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"Gemeinsamer Arbeitskreis Selbsthilfeförderung" der GKV

Der "Gemeinsame Arbeitskreis Selbsthilfeförderung" der gesetzlichen Krankenkassen auf Bundesebene befasst sich mit der Umsetzung der Förderung der Selbsthilfe durch die gesetzlichen Krankenkassen. Im Rahmen der Selbsthilfeförderung nach Paragraph 20h im Fünften Sozialgesetzbuch realisiert der Arbeitskreis die Vergabe der pauschalen Mittel aus der GKV-Gemeinschaftsförderung auf Bundesebene. Die DAG SHG ist als maßgeblicher "Vertreter der Selbsthilfe" am 'Gemeinsamen Arbeitskreis Selbsthilfeförderung' der gesetzlichen Krankenkassen auf Bundesebene beteiligt. Der Verband der Ersatzkassen hat die Federführung des Arbeitskreises inne.