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Transparenz

Informationen über die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG) gemäß der Selbstverpflichtungserklärung der Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ)

Transparenz ist uns wichtig. Deshalb haben wir uns der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen. Wir stellen hiermit die nachfolgenden Informationen über unsere Organisation der Öffentlichkeit zur Verfügung und verpflichten uns, diese aktuell zu halten.


1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

  • Name: Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V.
  • Sitz: Gießen
  • Anschrift Verwaltung: Otto-Suhr-Allee 115, 10585 Berlin
  • Gründungsjahr als Arbeitsgemeinschaft: 1975
  • Eintragung ins Vereinsregister: 1982

2. Angaben zu Aufgaben und Zielen der DAG SHG und vollständige Satzung

  • Die DAG SHG ist seit mehr als 40 Jahren der Fachverband der Selbsthilfeunterstützung in Deutschland. Die DAG SHG ermutigt und regt Menschen zur freiwilligen, gleichberechtigten und selbst bestimmten Mitarbeit in Selbsthilfegruppen an.
  • In Selbsthilfegruppen kommen Menschen zusammen, deren Aktivitäten sich auf die gemeinsame Bewältigung von Krankheiten, psychischen oder sozialen Problemen richten, von denen sie – entweder selber oder als Angehörige – betroffen sind.
  • Zentrale Ziele der DAG SHG sind, die personellen und materiellen Voraussetzungen zu schaffen, mit denen die Gründung und Weiterentwicklung von Selbsthilfegruppen unterstützt, der Erfahrungsaustausch untereinander ermöglicht und Verbindung zu anderen, auf dem Gebiet des Gesundheits- und Sozialwesens tätigen Personen, Gruppen und Einrichtungen gefördert wird.
  • Zur Satzung DAG SHG

3. Angaben zur Steuerbegünstigung

  • Die DAG SHG wird beim Finanzamt Gießen unter der Steuernummer 20 250 64693 geführt und ist wegen Verfolgung gemeinnütziger Zwecke (Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege) von der Körperschaftssteuer und der Gewerbesteuer befreit.
  • Der letzte vorliegende Bescheid vom Finanzamt Gießen über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit datiert auf den 4. Februar 2021.
  • Die DAG SHG ist berechtigt, steuerliche Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) auszustellen.

4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger

  • Den Vorstand der DAG SHG bilden aktuell folgende Personen: André Beermann (Brüggen), Sabine Bütow (Bremen), Klaus Grothe-Bortlik (München)
  • Die Ziele und Aufgaben der DAG SHG werden in den fünf Betriebsstätten der DAG SHG realisiert. Diese sind:
  • auf Bundesebene die Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen – NAKOS, Geschäftsführung: Diplom-Psychologin Frau Dr. Jutta Hundertmark-Mayser
  • sowie das Netzwerk Selbsthilfefreundlichkeit und Patientenorientierung im Gesundheitswesen, Ines Krahn (Bundeskoordinatorin)
  • in Niedersachsen die landesweite Selbsthilfekontaktstelle, das Selbsthilfe-Büro Niedersachsen, Geschäftsführung: Diplom-Biologin Dörte von Kittlitz (Geschäftsführerin) und Anja Eberhard (Stellvertretende Geschäftsführerin)
  • in Nordrhein-Westfalen die landesweite Koordination für Selbsthilfe-Unterstützung KOSKON, Geschäftsführung: Anne Kaiser
  • in Hessen die Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen in Gießen, Geschäftsführung: M. A. Soziologie Florian Czieschinski

5. Tätigkeitsbericht

6. Personalstruktur

  • Zur Zeit beschäftigt die DAG SHG insgesamt 35 Mitarbeitende. Der Vorstand ist ehrenamtlich tätig.

7. Angaben zur Mittelherkunft

  • Die Arbeit der DAG SHG und ihrer Betriebsstätten wird ausschließlich über Fördermittel der Krankenkassen nach Paragraph 20h Fünftes Sozialgesetzbuch (§ 20h SGB V), aus Zuwendungen der öffentlichen Hand sowie aus Spenden finanziert.
  • Die DAG SHG und ihre Betriebsstätten erzielen keine Werbeeinnahmen und nehmen keine Sponsoringmittel von Wirtschaftsunternehmen entgegen.
  • Informationen zur Höhe der Zuwendungen im aktuellen Jahr befinden sich hier.
  • Die DAG SHG, ihre Betriebsstätten und ihre Mitglieder verpflichten sich zudem den Leitlinien zur Wahrung von Unabhängigkeit und Selbstbestimmung.

8. Angaben zur Mittelverwendung

  • Die Verwendung der Mittel ist dem letzten Jahresabschluss zu entnehmen.
  • Die Darstellung der Arbeit der DAG SHG und ihrer Betriebsstätten ist unter www.dag-shg.de zu finden.

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten

  • Die DAG SHG unterhält keinen ausgegliederten Wirtschaftsbetrieb.
  • Die DAG SHG ist Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband Gesamtverband e.V., im Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement, im Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge, bei der Bundesvereinigung für Prävention und Gesundheitsförderung und beim Kooperationsverbund gesundheitliche Chancengleichheit.
  • Die DAG SHG ist offizieller Vertreterverband der Selbsthilfe- und Patienteninteressen nach Paragraph 140f Fünftes Sozialgesetzbuch (§ 140f SGB V) sowie maßgeblicher Vertreter der Selbsthilfe nach Paragraph 20h Sozialgesetzbuch (§ 20h SGB V).

10. Namen von (juristischen) Personen, deren jährliche Zuwendung mehr als zehn Prozent der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen

  • GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene: 600.000 Euro (31,8 Prozent)

Wir bestätigen, dass die Organe, welche für unsere Organisation bindende Entscheidungen zu treffen haben, regelmäßig  tagen und dass die Sitzungen protokolliert werden. Anfragen an unsere Organisation werden in angemessener Frist beantwortet. Die Jahresrechnung wird namentlich durch zwei Entscheidungsträger unserer Organisation abgezeichnet.

Gießen / Berlin, Januar 2024


Informationen zur Initiative Transparente Zivilgesellschaft:
Transparency International Deutschland e.V. | www.transparency.de

Texte: DAG SHG Internetredaktion

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