Ansbach angeboten, im nächsten Jahr kommt der Standort Traunstein hinzu.
INSEA wurde an der Universität Stanford entwickelt. Das Projekt in Bayern wird durch die BARMER gefördert und kann während der Projektlaufzeit, die nun wegen des großen Erfolgs bis 2021 verlängert wird, kostenfrei angeboten werden. Die Teilnehmer/innen zeigen nach Abschluss des Programms eine deutlich verbesserte Lebensqualität, mehr psychisches Wohlbefinden und dafür weniger Erschöpfung und soziale Isolation, wie die Ergebnisse der in den Kursen eingesetzten Fragebögen zeigen. Nicht zuletzt verbesserte sich die Zusammenarbeit mit dem Fachpersonal im Gesundheits- und Sozialwesen.
Weitere Informationen zu den Kursen finden Sie unter www.seko-bayern.de oder zum bundesweiten Projekt unter www.insea-aktiv.de
Quelle: SeKo Bayern
Krankenkassen schöpfen Fördermittel fast vollständig aus
Seit kurzem liegt die Statistik KJ 1 (endgültige Rechnungsergebnisse der gesetzlichen Krankenversicherung) vor, die auch die Zahlen zur Förderung der Selbsthilfe nach § 20h SGB V im Jahr 2016 beinhaltet. Danach wurden die Aktivitäten und Strukturen der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe von den Krankenkassen im Jahr 2016 auf Bundes-, Landes- und regionaler Ebene insgesamt mit rund 71 Millionen Euro gefördert. Das entspricht exakt einem Euro pro Versicherten. Aufgrund des im Präventionsgesetz verankerten § 20 h mussten die Krankenkassen im Jahr 2016 nahezu 60 Prozent mehr Mittel für die Förderung zu Verfügung stellen, insgesamt 74 Millionen Euro. Die vorliegende Ausgabenbilanz zeigt eine nahezu vollständige Ausschüttung der Fördermittel. Gegenüber dem Jahr 2015 mit fast 45 Millionen Euro steigerten die gesetzlichen Krankenkassen ihre Ausgaben für die Förderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe also um rund 26 Millionen Euro, knapp 58 Prozent. Verbliebene Restmittel wurden den Gemeinschaftsförderungen zur Verausgabung in diesem Jahr zur Verfügung gestellt.
Eine detaillierte Fördertabelle hat die NAKOS im Datenblatt 3.3 der Publikationsreihe NAKOS Studien, Zahlen und Fakten 2017 veröffentlicht.
Fördertabelle
Kontakt und Rückfragen:
Jutta Hundertmark-Mayser, NAKOS
E-Mail: selbsthilfe@nakos.de
Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke
Die Patientenberatung durch die UPD Patientenberatung Deutschland gGmbH (UPD) hat sich nach Angaben der Bundesregierung seit 2016 positiv entwickelt. So sei die Zahl der Beratungen deutlich gestiegen und die angestrebte Erreichbarkeit von 90 Prozent erreicht worden, schreibt sie in einer Antwort (18/13223) auf eine Kleine Anfrage (18/13130) der Fraktion Die Linke.
Die UPD sei vor Ort durch persönliche Beratungsangebote, aber auch telefonisch, schriftlich und online erreichbar, heißt es darin. Nachdem sich eine deutliche Präferenz der Ratsuchenden für die telefonische Beratung gezeigt habe, solle nach dem Willen des Gesetzgebers insbesondere die telefonische Erreichbarkeit verbessert werden.
Das Beratungsangebot der UPD werde auch in der gegenwärtigen Förderphase durch einen Beirat begleitet, führt die Bundesregierung aus. Zudem werde im Rahmen einer Evaluation geprüft, ob das Angebot die Ziele der unabhängigen Patientenberatung erreiche. Dabei gehe es insbesondere darum, eine bundesweit einheitliche Beratungsqualität sicherzustellen und die Qualitätskriterien einzuhalten. Zusätzlich sei in der aktuellen Förderphase die Position einer Auditorin geschaffen worden. Ihre Aufgabe sei es, die Einhaltung von Neutralität und Unabhängigkeit in der Praxis zu kontrollieren.
Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 467
Weitere Institutionen schließen sich Hilfesystem an
Der vom Bund vor vier Jahren eingeführte Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich (FSM) ist nach Einschätzung des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ) nach wie vor ein notwendiges Instrument zur Unterstützung von Menschen, die in ihrer Kindheit und Jugend sexualisierte Gewalt erleiden mussten. Die monatlichen Antragszahlen zeigten, dass die hochtraumatisierten Betroffenen weiterhin eine gute und verlässliche Hilfe benötigen, heißt es in einer Pressemitteilung des Ministeriums. Die im vergangenen Jahr getroffene Entscheidung, den Fonds über die ursprünglich 3-jährige Antragsfrist hinaus weiterzuführen "war und ist eine wichtige Entscheidung für alle Betroffenen". Die Auszahlungsdauer der Fondsmittel wurde bis 2019 verlängert.
Der FSM wurde als Hilfesystem im Mai 2013 gestartet. Seither können alle Betroffene, die in ihrer Kindheit und Jugend sexualisierte Gewalt erleiden mussten, bei der Geschäftsstelle des FSM ergänzende Hilfeleistungen zur Bewältigung oder zumindest Linderung des Erlittenen beantragen. Für Betroffene sexuellen Missbrauchs im institutionellen Bereich wurde zudem ein ergänzendes Hilfesystem geschaffen. Dazu wurden Vereinbarungen mit großen Trägern, Dachorganisationen und Ländern geschlossen. Die Entscheidung zur Gewährung von Hilfeleistungen und deren Auszahlung liegt im Unterschied zum FSM allerdings bei den Institutionen.
In den letzten Monaten haben den Angaben zufolge der SOS Kinderdorf e.V., die Deutsche Angestellten Krankenkasse - Gesundheit und die Albert-Schweitzer-Kinderdörfer und Familienwerke e.V. Bundesverband Vereinbarungen mit dem BMFSFJ zur Beteiligung an dem Hilfesystem geschlossen. Anträge Betroffener, die sexualisierte Gewalt in Institutionen dieser Träger erleiden mussten, können fortan bearbeitet werden. Mit anderen Institutionen laufen aktuell noch Verhandlungen. Zudem haben viele Partner im institutionellen Bereich von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die in Vereinbarungen festgehaltene Antragsfrist zu verlängern, um auch für diese Betroffenen weiterhin den Zugang zu Hilfeleistungen aufrecht zu erhalten.
Quelle: Bundesministerum für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Pressemitteilung vom 08.08.2017
Weitere Informationen: www.fonds-missbrauch.de
Gesetzesänderung schafft neue Optionen für Reha-Leistungen bei Kindern und Jugendlichen
Rehabilitative Leistungen für Kinder und Jugendliche werden zur neuen Pflichtleistung der Deutschen Rentenversicherung. Auslöser ist das Flexirentengesetz des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Ein Baustein darin ist, die Reha für chronisch-kranke junge Menschen um ambulante und nachsorgende Angebote zu ergänzen. Bei einer wohnortnahen Versorgung könne laut der Deutschen Rentenversicherung (DRV Bund) anders als bei einer rein stationären Reha-Leistung das Umfeld des Kindes intensiver einbezogen werden. Nachsorgende Leistungen könnten helfen, den erreichten Reha-Erfolg langfristig zu sichern.
Etwa 16 Prozent der unter 17-Jährigen leiden nach Angaben des Robert-Koch-Instituts an einer chronischen Erkrankung. Knapp ein Viertel der Kinder und Jugendlichen erhielten wegen psychischen Verhaltensauffälligkeiten eine Rehabilitation. Rund 19 Prozent von ihnen litten an einer Adipositas, 17 Prozent an Asthma und jeweils rund acht Prozent hatten entweder Hautprobleme oder Atemwegserkrankungen. Das Flexirentengesetz kappt auch den sogenannten „kleinen Reha-Deckel“, der die Ausgaben bislang begrenzte. Ergänzende Leistungen wie etwa die Mitnahme einer Begleitperson oder Reisekosten können dann ebenfalls von der DRV übernommen werden.
Quelle: Kommunikation | Gesundheit | Netzwerk (www.komm-gesund-netz.de)
Patientenorganisationen schlagen Wiederberufung von Frau Dr. Regina Klakow-Franck als Unparteiische vor
Anlässlich des Ablaufs der Vorschlagsfrist für die Neuberufung der unparteiischen Mitglieder für die nächste Amtsperiode des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) schlagen die maßgeblichen Patientenorganisationen nach § 140 f SGB V die Wiederberufung von Frau Dr. Regina Klakow-Franck vor. Ihre medizinische Fachkompetenz und ihre Fähigkeit zu Kompromissfindung und Interessensausgleich werden auch weiterhin beim Gemeinsamen Bundesausschuss benötigt.
Nachdem der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages die Personalvorschläge der Selbstverwaltungspartner für die Neuberufung der Unparteiischen des Gemeinsamen Bundesausschusses abgelehnt hatte, müssen nun neue Vorschläge eingebracht werden. Die Ablehnung durch den Gesundheitsausschuss war zurecht erfolgt, da die vorgelegten Personalvorschläge die Vermutung nahe legten, dass es bei der Bestimmung der G-BA-Spitze weniger um Neutralität und Unabhängigkeit geht, sondern mehr um die Platzierung von Personen, die interessengeleitet für eine der Trägerseiten agieren sollen. Ein solches Vorgehen wäre zum Schaden des Gemeinsamen Bundesausschusses und kann auch nicht im Sinne der Patientinnen und Patienten im deutschen Gesundheitswesen sein. Gerade die Unparteiischen des Gemeinsamen Bundesausschusses müssen zu Kompromissfindung und Interessenausgleich befähigt sein.
Es geht vielmehr darum, dass Neutralität und Unabhängigkeit von Partikularinteressen sowie Fachexpertise die zentralen Kriterien für die Besetzung dieser höchst verantwortungsvollen Ämter sind. Auch die Kontinuität der fachlichen Leitung sollte gerade in Feldern, die langfristige regulatorische Prozesse zum Gegenstand haben, ein wichtiges Kriterium sein.
Aus diesem Grund schlagen die maßgeblichen Patientenorganisationen nach § 140 f SGB V nun die Wiederbenennung der bisherigen Unparteiischen Frau Dr. Regina Klakow-Franck vor. „Gerade Frau Dr. Klakow-Franck hat sich in der Vergangenheit für Konsens- und Kompromissfindung sowie für eine Verfahrensbeschleunigung eingesetzt“. Dies sagt Dr. Martin Danner, Sprecher der Patientenvertretung beim G-BA und Geschäftsführer der BAG SELBSTHILFE.
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema "Schutz von Menschen mit Beeinträchtigung vor Gewalt"
Um Menschen mit Beeinträchtigungen besser vor Gewalt zu schützen, bedarf es nicht zwingend einer bundesweit geltenden Gewaltschutzstrategie. Das betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/13092) auf eine Kleine Anfrage (18/12889) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die föderale Struktur Deutschlands biete vielmehr die Grundlage für eine Vielzahl von Maßnahmen und Konzepten zum Gewaltschutz für Menschen mit Behinderungen. Gleichwohl sei es zur Sicherung gleichwertiger Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung "zielführend", Konzepte und Strategien länderübergreifend und bundesweit zu diskutieren und abzustimmen. Dies sei aber nicht gleichbedeutend mit nur einer gemeinsamen Gewaltschutzstrategie, schreibt die Regierung.
Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 439
Pressemitteilung zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
Nach langer Beratung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute gegen den Antrag zur Aufnahme der Liposuktion (Fettabsaugung) als Kassenleistung entschieden. Es wurde jedoch ein Potenzial für einen Nutzen der Liposuktion anerkannt. Eine Erprobungsstudie soll nun den Nutzen der Methode belegen.
Die Patientenvertretung konnte sich mit ihrem Antrag zur Aufnahme der Liposuktion in den Leistungskatalog der Krankenkassen heute nicht durchsetzen. 2014 hat die Patientenvertretung den Bewertungsantrag zur Überprüfung dieser Methode gestellt. „Wir sind sehr enttäuscht über die Entscheidung, da die Liposuktion bei Lipödem die einzige wirksame Methode ist, um diese schwere Fettverteilungsstörung zu behandeln. Natürlich sind wir auch für eine sehr gute Datenlage, aber in diesem Fall ist der positive Effekt des Fettabsaugens eigentlich fast schon logisch und die vorliegenden bewerteten Daten reichen nach unserer Ansicht aus. Zudem ist die Methode relativ sicher. Sie ist die einzige kausale Therapie der starken Schmerzen, Blutergüsse, fast unerträglichen Spannungs- und Schweregefühlen der Arme und Beine und den sehr belastenden Bewegungseinschränkungen. Wir Betroffene wollen nicht mehr mit den Kassen und den Gerichten über eine Erstattung der Kosten streiten“, so Frau Tehler von der Lipödem Hilfe Deutschland e.V. Die Krankenkassen, Krankenhäuser und Ärzte haben jedoch Zweifel an dem Nutzen der Methode und verlangen weitere Erkenntnisse durch eine methodisch hochwertige Studie.
Die Pressemitteilung im Wortlaut
Weitere Informationen finden Sie hier: www.patientenvertretung.g-ba.de
Mitgliederversammlung wählt Carola Jantzen neu in die Vereinsführung
Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen (DAG SHG) e.V. hat seit Ende Juni einen neuen Vorstand. Auf der Mitgliederversammlung am Rande der 39. Jahrestagung der DAG SHG in Konstanz wurden der frühere Leiter der Essener Selbsthilfekontaktstelle Wiese e.V., Dr. Karl Deiritz und die Leiterin der Selbsthilfe-Kontakt- und Beratungsstelle Mitte – StadtRand gGmbH in Berlin, Angelika Vahnenbruck, wiedergewählt. Neu in dem für zwei Jahre berufenen Vorstand ist Carola Jantzen. Sie leitet die Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen (KISS) im Gesundheitsamt der Stadt Kassel.
Forderung nach Finanzierung einer Stabstelle bislang erfolglos
Drei Jahre lang haben die Hamburger Patientenvertreter finanzielle Unterstützung für die Organisation und Koordination ihrer Tätigkeit gefordert – ohne Erfolg. Nun sind sie in einen unbefristeten Streik getreten und haben ihre Arbeit in den Gremien niedergelegt. Ohne eine Infrastruktur, die die ehrenamtlich tätigen Patientenvertreter koordiniert und betreut, sei die Arbeit nicht mehr zu bewältigen, erklärte das Forum Patientenvertretung in Hamburg: "Die gesetzlich seit 13 Jahren vorgesehene Patientenbeteiligung an Gremien, die die gesundheitliche Versorgung betreffen, braucht finanzielle Unterstützung, sonst bleibt sie Alibi."
In Hamburg müssen in über 30 Gremien mehr als 120 Sitze für Patientenvertreter besetzt werden. Auf Bundesebene gebe es für die Patientenvertreter im Gemeinsamen Bundesausschuss schon seit neun Jahren eine Stabstelle, hieß es. Zwar habe der Bundestag vor einem Jahr beschlossen, dass die Patientenvertreter auch in den Ländern „in vergleichbarer Weise wie auf der Bundesebene” unterstützt werden sollen. Bislang hätten sich die Verantwortlichen jedoch um die Umsetzung herumgedrückt.
Die Patientenvertreter in Hamburg fordern eine Stabsstelle und die nötigen Sachkosten, ein Budget für Fortbildungen sowie Mittel für Assistenz und Unterstützung von Menschen mit Behinderung. Verantwortlich für die Unterstützung der Patientenvertreter wären die Partner der Gemeinsamen Selbstverwaltung, das sind auf der einen Seite die Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Vereinigung und die Krankenhausgesellschaft, auf der anderen Seite die Krankenkassen.
Quellen: Forum Patientenvertretung in Hamburg
Verbraucherzentrale Hamburg
270 Selbsthilfevereinigungen bieten themenbezogene Informationen und Unterstützung aus Betroffenenperspektive
Nach Abschluss der Aktualisierungsbefragung sind die GRÜNEN ADRESSEN der NAKOS jetzt wieder online verfügbar. Am Stichtag 21. Juni 2017 enthielt die Datenbank insgesamt 375 Einträge mit Kontaktdaten und Informationen: zu 270 bundesweit tätigen Selbsthilfevereinigungen, zu 51 Selbsthilfe-Internetforen und zu 54 Institutionen mit Selbsthilfebezug – davon 31, die eine Arbeitsplattform für Selbsthilfegruppen bieten.
Zu jeder Adresse sind auch Informationen zu den Informations- und Beratungsangeboten und zu den wichtigsten eigenen Publikationen abrufbar. Aktualisiert wurden auch die Hinweise auf regionale Strukturen oder Ansprechpersonen: Bei 201 der 270 Selbsthilfevereinigungen finden sich Links zu örtlichen Angeboten.
164 der 270 Selbsthilfevereinigungen arbeiten zu mindestens einer seltenen Erkrankung. Auch 20 der 51 gelisteten Selbsthilfe-Internetforen zählen seltene Erkrankungen zu ihrem Themenschwerpunkt. Die NAKOS bedankt sich bei allen Adressgebern, die ihre Angaben zurückgemeldet haben.
Die Datenbank GRÜNE ADRESSEN bietet interessierten Bürgerinnen und Bürgern eine Orientierung im Feld der Selbsthilfe in Deutschland und zwar für die auf Bundesebene bearbeiteten gesundheitlichen, psychosozialen und sozialen Problemstellungen und Anliegen. Die strukturieren Kontaktdaten und Informationen ermöglichen die gezielte Suche und Kontaktaufnahme.
Quelle: NAKOS
Internet: NAKOS Datenbank GRÜNE ADRESSEN
SEKIS sucht eine Dipl. Pädagogin / einen Dipl. Pädagogen in Vollzeit
SELKO e. V., der Dachverband der Berliner Selbsthilfe Kontaktstellen, stellt für die Mitarbeit in der Selbsthilfe Kontakt- und Informationsstelle SEKIS eine/n Projektmitarbeiter/In für die Selbsthilfeunterstützung und Projektberatung ein. Gesucht wird zum 1. Oktober 2017 eine Dipl. Sozialpädagogin / ein Dipl. Sozialpädagoge in Vollzeit (39 Std./Woche) – davon sind 10 Stunden projektbezogen bis Ende 2019 befristet.
Zum vollständigen Stellenangebot
Parlamentarische Staatssekretärin Ingrid Fischbach übernimmt Amt von Karl-Josef Laumann
Die Parlamentarische Staatssekretärin Ingrid Fischbach (CDU) ist zur neuen Patientenbeauftragten und Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung berufen worden. Sie tritt die Nachfolge von Karl-Josef Laumann an, der in Nordrhein-Westfalen zum Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales ernannt worden ist. Die 60-jährige Fischbach gilt als ausgewiesene Gesundheits- und Sozialpolitikerin und ist seit fast 20 Jahren Bundestagsabgeordnete im Deutschen Bundestag.
"Das Amt der Patientenbeauftragten und Pflegebevollmächtigten ist eine wichtige und spannende Aufgabe", erklärte Fischbach. "Aufgrund meiner Erfahrungen in den unterschiedlichen Bereichen werde ich mich dafür einsetzen, die Rechte der Patienten und Pflegebedürftigen weiter zu stärken. Wir brauchen informierte Patienten und dafür vor allem mehr Transparenz in der ärztlichen und pflegerischen Versorgung."
Als ein Thema, um das sie sich besonders kümmern wolle, nannte Fischbach die Sicherung von gesetzlich verankerten Leistungszugängen wie Mutter-Kind-Kuren oder Rehabilitation für ältere Menschen. Damit jeder Patient in der Lage ist, seinen Anspruch auf Gesundheitsleistungen ohne Hilfe von außen durchzusetzen, will Fischbach in einer Studie die Tätigkeit von "Patientenlotsen" untersuchen lassen, die bestimmte Patientengruppen künftig bei der Orientierung im "komplizierten Gesundheitssystem" unterstützen könnten. Daneben fordert Fischbach eine Aufwertung von Gesundheitsfachberufen, um die Heilmittelversorgung zu sichern.
Fischbach wurde 1957 in Wanne-Eickel geboren und ist seit 2013 Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit. Seit 1998 ist sie Mitglied des Deutschen Bundestages. Sie ist verheiratet und hat eine Tochter.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Mitteilung vom 05.07.2017
Gemeinsamer Bericht an den Deutschen Bundestag zeigt Benachteiligungsrisiken in der Arbeitsvermittlung
Bei der Arbeitsvermittlung in Deutschland bestehen teils gravierende Diskriminierungsrisiken. Das geht aus dem gemeinsamen Bericht an den Deutschen Bundestag hervor, den die Antidiskriminierungsstelle des Bundes gemeinsam mit der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und mit der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen vorgestellt hat.
Diskriminierungserfahrungen bei der Arbeitsvermittlung können demnach individuelle Ursachen haben wie beispielsweise offen diskriminierende Einstellungen von Fachpersonal. Von weitaus grundsätzlicherer Bedeutung sind jedoch Diskriminierungsrisiken in Verfahrensabläufen. Diese können dazu führen, dass Menschen bei der Arbeitssuche nicht ausreichend unterstützt werden – und im schlimmsten Fall dauerhaft arbeitsuchend bleiben. Als problematisch sehen die Antidiskriminierungsstelle und die beiden Beauftragten beispielsweise das Kennzahlensystem an, das von Arbeitsagenturen und Jobcentern angewendet wird. Fachkräfte richten demnach ihre Vermittlungsanstrengungen zu wenig an Arbeitsuchenden aus, die ihnen auf den ersten Blick arbeitsmarkfern erscheinen – beispielsweise Alleinerziehende oder Menschen mit Behinderungen.
Auch Informations- und Beratungsdefizite sowie Barrieren beim Zugang zu Dienstleistungen von Arbeitsagenturen und Jobcentern können institutionelle Diskriminierungsrisiken darstellen. Dazu zählt etwa fehlende Barrierefreiheit (z. B. keine Angebote in Leichter Sprache) oder der eingeschränkte Einsatz von Dolmetscherdiensten für Zugewanderte.
Aus Sicht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und der beiden Beauftragten kann der Mehrzahl der institutionellen Diskriminierungsrisiken effektiv und mit einem vertretbaren Aufwand begegnet werden. Im Bereich der Arbeitsvermittlung fordern sie unter anderem, die Kennzahlensteuerung hinsichtlich der vorhandenen Diskriminierungsrisiken zu prüfen und wenn nötig anzupassen. Das in Arbeitsagenturen und Jobcentern bestehende Kundenreaktionsmanagement sollte um unabhängige Ombudsstellen ergänzt werden, an die Kundinnen und Kunden sich auch bei Diskriminierung wenden können. Darüber hinaus sollten Arbeitsagenturen und Jobcenter Leistungsberechtigte noch stärker vorab über Verfahrensrechte wie Akteneinsicht oder mögliche zusätzliche Anträge und über den Anspruch auf Barrierefreiheit informieren. Das Weiterbildungsmanagement sollte stärker auf Sensibilisierung zu Diskriminierungsthemen abzielen. In einem weiteren, allgemeinen Teil des Berichts ziehen die Antidiskriminierungsstelle und die beiden Beauftragten überdies eine Bilanz zu Benachteiligungserfahrungen, zur Rechtsprechung und zu typischen Fallkonstellationen in den vergangenen vier Jahren.
Für den Bericht wurden Beratungsanfragen ausgewertet, die von 2013 bis 2016 bei der Antidiskriminierungsstelle und den genannten Beauftragten sowie weiteren staatlichen und nichtstaatlichen Antidiskriminierungsstellen eingegangen sind. Dem Bericht ebenfalls zugrunde liegen die Ergebnisse der roßerhebung „Diskriminierungserfahrungen in Deutschland“. In dieser umfassenden Gesamtdarstellung hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes erstmals systematisch dargelegt, wo Diskriminierung in Deutschland auftritt und welche Personengruppen besonders betroffen sind. Daneben wurde die Rechtsprechung auf nationaler und europäischer Ebene analysiert. Die Antidiskriminierungsstelle hat mit der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Integration und Flüchtlinge, der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen, dem Beauftragten für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten sowie dem Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestags den gemeinsamen gesetzlichen Auftrag, alle vier Jahre dem Parlament einen Bericht über Diskriminierungen vorzulegen sowie Empfehlungen zu ihrer Beseitigung und Vermeidung zu geben.
Quelle: Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Weitere Informationen: Pressemitteilung, Pressehandout, Bericht "Diskriminierung in Deutschland"
Verbund unabhängige Patientenberatung: Callcenter-Beratung ist weniger bürgernah und qualifiziert
Die Unabbhängige Patientenberatung (UPD) ist nach Ansicht des Verbunds unabhängige Patientenberatung (VuP) e.V. unter dem neuen Betreiber Sanvartis nicht mehr so effektiv wie zuvor. Sie erhalte zwar mehr Fördermittel, sei aber weniger bürgernah und qualifiziert, erklärte der Verbund, der bis 2015 einer der Träger der UPD war. Zudem sei es "befremdlich", dass der Call-Center-Betreiber Sanvartis seine Geldtransfers aus der UPD geheim halte.
Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann, hatte Mitte Juni den "Monitor Patientenberatung 2016" der neuen UPD vorgestellt. Der VuP e.V. hat die veröffentlichten Ergebnisse mit dem UPD-Monitor-Patientenberatung von 2015 verglichen, der noch von dem Sozialverband VdK e.V., dem Verbund VuP e.V. und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen vzbv e.V. als damalige Träger erstellt worden war.
Den Angaben zufolge hat die neue UPD 2016 von der GKV 9 Millionen Euro und von der PKV 630.000 Euro Fördermittel bekommen. Zuvor waren es jährlich insgesamt rund 6 Millionen Euro. Das ist eine Steigerung um etwa 55 Prozent. Mit dem Geld beschäftige die neue UPD jedoch weniger und geringer qualifizierte Mitarbeiter/innen als die bisherige UPD, so der VuP. Die Anzahl akademisch qualifizierter Berater/innen liege bei der neuen UPD bei 41 Prozent bei der alten UPD hatten alle Berater/innen eine akademische Ausbildung.
Insgesamt habe die neue UPD im vergangenen Jahr 93.827 Beratungen durchgeführt, das sind nur 16,6 Prozent mehr als 2015 von der bisherigen UPD mit 80.452 Beratungen. Bemerkenswert sei auch die Verteilung der Beratungen auf die unterschiedlichen Zugangswege, so der VuP e.V. Die telefonische Beratung sei wie geplant weiter ausgebaut worden auf 90,1 Prozent der Anfragen (bisher 78,4 %), während die persönliche Beratung von bisher 14,0 Prozent auf 3,7 Prozent (in Zahlen: von 11.295 auf etwa 3.470) dramatisch zurückgegangen sei.
Es sei kaum vorstellbar, dass innerhalb eines Jahres so viel weniger Ratsuchende persönliche Beratung wünschen, hieß es. Eher sei dies auf ein verändertes Angebot mit vorrangiger Call-Center-Beratung zurückzuführen. Der Neustart der UPD als Callcenter beinhalte zudem einen Verzicht auf Beratungstiefe. Das vorher über mehr als 15 Jahre entwickelte Beratungsprinzip, das die Bedürfnisse der Ratsuchenden in den Mittelpunkt stellte, werde durch die Sanvartis-UPD auf Informationsweitergabe reduziert.
Quelle: Verbund unabhängige Patientenberatung (VuP) e.V., Mitteilung vom 28.06.2017
Weitere Informationen: www.v-up.de
Fachtagung der DAG SHG diskutierte über Selbsthilfe im Gesundheitswesen
Mehr als 150 Selbsthilfeaktive und Fachkräfte der Selbsthilfeunterstützung aus ganz Deutschland diskutierten vom 21. bis 23. Juni 2017 in Konstanz über die Rolle der gemeinschaftlichen Selbsthilfe im Gesundheitswesen: zwischen Betroffenenkompetenz und Professionalisierung, zwischen Autonomie, Leistungsdruck und Qualitätsanforderungen. „Wo bleibt der Mensch?“ lautete das Motto der 39. Jahrestagung der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthil-fegruppen e.V. (DAG SHG).
