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29.10.2026

Länderrat verabschiedet „Frankfurter Erklärung“ zur bundesweiten Selbsthilfeunterstützung

Fachgremium bekräftigt Ein-Institutionen-Konzept und die zentrale Rolle der NAKOS

Der Länderrat 2026 hat mit der „Frankfurter Erklärung“ ein gemeinsames Positionspapier zur professionellen Selbsthilfeunterstützung in Deutschland verabschiedet. Darin bekräftigen die Mitglieder das Ein-Institutionen-Konzept. Selbsthilfeunterstützung soll auf jeder Ebene gebündelt und in klar geregelten Zuständigkeiten organisiert werden.

Die Erklärung unterstreicht die Bedeutung der NAKOS. Als Einrichtung der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. ist sie auf Bundesebene für Information, Beratung, Vermittlung, Vernetzung und Qualitätssicherung in der Selbsthilfe zuständig. Politik, Verwaltung und Kostenträger werden aufgefordert, die NAKOS als zentrale und einzige bundesweite Selbsthilfekontaktstelle anzuerkennen sowie Parallelstrukturen zu vermeiden.

Der Vorstand der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. erklärt dazu:
„Verlässliche Selbsthilfeunterstützung braucht klare Zuständigkeiten, fachliche Kompetenz und tragfähige Strukturen. Das Ein-Institutionen-Konzept ist daher unser fachpolitischer Standard. Nur mit eindeutig zugeordneter Verantwortung kann professionelle Selbsthilfeunterstützung ihre Aufgaben wirksam und in hoher Qualität erfüllen. Die NAKOS nimmt auf Bundesebene die zentrale Fach- und Vermittlungsfunktion wahr. Wir unterstützen sie ausdrücklich in dieser Rolle.“

Der Länderrat ist das bundesweite Fachgremium der professionellen Selbsthilfeunterstützung. In ihm sind die gewählten Vertretungen der Landesarbeitsgemeinschaften der Selbsthilfekontaktstellen aller Bundesländer sowie die Leitungen der landesweiten Selbsthilfekontaktstellen organisiert. Der Länderrat vertritt die Interessen der Selbsthilfekontaktstellen in Deutschland trägerübergreifend und setzt sich für die Einhaltung gemeinsamer Qualitätsstandards ein.

Frankfurter Erklärung des Länderrates 2026