Selbsthilfe und Pflege: Übersicht über die gesetzlichen Rahmenvereinbarungen zu § 45d SGB XI veröffentlicht
Durch die Soziale Pflegeversicherung wurden die Landesregierungen ermächtigt, die Umsetzung der Selbsthilfeförderung gemäß § 45d Satz 1 SGB XI durch Rechtsverordnungen zu bestimmen.
Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG) hat die Übersicht über die gesetzlichen Rahmenvereinbarungen zu § 45d Satz 1 SGB XI auf Landesebene aktualisiert und erweitert. Außerdem hat die DAG SHG Informationen zur Förderung der gemeinschaftlichen Selbsthilfe bezogen auf die Pflegeversicherung aktualisiert.
Weitere Hinweise zur finanziellen Selbsthilfeförderung gemäß § 45d SGB XI finden Sie unter dem Informationsangebot der NAKOS zum Thema Pflegeversicherung