Sachverständige: Kein Handlungsbedarf bei der Selbsthilfeförderung
Ärzteblatt.de berichtet von der Anhörung im Gesundheitsausschuss zum Terminservice- und Versorgungsgesetz
Das Deutsche Ärzteblatt berichtet in seiner Online-Ausgabe Ärzteblatt.de über die Anhörung zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 13. Februar 2019. Hinsichtlich der vorgeschlagenen Neuregelung der Selbsthilfeförderung durch die gesetzlichen Krankenkassen haben sich die Sachverständigen gegen eine Änderung ausgesprochen. Im Entwurf zum TSVG ist geplant, die kassenindividuelle Projektförderung künftig in eine kassenartenübergreifende Mittelvergabe umzuwandeln, wie es bisher nur für die Pauschalförderung der gemeinschaftlichen Selbsthilfe festgelegt ist. Im Artikel werden die Einwände der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. sowie der Bundesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE e.V. gegen diesen Entwurf wiedergegeben. Es bestehe kein Handlungsbedarf; durch eine Änderung könnten die guten Kooperationen durch bürokratische Entscheidungen verdrängt werden.
Quelle: Ärzteblatt.de | www.aerzteblatt.de