In seinem Eröffnungsvortrag ermutigte David Klemperer, Professor für Sozialmedizin und Public Health an der Technischen Hochschule Regensburg, die Akteure in der Selbsthilfe, sich stärker politisch einzumischen. Um mehr Patientenorientierung im Gesundheitssystem zu erreichen, sei eine kritische Gesundheitskompetenz notwendig, die auf soziale und politische Veränderungen ziele, betonte er. Als „Experten in eigener Sache“ könnten Selbsthilfeaktive „der Politik noch viel stärker Impulse geben“, auf eine bessere Kommunikation zwischen Ärzten und Patienten drängen und sich für partizipative Entscheidungsfindungen einsetzen.
Die Schirmherrschaft für die dreitägige Konferenz hatte der Baden-Württembergische Minister für Soziales und Integration, Manfred Lucha, übernommen. Stellvertretend für ihn begrüßte Ministeri-aldirektor Wolf-Dietrich Hammann die Tagungsteilnehmenden. Er wisse, welche Kraft in der Selbsthilfe stecke, sagte er. Wenn erst einmal die Hemmungen überwunden seien, in eine Selbsthilfegruppe zu gehen, sei der Erfolg „oft wirklich verblüffend“. „Selbsthilfegruppen sind ein Segen“, betonte auch der Landrat des Landkreises Konstanz, Frank Hämmerle, der die Tagungsteilnehmenden im Landratsamt willkommen hieß.
Die gesundheitliche Selbsthilfe hat sich in Deutschland zu einer wichtigen Säule im Gesundheits-wesen entwickelt. Sie wird anerkannt, gefördert und auch eingebunden in Fragen der gesundheitlichen Versorgung. Selbsthilfe steht für die Erhaltung und Verbesserung der Lebensqualität von Menschen mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen. In der medizinischen Versorgung bleibt jedoch immer weniger Zeit für das Miteinander, das Gespräch, das Zuhören und den Austausch über individuelle Anliegen. „Die Gesprächskultur in der Selbsthilfe ist daher eine wichtige Ergänzung für unser Gesundheitswesen“, so Jutta Hundertmark-Mayser, Organisatorin der Tagung, in einem Interview mit dem Südkurier.
In den Arbeitsgruppen diskutierten die Tagungsteilnehmenden über die Herausforderungen an die Selbsthilfe: über den Spagat zwischen Selbstbetroffenheit und Professionalisierung, über die Qualität der Arzt-Patient-Beziehung und über sprechende Medizin, über die Passung des Selbsthilfebegriffs zu den genannten Anforderungen ebenso wie über die Unabhängigkeit der Selbsthilfe, die allein dem Wohl der Betroffenen verpflichtet ist und deren Wirken nicht von den Interessen anderer überlagert wird. Dabei ging es immer wieder auch darum, welche Rolle die professionelle Selbsthilfeunterstützung in den über 300 örtlichen Selbsthilfekontaktstellen in diesem Prozess übernehmen können.
In ihrem Abschlussvortrag forderte die Geschäftsführerin der Nationalen Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen (NAKOS), Ursula Helms, einen „Schulterschluss“ der Selbsthilfe. Aktive aus Selbsthilfegruppen und -vereinigungen sowie die Fachkräfte aus der Selbsthilfeunterstützung müssten sich gemeinsam für ein selbsthilfefreundliches Klima und eine bessere medizinische Versorgung einsetzen: „Denn die Selbsthilfe ist Wegbereiterin für mehr Patientenorientierung im Gesundheitswesen.“
Quelle: DAG SHG
Fachliche Beiträge und Einblicke in die Arbeit von Selbsthilfegruppen
Die Selbsthilfe von Migrant/innen und Flüchtlingen sowie die Beteiligung von Selbsthilfe in Gremien bilden Schwerpunkte des Selbsthilfegruppenjahrbuch 2017 der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG). Das 137-seitige Heft wurde Ende Juni bei der Jahrestagung der DAG SHG in Konstanz der Fachöffentlichkeit vorgestellt. Es enthält 20 Beiträge, an denen insgesamt 31 Autor/innen mitgewirkt haben.
Der Band präsentiert vielfältige Erfahrungen und Berichte aus der Arbeit von Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen. Beiträge über Kooperationen, Projekte und wissenschaftliche Studien öffnen den Blick auf aktuelle Anliegen und Herausforderungen der gemeinschaftlichen Selbsthilfe und ihrer Unterstützung. So hat die Münchner Rechtsanwältin Renate Mitleger-Lehner einen Beitrag über "Die rechtliche Stellung der unter 18-Jährigen in Selbsthilfegruppen" geschrieben.
Auf der Internetseite unter www.dag-shg.de können Sie in der Rubrik "Service" das Jahrbuch online bestellen:
www.dag-shg.de/service/jahrbuecher/2017
Das Jahrbuch wird kostenlos abgegeben. Wir bitten jedoch um die Erstattung der Versandkosten und gerne auch um Spenden zur Unterstützung der Arbeit der DAG SHG.
Schriftliche Bestellungen insbesondere größerer Mengen richten Sie (bitte mit frankiertem Rückumschlag DIN A4) an die
Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG)
Friedrichstraße 28
35392 Gießen
Spenden zur Unterstützung der Arbeit der DAG SHG auf das Konto bei der Volksbank Mittelhessen
IBAN DE18 5139 0000 0006 3030 05
BIC VBMHDE5F
Spenden sind steuerlich abzugsfähig (St. Nr. 2025064693).
Bis 2018 soll ein Nationales Gesundheitsportal mit vertrauenswürdigen und unabhängigen Gesundheitsinformationen entwickelt werden.
Auf Initiative des Bundesgesundheitsministeriums ist in Berlin eine „Allianz für Gesundheitskompetenz“ gegründet worden. Ziel ist es, Maßnahmen für ein besseres Gesundheitswissen zu entwickeln und umzusetzen. Zu der Allianz gehören die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der GKV-Spitzenverband, der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), die Bundesärztekammer, die BAG Selbsthilfe sowie weitere zehn Partner.
Die wichtigsten Handlungsfelder der Allianz sollen die Verbesserung der Gesundheitsbildung, gute Gesundheitsinformationen und Entscheidungshilfen, vor allem auch im Internet sowie mehr Verständlichkeit im Arzt-Patienten-Gespräch, aber auch in allen anderen Gesundheitsberufen sein. "Es ist nicht immer einfach, im Dickicht der oft unverständlichen Gesundheitsinformationen den Durchblick zu bewahren", sagte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). Nötig sei daher ein gemeinsamer Kraftakt der Beteiligten im Gesundheitswesen. Bis 2018 soll ein Konzept für ein Nationales Gesundheitsportal mit vertrauenswürdigen, wissenschaftlich belegten und unabhängigen Gesundheitsinformationen.
Laut einer aktuellen Studie verfügen mehr als die Hälfte der Menschen in Deutschland (rund 54 Prozent) nur über eine "eingeschränkte Gesundheitskompetenz". Das bedeutet, sie haben Schwierigkeiten, gesundheitsbezogene Informationen zu finden, sie zu bewerten und die richtigen Entscheidungen für eine gesunde Lebensweise oder zur Krankheitsbewältigung zu treffen. Dies betrifft insbesondere ältere Menschen, Menschen mit chronischer Erkrankung, Menschen mit geringem Bildungsstatus und Menschen mit Migrationshintergrund.
Eine bessere Gesundheitskompetenz zahlt sich für den Einzelnen, aber auch für das Gemeinwesen aus: Nach Schätzungen der WHO werden drei bis fünf Prozent der Gesundheitsausgaben durch eine unzureichende Gesundheitskompetenz verursacht. Allein für Deutschland bedeutet dies etwa 9 bis 15 Milliarden Euro.
Quelle: Bundesgesundheitsministerium, Mitteilung vom 19.06.2017
Verbände und Selbsthilfeorganisationen können sich um eine Förderung bemühen
Die Förderrichtlinie zur Durchführung der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung für Menschen mit Behinderungen tritt am 31. Mai 2017 in Kraft. Anträge können voraussichtlich ab dem 15. Juni 2017 gestellt werden. Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Verena Bentele, forderte Verbände und Selbsthilfeorganisationen auf, die Förderungsmöglichkeiten für Beratungsangebote zu prüfen und sich gegebenenfalls um eine Förderung zu bemühen.
Die Richtlinie konkretisiert die Voraussetzungen für eine Förderung von Beratungsangeboten gemäß § 32 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz-BTHG). Bis 2018 soll ein Netzwerk von Beratungsstellen aufgebaut werden, in denen Menschen mit Behinderung und deren Angehörige insbesondere durch Menschen mit Behinderungen beraten werden (sogenanntes "Peer Counseling").
Mit der Förderung der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung sei eine wichtige Forderung der Menschen mit Behinderungen umgesetzt wurde, so Bentele. „Im Bundesteilhabegesetz wurde eine Grundlage dafür geschaffen, dass Menschen mit (und auch mit drohenden) Behinderungen ein unabhängiges Angebot zur Beratung über Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe nutzen können. Kompetente Beratung ist zentral für ein selbstbestimmtes Leben.“
Bentele betonte jedoch zugleich, dass bei der Antragsbewilligung die Unabhängigkeit des Anbieters zentrales Kriterium bleiben müsse. „Ich sehe es kritisch, dass die Richtlinie die Möglichkeit vorsieht, dass auch Leistungserbringer Zuwendungsempfänger sein können, wenn dies für eine ausreichende Abdeckung an regionalen Beratungsangeboten als erforderlich angesehen wird. Für mich lässt sich diese Möglichkeit mit dem zentralen Kriterium der Unabhängigkeit nur schwer vereinbaren.“
Im Hinblick auf die Förderung des Einsatzes von ehrenamtlichen Mitarbeitern führt die Beauftragte aus: „§ 32 BTHG sieht vor, dass bei der Förderung die Beratung von Betroffenen für Betroffene besonders zu berücksichtigen ist. Wenn nun aber die Förderrichtlinie den Einsatz von ehrenamtlichen Mitarbeitern als förderungswürdig ansieht, so besteht die Gefahr, dass die Arbeit von Menschen mit Behinderungen nicht im Rahmen sozialversicherungspflichtiger Arbeitsverhältnisse, sondern im Ehrenamt stattfindet. Das wäre kein gutes Zeichen.“
Quelle: Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Mitteilung vom 30.05.2017
Förderrichtlinie und Muster für die Antragsstellung zum Download:
www.gemeinsam-einfach-machen.de
Renate Mitleger-Lehner und Gudrun Hobrecht erstmals gewählt
Der Verein Selbsthilfekontaktstellen Bayern e.V. (SeKo Bayern) hat seit Mitte Mai einen neuen Vorstand. Neben dem Geschäftsführer des Selbsthilfezentrums München, Klaus Grothe-Bortlik, der zum dritten Mal für eine neue Amtszeit kandidierte, wurden die Rechtsanwältin Renate Mitleger-Lehner aus München und die Diplomsozialpädagogin Gudrun Hobrecht neu in den Vorstand gewählt.
Renate Mitleger-Lehner ist Verfasserin des 2010 erstmals herausggebenen Buches "Recht für Selbsthilfegruppen" und hat sich inhaltlich intensiv mit juristischen Fragen rund um die Selbsthilfe beschäftigt. Seit sechs Jahren ist sie als Fortbildnerin für Selbsthilfegruppen, Organisationen und Selbsthilfekontaktstellen unterwegs. Gudrun Hobrecht ist beim Caritasverband Scheinfeld und Landkreis Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim seit 15 Jahren im Selbsthilfe-Büro vor Ort tätig.
In Bayern gibt es 11 000 Selbsthilfegruppen zu ca. 900 Themen, die von den 32 selbsthilfeunterstützenden Einrichtungen des Vereins SeKo Bayern beraten und unterstützt werden. Der Verein SeKo Bayern bietet Informationen, Fortbildungen, Großveranstaltungen und Kooperationen rund um das Thema Selbsthilfe an. Die nächste große Fachtagung findet am 8. Juli 2017 in Passau zum Thema "Sucht trifft DICH und MICH" statt.
Weitere Informationen: www.seko-bayern.de
Fachverbände für Menschen mit Behinderung fordern umfassende Beteiligung an der Umsetzung
Die Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) auf die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung und auf die Dienste und Einrichtungen der Eingliederungshilfe stand im Mittelpunkt einer Tagung der fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung in Deutschland. Die rund 270 Teilnehmenden waren sich einig, dass das BTGH neben vielen Chancen auch Risiken biete. Diese bestünden vor allem darin, dass bisher nicht absehbar ist, ob unter den neuen Bedingungen auch Angebote von Diensten und Einrichtungen der Behindertenhilfe in gleicher Qualität wie heute fortbestehen können, hieß es.
Das BTHG stellt sämtliche Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung auf eine neue Grundlage und tritt seit Anfang des Jahres nach und nach in Kraft. Es hat weitreichende Folgen insbesondere für Menschen mit schwerstmehrfachen Behinderungen und hohem Unterstützungsbedarf. Dabei sei unklar, welche Veränderungen die neuen Regelungen zum Zusammentreffen von Bedarfen an Leistungen der Eingliederungshilfe und der Pflege für den Lebensalltag von Menschen mit Behinderung mit sich bringen werden, so die Fachverbände. Die Fachverbände fordern, dass die Politik sie in der Umsetzungsphase, bei der Begleitforschung und an den Erprobungsvorhaben umfassend beteiligt. Im Entstehungsprozess des Bundesteilhabegesetzes sei dies gut gelungen, hieß es.
Die fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung in Deutschland sind der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe, der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen, die Bundesvereinigung Lebenshilfe, die Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie und der Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen. Sie repräsentieren rund 90 Prozent der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in Deutschland.
Zum BTHG haben die Fachverbände eine Erklärung veröffentlicht, die unter www.diefachverbaende.de (Rubrik „Stellungnahmen / Positionspapiere“) nachzulesen ist.
Quelle: Fachverbände für Menschen mit Behinderung, Mitteilung vom 12.05.2017
Veranstaltungen können ab sofort im Engagementkalender eingetragen werden
Jetzt vormerken: Die 13. Woche des bürgerschaftlichen Engagements findet bundesweit vom 8. bis 17. September 2017 statt. Unter dem Motto "Engagement macht stark!" sind alle Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Initiativen, Organisationen, staatliche Institutionen und Unternehmen eingeladen, auf ihre Freiwilligenprogramme, Projekte und Initiativen aufmerksam zu machen. Initiator ist das Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE).
Alle, die in der Aktionswoche ihr Engagement der Öffentlichkeit aktiv durch eine Veranstaltung präsentieren wollen, können ihre Veranstaltung im Engagementkalender unter www.engagement-macht-stark.de eintragen. Beteiligen kann man sich mit den unterschiedlichsten Aktionen und Veranstaltungen: einem Tag der offenen Tür, einer Diskussionsrunde, einer Lesung, einem Workshop oder einer Sportveranstaltung, alles ist möglich. Ob man sich in den Bereichen Gesundheit, Umweltschutz, Sport, Geflüchtetenhilfe, Bildung, Kultur oder Migration einbringt - dabei sein kann jede und jeder.
Ziel der Aktionswoche als größte Freiwilligenoffensive Deutschlands ist es, das bürgerschaftliche Engagement von rund 23 Millionen Menschen in Deutschland in seiner Vielfalt öffentlich sichtbar zu machen. Sie soll verdeutlichen, dass Engagement jeden Einzelnen bereichert und die Gesellschaft insgesamt stärkt. Seit ihrer Gründung steht die Initiative unter der Schirmherrschaft des jeweiligen Bundespräsidenten. Finanziell unterstützt wird sie vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Quelle: Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement
Weitere Informationen: www.engagement-macht-stark.de
2016 wurden insgesamt rund 5 Millionen Euro weitergereicht
Der Verein "Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie (FSA)" hat eine aktuelle Übersicht über die Zuwendungen seiner Mitglieder an Patienten- und Selbsthilfeorganisationen im Jahr 2016 veröffentlicht. Demnach haben die Pharmaunternehmen im vergangenen Jahr rund 5 Millionen Euro an Patientenorganisationen bezahlt. Mit der Veröffentlichung sollen Transparenz und Neutralität der Organisationen sichergestellt werden.
Die Mitglieder des Vereins Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie (FSA) veröffentlichen bereits seit 2009 jährlich sämtliche Zuwendungen an Patientenorganisationen in einer "Transparenzliste". In diesem Jahr stehen die Daten der Pharmaunternehmen über Empfänger, Höhe und Zweck der Zuwendungen zum zweiten Mal nach 2015 in einer Datenbank zur Verfügung. Dort kann gezielt nach einzelnen Pharmaunternehmen oder nach einzelnen Patienten-/Selbsthilfeorganisationen gesucht werden. Alle Daten beruhen auf den Angaben der Unternehmen.
Die Datenbank ist zu finden unter:
http://www.fsa-pharma.de/bezugsgruppen/patientenorganisation/zuwendungen-intern/
Quelle: Der Paritätische Gesamtverband, Mitteilung vom 28.04.2017
Auswertung der Daten von rund 22.000 Befragten soll bis 2021 abgeschlossen sein
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eine "Repräsentativbefragung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen" in Auftrag gegeben. In der auf fünf Jahre angelegten Untersuchung werden alle wichtigen Lebensbereiche von Menschen mit Behinderung daraufhin untersucht, inwiefern Teilhabe gelingt und wo Deutschland auf dem Weg in eine inklusive Gesellschaft steht. Es handelt sich um die erste bundesweit repräsentative Erhebung zu den Lebensumständen von Menschen mit Behinderung gemäß Artikel 31 "Statistik und Datensammlung". Die Ergebnisse sollen Grundlage für politische Konzepte zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention sein.
Im Rahmen der Studie sollen in den nächsten Jahren etwa 22.000 Menschen mit einer Beeinträchtigung befragt und die Ergebnisse einer Kontrollgruppe von 5.000 Menschen ohne Behinderungen gegenübergestellt werden. Das Institut für angewandte Sozialwissenschaft (infas) in Bonn wurde mit der Durchführung der Befragung beauftragt. Ein wissenschaftlicher Beirat wird das Vorhaben begleiten. Im Jahr 2021 soll die Auswertung der erhobenen Daten abgeschlossen sein.
Nach Artikel 31 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) sind die Vertragsstaaten verpflichtet, geeignete Informationen, einschließlich statistischer Angaben und Forschungsdaten, zu sammeln, die ermöglichen, politische Konzepte zur Durchführung der UN-BRK auszuarbeiten und umzusetzen. Befragt werden sollen 16.000 Menschen mit Behinderungen in Privathaushalten, 5.000 Menschen mit Behinderungen, die in Einrichtungen leben, Menschen mit speziellen Kommunikationserfordernissen und 5.000 Menschen ohne Behinderung als Kontrollgruppe.
Kurzfristige Beratung bei psychischen Beschwerden für alle gesetzlich Krankenversicherten
Ab dem 1. April können sich Menschen mit psychischen Beschwerden kurzfristig und umfassend bei einem Psychotherapeuten beraten lassen. Dafür bieten Psychotherapeuten ab dem nächsten Monat eine Sprechstunde an, die es bisher nicht gab. Ratsuchende können dadurch deutlich schneller als bislang einen ersten Termin erhalten, teilte die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) mit.
"Für Patienten sind die langen Wartezeiten auf ein erstes Gespräch bei einem Psychotherapeuten damit Vergangenheit", erklärte Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). "Zukünftig ist es möglich, beim Psychotherapeuten kurzfristig abklären lassen, wie psychische Beschwerden einzuschätzen sind".
In einer psychotherapeutischen Sprechstunde kann sich jeder gesetzlich Krankenversicherte beraten lassen. Dafür sollte er telefonisch einen Termin verabreden und zum Gespräch seine Versichertenkarte mitbringen. Ein Antrag bei der Krankenkasse ist nicht notwendig. Den Angaben zufolge erhöht sich damit jedoch nicht die Zahl der Behandlungsplätze, sondern sie wird eher noch knapper. Viele Patienten werden im Anschluss an die Sprechstunde weiterhin lange warten müssen, bis sie eine ambulante Psychotherapie beginnen können.
Quellen: Bundespsychotherapeutenkammer, Pressemitteilung vom 27.03.2017
Neues Angebot für Menschen mit Behinderungen beginnt voraussichtlich 2018
Die im neuen Bundesteilhabegesetz vorgesehene unabhängige Teilhabeberatung für Menschen mit Behinderungen soll bis 2018 umgesetzt werden. Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wird die Ausschreibung dafür voraussichtlich im Mai erfolgen. Ziel ist der Aufbau eines von Trägern und Leistungserbringern unabhängigen Netzwerks von Beratungsstellen. Dort sollen Menschen mit Behinderung und deren Angehörige insbesondere durch Menschen mit Behinderungen beraten werden (sogenanntes "Peer Counseling").
Die Beratung soll niedrigschwellig, im Sozialraum verortet und ratsuchenden Menschen barrierefrei zur Verfügung stehen. Das Angebot setzt deshalb auf bestehenden Strukturen auf und wird vom Bund mit rund 58 Mio. Euro jährlich unterstützt. Durchgeführt werden soll die Beratung insbesondere von Initiativen und Verbänden, die sich um die Förderung bewerben müssen. Entsprechende Anträge müssen dann voraussichtlich bis Ende August eingereicht werden. Für Menschen mit besonderem Teilhabebedarf (z. B. Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen) sollen überregionale Beratungen angeboten werden.
Quellen:
Bundesministerium für Arbeit, www.bmas.de
Kobinet Nachrichten, Nachricht vom 20.03.2017
Selbsthilfekontaktstellen und Gesundheitsselbsthilfe-Verbände in NRW wollen stärker zusammenarbeiten
Die Selbsthilfe-Landesverbände und Selbsthilfekontaktstellen in Nordrhein-Westfalen haben einen regelmäßigen Austausch vereinbart. Geplant sei, künftig gemeinsam an relevanten Zukunftsthemen zu arbeiten, teilte die KOSKON NRW mit. Dazu gehöre der Generationenwechsel in der Selbsthilfe ebenso wie junge Selbsthilfe, interkulturelle Öffnung oder auch das Thema "chronisch krank am Arbeitsplatz". Den Startschuss für die Kooperation gab die Tagung "Vernetzt in die (Selbsthilfe-)Zukunft" am 15. Februar 2017 in Dortmund.
Die verstärkte Zusammenarbeit sei "ein längst überfälliger Schritt", erklärte Hermann Zaum, Landesgeschäftsführer des Paritätischen NRW. Professor Dr. Rolf Rosenbrock, Gesundheitswissenschaftler und Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbandes, appellierte in seinem Impulsvortrag an die Selbsthilfe, als Teil des Wandels den Veränderungsprozess aktiv mitzugestalten. Dr. Volker Runge, Sprecher der Gesundheitsselbsthilfe NRW und Petra Belke, Koordinatorin der Selbsthilfe-Kontaktstellen NRW, sehen die Fachtagung als ein wichtiges Signal für die gemeinsame Zukunft von Landesverbänden und Kontaktstellen.
Quelle: KOSKON NRW
Weltweit sind mehr als 320 Millionen Menschen von der Volkskrankheit betroffen
"Depressionen: Sprechen wir's an!" lautet das Thema des Weltgesundheitstages am 07. April 2017. Jedes Jahr erkranken etwa elf Prozent der Bevölkerung in Deutschland an einer mehr oder minder schweren Depression. Fast jeder Fünfte ist mindestens einmal im Leben von einer Depression betroffen, Frauen doppelt so häufig wie Männer. Nach einer Studie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) steigt die Zahl der Menschen mit Depressionen weltweit stark an. 2015 waren rund 322 Millionen Menschen betroffen, 4,4 Prozent der Weltbevölkerung. Das waren gut 18 Prozent mehr als zehn Jahre zuvor.
Mit dem Aktionstag möchte die WHO erreichen, dass Betroffene, aber auch deren Familien, Freunde und Kollegen, Hilfe suchen und diese auch erhalten. Die Öffentlichkeit soll besser über die Erkrankung, ihre Ursachen und Konsequenzen, einschließlich des Suizidrisikos, informiert werden, aber auch erfahren, wie man ihr vorbeugen und sie behandeln kann. In Deutschland wird der Weltgesundheitstag von der Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e. V. organisiert. In Berlin ist eine zentrale Fachveranstaltung geplant. Ursula Helms, Geschäftsführerin der NAKOS, wird dort zur Bedeutung der Selbsthilfe referieren.
Quelle: Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V. (BVPG)
Internet: www.weltgesundheitstag.de
Gemeinsamer Bundesausschuss beschließt Aufnahme als Heilmittel bei seltenen angeborenen schweren Stoffwechselerkrankungen und Mukoviszidose
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 16. März 2017 im zweiten Anlauf für die Aufnahme der ambulanten Ernährungstherapie als Heilmittel bei seltenen angeborenen schweren Stoffwechselerkrankungen und Mukoviszidose gestimmt. Die Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss begrüßte die seit langem von ihr geforderte Entscheidung. Sie hoffe nun auf eine zügige Entwicklung entsprechender Angebotsstrukturen, um die Versorgung der schwerstkranken Menschen zu verbessern, erklärte das Gremium am 16. März 2017.
Künftig sollen qualifizierte Therapeutinnen und Therapeuten Betroffene und auch relevante Bezugspersonen wohnortnah beraten. Bisher war dies lediglich in Spezialambulanzen möglich. Aufgrund der Seltenheit und der Komplexität der Erkrankungen obliegt die Verordnung des Heilmittels in der Regel Ärztinnen und Ärzten, die auf diese Krankheiten spezialisiert sind. Der G-BA wird nach drei Jahren prüfen, wie die Neuerungen in der Versorgung umgesetzt werden.
Quelle: Patientenvertretung im G-BA, Pressemitteilung vom 16.03.2017
Novellierung des Conterganstiftungsgesetzes in Kraft getreten
Mit dem Vierten Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes, das Ende Februar rückwirkend zum 1.1.2017 in Kraft getreten ist, erhalten Menschen, die durch das Medikament Contergan geschädigt wurden, nun bessere Leistungen für spezifische Bedarfe. Wie das Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 10. März 2017 mitteilte, wurde nur wenige Tage nach der Verkündung des Gesetzes bereits mit den Auszahlungen begonnen. Spezifische Bedarfe sind zum Beispiel Rehabilitationsleistungen, Heilmittel etwa zur Aufrechterhaltung der Beweglichkeit und zur Linderung von Schmerzen oder Hilfsmittel wie Mobilitätshilfen.
Jede und jeder Betroffene bekommt künftig einen jährlichen Sockelbetrag von 4.800 Euro sowie zusätzliche Leistungen entsprechend der Schwere der Schädigung. Damit werden die Leistungen für spezifische Bedarfe pauschal und ohne Antrag gezahlt. Dadurch verringert sich auch der Aufwand für die Auszahlung deutlich. Der Abbau von Bürokratie führe zudem dazu, dass die zuständige Conterganstiftung für behinderte Menschen nun stärker als Servicestelle und Dienstleister für die Betroffenen ausgebaut werden könne, so das Bundesministerium.
Die Conterganstiftung gewährt Leistungen an rund 2.700 Betroffene weltweit. Dazu gehören Kapitalentschädigung, Conterganrenten von derzeit bis zu 7480 € im Monat sowie seit 2013 neue Leistungen für spezifische Bedarfe durch das Dritte Änderungsgesetz zum Conterganstiftungsgesetz. Für die spezifischen Bedarfe stehen 30 Millionen Euro im Jahr zur Verfügung.
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugen, Pressemitteilung vom 10.03.2017
Positionspapier mit Handlungsempfehlungen unter Mitwirkung des Hauses der Krebs-Selbsthilfe erarbeitet
Im März 2017 veröffentlichte die interdisziplinäre Arbeitsgruppe „Zukunft der Onkologie“ das Positionspapier „Wissen generierende onkologische Versorgung“. Es präsentiert Handlungsempfehlungen und Ansätze zur besseren Versorgung für Krebspatient/innen. Im Mittelpunkt stehen Maßnahmen, die den Zugang zu neuen Medikamenten und Therapien sowie eine sichere Behandlung garantieren sollen.
Die interdisziplinäre Arbeitsgruppe besteht aus Abgeordneten verschiedener Bundestagsfraktionen sowie Vertreter/innen von Krankenkassen und Ärzteschaft, der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, der Wissenschaft und der Patientenvertretung. Die Patientenvertretung nimmt das Haus der Krebs-Selbsthilfe – Bundesverband e.V. wahr.
