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Beirat Selbsthilfeförderung des GKV-Spitzenverbandes

Gemäß gesetzlichem Auftrag befasst sich der GKV-Spitzenverband mit der Formulierung der Grundsätze zur Förderung der Selbsthilfe gemäß § 20h SGB V. Im Beirat Selbsthilfeförderung werden die maßgeblichen Spitzenorganisationen der Selbsthilfe, unter anderen die DAG SHG, an den Beratungen beteiligt.