Gemeinsamer Bundesausschuss
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist seit 2004 ein Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung. Im Mittelpunkt der Aufgaben des G-BA steht die Konkretisierung des Leistungskataloges der Gesetzlichen Krankenkassen sowie die Definition von Anforderungen an die Qualitätssicherung der ärztlichen Behandlung.