Die Behandlung von Krebs stehe vor neuen Herausforderungen, erläuterte der Vorsitzende des Hauses der Krebs-Selbsthilfe, Ralf Rambach. "Nicht alles, was möglich ist, ist auch gut und das, was gut ist, ist nicht allen bekannt." Es gelte, künftig onkologische Versorgung so zu gestalten, dass Wissen systematisch generiert und allen Beteiligten, auch den Krebspatienten, nachhaltig zugänglich gemacht wird.
Krebsversorgung der Zukunft brauche eine vernetzte Forschung, in die die Selbsthilfe integriert ist und deren Erkenntnisse strukturiert in die klinische Anwendung getragen werden, so Rambach weiter. Notwendig seien Qualitätsberichte, Versorgungsdaten, Krebsregister und Studien, die einen aussagekräftigen Vergleich ermöglichen und für Patient/innen verständlich sind.
Das Positionspapier der Arbeitsgruppe „Zukunft der Onkologie“ sowie eine elektronische Pressemappe können auf www.hausderkrebsselbsthilfe.de abgerufen werden.
Quelle: Haus der Krebshilfe, Mitteilung vom 06.03.2017
Kooperationspartner verpflichten sich zur Umsetzung in ihren Bereichen
Das neue Nationale Gesundheitsziel "Gesundheit rund um die Geburt und im ersten Lebensjahr" ist im Februar veröffentlicht worden. Es wurde für den Kooperationsverbund Gesundheitsziele.de von einer Expertengruppe aus dem Bereich Bund, Länder, Forschung, Selbsthilfe und Krankenkassen in Kooperation mit dem Bundesministeriums für Gesundheit erarbeitet. Es beschreibt Maßnahmeempfehlungen rund um Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und die Entwicklungsphase im ersten Lebensjahr nach der Geburt eines Kindes.
Wichtige Ziele sind eine höhere Selbstbestimmung der Mütter innerhalb des Versorgungsgeschehens, die Förderung der Bindung zu den Eltern, gesunde Lebensverhältnisse, soziale Sicherheit sowie die Vermeidung von Unfallgefahren und Situationen, in denen Eltern überfordert sind. "Dadurch soll insbesondere sozial und gesundheitlich belasteten Schwangeren und Familien besser geholfen werden", erläuterte Raimund Geene. Der Professor für Kindergesundheit an der Hochschule Magdeburg-Stendal ist als Vertreter der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. Mitglied im Steuerungskreis des Kooperationsverbundes gesundheitsziele.de.
Dem Kooperationsverbund gehören rund 120 Organisationen des Gesundheitswesens an. Sie verpflichten sich zur Umsetzung des Gesundheitsziels in ihren Verantwortungsbereichen. Die Mitglieder hätten sich darauf geeinigt, "überall zu prüfen, wo und wie Wohlbefinden, Ressourcen, Kompetenzen von Schwangeren und jungen Familien gestärkt werden können", so Geene. Grundgedanke sei insgesamt eine natürliche, interventionsarme Schwangerschaft, Geburt, Wochenbettzeit und frühe Kindheit.
Für November 2017 ist nach Angaben von Geene ein „Dialogforum“ geplant, bei dem mit allen beteiligten Akteuren aus Bund und Ländern, Krankenkassen, Jugendhilfe, Hebammen, Ärzteschaft, Selbsthilfe darüber gesprochen werden soll, wie die empfohlenen Maßnahmen aufgegriffen werden können. Geene hofft zudem, dass „Gesundheit rund um die Geburt“ bald auch Gesetz wird – die bisherigen acht Gesundheitsziele seien durch das Präventionsgesetz bereits in das SGB V in § 20 Absatz 3 aufgenommen worden.
Weitere Informationen: www.gesundheitsziele.de
Broschüre zum Download
Quellen: Bundesministerium für Gesundheit, Pressemitteilung vom 13.02.2017
Interview mit Prof. Raimund Geene vom 17.02.2017
Gemeinnützige Hertie-Stiftung verleiht zum 26. Mal den Hertie-Preis für Engagement und Selbsthilfe | Bewerben bis 31. März 2017
Der Preis zeichnet vorbildliche Aktivitäten von Selbsthilfegruppen und engagierten Menschen im Bereich der Multiplen Sklerose und der neurodegenerativen Erkrankungen aus. Mit dem Preis würdigt die Hertie-Stiftung Aktionen, die kreativ, ungewöhnlich oder durch einen besonderen Zusammenschluss von unterschiedlichen Menschen geprägt sind.
Der Preis ist mit 25.000 Euro dotiert und wird in der Regel auf mehrere PreisträgerInnen verteilt.
Bewerbungen sind bis zum 31. März 2017 möglich.
Informationen: www.ghst.de
Die Erreichbarkeit ist gut, die Beratung könnte besser sein
Im Januar 2016 hat die "Unabhängige Patientenberatung Deutschlands" (UPD) einen neuen Träger bekommen. Bis dahin waren der Sozialverband VDK, der Verbraucherzentralen Bundesverband und der Verbund unabhängiger Patientenberatung für die kostenlose Patientenberatung verantwortlich. Dann lief der Vertrag aus und den Zuschlag erhielt eine gemeinnützige Gesellschaft, die von der Duisburger Firma "Sanvartis" gegründet wurde.
Das wurde heftig kritisiert, da Sanvartis unter anderem ein Callcenter für Krankenkassen und Pharmaunternehmen betreibt. Kritiker sahen darin einen Interessenskonflikt und befürchteten, dass die Beratung für Patienten, die ja häufig wegen Streit mit Krankenkassen Hilfe suchen, nicht mehr ganz so unabhängig sei.
Das WDR-Service-Team hat jetzt, ein Jahr nach dem Trägerwechsel, verdeckt getestet, wie gut und wie unabhängig die neue UPD ist. Das Ergebnis: Die Erreichbarkeit ist gut, die Beratung könnte besser sein.
Zum Test als Audiobeitrag und als Text:
www1.wdr.de/verbraucher/gesundheit/patientenberatung-im-test-100.html
Positionspapier zu Einflussversuchen der Pharmaindustrie veröffentlicht
Die Stiftung Deutsche Krebshilfe hat ein Positionspapier veröffentlicht, in dem sie eine starke und unabhängige Vertretung der Interessenen von Patientinnen und Patienten in gesundheitspolitschen Prozessen fordert. Es müsse sichergestellt sein, dass die einbezogenen Patientenorganisationen neutral und (finanziell) unabhängig sind und ihre Arbeit nicht von den Interessen der Pharmaindustrie berührt oder beeinflusst wird. Zudem müsse die unabhängige Vertretung der Interessen von Patientinnen und Patienten im Sinne einer "hochwertigen, bezahlbaren und nutzbringenden Arzneimittelversorgung" auf allen Ebenen der Patientenbeteiligung innerhalb des Gesundheitssystems oberste Priorität haben.
Hintergrund der Stellungnahme ist die Beobachtung, dass Pharmaunternehmen offenbar zunehmend eine stärkere Einbeziehung von Patienteninteressen in Fragen der Arzneimittelforschung und -versorgung anstreben. Aktuelle politische Vorhaben wie zum Beispiel das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) scheinen diese gewünschte Nähe zwischen Wirtschaftsunternehmen nud Patientenvertretungen zu befördern.
Quelle: Deutsche Krebshilfe
Zum Download: Positionspapier "Interessen der Patientinnen und Patienten unabhängig vertreten"
Eine Zusammenstellung der wichtigsten Änderungen hat der Verband der Ersatzkassen (vdek) herausgegeben
Am 1.1.2017 werden wesentliche Bestandteile des Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) wirksam. Kernstück ist die gesetzlich verbindliche Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs, mit dem die bisherige Benachteiligung von Personen mit kognitiven Einschränkungen beseitigt wird. So erhalten etwa demenzerkrankte Pflegebedürftige einen gleichberechtigten Zugang zu allen Leistungen der Pflegeversicherung.
Veränderungen gibt es auch bei den Beitragssätzen, Beitragsbemessungsgrenzen, bei der Qualität der Hilfsmittel und den Behandlungsmöglichkeiten für psychisch Kranke durch das "Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen" (PsychVVG).
Zusammenstellung des Verbandes der Ersatzkassen (vdek): www.vdek.de
Informationen der Bundesregierung: www.bundesregierung.de
Nach Protesten waren verschiedene Änderungen vorgenommen worden
Nach seiner Verabschiedung im Bundestag Anfang Dezember erhielt das Bundesteilhabegesetz (BTGH) am 16. Dezember 2016 auch die mehrheitliche Zustimmung durch den Bundesrat. Damit kann es nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt zum 1. Januar 2017 stufenweise in Kraft treten. Künftig sollen Behinderte, die staatliche Leistungen beziehen, mehr von ihrem Einkommen und Vermögen zurücklegen können. Selbsthilfevereinigungen und Wohlfahrtsverbände würdigten die nach zahlreichen Protesten vorgenommenen Änderungen am Gesetzentwurf, forderten jedoch zugleich weitere Nachbesserungen.
Bei der Eingliederungshilfe werden Einkommen und Vermögen von Ehe- oder Lebenspartnern künftig nicht mehr herangezogen. Das Arbeitsförderungsgeld für die rund 300.000 Beschäftigten in Werkstätten wird von derzeit 26 Euro auf 52 Euro verdoppelt. Der Vermögensschonbetrag in der Sozialhilfe wird für alle leistungsberechtigten Menschen von derzeit 2.600 Euro auf 5.000 Euro erhöht. Zudem werden künftig auch Unterstützungsleistungen für den Besuch weiterführender Schulen grundsätzlich durch die Eingliederungshilfe erbracht.
"Auf dem Weg zu gleichberechtigter Teilhabe für alle Menschen liegt noch immer ein großes Stück Strecke vor uns, so der PARITÄTISCHE. "Allen Beteiligten war bewusst, dass nicht alle Forderungen der Menschen mit Behinderung erfüllt werden. Dennoch markiert das Bundesteilhabegesetz den Auftakt für tiefgreifende Veränderungen und einen längst fälligen Systemwechsel." Jetzt komme es darauf an, die Umsetzung der Gesetze aufmerksam und kritisch zu begleiten – damit die Regelungen auch in der Praxis die Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderung verbessern, erklärte die Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.
Weitere Informationen:
"Mehr Teilhabe erreicht!" Mitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. vom 01.12.2016
Bundesteilhabegesetz, Informationen des PARTÄTISCHEN Gesamtverbands
Der PARITÄTISCHE hat zudem einen Überblick über die wesentlichen Änderungen zusammengestellt
Gesetzentwurf zum Download: www.bmas.de
Anhörung von Sachverständigen zu Ehrenamt und Pflege
"Bürgerschaftliches Engagement im Bereich Pflege und Gesundheit" lautete das Thema der 26. Sitzung des Unterausschusses "Bürgerschaftliches Engagement" des Deutschen Bundestages am 19. Oktober 2016. Neben Tine Haubner, Institut für Soziologie an der Friedrich-Schiller-Universität Jena, Anette Lahn von der Berliner Aids-Hilfe und Prof. Dr. Martina Wegner, Fakultät für angewandte Sozialwissenschaften der Hochschule München, war auch Ursula Helms von der NAKOS als Expertin eingeladen.
Ursula Helms hob den besonderen Unterstützungsbedarf von pflegenden Angehörigen und die besondere Bedeutung von Selbsthilfegruppen für den Austausch untereinander hervor. Eine sinnvolle und nachhaltige Unterstützung der Selbsthilfe als Entlastungsangebot benötige jedoch eine sachgerechte finanzielle Ausstattung, betonte sie.
Eine Zusammenfassung zur Ausschusssitzung finden Sie hier: http://bit.ly/2hfTmWJ
Das Protokoll der Sitzung mit dem Statement von Ursula Helms (Anlage 2) können Sie hier abrufen: www.bundestag.de
Schwerpunkt: Generationenwechsel in der Selbsthilfe
Die aktuelle Ausgabe unserer Fachzeitschrift NAKOS INFO ist erschienen. Der Schwerpunkt von Heft 115 der Reihe lautet: „Generationenwechsel in der Selbsthilfe”. Insgesamt 14 "Wortmeldungen" von engagierten Akteurinnen und Akteuren bieten Einblicke Chancen und Herausforderungen. Dabei werden zwar auch viele Schwierigkeiten benannt; die Beiträge machen jedoch auch Mut zu Veränderungen und Neuanfängen.
Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre.
NAKOS INFO 115 zum Bestellen oder Download:
www.nakos.de/service/neuerscheinungen
Gemeinsamer Bundesausschuss beschließt Einführung eines Pulsoxymetriescreenings
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat auf Antrag der Patientenvertretung die Einführung eines Pulsoxymetriescreenings beschlossen. Mit diesem Früherkennungsverfahren können Herzfehler bei Neugeborenen diagnostiziert werden. "Mit der Pulsoxymetrie wird nun ein Verfahren zur Routine, das jedes Jahr viele Kinderleben retten kann", so die Geschäftsführerin des Bundesverbands Herzkranke Kinder e.V. und Patientenvertreterin im G-BA, Hermine Nock.
Beim Pulsoxymetriescreening wird mit einem Clip oder einem Klebesensor am Zeigefinger des Neugeborenen innerhalb weniger Sekunden die Haut wie von einer Taschenlampe durchleuchtet. Das kleine Gerät erkennt so, wieviel Sauerstoff das Blut des Neugeborenen enthält. Ist dieser zu niedrig, kann das ein Hinweis auf einen Herzfehler sein, der unbehandelt zum Tode führen würde. Durch die frühe Diagnose ihres kritischen Herzfehlers hat das Neugeborene die Chance, rechtzeitig und geplant in eine spezialisierte Klinik zu kommen und dort unter bestmöglichen Voraussetzungen behandelt zu werden.
"Herzfehler werden oft vor und auch nach der Geburt lange übersehen. Unbehandelt können sie dazu führen, dass sich der Gesundheitszustand des Neugeborenen, insbesondere seine Herz-Kreislauf-Verhältnisse dramatisch verschlechtert. Damit sinkt auch die Chance, mit der Herz-OP ein optimales Ergebnis zu erreichen und es drohen irreparable Langzeitschäden", erläuterte Nock. Nicht jeder auffällige Pulsoxymetriebefund bedeutet jedoch gleich einen kritischen Herzfehler. Aber es sind weitere abklärende Untersuchungen nötig. Zur informierten Entscheidungsfindung erhalten werdende Eltern vorab eine verständliche, schriftliche Information.
Patientenvertretung im G-BA, Pressemitteilung vom 24.11.2016
Nachschlagewerk zu Rahmenbedingungen und Gruppenarbeit erschienen
Die NAKOS hat eine neue Arbeitshilfe für Selbsthilfegruppen herausgegeben. Die 160-Seiten umfassende Publikation gibt einen Überblick über Themen, die für die Gruppenarbeit und deren Rahmenbedingungen relevant sein können. Die Hinweise dienen der Orientierung und geben Hilfestellung zur Klärung organisatorischer Fragen und zur Gestaltung von Gruppenaktivitäten. Das Heft ergänzt die "Starthilfe zum Aufbau von Selbsthilfegruppen". Die Erstellung wurde vom BKK Dachverband gefördert.
Die Arbeitshilfe greift zahlreiche Fragen auf, die von interessierten Einzelpersonen und Selbsthilfegruppen immer wieder an die NAKOS gestellt werden. Es sind Fragen zur Rechtsform, zur Haftung, zu Urheber- und Verbreitungsrechten, zum Schutz persönlicher Daten und zu Fördermöglichkeiten. Auch geht es um die Organisation der Gruppenarbeit, die Aufnahme neuer Mitglieder, die Ansprache bestimmter Adressatengruppen und die Übernahme von Verantwortlichkeiten.
Die Arbeitshilfe wird kostenlos abgegeben und kann bei der NAKOS über das Online-Warenkorbsystem bestellt werden. Es wird jedoch um die Erstattung der Versandkosten gebeten.
Online-Bestellung unter: www.nakos.de/publikationen/key@4486
Studie über Patientenrechtegesetz veröffentlicht
Viele Bürgerinnen und Bürger fühlen sich als Patienten von ihren Ärzten gut informiert. Dagegen informieren die Krankenkassen ihre Versicherten offenbar nicht immer ausreichend über ihre Rechte und Pflichten. Das zeigt eine Studie des IGES-Instituts zu den Wirkungen des Patientenrechtegesetzes, die der Patientenbeauftragte der Bundesregierung in Auftrag gegeben hatte.
Der Studie zufolge kennt die überwiegende Mehrheit der Befragten das Recht, die eigene Patientenakte vollständig einzusehen. Überwiegend bekannt ist auch, dass Ärzte ausführlich über Diagnosen und Therapiemöglichkeiten informieren müssen. Mit der Aufklärung vor einer Operation sind neun von zehn Befragten zufrieden. Dagegen wissen nur 39 Prozent der Befragten Bescheid über die gesetzlichen Fristen, innerhalb derer die Krankenkassen Leistungsanträge bearbeiten müssten. Nur knapp der Hälfte ist bekannt, dass bei einem Verdacht auf einen Behandlungsfehler eine Unterstützung durch die Krankenkassen gesetzlich vorgeschrieben sei.
Aus den genannten Hemmnissen leiten die Verfasser Handlungsbedarf vor allem in den folgenden Bereichen ab: Verbesserung der Information und des Kenntnisstands der Versicherten und Patienten bezüglich ihrer Rechte, stärkere Wahrnehmung der Pflichten der Krankenkassen sowie Verbesserung der Arzt-Patienten-Kommunikation.
Weitere Informationen: www.patientenbeauftragter.de/patientenrechtegesetz
35 Kontaktstellen beteiligen sich aktuell an dem Projekt
Seit Beginn des Projekts "In-Gang-Setzer" im Jahr 2008 wurden bereits mehr als 700 Gruppen zu rund 170 Themen von ehrenamtlichen Begleiter/innen unterstützt. Nach Angaben des Paritätischen Nordrhein-Westfalen als Projektträger haben dabei Gruppen zu psychischen Themen den größten Anteil ausgemacht. Auffällig sei auch der überproportional hohe Anteil von Gruppen zu sozialen Themen. Zudem habe sich gezeigt, dass Angehörigengruppen offenbar leichter mit Hilfe durch In-Gang-Setzer zustande kommen als ohne diese Hilfe.
In-Gang-Setzer sind ehrenamtliche Mitarbeiter/innen von örtlichen Selbsthilfekontaktstellen, die eine Selbsthilfegruppe vorrangig in der Startphase zeitlich begrenzt begleiten. Zu den Anliegen und Themen der Gruppe bringen sie sich nicht ein, ihre Aufgabe ist es ausschließlich, den Mitgliedern der (noch unerfahrenen)
Gruppe dabei zu helfen, zueinander zu finden.
Den Angaben zufolge sind aktuell 35 Kontaktstellen in ganz Deutschland an dem Projekt beteiligt, 2015 waren 25 In-Gang-Setzer als vorübergehende Begleiter für Selbsthilfegruppen eingesetzt. Die anderen Kontaktstellen befinden sich entweder noch in der Startphase oder hatten gerade keine Gruppen mit Unterstützungsbedarf. Das Konzept ist bislang im Norden weiterverbreitet als im Süden. In Bayern, Baden-Württemberg und Hessen sind je eine Kontaktstelle beteiligt, während sich die anderen 32 Kontaktstellen auf NRW, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein verteilen.
Eine oft diskutierte Frage ist die nach der Eigenständigkeit der in Gang gesetzten Gruppen. Wie gut erfüllen die In-Gang-Setzer ihre Rolle als vorübergehende Starthelfer und Impulsgeber? Lösen sie sich rechtzeitig aus der Gruppe, damit keine Abhängigkeiten entstehen. Ein Vergleich der In-Gang-Setzungen im Zeitraum 2008 – 2014 und 2015 zeigt, dass die Dauer der Begleitung identisch ist. Im Schnitt werden die Gruppen bei 3,7 Treffen begleitet, bis sich der In-Gang-Setzer verabschiedet und die Gruppe selbständig weitergeht.
Kooperationsverbund "Gesundheitliche Chancengleichheit" hat Dokumente zusammengestellt
Der bundesweite Kooperationsverbund "Gesundheitliche Chancengleichheit" hat eine Zusammenstellung der aktuell zur Verfügung stehenden Dokumente zum 2015 in Kraft getretenen Präventionsgesetz auf seiner Internetseite eingestellt. Die Übersicht enthält zahlreiche Informationen, Links und Hinweise etwa zum Leitfaden Prävention (Fassung vom 10. Dezember 2014), den Bundesrahmenempfehlungen der Nationalen Präventionskonferenz und den Landesrahmenvereinbarungen zum Präventionsgesetz:
Link: www.gesundheitliche-chancengleichheit.de/dokumente-praeventionsgesetz
Maßgebliche Selbsthilfeorganisationen können sich melden
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit seinen Beratungen zu den Richtlinien nach § 137f SGB V (strukturierte Behandlungsprogramme bei chronischen Krankheiten) begonnen. Selbsthilfeorganisationen, die zu den Themen chronische Herzinsuffizienz, Rückenschmerz, Depressionen, Rheumatoide Arthritis oder Osteoporose arbeiten, können sich ab sofort beim G-BA für das Stellungnahmeverfahren melden. Voraussetzung ist, dass die Organisationen "maßgebliche Spitzenorganisation auf Bundesebene" sind und dies durch Vorlage der Satzung oder Statuten bzw. durch Angabe der Mitgliederzahl glaubhaft machen.
Die Meldungen sind bis zum 9. Dezember 2016 bei der Geschäftsstelle des G-BA - nach Möglichkeit in elektronischer Form (z. B. als Word- oder PDF-Dokumente) per E-Mail - einzureichen.
Gemeinsamer Bundesausschuss
Abteilung Qualitätssicherung und sektorenübergreifende Versorgungskonzepte
Postfach 12 06 06
10596 Berlin
E-Mail: dmp@g-ba.de
Hintergrund: Der G-BA hat vor Entscheidungen über die Richtlinien nach § 137f SGB V unter anderem den für die Wahrnehmung der Interessen der Selbsthilfe auf Bundesebene maßgeblichen Spitzenorganisationen, soweit ihre Belange berührt sind, Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (§ 137f Abs. 2 Satz 5 SGB V).
Ist der Kreis der stellungnahmeberechtigten Organisationen nicht eindeutig festgelegt, sind nach 1. Kapitel § 9 Absatz 1 der Verfahrensordnung (VerfO) des G-BA die für die Stellungnahmeberechtigung maßgeblichen gesetzlichen Voraussetzungen im Bundesanzeiger und im Internet mit der Maßgabe zu veröffentlichen, dass betroffene Organisationen innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Meldung beim G-BA haben.
Nach 1. Kapitel § 9 Absatz 2 VerfO ist das Merkmal „maßgebliche Spitzenorganisation auf Bundesebene“ durch Vorlage der Satzung oder Statuten und – soweit es sich nicht um Körperschaften des öffentlichen Rechts handelt – durch Angabe der Mitgliederzahl glaubhaft zu machen.
Der G-BA entscheidet aufgrund der eingehenden Meldungen über den Kreis der stellungnahmeberechtigten Organisationen zu den Richtlinien für die strukturierten Behandlungsprogramme bei chronischen Krankheiten gemäß § 137f SGB V, gibt diese im Bundesanzeiger sowie im Internet bekannt und teilt den betreffenden Organisationen seine Entscheidung mit.
Derzeit werden zu folgenden chronischen Erkrankungen strukturierte Behandlungsprogramme erarbeitet: Chronische Herzinsuffizienz, Rückenschmerz, Depressionen, Rheumatoide Arthritis und Osteoporose. Daher fordert der G-BA die für die Wahrnehmung maßgeblichen Spitzenorganisationen auf, gleichzeitig mit ihrer Meldung zu erklären, zu welchen der strukturierten Behandlungsprogramme die Aufnahme in den Kreis der Stellungnahmeberechtigten beantragt wird.
Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA), Mitteilung vom 31.10.2016
Weitere Informationen: www.g-ba.de
Der Bundesverband der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen (BApK) e.V. sucht ehrenamtliche Unterstützung für sein Beratungsangebot
Das „SeeleFon“ ist ein kostenloses Beratungsangebot für Betroffene und Angehörige psychisch erkrankter Menschen, das telefonisch und über das Internet erreichbar ist.
„Wir suchen engagierte und motivierte Mitstreiterinnen und Mitstreiter, die Menschen in psychischen Ausnahmesituationen und vor allem deren Angehörigen Unterstützung geben wollen.“ Mit diesen Worten wirbt die Geschäftsführerin des Bundesverbands der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen (BApK) e.V., Dr. Caroline Trautmann, um neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für das „SeeleFon“.
Informationen: www.psychiatrie.de/bapk/seelefon/
Früherkennung einer gefährlichen Erweiterung der Bauchschlagader
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat auf Antrag der Patientenvertretung die Einführung eines Ultraschallscreenings Bauchaortenaneurysmen (BAA) für Männer beschlossen. Diese Untersuchung soll eine gefährliche Erweiterung der Bauchschlagader frühzeitig entdecken. Reißt die Erweiterung plötzlich, kommt es zu schweren inneren Blutungen, einer lebensbedrohlichen Situation. Da das Risiko bei Männern ab 65 Jahren besonders groß ist, hat diese Versichertengruppe demnächst Anspruch auf eine Ultraschalluntersuchung zur Früherkennung. Zur Untersützung der ärztlichen Aufklärung und der informierten Entscheidungsfindung erhält der Versicherte eine schriftliche Information.
Bei den Beratungen im G-BA konnte sich die Patientenvertretung jedoch mit zwei wichtigen Anliegen nicht durchsetzen: Die Forderung, bei einem auffälligen Befund zur weiteren Beratung, Aufklärung und Therapieentscheidung die Überweisung zu einer Fachärztin oder einem Facharzt vorzuschreiben, wurde abgelehnt. Zudem hatte die Patientenvertretung vergeblich die Dokumentation der Risikofaktoren, wie z.B. Gefäßverkalkungen (Arteriosklerose), zunehmendes Lebensalter, Herzerkrankungen und Bluthochdruck gefordert. Diese Dokumentation wäre nach Ansicht der Patientenvertretung erforderlich, um zum Beispiel in der Nachschau prüfen zu können, für welche Risikogruppen sich das Screening besonders lohnt.
Quelle: Patientenvertretung im G-BA, Pressemitteilung vom 20.10.2016
ARD-Dokumentation über die Kooperation von Patientenverbänden und Pharmaunternehmen
2013 bringt der Pharmakonzern Sanofi ein neues Medikament gegen Multiple Sklerose auf den Markt. Das Medikament Lemtrada ist extrem teuer: Zwölf Milligramm kosten mehr als 10.000 Euro. Gleichzeitig schnellen die Spenden des Konzerns an den Patientenverband Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft in den Jahren 2013 und 2014 in die Höhe. Ein Zusammenhang? Ja, sagt Klaus Koch vom Institut für Qualitätssicherung und Management im Gesundheitswesen. Spenden gehörten zur Marketingstrategie von Pharmaunternehmen, vor allem vor und während der Einführung von neuen Medikamenten.
Mehr als fünf Millionen Euro spendeten Pharmaunternehmen in den vergangenen Jahren an Patientenverbände pro Jahr. Es ist schwer einen direkten Zusammenhang zur Einführung neuer Medikamente nachzuweisen. Aber die Pharmaunternehmen verfolgen noch andere Ziele. Es geht um die Gewinnung von Teilnehmern an Medikamentenstudien der Industrie , sagt Hilde Schulte, Ehrenvorsitzende der Frauenselbsthilfe nach Krebs . Diese Selbsthilfe-Initiative hat schon vor Jahren die Zusammenarbeit mit der Pharma-Industrie eingestellt, weil, so Hilde Schulte, Profitstreben und Patientengesundheit nicht zusammen passten. Dagegen setzt der Verband Mamazone Frauen und Forschung gegen Brustkrebs auf die Zusammenarbeit mit Pharmaunternehmen. Wir wollen unsere Bedürfnisse in die Konzerne hineintragen , sagt Petra Stieber, Vorsitzende des Vereins, der immerhin mehr als 70.000 Euro jährlich von verschiedenen Pharmaunternehmen bekommt.
