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04.08.2022

Patientenvertretung begrüßt die Wiedereinführung der telefonischen Krankschreibung

G-BA wünscht sich aber eine dauerhafte Regelung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner heutigen Sitzung die bundesweite Sonderregelung zur telefonischen Feststellung von Arbeitsunfähigkeit im Zusammenhang mit der COVID-19-Epidemie wieder in Kraft gesetzt, nachdem diese zum 31. Mai 2022 zunächst – gegen das Votum der Patientenvertretung –  nicht erneut verlängert worden war.

Die Sonderregelung ermöglicht die telefonische Krankschreibung für Patientinnen und Patienten mit leichteren Atemwegserkrankungen für bis zu 7 Kalendertage. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere 7 Kalendertage ausgestellt werden.

„Die Patientenvertretung hat sich immer klar für eine Fortführung der telefonischen Krankschreibung ausgesprochen, umso mehr freuen wir uns über diesen Beschluss“, so Marion Rink, Sprecherin der Patientenvertretung im fachlich zuständigen Unterausschuss Veranlasste Leistungen.

Text und Quelle: Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss, Pressemitteilung 04.08.2022

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