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Finanzielle Förderung der Selbsthilfe gemäß § 45d SGB XI

Seit Verabschiedung des Pflegeversicherungs-Weiterentwicklungsgesetzes im Jahr 2008 bestehen neue Möglichkeiten der Unterstützung von gemeinschaftlicher Selbsthilfe und bürgerschaftlichem Engagement im Bereich der Pflege. Um die Bedeutung der Selbsthilfe zu erhöhen, hat der Gesetzgeber ein eigenständiges Förderbudget aus § 45d SGB XI zur Verfügung gestellt.

Mit der Änderung der rechtlichen Grundlage wurde nunmehr auch eine Förderung von Organisationen auf Bundesebene für die Entwicklung und den Aufbau von Selbsthilfegruppen im Bereich Pflege, insbesondere für pflegende Angehörige, möglich.

Weiterführende Informationen zur finanziellen Förderung finden Sie aktuell im Internetangebot der NAKOS
https://www.nakos.de/informationen/foerderung/pflege/

DAG SHG Faltblatt

Pflegende und sorgende Angehörige

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Bundesweit gibt es über 1.500 Selbsthilfegruppen speziell für pflegende Angehörige. Erfahren Sie in unserem Faltblatt mehr über die Pflegeselbsthilfe.

DAG SHG FACT SHEET

Pflege-Selbsthilfegruppen in Deutschland

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Unser Fact Sheet über die Verbreitung von Pflege-Selbsthilfegruppen in Deutschland verdeutlicht deren Bedeutung in unserem Gesundheitssystem.