Was ist der richtige Weg? Können und sollen Patienten mit Pharmaunternehmen zusammenarbeiten? Oder hilft nur Abgrenzung gegen die Umarmungsversuche der Industrie? Immerhin investiert die Industrie mittlerweile auch auf Europäischer Ebene Millionenbeträge in den Versuch, Einfluss auf Patientenverbände zu bekommen, indem sie die so genannte Europäische Patienten Akademie (Eupati) gründete.
In der Dokumentationsreihe "Die Story" im Ersten sucht Autor Klaus Balzer nach Verbindungen und Einflüssen, spricht mit Patienten, Ärzten und Experten aus dem Gesundheitswesen.
Die Dokumentation kann in der ARD Mediathek abgerufen werden unter: www.ardmediathek.de
Quelle: ARD
Auch Selbsthilfekontaktstellen beteiligen sich an den Aktionstagen
Die "Woche der Seelischen Gesundheit" findet jedes Jahr rund um den internationalen Tag der Seelischen Gesundheit am 10. Oktober statt. Eine Woche lang sind Bürger und Bürgerinnen in Berlin und bundesweit eingeladen, die vielfältigen ambulanten und stationären Angebote der psychiatrischen und psychosozialen Einrichtungen in ihrer Umgebung zu erkunden. Ziel aller Veranstaltungen ist es, über psychische Krankheiten aufzuklären, Hilfs- und Therapieangebote aufzuzeigen und die Diskussion anzuregen.
An den Aktionstagen beteiligen sich auch zahlreiche Selbsthilfekontaktstellen und verdeutlichen damit die Rolle, die der gemeinschaftlichen Selbsthilfe für Menschen in seelischen Krisen zukommt. Selbsthilfegruppen sind häufig der einzige Ort, in dem Betroffene über ihre Probleme sprechen können und Verständnis und Rückhalt finden.
So hat etwa die Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe im Saarland Veranstaltungen und Aktionen unter dem Schwerpunkt „Seelische Gesundheit im Alter“ geplant. Zahlreiche Vorträge und Workshops gemeinsam mit der Selbsthilfe und Fachleuten aus Kliniken und Beratungsdiensten veranstaltet die Selbsthilfekontakt- und Informationsstelle Trier.
Mit Förderung des Bundesgesundheitsministeriums führt die NAKOS aktuell ein Projekt durch, um Menschen mit psychischen Erkrankungen und Problemen über die Möglichkeiten und Chancen der gemeinschaftlichen Selbsthilfe zu informieren und sie gezielt zu vermitteln.
Weitere Informationen:
www.seelische-gesundheit-saarland.de
www.sekis-trier.de/index.php?id=31
www.nakos.de/ueber-nakos/projekte/key@2673
Der GKV-Spitzenverband hat den "Leitfaden Selbsthilfeförderung“ aufgrund der Neufassung des § 20h SGB V „Förderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe“ redaktionell überarbeitet.
Mit dem Präventionsgesetz vom 18. Juni 2015 wurde der § 20c SGB V durch den § 20h SGB V abgelöst. Die finanzielle Unterstützung der gesundheitlichen Selbsthilfe wurde um rund 30 Mio. Euro erhöht. Für Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen stellen die Krankenkassen ab dem Jahr 2016 je Versicherten 1,05 Euro zur Verfügung.
Die aktuelle Fassung steht auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes zum Download bereit:
www.gkv-spitzenverband.de/selbsthilfe
Der GKV-Spitzenverband weist außerdem darauf hin, dass der "Leitfaden Selbsthilfeförderung" ausschließlich zum Download bereit steht. Es wird keine Druckfassung erstellt.
Bundesministerium für Gesundheit verfügt Änderungen der Strukturreform
Die Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat die Beanstandungen des Bundesgesundheitsministeriums zur geplanten Strukturreform der ambulanten Psychotherapie-Richtlinie begrüßt. Das Bundesgesundheitsministerium greife dabei wesentliche Forderungen der Patientenvertretung auf, teilte das Gremium am 15. September 2016 mit. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) müsse nun eine revidierte Fassung vorlegen und die Interessen der Versicherten stärker mit einbeziehen.
So müsse unter anderem jeder Versicherte Zugang zu dem neu geschaffenen Angebot einer psychotherapeutischen Sprechstunde erhalten, hieß es. Zudem verlange das Bundesgesundheitsministerium eine Einwilligung der Versicherten für die Anzeige einer Akutbehandlung an die Krankenkasse durch den Therapeuten/die Therapeutin. Gekippt worden sei auch die Altersbegrenzung für Gutachter auf das 55. Lebensjahr. Aus Sicht der Patientenvertretung handele es sich dabei um eine verbotene Diskriminierung.
Für die Änderung der Richtlinie wurde dem G-BA eine Frist bis zum 31. November 2016 gesetzt. Damit stehe zwar nicht viel Zeit zur Verfügung, so die Patientenvertretung. Es reiche jedoch, um berechtigten Anliegen der Versicherten Rechnung zu tragen.
Quelle: Patientenvertretung im G-BA, Pressemitteilung vom 15.09.2016
Neue Vorstandsmitglieder stellen sich vor
Fast die Hälfte aller Bundesbürger würde Rat bei Selbsthilfegruppen suchen
Nahezu jeder zweite Deutsche ist der Auffassung, dass Selbsthilfegruppen manchmal wichtiger sein können als Ärzte und Psychologen. Dies ist das Ergebnis einer aktuellen Umfrage der DAK-Gesundheit. Dafür hat das Forsa-Institut mehr als 1.000 Menschen in Deutschland befragt. Besonders wichtig ist der Austausch bei Depressionen und anderen psychischen Erkrankungen, aber auch bei lebensbedrohlichen Krankheiten wie Krebs. Gespräche mit anderen Betroffenen ist Frauen und Männern aller Altersgruppen gleichermaßen wichtig.
Der Umfrage zufolge halten acht von zehn Menschen Selbsthilfegruppen für eine sinnvolle Ergänzung zur ärztlichen Behandlung. Das gilt vor allem bei psychischen Erkrankungen, die in den vergangenen Jahren immer häufiger diagnostiziert wurden. Im ersten Halbjahr 2016 belegten Depressionen, Anpassungsstörungen und andere psychische Leiden den dritten Platz der Fehltage-Statistik der DAK-Gesundheit. Aber auch bei lebensbedrohlichen Krankheiten und chronischen Leiden wie Diabetes finden die Befragten Selbsthilfegruppen sinnvoll.
Ob Depression oder Krebs – im Fall einer schweren Erkrankung sind Ärzte für die Mehrheit der Befragten der wichtigste Ratgeber (93 Prozent). Familienangehörige und Freunde sind für gut die Hälfte Anlaufstelle der Wahl. Auf Platz drei stehen die Selbsthilfegruppen: 44 Prozent der Befragten würden hier Rat suchen. „Die Ergebnisse zeigen, wie wichtig Selbsthilfeorganisationen bei der Bewältigung von psychischen und körperlichen Leiden sind“, erklärt DAK-Sprecher Jörg Bodanowitz.
Laut der DAK-Umfrage bekommen die meisten Befragten ihre Informationen zur gemeinschaftlichen Selbsthilfe aus den Medien (57 Prozent), von Freunden (43 Prozent) oder von ihrem Arzt (20 Prozent). Vor allem bei den Männern besteht Nachholbedarf: 22 Prozent der Befragten gaben an, nicht genau zu wissen, was in Selbsthilfegruppen gemacht wird (Frauen: 17 Prozent).
In Deutschland haben sich etwa 3,5 Millionen Menschen in fast 100.000 Selbsthilfegruppen zusammengeschlossen. Das Themengebiet umfasst nahezu das gesamte Spektrum körperlicher Erkrankungen und Behinderungen von allergischen, asthmatischen und anderen Atemwegserkrankungen über Herz-Kreislauf- bis hin zu Tumorerkrankungen sowie psychischen Erkrankungen bis zu Sucht und Abhängigkeit, von denen die Teilnehmer selbst oder als Angehörige betroffen sind. Gesetzliche Krankenkassen sind zur Förderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe verpflichtet.
Quelle: DAK, Pressemitteilung vom 10.08.2016
Land und Sozialversicherungsträger unterzeichnen Vereinbarung
Mit der Unterzeichnung einer "Landesrahmenvereinbarung für Gesundheitsförderung und Prävention" hat Nordrhein-Westfalen als fünftes Bundesland die Weichen für die Umsetzung des Präventionsgesetzes gestellt.
Ziel ist es, das gemeinsame Engagement für Gesundheitsförderung und Prävention ausbauen. Partner der Vereinbarung sind die Sozialversicherungsträger in NRW und die zuständigen Ministerien für Gesundheit und Arbeitsschutz.
Der Vereinbarung zufolge sollen entsprechende Angebote in dem Bundesland noch stärker als bisher direkt in den Lebenswelten der Menschen verankert werden, beispielsweise im Quartier, im Kindergarten, in der Schule, am Arbeitsplatz oder auch in der Pflegeeinrichtung. Die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in NRW stellen für Prävention und Gesundheitsförderung jährlich rund 100 Millionen Euro zur Verfügung.
Quelle: Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter und das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung vom 26.08.2016
Stellenausschreibung
Das Selbsthilfezentrum München ist eine Einrichtung in freier Trägerschaft. Es unterstützt seit mehr als 30 Jahren Selbsthilfegruppen und selbstorgansierte Initiativen in München und informiert Interessierte über Selbsthilfe und Selbstorganisation. Es kooperiert in vielfältiger Weise mit professionellen Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, um den Selbsthilfegedanken zu befördern und Kooperationen anzuregen.
Zum 1. November 2016 ist eine Stelle für eine/n Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit 28 Wochenstunden zu besetzen. Zu den Aufgabenbereichen gehören Selbsthilfeberatung und -unterstützung, Vermittlung in Selbsthilfegruppen, Kooperationen mit Infrastruktureinrichtungen des Sozial- und Gesundheitssystem, Bearbeitung von Förderanträgen für gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen und Unterstützung bei Veranstaltungen und Projekten.
Bewerbungsunterlagen bitte bis 10. September 2016 an das Selbsthilfezentrum München, Herrn Klaus Grothe-Bortlik, Westendstraße 68, 80339 München, 089/53 29 56 - 15, per Briefpost (bevorzugt) oder E-Mail: bewerbung@shz-muenchen.de
Quelle: Selbsthilfezentrum München
Massive Verschlechterungen für Menschen mit geistiger Behinderung gefürchtet
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe hat eine Petition gegen das geplante Bundesteilhabegesetz und die Neuregelung des Pflegestärkungsgesetzes gestartet. Die Gesetze beinhalteten massive Verschlechterungen für Menschen mit geistiger Behinderung und "können so nicht bleiben", erklärte die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, Ulla Schmidt, am 7. Juli 2016 in Berlin. Die Lebenshilfe mit über 500 örtlichen Vereinigungen und 130.000 Mitgliedern ruft deshalb dazu auf, ihre bundesweite Protestkampagne unter dem Motto #TeilhabeStattAusgrenzung zu unterstützen.
Das Bundesteilhabegesetz regelt die Eingliederungshilfe neu. Von den derzeit rund 860.000 Beziehern der Eingliederungshilfe hat die Mehrheit – über eine halbe Million – eine geistige Behinderung. Bleibt die Reform so, wie sie ist, hat das laut Lebenshilfe schwerwiegende Auswirkungen: Manche Menschen mit geistiger Behinderung müssen fürchten, ganz aus dem Hilfesystem herauszufallen. Anderen droht, dass sie gegen ihren Willen mit anderen zusammen wohnen müssen oder in Pflegeeinrichtungen abgeschoben werden. Wieder andere müssen bangen, ihr Zuhause zu verlieren, weil ihre Wohnstätte nicht mehr ausreichend finanziert wird und schließen muss. Zudem kritisiert die Lebenshilfe die Ausweitung des Ausschlusses von Leistungen der Pflegeversicherung im Pflegestärkungsgesetz. Dies sei eine Diskriminierung von Menschen, die als Versicherte Beiträge zahlen.
Das Gesetzespaket enthalte zwar Fortschritte aber die drohenden Verschlechterungen für Menschen mit geistiger Behinderung seien inakzeptabel, so Schmidt. Die Lebenshilfe versteht sich als Selbsthilfevereinigung, Eltern-, Fach- und Trägerverband für Menschen mit geistiger Behinderung und ihre Familien. Sie begleitet Menschen mit geistiger Behinderung in ihrem Bestreben, gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilzunehmen und tritt für die barrierefreie Gestaltung aller Lebensbereiche ein.
Ziel der Kampagne ist es, die Forderungen der Lebenshilfe für gute Teilhabe und Pflege den Abgeordneten und der breiten Öffentlichkeit deutlich zu machen. Ulla Schmidt: „Wir wissen, dass diese sozialpolitischen Großvorhaben für viele Außenstehende sehr kompliziert sind. Wir werden es jedoch nicht zulassen, dass am Ende die Schwächsten, die Menschen mit geistiger Behinderung, als Verlierer dastehen. Wir müssen allen klarmachen, was die Folgen dieser Gesetze sind. Und wir werden gegen die Verschlechterungen durch das Pflegestärkungsgesetz III und für ein Bundesteilhabegesetz kämpfen, das diesen Namen auch verdient.“
Weitere Informationen: www.lebenshilfe.de/de/presse
Hier gibt es die Petition der Lebenshilfe #TeilhabeStattAusgrenzung
Quelle: Bundesvereinigung Lebenshilfe
Bundesregierung antwortet auf Kleine Anfrage zur Selbsthilfe in Deutschland
Für die Förderung der gesundheitlichen Selbsthilfe stehen 2016 rund 74 Millionen Euro zur Verfügung. Das geht aus einer Antwort (18/8810) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/8605) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor, die am 23. Juni veröffentlicht wurde. Die Förderung der gesundheitlichen Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen sei im internationalen Vergleich beispiellos, heißt es darin. Im 2015 verabschiedeten Präventionsgesetz war festgelegt worden, die Ausgaben der Krankenkassen und ihrer Verbände zur Förderung der Selbsthilfe ab 2016 je Versicherten auf 1,05 Euro zu erhöhen.
Die Bundesregierung stützt sich in ihren Antworten zu insgesamt 42 Fragen vor allem auf Zahlen aus dem letzten Gesundheitsbericht des Robert-Koch-Instituts (RKI) sowie von der NAKOS und den Krankenkassen. Zudem werden Ergebnisse aus dem bundesweiten Forschungsprojekt "Gesundheitsbezogene Selbsthilfe in Deutschland – Entwicklungen, Wirkungen, Perspektiven (SHILD)" zitiert. Dabei wird von derzeit 70.000 bis 100.000 Selbsthilfegruppen mit rund drei Millionen Teilnehmern sowie von 296 Selbsthilfekontaktstellen und -unterstützungsstellen mit zusätzlich 46 Außenstellen in Deutschland ausgegangen.
Die Größe der Selbsthilfegruppen und -organisationen ist nach Angaben der Regierung sehr unterschiedlich. So hätten in Hamburg die Selbsthilfegruppen zwischen 4 und 790 Mitglieder. Dachverbände oder bundesweite Selbsthilfeorganisationen kämen auf bis zu rund 50.000 Mitglieder. Nur gut ein Viertel der lokalen Selbsthilfegruppen bekommt den Angaben zufolge Zuwendungen von privaten Spendern oder Stiftungen. Bei den regionalen oder landes- und bundesweiten Zusammenschlüssen dagegen erhalten drei von vier Selbsthilfeorganisationen Mittel von privaten Spendern oder Stiftungen.
Quellen: Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom 23.06.2016
Antwort (18/8810) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/8605) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
2015 flossen insgesamt circa 575 Millionen Euro
Die Zusammenarbeit von Ärzten und Pharmaindustrie soll transparenter werden. Bis Ende Juni wollen die Mitgliedsunternehmen des Vereins "Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie" (FSA) erstmals auf ihren Internetseiten offenlegen, wie viel Geld sie im Vorjahr an Ärztinnen und Ärzte, andere Berufsgruppen im Gesundheitsbereich sowie medizinische Organisationen und Einrichtungen überwiesen haben. Damit setzen die 54 Mitgliedsunternehmen des Verbands der forschenden Pharmaunternehmen (vfa) eigenen Angaben zufolge die Vorgaben ihres 2015 in Kraft getretenen Transparenzkodex um.
In einer Pressekonferenz am 20. Juni 2016 nannte die vfa bereits die Gesamtsumme aller Leistungen: Demnach haben die 54 Unternehmen im Jahr 2015 circa 575 Millionen Euro an Ärzte, Fachkreise und medizinische Organisationen für Forschung und Fortbildung bezahlt. 366 Millionen Euro flossen dabei an Ärzte in Kliniken und niedergelassene Ärzte. Honoriert wurden damit Leistungen für klinische Studien und Anwendungsbeobachtungen. 119 Millionen Euro bezahlten die Unternehmen Ärzten für Vorträge und als Zuschüsse für Fortbildungen. Weitere 90 Millionen Euro wurden unter Sponsoring und Spenden verbucht.
Einem Bericht der Ärztezeitung zufolge wird die Zusammenarbeit von Industrie und Ärzten durch die Umsetzung des Transparenzkodex jedoch nicht vollständig transparent. Leistungen an einzelne Ärzte würden nur namentlich genannt, wenn diese einer Veröffentlichung zustimmten. So hätten zum Beispiel nur ein Drittel der für Anwendungsbeobachtungen honorierten niedergelassenen Ärzte eine namentliche Veröffentlichung genehmigt.
Die gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion der Linken, Kathrin Vogler, kritisierte laut Ärztezeitung, dass die Unternehmen mit ihrer Transparenzinitiative lediglich eine wirksame gesetzliche Beschneidung ihrer Manipulationen vermeiden wollten. FSA-Geschäftsführer Dr. Holger Diener dagegen sehe in der freiwilligen Selbstkontrolle einen Beitrag, unlautere Beeinflussung von Ärzten und Patientenorganisationen vorzubeugen. Seit 2004 seien rund 500 Verstöße gegen den Kodex verfolgt worden. B
Quellen:
Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie (FSA), Pressemitteilung vom 20.06.2016
"Pharma: So viel zahlte die Industrie an Ärzte", Ärztezeitung online vom 20.06.2016
Jedoch auch einige Kritikpunkte benannt
Die Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat die von dem Gremium beschlossene Strukturreform der ambulanten Psychotherapie-Richtlinie begrüßt. Damit komme der G-BA gesetzlichen Vorgaben nach und nehme neue Elemente auf, heißt es in einer Presseerklärung der Patientenvertretung. Dazu gehörten die psychotherapeutische Sprechstunde, die Rezidivprophylaxe und Regelungen zur Akutbehandlung für die Versorgung psychisch kranker Menschen.
Die große Hoffnung aus Patientensicht richtet sich auf einen schnelleren Erstkontakt durch die neu geschaffene psychotherapeutische Sprechstunde. Die Therapeuten sollen so frühzeitig und niedrigschwellig Schwere und Behandlungsbedürftigkeit der Beschwerden einschätzen und über ein geeignetes psychotherapeutisches Verfahren oder auch andere Hilfen wie die Selbsthilfe, Beratungsstellen und Präventionsangebote beraten können.
Die Patientenvertretung hält es jedoch für ungewiss, ob sich diese Hoffnung für alle Ratsuchenden erfüllen kann. Denn während Patientinnen und Patienten zukünftig zwingend vor Beginn einer Psychotherapie die psychotherapeutische Sprechstunde in Anspruch nehmen müssten, müssten diese von den Therapeuten nur freiwillig angeboten werden. „Hier ist der Sicherstellungsauftrag über Versorgungsangebote gefährdet und es wird eventuell ein neues Nadelöhr geschaffen“, so Dr. Martin Danner, Sprecher der Patientenvertretung im G-BA.
Erfreulich sei, dass die Stundenanzahl für Langzeittherapien wie bisher bestehen bleibt. Die neu geregelte Stundenaufteilung in der Kurzzeittherapie ist aus Sicht der Patientenvertretung jedoch sachlich unbegründet. Eine Zweiteilung in je 12 Stunden (bisher bis zu 25 Stunden) sei für den therapeutischen Prozess nicht zielführend. „Weder Daten aus der aktuellen Versorgung, noch Studiendaten liefern tragfähige Argumente für diese Neuregelung“, sagte Dr. Danner.
Weitere Kritikpunkte der Patientenvertretung beziehen sich auf die fehlende Aufnahme der Hochschulambulanzen als Leistungserbringer, die Reduktion der Mindestteilnehmerzahl bei Gruppentherapien sowie die Reduktion der Anzahl probatorischer Sitzungen. Auch die von der Patientenvertretung beantragte Ergänzung um die Paar- und Familientherapie sei abgelehnt worden.
Rechtlich bedenklich findet die Patientenvertretung, dass der G-BA weitere wichtige Regelungsnotwendigkeiten den Vertragspartnern von GKV und KBV alleine zur Regelung in der Psychotherapie-Vereinbarung überlässt. „Damit werden Beteiligungsrechte, die beim G-BA garantiert sind, systematisch umgangen“, kommentierte der Patientenvertreter Professor Heberlein in der G-BA-Sitzung.
Quelle: Patientenvertretung im G-BA, Pressemitteilung vom 16.06.2016
Neue Internetseite der Stabsstelle Patientenbeteiligung zur Unterstützung der Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss
Die Internetseite bietet in einem öffentlichen Bereich einen Überblick darüber, „wer wir sind“ und „was wir tun“. Unter anderem finden sie eine Übersicht über ausgewählte Anträge der Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss.
Patientenvertretung online: https://patientenvertretung.g-ba.de
Aufruf zur Teilnahme stieß auf unerwartet große Resonanz
Das Bundestreffen Junge Selbsthilfe vom 25. bis 27. November in Heidelberg ist ausgebucht. Für die 60 Plätze, die zur Verfügung stehen, sind mehr als 100 Anmeldungen von Aktiven aus der Selbsthilfe und von Mitarbeitenden aus Selbsthilfekontaktstellen im Alter von 18 bis 35 Jahren eingegangen. Die NAKOS bedankt sich bei allen, die junge Leute aus der Selbsthilfe auf das Bundestreffen Junge Selbsthilfe 2016 aufmerksam gemacht haben. Wir bitten jedoch darum, keine weitere Werbung für das Treffen zu machen. Das Bundestreffen Junge Selbsthilfe 2016 wird vom AOK Bundesverband gefördert.
Quelle: NAKOS
Fachliche Beiträge und Einblicke in die Arbeit von Selbsthilfegruppen
Die Selbsthilfe im Suchtbereich und die Selbsthilfe von Angehörigen bilden Schwerpunkte des Selbsthilfegruppenjahrbuch 2016 der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG). Das 163-seitige Heft wurde Anfang Juni bei der Jahrestagung in Schwerin der Fachöffentlichkeit vorgestellt. Es enthält 22 Beiträge, an denen insgesamt 29 Autor/innen mitgewirkt haben.
Der Band präsentiert vielfältige Erfahrungen und Berichte aus der Arbeit von Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen. Beiträge über Kooperationen, Projekte und wissenschaftliche Studien öffnen den Blick auf aktuelle Anliegen und Herausforderungen der gemeinschaftlichen Selbsthilfe und ihrer Unterstützung. Auch die Hauptreferentin der Jahrestagung 2015 Dr. Iris Hauth hat zusammen mit Carlotta Schneller einen Beitrag mit dem Titel „Zum Verhältnis von professioneller Versorgung und Selbsthilfegruppen bei psychischen Erkrankungen und Problemen“ beigesteuert.
Auf der Internetseite unter www.dag-shg.de finden Sie in der Rubrik „Service“ das Jahrbuch zum Download. Dort können Sie es auch online bestellen. Das Selbsthilfegruppenjahrbuch wird kostenlos abgegeben. Wir bitten jedoch um die Erstattung der Versandkosten und gerne auch um Spenden zur Unterstützung der Arbeit der DAG SHG.
Link: www.dag-shg.de/service/jahrbuecher/2016
Schriftliche Bestellungen insbesondere größerer Mengen richten Sie (bitte mit frankiertem Rückumschlag DIN A4) an die
Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG)
Friedrichstraße 28
35392 Gießen
Spenden zur Unterstützung der Arbeit der DAG SHG auf das Konto bei der Volksbank Mittelhessen
IBAN DE18 5139 0000 0006 3030 05
BIC VBMHDE5F
Spenden sind steuerlich abzugsfähig (St. Nr. 2025064693).
Jahrestagung in Schwerin beschäftigt sich mit Selbsthilfeunterstützung im demografischem Wandel
In Deutschland gibt es derzeit rund 300 Selbsthilfekontaktstellen. Diese Einrichtungen unterstützen Menschen, die in Selbsthilfegruppen aktiv sind oder werden wollen. Mit jährlich 300.000 Fällen sind sie die zentralen ortsnahen Beratungs- und Vermittlungspartner für gemeinschaftliche Selbsthilfe. Durchschnittlich sind 180 Selbsthilfegruppen bei einer Kontaktstelle gelistet.
Selbsthilfekontaktstellen sind bedeutsame Kooperations- und Netzwerkpartner für die kommunale Gesundheits-, Sozial- und Engagementförderung. Doch noch immer gibt es nicht überall solche Vernetzungsstellen. Vielmehr sind ein Drittel der Stadt- und Landkreise "blinde Flecken", dort gibt es für Selbsthilfegruppen sowie Bürgerinnen und Bürger keine ortsnahe Anlaufstelle. Als Fachverband der Selbsthilfeunterstützung setzt sich die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen (DAG SHG) e.V. deshalb für einen flächendeckenden Auf- und Ausbau der Selbsthilfekontaktstellen n in Deutschland ein. Eine Verbesserung des Angebots kann durch den Aufbau von Kontaktstellen in den bisher nicht abgedeckten Landkreisen erfolgen.
Unter dem Motto „Von gestern nach morgen, von hier nach dort“ widmet sich die 38. Jahrestagung der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen (DAG SHG) e.V. vom 1. bis zum
3. Juni in Schwerin dem demografischen Wandel und den damit verbundenen Herausforderungen für die Selbsthilfeunterstützungsarbeit. Denn Überalterung, Entvölkerung und kulturelle Vielfalt verändern auch die gemeinschaftliche Selbsthilfe in Deutschland. Als alltagsnahe und verlässliche Beziehungsgeflechte ersetzen "sorgende Netze" wie Trauergruppen, generationenübergreifende Wohngemeinschaften, Austauschtreffen pflegender Angehöriger oder Großelterndienste wegbre-chende familiäre Strukturen.
Die Jahrestagung der DAG SHG ist die bundeszentrale Fachtagung für Fachkräfte aus Selbsthil-fekontaktstellen. Sie findet einmal jährlich statt und wird vom Fachverband der Selbsthilfeunterstützung in Deutschland, der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. durchgeführt. Die Tagung dient der Fortbildung und dem fachlichen Austausch zu konkreten Fragen aus dem Berufsalltag der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Weitere Informationen und das Programm zum Download unter:
www.dag-shg.de/veranstaltungen/jahrestagung-2016
Quelle: DAG SHG, Pressemitteilung vom 23.05.2016
Gemeinsamer Bundesausschuss regelt langfristige Verordnungsmöglichkeit von Heilmitteln neu
„Die neuen Regelungen zur langfristigen Verordnungsmöglichkeit von Heilmitteln schaffen Normenklarheit sowohl für die Versicherten als auch für die Heilmittelerbringer, die verordnenden Ärzte sowie die Krankenkassen. [...] Der bisher sehr hohe bürokratische Aufwand dieses Verfahrens wird sich erheblich reduzieren“, so Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).
Quelle: G-BA, Pressemitteilung Nr. 19/2016 vom 19. Mai 2016
Schwerpunkt: Selbsthilfeunterstützung und Empowerment
Die aktuelle Ausgabe unserer Fachzeitschrift NAKOS INFO ist erschienen. Der Schwerpunkt von Heft 114 der Reihe lautet: „Selbsthilfeunterstützung und Empowerment”. Elf "Wortmeldungen" von engagierten Akteurinnen und Akteuren bieten Einblicke in den Umgang mit diesem für die gemeinschaftliche Selbsthilfe so wesentlichen Ansatz. Sie erfahren manches über angestrebte und erreichte Wirkungen und werden eine hohe Wertschätzung des Empowerment-Ansatzes, aber auch kritische Meinungen vorfinden.
