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30.05.2023

Unzureichende Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen

Sozialverbände kritisieren neues Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege

Am 26. Mai 2023 hat der Deutsche Bundestag das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) auf den Weg gebracht. Es führt Änderungen in der sozialen Pflegeversicherung ein. Angesichts der dramatischen Situation in der Pflege und der steigenden Belastungen für pflegende An- und Zugehörige wird von Sozialverbänden Kritik geäußert. Der Paritätische Gesamtverband hebt als besonders besorgniserregend hervor, dass mit diesem Gesetzentwurf erneut keine dringend notwendige Strukturreform der sozialen Pflegeversicherung, vor allem in Bezug auf die Finanzierung von Pflege, erfolgt. Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. kritisiert, dass die Erhöhung des Pflegegeldes und der Sachleistungen die stark gestiegenen Preise aufgrund der Inflation und der darüberhinausgehenden Preissteigerungen für Pflegeleistungen nicht annähernd ausgleichen. Trotz der punktuellen Leistungsverbesserungen gewähre dieses Gesetz keine Erleichterung der Pflegesituation für die Betroffenen und ihre Familien.

Punktuelle Verbesserung der Pflegesituation

Das PUEG soll Pflegebedürftige und ihre Angehörigen mit verschiedenen Maßnahmen unterstützen und entlasten: Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen durch die Anhebung des Pflegegeldes und der ambulanten Sachleistungen profitieren, das Pflegeunterstützungsgeld kann künftig pro Kalenderjahr für bis zu zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person in Anspruch genommen werden und Leistungen zur Kurzzeit- und Verhinderungspflege sollen in einen Topf zusammengeführt werden und für beide Leistungsbereiche flexibel einsetzbar sein. Die Regelungen gelten ab 2024 nur für pflegebedürftige Kinder und erst ab 2025 für alle Menschen mit Pflegebedarf. Außerdem soll die finanzielle Lage der sozialen Pflegeversicherung stabilisiert, die Arbeitsbedingungen für beruflich Pflegende verbessert und die Digitalisierung in der Langzeitpflege gestärkt werden.

Eine Übersicht zu den Anpassungen bietet das Bundesministerium für Gesundheit (BMG):
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/gesetze-und-verordnungen/guv-20-lp/pueg.html

Stellungnahmen zu den Inhalten des Gesetzes hat das BMG auf folgender Seite aufgelistet:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/pflegeunterstuetzungs-und-entlastungsgesetz-pueg.html

Text: Anja Schödwell und Eike Blankemeyer