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Gemeinsamer Bundesausschuss

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist seit 2004 ein Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung. Im Mittelpunkt der Aufgaben des G-BA steht die Konkretisierung des Leistungskataloges der Gesetzlichen Krankenkassen sowie die Definition von Anforderungen an die Qualitätssicherung der ärztlichen Behandlung.