Weiteres:
- Standortwechsel der Bundeskoordinationsstelle des Netzwerkes "Selbsthilfefreundlichkeit und Patientenorientierung im Gesundheitswesen" vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V. zur NAKOS
- Zusammen sind wir viele – Bericht vom ersten Bundestreffen der Jungen Selbsthilfe im November 2015
- Ankündigung zum 2. Bundestreffen der Jungen Selbsthilfe vom 25. bis 27 November 2016 in Heidelberg
- Wir sagen Danke! Wolfgang Thiel verlässt die NAKOS
Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre.
NAKOS INFO 114 zum Bestellen oder Download:
www.nakos.de/service/neuerscheinungen
Jahrestagung der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V.
1.-3. Juni 2016 in Schwerin
Programm und Anmeldeunterlagen wurden versandt, Anmeldeschluss ist 9. Mai 2016
Vom 1. bis 3. Juni 2016 findet die 38. Jahrestagung der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. in Schwerin statt. Nach 2003 ist die DAG SHG mit ihrer bundesweiten Fachtagung für professionelle Fachkräfte der Selbsthilfeunterstützung zum zweiten Mal in Mecklenburg-Vorpommern zu Gast. Die Tagung wird in Zusammenarbeit mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Selbsthilfekontaktstellen Mecklenburg-Vorpommern e.V. durchgeführt. Die Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig hat die Schirmherrschaft für die Tagung gemeinsam mit der Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales des Landes Mecklenburg-Vorpommern Birgit Hesse übernommen. Wir freuen uns, Frau Ministerin Schwesig und Frau Ministerin Hesse zur Eröffnung der Tagung in Schwerin begrüßen zu dürfen.
Weitere Informationen und das Tagungsprogramm: hier
So schütze ich meine Daten und die Daten von anderen
Selbsthilfe im Internet bedeutet, dass vertrauliche und hochsensible Angelegenheiten in einem öffentlichen Bereich – dem Internet – verhandelt werden. Gesundheitsinformationen sind jedoch nach deutschem Datenschutzrecht besonders schützenswerte Informationen. Deshalb ergeben sich für internetbasierte Formen der Selbsthilfe besonders hohe Anforderungen an die Wahrung der Privatsphäre. Das neue NAKOS-Faltblatt "Selbsthilfe Online" enthält wichtige Hinweise für alle Selbsthilfeengagierten, die die Möglichkeiten des Internets für ihre Aktivitäten nutzen. Sei es, dass sie Internetseiten von anderen besuchen oder eigene Informations- oder Austauschangebote zur Verfügung stellen.
Kurz und prägnant erhalten Nutzerinnen und Nutzer von Internetangeboten Hinweise etwa zum Umgang mit Passwörtern oder Suchmaschinen, zur Verwendung von E-Mails oder zur Vermeidung von Tracking. Anbieter von Internetseiten oder Internetforen finden in dem Faltblatt Tipps für eine sichere Technik, sowie Informationen zur Nutzung von Social Plugins oder kostenlosen Anwendungen und zur Umsetzung des Gebots der Datensparsamkeit.
Das Faltblatt kann kostenlos bei der NAKOS bestellt werden:
www.nakos.de/service/neuerscheinungen
G-BA lehnt Antrag der Patientenvertretung ab
Das Plenum des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hat am 17. März 2016 einen Antrag der Patientenvertretung abgelehnt, bei der Bedarfsplanung das Ruhrgebiet nicht mehr als Sonderregion zu behandeln. Stattdessen solle erst einmal ein Gutachten zur Prüfung der Situation in Auftrag gegeben werden, teilte die Patientenvertretung im G-BA mit. Es sei zu befürchten, dass das geplante Gutachten nur der Auftakt für weitere Diskussionen und Verzögerungen sein werde, und die Versorgung sich für die Patienten im Ruhrgebiet weiter nicht verbessert.
Nach der Bedarfsplanungsrichtlinie des G-BA von 2012 soll auf 1.671 Einwohner jeweils ein Hausarzt zur Verfügung stehen. Nur im Ruhrgebiet gilt weiterhin die alte Verhältniszahl von 2.134 Einwohnern je Hausarzt. Bereits 2012 hatte die Patientenvertretung darauf hingewiesen, dass diese Regelung zu einer Schlechterstellung der gesetzlich Krankenversicherten im Ruhrgebiet führt und abgeschafft werden muss. Der G-BA hatte damals die Sonderregelung beibehalten und sich selbst aufgegeben, die Regelung zu evaluieren.
Vor allem in der hausärztlichen Versorgung sind nach Auffassung der Patientenvertretung im G-BA die strukturellen Besonderheiten des Ruhrgebiets nicht relevant. „Die Besonderheiten des Ruhrgebiets wie hohe Krankenhausdichte und ein enges Verkehrsnetz in einem großen Ballungsraum mit wenig Mitversorgungseffekten für das Umland sind für die hausärztliche Versorgung nicht relevant“, stellt Ursula Faubel, Sprecherin der Patientenvertretung im UA Bedarfsplanung, fest. „Der Hausarzt wird wohnortnah gebraucht und ein Krankenhaus in der Nähe ist kein Ersatz, wenn der Hausarzt fehlt.“
Quelle: Patientenvertretung im G-BA, Presseerklärung vom 17.03.2016
DAG SHG trauert um Wegbegleiter und Unterstützer der Selbsthilfe
Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG) trauert um ihr langjähriges Mitglied Prof. Dr. Thomas Olk. Der Professor für Erziehungswissenschaften an der Martin-Luther-Universität in Halle war von 2003 bis 2016 Vorsitzender des SprecherInnen-Rates des Bundesnetzwerkes Bürgerschaftliches Engagement (BBE). In dieser Funktion prägte er maßgeblich den Begriff des bürgerschaftlichen Engagements als wichtigen Beitrag zur Verantwortungsübernahme in einer aktiven, freiheitlich-demokratischen Gesellschaft. Dazu gehörte für ihn stets auch die gemeinschaftliche Selbsthilfe als ein integraler Bestandteil zivilgesellschaftlichen Handelns.
Olk war seit 1988 Mitglied der DAG SHG. Er starb am 4. März 2016. Unsere Anteilnahme gilt seiner Familie.
Nachruf des SprecherInnenrates des Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement
Neues Gremium hat sich im Oktober 2015 konstituiert
Die von gesetzlicher Kranken-, Unfall-, Renten- und Pflegeversicherung getragene "Nationale Präventionskonferenz" (NPK) hat Ende Februar 2016 erstmals bundeseinheitliche Rahmenempfehlungen zu Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten verabschiedet. Als gemeinsame Ziele sind darin "gesund aufwachsen", "gesund leben und arbeiten" sowie "gesund im Alter" definiert. Durch die Orientierung am Lebenslauf soll gewährleistet werden, dass mit lebensweltbezogener Prävention grundsätzlich alle Menschen erreicht werden.
An der Entwicklung der Bundesrahmenempfehlungen mitgewirkt haben neben den vier Sozialversicherungsträgern auch Vertreterinnen und Vertreter von Bundes- und Landesministerien, kommunalen Spitzenverbänden, der Bundesagentur für Arbeit, Sozialpartnern, Patientinnen und Patienten sowie der Bundesvereinigung für Prävention und Gesundheitsförderung. Zusätzlich zu den Zielen und Zielgruppen beschreiben die Empfehlungen auch konkrete Handlungsfelder und das Leistungsspektrum. Ebenfalls enthalten sind die Beiträge, die die Sozialversicherungsträger dazu leisten können, und die weiteren einzubeziehenden Organisationen.
Die Nationale Präventionskonferenz hatte sich im Oktober 2015 im Zuge der Verabschiedung des Präventionsgesetzes konstituiert. Das Gremium hat die Aufgabe, eine nationale Präventionsstrategie mit gemeinsamen Zielen, Handlungsfeldern, zu beteiligenden Organisationen und Einrichtungen sowie Dokumentations- und Berichtspflichten zu erarbeiten und laufend fortzuschreiben. Zudem soll im Abstand von vier Jahren (erstmals 2019) ein trägerübergreifender Präventionsbericht vorgelegt werden, der die Öffentlichkeit und die politischen Entscheidungsträger über den Stand von Prävention und Gesundheitsförderung in Deutschland informiert sowie Empfehlungen zur Weiterentwicklung dieser Bereiche abgibt.
Quellen Bundesministerium für Gesundheit, Mitteilung vom 29.02.2016 | GKV-Spitzenverband, Mitteilung vom 19.02.2016
Bundesrahmenempfehlungen zum Download: www.bmg.bund.de
Im Mittelpunkt der Arbeit stehen Service- und Koordinierungsleistungen für Gruppen, Projekte und Selbsthilfeorganisationen
Der Trägerverein selko e.V. sucht baldmöglichst eine/n Mitarbeiter/in für die Koordination von Projekten zur Weiterentwicklung der Selbsthilfe in Berlin.
Patientenvertretung: Verunsicherung statt informierte Entscheidung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat den Antrag der Patientenvertretung auf Änderung der Eckpunkte für ein zukünftiges organisiertes Zervix-karzinomscreenings zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs abgelehnt. Das Plenum beschloss stattdessen ein zweiarmiges „Optionsmodell“, nach dem Frauen ab dem Alter von 30 Jahren künftig in einer mindestens 6-jährigen Übergangsphase alle 5 Jahre einen HPV-Test durchführen lassen oder alternativ weiterhin das etablierte, jährliche Pap-basierte Screening in Anspruch nehmen können. Die Patientenvertretung hatte beantragt, in einer Übergangsphase von 4 Jahren die HPV-Untersuchung zunächst alle 3 Jahre zusammen mit einem konventionellen zytologischen Abstrich (PAP-Test) als Ko-Testung anzubieten.
Der G-BA begründete seine Entscheidung damit, dass aus dem direkten Vergleich beider Testverfahren Schlussfolgerungen für die Entscheidung über eine zukünftige Screeningstrategie gezogen werden könnten. Dagegen argumentiert die Patientenvertretung, dass die Fachwelt sich einig sei, dass wissenschaftliche Erkenntnisse durch den Vergleich nicht zu erlangen sein werden. Mit ihrem eigenen Vorschlag wollte die Patientenvertretung dagegen sicherstellen, dass vor einer endgültigen Umstellung auf ein 5-jähriges Intervall die gemäß EU-Leitlinie erforderlichen Rahmenbedingungen und Strukturen für ein HPV-basiertes Screening etabliert sind und insbesondere die Prozesse zur Abklärung unsicherer Befunde qualitätsgesichert erfolgen.
Ohne diese Voraussetzungen würde aus Sicht der Patientenvertretung ein 5-jähriges Untersuchungs-Intervall die Sicherheit der zum Screening eingeladenen Frauen gefährden. Die Patientenvertretung schätzt zudem die Gefahr der Verunsicherung und Entscheidungskonflikte auf Seiten der anspruchsberechtigten Frauen durch ein Optionsmodell als wesentlich höher ein als die ursprünglich dadurch erhofften Erkenntnis-Möglichkeiten hinsichtlich einer endgültigen Screening-Strategie.
Quelle: Patientenvertretung im G-BA, Pressemitteilung vom 18.02.2016
Vor-Ort-Beratungen sollen noch in diesem Monat starten
Die Neuvergabe der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) an ein Callcenter-Unternehmen war stark umstritten. Der neue Betreiber will jetzt beweisen, dass sein Konzept zurecht den Zuschlag erhalten hat. UPD-Geschäftsführer Thorben Krumwiede erklärte gegenüber der "Ärzte Zeitung", die Unabhängigkeit der UPD von der Sanvartis GmbH sei gewährleistet. Um diese zu erreichen, sei extra eine gemeinnützige GmbH gegründet worden. Direkte Verbindungen zu Sanvartis gebe es praktisch keine.
Für die Beratungstätigkeiten seien neue Mitarbeiter rekrutiert worden, deren fachliche und kommunikative Kompetenz in Assessment-Centern getestet worden sei. "Derzeit sind es 45 Mitarbeiter, aber der Stab soll noch deutlich größer werden", so Krumwiede. Angestrebt wird eine Zahl von 120 Beratern. Krumwiede räumte gegenüber der Ärztezeitung allerdings ein, dass in Spitzenzeiten auch Mitarbeiter von Sanvartis - ein sogenanntes Überlaufteam - Telefongespräche entgegennehmen würden. "Diese leiten aber nur Gespräche weiter und führen keine Beratungsgespräche", versichert er.
Für die Beratungstätigkeit werden Ärzte, Juristen, Krankenschwestern, Medizinische- oder Rechtsanwaltsfachangestellte sowie Sozialversicherungsfachleute gesucht. Die Berater, ob am Telefon, in den 30 geplanten Außenstellen oder in den Mobilen, die regional eingesetzt werden sollen, können dabei auf eine Datenbank zurückgreifen, die ihnen Informationen auf einem hohen Niveau bereitstellen soll.
Die Unabhängigkeit sieht Krumwiede laut "Ärzte-Zeitung" aus verschiedenen Gründen gewährleistet: So soll es einen Auditor geben, der vom wissenschaftlichen Beirat ausgewählt wird. Der Auditor soll wie die UPD in Berlin ansässig sein und Zugang zu allen Unterlagen und Sitzungen haben. Hat er Zweifel an der Unabhängigkeit, kann er Verstöße direkt an den Beirat melden. Zudem erhalte der Beirat Weisungsrechte gegenüber der UPD, hatte der Patientenbeauftragte Laumann nach der Neuvergabe der UPD versichert. Aber noch wesentlicher sei, dass bei nachgewiesenen Verstößen gegen die Unabhängigkeit Fördergelder zurückgefordert werden können.
Die ersten Vor-Ort-Beratungen sollen laut Krumwiede diesen Monat starten. Für viele Außenstellen sucht die UPD derzeit Büros. Wichtige Voraussetzung: Sie sollen in der Nähe von Gesundheitsämtern, Rathäusern oder Bürgerbüros liegen und müssen barrierefrei zugänglich sein. Bei den Beratungen in den Außenstellen sollen auch Ärzte oder Juristen, die in der Berliner Zentrale sitzen, per Videotelefonie zugeschaltet werden können. Eine UPD-App soll im April einsatzbereit sein, auch Beratungen per Online-Chat will die UPD bald anbieten sowie anonyme Beratungen ermöglichen.
Die Vergabe der UPD an ein privates Callcenter-Unternehmen stößt allerdings weiterhin auf massive Kritik. So hatte der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Professor Frank Ulrich Montgomery, Anfang des Jahres erklärt, ein Marketing-Unternehmen sei nicht das Richtige, um Patienteninteressen durchzusetzen. Die Neuausrichtung der UPD war auch von zahlreichen Patienten- und Selbsthilfevertreter/innen kritisiert worden. Eine von einer Privatperson im Internet gestartete Online-Petition auf der Plattform change.org hatte mehr als 21.000 Unterzeichner.
Quellen:
Nach umstrittener Vergabe: Neue Patientenberatung hofft jetzt auf faire Chance
Ärzte Zeitung vom 10.02.2016
Bei Ärzten: Patientenberatung stößt weiter auf Kritik
Ärzte Zeitung vom 07.01.2016
Änderung bei unabhängiger Patientenberatung: Argwohn über privaten Anbieter
tagesschau.de vom 29.12.2016
Die neue UPD ist nicht die Alte!
www.fuer-unabhaengige-patientenberatung.de, Kommentar vom 07.01.2015
"Bewahren Sie die Unabhängigkeit der Patientenberatung Deutschlands (UPD)"
Online-Petition auf www.change.org
Zunächst befristet für den Zeitraum von 3 Jahren | Teilzeit (75%) | Berlin
Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG) sucht zu sofort für Verwaltungs- und Projektaufgaben in Berlin eine Projektmitarbeiterin.
Die DAG SHG ist der Fachverband zur Unterstützung von Selbsthilfegruppen und maßgebliche Organisation für die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen gemäß § 140f SGB V.
Ihre Aufgaben
- Sachbearbeitung von Projektaufgaben der DAG SHG und des Netzwerks Selbsthilfefreundlichkeit und Patientenorientierung im Gesundheitswesen
- Allgemeine Sekretariatsaufgaben und Büroorganisation
- Verwaltungsaufgaben einschl. Pflege der EDV-Daten
- Rechnungswesen, Buchführung mit Kostenstellenverwaltung
- Betreuung der Mitglieder, Beitragsverwaltung, Vereinsmanagement
- Erstellen von Statistiken, Abrechnungs- und Präsentationsunterlagen
- Veranstaltungsorganisation und -betreuung
- Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit und der Pflege der Projektwebsite
Ihre Qualifikationen
- Abgeschlossene kaufmännische Ausbildung
- Mehrjährige Berufserfahrung
- Sehr gute EDV-Kenntnisse
- Eigenständige und sorgfältige Arbeitsweise
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- Interesse am Thema Selbsthilfe und Qualität im Gesundheitswesen
Wir bieten
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- Tarifgemäße Bezahlung nach TVöD
Bei Interesse freuen wir uns über eine Kurzbewerbung per E-Mail mit Lebenslauf, Zeugnissen und Angaben zu Ihren bisherigen Tätigkeiten an die
Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen (NAKOS): selbsthilfe@nakos.de
Die NAKOS ist eine Einrichtung der DAG SHG.
Weiterhin Kritik an neuer Trägerschaft
Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) bietet seit Anfang des Jahres unter der Trägerschaft der Sanvartis GmbH ihr Beratungsangebot an. Eigenen Angaben zufolge wurde dafür in Berlin ein neues Beratungszentrum eingerichtet, in dem künftig rund 100 geschulte Expert/innen − wie Rechtsanwälte, Ärzte, medizinische Fachkräfte oder Sozialversicherungsfachangestellte − per Telefon oder E-Mail Ratsuchenden zur Verfügung stehen sollen. Die Vergabe der UPD an ein privates Callcenter-Unternehmen stößt allerdings weiterhin auf massive Kritik.
Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Professor Frank Ulrich Montgomery, sieht bei der neuen UPD Interessenkonflikte aufziehen. "Das neue Unternehmen mag vielleicht ein gutes Call-Center betreiben, ist aber nicht unabhängig von Krankenkassen und Pharmaunternehmen", sagte Montgomery in den Tagesthemen der ARD. Ein Marketing-Unternehmen sei nicht das Richtige, um Patienteninteressen durchzusetzen. Dagegen betonte die Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Annette Widmann-Mauz, einem Bericht der Ärzte Zeitung zufolge, dass sich Sanvartis verpflichtet habe, keinerlei Einfluss auf die Beratungen zu nehmen.
Aus der Antwort der Regierung auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen geht laut Ärzte Zeitung allerdings auch hervor, dass es sehr wohl Verbindungen zwischen Sanvartis und der Patientenberatung gibt: So sollen Mitarbeiter der Sanvartis GmbH als "Überlaufteam" Beratungsspitzen abdecken helfen. Auch eine Datenbank soll vom Mutterunternehmen bereit gestellt werden. Bis April wolle Sanvartis weitere "Beratungskanäle" öffnen, vor allem die persönliche Vor-Ort-Beratung und die in Ausnahmefällen vorgesehene Beratung zu Hause, heißt es in der Regierungsantwort.
Die Sanvartis GmbH betreibt Call-Center und telemedizinische Dienste in Zusammenarbeit mit Krankenkassen, aber auch mit Kliniken und niedergelassenen Ärzten. Das Unternehmen hatte die europaweite Ausschreibung der UPD gegen die bisherigen Betreiber, der Sozialverband VdK, der Bundesverband Verbraucherzentrale und der Verbund Unabhängige Patientenberatung gewonnen. Die Pläne zur Umwandlung der UPD waren vom Beirat der UPD sowie von zahlreichen Patienten- und Selbsthilfevertreter/innen heftig kritisiert worden. Eine von einer Privatperson im Internet gestartete Online-Petition auf der Plattform change.org hatte mehr als 21.000 Unterzeichner. Mit der Vergabe an ein privates Callcenter werde der Grundsatz der Unabhängigkeit und Neutralität verletzt, hieß es unter anderem.
Für die Patientenberatung stehen in den kommenden sieben Jahren rund 63 Millionen Euro zur Verfügung. Ziel ist eine Verdreifachung der Beratungen auf rund 220.000 Patientenkontakte im Jahr.
Quellen:
Bei Ärzten: Patientenberatung stößt weiter auf Kritik
Ärzte Zeitung vom 07.01.2016
Änderung bei unabhängiger Patientenberatung: Argwohn über privaten Anbieter
tagesschau.de vom 29.12.2016
Die neue UPD ist nicht die Alte!
www.fuer-unabhaengige-patientenberatung.de, Kommentar vom 07.01.2015
"Bewahren Sie die Unabhängigkeit der Patientenberatung Deutschlands (UPD)"
Online-Petition auf www.change.org
Der Paritätische Gesamtverband, Mitteilung vom 07.01.2015
Ziel: Umfassende Barrierefreiheit in Deutschland herstellen
Die Aktion Mensch hat ihre Förderrichtlinien geändert. Ab dem 01.01.2016 werden ausschließlich Vorhaben gefördert, die zumindest geeignet sind, die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit eines Angebotes für alle Nutzer mit Behinderung sicherzustellen. Darüber hinaus fördert die Aktion Mensch die Herstellung umfassender Barrierefreiheit mit zusätzlichen finanziellen Anreizen. Dienste und Einrichtungen sind umfassend barrierefrei, wenn sämtliche öffentlich und nicht öffentlich zugänglichen Bereiche barrierefrei sind.
Neu ist auch die Investitionsförderung zur Herstellung von Barrierefreiheit in ambulanten Diensten und Einrichtungen mit inklusiver Ausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe. Auch im Bereich der Planung von Projekten fördert die Aktion Mensch künftig ausschließlich Vorhaben, die zumindest geeignet sind, die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit eines Angebotes für alle Nutzer mit Behinderung sicher zu stellen.
Das Thema Barrierefreiheit steht auch im Fokus des nächsten Aktionstages der Aktion Mensch. Unter dem Motto "Einfach für alle - Gemeinsam für eine barrierefreie Stadt" sind alle Verbände und Organisationen der Behindertenhilfe und -selbsthilfe aufgerufen, im Aktionszeitraum vom 30.4. bis 15.5.2016 eine öffentlichkeitswirksame Veranstaltung durchzuführen. Die Aktion Mensch unterstützt die Aktivitäten rund um den 5. Mai mit Materialien zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie mit einer finanziellen Förderung von maximal 5.000 € über die Förderaktion "Noch viel mehr vor".
Quelle: Aktion Mensch | Rundschreiben vom 04.01.2016
Alle Informationen und Details zu allen Förderangeboten finden sich auf der Homepage der Aktion Mensch unter:
www.aktion-mensch.de/projekte-engagieren-und-foerdern/foerderung.html
Überarbeitete Neuauflage erschienen
Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG) hat die Empfehlungen zu Ausstattung, Aufgabenbereichen und Arbeitsinstrumenten von Selbsthilfekontaktstellen neu herausgegeben. Die 20-seitige Broschüre beschreibt notwendige institutionelle und fachliche Standards von Selbsthilfekontaktstellen und gibt Hinweise zur Gestaltung der Arbeitsaufgaben. Dabei geht es darum, welche Ausstattung bei ausreichender Förderung von Selbsthilfekontaktstellen angemessen ist und welche Arbeitsinstrumente dann einsetzbar sind.
Die Empfehlungen zielen darauf, die Außenwahrnehmung des Einrichtungstyps Selbsthilfekontaktstelle als selbsthilfeunterstützende Infrastruktur zu vereinheitlichen und zu verbessern. Zudem sollen sie die interne Profilentwicklung für Träger und Mitarbeiter/innen erleichtern und den Landesarbeitsgemeinschaften der Selbsthilfekontaktstellen eine Orientierung bieten für die Entwicklung gemeinsamer Ziele und Perspektiven.
Die überarbeitete Neuauflage kann bei der DAG SHG bestellt werden und steht ebenfalls zum Download bereit unter: www.dag-shg.de/service/publikationen
Auch Informationen zu Strukturen der Selbsthilfe in Deutschland enthalten
Das Robert Koch-Instituts (RKI) hat den dritten Bericht „Gesundheit in Deutschland“ herausgegeben. In elf Kapiteln wird darin ein umfassender Überblick über den aktuellen Stand und die Entwicklung der Gesundheit in der Bevölkerung gegeben. Im Fokus der Publikation stehen das Krankheitsgeschehen und das Gesundheits- und Risikoverhalten von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Ein Abschnitt zu Strukturen, Organisationsformen und Förderung der Selbsthilfe in Deutschland wurde unter Mitwirkung von Jutta Hundertmark-Mayser und Wolfgang Thiel, wissenschaftliche Mitarbeiter/innen der NAKOS, verfasst.
Darüber hinaus enthält der Bericht Beiträge zu Angebot und Inanspruchnahme der Gesundheitsversorgung und Prävention sowie zu den Kosten des Gesundheitswesens. Die Grundlage des Berichts bilden in erster Linie Daten des Gesundheitsmonitorings des Robert Koch-Instituts: Die drei Gesundheitsstudien KiGGS, DEGS und GEDA ermöglichen repräsentative Aussagen zur gesundheitlichen Lage der Bevölkerung. Daneben wurden ebenfalls belastbare und qualitätsgesicherte Daten und Ergebnisse anderer epidemiologischer Studien sowie amtlicher Statistiken genutzt.
Der Bericht „Gesundheit in Deutschland“ ist im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung des Bundes eine wichtige Informationsbasis und Orientierung für die Wissenschaft und für Akteure, die Prozesse und Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheit gestalten. Er unterstützt damit evidenzbasierte Entscheidungen für mehr Gesundheit in Deutschland.
Quelle: Robert Koch-Institut, Pressemitteilung vom 03.12.2015
Patientenvertretung beim G-BA erhält Mitbestimmungsrecht
Der Bundestag hat am 3. Dezember 2015 den Gesetzentwurf der Bundesregierung für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (BT Drs. 18/5293, BT Drs. 18/6012) in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (BT Drs. 18/6905) angenommen.
Mit dem E-Health-Gesetz beschlossen wurde ein Mitbestimmungsrecht der Patientenvertretung beim G-BA. Nunmehr können Arbeitsgruppen nur eingerichtet und Sachverständige bestellt werden, wenn die Patientenvertreter/innen in dem jeweiligen Unterausschuss des G-BA zustimmen. Voraussetzung ist, dass die Patientenvertretung ein einheitliches Votum abgibt.
Nachfolgend dokumentieren wir die Beschlussempfehlung im Auszug:
Deutscher Bundestag
Drucksache 18/6905
18. Wahlperiode 02.12.2015
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksachen 18/5293, 18/6012, 18/6138 Nr. 9)
Entwurf eines Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen
Auszug
S. 18
6e. Dem § 140f Absatz 2 werden folgende Sätze angefügt:
„Entscheidungen über die Einrichtung einer Arbeitsgruppe und die Bestellung von Sachverständigen durch einen Unterausschuss sind nur im Einvernehmen mit den benannten Personen zu treffen. Dabei haben diese ihr Votum einheitlich abzugeben.“
S. 76
Zu Nummer 6e (§ 140 f Absatz 2 SGB V)
Mit der vorgesehenen Ergänzung der Regelungen zur Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) wird dem Anliegen einer weiteren Stärkung des Patienteninteresses Rechnung getragen. Die Patientinnen und –Patientenvertreter erhalten in konkreten organisatorischen Fragen im Verfahren des G-BA die Möglichkeit mitzuentscheiden. Zukünftig ist auf der Ebene der Unterausschüsse bei Entscheidungen über die
• die Einrichtung von Arbeitsgruppen und
• die Hinzuziehung von Sachverständigen
das Einvernehmen mit den von den Patientenorganisationen benannten Patientenvertreterinnen und –vertretern herzustellen, wobei diese ihr Votum hinsichtlich des Einvernehmens einheitlich abzugeben haben. Im Falle einer uneinheitlichen Positionierung der Patientenvertretung gilt somit ihr Einvernehmen als erteilt.
