Finanzielle Förderung der Selbsthilfe gemäß § 45d SGB XI
Seit Verabschiedung des Pflegeversicherungs-Weiterentwicklungsgesetzes im Jahr 2008 bestehen neue Möglichkeiten der Unterstützung von gemeinschaftlicher Selbsthilfe und bürgerschaftlichem Engagement im Bereich der Pflege. Um die Bedeutung der Selbsthilfe zu erhöhen, hat der Gesetzgeber ein eigenständiges Förderbudget aus § 45d SGB XI zur Verfügung gestellt.
Mit der Änderung der rechtlichen Grundlage wurde nunmehr auch eine Förderung von Organisationen auf Bundesebene für die Entwicklung und den Aufbau von Selbsthilfegruppen im Bereich Pflege, insbesondere für pflegende Angehörige, möglich.
Weiterführende Informationen zur finanziellen Förderung finden Sie aktuell im Internetangebot der NAKOS
https://www.nakos.de/informationen/foerderung/pflege/