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Fachpolitische Aufgaben der DAG SHG

  • Die DAG SHG nimmt Stellung in Gesetzgebungsverfahren.
  • Die DAG SHG ist gemäß § 20h SGB V eine der für die Wahrnehmung der Interessen der Selbsthilfe maßgeblichen Spitzenorganisationen.
  • Die DAG SHG ist gemäß § 140f SGB V eine der für die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen auf Bundesebene maßgeblichen Organisationen
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