Die Regelung zielt auf eine weitere Erhöhung der Patientenorientierung der Tätigkeit des G-BA und soll dazu beitragen, dass das Interesse der Patienten an einer möglichst guten Behandlung sowie die Partizipation von Menschen mit Behinderungen aufgrund der Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention in der untergesetzlichen Normgebung durch den G-BA Berücksichtigung finden.
Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass die bestehende Praxis des G-BA, mit der Patientenvertretung beispielsweise bei der Gestaltung der Tagesordnungen, bei Vertagungen und beim Inhalt von Sitzungsniederschriften ein Einvernehmen zu erzielen, auch in Zukunft erhalten bleibt.
Quelle: Der PÄRITÄTISCHE Gesamtverband, Info-FORUM vom 07.12.2015
Weitere Initiativen zur Verbesserung der Sterbebegleitung gefordert
Das Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung (HPG) hat am 27.11.2015 den Bundesrat passiert. Der Neuregelung zufolge wird die ambulante Palliativversorgung ausdrücklicher Bestandteil der Häuslichen Krankenpflege in der gesetzlichen Krankenversicherung. Zudem soll die Sterbebegleitung Bestandteil des Versorgungsauftrages der gesetzlichen Pflegeversicherung werden.
Das Gesetz enthält zudem verschiedene Maßnahmen und Anreize, die den flächendeckenden Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung fördern sollen. Unter anderem sollen Krankenhäuser, die noch keine Palliativstation haben, finanzielle Anreize erhalten, um mit ambulanten Palliativdiensten zusammen zu arbeiten. Bei den ambulanten Hospizdiensten werden künftig neben den Personalkosten auch die Sachkosten bezuschusst, also etwa Fahrtkosten für ehrenamtliche Mitarbeiter. Zudem werden Pflegeheime zur Zusammenarbeit mit ambulanten Hospizdiensten verpflichtet.
In seinem Beschluss zum Gesetz fordert der Bundesrat die Bundesregierung zugleich auf, zeitnah verschiedene vom Bundesrat eingeforderten Verbesserungen in der hospizlichen und palliativen Versorgung im Bereich der pflegerischen Versorgung durch entsprechende weitere Initiativen umzusetzen. Das Gesetz berücksichtige bei der konzeptionellen Weiterentwicklung der Palliativversorgung in Deutschland den Bereich der pflegerischen Versorgung nicht in ausreichendem Umfang, heißt es darin. Zudem seien weitergehenden Vorschläge der Länder für eine Einbeziehung des ambulanten Bereichs im Gesetzgebungsverfahren nicht berücksichtigt worden. Das Gesetz tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in
Kraft.
Quelle: Der PARITÄTISCHE Gesamtverband, Mitteilung vom 03.12.2015
Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes noch bis 30. November
Interessierte können sich noch bis 30. November an der Umfrage „Diskriminierung in Deutschland“ beteiligen. Alle in Deutschland lebenden Menschen ab 14 Jahren können dazu selbst erlebte oder beobachtete Diskriminierungserfahrungen in allen Lebensbereichen einreichen: vom Kindergarten, über Schule und Hochschule, bis zum Beruf; vom Wohnen über Versicherungs- und Bankgeschäfte bis zum Freizeitbereich.
Die Umfrage wird von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gemeinsam mit dem Berliner Institut für empirische Integrations- und Migrationsforschung durchgeführt
Ziel ist es, Diskriminierungen sichtbar zu machen und aus den Erfahrungen konkrete Handlungsempfehlungen zu entwickeln, wie Diskriminierungen künftig verhindert werden können. Erste Ergebnisse werden im Frühjahr 2016 veröffentlicht. Diskriminierungen wegen des jungen oder alten Lebensalters, einer Behinderung oder chronischen Krankheit, aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts (Männer, Frauen, Trans* und intergeschlechtliche Menschen), der Religion oder Weltanschauung sowie der sexuellen Identität sind in Deutschland nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verboten.
Weitere Informationen: www.antidiskriminierungsstelle.de
Schwerpunkt: Aus der Arbeit von Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeorganisationen
Die aktuelle Ausgabe unserer Fachzeitschrift NAKOS INFO ist erschienen. Der Schwerpunkt von Heft 113 der Reihe lautet: „Aus der Arbeit von Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeorganisationen”. Neun "Wortmeldungen" von engagierten Akteurinnen und Akteuren der gemeinschaftlichen Selbsthilfe bieten interessante Einblicke in Aktivitäten, Angebote und Anliegen ihrer Gruppen, Organisationen und Einrichtungen.
Es gibt verschiedene neue Gesetze und Regelungen, die für die gemeinschaftliche Selbsthilfe von erheblicher Bedeutung sind. Besonders trifft dies auf das neue Präventionsgesetz zu, in dem mit dem § 20h SGB V ab 2016 die Fördermittel für die gesundheitsbezogene Selbsthilfe durch die gesetzlichen Krankenkassen um mehr als 60 Prozent erhöht wurden.
Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre.
NAKOS INFO 113 zum Bestellen oder Download:
www.nakos.de/service/neuerscheinungen
Weiterhin verlässliches Angebot an professionellen Einrichtungen zur Selbsthilfeunterstützung
Bundesweit unterstützen fast 300 professionelle Einrichtungen Menschen, die eine Selbsthilfegruppe finden oder gründen wollen. Das ist das Ergebnis der jüngsten Erhebung der Nationalen Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen (NAKOS). Demnach gibt es aktuell 296 Selbsthilfekontaktstellen und -unterstützungsstellen in Deutschland, die zusätzlich 46 Außenstellen unterhalten und damit Unterstützungsangebote für gemeinschaftliche Selbsthilfe an 342 Orten erbringen. Von den 296 Einrichtungen entfallen 220 auf die alten Bundesländer und 76 auf die neuen Bundesländer.
242 dieser Einrichtungen, also 81,8 Prozent, erbringen die Selbsthilfeunterstützung in Hauptaufgabe, das heißt als alleinige Leistung. Sie werden als Selbsthilfekontaktstellen bezeichnet. 54 Einrichtungen (18,24 Prozent) erbringen die Selbsthilfeunterstützung in Nebenaufgabe, das heißt neben anderen Aufgaben. Diese sind Selbsthilfeunterstützungsstellen. Dabei sind auch vier spezielle Landeskoordinierungsstellen in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Bayern und Berlin. Dort halten das Selbsthilfebüro Niedersachsen, die KOSKON NRW, die SeKo Bayern und SEKIS Berlin ein landesweites Informations-, Beratungs- und Verknüpfungsangebot für Selbsthilfeanliegen bereit.
Auf Bundesebene informiert und vermittelt die NAKOS in Berlin, die Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen.
Quelle: NAKOS
Kompromiss mit Bundessozialministerium als tragbar bezeichnet
Der Deutsche Behindertenrat (DBR) hat den neuen Konsens mit dem Bundessozialministerium (BMAS ) begrüßt, dass eine Bundesfachstelle für Barrierefreiheit eingerichtet werden soll. Lange Zeit habe die Politik die Notwendigkeit einer derartigen Fachstelle geleugnet, erklärte der DBR. "Wenn die geplante Bundesfachstelle die Partizipation behinderter Menschen gewährleistet und Barrierefreiheit auch in Wirtschaft und Gesellschaft voranbringt, ist das für uns ein tragbarer Kompromiss", erläutert Dr. Ilja Seifert, Vorsitzender des DBR-Sprecherrates.
Die Einrichtung der Fachstelle ist im Rahmen der Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes geplant, das ursprünglich zum 1. Januar 2016 in Kraft treten sollte. Noch liegt allerdings kein Referentenentwurf vor. Der DBR fordert, dass die geplante Bundesfachstelle für Barrierefreiheit im kommenden April ihre Arbeit aufnimmt. "Nach dem positiven Verlauf der Gespräche mit dem BMAS dürfen die Planungen nun nicht durch Finanzierungsprobleme verzögert werden oder gar daran scheitern" , mahnt Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK und Mitglied im DBR-Sprecherrat.
"Die BAG SELBSTHILFE unterstützt die Einrichtung einer Fachstelle für Barrierefreiheit im Rahmen des BGG ", so Volker Langguth-Wasem, Bundesvorsitzender der BAG SELBSTHILFE und Vorstandsmitglied im BKB (Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit). Adolf Bauer, Präsident des Sozialverbands SoVD erklärt: "Die Bundesregierung muss jetzt am Ball bleiben und Kontinuität gewährleisten. Denn es ist unverzichtbar, dass die bisherige Arbeit des BKB künftig planvoll und ohne Brüche inhaltlich fortgeführt werden kann."
Ursprünglich hatte der DBR gefordert, das Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit zu einer Fachstelle weiterzuentwickeln. "Wenn das BKB nicht dauerhaft gefördert werden kann, dann muss nun die Bundesfachstelle als zentraler Anlaufpunkt schnell zu einem Erfolg werden" , betont Andreas Bethke, Geschäftsführer des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes und BKB-Vorstandsvorsitzender. "Wir haben uns von Seiten der Verbände auf das Konzept einer Bundesfachstelle eingelassen – jetzt muss aber auch die Politik zeitnah ihren Teil dazu leisten" , drängt Bethke.
Das BKB – ein privater Verein von bundesweit tätigen Sozial- und Behindertenverbänden – war Ende 2008 auf Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gegründet worden und muss zu Ende März 2016 mit Auslaufen der Projektgelder seine Aktivitäten einstellen. In der kurzen Zeit seines Bestehens hat das BKB wesentliche Impulse zur Weiterentwicklung der Barrierefreiheit gegeben – von Empfehlungen für Wahllokale über Anforderungen an die Gestaltung von Bankautomaten bis zum "Tag des barrierefreien Tourismus" auf der Internationalen Tourismusbörse.
Quelle: Deutscher Behindertenrat, Pressemitteilung vom 19.10.2015
Weitere Informationen:
www.deutscher-behindertenrat.de
www.barrierefreiheit.de
Gemeinsames Rundschreiben und Antragsformulare sind jetzt abrufbar
Die GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene hat das aktuelle Gemeinsame Rundschreiben sowie die Antragsformulare auf Pauschalförderung für Bundesselbsthilfeorganisationen für das Förderjahr 2016 zur Verfügung gestellt.
Die Antragsformulare finden Sie direkt beim Federführer VdeK:
www.vdek.com/vertragspartner/Selbsthilfe/foerderung_bund.html
Weitere Informationen zur Förderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe durch die Krankenkassen finden Sie hier
Fragen zur Förderung durch die Krankenkassen oder zur Antragstellung richten Sie gerne auch an selbsthilfe@nakos.de
Transparenzbericht gibt detaillierte Auskunft über Verbleib der Fördermittel
Insgesamt haben die gesetzliche Krankenkassen im Rahmen der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung im laufenden Jahr die Selbsthilfeinstitutionen im Land Brandenburg mit 639.506,60 Euro gefördert. Das ist gegenüber dem Vorjahr ein Zuwachs von mehr als 26.000 Euro bzw. 4,3 Prozent! Damit würdigen die gesetzlichen Krankenkassen die wichtige Arbeit und das Engagement.
Von der Gesamtfördersumme erhielten 20 Landesorganisationen insgesamt 196.000 Euro, 21 Selbsthilfekontaktstellen wurden mit insgesamt 208.000 Euro gefördert und an 714 Brandenburger Selbsthilfegruppen flossen insgesamt 235.497,55 Euro.
„Allein die Fördersumme der Ersatzkassen ist von 2014 mit ca. 290.000 Euro in 2015 auf rund 302.000 Euro gestiegen“, so Michael Domrös, Leiter der Landesvertretung Berlin/Brandenburg des Ersatzkassenverbandes e. V. – vdek.
Die genaue Aufteilung und Übersicht der verausgabten Fördermittel für das Jahr 2015 ist im Transparenzbericht auf der Internetseite des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) unter www.vdek.com
Quelle: Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), Pressemitteilung vom 29.9.2015
Krankenkassen und Patientenbeauftragter bleiben trotz Protesten bei ihrer Entscheidung
Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) bietet seit Anfang des Jahres unter der Trägerschaft der Sanvartis GmbH ihr Beratungsangebot an. Der GKV-Spitzenverband erteilte dem Callcenter-Unternehmen am 18. September offiziell den Zuschlag. Der Patientenbeauftragte stimmte der Wahl zu. Die Vergabekammer des Bundes hatte zuvor einen Einspruch der bisherigen Träger gegen das Vergabeverfahren abgelehnt.
Die Pläne zur Umwandlung der UPD waren vom Beirat der UPD sowie von zahlreichen Patienten- und Selbsthilfevertreter/innen heftig kritisiert worden. Mit der Vergabe an ein privates Callcenter werde der Grundsatz der Unabhängigkeit und Neutralität verletzt, hieß es unter anderem. Nach Bekanntgabe der Entscheidung beendeten am 21. September die Professoren Marie-Luise Dierks (MHH) und Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbandes, ihre Mitarbeit im Expertenbeirat für die UPD. Auslöser sei die Vergabe an die Sanvartis GmbH gewesen, teilten sie in einem Schreiben an den Patientenbeauftragten der Bundesregierung Karl-Josef Laumann (CDU) mit.
Laumann dagegen erklärte, die Beratung erhalte nun "ein modernes Gesicht": "Altbewährtes bleibt selbstverständlich erhalten. Dazu kommt eine Reihe von Verbesserungen – hin zu mehr Qualität, Regionalität und Bürgernähe. Ich bin mir sicher: Die Patientenberatung in Deutschland macht einen Quantensprung. Die Bürgerinnen und Bürger werden davon profitieren", sagte er.
Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) berät seit 2006 mit insgesamt 21 Beratungsstellen kostenfrei, neutral und unabhängig rund um das Thema Gesundheit und hilft damit Patienten und Patientinnen ihre Rechte durchzusetzen. Bisheriger Träger ist ein Konsortium aus Sozialverband VdK, Verband Unabhängiger Patientenberatung und Verbraucherzentrale Bundesverband.
Weitere Informationen:
Unabhängige Patientenberatung: Paritätischer kritisiert Vergabeentscheidung
Pressemitteilung des Päritätischen Gesamtverbandes vom 21.09.2015
Ab 2016 modernes Angebot einer unabhängigen und kostenlosen Beratung für Patienten
Pressemitteilung des Patientenbeauftragten vom 21.09.2014
Kammer entscheidet UPD-Verfahren rechtmäßig
Artikel in der Ärzte Zeitung vom 04.09.2015
Unabhängige Patientenberatung: Zuschlag für Sanvartis
Artikel in SPIEGEL ONLINE vom 04.09.2015
Unabhängige Patientenberatung: Vergabekammer des Bundes sorgt für Klarheit
Erklärung des Patientenbeauftragten der Bundesregierung vom 04.09.2015
Die DAG SHG sucht Mitarbeiter/in für Sachbearbeitung / Büroassistenz in Teilzeit
Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG) sucht für ihre Verwaltungsstelle in Berlin ab sofort eine/n Mitarbeiter/in auf der Basis geringfügiger Beschäftigung.
Zur Stellenausschreibung
Bundesvergabekammer bestätigt Entscheidung der Krankenkassen
Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) erhält ab 2016 aller Voraussicht nach einen neuen Träger. Die Vergabekammer des Bundes bestätigte am 3. September die Entscheidung des Spitzenverbands der Krankenkassen und des Patientenbeauftragten der Bundesregierung, den Zuschlag an das Callcenter-Unternehmen Sanvartis zu vergeben. Die Träger der bisherigen Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) hatten am 21. Juli Widerspruch vor der Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt eingelegt. Sie verzichten Zeitungsberichten zufolge nun jedoch auf weitere Rechtsmittel.
Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU), erklärte, die Vergabekammer des Bundes habe mit ihrer Entscheidung deutlich gemacht, dass es ein rechtmäßiges Vergabeverfahren gegeben habe. "Das sorgt für Klarheit und Transparenz – sowohl für die unmittelbar Beteiligten als auch für die Bürgerinnen und Bürger. Sobald das Verfahren endgültig abgeschlossen ist, werden der GKV-Spitzenverband und ich unsere Entscheidungsgründe selbstverständlich erläutern", so Laumann.
Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) berät seit 2006 mit insgesamt 21 Beratungsstellen kostenfrei, neutral und unabhängig rund um das Thema Gesundheit und hilft damit Patienten und Patientinnen ihre Rechte durchzusetzen. Träger ist ein Konsortium aus Sozialverband VdK, Verband Unabhängiger Patientenberatung und Verbraucherzentrale Bundesverband. Der Vertrag läuft Ende des Jahres 2015 aus und wurde deswegen neu ausgeschrieben.
Die Pläne zur Umwandlung der UPD waren vom Beirat der UPD sowie von zahlreichen Patienten- und Selbsthilfevertreter/innen heftig kritisiert worden. Eine von einer Privatperson im Internet gestartete Online-Petition "Bewahren Sie die Unabhängigkeit der Patientenberatung Deutschlands (UPD)" auf der Plattform change.org hat mehr als 21.000 Unterzeichner.
Weitere Informationen:
Kammer entscheidet UPD-Verfahren rechtmäßig
Artikel in der Ärzte Zeitung vom 04.09.2015
Unabhängige Patientenberatung: Zuschlag für Sanvartis
Artikel in SPIEGEL ONLINE vom 04.09.2015
Unabhängige Patientenberatung: Vergabekammer des Bundes sorgt für Klarheit
Erklärung des Patientenbeauftragten der Bundesregierung vom 04.09.2015
Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat Umfrage gestartet
Wegen Ihrer Behinderung oder Ihres Alters werden Sie nicht zu Vorstellungsgesprächen eingeladen, obwohl Sie hervorragend qualifiziert sind? Sie werden gemobbt, weil Sie lesbisch oder schwul sind? Ihr Kind bekommt wegen seiner Migrationsgeschichte trotz guter Noten keine Gymnasialempfehlung? Bei der Wohnungssuche gehen Sie leer aus, weil Sie ein Kopftuch tragen?
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat am 1. September eine Umfrage zum Thema „Diskriminierung in Deutschland“ gestartet. Bis 30. November können selbst erlebte oder beobachtete Diskriminierungserfahrungen eingereichnt werden. Mitmachen können alle in Deutschland lebenden Menschen ab 14 Jahren. Dabei interessieren alle Lebensbereiche: vom Kindergarten, über Schule und Hochschule, bis zum Beruf; vom Wohnen über Versicherungs- und Bankgeschäfte bis zum Freizeitbereich.
Die Umfrage wird gemeinsam mit dem Berliner Institut für empirische Integrations- und Migrationsforschung durchgeführt und soll Diskriminierungen sichtbar machen. Mit den Ergebnissen sollen konkrete Handlungsempfehlungen entwickelt werden, wie Diskriminierungen künftig verhindert werden können. Erste Ergebnisse werden im Frühjahr 2016 veröffentlicht.
Diskriminierungen wegen des jungen oder alten Lebensalters, einer Behinderung oder chronischen Krankheit, aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts (Männer, Frauen, Trans* und intergeschlechtliche Menschen), der Religion oder Weltanschauung sowie der sexuellen Identität sind nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verboten.
Weitere Informationen: www.antidiskriminierungsstelle.de
Forum Patientenvertretung in Hamburg bietet Erläuterungen zum Versorgungsstärkungsgesetz
Am 22. Juli 2015 ist das "Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung" (GKV-VSG) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und in Kraft getreten. Es enthält einige besonders für Patientenvertreter auf Ebene der Bundesländer interessante neue Regelungen. Auf der Internetseite des Forum Patientenvertretung in Hamburg finden sich eine Zusammenfassung dieser Regelungen sowie Erläuterungen zu ihrer Bedeutung:
Link: www.patienten-hamburg.de/versorgungssaerkungsgesetz.html
Quelle: Forum Patientenvertretung in Hamburg
NAKOS ruft zu Unterstützung der Berliner Erklärung auf
Die NAKOS und die Selbsthilfe Kontakt- und Informationsstelle (SEKIS) Berlin haben zur Unterstützung ihrer "Berliner Erklärung" für mehr Datenschutz und Datensparsamkeit im Internet aufgerufen. Interessierte können den Aufruf jetzt online unterzeichnen. Als sichtbares Zeichen für den verantwortungsvollen Umgang mit personenbezogenen Daten stellt die NAKOS zudem eine "Datenschutzeule" zur Verfügung. Das Banner kann von www.nakos.de heruntergeladen und auf der eigenen Internetseite platziert werden.
Für die Selbsthilfe im Internet ergeben sich besonders hohe Anforderungen an die Wahrung der Privatsphäre. Die Beteiligten müssen sich darauf verlassen können, Internetseiten der Selbsthilfe anonym besuchen zu können und auch in Selbsthilfeforen offen über ihre Situation zu berichten, ohne dass ihnen daraus Nachteile entstehen — weder aktuell, noch zukünftig. Das Vertrauen, das sich die gemeinschaftliche Selbsthilfe in ihrer Geschichte erarbeitet hat, kann nur dann in der Zukunft bewahrt werden kann, wenn der Schutz der Privatsphäre und die Vertraulichkeit der Selbsthilfeaktivitäten auch bei den internetbasierten Formen der Selbsthilfe ein zentrales Ziel sind.
Weitere Informationen: www.nakos.de/themen/internet/datenschutz
Paritätischer NRW stellt Musterschreiben zur Verfügung
Der Paritätische in Nordrhein-Westfalen hat einen Musterbrief für den Protest gegen die Pläne zur Vergabe der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) an ein privates Callcenter entwickelt. Das Schreiben soll an den Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann, gerichtet werden. Mit einer Entscheidung sei innerhalb der nächsten Wochen zu rechnen, heißt es in einer Mitteilung des Paritätischen NRW. Diese Zeit solle genutzt werden, um den öffentlichen Protest zu stärken.
Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) berät seit 2006 mit insgesamt 21 Beratungsstellen – drei davon unter dem Dach des Paritätischen NRW (Bielefeld, Köln und Dortmund) kostenfrei, neutral und unabhängig rund um das Thema Gesundheit und hilft damit Patienten und Patientinnen ihre Rechte durchzusetzen. Der Spitzenverband der Krankenkassen und der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, beansichtigen nun, diese gesetzlich verankerte Beratung an ein privates Unternehmen zu vergeben, das bisher bereits als Dienstleister der Krankenkassen gearbeitet hat.
Die Träger der bisherigen Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) haben am 21. Juli Widerspruch vor der Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt gegen den angekündigten Zuschlag ab 2016 an das private Unternehmen eingelegt. Eine von einer Privatperson im Internet gestartete Online-Petition "Bewahren Sie die Unabhängigkeit der Patientenberatung Deutschlands (UPD)" auf der Plattform change.org hat bereits mehr als 20.000 Unterzeichner.
Quelle: Paritätischer NRW
Weitere Informationen: www.fuer-unabhaengige-patientenberatung.de
Begründung zur Entscheidung erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens
Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef-Laumann, hat das Verfahren um die Neuvergabe der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) verteidigt. Im gesamten Ausschreibeverfahren, von der Vorbereitung bis zur Bewertung der von den Bewerbern eingereichten Konzepte und Pläne, sei der Wille des Gesetzgebers umgesetzt worden, heißt es in einem Schreiben Laumanns an den Vorstand der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen (DAG SHG) e.V. vom 23. Juli 2015. Die DAG SHG hatte Laumann zuvor in einem Protestschreiben aufgefordert, das Vertrauen in eine dezentrale Beratung nicht preis zu geben und von der Umwandlung der Unabhängigen Patientenberatung in ein bundesweit agierendes und interessengeleitetes Call-Center Abstand zu nehmen.
Der GKV-Spitzenverband und der Patientenbeauftragte der Bundesregierung hatten Anfang Juli 2015 bekannt gegeben, dass die Patientenberatung ab 2016 von dem Callcenter-Unternehmen Sanvartis übernommen werde. Die Entscheidung bedeutet, dass die UPD in ihrer jetzigen Struktur mit mehr als 20 Beratungsstellen und bundesweiten Informationsangeboten aufgelöst wird. Die Pläne zur Umwandlung der UPD waren vom Beirat der UPD sowie von zahlreichen Patienten- und Selbsthilfevertreter/innen heftig kritisiert worden. Eine von einer Privatperson im Internet gestartete Online-Petition "Bewahren Sie die Unabhängigkeit der Patientenberatung Deutschlands (UPD)" auf der Plattform change.org hat bereits weit mehr als 15.000 Unterzeichner.
Laut Laumann ist von einem der nicht berücksichtigten Bieter ein Nachprüfungsantrag an die Vergabekammer beim Bundeskartellamt eingereicht worden. Da das Vergabeverfahren der Vertraulichkeit unterliege, könne er sich inhaltlich zu der Entscheidung und ihre Gründe erst nach der Prüfung äußern.
Kontakt:
Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V.
Verwaltung
Otto-Suhr-Allee 115
10585 Berlin-Charlottenburg
E-Mail: verwaltung@dag-shg.de
Bundesgesundheitsminister zum sofortigen Einschreiten aufgefordert
In der Debatte um die Auflösung der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) hat der Wissenschaftliche Beirat der UPD Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) aufgefordert, die Beratung Kranker in ihrer bisherigen Form sicherzustellen. In einem am 16. Juli 2015 veröffentlichen Schreiben bezeichnen sie die Neuvergabe der Patientenberatung an das Callcenter-Unternehmen Sanvartis als massive Fehlentscheidung und fordern Gröhe zum sofortigen Einschreiten auf.
Prof. Dr. Raimund Geene (DAG SHG), Prof. Marie-Luise Dierks (MH Hannover), Prof. Rolf Rosenbrock (Der Paritätische Gesamtverband) und Prof. Dr. Ullrich Bauer (Universität Bielefeld) beklagen in ihrem Brief massive Fehler bei dem Vergabeverfahren. Mit der vom GKV-Spitzenverband und Staatssekretär Karl-Josef Laumann als Patientenbeauftragten vorbereiteten Entscheidung seien die Vergabekriterien massiv gebeugt worden, zudem sei der Grundsatz der Unabhängigkeit und Neutralität beim ausgewählten Gebot nicht gegeben. Auch sei der Beirat nicht in der vom Gesetzgeber vorgesehenen Form beteiligt worden.
"Zusammenfassend möchten wir Sie dringend bitten, die nicht nachvollziehbare Zustimmung Ihres Staatssekretärs zur Vergabe der Unabhängigen Patientenberatung zu überprüfen und umgehend zu revidieren", heißt es in dem Schreiben an Gröhe.
Gegen die Pläne zur Umwandlung der UPD in ein Callcenter regt sich seit Tagen heftiger Widerstand. Eine von einer Privatperson im Internet gestartete Online-Petition "Bewahren Sie die Unabhängigkeit der Patientenberatung Deutschlands (UPD)" auf der Plattform change.org hat bereits weit mehr als 10.000 Unterzeichner.
Mittlerweile haben die bisherigen Träger vor der Vergabekammer des Bundes Widerspruch gegen den angekündigten Zuschlag ab 2016 an Sanvartis eingelegt. Die Vergabekammer werde nun prüfen, ob der GKV-Spitzenverband als Auftraggeber die Verfahrensvorschriften eingehalten hat, teilte der GKV-Spitzenverband mit.
Quelle: Offener Brief des Wissenschaftlichen Beirats der UPD
Neu: Erfahrungsberichte und Antworten auf Fragen zu Arbeitsweisen und Rahmenbedingungen
Wer übernimmt meine Benennung? Wie lange dauern die Sitzungen? Bekomme ich Reisekosten erstattet? – Wer sich für eine Mitarbeit als Patientenvertreterin oder Patientenvertreter in Gremien der sozialen Selbstverwaltung interessiert, hat viele Fragen. Auf der Internetseite www.patient-und-selbsthilfe.de werden diese ausführlich beantwortet. Das Online-Informationsangebot der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen (DAG SHG) e.V. zur Patientenbeteiligung im Gesundheitswesen wurde um zahlreiche Informationen über Arbeitsweisen, Rahmenbedingungen und Verfahren der Patientenbeteiligung nach § 140f SGB V erweitert.
In der neu geschaffenen Rubrik „Erfahrungsberichte“ kommen zudem Selbsthilfeaktive zu Wort. Sie beschreiben ihre Erfahrungen in verschiedenen Gremien – von Ernüchterung bis Frustration, von Pragmatismus bis Chancennutzung. Dabei wird deutlich, dass das Einbringen von Betroffenenkompetenz Gelassenheit und langen Atmen erfordert und es noch große Herausforderungen für die Selbsthilfe in diesem Aufgabenfeld gibt.
