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Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. - seit dem Jahr 2000 maßgeblicher "Vertreter der Selbsthilfe"


Seit der Einführung einer gesetzlich vorgegebenen Selbsthilfeförderung durch die Krankenkassen im Sozialgesetzbuch V im Jahr 2000 (Paragraph 20 Absatz 4 SGB V) ist die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegrupppen e.V. ein anerkannter und maßgeblicher Verband zur Vertretung der Interessen der Selbsthilfe (so genannter „Vertreter der Selbsthilfe”).

In dieser Rolle beteiligt sich die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. am 'Arbeitskreis Selbsthilfeförderung' der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen, der sich mit der Ausgestaltung und Umsetzung der Selbsthilfeförderung durch die gesetzlichen Krankenkassen nach § 20 c SGB V befasst. Ebenso ist sie Mitglied der Fachkonferenz "Leitfaden Selbsthilfeförderung" des GKV Spitzenverbandes.

Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. ist ebenso Mitglied der Fachgruppe "Förderung der Selbsthilfe" der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation" (BAR), welche Gemeinsame Empfehlung zur Förderung der Selbsthilfe gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 6 SGB IX erarbeitet. Die Gemeinsame Empfehlung beinhaltet unter anderem die Aussage, dass Selbsthilfeförderung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist.



Weiterführende Informationen:

Pdf DateiGKV Leitfaden zur Selbsthilfeförderung (845kb)
Der Spitzenverband der Krankenkassen hat am 6. Oktober 2009 die überarbeiteten Grundsätze zur Selbsthilfeförderung nach Paragraph 20c SGB V beschlossen und unter dem Titel "Leitfaden zur Selbsthilfeförderung" veröffentlicht.

Informieren Sie sich hier über die Förderung der Selbsthilfe, zum Beispiel durch die Krankenkassen



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Letzte Änderung: 02.02.2012

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