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§ 8 Beirat

Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung oder des Vorstandes Beiräte einberufen. Die Beiräte sollen Empfehlungen zur Verwirklichung der Vereinsziele erarbeiten. Der Vorstand soll bei seinen Entscheidungen die Empfehlungen des Beirates berücksichtigen. Es können mehrere Beiräte, jeweils problemorientiert, eingesetzt werden.