Die DAG SHG ist eine der anerkannten Organisationen zur Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen in Gremien der sozialen Selbstverwaltung und berechtigt, Patientenvertreterinnen und -vertreter zur Mitwirkung zu benennen. Mit der Koordination der Aufgaben der Patientenvertretung im Sinne des § 140f SGB V hat die DAG SHG die NAKOS beauftragt.
Die Internetseite „Patient und Selbsthilfe“ wurde im Rahmen des vom Bundesministerium für Gesundheit geförderten NAKOS-Projektes „Von Betroffenen zu Beteiligten“ konzipiert. Ziel ist es, Selbsthilfegruppen über die Möglichkeiten der Patientenbeteiligung zu informieren und sie als Akteure für Patientenorientierung im Gesundheitswesen zu stärken.
Zur Internetseite www.patient-und-selbsthilfe.de
Konkrete Fragen zur Patientenbeteiligung in der Praxis werden hier beantwortet: www.patient-und-selbsthilfe.de/mitreden/wie
Die Erfahrungsberichte von Selbsthilfeaktiven finden sich hier: www.patient-und-selbsthilfe.de/mitreden/erfahrungsberichte
Kontakt
Koordinierung Patientenbeteiligung DAG SHG
c/o NAKOS
Otto-Suhr-Allee 115
10585 Berlin-Charlottenburg
E-Mail: selbsthilfe@nakos.de
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) beschließt Änderung der Psychotherapie-Richtlinie
Auch in der tiefenpsychologisch fundierten und in der analytischen Psychotherapie sind zukünftig Einzel- und Gruppentherapie kombinierbar. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 16. Juli 2015 in Berlin eine entsprechende Änderung der Psychotherapie-Richtlinie beschlossen. Bislang ist eine solche Möglichkeit nur im Ausnahmefall vorgesehen.
Durch die Richtlinienänderung können die psychoanalytisch begründeten Verfahren – ebenso wie die Verhaltenstherapie – jeweils als Einzelbehandlung, als Gruppenbehandlung oder in Kombination durchgeführt werden. Das Beratungsverfahren war auf Anregung der Patientenvertretung im G-BA durchgeführt worden.
Quelle: Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses
Weitere Informationen: www.g-ba.de/institution/presse/pressemitteilungen/583
Entscheidung für Callcenter stößt auf Unverständnis
Der Entschluss zur Umwandlung der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) in ein bundesweites Callcenter ist auf heftige Kritik gestoßen. Prof. Dr. Raimund Geene (DAG SHG) äußerte sich gemeinsam mit den anderen Mitgliedern des Wissenschaftlichen Beirats der UPD, Prof. Marie-Luise Dierks (MH Hannover), Prof. Rolf Rosenbrock (Der Paritätische Gesamtverband) und Prof. Dr. Ullrich Bauer (Universität Bielefeld) entsetzt über die "völlig unverständliche Entscheidung, die erfolgreiche Arbeit der UPD zu beenden". Die Vergabe an das Callcenter-Unternehmen Sanvartis entspreche in keiner Weise den Kriterien für eine Unabhängigkeit und Neutralität in der Patientenberatung, erklärten sie.
Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen (DAG SHG) e.V. wandte sich in einem Protestschreiben an den Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann. Darin fordern sie ihn auf, das Vertrauen in eine dezentrale Beratung nicht preis zu geben und von der Umwandlung der Unabhängigen Patientenberatung in ein bundesweit agierendes und interessengeleitetes Call-Center Abstand zu nehmen.
Der GKV-Spitzenverband und der Patientenbeauftragte der Bundesregierung hatten Anfang Juli 2015 bekannt gegeben, dass die Patientenberatung ab 2016 von Sanvartis übernommen werde. Die Entscheidung für das Callcenter-Unternehmen bedeutet, dass die UPD in ihrer jetzigen Struktur mit mehr als 20 Beratungsstellen und bundesweiten Informationsangeboten aufgelöst wird.
Die Mitglieder des UPD-Beirats zeigten sich besonders enttäuscht über die Rolle des Patientenbeauftragten Laumann bei der Entscheidung. "Statt als Vorsitzender des Beirats die Erfolge im Aufbau der unabhängigen und neutralen Patientenberatung zu sichern, polemisiere er seit einigen Monaten gegen die UPD mit dem nunmehr offensichtlich gewordenen Ziel der Umwandlung der unabhängigen und neutralen Patientenberatung in ein kassennahes Call-Center.“ Die Kritik von Ärztekammerpräsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, nach der die Kassen versuchen, „sich die Beratungsstelle unter den Nagel zu reißen“, sei verständlich. Schon seit Jahren seien im Beirat Versuche der Vereinnahmung der Patientenberatung durch die GKV kritisiert worden.
Dieser Kritik schließen sich auch zahlreiche Patienten- und Selbsthilfevertreter/innen an. Die Patientenbeauftragten aus Berlin, Bayern und Nordrhein-Westfalen sowie weitere Akteure im Gesundheitswesen hatten scharf protestiert. Auf der Online-Plattform change.org wurde eine Petition gegen die Auflösung der UPD gestartet, die mittlerweile rund 3.000 Unterzeichner/innen hat.
Die UPD berät im gesetzlichen Auftrag – finanziert durch die gesetzlichen Krankenkassen - rund um das Thema Gesundheit – bei rechtlichen und medizinischen Fragen sowie bei psychosozialen Problemen im Umgang mit Krankheiten. Das Angebot ist bislang kostenfrei, neutral und unabhängig. Träger ist ein Konsortium aus Sozialverband VdK, Verband Unabhängiger Patientenberatung und Verbraucherzentrale Bundesverband. Der Vertrag läuft Ende des Jahres 2015 aus und wurde deswegen neu ausgeschrieben.
Kontakt:
Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V.
Verwaltung
Otto-Suhr-Allee 115
10585 Berlin-Charlottenburg
E-Mail: verwaltung@dag-shg.de
Weitere Informationen:
"Bewahren Sie die Unabhängigkeit der Patientenberatung Deutschlands (UPD)"
Petition auf der Online-Plattform change.org
Aus für unabhängige Patientenberatung?
Kobinet Nachrichten vom 11. Juli 2015
Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD)
Entsetzen im wissenschaftlichen Beirat über Vergabeentscheidung
Pressemitteilung des Paritätischen Gesamtverbandes vom 10. Juli 2015
Montgomery: „Patientenberatung darf nicht zu einem kassennahen Call-Center werden“
Pressemitteilung der Bundesärztekammer vom 1. Juli 2015
Unabhängigkeit und regionale Anlaufstellen müssen erhalten bleiben
Gegen die Pläne, die Unabhängige Patientenberatung (UPD) in ein bundesweites Callcenter umzuwandeln, formiert sich Widerstand. Auf der Online-Plattform change.org wurde eine Petition gestartet, die bereits knapp 1.000 Unterzeichner hat. Die Berliner Selbsthilfe Kontakt- und Informationsstelle SEKIS ruft alle Selbsthilfegruppen dazu auf, an den Bundes-Patientenbeauftragten Karl-Josef Laumann einen Protestbrief zu schreiben. Auch die NAKOS schließt sich den Aufrufen an: Die UPD ist seit vielen Jahren ein wichtiger Kooperationspartner der Selbsthilfe und der Selbsthilfekontaktstellen. Ihre Unabhängigkeit und ihre regionalen Anlaufstellen müssen bleiben.
Die UPD berät im gesetzlichen Auftrag – finanziert durch die gesetzlichen Krankenkassen - rund um das Thema Gesundheit – bei rechtlichen und medizinischen Fragen sowie bei psychosozialen Problemen im Umgang mit Krankheiten. Das Angebot ist kostenfrei, neutral und unabhängig. Träger ist ein Konsortium aus Sozialverband VdK, Verband Unabhängiger Patientenberatung und Verbraucherzentrale Bundesverband. Der Vertrag läuft Ende des Jahres 2015 aus und wurde deswegen neu ausgeschrieben. Plänen zufolge soll die UPD in ihrer jetzigen Struktur mit 22 Beratungsstellen und bundesweiten Informationsangeboten aufgelöst und von einer kommerziellen Callcenter-Firma übernommen werden, die bereits einen Großteil der Callcenter der gesetzlichen Krankenkassen leitet. Damit wäre die Unabhängigkeit des bestehenden Trägers gegenüber den Kassen aufgehoben.
Entscheiden über die Zukunft der UPD werden die Gesetzlichen Krankenkassen im Einvernehmen mit dem Bundes-Patientenbeauftragten Karl-Josef Laumann.
Weitere Informationen:
"Bewahren Sie die Unabhängigkeit der Patientenberatung Deutschlands (UPD)"
Petition auf der Online-Plattform change.org
Unabhängigkeit der Patientenberatung in Gefahr
Sekis-Newsletter 7/2015
Ärzte bangen um Unabhängigkeit der UPD
Artikel in der Ärzte-Zeitung vom 30. Juni 2015
Montgomery: „Patientenberatung darf nicht zu einem kassennahen Call-Center werden“
Pressemitteilung der Bundesärztekammer vom 1. Juli 2015
Callcenter als Ersatz für unabhängige Einrichtung geplant
Artikel in der Neuen Westfälischen Zeitung vom 18. Juni 2015
Bundesverbände im Bonner Haus der Krebs-Selbsthilfe gründen Dachorganisation
Unter dem Namen „Haus der Krebs-Selbsthilfe - Bundesverband“ haben neun Bundesverbände im Haus der Krebs-Selbsthilfe (HKSH) in Bonn den europaweit ersten Spitzenverband pharma-unabhängiger Krebs-Selbsthilfe-Verbände gegründet. Die neue Dachorganisation repräsentiert Hunderttausende Krebs-Betroffene im deutschsprachigen Raum, die sich in Selbsthilfe-Gruppen und -Foren mit Gleichbetroffenen austauschen und sich gegenseitig unterstützen.
„Damit treten die Verbände im Haus der Krebs-Selbsthilfe gemeinsam und damit noch schlagkräftiger auf. Sie plädieren für den Erhalt und die Verbesserung der Qualität der medizinischen und psychosozialen Versorgung von krebskranken Menschen und deren Angehörigen“, so Ralf Rambach, Vorstandsvorsitzender des neuen Bundesverbandes am Donnerstag in Bonn.
Die Dachorganisation wurde von den Selbsthilfe-Verbänden im Haus der Krebs-Selbsthilfe konstituiert, die von der Stiftung Deutsche Krebshilfe gefördert werden. Gerd Nettekoven, Vorstandsvorsitzender der Stiftung Deutsche Krebshilfe, gratulierte zur Verbandsgründung: „Dieser Zusammenschluss wird die wichtige Arbeit der Krebs-Selbsthilfeorganisationen sowie die Bedeutung der Patientenvertretung in der Versorgung krebskranker Menschen weiter nach vorne bringen.“
Die neun Krebs-Selbsthilfe-Bundesverbände im Haus der Krebs-Selbsthilfe (HKSH) in Bonn bieten Krebserkrankten Austausch mit Gleichbetroffenen, Information, Orientierung, Unterstützung sowie moderierte Online-Foren und telefonische Beratung durch mehr als 1.000 Selbsthilfegruppen in Deutschland. Die Leiter der Selbsthilfegruppen und Berater werden speziell für ihr Bemühen für Betroffene und die Weitergabe evidenzbasierter Informationen geschult. Zu den Verbänden im HKSH gehören unter anderem die Frauenselbsthilfe nach Krebs, der Arbeitskreis der Pankreatektomierten, der Bundesverband Prostatakrebs Selbsthilfe und die Deutsche Leukämie- & Lymphom-Hilfe.
Quelle: Bundesverband der Krebs-Selbsthilfe-Verbände in Bonn
Weitere Informationen: www.hksh-bonn.de
Patientenbeteiligung auf Landesebene wird gestärkt
Das Bundeskabinett hat am 11. Juni 2015 das "Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung" (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz) beschlossen. Es bringt einige für die Patientenvertretung in den Bundesländern interessante neue Regelungen:
Gesetzestext (S. 34)
70. § 140f wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 werden nach der Angabe „§ 90“ die Wörter „sowie den erweiterten Landesausschüssen nach § 116b Absatz 3“ eingefügt.
b) Folgender Absatz 7 wird angefügt:
„(7) Die in der Verordnung nach § 140g genannten oder nach der Verordnung anerkannten Organisationen sowie die sachkundigen Personen werden bei der Durchführung ihres Mitberatungsrechts nach Absatz 3 von den Landesausschüssen nach § 90 unterstützt. Die Unterstützung erstreckt sich insbesondere auf die Übernahme von Reisekosten, Aufwandsentschädigung und Verdienstausfall entsprechend Absatz 5 für jährlich bis zu sechs Koordinierungs- und Abstimmungstreffen, auf Fortbildungen und Schulungen der sachkundigen Personen sowie auf die Durchführung des Benennungsverfahrens nach Absatz 3 Satz 4.“
Aus der Begründung
(S. 57/58) II.2.10 Stärkung der Patientenbeteiligung auf Landesebene
Die Patientenbeteiligung auf Landesebene wird gestärkt. Die Wahrnehmung der Mitberatungs- und Stellungnahmerechte der auf Landesebene maßgeblichen Patientenorganisationen gemäß § 140f Absatz 3 SGB V in den Landesausschüssen nach § 90 SGB V, im gemeinsamen Landesgremium nach § 90a SGB V, in Zulassungsausschüssen nach § 96 SGB V und den Berufungsausschüssen nach § 97 SGB V sowie bei der Aufstellung eines Bedarfsplans zur Sicherstellung der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung erfordert ein hohes Engagement der Beteiligten.
Der Aufwand zur fachlichen Aufbereitung der Beratungsunterlagen sowie zur entsprechenden Meinungsbildung und die Abstimmungen von Positionen ist erheblich und ohne professionelle Zuarbeit für die in der Regel ehrenamtlich arbeitenden Patientenvertreter nur schwer leistbar. Darüber hinaus fehlt es an Fortbildungen und Schulungen von Patientenvertretern. Mit der Regelung in § 140f Absatz 7 SGB V wird die Unterstützung auf Landesebene durch Finanzierung von Abstimmungstreffen, Koordinierung insbesondere im Benennungsverfahren sowie Fortbildung oder Schulung der Patientenvertreter geregelt. Die Ergänzung in § 140f Absatz 3 SGB V stellt eine einheitliche Patientenbeteiligung in den erweiterten Landesausschüssen sicher.
(S. 65) Zur Stärkung der Patientenbeteiligung auf Landesebene (§ 140f Absatz 7 SGB V) entstehen den Landesausschüssen nach § 90 SGB V, die paritätisch von den Kassenärztlichen Vereinigungen einerseits und den Verbänden der Krankenkassen sowie den Ersatzkrankenkassen andererseits finanziert werden, Kosten in Höhe von weniger als 50 000 Euro jährlich. Nur etwa sechs Treffen im Jahr sollen finanziert werden. Geschätzt werden die Kosten für ein bundesweites Treffen auf ca. 7 000 Euro, drei länderübergreifende Treffen auf jeweils 3 000 Euro und zwei landesweite Treffen auf jeweils 1 000 Euro. Bei Fortbildungen und Schulungen ist davon auszugehen, dass diese in der Regel länderübergreifend stattfinden werden und Kosten in Höhe von etwa 8 000 Euro verursachen. Zu beachten ist, dass sich die Erstattungsansprüche der teilnehmenden Personen anteilig gegen den jeweiligen Landesausschuss richten.
(S. 129) Zu Nummer 70 (§ 140f)
Zu Buchstabe a
In den erweiterten Landesausschüssen zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung haben die auf Landesebene maßgeblichen Patientenorganisationen ein Mitberatungsrecht. Sie entsenden auch in diese Gremien sachkundige Personen. Die Vorschrift stellt dies klar.
Zu Buchstabe b
Die Regelung verankert Ansprüche der Patientenorganisationen und der von ihnen entsandten sachkundigen Personen auf Unterstützung durch den jeweiligen Landesausschuss in vergleichbarer Weise wie auf der Bundesebene durch den Gemeinsamen Bundesausschuss.
Bei Koordinierungs- und Abstimmungstreffen, Fortbildungen und Schulungen sowie im Benennungsverfahren, das nach Absatz 3 Satz 4 von den maßgeblichen Organisationen auf Bundesebene für die Landesebene durchzuführen ist, haben die Patientenorganisationen und die von ihnen benannten sachkundigen Personen zukünftig einen Anspruch auf Unterstützung durch die jeweiligen Landesausschüsse. Die Unterstützung kann insbesondere darin bestehen, dass Reisekosten, Verdienstausfall und Aufwandsentschädigung für Koordinierungs- oder Abstimmungstreffen, beispielsweise im Vorfeld der Beratungen oder zur Koordinierung der Benennung, die einvernehmlich zu erfolgen hat, bis zu sechsmal im Jahr übernommen werden. Die Koordinierungs- und Abstimmungstreffen können landesweit oder länderübergreifend erfolgen, wobei ein Treffen pro Jahr bundesweit durchgeführt werden soll. Bisher haben die sachkundigen Personen einen solchen Anspruch auf Kostenübernahme nur für die Sitzungsteilnahme. Soweit die Patientenvertretungen Fortbildungs- oder Schulungsbedarf haben, haben einige Kassenverbände und Kassenärztliche Vereinigungen solche Veranstaltungen in der Vergangenheit schon angeboten, jedoch nur auf freiwilliger Basis. Zukünftig besteht ein Anspruch auf Unterstützung der Teilnahme. Dabei können die Trägerorganisationen der Landesausschüsse (Kassenärztliche Vereinigungen und Krankenkassenverbände) solche Veranstaltungen selbst anbieten oder die Teilnahme durch Übernahme von Kosten einschließlich Reisekosten ermöglichen.
Kontakt:
Ursula Helms
Koordinierung Patientenbeteiligung
Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V.
Otto-Suhr-Allee 115
10585 Berlin-Charlottenburg
E-Mail: patientenvertretung@dag-shg.de
Weitere Informationen:
www.bmg.bund.de/themen/krankenversicherung/gkv-versorgungsstaerkungsgesetz/gkv-vsg.html
Bundestag beschließt Präventionsgesetz
Die gesundheitliche Selbsthilfe in Deutschland erhält ab 2016 jährlich rund 30 Millionen Euro zusätzliche Förderung durch die Krankenkassen. Das vom Bundestag am 18. Juni 2015 beschlossene Präventionsgesetz sieht vor, dass die Krankenkassen für Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen im kommenden Jahr je Versicherten 1,05 Euro zur Verfügung stellen. Derzeit liegt der Betrag bei 0,64 Euro je Versicherten. Die Mittel für die Selbsthilfe werden damit von rund 45 Millionen auf künftig gut 73 Millionen Euro angehoben. Die Regelung zur Selbsthilfeförderung ist zukünftig im Paragraf 20h SGB V festgeschrieben.
Das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) soll unter anderem dabei helfen, lebensstilbedingte ,,Volkskrankheiten" wie Diabetes, Bluthochdruck, Herz-Kreislauf-Schwächen oder Adipositas frühzeitig vorzubeugen, etwa in Kitas, Schulen und Betrieben. Gesundheitsförderung und Prävention sollen auf jedes Lebensalter und in alle Lebensbereiche ausgedehnt werden, in die sogenannten Lebenswelten. Eingebunden sind neben der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung auch die Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung.
Insgesamt werden sich dem neuen Gesetz zufolge die Leistungen der Krankenkassen zur Prävention und Gesundheitsförderung mehr als verdoppeln: von 3,09 Euro auf sieben Euro jährlich für jeden Versicherten ab 2016. Somit könnten die Krankenkassen künftig jährlich mindestens rund 490 Millionen Euro im Jahr für den Zweck investieren. Hinzukommen 21 Millionen Euro, die die Pflegekassen bereitstellen.
Kontakt:
Dr. Jutta Hundertmark-Mayser
NAKOS
Nationale Kontakt- und Informationsstelle
zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen
Otto-Suhr-Allee 115
10585 Berlin-Charlottenburg
E-Mail: jutta.hundertmark@nakos.de
Weitere Informationen:
Gesundheitsbezogene Selbsthilfe unterstützen und stärken
Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG):
Eckpunkte zur Erhöhung der Selbsthilfeförderung durch die GKV ab 2016
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung
und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG)
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Bundestag
Bundestag beschließt Präventionsgesetz
Plenarprotokoll der Bundestagssitzung vom 18. Juni 2015
Präventionsgesetz im Bundestag beschlossen
Artikel im Ärzteblatt (aerzteblatt.de) vom 18. Juni 2015
Präventionsgesetz: Paritätischer begrüßt Gesetz als richtigen und wichtigen Schritt
Pressemitteilung des Paritätischen vom 18. Juni 2015
Präventionsgesetz im Bundestag
Gesundheitsförderung in allen Lebensbereichen
Pressemitteilung der Bundesregierung vom 18. Juni 2015
Fischbach: "Wir stärken die Gesundheitsförderung in Deutschland"
Bundestag berät Präventionsgesetz in 2. und 3. Lesung
Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums vom 18. Juni 2015
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung schreibt Bundeswettbewerb aus
Das Thema des Wettbewerbs lautet „Bewegungs- und Mobilitätsförderung bei älteren Menschen“. Unterstützt wird der Wettbewerb vom Verband der Privaten Krankversicherung und den kommunalen Spitzenverbänden.
Eingeladen zur Teilnahme sind alle deutschen Städte, Gemeinden und Landkreise. Teilnahmeberechtigt sind außerdem Kommunalverbände sowie die Träger der kommunalen Selbstverwaltung in den Stadtstaaten. Präventionsaktivitäten Dritter (zum Beispiel Krankenkassen, Träger des ÖPNV, Veranstalter, Schulen) können nur als Bestandteil der Bewerbung einer Kommune berücksichtigt werden.
Einsendeschluss: 24. September 2015
Zum Wettbewerbsbüro: www.wettbewerb-aelter-werden-in-balance.de
DAG SHG sucht Mitarbeiter/in für Sachbearbeitung / Büroassistenz in Teilzeit
Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG) sucht für ihre Verwaltungsstelle in Berlin ab sofort eine/n Mitarbeiter/in auf der Basis geringfügiger Beschäftigung.
Zur Stellenausschreibung
Einblicke in die Arbeit von Selbsthilfegruppen und fachliche Beiträge
Das neue Selbsthilfegruppenjahrbuch der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. ist erschienen. Es wurde Anfang Juni pünktlich zur Jahrestagung 2015 in Berlin der Fachöffentlichkeit vorgestellt. Die 17. Ausgabe des Jahrbuchs hat 199 Seiten und enthält 26 Beiträge. Geboten werden Berichte aus Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen sowie Artikel über Kooperationen und Beteiligungserfahrungen, über Projekte und wissenschaftliche Studien zur gemeinschaftlichen Selbsthilfe und vieles mehr. Einen kleinen Schwerpunkt bildet die Selbsthilfe von Migrantinnen und Migranten. Auch die Hauptreferenten der Jahrestagung 2014, Professor Frank Schulz-Nieswandt und Professor Rolf Rosenbrock, haben Beiträge beigesteuert. Das Selbsthilfegruppenjahrbuch wird kostenlos abgegeben.
Auf der Internetseite unter www.dag-shg.de finden Sie in der Rubrik „Service“ das gesamte Jahrbuch und die Einzelbeiträge als PDF-Datei zum Download. Zudem können Sie es dort online über das Warenkorbsystem der DAG SHG bestellen:
www.dag-shg.de/service/jahrbuecher/2015
Vergleichsportal für Patienten und Pflegebedürftige umfassend überabeitet
Eine einfachere Suchfunktion, übersichtlichere Ergebnisse und ein angepasstes Design: Das unabhängige Gesundheitsanbieter-Vergleichsportal www.weisse-liste.de ist seit einigen Tagen mit einem neuen Auftritt online. Zudem ist das Portal von nun an auf allen Geräten zuhause – es passt sich an, egal ob der Nutzer von einem Notebook, einem Tablet oder einem Smartphone aus zugreift.
Die Weisse Liste ist ein gemeinsames Projekt der Bertelsmann Stiftung und der Dachverbände der größten Patienten- und Verbraucherorganisation. Das Portal ist seit 2008 online zugänglich und seitdem kontinuierlich gewachsen. Aktuell verzeichnet es rund 200.000 Ärzte und Zahnärzte, 2.000 Krankenhäuser sowie 24.000 Pflegeheime und Pflegedienste. Anspruch der Initiatoren ist es, Transparenz über das Angebot und die Qualität der Anbieter herzustellen. Hierzu werden vorhandene Qualitätsinformationen verständlich aufbereitet und neue Daten erhoben, etwa in Form von Patientenbewertungen.
Zentrale Neuerung im Portal ist die Aufbereitung der Ergebnisliste. Hier sind nun für jeden in Frage kommenden Gesundheitsanbieter die wichtigsten Informationen auf einen Blick erfassbar. Bei tiefergehendem Interesse kann der Nutzer sich mit einem Klick Details anzeigen lassen, die Profilansicht des jeweiligen Anbieters aufrufen oder einzelne Anbieter gezielt miteinander vergleichen. Ein neuer, intelligenter Filter hilft, die Liste individuell anzupassen und so die Auswahl noch einfacher nach persönlichen Kriterien zu gestalten. Zudem bietet die Arztsuche einen neuen digitalen Service in Form eines direkten Zugangs zu Terminvereinbarungen mit Ärzten.
Quelle: Weisse Liste, Webnachricht vom 03.06.2015
Internet: www.weisse-liste.de
Auf eine Psychotherapie muss man oft lange warten. Besonders schwierig ist das für Menschen mit akuten Problemen. Was viele nicht wissen: Die Wartezeit lässt sich überbrücken und mitunter verkürzen.
Thomas K. leidet an Depressionen, seit seine Frau ihn vor einem halben Jahr verlassen hat. Nach anfänglicher Wut und Trauer über den Verlust fällt er immer tiefer in ein emotionales Loch und sucht sich schließlich Hilfe. Der 55-Jährige telefoniert zahlreiche Psychotherapeuten durch. Die Antwort ist bei allen gleich: Zurzeit ist leider kein Therapieplatz frei.
Wie Herrn K. geht es vielen. Drei Monate müssen Patienten im Schnitt auf die Behandlung bei einem Therapeuten warten, der direkt mit der Krankenkasse abrechnen kann. So das Ergebnis einer Studie der Bundespsychotherapeutenkammer. „Für Betroffene, die dringend Hilfe brauchen, ist das zu lang“, sagt Claudia Schlund von der Nürnberger Beratungsstelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD).
Überbrücken lässt sich die Wartezeit durch kurzfristige Einzelgespräche. Angeboten werden diese zum Beispiel in psychologischen Notfall-Ambulanzen von Krankenhäusern oder durch Beratungsstellen der Kommunen, Kirchen und Wohlfahrtsverbände. „Die Anlaufstellen sind vielfältig“, erklärt Patientenberaterin Schlund. Orientierung und Unterstützung bei der richtigen Auswahl bietet neben der UPD der sogenannte Sozialpsychiatrische Dienst, der sich meist in jeder größeren Stadt findet.
„Eine Dauerlösung sind Einzelgespräche allerdings nicht“, so Schlund. Patienten, die auf absehbare Zeit keinen Platz bei einem Kassen-Therapeuten finden, können daher noch einen anderen Weg gehen: Sie beantragen bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse, dass sie in einer Privatpraxis behandelt werden. Das ist per Gesetz möglich, wenn sich die Therapie nicht aufschieben lässt. Schlund: „Dafür bittet man seinen Arzt um eine entsprechende Bestätigung, notiert die Absagen der Psychotherapeuten und schickt beides an die Kasse.“
Wichtig zu wissen: Bei diesem sogenannten Kostenerstattungsverfahren muss der Patient die Therapiesitzungen zunächst selbst bezahlen und bekommt das Geld später von der Versicherung zurück. „Bevor es losgeht, sollten Patienten daher eine schriftliche Zusage der Kasse haben – sonst können sie am Ende auf den Behandlungskosten sitzenbleiben“, sagt Schlund.
UPD-Tipp: Ausführliche Informationen und hilfreiche Links zum Thema Psychotherapie finden Betroffene im aktuellen UPD-Spezial unter www.patientenberatung.de/psychotherapie.
