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31.03.2020

Rehabilitierung und Entschädigung für Verurteilungen wegen homosexueller Handlungen

Bundesamt für Justiz für Auszahlung von Entschädigungsleistungen zuständig

Wer wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen in der BRD oder DDR verurteilt wurde, kann Entschädigungsleistungen beantragen. Die Entschädigungsleistungen können beim Bundesamt für Justiz (BfJ) beantragt werden. Auch für außergewöhnliche Beeinträchtigungen ohne Verurteilung sind Entschädigungsleistungen möglich. Anträge können bis Juli 2022 gestellt werden, worauf das BfJ mit aktuellen Flyern hinweist.

Homosexuelle Handlungen waren in der BRD und DDR lange Zeit strafbar (bis 1994 nach §§ 175, 175a Strafgesetzbuch der BRD bzw. bis 1989 nach § 151 Strafgesetzbuch der DDR). 2017 hat der Gesetzgeber alle strafrechtlichen Urteile aufgehoben und alle Betroffenen rehabilitiert. Entschädigungen sind für Verurteilungen, Jahre der Freiheitsentziehung, eingeleitete Ermittlungsverfahren und außergewöhnliche negative Beeinträchtigungen aufgrund des strafrechtlichen Verbots möglich.

Quelle: Bundesamt für Justiz | www.bundesjustizamt.de