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'Arbeitskreis Selbsthilfeförderung' der GKV


Der 'Arbeitskreis Selbsthilfeförderung' der gesetzlichen Krankenkassen auf Bundesebene befasst sich mit der Umsetzung der Förderung der Selbsthilfe durch die gesetzlichen Krankenkassen. Im Rahmen der Selbsthilfeförderung nach Paragraph 20 c im Fünften Sozialgesetzbuch realisiert der Arbeitskreis die Vergabe der pauschalen Mittel für Bundesorganisationen der Selbsthilfe. Gemeinsam mit der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) e.V. und dem PARITÄTischen Wohlfahrtsverband Gesamtverband e.V. ist die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. als maßgeblicher "Vertreter der Selbsthilfe" am 'Arbeitskreis Selbsthilfeförderung' der gesetzlichen Krankenkassen auf Bundesebene beteiligt.



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Hier finden Sie aktuelle Informationen der NAKOS zur Selbsthilfeförderung und die gesetzlichen Bestimmungen zur Selbsthilfeförderung durch die Krankenkassen.



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Letzte Änderung: 02.02.2012

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