Die UPD berät per Gesetz kostenlos, neutral und unabhängig zu allen Gesundheitsfragen – vor Ort in 21 Städten, im Internet unter www.patientenberatung.de und am Telefon (gebührenfrei im Festnetz):
Deutsch: 0800 0 11 77 22 (Mo bis Fr 10-18 Uhr, Do bis 20 Uhr)
Türkisch: 0800 0 11 77 23 (Mo / Mi 10-12 Uhr, 15-17 Uhr)
Russisch: 0800 0 11 77 24 (Mo / Mi 10-12 Uhr, 15-17 Uhr)
Arzneimittel: 0800 0 11 77 25 (Mo / Di / Do 9-16 Uhr, Mi / Fr 9-13 Uhr)
Quelle: Unabhängige Patientenberatung Deutschland
vdek-Broschüre „Ungleiche Partner“ gibt Selbsthilfe-Tipps im Umgang mit Wirtschaftsunternehmen
Wenn Pharma- und Medizinproduktehersteller versuchen, mit Spenden und Sponsoring oder Urlaubsangeboten Patientenselbsthilfe und Ärzteschaft für sich einzunehmen, ist Vorsicht geboten. Eine Allianz aus Vertretern der Ersatzkassen, der Patientenselbsthilfe und der Ärzteschaft hat für mehr Transparenz bei Kooperationen von Selbsthilfe und Medizinern mit der Industrie geworben. Bei der Vorstellung der aktualisierten vdek-Broschüre „Ungleiche Partner – Patientenselbsthilfe und Wirtschaftsunternehmen im Gesundheitssektor“ sprachen sie sich für erhöhte Wachsamkeit bei der Zusammenarbeit mit Unternehmen aus.
Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) appellierte an alle Beteiligten, mehr Engagement bei der Offenlegung von Geldflüssen und möglichen Interessenkonflikten zu zeigen. „Wir haben nichts gegen die Unterstützung der Selbsthilfe durch die Pharmaindustrie. Doch es besteht die Gefahr, dass Selbsthilfeorganisationen für die Interessen der Geldgeber benutzt werden und ihre Unabhängigkeit verlieren“, betonte Elsner.
Von der Pharmaindustrie forderte Elsner, die Geldflüsse und Zuwendungen mindestens einmal pro Jahr detailliert zu veröffentlichen. Außerdem sollte ein Fördertopf eingerichtet werden, in den spendenwillige Unternehmen einzahlen können. Und auch die Gesundheitsselbsthilfe sollte konsequenter als bisher ihre Zuwendungen kenntlich machen und im Zweifel auch auf finanzielle Zuwendungen seitens der Pharmaindustrie ganz verzichten.
Prof. Dr. Wolf-Dieter Ludwig, Vorsitzender der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ), forderte eine zentrale Qualitätskontrolle von Patienteninformationen, eine Prüfung von Werbeanzeigen und Arzneimittelinformationen durch eine industrieunabhängige Organisation sowie größere Transparenz in Bezug auf finanzielle Zuwendungen an Patientenselbsthilfe. Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe (BAG Selbsthilfe) betonte: „Zwar bietet Sponsoring die Chance auf Einnahmen zusätzlicher Mittel, es bleibt aber die Gefahr von Abhängigkeit und Einflussnahme der Geldgeber. Die Selbsthilfe ist sich dieser Gefahr sehr bewusst.“
Die Gesundheitsselbsthilfe finanziert sich aus Mitteln der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, der öffentlichen Hand, Mitgliedsbeiträgen, Spenden, Bußgeldern, Zuwendungen von Stiftungen und Sponsoring. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat ihre Ausgaben zugunsten von Patientenorganisationen seit 1999 von 7,5 Millionen Euro auf 45 Millionen Euro im Jahr 2015 (0,64 Euro pro Versicherten) versechsfacht. Die Ersatzkassen sind als größte Kassenart mit 38 Prozent (16,9 Millionen Euro) Hauptfinanzier der Selbsthilfe.
In seiner 2008 erstmals aufgelegten und nun aktualisierten Broschüre informiert der vdek über Aufgaben der Selbsthilfe, Zusammenarbeit mit der Gesundheitsindustrie sowie Transparenzbemühungen und gibt Tipps, wie Selbsthilfe- und Ratsuchende Einflussnahmen durch Unternehmen erkennen können.
Dokumentation zu Fachtag von Paritätischem Gesamtverband und der NAKOS veröffentlicht
Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen brauchen verlässliche Strukturen und Anlaufstellen, um für gemeinschaftliche Selbsthilfe sensibilisiert und motiviert zu werden. Dies ist das Fazit eines Fachtages zur Förderung der Selbsthilfe im Bereich Pflege, der am 05. Mai in Berlin stattfand. Die Veranstaltung wurde vom Paritätischen Gesamtverbands in Kooperation mit der NAKOS durchgeführt.
Die Teilnehmer/innen waren sich einig, dass die Weiterentwicklung der Selbsthilfeförderung in der Pflege durch die Definition konzeptioneller Anforderungen befördert werden muss. Menschen in Pflege zu erreichen, zu ermutigen, ihre Selbsthilfepotenziale zu wecken und sie in ihrer Selbstorganisation zu unterstützen und zu begleiten sei eine notwendige und wichtige Aufgabe auf kommunaler Ebene, hieß es. Die Möglichkeiten der Förderung durch die sozialen und privaten Pflegekassen böten Chancen, die von den Ländern und Kommunen genutzt werden sollten.
Seit 2013 besteht die gesetzlichen Verpflichtung der sozialen Pflegekassen, 10 Cent je Versichertem und Kalenderjahr zur Förderung von Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen zu verwenden, die sich die Unterstützung von Pflegebedürftigen, von Personen mit erheblichem Betreuungsaufwand sowie deren Angehörigen zum Ziel gesetzt haben. Obwohl in fast allen Bundesländern die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen durch entsprechende Rechtsverordnungen geschaffen wurden, besteht noch erhebliches Entwicklungspotential: Von insgesamt 7,94 Millionen Euro, die 2013 von den Pflegekassen für Angebote der Selbsthilfe in der Pflege zur Verfügung standen, wurden von den Bundesländern nur 331.050 Euro explizit für die Selbsthilfeförderung verausgabt.
Die Dokumentation zum Fachtag ist abrufbar unter:
www.der-paritaetische.de/index.php?id=3927
37. Jahrestagung der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. vom 1. bis 3. Juni in Berlin
Mit einem Grußwort des Berliner Staatssekretärs für Soziales, Dirk Gerstle, wird am 1. Juni in Berlin die 37. Jahrestagung der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen (DAG SHG) e.V. eröffnet. Unter dem Motto „Aus dem Gleichgewicht – Noch gesund oder schon krank?“ liegt der Schwerpunkt in diesem Jahr auf dem Thema „Psychische Gesundheit“. Erwartet werden mehr als 130 Fachkräfte der professionellen Selbsthilfeunterstützung aus ganz Deutschland.
Seit Jahren nehmen Diagnosen von psychischen Erkrankungen wie Depressionen oder Angststörungen in Deutschland immer weiter zu. Diese Entwicklung ist auch in Selbsthilfekontaktstellen angekommen: mittlerweile sind rund ein Viertel ihrer Klientel Menschen mit seelischen Leiden oder psychischen Problemen. Dadurch stellen sich besondere Anforderungen an die Unterstützung betroffener Menschen: bei der Vermittlung in bestehende Gruppen, bei der Gruppenbegleitung ebenso wie bei der Verweisung ins professionelle Hilfesystem.
Für Anfragende übernehmen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Selbsthilfekontaktstellen eine wichtige Clearingfunktion. Sie informieren zu den Möglichkeiten der gemeinschaftlichen Selbsthilfe in Gruppen ebenso wie zu Hilfemöglichkeiten im professionellen System. Hierzu sind verlässliche Kenntnisse des Institutionengefüges der Hilfen erforderlich sowie Hintergrundwissen zu Krankheitsbildern und Therapiemöglichkeiten. Die Tagung dient der Vermittlung von Hintergrundwissen über die Verbreitung psychischer Erkrankungen in Deutschland und über Behandlungsmöglichkeiten. Ebenso sollen Fachkenntnisse und Handlungskompetenzen für die Gründung und Begleitung von Selbsthilfegruppen vermittelt werden.
Den Eröffnungsvortrag wird Dr. Iris Hauth, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN), halten zum Thema „Psychische Krankheiten sind kein Tabu mehr“. Am zweiten Tag werden in Workshops einzelne Aspekte des Themas für die Selbsthilfeunterstützungsarbeit vertieft werden. Den Plenarvortrag am Schlusstag wird der ehemalige Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer, Prof. Dr. Rainer Richter, zum Thema „Psychotherapeutische Versorgung in Deutschland“ halten.
Die bundesweite Fachtagung für professionelle Fachkräfte der Selbsthilfeunterstützung wird in Zusammenarbeit mit dem Verein SELKO e.V., dem Dachverband der Berliner Kontaktstellen, und der SEKIS Berlin durchgeführt.
Die Veranstaltung ist die bundeszentrale Fachtagung für Fachkräfte aus Selbsthilfekontaktstellen, die es an 340 Orten in Deutschland gibt. Sie findet einmal jährlich statt und wird vom Fachverband der Selbsthilfeunterstützung in Deutschland, der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. durchgeführt. Die Tagung dient der Fortbildung und dem fachlichen Austausch zu konkreten Fragen aus dem Berufsalltag der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Weitere Informationen und Programm zum Download finden Sie unter:
http://www.dag-shg.de/veranstaltungen/jahrestagung-2015
Aktuelle Nachrichten und Interviews rund um das Thema Gesundheitsinformationen
Das vom Bundesministerium für Gesundheit geplante E-Health-Gesetz und der Nutzen von Gesundheits-Apps sind Themen des aktuellen Newsletters des Aktionsforums Gesundheitsinformationssystem (afgis) e.V. Die Ausgabe von April 2015 enthält zudem ein Interview mit dem Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, zum Thema Online-Gesundheitsinformationen. Daneben informiert der afgis-Newsletter über die Dokumentation des Workshops "Selbsthilfe: Rechtssicher und vertrauenswürdig online", der im März in Kooperation mit der NAKOS stattfand.
Das Aktionsforum Gesundheitsinformationssystem (afgis) e.V. wurde 2003 von Organisationen, Unternehmen, Verbänden und Einzelpersonen gegründet, die sich der Qualitätssicherung von Gesundheitsinformationen verpflichtet haben. Dazu hat afgis unter anderem ein Qualitätssiegel für Gesundheitsinformationen im Internet entwickelt.
Quelle: Aktionsforums Gesundheitsinformationssystem (afgis) e.V.
Zum afgis-Newsletter
Informationsveranstaltung am 9. Mai 2015 in Fürth (Franken)
Patienten mit chronischen oder akuten Krankheiten können sich am Samstag, 9. Mai 2015 nachmittags in Fürth über ihre Rechte gegenüber Ärzten und Krankenhäusern nach dem neuen Patientenrechtegesetz informieren. In Vorträgen und Podiumsdiskussionen geht es außerdem darum, wie Patientinnen und Patienten ihren Behandlungsprozess positiv beeinflussen können. Betroffene Patienten lernen dabei die Grundlagen des Selbstmanagements zur Stärkung der Patientenautonomie auf drei Ebenen (Wissen – Verhalten – Beratung) kennen.
Die Veranstaltung ist ein Angebot der Patientenorganisation „Bundesverband Auge“. Weitere Veranstaltungen sind in Planung. Der Beauftragte der Bundesregierung für Patienten, Staatssekretär Karl-Josef Laumann (CDU), begrüßt diese Initiative in einem Grußwort und kündigt an, den Erfolg des Patientenrechtegesetzes zu überprüfen. Das Gesetz regelt die Zusammenarbeit zwischen Arzt und Patient neu.
Quelle: GESUNDHEIT ADHOC, Nachricht vom 23.04.2014)
Weitere Informationen:
www.bundesverband-auge.de
INSEA Selbstmanagementprogramm in Bayern gestartet
Das Leben mit einer chronischen Erkrankung wie Rheuma, Diabetes oder psychischen Erkrankungen verändert den Alltag von Betroffenen und ihren Angehörigen. Sie müssen sich nicht nur aktiv um ihre Gesundheit kümmern, sondern möchten soweit wie möglich ihren normalen Aktivitäten nachgehen. Gleichzeitig müssen sie aber lernen, mit körperlichen und emotionalen Höhen und Tiefen umzugehen.
Um diesen Menschen Hilfe zur Selbsthilfe anzubieten, werden in den nächsten drei Jahren Selbstmanagementkurse an vier Standorten in Bayern angeboten und von der Selbsthilfekoordination (SeKo) Bayern als Netzwerkstelle unterstützt. „Die INSEA-Kurse sind ein gutes Ergänzungsangebot zur themenbezogenen Selbsthilfe und bieten so wertvolle Impulse und Vernetzungsmöglichkeiten für Neubetroffene und regionale Selbsthilfegruppen", so Theresa Keidel von SeKo Bayern. In Karlstadt wurde bereits der erste Kurs erfolgreich abgeschlossen. In den anderen Modellregionen Augsburg und Nürnberg gehen die Kursangebote noch im April und in München im Juni an den Start.
Der Name des Projektes "INSEA", das an der kalifornischen Universität Stanford entwickelt wurde, steht für "Initiative für Selbstmanagement und aktives Leben". Menschen mit körperlichen wie psychischen Erkrankungen lernen in dem Programm beispielsweise mit Schmerzen umzugehen, sich selbst zu motivieren oder Selbstvertrauen im Umgang mit der Krankheit zu entwickeln. Wichtiges Prinzip ist, dass die Kurse von ausgebildeten Betroffenen aus der Selbsthilfe gemeinsam mit Mitarbeiterinnen aus den Selbsthilfekontaktstellen geleitet werden.
Die Selbsthilfekontaktstellen Bayern e.V. haben zusammen mit der mit der neu eingerichteten Koordinierungsstelle am Institut für Epidemiologie, Sozialmedizin und Gesundheitssystemforschung der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) und der Patientenuniversität, der BARMER GEK, der Robert Bosch Stiftung und der Careum Stiftung Ende 2014 einen Kooperationsvertrag vereinbart, um das Programm in Deutschland einzuführen. Die Umsetzung wird ermöglicht durch die Robert Bosch Stiftung und die BARMER GEK.
Weitere Informationen: www.seko-bayern.de
Anmeldung unter: www.insea-aktiv.de
Schwerpunkt: Gemeinschaftliche Selbsthilfe fördern
Die aktuelle Ausgabe unserer Fachzeitschrift NAKOS INFO ist erschienen. Der Schwerpunkt von Heft 112 der Reihe lautet: „Gemeinschaftliche Selbsthilfe fördern”. Sie finden dort verschiedene Beiträge von Selbsthilfeorganisationen, -kontaktstellen und gruppen sowie Förderern über ihre Erfahrungen und Einschätzungen zur materiellen und ideellen Unterstützung von Selbsthilfe.
Außerdem berichten wir unter anderem über die Aufgaben der NAKOS, die im Jahr 2015 unter dem Motto "Kompetenzen steigern" stehen. Weitere Themen sind die Jahrestagung der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen (DAG SHG). Zudem finden Sie viele weitere Informationen und Literaturhinweise aus Gesellschaft und Politik sowie aus dem Feld der Selbsthilfe und des bürgerschaftlichen Engagements. Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre.
NAKOS INFO 112 zum Bestellen oder Download:
www.nakos.de/service/neuerscheinungen
Band 8 der Fachpublikation NAKOS Konzepte und Praxis erschienen
Für Selbsthilfeengagierte, die den Wunsch haben, die Möglichkeiten des Internets für ihre Aktivitäten zu nutzen, ergeben sich eine Reihe von Umsetzungsfragen. In unserer zweiten Veröffentlichung zur Selbsthilfe im Internet im Rahmen unserer Fachpublikationsreihe „Konzepte und Praxis“ (Band 8) stellen wir deshalb Aspekte vor, die bei der Nutzung von Internetanwendungen für die eigene Selbsthilfearbeit berücksichtigt werden sollten. Außerdem geben wir Hinweise und Entscheidungshilfen, um geeignete Anwendungen auswählen und erfolgreich einsetzen zu können.
Ein Schwerpunkt liegt dabei auf dem Datenschutz. Denn wir plädieren für einen verantwortungsvollen Umgang mit personenbezogenen Daten und Informationen bei Selbsthilfeangeboten im Internet. Selbsthilfe im Internet bedeutet, dass vertrauliche und hochsensible Angelegenheiten in einem öffentlichen Bereich – dem Internet – verhandelt werden. Gesundheitsinformationen sind jedoch nach deutschem Datenschutzrecht besonders schützenswerte Informationen. Deshalb ergeben sich für internetbasierte Formen der Selbsthilfe besonders hohe Anforderungen an die Wahrung der Privatsphäre.
Für diese Publikation konnten wir verschiedene Autorinnen und Autoren gewinnen, die wichtige Aspekte für die Selbsthilfe im Internet aus ihrer eigenen praktischen Arbeit beleuchten. So klärt beispielsweise Dr, Kei Ishii, Leiter des Projekts „Verbraucher sicher online“ der Technischen Universität Berlin über die Gefahren des so genannten „Trackings“ auf. Volker Elsner von der Internetplattform www.intakt.info sowie Kristina Holler und Beate Wächtler von dem Selbsthilfe-Forum www.traumabegegnen.de beleuchten Anforderungen an eine seriöses Selbsthilfe-Internetforum aus verschiedenen Blickwinkeln.
Die Broschüre kann kostenlos bei der NAKOS bestellt bestellt werden:
www.nakos.de/service/neuerscheinungen
Die neue Internetseite der Hamburger Patientenorganisationen www.patienten-hamburg.de gibt einen Überblick über die Möglichkeiten zur Mitgestaltung des Gesundheitssystems, die Patienten schon vor mehr als zehn Jahren vom Gesetzgeber bekamen.
„Wir wollen damit nicht nur bekannt machen, dass es uns gibt, sondern vor allem auch weitere Menschen als Patientenvertreter gewinnen. Allerdings müssen Interessierte zu einer der Organisationen gehören, die im Sozialgesetz ausdrücklich genannt sind. Ihnen entsprechen auf Landesebene die Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen, die Patienten-Initiative, die Verbraucherzentrale sowie Selbsthilfegruppen, die über KISS betreut werden“, so Christoph Kranich, Sprecher des Bündnisses Forum Patientenvertretung in Hamburg.
Was Patientenvertreter tun, welche Ziele sie verfolgen, wie man Patientenvertreter oder Patientenvertreterin wird und warum sich so ein Engagement lohnt, erfahren Interessierte auf der neuen Homepage: www.patienten-hamburg.de
Quelle: Forum Patientenvertretung in Hamburg, Pressemitteilung 18.03.2015
Zweiter Band der NAKOS-Reihe "Patient und Selbsthilfe" veröffentlicht
„Patient und Selbsthilfe: Arbeitsweise und Verfahren der Patientenbeteiligung nach § 140f SGB V" lautet der Titel der zweiten NAKOS-Publikation aus der Reihe "Patient und Selbsthilfe". Die Broschüre informiert über die Regelungen zum Verfahren und über die Rahmenbedingungen der Patientenbeteiligung. Das Heft richtet sich an Interessierte, die sich mit den Anforderungen an Patientenvertreter/innen vertraut machen möchten. Die Grundlagen der Patientenbeteiligung nach § 140f SGB V sind in Band 1 der Reihe beschrieben.
Die Publikation kann kostenlos bei der NAKOS bestellt werden:
www.nakos.de/service/materialserie-patient-und-selbsthilfe
Neunte Auflage der Starthilfe zum Aufbau von Selbsthilfegruppen erschienen
Ab sofort wieder lieferbar: Die NAKOS hat den Leitfaden „Starthilfe zum Aufbau von Selbsthilfegruppen“ in einer neunten, vollständig überarbeiteten Auflage herausgegeben. Die Texte wurden umfassend neu bearbeitet und um verschiedene Aspekte ergänzt, wie etwa die Selbsthilfe im Internet. Die Starthilfe ist dadurch deutlich umfangreicher geworden und erscheint deshalb nicht mehr als Loseblattsammlung sondern als Buch.
Wer eine Selbsthilfegruppe aufbaut, ein Austauschnetz oder eine Initiative startet, leistet wichtige Arbeit. Aber oft stellen sich dabei eine ganze Menge Fragen. Damit Menschen am Anfang dieses Weges aus den Erfahrungen anderer lernen können, wurden in der Starthilfe zahlreiche praktische Anregungen und Informationen zusammengestellt.
In 16 Kapiteln geht es dabei um Möglichkeiten, Chancen und Schritte zum Aufbau von Selbsthilfegruppen. Dabei werden unter anderem Themen behandelt wie: „Räume finden“, „Gruppenarbeit gestalten“, „Selbsthilfekontaktstellen nutzen“ oder „Geld beschaffen“. Das Buch versteht sich als eine Art Nachschlagewerk, das immer wieder zur Hand genommen werden kann, wenn Hinweise und Tipps zu neu aufgetauchten Fragen gesucht werden.
Mit weit über 200.000 Exemplaren in acht Auflagen ist die 1985 erstmals herausgegebene Starthilfe die am meisten verbreitete Publikation der NAKOS. Zuletzt wurde sie 2003 mit einer Auflage von 15.000 herausgegeben. Die Starthilfe kann kostenlos bei der NAKOS online über das neue Bestellsystem angefordert werden. Gerne verschicken wir auch eine größere Menge zur Verwendung in der örtlichen / regionalen Selbsthilfegruppeunterstützungsarbeit.
Hier können Sie die Starthilfe online bestellen:
www.nakos.de/service/materialserie-basiswissen
Fragen richten Sie bitte an: bestellung@nakos.de
Band 4 der Fachpublikation NAKOS Studien — Selbsthilfe im Überblick erschienen
Erstmals seit 2007 hat die NAKOS wieder eine Dokumentation zur Selbsthilfeförderung durch die Bundesländer herausgegeben. In Band 4 der Fachpublikation "NAKOS Studien — Selbsthilfe im Überblick" sind zudem Ergebnisse zur Förderung der Selbsthilfe im Sinne des § 45d Absatz 2 SGB XI (Soziale Pflegeversicherung) veröffentlicht. Die Daten basieren auf einer Befragung der Länderministerien, Bezugsjahr ist 2013.
Das bereitgestellte bundesweite Fördervolumen für die Selbsthilfe durch die Länder beträgt im Jahr 2013 10,61 Millionen Euro und fällt damit um etwa 800.000 Euro geringer aus als im Jahr 2007 mit 11,47 Millionen Euro. Die Trends in den Ländern sind jedoch uneinheitlich, es gibt Bundesländer mit gleichgebliebenen Fördermitteln, ebenso wie solche, in denen Steigerungen oder aber eben auch Kürzungen zu verzeichnen sind. Ein Bundesland stellte die Förderung aus Landesmitteln ganz ein.
Die von den Landesverwaltungen benannten Bereiche beziehungsweise Schwerpunkte der Selbsthilfe, für die eine Förderung erfolgte, lassen eine Dominanz der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe erkennen. In der Mehrheit der Länder erhalten Selbsthilfegruppen oder landesweite Selbsthilfeorganisationen zu Suchterkrankungen, körperlichen oder geistigen Behinderungen ebenso wie zu Krebserkrankungen finanzielle Unterstützung aus Landesmitteln. Ebenso werden Selbsthilfekontaktstellen in vielen Ländern gefördert, allerdings erfolgt in vier Ländern keine Förderung.
Hinzu kommen 331.050 Euro für die Förderung gemeinschaftlicher Selbsthilfe im Bereich Pflege. Die ausgewiesenen Summen der explizit nach § 45d Absatz 2 SGB XI fördernden Bundesländer liegen jedoch weit unter den Volumina, welche mit Kofinanzierung aus dem Ausgleichsfonds möglich wären. Mit der bisher nur äußerst lückenhaften bundesweiten Umsetzung des § 45d Absatz 2 SGB XI nutzen die auf kommunaler und landesweiter Ebene Verantwortlichen für den Pflegebereich eine wichtige Möglichkeit der Selbsthilfe pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen im häuslichen Umfeld nicht.
Die Ergebnisse der NAKOS-Befragung verdeutlichen, wie notwendig eine einheitliche und gemeinsam getragene Förderpraxis der öffentlichen Hand und der Rehabilitationsversicherungsträger ist, die dem erheblichen Potenzial der Selbsthilfe Rechnung trägt. Die Förderung von gegenseitiger Hilfe, sozialem und bürgerschaftlichem Engagement, Solidarität, Teilhabe und Beteiligung ist dabei als vorsorgende Investition in der Gesellschaft zu begreifen. Für die Förderung der Selbsthilfe werden gesetzliche Regelungen und Vereinbarungen benötigt, bei denen die Selbsthilfeförderung als Gemeinschaftsaufgabe der öffentlichen Hand (Bund, Länder und Kommunen) sowie der gesetzlichen Sozialversicherungsträger (gesetzliche Krankenkassen, Renten-, Unfall-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherungsträger) erfolgt.
Die Publikation kann kostenlos bei der NAKOS bestellt werden:
www.nakos.de/service/nakos-studien
Neue NAKOS-Broschüre mit Basisinformationen für jüngere Menschen
Kurzweilig, auf den Punkt und in ansprechendem Layout: Die neue Broschüre „Selbsthilfegruppen – anders als erwartet ...“ richtet sich an ein jüngeres Publikum und räumt mit Vorurteilen über Selbsthilfegruppen auf. Auf 33 Seiten wird gezeigt, wie Selbsthilfegruppen arbeiten und wie sie dabei helfen, mit Problemen besser umzugehen.
Die Broschüre entstand als Reaktion auf eine von der NAKOS im Jahr 2013 durchgeführte Befragung von Studierenden und Berufsschüler/innen. Diese hatte gezeigt, dass jüngere Menschen häufig unzutreffende Informationen über gemeinschaftliche Selbsthilfe haben. Sie denken dabei zumeist an angeleitete Gruppen für Menschen mit Alkohol- oder anderen Suchterkrankungen – an Menschen, die in getrübter Stimmung im Stuhlkreis zusammen sitzen.
Um derartige Klischees aufzubrechen, wird in der Broschüre dargestellt, wie vielgestaltig und bunt die Selbsthilfelandschaft ist und mit wie viel Elan und Empowerment die gemeinsame Suche nach Lösungen verbunden sein kann. Zusätzlich gibt es praktische Hinweise zum Finden oder Gründen von Selbsthilfegruppen und zu unterschiedlichen Unterstützungsangeboten.
Die Broschüre eignet sich für den Einsatz in Ausbildungseinrichtungen, Schulen, Kliniken oder anderen Einrichtungen, die mit jungen Menschen arbeiten. Sie kann bei der NAKOS online unter www.nakos.de/service/neuerscheinungen bestellt werden. Bei größeren Mengen bitten wir um eine vorherige Kontaktaufnahme.
Das Faltblatt Social Media Navigator des Selbsthilfe-Büros Niedersachsen gibt einen Überblick über einige soziale Medien, die für die Selbsthilfe von Interesse sind.
Die Medien werden jeweils kurz beschrieben und eine Einschätzung zum Kommunikationsnutzen sowie zum finanziellen und zeitlichen Aufwand beim möglichen Aufbau und Betrieb des Mediums vorgenommen. Eine rückseitig abgebildete Tabelle gibt Hilfestellung bei der Wahl des geeigneten Mediums in Abhängigkeit von den jeweiligen Zielen.
Der Social Media Navigator ist vielfältig einsetzbar. Er richtet sich in erster Linie an Selbsthilfekontaktstellen, an Selbsthilfevereinigungen und an Selbsthilfegruppen.
Der Navigator
- dient als Grundlage bei Beratungen über die Möglichkeiten von sozialen Medien für die Selbsthilfe.
- gibt Orientierung bei der Auswahl des geeigneten sozialen Mediums nach oder unabhängig von einem Beratungsgespräch.
- kann als Informationsfaltblatt in Einrichtungen und auf Veranstaltungen mit Selbsthilfebezug ausgelegt werden.
Bei Interesse am Social Media Navigator wenden Sie sich gerne an das Selbsthilfe-Büro Niedersachsen
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