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09.09.2021

Verlängerung der Corona-Sonderregelungen bis August 2022

Der Deutsche Bundestag hat eine Verlängerung der Corona-Sonderregelungen für Vereine und Stiftungen bis zum 31. August 2022 beschlossen.

Der Bundestag hat am 7. September 2021 das Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie bis einschließlich 31. August 2022 verlängert.
Diese Verlängerung findet sich etwas versteckt im Aufbauhilfegesetz 2021 in Artikel 15 § 7 des GesRuaCOVBekG:

  1. In den Absätzen 1 bis 3 werden jeweils die Wörter „im Jahr 2020 und im Jahr 2021“ durch die Wörter „bis einschließlich 31. August 2022“ ersetzt.
  2. Absatz 5 wird wie folgt gefasst: (5) 㤠5 ist nur anzuwenden auf
    1.  bis zum Ablauf des 31. August 2022 ablaufende Bestellungen von Vorständen von Vereinen, Parteien und Stiftungen und von sonstigen Vertretern in Organen und Gliederungen von Parteien sowie
    2.  Versammlungen und Beschlussfassungen, die bis zum Ablauf des 31. August 2022 stattfinden.“

Quelle: Der Paritätische Gesamtverband