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04.07.2023

Positionspapier der KOSKON NRW zu §20 h SGB V Restmitteln

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Verwendung von Restmitteln 2022 zur Förderung der Selbsthilfestruktur Nordrhein-Westfalen

Bereits Mitte Mai äußerte sich die KOSKON NRW mit einem Positionspapier zum Einsatz der Restmittel aus 2022 der GKV Selbsthilfeförderung NRW (§20 h SGB V). In Anlehnung an einem Positionspapier der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. setzt sich die KOSKON NRW für die Absicherung der landesweiten Unterstützungsstruktur durch Selbsthilfe-Kontaktstellen ein. Insbesondere nach der Corona-Pandemie sind die Selbsthilfe-Kontaktstellen verstärkt damit beschäftigt, Selbsthilfegruppen (neu) aufzubauen und zahlreiche Anfragen zu bearbeiten, die hauptsächlich psychische Erkrankungen und Probleme betreffen. Gleichzeitig stehen die Einrichtungen aufgrund gestiegener Personalkosten und Energiepreise unter finanziellem Druck. Der Anlass für die Stellungnahme war eine Anfrage der Krankenkassenverbände, in der Vorschläge zur Verwendung der Mittel von den Selbsthilfe-Kontaktstellen gesammelt wurden.

Das Positionspapier der KOSKON NRW finden sie hier.