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Selbsthilfeförderung


Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen können unterschiedlich gefördert werden.

Die direkte finanzielle Förderung der Selbsthilfe erfolgt durch unterschiedliche Kostenträger. Maßgeblich sind hierbei die öffentliche Hand (Bund, Länder, Kommunen), die Sozialversicherungsträger (Krankenkassen und Rehabilitationsträger) und private Geldgeber (Spender, Sponsoren, Stiftungen).

Die Krankenkassen unterstützen und fördern seit vielen Jahren die Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe durch immaterielle, infrastrukturelle und finanzielle Hilfen, weil diese in vielfältiger und wirksamer Weise die professionellen Angebote der Gesundheitsversorgung ergänzen kann. Dabei ist das besondere Merkmal der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe ihre Betroffenenkompetenz.

Seit 1992 gibt es eine gesetzliche Grundlage für die Selbsthilfeförderung durch die gesetzlichen Krankenkassen im Paragraph 20 des fünften Sozialgesetzbuches. Seit dem 1.1.2008 sind die Krankenkassen zur Förderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe verpflichtet.

Für die Förderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe (Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen) stellen die Krankenkassen im Jahr 2013 ingesamt 0,61 Euro pro Versicherten zur Verfügung.
Bei rund 71 Millionen gesetzlich versicherten Bürgerinnen und Bürgern entspricht dies einem Fördervolumen von rund 43 Millionen Euro.

TextBAR Empfehlung Förderung der Selbsthilfe jetzt online
"Die Gemeinsame Empfehlung 'Förderung der Selbsthilfe' erläutert, wie und in welchem Umfang Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen, die sich die Prävention, Rehabilitation und Früherkennung und Bewältigung von Krankheiten und Behinderungen zum Ziel gesetzt haben, gefördert werden" so Dr. Helga Seel, Geschäftsführerin der BAR – Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V., im Vorwort der Gemeinsamen Empfehlung zur Förderung der Selbsthilfe (2012)



Weiterführende Informationen:

Pdf DateiLeitfaden zur Selbsthilfeförderung (832kb)
Grundsätze des GKV-Spitzenverbandes zu Förderung der Selbsthilfe gemäß § 20 c SGB V vom 10. März 2000 in der Fassung vom 6. Oktober 2009 ("Fördergrundsätze")

Pdf DateiParagraph 20 c SGB V – Förderung der Selbsthilfe (67kb)
Gesetzestext mit Begründung, März 2007

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Weitere Informationen über Möglichkeiten der Selbsthilfeförderung finden Sie bei der NAKOS.



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Letzte Änderung: 23.05.2013

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